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EUROPÄISCHE FAMILIENMINISTERKONFERENZ

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EUROPÄISCHE

FAMILIENMINISTERKONFERENZ

Strassburg, 28. November 1980 MMF-17-3/Cy.

C0E135730

XVII. KONFERENZ

ANTWORTEN DER REGIERUNGEN AUF DEN FRAGEBOGEN

ZYPERN

67.374 03.2

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ZEIT FUR DIE ARBEIT, ZEIT FUR DIE FAMILIE

I. ZEITLICHE REGELUNGEN

A) i) Arbeitsstunden und Verteilung der Arbeitsstunden auf die Woche und den Monat (normale Arbeitsstunden, flexible Arbeitszeit,

Schichtarbeit usw.) in den wichtigsten oder in dieser Beziehung bezeichnendsten Wirtschaftszweigen

Im allgemeinen werden Löhne und Beschäftigungsbedingungen in Zypern durch Tarifverträge geregelt, die frei und ohne Einschaltung der Re­

gierung zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmerorganisationen abgeschlossen werden. Gesetzliche Regelungen der Beschäftigungsbedin­

gungen sind selten und beschränken sich auf die Fälle, in denen die Gewerschaftsorganisation auf Schwierigkeiten stösst und die Arbeit­

nehmer daher staatlichen Schutzes bedürfen. Die Arbeitsstunden und die Struktur der Arbeitswoche sind je nach Wirtschaftsbereich und Art der Arbeit im Rahmen des Betriebs oder der Organisation anders geregelt. Die normale Arbeitszeit (d.h. ohne Überstunden)' beträgt in Zypern rund 40 Stunden die Woche.

Schätzungsweise 55 % der Arbeitnehmer haben die 5-Tage-Woche. Die 6-Tage-Woche herrscht meist im Dienstleistungssektor sowie bei nicht manueller Tätigkeit vor, und es wird gewöhnlich jeden Tag durchgehend gearbeitet. Dies soll an einigen Beispielen erläutert werden. Im.

öffentlichen und im halböffentlichen Sektor, einschliesslich der Schulen, wird täglich von "vormittags bis zum frühen Nachmittag durchgearbeitet, im gewerblichen Sektor endet die Arbeitszeit am frühen Nachmittag. Im Han­

del, im Geschäftsleben uhdbei den persönlichen Dienstleistungen wird im Sommer nachmittags eine lange Pause eingelegt.

Flexible Arbeitszeit gibt es in Zypern selten.

Es liegen zwar keine lückenlosen Angaben vor, doch hat es den An­

schein, als ob das System der Schichtarbeit seit kurzem auf verschie­

dene Gewerbebetriebe ausgeweitet worden sei. Ausserdem gilt das Schichtsystem in Betrieben, die durchgehend arbeiten müssen, z.B.

Elektizitätserzeugung, Hotels, Fernmeldewesen und Krankenhäuser.

ii) Umfang des Jahresurlaubs und Verteilung auf das Jahr (wich­

tigste Probleme)

Das im August 1967 eingeführte und 1979 abgeänderte Gesetz über den Jahresurlaub sieht vor, dass jeder Arbeitnehmer jährlich Anspruch auf mindestens 12 Tage (im Falle der 6-Tage-Woche) oder 10 Tage (im Falle der 5-Tage-Woche) bezahlten Urlaub hat. Um den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub für Arbeitnehmer zu gewährleisten, die' im Rahmen eines Dienstvertrags für bezahlten Urlaub arbeiten, wurde

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durch Gesetz ein zentraler Urlaubsfonds eingerichtet, in den die Arbeitnehmer Beiträge einzahlen und aus dem die Arbeitnehmer ihr Urlaubsgeld erhalten.

Die Länge des Jahresurlaubs ist je nach Wirtschaftszweig und nach Dienstjahren des Arbeitnehmers verschieden. Schätzungsweise erhält mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer mehr als das gesetzliche Mini­

mum an Jahresurlaub. Ausserdem gibt es 12 bis 16 öffentliche Feier­

tage pro Jahr.

