Entwurf 16. Juni 2020
Schutzkonzept
Rietberg Montessori Schule
Grundlagen:
Gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 a und b des Epidemiegesetzes hat der Bund eine Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19- Epidemie erlassen. Gemäss Artikel 4 dieser Verordnung ist jede Schule dazu verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen. Die Rietberg Montessori Schule lehnt sich an die Vorlage des Volksschulamtes der Stadt Zürich an unter Rücksprache mit dem kantonsärztlichen Dienst.
☒ Kindergarten ☒ Primarschule
Für das Schutzkonzept verantwortliche Person:
Name: Gundula Kohrs Funktion: Kaufm. Schulleitung Telefon: 044 205 50 60 Mail: info@rietberg-montessori.ch Version (Nr.): Version 11 vom: 04.06.2021
Inhalt
A: Allgemeine Regeln ... 2
B: Distanzregeln ... 8
C: Hygiene, Schutz und Infrastruktur ... 10
D: Schul- und Klassenanlässe ... 13
E: Spezielle Unterrichtsformen / Betreuung ... 16
F: Arbeitgeberpflicht/Arbeitnehmerschutz ... 17
G: Isolations- und Quarantänemassnahmen ... 18
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnah- men
verantwortliche Person(en)
Umsetzungs- kontrolle
A: Allgemeine Regeln
Die Regeln und Empfehlungen des Bundes, des Kantons und dieses Schutzkonzeptes sind von allen Personen an der Schule zu beachten.
A1: Jede Schule erstellt und aktua- lisiert ihr Schutzkonzept gemäss den Vorgaben von Bund und Kan- ton
(Art. 4 Covid-Verordnung besonde- re Lage)
Erstellen/Aktualisieren des Schutzkonzeptes durch:
Gundula Kohrs, Christine Urand, Corona Arbeitsgruppe aus allen Bereichen des Teams in Abstimmung mit dem Stiftungsrat (Trägerschaft)
Stiftungsrat, SR:
Bruno Battaini Jacqueline Kohler Sara Wyss Dr. Parwis Tikrani Schulleitung, SL:
Christine Urand Gundula Kohrs
Schulleitung, Stif- tungsrat
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnah- men
verantwortliche Person(en)
Umsetzungs- kontrolle A2: Personen mit Krankheitssymp-
tomen bleiben zuhause
– Alle Schulangehörigen (Eltern von kranken Kindern, Mitarbeitende) mit Krankheitssymptomen melden sich telefonisch im Sekretariat und bespre- chen das weitere Vorgehen.
– Kranke Kinder bleiben zu Hause, bis sie 48 Stunden symptomfrei sind.
– Sollte ein Kind an der Schule Krankheitssymptome zeigen, werden die Eltern benachrichtigt und sie müssen das Kind umgehend abholen.
– Kinder mit Symptomen einer akuten Erkrankung der Atemwege (z.B.
Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit) mit oder ohne Fieber, Fieberge- fühl oder Muskelschmerzen bleiben ebenfalls zu Hause oder müssen umgehend aus der Schule abgeholt werden. Mit dem Kinderarzt ist tele- fonisch das weitere Vorgehen abzuklären.
– Sollte ein Kind oder ein Familienmitglied aus dem gleichen Haushalt an Covid-19 erkranken, informieren die Eltern umgehend das Schulsekreta- riat.
– Die Schulleitung informiert die Eltern der betroffenen Gruppe/Klasse, dass ein Kind an Covid-19 erkrankt ist. Sowohl die Lehrperson wie die Kinder der gleichen Gruppe/Klasse müssen nicht in Selbstquarantäne, weil solche Kontakte im Schulsetting nicht als „enge Kontakte“ bezeichnet werden. Sie sollen jedoch auf ihren Gesundheitszustand achten. Hin- gegen muss das Covid-19 erkrankte Kind in Selbstisolation und die Familienmitglieder (Eltern und Geschwister) in Selbstquarantäne, weil sie die „engen Kontakte“ sind. Dasselbe gilt für eine erkrankte Lehrperson oder Betreuungsperson.
Eltern, Schulsekretari- at, Mitarbeitende an der Schule
Schulleitung
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnah- men
verantwortliche Person(en)
Umsetzungs- kontrolle – Unsicherheiten oder Fragen werden mit der Kantonsärztin/dem Kantons-
arzt abgesprochen.
Die Schule beachtet die Vorgaben und Weisungen der medizinischen Fach- personen und Behörden. Sie ordnet weder Tests noch Quarantäne-oder Isolationsmassnahmen selbst an.
