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SCHUTZKONZEPT Graf von Galen-Schule

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Academic year: 2022

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SCHUTZKONZEPT

Graf von Galen-Schule

Graf von Galen-Schule Heidelberg (SBBZ) Schwalbenweg 1b

69123 Heidelberg

Tel.: 06221-58410 120 Fax: 06221-58410 123

Email: schulleitung@galen-schule.de

http://galenschule.ist-im-web.de/

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SCHUTZKONZEPT - Graf von Galen-Schule

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Inhalt:

1. Personalauswahl und Personalentwicklung …….………….. 5

2. Erweitertes Führungszeugnis / Selbstauskunftserklärung ……….………. 5

3. Leitgedanken zum Schutzkonzept der Graf von Galen- Schule ………..……… 7

3.1. Gestaltung der allgemeinen pädagogischen Arbeit an unserer Schule ………... 7

3.2. Gestaltung von Nähe und Distanz ……….……….. 8

3.3. Gestaltung von Pflegesituationen und Intimsphäre …………... 9

3.4. Gestaltung von Achtsamkeit im Umgang miteinander (Sprache, Wortwahl und Streitkultur) ……….. 9

3.5. Gestaltung des Umgangs mit Medien und sozialen Netzwerken ………..…… 10

3.6. Gestaltung von Disziplinierungsmaßnahmen ……… 10

3.7. Gestaltung von schulischen Übernachtungen ……….. 11

3.8. Gestaltung des Sport- und Schwimmunterrichts …….……….. 11

4. Handlungsleitfäden bei Konflikten ………. 11

4.1. Beschwerdewege ……….... 12

4.2. Grundsätze ……… 12

4.3. Schülerinnen und Schüler ……….………. 12

4.4. Eltern und Erziehungsberechtigte ………..…. 13

4.5. LehrerInnen ………..…… 13

4.6. Weitere Personen ………..……….………… 14

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4

5. Handlungsleitfäden zur Intervention sexualisierter Gewalt an der Graf von Galen-Schule ……….……… 16 5.1. Handlungsleitfaden bei der VERMUTUNG SEXUALISIERTER

GEWALT ……….. 16 5.2. Handlungsleitfaden bei einem GESPRÄCH mit möglichen

Opfern ……….…. 18 5.3. Handlungsleitfaden bei GRENZVERLETZUNGEN …….………… 19

6. Maßnahmen zur Stärkung unserer SchülerInnen ……… 20

7. Schlusswort ………. 20

8. Selbstauskunftserklärung ………..……….…… 21

9. Verpflichtungserklärung zum grenzachtenden Umgang mit Schüler/innen ……….…….. 22

10. Netzwerk Sexuelle Bildung ……… 23

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1. Personalauswahl und Personalentwicklung

Wir tragen Verantwortung dafür, dass nur Personen mit der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von SchülerInnen betraut werden, die neben der erforderlichen fachlichen auch über die persönliche Eignung verfügen.

Die Schulleitung thematisiert die Prävention gegen sexualisierte Gewalt im Vorstellungsgespräch sowie der Position und Aufgabe angemessen in weiteren Personalgesprächen.

Die Schulleitung achtet gemeinsam mit den Präventionsfachkräften auf das

„Wachbleiben“ des Themas. In der Aus- und Fortbildung ist sie ein Pflichtthema.

Personen im Sinne von § 2 Abs. 7 Präventionsordnung (PrävO) dürfen in keinem Fall eingesetzt werden, wenn sie rechtskräftig wegen einer in § 72 a SGB VIII genannten Straftat verurteilt worden sind.

Personalauswahl und Personalentwicklung sind hier aus gutem Grund der erste Baustein. Um hier die richtigen Weichenstellungen vorzunehmen ist Folgendes notwendig:

 Die betreffende Person wird über die Regeln und Vereinbarungen zur Prävention sexualisierter Gewalt in einem Gespräch informiert. Das Gespräch dient den Verantwortlichen dazu, sich u. a. einen Eindruck über die Haltung dieser Person im Hinblick auf Prävention zu verschaffen und ihre Eignung zu beurteilen.

 Dies gilt für neue als auch bereits eingesetzte Mitarbeitende in der Arbeit mit unseren SchülerInnen.

2. Erweitertes Führungszeugnis / Selbstauskunftserklärung

Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) verpflichtet Schulen und ihre Träger, dafür Sorge zu tragen, dass keine Person, die wegen einer der in § 72a SGB VIII aufgeführten Straftaten rechtskräftig verurteilt worden ist, in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen tätig ist. Der Nachweis, dass eine solche rechtskräftige Verurteilung nicht vorliegt, erfolgt durch die regelmäßige Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (EFZ).