Der Jahresurlaub kann jederzeit im Jahr genommen werden, aber in der Regel ziehen die meisten Arbeitnehmer es vor, ihn während des

Sommers in Anspruch zu nehmen. Die Konzentration der Urlaube auf den Sommer und insbesondere auf den Monat August hat Unterbringungsschwie­

rigkeiten für die Arbeitnehmer und ihre Familien zur Folge, die ihren Urlaub in Sommerfrischen zu verbringen wünschen.

iii) Regelung von Sonderurlaub aus familiären Gründen (Urlaub nach Geburt eines Kindes, Versorgung des Kindes, bei Krankheit des Kindes, aus Erziehungsgründen usw.)

In den meisten Tarifverträgen ist ein Sonderurlaub für weibliche Ar­

beitnehmer von 2 Wochen bis zu einem Monat vor der voraussichtlichen Niederkunft sowie von 2 Wochen bis zu einem Monat nach der Entbindung vorgesehen.

Weibliche Bedienstete der Regierung haben Anspruch auf einen Mo­

nat (Lehrerinnen an Grund- und höheren Schulen 4 Wochen) vor und nach der'Geburt.

Nach dem Sozialversicherungsgesetz wird Mutterschaftsgeld an weib­

liche Versicherte gezahlt, die ihre Arbeit, angefangen von der sechsten Woche vor der voraussichtlichen Entbindungswoche, 12 Wochen lang

unterbrechen. '

iv) Bedeutung und Regelung der Teilzeitbeschäftigung (aufgeworfe­

ne Probleme ; verschiedene Meinungsäusserungen ; gegebenen­

falls :’soziologische Untersuchungsergebnisse)

Teilzeitbeschäftigung kommt in Zypern selten vor. Sie beschränkt sich im öffentlichen Sektor auf eine geringe Zahl von Fachärzten in medizinischen Diensten und Krankenhäusern, im privaten Sektor auf

Familienbetriebe in der Landwirtschaft und im Detailhandel.

B. i) Öffnungszeiten der Kinderkrippen und anderer Einrichtungen für Kinder im Vorschulalter ; Schulzeiten ; Regelung der wöchentli­

chen Schulzeit, Länge der Schulferien und ihre Verteilung auf das Jahr

Öffnungszeiten der Kinderkrippen und anderer Einrichtungen für Kinder im Vorschulalter

Privatkindergärten sind meist von 8 Uhr vormittags bis 12 Uhr ge­

öffnet.

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öffentliche und gemeinschaftliche Tagesstätten sind von Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 17 Uhr und Samstags von 9 Uhr bis 13 Uhr geöff­

net .

Die öffentlichen und gemeinschaftlichen Tagesstätten schliessen 14 Tage im August, 4 Tage über Weihnachten, 4 Tage über Ostern und an

16 gesetzlichen Feiertagen während des Jahres.

Ausserdem gibt es Tagesmütter (die bei der Abteilung Sozialfürsorge­

dienste des Arbeitsministeriums registriert sind und ihrer Aufsicht unterstehen), die Kinder im Vorschulalter von 7 bis 17 Uhr betreuen.

Schulzeiten

Der Unterricht dauert an den Grundschulen von Montag bis Samstag täglich von 7.45 bis 12.45, an den höheren Schulen an den gleichen Tagen von 7.45 bis 13.10 Uhr.

Da wegen des Flüchtlingsproblems infolge der türkischen Invasion die Zahl der Schüler in einigen unter der Kontrolle der Regierung von Zypern befindlichen Gebieten zugenommen hatte, fand der Unterricht an Grundschulen und höheren Schulen eine Zeitlang schichtweise im gleichen Gebäude, mit getrenntem Lehrpersonal statt. Diese Regelung.wurde nach und nach abgebaut und besteht heute nur noch in der Stadt Limassol, in der der Nachmittagsunterricht um 12.45 Uhr beginnt und um 17.30 Uhr

endet. Der Turnus wecheselt alle zwei Wochen, damit alle Schüler gleich behandelt werden.

ii) Vorkehrungen zwecks Betreuung von Kindern im Vorschulalter sowie von Schulkindern vor und während der Schulstunden und während der Schulferien

Traditionsgemäss werden Kinder von Verwandten, Freunden oder Nach­

barn einschliesslich Babysittern, Haushälterinnen oder Tagesmüttern betreut^ deren Arbeitszeit flexibel ist. Die Betreuung von Kindern im Vorschulalter sowie vor und während der Schulstunden und während der

Schulferien ist ein Problem, das sich erst seit kurzem durch die zu­

nehmende Erwerbstätigkeit der Mütter und durch Veränderungen in der traditionell engen Familieneinheit ergeben hat. Es gibt keine offizie.

len Regelungen für die Zeit, in der Kinderkrippen und ähnliche Einrich­

tungen nicht arbeiten.