A3: Eltern, externe Nutzer der Schulräume (z.B. Anbieter von nachschulischen Angeboten, Sprachlehrkräfte, Hospitanten, Handwerker etc.) sind über die Schutzmassnahmen und die Ver- wendung von Kontaktdaten der Schule informiert.
- Das Schutzkonzept ist auf der Webseite veröffentlicht und wurde den Eltern per Mail zugesendet.
- Bei einem positiven Covid-19 Befund werden die Kontaktdaten von Kindern, Eltern und externen Besuchern an die zuständigen Behörden weitergeleitet.
- Externe Nutzer der Schulräume bestätigen, das Schutzkonzept zur Kenntnis genommen zu haben und zu befolgen. Bei jeder Anpassung des Schutzkonzeptes werden sie aktiv durch die Schule informiert.
- Externe Besucher füllen das Kontaktdatenformular aus, welches 14 Tage aufbewahrt und anschliessend vernichtet wird.
SL, Sekretariat, Mitar- beitende, die für den externen Nutzer zu- ständig sind.
Schulleitung, Si- Be, Sekretariat
A4: Das Bringen und Abholen der
Kinder - Beim Bringen und Abholen gilt es, Wartezeiten, Versammlungen von Eltern in und vor der Schule sowie den engen Kontakt zwischen den Familien und den Mitarbeitenden zu vermeiden.
- Seitens der Behörden werden die Eltern gebeten, das Schulareal zu meiden und nur in Notsituationen zu betreten (siehe A5). Dies gilt auch für sonstige Begleitpersonen der Kinder (Nannys, Babysitter, Grossel- tern, Chauffeure etc.)
Verkehrsdienst, SiBe, Betreuer, Lehrperso- nen
Schulleitung
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnah- men
verantwortliche Person(en)
Umsetzungs- kontrolle - Alle Eltern werden gebeten, auch vor dem Schulareal den Abstand von
1.5 Metern einzuhalten
- Um ein grösseres Personenaufkommen zu vermeiden, gibt es längere Ankunfts- und Abholzeiten. (Anhang 2)
- Kindergartenkinder und Schulkinder sollen die Schule alleine betreten und alleine wieder verlassen.
- Kindergartenkinder werden von einer Kindergartenlehrkraft aus der Gruppe oder einer Betreuungsperson in Empfang genommen, um den Übergang für das Kind möglichst vertraut zu gestalten.
- Ab 07.30 Uhr findet die Frühbetreuung auf dem Pausenhof 119 statt.
Das Frühstück können wir zurzeit aufgrund der Hygienevorschriften nicht offerieren.
- Die Ankunftszeiten für den Fachunterricht werden klassenintern be- sprochen.
A5: Allgemeine Verhaltensregeln im Schulhaus und auf dem Schul- hausareal sind definiert (Pausen, Benutzung von Spielgeräten, Grup- penbildung etc.)
– Für erwachsene Personen sowie Kinder und Jugendliche ab der 1. Se- kundarklasse gilt in den Schulhäusern (Innenräumen) eine generelle Maskentragpflicht. Für Schülerinnen und Schüler der 4. bis 6. Primarklas- se gilt eine Maskenempfehlung. Erwachsene Personen, die ein Schulare- al oder –gebäude betreten tragen eine Maske. Von dieser Bestimmung ausgenommen sind: die an Tischen sitzende Einnahme von Essen und Getränken in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten, wenn der Min- destabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten bzw. nicht während mehr als 15 Minuten unterschritten wird oder wenn der Schutz durch ausreichende Schutzvorkehrungen, wie Plexiglaswände, sicherge-
Alle Mitarbeitende Schulleitung, Lehrpersonen, Teamleiter
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnah- men
verantwortliche Person(en)
Umsetzungs- kontrolle stellt werden kann.
Erwachsene Personen auf dem Schulareal halten auch mit Maske unter- einander sowie gegenüber Schülerinnen und Schülern, wenn immer mög- lich, einen Abstand von 1.5 Metern ein und befolgen die Hygieneregeln des BAG. (siehe Anhang 3)
– Für Schülerinnen und Schüler ab der 1. Sekundarklasse gilt ebenfalls eine generelle Maskenpflicht in den Innenräumen. Für Schülerinnen und Schüler der 4. bis 6. Primarklasse gilt eine Maskenempfehlung.
– In den Häusern tragen alle Erwachsenen einen Mund-Nasen-Schutz.
– Unterricht und Betreuung finden so oft wie möglich im Freien oder in gut durchlüfteten Räumen statt. Nach jeder halben Stunde Stosslüften.
