M1 - Modul 2 – Niveau I – S13
Karikatur
Die Erststimme bei der Bundestagswahl
Aufgaben:
1. Lies den Text und markiere die wesentlichen Informationen.
2. Ergänze in dem Schaubild die Lücken. Wähle aus den folgenden Fachbegriffen die jeweils passenden aus:
Region, Erststimme, Kandidaten, Direktmandat, 299, 2
DIE ERSTSTIMME
Bei der Bundestagswahl hat jede/r Wähler/in zwei Stimmen: eine Erststimme und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wählt man einen Kandidaten oder eine Kandidatin aus dem Wahlkreis, in dem man wohnt. Ein/e Kandidat/in ist
ein/e Politiker/in, der/die sich zur Wahl stellt bzw. von der eigenen Partei vorgeschlagen wird. In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise. In jedem dieser Gebiete treten die Politiker/innen bei einer Wahl gegeneinander an. Durch
die Erststimme wird dafür gesorgt, dass jede Region durch mindestens eine/n Abgeordnete/n im Bundestag vertreten wird, welche/r die Interessen der Bürger/innen aus dem Wohngebiet vertritt.
Die Wahlkreise sind so eingeteilt, dass in jedem etwa gleich viele Wähler/innen leben. In jedem der 299 Wahlkreise treten die jeweiligen Kandidat/innen der Parteien bei der Bundestagswahl gegeneinander an.
Der/die Kandidat/in, der/die in einem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, vertritt die Interessen der Bevölkerung seines/ihres Gebiets im Bundestag. Das nennt man Direktmandat. Ein Mandat ist ein Auftrag. Die Wähler/innen geben den Politiker/innen durch ihre Stimme den Auftrag, sie im Bundestag zu vertreten. Über solche Direktmandate wird die Hälfte der insgesamt 598 Sitze im Bundestag vergeben.
1
Dr. Sütterlin-Waack, Sabine Rechtsanwältin
Lürschau CDU Christlich
Demokratische Union Deutschlands
2 Peddinghaus, Dirk Soldat
Sollerup SPD Sozialdemokratische
Partei Deutschlands
1 CDU
Christlich Demokratische Union Deutschlands Dr. Johann Wadephul, Dr. Ole Schröder, Alexandra Dinges-Dierig, Gero Storjohann, Ingbert Liebing und andere
2 SPD
Sozialdemokratische Partei Deutsch- lands Dr. Ernst Rossmann, Bettina Hagedorn, Sönke Rix, Gabriele Hiller-Ohm, Franz Thönnes und andere
Sie haben 2 Stimmen
Erststimme Zweitstimme
M3 - Modul 2 – Niveau I – S13
Schaubild: Die Erststimme
Mit der Erststimme wird sichergestellt, dass jede Region im Bundestag vertreten ist. Damit sind die Hälfte der Sitze im Bundestag vergeben.
1
Dr. Sütterlin-Waack, Sabine Rechtsanwältin
Lürschau CDU Christlich
Demokratische Union Deutschlands
2 Peddinghaus, Dirk Soldat
Sollerup SPD Sozialdemokratische
Partei Deutschlands
1 CDU
Christlich Demokratische Union Deutschlands Dr. Johann Wadephul, Dr. Ole Schröder, Alexandra Dinges-Dierig, Gero Storjohann, Ingbert Liebing und andere
2 SPD
Sozialdemokratische Partei Deutsch- lands Dr. Ernst Rossmann, Bettina Hagedorn, Sönke Rix, Gabriele Hiller-Ohm, Franz Thönnes und andere
Sie haben 2 Stimmen
Erststimme Zweitstimme
Bei Bundestagswahlen haben die Wähler/innen zwei Stimmen.
In Deutschland gibt es insgesamt 299 Wahlkreise.
In jedem Wahlkreis konkurrieren Kandidaten verschiedener
Parteien um die Erststimme der Wähler/innen.
Wer am meisten Erststimmen gewinnt, erhält ein sogenanntes
Direktmandat und zieht somit direkt in den Bundestag ein. Alle anderen Kandidaten gehen leer aus.