Zur Erfüllung ihrer Verpflichtung lassen sich die Schulleitung von Personen gem.

§ 2 Abs. 7 PrävO bei der Einstellung bzw. Beauftragung und nachfolgend im regelmäßigen Abstand von fünf Jahren entsprechend den gesetzlichen und

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arbeitsrechtlichen Regelungen, insbesondere des Bundeskinderschutzgesetzes, sowie der zu dem Paragrafen erlassenen Ausführungsbestimmung ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Ebenso haben sie sich einmalig eine Selbstauskunftserklärung dahingehend vorlegen zu lassen, dass die betreffende Person nicht wegen einer in § 72 a SGB VIII genannten Straftat verurteilt und auch insoweit kein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet worden ist. Darüber hinaus beinhaltet die Selbstauskunftserklärung die Verpflichtung, bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der Schulleitung hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen.

Nach der Inkraftsetzung des Institutionellen Schutzkonzeptes ist die Selbstauskunftserklärung nur von allen neu an der Schule tätig werdenden Lehrenden und Mitarbeitenden zu unterzeichnen, da diese Erklärung bei allen anderen als Bestandteil der Selbstverpflichtungserklärung bereits zur Personalakte genommen wurde.

Die Schulleitung verlangt die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses bei folgenden Mitarbeitenden:

 LehrerInnen

 LehramtsanwärterInnen

 Mitarbeitende im Sekretariat

 Technisches Personal

Die Dokumentation der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis wird zusammen mit der Selbstauskunftserklärung unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen beim Schulträger hinterlegt.

Die Schulleitung nimmt Einsicht in die erweiterten Führungszeugnisse bei folgenden Personen und dokumentiert diese:

 PraktikantInnen

 IntegrationshelferInnen, bzw. SchulbegleiterInnen

 BusfahrerInnen sowie Busbegleitungen

Die Dokumentation der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis wird unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen bei der Schulleitung hinterlegt. Das erweiterte Führungszeugnis verbleibt bei der betreffenden Person.

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3. Leitgedanken zum Schutzkonzept der Graf von Galen- Schule

Die Graf von Galen-Schule soll ein Ort sein, an dem sich alle Mitglieder der Schule angenommen und sicher fühlen sollen. Ziel ist es ein Klima der Achtsamkeit zu schaffen, in dem jede/r seine Persönlichkeit und Begabungen entfalten kann und seine unterschiedliche Kompetenzen einbringen kann.

Jede/r hat dafür Sorge und Verantwortung zu tragen, dass jeder Form von Gewalt Einhalt geboten wird.

Ziel der präventiven Arbeit ist es, eine Kultur der Achtsamkeit zu etablieren und dadurch unsere SchülerInnen vor jeglicher Form von sexualisierten Übergriffen zu schützen. Hierzu bedarf es einer Aneignung von Wissen und der Schaffung von kurzen Beschwerdewegen. Vor allem aber gilt es, eine Haltung einzunehmen, die gekennzeichnet ist von wachem Hinschauen, offenem Ansprechen, transparentem und einfühlsamen Handeln im Umgang mit unseren SchülerInnen.

3.1. Gestaltung der allgemeinen pädagogischen Arbeit an unserer Schule

Im Schulalltag und im Unterricht werden grundlegende Gedanken wie das humanistische demokratische Denken, Werte, Normen, Würde, Achtsamkeit, Gleichberechtigung und Rechte berücksichtigt. Ein wichtiger Anteil von Prävention ist die pädagogische Arbeit mit den verschiedensten Mitgliedern unserer Schulgemeinschaft. Hierbei beziehen wir uns besonders auch auf das sexualpädagogische Konzept der Graf von Galen-Schule, sowie auf die Schulregeln (insbesondere in Bezug auf „Freundschaft“).

a. Arbeit mit SchülerInnen: Die Sexualerziehung ist in allen Schulstufen wesentlicher Bestandteil der Präventionsarbeit. Wir berücksichtigen dabei selbstverständlich die jeweiligen individuellen Entwicklungsphasen unserer SchülerInnen. Zudem bieten wir den SchülerInnen eine individuelle Beratung bei „Dr. Love“ an.

b. Arbeit mit Eltern: Information und Transparenz über Präventionsarbeit und Sexualerziehung an unserer Schule. Ergänzend dazu ermöglichen wir Informationsveranstaltungen und gegebenenfalls individuelle Beratung.

c. Arbeit mit KollegInnen und der Schulleitung: Weiterentwicklung und Reflexion des Schutz- und Sexualpädagogischen Konzeptes der Graf von Galen-Schule. Regelmäßiger Austausch und Transparenz. Durchführung von pädagogischen Tagen zum Thema unter Einbezug externer Fachleute.