II. FAMILIENPROBLEME

A. Übereinstimmung zwischen zeitlichen Regelungen und familiären Erfordernissen

i) Welches sind die Auswirkungen der Arbeits-und Schulzeiten auf das Familienleben ?

Untersuchugnen über die Auswirkung der Arbeits- und Schulzeiten auf das Familienleben wurden in Zypern nicht durchgeführt. Durch Ad—hoc- Beobachtungen ist jedoch bekannt, dass die meisten Erwerbstätigen bis' am Nachmittag oder in den späten Nachmittag hinein arbeiten, während die Grundschulkinder nur bis Mittag in der Schule sind. Diese unter­

schiedlichen Arbeits- und Schulzeiten schaffen für die erwerbstätigen Eltern und ihre Kinder eine Reihe von Problemen.

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f

ii) Wird bei■der Festlegung der. Arbeitszeiten den Bedürfnissen der Familie -Rechnung getragen ?.

Obwohl Regierungsbehörden und nichtstaatliche Stellen sich mit die­

sem Problem ernstlich beschäftigt haben, wird den Bedürfnissen der Fa­

milie bei der Festlegung der Arbeitszeiten wegen anderer bestehender Schwierigkeiten nicht immer besondere Rechnung getragen.

iii) Welches sind die hauptsächlichsten Probleme, die sich aus einer unzureichenden Koordinierung der Arbeits— und Schulzeiten sowie der Öffnungszeiten von Kinderkrippen, öffentlichen Dienst­

stellen, Geschäften usw. ergeben ?

Es ergeben sich hauptsächlich die folgenden Probleme :

a. Probleme der Beförderung der Schüler zur Schule und zurück, wo die öffentlichen Verkehrsmittel keine gute Alternative bieten. In die­

sen Fällen ist es für die Eltern schwierig, die Arbeit zu verlassen, um ihre Kinder selbst zur Schule oder nach Hause zu bringen.

b. ' In Fällen, in denen die Arbeitszeiten nicht mit den Schulzeiten übereinstimmen, müssen Vorkehrungen für die Betreuung der Kinder ge­

troffen werden, mit der im allgemeinen Verwandte, Nachbarn oder Tages­

mütter beauftragt werden.

iv) Wird bei der Verkürzung der Arbeitszeit grundsätzlich eine Zu­

sammenballung der Arbeitszeit auf einige Wochentage oder eine Verlängerung des Jahresurlaubs anqestrebt ?

Bei der Verkürzung der Arbeitszeit wird hauptsächlich eine Ver­

kürzung des Arbeitstags angestrebt, aber es bestehen auch Tendenzen zur Verkürzung der Arbeitswoche (wo dies noch nicht geschehen ist) oder zur Verlängerung des Jahresurlaubs.

v) Betreffen diesbezüglich geplante oder durchgeführte Änderunqs- massnahmen im wesentlichen :

a. Eltern mit Kleinkindern t b. die gesamte Bevölkerung ?

Die diesbezüglich geplanten Änderungsmassnahmen betreffen die Bevölkerung insgesamt und sind hauptsächlich, darauf gerichtet, Verkehrs­

überlastungen zu vermeiden.

vi) Haben Familien-, Arbeitnehmer-, Arbeitgeber,- Frauenorganisa- sationen und andere Verbände diesbezüglich Stellung genommen ? In welchem Sinne ?

Einige der genannten Organisationen, die zu den Massnahmen z.ur Änderung der Arbeitszeiten Stellung genommen haben, konzentrieren sich hauptsächlich darauf, Überlastungen des Verkehrsnetzes zu vermeiden.

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vii) Wurden in Ihrem Lande Anstrengungen unternommen, um die ver-

‘ schiedenen' - öffentlichen oder privaten - sozialen Dienste aus­

zubauen, die sich darum bemühen, berufstätigen Eltern das Leben zu erleichtern ?

öffentliche und private soziale Einrichtungen treffen eine Reihe von Massnahmen, die direkt oder indirekt den berufstätigen Eltern das Leben erleichtern, zum Beispiel :

a. Einrichtungen für die Betreuung von Kindern im Vorschulalter, deren Eltern berufstätig sind ;

b. Kinderclubs für die sinnvolle Freizeitgestaltung von Kindern an schulfreien Nachmittagen, während die Eltern noch arbeiten ; c. Sommerferienlager für die Kinder erwerbstätiger Eltern.

