Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK)
am 6./7. Juni 2013 in Fulda
TOP: 5.7
Thema: Zuweisung der nicht verausgabten Finanzmittel 2012 aus der
„Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“
Beschluss:
Die JFMK bekräftigt die Bedeutung und die Notwendigkeit der „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“. Damit deren Zielstellungen bis 2015 im vollen Umfang umgesetzt werden können, ist es erforderlich, dass die für diesen Zweck gemäß § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) vorgesehene Summe von insgesamt 177 Mio. Euro vollständig zur Verfügung gestellt wird.