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3.2. Gestaltung von Nähe und Distanz

In der pädagogischen, erzieherischen und pflegerischen Arbeit mit unseren SchülerInnen geht es darum, ein angemessenes Verhältnis von Nähe und Distanz zu schaffen.

a. In vielen Situationen ist es notwendig Nähe zu unseren SchülerInnen aufzubauen, um sinnvoll mit ihnen arbeiten zu können. In Situationen wie Pflege, Angst, Stress, Trösten achten wir besonders darauf, dass der Kontakt immer angemessen bleibt und die persönlichen Grenzen jedes Einzelnen gewahrt werden.

b. Einzelgespräche, Einzelfördersituationen etc. können ein wichtiges Instrument bei der Arbeit mit SchülerInnen sein, sie müssen aber jederzeit transparent bleiben.

c. Grundsätzlich sollen alle Situationen, in denen wir mit SchülerInnen arbeiten transparent sein. Dies ist eine besondere Herausforderung im Umgang mit SchülerInnen mit erhöhtem Förderbedarf.

d. Wir sind aufgefordert, unsere SchülerInnen in ihrer Entwicklung zu einem angemessenen Umgang mit Nähe und Distanz zu unterstützen.

e. Vertrauliche Gespräche mit SchülerInnen sind ein wichtiges Instrument unserer Arbeit. Wir gehen verantwortungsvoll mit dem Vertrauen unserer SchülerInnen um, ohne dieses zu missbrauchen.

f. Grenzverletzungen oder Machtmissbrauch thematisieren wir und übergehen sie nicht.

g. Körperliche Berührungen sind in der Arbeit mit Menschen nicht auszuschließen, manchmal sogar sehr wichtig. Sie müssen aber immer entwicklungsgerecht, professionell, reflektiert und dem jeweiligen Kontext angemessen sein. Dabei sollen unsere SchülerInnen wahrgenommen und respektiert werden. Dies erfordert im Einzelfall gute Abstimmung im Team.

h. Jegliche körperliche Berührung erfordert unsere Achtsamkeit und Zurückhaltung.

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3.3. Gestaltung von Pflegesituationen und Intimsphäre

Der Schutz der Intimsphäre ist ein hohes Gut, das es zu wahren gilt. An einem Ort mit vielen unterschiedlichen Menschen stellt das eine Herausforderung dar.

Es bedarf klarer Verhaltensregeln, um die Intimsphäre aller zu achten und zu schützen.

 Wir streben an, dass Pflege spätestens ab der Mittelstufe nur noch gleichgeschlechtlich stattfindet. Sonderregelungen stimmen wir mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten ab. Auch in der Primarstufe achten wir darauf, dass die Bedürfnisse nach Intimsphäre aller SchülerInnen, entsprechend ihrer Entwicklung, wahrgenommen und beachtet werden.

 Wir achten darauf, dass der Aufenthalt in den Pflegeräumen, in Toiletten, Duschräumen und Umkleideräumen, in denen es zu körperlichen Berührungen kommen kann, stets transparent, respektvoll, achtsam und planvoll gestaltet ist.

3.4. Gestaltung von Achtsamkeit im Umgang miteinander (Sprache, Wortwahl und Streitkultur)

Durch Sprache und Wortwahl können Menschen verletzt und gedemütigt werden. Daher sollten alle unsere Formen der persönlichen Interaktion und Kommunikation durch Wertschätzung geprägt sein und das Alter unserer SchülerInnen berücksichtigen.

Wir verwenden zu keinem Zeitpunkt sexualisierte oder bedrohende Sprache.

 Grenzüberschreitendes sprachliches Verhalten thematisieren und unterbinden wir.

 Auch bei der nonverbalen Kommunikation achten wir auf Angemessenheit und Gewaltfreiheit.

 Alle Mitarbeitenden an der Graf von Galen-Schule sind Sprachvorbilder und sich dieser Rolle bewusst.

 In unserer Schulgemeinschaft sprechen wir uns alle gegenseitig altersentsprechend und höflich an.