– Die Durchmischung von Schülerinnen und Schülern aus verschiedenen Klassen oder Gruppen ist wo immer möglich zu vermeiden.
– Freiwillige Unterrichtsangebote wie Freifächer und Kurse, freiwilliger Schulsport dürfen unter Einhaltung der erforderlichen Schutzmassnah- men (Masken, Abstand, Hygiene) aber wieder klassenübergreifend und im Präsenzunterricht durchgeführt werden.
– Auf dem Schulareal ist auf das Teilen von Essen und Trinken zu verzich- ten.
– Jedes Kind bringt seine eigene Trinkflasche mit an die Schule.
– Die Schule bietet weiterhin das Zvieri an oder die Kinder können ein eige- nes Zvieri mitbringen.
A6: Gewährleistung, dass aussen- – Alle Schulangehörigen sind instruiert und achten darauf, dass aussenste- Alle Mitarbeitenden der Schulleitung
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnah- men
verantwortliche Person(en)
Umsetzungs- kontrolle stehende Personen nur für klar
definierte Anlässe das Schulareal betreten und ausserhalb dieser Anlässe dem Schulareal möglichst fernbleiben
hende Personen nur für klar definierte Anlässe das Schulareal betreten und ausserhalb dieser Anlässe dem Schulareal möglichst fernbleiben.
– Alle aussenstehenden Personen (Eltern, Handwerker etc.) tragen auf dem gesamten Schulareal einen Mund-Nasen-Schutz.
Schule
A7: Weitergehende Schutzmass- nahmen (Veranstaltungen mit ex- ternen Teilenehmenden)
– Schulinterne Anlässe der Lehrerschaft, wie interne Weiterbildungen, Ar- beitssitzungen und Schulkonferenzen sind unter Einhaltung der 50- Personen-Regel, der Maskenpflicht und übrigen Schutzmassnahmen er- laubt. Die Vorgaben des Bundes bezüglich schulischer Veranstaltun- gen (Ausgabe von Essen und Getränken etc.) müssen eingehalten werden.
– Kulturelle und sportliche Schulanlässe und -veranstaltungen sind unter Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen (Abstand, Hygiene, Gruppengrössen, Maskentragpflicht in Innenräumen) zulässig. Bei schulischen Darbietungen mit Publikum gilt in Innenräumen eine ma- ximale Raumbelegung von ½ der Kapazität und eine Sitzpflicht. Für Erwachsene (insb. Eltern) gilt eine Maskentragpflicht. Die Vorgaben des Bundes bezüglich schulischer Veranstaltungen (maximale Anzahl TeilnehmerInnen, Ausgabe von Essen und Getränken, Maskenpflicht für Erwachsene auch im Freien etc.) müssen eingehalten werden.
– Elternbesuchstage und Elternabende sind unter Einhaltung der gel- tenden Schutzmassnahmen (Abstand, Hygiene, Maskentragpflicht in Innenräumen) zulässig.
Schulleitung, Lehrper- sonen
Schulleitung
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnah- men
verantwortliche Person(en)
Umsetzungs- kontrolle A8: Regelungen für gemeinsam
genutzte Gegenstände und Räum- lichkeiten (siehe auch Reinigung)
Die Regelungen für die Hygienemassnahmen sind in einem separaten Do- kument (Anhang 1) beschrieben.
– Montessori Material – IT Infrastruktur
– Turnhallen, Sportgeräte – Klassenräume
– Fachräume – Betreuungsräume
Schulleitung, Haus- wart, Lehrpersonen, Betreuer, Reinigungs- firma
Schulleitung, SiBe
A9: Freiwillige Unterrichtsangebote, Kurse, Freifächer etc
Freiwillige Unterrichtsangebote wie Freifächer und Kurse, freiwilliger Schul- sport dürfen unter Einhaltung der erforderlichen Schutzmassnahmen (Mas- ken, Abstand, Hygiene) klassenübergreifend und im Präsenzunterricht durchgeführt werden.
Schulleitung
B: Distanzregeln
Der Abstand, der zwischen den erwachsenen Personen mindestens einzuhalten ist, beträgt 1,5 Meter. Der Personenfluss ist so zu lenken, dass der erforderliche Abstand zwischen allen erwachsenen Personen eingehalten werden kann. Von den Vorgaben zum Abstand ausgenommen sind Gruppen von Personen, bei denen die Einhaltung des Abstands un-
zweckmässig ist, namentlich bei Schulkindern.