B. Arbeitszeit und Freizeitgestaltung

i) Gibt es in Ihrem Land eine Politik zugunsten einer familienorien­

tierten Freizeitgestaltung, zum Beispiel zugunsten kultureller, sportlicher u.a. Aktivitäten ?

Dass die Familien mehr Zeit miteinander verbringen, wird von der Regierung von. Zypern durch bestimmte Programme gefördert, beispiels­

weise auf dem Gebiet der Freizeitgestaltung oder kultureller Akti­

vitäten wie :

a) Gemeinschaftszentren mit Mehrzweckprogrammen zur Förderung der sozio-kulturellen Funktionen- des Gemeinwesens ;

b) Rahmenplan für die Zuschussgewährung bei Ferienaufenthalten in Erholungsgebieten im Gebirge ;

c) Rahmenplan für die Zuschussgewährung bei Ausflügen ;

d) unentgeltliche Theaterkarten für Arbeitnehmer und ihre Familien, ii) Hat sich Arbeitsverkürzung z.B. wie folgt ausgewirkt :

- verstärkte Nachfrage nach einer Zweitbeschäftigung oder Ansteigen der Überstunden ;

- Entwicklung rein passiven Freizeitverhaltens ;

- Neuverteilung der 'familiären Pflichten und Verantwojjtlich- keiten ;

- Entwicklung ehrenamtlicher Aktivitäten von Männern und Frauen ?

Die kürzeren Arbeitszeiten haben für die Familie einige dieser Auswirkungen gehabt. Es liegen zwar noch keine mengenmässigen Angaben vor, doch ist zu beobachten, dass mehr ehrenamtliche Tätigkeiten

übernommen werden und dass ein grosser Teil der Familienfrei&eit mit passiven Aktivitäten wie Fernsehen ausgefüllt wird. In einigen Berei­

chen war eine Nachfrage nach Zweitbeschäftigung und/oder Mehrarbeit festzustellen.

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iii) Haben fortschreitende Arbeitszeitverkürzung, verstärkte Einführung flexibler Arbeitszeiten und Entwicklung von Teilzeitbeschäftigung den Zugang von Frauen zum Arbeits­

markt erleichtert ?

Wurde in den einschlägigen Diskussionen auf den Grund­

satz der Gleichstellung der Geschlechter im Berufs- und Familienleben abgestellt ? Wird insbesondere auch

Teilzeitarbeit für Männer gefördert ?

Obwohl den vorhandenen statistischen Daten keine spezifischen Infor­

mationen hierzu zu entnehmen sind, deuten allgemeine Anzeichen darauf hin, dass die Arbeitszeitverkürzung einer der,,Hauptfaktoren war, die eine Erwerbstätigkeit der Frauen und insbesondere von Frauen mit Fa­

milienverantwortung begünstigt haben.

Wegen sozialer und kultureller Faktoren besteht keine völlige Gleichstellung zwischen Mann und Frau im Erwerbs- oder Familienleben, es ist jedoch festzustellen, dass in den beiden letzten Jahrzehnten nach und nach beträchtliche Fortschritte in dieser Richtung erzielt worden sind.

Die zuständigen Regierungsstellen beschäftigen sich gegenwärtig mit.diesem Thema unter Anhörung der beteiligten Kreise.

iv) Sind bei der Festlegung der vorgenannten Politik ergänzende Massnahmen im Bereich der Familienfreizeitgestaltung

vorgesehen worden ? Zum Beispiel :

- Familienferien (Zuschüsse, Familienferienheime, Familienferien) ;

- sonstige Initiativen zugunsten einer familienorientierten Nutzung zusätzlicher Freizeit (vor allem für städtische Familien ; Wochenendhäuser ; Familiengärten usw.).