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 Konflikte gehören unweigerlich auch zu unserem Schulleben und sind für alle Beteiligten ein Lernfeld. In solch emotional aufgeladenen Situationen achten wir dennoch alle auf eine angemessene Kommunikation, Gestik und Körpersprache.

3.5. Gestaltung des Umgangs mit Medien und sozialen Netzwerken

Der Umgang mit sozialen Netzwerken und digitalen Medien ist in der heutigen Zeit alltägliches Handeln. Auch in unserer Schule werden zahlreiche Me-dien und soziale Netzwerke genutzt. Der Umgang mit diesen Medien soll von einer verantwortungsvollen und achtsamen Kultur geprägt sein.

 Filme, Computerspiele oder Druckmaterial mit pornographischen, gewaltverherrlichenden oder extremistischen Inhalten sind in der Graf von Galen-Schule verboten.

 Wir respektieren das Recht am eigenen Bild.

 Wir haben gemeinsam mit unseren SchülerInnen klare Regeln zur Mediennutzung vereinbart und achten auf ihre Einhaltung.

 Medienerziehung ist Teil unseres Bildungsauftrages. Wir begleiten unsere SchülerInnen in der Entwicklung zu einem kompetenten, sicheren und achtsamen Umgang mit Medien.

3.6. Gestaltung von Disziplinierungsmaßnahmen

Die Wirkung von Sanktionen ist nur schwer abzuschätzen und daher gut zu durchdenken. Wenn diese erforderlich sind, müssen sie in direktem Bezug zum

„Verhalten“ stehen, angemessen und konsequent, sowie für den „Bestraften“

verständlich sein.

 Unsere Disziplinierungsmaßnahmen sind frei von jeder Form der Ge- walt, Machtmissbrauch, Nötigung, Drohung oder Freiheitsentzug.

Geltendes Recht ist selbstverständlich stets zu achten.

 Unsere Disziplinierungsmaßnahmen sind transparent und durchdacht.

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3.7. Gestaltung von schulischen Übernachtungen

Klassenfahrten und Übernachtungsveranstaltungen sind fester Bestandteil der schulischen Arbeit mit unseren SchülerInnen. Zum Schutz der Intimsphäre aller Beteiligten bedarf es einiger Vereinbarungen.

 Alle SchülerInnen schlafen in der Regel geschlechtergetrennt ohne Aufsichtsperson im Zimmer.

 Persönliche Grenzen aller Beteiligten achten wir und beziehen sie bei der Entscheidung der Zimmerbelegung mit ein.

 Die Gründe für die Zimmerbelegung erörtern wir im Team und machen sie für die Beteiligten transparent.

 Abweichende Entscheidungen, die wir aus pädagogischer oder medizinischer Sicht treffen, stimmen wir mit allen Beteiligten sowie den Erziehungsberechtigten ab.

3.8. Gestaltung des Sport- und Schwimmunterrichts

Die Unterrichts- und Umkleidesituationen beim Sport- und Schwimmunterricht sind im Hinblick auf die Wahrung der Intimsphäre sensible Situationen. Wir sind uns bewusst, dass Nacktheit Aspekte des sexuellen Lernens beinhaltet, gehen damit aber reflektiert und verantwortungsvoll um.

 Dusch- und daran anschließende Umkleidesituationen finden immer geschlechtergetrennt mit gleichgeschlechtlicher Aufsichtsperson statt.

 Alle Erwachsenen tragen angemessene Kleidung in sämtlichen Pflege- und Duschsituationen.

4. Gestaltung von Konflikten und Handlungsleitfäden

Konflikte, Unzufriedenheit und Krisen können dazu führen, dass Menschen sich in Ausnahmesituationen befinden. Um auch in solchen Situationen planvolles Handeln zu erleichtern, haben wir uns an der Graf von Galen-Schule auf klare

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Beschwerdewege und Handlungsleitfäden geeinigt. Folgende Dokumente haben wir entwickelt:

4.1. Beschwerdewege

Wir möchten, dass es allen Menschen in unserer Schule gut geht. Damit jede/jeder das sagen kann, was sie/ihn stört, führen wir ein sogenanntes Beschwerdemanagement ein. Dieses regelt, wer in der Schule was tun kann, wenn:

 es Streit gibt,

 man sich ungerecht behandelt fühlt,

 Grenzen überschritten werden,

 Vertrauen oder Macht missbraucht wird,

 man mit einer Entscheidung unzufrieden ist,

 es jemandem schlecht geht.

4.2. Grundsätze

 Konflikte werden ernst genommen und bearbeitet.

 Konflikte gehören zum schulischen Alltag und sind nicht ungewöhnlich.