B1: Altersgemässe Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler zur Distanzhaltung gegenüber erwach- senen Personen
Die Abstandsregeln werden zu Beginn des neuen Schuljahres und danach periodisch im Unterricht in Erinnerung gerufen. Alle Mitarbeitenden in der Schule übernehmen Verantwortung und achten auf Abstand bzw. setzen diese Regelung im Bedarfsfall durch.
Lehrpersonen, Betreu- er
Alle Mitarbeitende
Schulleitung, SiBe
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnah- men
verantwortliche Person(en)
Umsetzungs- kontrolle B2: Distanzregeln zwischen Schüle-
rinnen und Schülern
Schülerinnen und Schüler bis und mit dritter Klasse sind im Kontakt unterei- nander von den Distanzregeln ausgenommen. Ab der 1. Sekundarklasse gilt eine generelle Maskenpflicht in den Innenräumen. Für Schülerinnen und Schüler der 4. bis 6. Primarklasse gilt eine Maskenempfehlung.
B3: Distanzregeln zwischen er- wachsenen Personen
Die Distanzregeln sind einzuhalten. Es gilt eine generelle Maskentragpflicht für Erwachsene in Innenräumen.
alle erwachsenen Per- sonen
Schulleitung B4: Veranstaltungen: – Schulinterne Anlässe der Lehrerschaft, wie interne Weiterbildungen, Ar-
beitssitzungen und Schulkonferenzen sind unter Einhaltung der 50- Personen-Regel, der Maskenpflicht und übrigen Schutzmassnahmen er- laubt. Die Vorgaben des Bundes bezüglich schulischer Veranstaltungen (maximale Anzahl TeilnehmerInnen, Ausgabe von Essen und Getränken etc.) müssen eingehalten werden.
– Kulturelle und sportliche Schulanlässe und -veranstaltungen sind unter Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen (Abstand, Hygiene, Grup- pengrössen, Maskentragpflicht in Innenräumen) zulässig. Bei schulischen Darbietungen mit Publikum gilt in Innenräumen eine maximale Raumbe- legung von ½ der Kapazität und eine Sitzpflicht. Für Erwachsene (insb.
Eltern) gilt eine Maskentragpflicht. Die Vorgaben des Bundes bezüglich schulischer Veranstaltungen (maximale Anzahl TeilnehmerInnen, Ausga- be von Essen und Getränken, Maskenpflicht für Erwachsene auch im Freien etc.) müssen eingehalten werden.
– Der Besuch von externen kulturellen Veranstaltungen (z.B. Theater, Kon- zert, Kino) richtet sich nach den Schutzkonzepten des jeweiligen Veran- stalters und den Vorgaben des Bundes. Wird eine Veranstaltung von
Verantwortliche der Schule, Veranstalter
Schulleitung
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnah- men
verantwortliche Person(en)
Umsetzungs- kontrolle mehreren Klassen gleichzeitig besucht, ist auf eine Trennung der Klassen
zu achten.
– Klassenweise Elternbesuchstage und Elternabende sind unter Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen (bis max. 50 Personen inkl. Kinder, Abstand, Hygiene, Maskentragpflicht in Innenräumen) zulässig.
B5: Festlegung einer Personen- höchstzahl (insbesondere Erwach- sene Personen) in sanitären Anla- gen und Garderoben
In den Garderoben halten sich nur die Kinder auf, die der jeweiligen Garde- robe zugeteilt sind. Der Zugang erfolgt gestaffelt in den Häusern 119, 121, 135.
Maximal 2 Erwachsene pro Garderobe unterstützen die Kindergartenkinder.
Die WC's sind generell nur für eine Person zugelassen.
Alle Mitarbeitenden Schulleitung
Physische Treffen Bei physischen Treffen (Sitzungen, Weiterbildungen, gemeinsame Pausen etc.) sind die Schutzmassnahmen (Abstand, Maskenpflicht etc.) konsequent einzuhalten. Es dürfen maximal 50 Personen teilnehmen. Wo möglich sollten weiterhin digitale Austauschmöglichkeiten genutzt werden.
C: Hygiene, Schutz und Infrastruktur
Infrastruktur und Massnahmen sind derart gestaltet, dass der Schutz aller Personen gewährleistet werden kann.
C1: Sensibilisierung der Schülerin- nen, Schüler und Lehrpersonen für die Hygiene- und Verhaltensregeln allgemein mittels Präventionskam-
Die Hygieneregeln werden zu Beginn des neuen Schuljahres und danach periodisch (in der Regel wöchentlich, bei Bedarf auch häufiger) im Unterricht in Erinnerung gerufen.