In Zypern bestehen zugunsten der Erwerbstätigen die beiden folgenden Freizeit-Rahmenpläne, die den Familien indirekt helfen, Freizeit und

Ferien miteinander zu verbringen :

a. Rahmenplan für die Zuschussgewährung bei Ferienaufenthalten in Erholungsgebieten im Gebirge und

b. Rahmenplan für die Zuschussgewährung bei Ausflügen.

a. Rahmenplan für die Ausschussgewährung bei Ferienaufenthalten in Erholungsgebieten im Gebirge

Zweck dieses Plans ist die Zuschussgewährung bei Ferienaufenthalten von Arbeitnehmern in Hotels und Erholungsgebieten im Gebirge von Mitte Juni bis Ende September. Alle Arbeitnehmer, die im letzten vollen

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MMF-17-3/Cy. - 8 - 4- Beitragsjahr mindestens 13 wöchentliche Sozialversicherungsbeitrags­

zahlungen oder -gutschriften aufweisen und deren Monatslohn nicht mehr als 260 zypriotische Pfund beträgt, können derartige Zuschüsse in Anspruch nehmen. Sie werden auch für die Familienangehörigen der Arbeitnehmer gewährt. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach dem Arbeitsentgelt ; gedeckt"werden dabei 80-100 % des Hotelpreises, wobei eine Höchstgrenze festgelegt ist.

b) Rahmenplan für die Zuschussgewährung bei Ausflügen

Zweck dieses Plans ist die Zuschussgewährung bei Gruppenausflügen von Arbeitnehmern. Dabei sind auch die Familienangehörigen der Arbeit­

nehmer einbezogen. Alle Arbeitnehmer, die im letzten vollen Beitrags­

jahr mindestens 8 wöchentliche Sozialversicherungsbeitragszahlungen oder -gutschriften aufweisen und deren Monatslohn nicht mehr als 260 zyprioti­

sche Pfund beträgt, haben Anspruch auf einen Zuschuss. Die (Eintages-) Ausflüge werden von den Arbeitnehmern selbst organisiert, die Gruppen von mindestens 25 Personen bilden müssen.

Zusätzlich zu diesen beiden Rahmenplänen lässt die Regierung von Zypern zur Zeit durch das Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung die Möglichkeit der Einrichtung ständiger Ferienlager für Arbeit­

nehmer prüfen.

C. öffentliche Meinung

Werden diese Probleme in der Öffentlichkeit erörtert ? Welche Rolle spielen die Massmedien, die Gewerkschaften und Arbeitqeberorqa—

nisationen sowie die verschiedenen Vereinigungen, die sich mit Ge­

sel lschafts- , Familien- und Arbeitsproblemen befassen ?

Erläutern Sie bitte kurz die spezifischen Probleme der Landbevöl­

kerung und die zu ihren Gunsten getroffenen Massnahmen hinsicht­

lich der vorgenannten Frage.

Den Problemen des Erwerbslebens wird von den Massenmedien besonderes Augenmerk zugewandt, und sie werden von den Arbeitnehmer-und den Ar­

beitgeberorganisationen ständig erörtert. In diesem Rahmen werden die das Familienleben und insbesondere die Kinderbetreuung betreffenden Fragen besprochen und berücksichtigt.

Die wichtigsten Probleme, denen sich die ländlichen Arbei tneh^-r ■ mer und insbësondëre diè wèiblichen Arbeitnehmer auf dem Lande gegenüber­

gestellt sehen, betreffen die Betreuung ihrer Kinder während der Ar­

beitszeit und die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.

Zur Lösung dieser Probleme werden u.a. Kinderkrippen und Tages­

stätten eingerichtet sowie - wo möglich - kleine Fabriken oder Zweigbetriebe industrieller Unternehmungen in ländlichen Zentren geschaffen.

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9 MMF-17-3/Cy.

Ili. BEWERTENDE UNTERSUCHUNGEN

Gibt es entsprechende Untersuchungen über die Effizienz der in diesem Fragebogen angesprochenen sozialen Dienste, über die Verwendung der Freizeit oder über andere von dieser Erhebung betroffene Fragen ? Wenn ja, auf welchen Gebieten ? Welche Tendenzen ergeben sich ?

Die Sozialfürsorgeabteilung überprüft laufend sämtliche Sozial­

fürsorgeprogramme sowie die Programme für die Tagesstättensysteme

für Kinder. Ausserdem wurde nach der Schaffung einer Programmplanungs­

und -bewertungseinheit im Jahre 1977 ein Programm zur wissenschaftli­

chen Würdigung der Sozialfürsorgeprogramme in Angriff genommen. 1978 wurde in diesem Rahmen das Tagesmütter-System_gewürdigt : Normen und Effiziehzin der Praxis, Kosten und Nutzen sowie Zukunftsaussichten dieser Einrichtung.

Referenzen

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