 Jede/r bemüht sich um eine zielführende Lösung.

 Wir gehen respektvoll miteinander um.

 Zunächst sollen die beteiligten Personen versuchen, eine Lösung zu finden: gelingt dies nicht, können weitere Personen zu Hilfe gebeten werden.

 Alle Beteiligten werden über Vereinbarungen informiert.

 Schwerer wiegende Konflikte und ihre Lösungsvereinbarungen sollten schriftlich dokumentiert werden.

4.3. Schülerinnen und Schüler

Konflikte mit MitschülerInnen

KonfliktpartnerInnen sprechen miteinander

Kann der Konflikt nicht gelöst werden: KlassenlehrerIn, LehrerIn und/oder Erwachsene des Vertrauens ansprechen

Kann der Konflikt nicht gelöst werden: Schulleitung

Konflikt mit Lehrenden und anderen erwachsenen MitarbeiterInnen

LehrerIn selbst ggf. mit Unterstützung selbst ansprechen

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Kann der Konflikt nicht gelöst werden: LehrerIn/Erwachsene des Vertrauens ansprechen

Kann der Konflikt weiterhin nicht gelöst werden: Schulleitung

4.4. Eltern und Erziehungsberechtigte

Konflikt mit Lehrenden und anderen erwachsenen MitarbeiterInnen

LehrerIn selbst ansprechen

Kann der Konflikt weiterhin nicht gelöst werden: Schulleitung (gegebenenfalls mit Unterstützung der ElternvertreterIn)

Konflikt mit der Schulleitung

Schulleitung selbst ansprechen

Kann der Konflikt nicht gelöst werden: Schulamt (MA)

4.5. LehrerInnen

Konflikt mit Eltern

Eltern selbst ansprechen

Kann der Konflikt nicht gelöst werden:

Schulleitung

Konflikt mit KollegInnen

KollegIn selbst ansprechen

Kann der Konflikt nicht gelöst werden: Personalrat

Kann der Konflikt weiterhin nicht gelöst werden: Schulleitung

Konflikt mit der Schulleitung

Schulleitung selbst ansprechen

Kann der Konflikt nicht gelöst werden: Personalrat

Kann der Konflikt weiterhin nicht gelöst werden: Schulamt (MA)

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4.6. Weitere Personengruppen

Konflikte mit weiteren Personen (Busbegleitung, Hausmeister, Reinigungspersonal, Sekretariatskräfte, Küchenpersonal, SchulbegleiterInnen, PraktikantInnen, Bufdis)

Person direkt ansprechen

Kann der Konflikt nicht gelöst werden: Person des Vertrauens

Kann der Konflikt nicht gelöst werden: Schulleitung

Konflikte weiterer Personen mit SchülerInnen

Klärung mit KlassenlehrerInnen und/oder Person des Vertrauens

Kann der Konflikt nicht gelöst werden: Schulleitung

Beschwerden/Widersprüche gegen Entscheidungen der Schule

Schulleitung informieren

Konferenzentscheidungen: Versuch einer gemeinsamen Lösungsfindung mit (allen) KonferenzteilnehmerInnen

Kann ein Konflikt auf dieser Ebene nicht geklärt werden: Widerspruch beim Personalrat und/oder Schulamt (MA)

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Bilderquelle: https://www.zartbitter.de/gegen_sexuellen_missbrauch/Aktuell/100_index.php 15

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5. Handlungsleitfäden zur Intervention sexualisierter Gewalt an der Graf von Galen-Schule

Immer ansprechbar für Beratung:

Präventionsfachkräfte der Graf von Galen-Schule Anja Nießing, Tobias Dirks und Daniel Gumb

5.1. Handlungsleitfaden bei der VERMUTUNG SEXUALISIERTER GEWALT

1. Schritt – Ruhe bewahren und nicht überstürzt handeln

Nicht einfach, aber sehr wichtig: überstürztes Handeln kann die Situation für das Opfer eventuell verschlimmern.

Keine eigenen manipulativen Befragungen durchführen. Keine direkte Konfrontation des Opfers mit der Vermutung.

Wenn sich ein Opfer anvertraut: Zuhören, Glauben schenken und ermutigen sich mitzuteilen. Das Erzählt vertraulich behandeln, aber dem Opfer erklären, dass man sich selbst Unterstützung holen wird. Notizen mit Datum und Uhrzeit anfertigen.