Mittels Aushängen, Plakaten und Infoschreiben (Kampagnenmaterial des
Schulleitung, Lehrkräf- te, Betreuer
Schulleitung
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnah- men
verantwortliche Person(en)
Umsetzungs- kontrolle pagnen Bundes und andere) werden alle im Schulareal anwesenden Personen an
die Regeln erinnert.
Weitere Massnahmen: In den Betreuungszeiten werden die Kinder durch die Betreuer auf die Hygieneregeln hingewiesen und auf das Thema sensibili- siert.
C2: Infrastruktur zur Erfüllung der Hygienevorschriften ist vorhanden
Alle WC's, Klassenzimmer, Fachräume und Betreuungsräume sind mit Waschbecken, Flüssigseife-Spendern und Einweghandtüchern und/oder Handdesinfektionsmittel ausgestattet. In allen Schulräumen und Betreuungs- räumen stehen Reinigungsmittel und Desinfektionsmittel für die Oberflächen- reinigung bereit.
Schulleitung, Haus- dienst
Schulleitung, SiBe
C3: Massnahmen zur Einhaltung der Regeln vor Ort durch Markie- rungen respektive Informationen zu schulspezifischen Regelungen
Siehe auch „A4: Das Bringen und Abholen der Kinder“ Schulleitung, Betreu- ung, Hausdienst, SiBe
Schulleitung SiBe
C4: Hygienevorschriften Reinigung – Gemeinsam benutzte Oberflächen, Schalter, Fenster- und Türfallen, Treppengeländer, WC-Infrastruktur, Waschbecken etc. werden täglich durch das Reinigungsunternehmen Selva gereinigt. (Das Reinigungskon- zept für die verschiedenen Bereiche liegt vor).
– Am Mittag erfolgt die Reinigung der Treppengeländer, Türfallen und WC's durch den Hausdienst.
– In allen relevanten Räumen stehen Reinigungsmittel und Oberflächen- Desinfektionsmittel für gemeinsam genutzte Geräte (z.B. Drucker, Com- puter, Kopierer) zur Verfügung.
– Arbeitsoberflächen werden durch die Klassen unter Anleitung der unter-
Alle Mitarbeitende, Hausdienst, Reini- gungsfirma
Schulleitung
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnah- men
verantwortliche Person(en)
Umsetzungs- kontrolle richtenden Lehrpersonen nach dem Mittagessen mit Reinigungsmittel ge-
reinigt.
– Kopiergeräte, Kaffeemaschinen, Abwaschmaschinen etc. werden von den Nutzern nach Gebrauch mit Desinfektions- bzw. Reinigungsmittel und ei- nem Papiertuch gereinigt.
C5: Bereitstellung von Hygiene- masken für Lehrpersonen und SuS der 4. bis 6. Klasse für bestimmte Situationen (z.B. bei auftretenden Krankheitssymptomen, wenn Min- destabstand (kurzzeitig) nicht ein- gehalten werden kann) sowie bei Schultransporten/Reisen mit der Klasse im ÖV.
– Hygienemasken stehen in den Klassenräumen, Fachräumen und Betreu- ungsräumen zur Verfügung.
– Der Abwart prüft regelmässig die Verfügbarkeit und löst bei Bedarf eine Bestellung für Masken und Desinfektionsmittel aus.
Hausdienst, Sekretariat SiBe, Schulleitung
C6: Weisung für das Tragen von Schutzmasken in den ÖV, sofern der Mindestabstand nicht eingehal- ten werden kann. Verhaltensregeln von Klassen im ÖV.
Müssen im Rahmen des Unterrichts öffentliche Verkehrsmittel benutzt wer- den, tragen Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren und erwachsene Schul- angehörige konsequent Schutzmasken. Die Schülerinnen und Schüler sind angehalten, sich möglichst nicht in den Fahrzeugen zu verteilen.
Schülerinnen und Schüler, die aus medizinischen Gründen oder aufgrund anderer Beeinträchtigungen keine Maske tragen können, sind von der Mas- kenpflicht ausgenommen.
Weiteren Weisungen durch die Betreiber der öffentlichen Verkehrsmittel ist Folge zu leisten.
Lehrpersonen, Begleit- personen
Schulleitung
C7: Bereitstellung von Handhygie- In den Schulhauseingängen, Klassenzimmern, Fachräumen, Betreuungs- Alle Mitarbeitenden Hauswart
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnah- men
verantwortliche Person(en)
Umsetzungs- kontrolle nestationen (Waschbecken, Flüs-
sigseife-Spender sowie Einweg- handtücher, ergänzend Händedes- infektionsmittel)
räumen stehen Möglichkeiten zur Handhygiene (Waschbecken mit Flüssig- seife, Einmalhandtücher etc.) zur Verfügung. Zur Handhygiene werden in Ausnahmefällen Desinfektionsmittel verwendet.
C8: Regelmässiges und ausgiebi- ges Lüften der Unterrichtsräume respektive entsprechende Einstel- lung automatischer Lüftungen
Alle benutzen Räume werden mehrmals täglich (Schulräume halbstündlich) gelüftet.
Alle Mitarbeitende Schulleitung
C9: Regelungen zur Verpflegung gemäss Vorgaben durch den Bund (siehe auch E2)
Speisen und Getränke dürfen nur sitzend konsumiert werden.
Für die Verpflegung aus der Schulküche werden die Schutzkonzepte von Gastro-Suisse sinngemäss angewendet.
https://www.gastrosuisse.ch/de/angebot/branchenwissen/informationen- covid-19/branchen-schutzkonzept-unter-covid-19/
Küchenpersonal Schulleitung, Kü- che
C10: Schutz von besonders gefähr- deten Personen
Siehe F5
D: Schul- und Klassenanlässe
Für Schul- und Klassenanlässe bedarf es spezieller Regelungen und Konzepte.
D1: Klassenlager, Schulreisen und Exkursionen finden unter Einhal- tung der Vorgaben durch Bund und Kanton statt.
– Die Vorgaben von Bund und Kanton sind allen Beteiligten bekannt und werden strikt eingehalten.
– Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmitteln werden die entsprechen- den Vorgaben und Regeln für den öffentlichen Verkehr eingehalten.
Lehrpersonen, Begleit- personen
Schulleitung
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnah- men
verantwortliche Person(en)
Umsetzungs- kontrolle – Schul- und Klassenanlässe werden unter Einhaltung der Hygiene- und
Abstandsregeln sowie der Möglichkeit der Rückverfolgung aller teilneh- menden Personen durchgeführt.
– Klassenweise mehrtätige Klassenlager sind zulässig, wenn ein ent- sprechendes spezifisches Schutzkonzept vorliegt, das von der Schul- pflege bewilligt wurde. Das Schutzkonzept orientiert sich am schuli- schen Schutzkonzept, beschreibt die allgemeinen Schutzmassnah- men (z.B. Hygienemassnahmen, Kontaktreduktion, möglichst viele Ak- tivitäten im Freien) und muss sicherstellen, dass die jeweiligen kanto- nalen Vorgaben am Lagerort jederzeit eingehalten werden. Alle im Lager anwesenden Personen (sowohl Teilnehmende als auch Lager- leitung/ Hilfspersonen etc.) müssen zu Lagerbeginn ein gültiges nega- tives Testergebnis vorweisen (keine Selbsttests). Nach dem Lager kann eine weitere Testung vorgesehen werden. Die Testmodalitäten (Ort und Zeitpunkt) müssen im Testkonzept enthalten sein. Für Schü- lerinnen und Schüler, die sich nicht testen lassen wollen organisiert die Schule ein Alternativprogramm in der Schule. Auf klassenübergrei- fende Klassenlagern ist zu verzichten.
– Der Besuch von externen kulturellen Veranstaltungen (z.B. Theater, Konzert, Kino) richtet sich nach den Schutzkonzepten des jeweiligen Veranstalters und den Vorgaben des Bundes. Wird eine Veranstaltung von mehreren Klassen gleichzeitig besucht, ist auf eine Trennung der Klassen zu achten.
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnah- men
verantwortliche Person(en)
Umsetzungs- kontrolle D2: Anlässe – Schulinterne Anlässe der Lehrerschaft, wie interne Weiterbildungen,
Arbeitssitzungen und Schulkonferenzen sind unter Einhaltung der 50- Personen-Regel, der Maskenpflicht und übrigen Schutzmassnahmen erlaubt. Die Vorgaben des Bundes bezüglich schulischer Veranstal- tungen (Ausgabe von Essen und Getränken etc.) müssen eingehalten werden.
– Kulturelle und sportliche Schulanlässe und -veranstaltungen sind unter Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen (Abstand, Hygiene, Gruppengrössen, Maskentragpflicht in Innenräumen) zulässig. Bei schulischen Darbietungen mit Publikum gilt in Innenräumen eine ma- ximale Raumbelegung von ½ der Kapazität und eine Sitzpflicht. Für Erwachsene (insb. Eltern) gilt eine Maskentragpflicht. Die Vorgaben des Bundes bezüglich schulischer Veranstaltungen (maximale Anzahl TeilnehmerInnen, Ausgabe von Essen und Getränken, Maskenpflicht für Erwachsene auch im Freien etc.) müssen eingehalten werden.