Ganz wichtig bei der Aufdeckung von sexualisierter Gewalt innerhalb einer Familie: Auf keinen Fall zuerst mit den Eltern sprechen! Dies verschlimmert ggf.

die Situation für das Kind / den Jugendlichen und führt unter Umständen dazu, dass das Opfer sich und seine Aussage zurückzieht. Keine Information an den/die vermuteten TäterIn.

Eigene Grenzen und Möglichkeiten erkennen und akzeptieren!

2. Schritt – Fachliche / Professionelle Hilfe holen

Wird man direkt mit der Vermutung von sexualisierter Gewalt konfrontiert, ist man als MitarbeiterIn in der Regel zunächst überfordert und unsicher. Deshalb ist es sinnvoll und wichtig, sich Unterstützung zu holen.

Ein Gespräch mit einer vertrauten Kollegin oder einem vertrauten Kollegen kann helfen, die Gedanken zu ordnen und eine weitere Sicht auf den Fall einzubeziehen. Die Präventionsfachkräfte (Nießing, Dirks, Gumb) können dabei

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helfen, die ersten Handlungsschritte einzuleiten und das Gespräch mit der Schulleitung begleiten.

3. Schritt – Die Inhalte des Gespräches schriftlich protokollieren Faktenprotokoll und sachlich bleiben.

4. Schritt – Beratung und Unterstützung durch Fachkräfte einholen

In Absprache mit den Präventionsfachkräften und der Schulleitung ist es sinnvoll, früh die Beratung von externen Fachkräften einzuholen. In diesem Gespräch sollte geklärt werden, ob es sich um einen begründeten Verdacht handelt und welche Verfahrenswege nötig sind.

Sollte sich aus der Vermutung heraus Gespräche mit dem Kind / Jugendlichen ergeben die vom Kind ausgehen, greift der nächste Handlungsleitfaden.

5. Schritt - Meldepflicht

Hierbei sind zwei Dinge wichtig: Handelt es sich beim dem / der mutmaßlichen Täter oder Täterin um einen / eine Kollegin oder Kollegen muss der Verdachtsfall über die Schulleitung an das Schulamt (MA) gemeldet werden.

Handelt es sich bei dem Fall um eine Kindeswohlgefährdung besteht eine Meldepflicht an die Schulleitung, an das Jugendamt oder die Polizei.

6. Schritt – Unterstützung von Betroffenen und/oder dem Irritierten System

Es ist wichtig bei der gesamten Vorgehensweise immer daran zu denken, mit der oder dem Betroffenen alle Schritte vertrauensvoll abzusprechen! Kommt es zu einem Fall von sexualisierter Gewalt/Grenzüberschreitung, hat die Unterstützung der/des Betroffenen höchste Priorität (Opferschutz!).

Zur Unterstützung der/des Betroffenen geben wir Informationen zu möglichen Hilfs- und Kooperationspartnern wie z.B. Kinderschutzzentrum, Frauennotruf,

… (siehe Netzwerk, Graf von Galen-Schule).

Da bei einem Interventionsfall in der Regel die gesamte Schule sich als irritiertes System zeigt, kann eine Unterstützung z.B. durch eine externe Begleitung oder durch Supervision notwendig sein. Eine solche wird dann durch die Schulleitung veranlasst.

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5.2. Handlungsleitfaden bei einem GESPRÄCH mit möglichen Opfern

Was tun, wenn ein Kind, ein Jugendlicher oder ein Erwachsener von sexueller Gewalt, Misshandlung oder Vernachlässigung erzählt?

Ruhe bewahren! Keine überstürzten Aktionen!

Zuhören, Glauben schenken und den jungen Menschen ermutigen, sich anzuvertrauen. Auch Erzählungen von kleinen Grenzverletzungen ernst nehmen! Berichte erfolgen teilweise in „Häppchen“.

Nicht drängen. Kein Verhör. Kein Forscherdrang. Keine überstürzten Aktionen!

Keine „Warum“ – Fragen verwenden. Sie lösen leicht Schuldgefühle aus!

Keine Entscheidung und weitere Schritte ohne altersgemäßen Einbezug des jungen Menschen.

Zweifelsfrei Partei für den jungen Menschen ergreifen.

Versichern, dass das Gespräch vertraulich behandelt wird und nichts ohne Absprache unternommen wird. Auf die Einbindung weiterer Personen hinweisen.

Keine unhaltbaren Versprechen oder Zusagen abgeben. Keine Angebote machen, die nicht erfüllbar sind. Keinen Druck ausüben, auch keinen vorschnellen Lösungsdruck.

Gespräche, Fakten und Situationen dokumentieren.

Das Thema Strafanzeige nicht thematisieren.

Kontaktaufnahme und Absprache

zum weiteren Vorgehen zum Wohle des jungen Menschen mit den Präventionsfachkräften und der Schulleitung.

Sachlich bleiben und keine Information an den / die potentielle(n) Täter oder Täterin.

Fachliche Beratung einholen

Bei einem begründeten Verdacht eine Fachberatungsstelle hinzuziehen. Sie schätzen das Gefährdungsrisiko ein und beraten bei weiteren Handlungsschritten.

Mittelungspflicht überprüfen und an das Netzwerk der Schule verweisen.

Keine Entscheidung und weitere Schritte ohne altersgemäßen Einbezug des jungen Menschen.

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5.3. Handlungsleitfaden bei GRENZVERLETZUNGEN

Was tun bei verbalen oder körperlich-sexuellen Grenzverletzungen zwischen SchülerInnen?

Aktiv werden und gleichzeitig Ruhe bewahren!

Dazwischen gehen und Grenzverletzungen unterbinden. Grenzverletzung und Übergriff deutlich benennen und stoppen.

Situation bestmöglich klären!

Offensiv Stellung beziehen gegen diskriminierendes, gewalttätiges oder sexistisches Verhalten!

Vorfall im verantwortlichen Team besprechen!

Abwägen, ob eine Aufarbeitung in der ganzen Gruppe oder eines Teils der Gruppe sinnvoll ist. Konsequenzen für Urheber beraten. Bei besonders hohem Schweregrad des Vorfall die Beratung der Erwachsenen des Vertrauens, der Schulleitung und ggf. einer Beratungsstelle in Anspruch nehmen.

Information der Eltern!

Bei erheblichen Grenzverletzungen. Eventuell zur Vorbereitung auf das Elterngespräch Kontakt zu einer Beratungsstelle aufnehmen.

Dokumentation schwererer Vorfälle (und ihrer Lösungsansätze) Dabei ist es wichtig auf die Sachlichkeit der Dokumentation zu achten.

Präventionsarbeit

Neben der allgemeinen (sexualpädagogischen) Präventionsarbeit in der Schule ist es sinnvoll die grundsätzlichen Umgangsregeln mit der Gruppe zu überprüfen und ggf. weiterzuentwickeln.

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6. Maßnahmen zur Stärkung unserer SchülerInnen

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Präventionsarbeit kommt der Stärkung von Kindern und Jugendlichen zu, da starke SchülerInnenpersönlichkeiten einem deutlich geringeren Risiko ausgesetzt sind, Opfer sexualisierter Gewalt zu werden.

Folgende Punkte sind Bestandteil dieser Arbeit:

 SMV-Arbeit zu verschiedenen Themen, wie Kinderrechte, Beschwerdewege, Schulzufriedenheit

 Sexualpädagogische Angebote von Anbeginn der Primarstufe

 Mädchen- und Jungengruppen

 Dr. Love-Sprechstundenangebote

 VertrauenslehrerInnen

7. Schlusswort

Viele wünschen sich, dass man einmalig ein gutes System präventiver Maß- nahmen auf den Weg bringt und damit den Schutz unserer SchülerInnen auf Dauer garantiert. Aber das funktioniert in einem sich schnell verändernden Arbeitsfeld nicht. Die SchülerInnen an der Graf von Galen-Schule wechseln und ebenso die Mitarbeitenden. Daher wollen und müssen wir uns immer wieder daran erinnern, was wir uns vorgenommen haben und überprüfen, ob die getroffenen Maßnahmen noch greifen und für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft transparent sind.

Heidelberg, den _________________________

_______________________________________

Thomas Bischofberger

Schulleitung der Graf von Galen-Schule

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Selbstauskunftserklärung

__________________________________________ ____________________________________________

Name, Vorname Geburtsdatum

___________________________________________________________________________________________

Tätigkeit, Rechtsträger

Ich versichere, dass ich nicht wegen einer Straftat im Zusammen- hang mit sexualisierter Gewalt

4

rechtskräftig verurteilt worden bin und auch insoweit kein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet worden ist.

(4 Es handelt sich um die im § 72a SGB VIII genannten Straftaten.)

Für den Fall, dass diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wird, verpflichte ich mich, dies meinem Dienst- vorgesetzten bzw. der Person, die mich zu meiner Tätigkeit beauftragt hat, umgehend mitzuteilen.