– Der Besuch von externen kulturellen Veranstaltungen (z.B. Theater, Konzert, Kino) richtet sich nach den Schutzkonzepten des jeweiligen Veranstalters und den Vorgaben des Bundes. Wird eine Veranstaltung von mehreren Klassen gleichzeitig besucht, ist auf eine Trennung der Klassen zu achten.
– Klassenweise Elternbesuchstage und Elternabende sind unter Einhal- tung der geltenden Schutzmassnahmen (bis max. 50 Personen inkl.
Kinder, Abstand, Hygiene, Maskentragpflicht in Innenräumen) zuläs-
Schulleitung, SiBe, Hausdienst, Veranstal- ter
Schulleitung, SiBe
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnah- men
verantwortliche Person(en)
Umsetzungs- kontrolle sig.
E: Spezielle Unterrichtsformen / Betreuung
Für spezielle Unterrichtsformen und die Betreuung bedarf es spezieller Regelungen und Konzepte.
E1: schulergänzende Betreuung – Für die schulergänzende Betreuung gelten die Vorgaben dieses Schutz- konzeptes sinngemäss.
Betreuung, Schullei- tung
Schulleitung
E2: Die Schulen gestalten den Sportunterricht so, dass die Hygie- neregelungen (siehe C) eingehalten werden können.
Durchführungs- und Hygieneregeln:
- Für sportliche Aktivitäten (inkl. Schwimmen) draussen entfällt die Mas- kenpflicht, sofern die Abstandsregeln eingehalten werden können.
- Erwachsene Personen tragen Maske und halten mind. 1.5m Abstand - Für den Turnunterricht gilt ab der 1. Sekundarklasse gilt eine generelle
Maskenpflicht in den Innenräumen. Für Schülerinnen und Schüler der 4. bis 6. Primarklasse gilt eine Maskenempfehlung in Innenräumen.
- Durchführung der Aktivitäten, wenn immer möglich im Freien - Möglichst wenig Austausch von Sportgeräten/Bällen, welche mit den
Händen berührt werden
- In den Turnhallengarderoben findet keine Durchmischung der Klassen statt und die Höchstanzahl der Personen wird eingehalten.
Sportlehrpersonen, J&S Leiter
Schulleitung
E3: Schutzkonzept für Therapien Bei Therapien werden die Schutzkonzepte der entsprechenden Berufsver- bände berücksichtigt.
Therapeutisch Tätige Schulleitung
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnah- men
verantwortliche Person(en)
Umsetzungs- kontrolle E4: Transporte (Schulbus, Taxi
etc.)
Für Transporte im Zusammenhang mit speziellen Unterrichtsformen und Betreuung gelten dieselben Bestimmungen wie für ÖV (siehe Hygienere- geln).
Transportunternehmen, Chauffeurinnen und Chauffeure
Schulleitung
F: Arbeitgeberpflicht / Arbeitnehmerschutz
Die Arbeitgeber müssen gewährleisten, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und Abstand einhalten können. Hierzu sind entsprechende Massnahmen vorzusehen und umzusetzen.
F1: Alle Mitarbeitenden sind über die Schutzmassnahmen des BAG und das Schutzkonzept und die Aktualisierungen informiert (siehe auch A1/A3).
- Aushang der Schutzmassnahmenplakate an den Toren und in den Klassen.
- Schriftliche/mündliche Information über das Schutzkonzept in den ers- ten Teamsitzungen der jeweiligen Bereiche.
Schulleitung Schulleitung
F2: Schutzmassnahmen für Mitar- beitende (siehe auch B):
– Ein der Situation angepasster Schutz (Maskentragpflicht, Schutzscheibe) ist jederzeit gewährleistet.
Lehrpersonen, Betreu- er, Hausdienst
Schulleitung F3: Spezialregelungen bezüglich
Mindestabstand (zwischen Erwach- senen und Kindern/Jugendlichen) für spezielle Situationen unter Zuhil- fenahme anderer Schutzmassnah- men.
(Art. 4 Covid-Verordnung besonde- re Lage)
Können auf der Kindergarten- und Primarstufe die Vorgaben zum Mindest- abstand über längere Zeit nicht eingehalten werden, sind folgende Schutz- massnahmen zu treffen:
a) Erwachsene Personen tragen Masken und nutzen die Plexiglasscheiben.
Lehrpersonen, Betreu- er
Schulleitung
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnah- men
verantwortliche Person(en)
Umsetzungs- kontrolle F4: Mindestabstand von 1.5 Metern
bei allen interpersonellen Kontakten zwischen erwachsenen Personen (siehe auch B)
Erwachsene Personen halten untereinander sowie gegenüber SuS wenn immer möglich einen Abstand von 1.5 Metern ein und befolgen die Hygiene- regeln des BAG.
Sitzungen ab sechs Personen werden online über Google Meet durchgeführt.
Alle Erwachsenen Schulleitung
F5: Schutz von besonders gefähr- deten Personen
Besonders gefährdete Personen müssen am Arbeitsplatz spezifisch ge- schützt werden. Dazu soll wie im Frühjahr 2020 das Recht auf Homeoffice bzw. ein gleichwertiger Schutz am Arbeitsplatz oder eine Beurlaubung für besonders gefährdete Personen eingeführt werden. Die Bestimmungen dafür sind in der personalrechtlichen Weisung zur Coronasituation
(https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/informationen-rund-um- schulen-kitas-heime/coronavirus-volksschule.html) festgelegt.
G: Isolations- und Quarantänemassnahmen
Isolations- und Quarantänemassnahmen werden nicht von der Schule verordnet. Es sind die Weisungen der medizinischen Fachpersonen (Contact-Traicing, Schulärztlicher Dienst, Kantonsärztlicher Dienst) einzuhalten.
G1: Isolation einer anwesenden Person mit Krankheitssymptomen und Abgabe von Schutzmasken
Kinder werden in einem abgetrennten Bereich im Klassenzimmer (alle Klas- senzimmer verfügen über mehrere Räume) isoliert und wenn nötig betreut.
Betreuung durch: Lehrkraft
Nachricht an: Eltern, Kontaktperson vom Notfallformular. Die Eltern werden gebeten, das Kind schnellstmöglich abzuholen.
Schulleitung, Lehrper- sonen
Schulleitung
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnah- men
verantwortliche Person(en)
Umsetzungs- kontrolle G2: Organisation Heimweg (unver-
züglich und möglichst ohne ÖV- Nutzung)
Kind betroffen: Eltern oder Kontaktperson vom Notfallformular werden telefo- nisch benachrichtigt und gebeten, das Kind schnellstmöglich abzuholen.
Erwachsene Person betroffen: Familienangehörige werden avisiert, um die kranke Person abzuholen.
Schulleitung, Sekreta- riat, Lehrpersonen
Schulleitung
G3: Informationen/Empfehlung weiteres Vorgehen an Betroffene (siehe auch A3)
Kind betroffen: Empfehlung an Eltern, Ärztin/Arzt aufzusuchen und de- ren/dessen Weisungen Folge zu leisten.
Erwachsene Person betroffen: Empfehlung, Ärztin/Arzt aufzusuchen und deren/dessen Weisungen Folge zu leisten.
Schulleitung, Sekreta- riat, Lehrpersonen
Schulleitung
G4: Meldung von positiv getesteten Personen durch zuständige Behör- den an Schule
Massnahmen gemäss Anweisungen durch kantonsärztlichen Dienst/Arzt/Ärztin.
Meldung an: Kaufm.
Schulleitung oder päd.
Schulleitung (Tel. 044 205 50 60)
Schulleitung
G5: Umsetzung der vom kantons- ärztlichen Dienst via Arzt/Ärztin oder VSA angeordneten Massnah- men
Massnahmen gemäss Anweisungen durch kantonsärztlichen Dienst/Arzt/Ärztin.
Alle Beteiligten Schulleitung
G6: Kommunikation durch die Schule (siehe auch A3)
Die Informationen für einen Fall von Isolation/Quarantäne gemäss Weisun- gen des kantonsärztlichen Dienstes.
– Die Schulleitung/Sekretariat informiert das Team / den Stiftungsrat per Mail.
– Die Schulleitung/Sekretariat informiert die Eltern per Mail.
– Die Klassen Lehrpersonen der Primarschule informieren mündlich die betroffene Klasse.
Schulleitung, Sekreta- riat, Lehrpersonen
Schulleitung
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnah- men
verantwortliche Person(en)
Umsetzungs- kontrolle G7: Positiv getestete Lehrpersonen,
Schülerinnen und Schüler werden umgehend dem Contact Tracing des Volksschulamtes gemeldet
Meldung an:
ct@lunge-zuerich.ch Tel. +41 44 268 20 90
Schulleitung
Anlagen:
• Anhang 1: Regelungen für gemeinsam genutzte Gegenstände und Räumlichkeiten
• Anhang 2: Regelungen für das Bringen und Holen der Kinder
• Anhang 3: Regelungen für das Tragen von Masken