____________________________________________ ________________________________________

Ort, Datum, Unterschrift

(22)

22

Graf von Galen-Schule Heidelberg (SBBZ) Schwalbenweg 1b

69123 Heidelberg

Tel.: 06221-58410 120 Fax: 06221-58410 123

Email: schulleitung@galen-schule.de

Verpflichtungserklärung

zum grenzachtenden Umgang mit Schüler/innen

Hiermit verpflichte ich ………….………..……….... (Name) mich für einen grenzachtenden Umgang mit Schüler/innen.

1) Ich achte die Würde der Schüler/innen. Meine Arbeit in der Schule ist von Wertschätzung und Grenzachtung geprägt.

2) Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen von anderen respektiere ich.

3) Ich schütze die mir anvertrauten Schüler/innen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt.

4) Ich bin mir meiner Vorbildfunktion gegenüber den Schüler/innen bewusst.

5) Bei Übergriffen oder massiven Formen seelischer, körperlicher oder sexueller Gewalt gehe ich nach dem gültigen Ablaufplan unserer Schule vor.

6) Ich bin mir bewusst, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen disziplinarische und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen hat.

7) Ich habe das Schutzkonzept der Graf von Galen-Schule zur Kenntnis genommen und verpflichte mich mein Handeln nach diesen Grundsätzen auszurichten.

_______________________ _______________________

Ort, Datum Unterschrift

(23)

23 Nummer gegen Kummer

(Kinder- & Jugendtelefon) Tel: 116111

www.nummergegenkummer.de Frauennotruf gegen

sexuelle Gewalt an Frauen und Mädchen e.V.

Bergheimer Straße 135 69115 Heidelberg Tel: 06221 186343 Fax: 06221 181622 E-Mail:

info@frauennotruf- heidelberg.de www.frauennotruf- heidelberg.de

Kinderschutz-Zentrum (Heidelberg)

Hilfen bei seelischer, körperlicher, sexueller Misshandlung

Adlerstr. 1/5 –1/6;

69123Heidelberg, Tel: 06221/7392132 Fax: 06221/7392150 E-Mail: Kinderschutz- zentrum@awo- heidelberg.de

Kinder- und Jugendamt (HD) (ASD – Allgemeiner Sozialer Dienst) Friedrich-Ebertplatz 3;

69117Heidelberg, Tel: 06221/58-31510 oder 58-31520 E-Mail:

jugendamt@heidelberg.

de Polizei (Tel: 112)

Kriminalpolizeidirektion Heidelberg

[Polizeipräsidium Mannheim]

Fachdienststelle „Sexueller Kindesmissbrauch“

Kriminalkommissariat Man nheim

Dez.9.2 L6,5-9 68161 Mannheim Tel: 0621/174-5940 E-Mail:

Mannheim.kk.d12@polizei.

bwl.de www.polizei-

beratung.de/startseite-und- aktionen/missbrauch- verhindern/polizeidienststell en/#panel-12976-0

Gesundheitsamt (Rhein-Neckar-Kreis) Kurfürsten-Anlage 38- 40

69115 Heidelberg Tel: 06221 522-1872 Fax: 06221 522-1840 E-Mail:

gesundheitsamt@rhein- neckar-kreis.de

Frauenärztin

Dr.med. Eva-Maria Katzler

Adlerstr. 1

69123 Heidelberg- Wieblingen

Tel: 06221 831317 E-Mail:

frauenaerztin- katzler@gmx.de www.frauenaerztin- katzler.de

Ansprechpartner- Innen in der Graf von Galen-Schule Schwalbenweg 1b 69123 Heidelberg- Pfaffengrund Tel: 06221 58410120 Fax: 06221- 58410123 E-Mail:

schulleitung@gale n-schule.de

www.

galenschule.ist-im- web.de

Hilfe Telefon Sexueller Missbrauch Unabhängige

Beauftragte für Fragen des sexuellen

Kindesmissbrauchs (Amt der

Bundesregierung) Tel: 0800-22 55 530 (kostenfrei und anonym) E-Mail:

beratung@hilfetelefon -missbrauch.de www.nina- info.de/berta

KULTURDOLMETSCHER Caritasverband Mannheim e.V.

Tanja Di Carlo-Whrel Jungbuschstraße 19 68159 Mannheim Tel: (06 21) 15 21 14 E-Mail:

kulturdolmetscher@caritas- mannheim.de

www.caritas-mannheim.de

PRO FAMILIA (HD) Hauptstr.79

69117 Heidelberg Tel: 06221 184440 Fax: 06221 168013 E-Mail:

heidelberg@profamilia.de www.profamilia-

heidelberg.de

Referenzen

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