Mit der Erstimme wählt man einen Kandidaten/eine Kandidatin aus seinem Wahlkreis.
Die Zweitstimme bei der Bundestagswahl
Aufgaben:
1. Lies den Text und markiere die wesentlichen Informationen.
2. Ergänze in dem Schaubild die Lücken mit den folgenden passenden Fachbegriffen:
Sitze, Landesliste, 5%, Zweitstimme, Reihenfolge, 598, 3
DIE ZWEITSTIMME
Mit der bedeutenderen Zweitstimme wählt man keine/n bestimmte/n Kandidat/in, sondern eine Partei. 299 weitere Sitze im Bundestag werden aufgrund der Zweitstimme vergeben. Die Anzahl der Zweitstimmen, die eine Partei erhält, entscheidet darüber, wie stark, also mit wie vielen Mitgliedern, diese im Bundestag vertreten ist.
Jede Partei hat vor der Wahl für jedes Bundesland eine Landesliste mit Kandidaten angefertigt. Wer auf der Liste weit oben steht, hat bessere Chancen in den Bundestag einzuziehen. Denn je nachdem, wie viel Prozent der Zweistimmen die Partei in dem Bundesland gewonnen hat, bekommt sie auch Sitze im Bundestag. Je mehr Zweitstimmen eine Partei bekommt, umso mehr Kandidaten von der Landesliste dieser Partei dürfen in den Bundestag.
Um in den Bundestag zu kommen, brauchen die Parteien mindestens fünf Prozent der Stimmen. Liegt eine Partei unter der sogenannten 5%-Hürde, verfallen die Stimmen und sie ist nicht im Bundestag vertreten. Dabei gibt es aber eine Ausnahme: Wenn eine Partei in mindestens drei Wahlkreisen mit ihren dortigen Kandidaten die meisten Erststimmen gewinnt, dann darf sie trotzdem Politiker/innen in den Bundestag schicken. Das gilt auch dann, wenn die Partei insgesamt weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen bekommen hat.
Schaubild: Die Zweitstimme
Die Zweitstimmen zählen allerdings nur, wenn eine Partei mindestens 5% aller Stimmen, oder mindestens 3 Direktmandate gewinnt.
Hat die stärkste Partei z.B. 40% aller
Zweitstimmen gewonnen, bekommt sie auch 40% aller Sitze im Bundestag.
Mit der wichtigeren Zweitstimme entscheiden die Wähler/innen über die Mehrheitsverhältnisse der Parteien im Bundestag und somit darüber, wieviele der insgesamt 598 Sitze einer Partei zustehen.
Mit der Zweitstimme entscheiden sich die Wähler/innen genaugenommen für die Landesliste einer Partei im jeweiligen Bundesland.
Im Verhältnis der dort gewonnen Zweitstimmen entsenden die Parteien ihre Abgeordneten in den Bundestag, geordnet nach der Reihenfolge der Kandidaten/der Kandidatinnen auf der Landesliste.
M4 - Modul 2 – Niveau I – S13
Erst- und Zweitstimme: Die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages
Aufgabe:
Die Reihenfolge der Sätze, die in das Schaubild eingetragen werden sollen, ist
durcheinandergeraten. Ordne die Sätze den passenden Kästen im Schaubild zu und trage sie dort ein.
a) Der Bundestag setzt sich einerseits aus 299 Abgeordneten zusammen, die über die Erststimme ein Direktmandat gewonnen haben.
b) Der Bundestag besteht andererseits aus 299
Abgeordneten der Parteien, die über die Zweitstimme aus den einzelnen Bundesländern entsendet werden.
c) Der Kandidat/die Kandidatin mit den meisten Stimmen in seinem/ihrem Wahlkreis zieht direkt in den Bundestag ein.
d) Mit der Erststimme wählt man einen Kandidaten/eine Kandidat/innen aus seinem Wahlkreis.
e) Die Partei entsendet entsprechend ihrer gewonnenen Zweitstimmen Kandidaten der Landelisten nach Berlin.
f) Mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste einer
Partei.
M5 - Modul 2 – Niveau I – S13
Erst- und Zweitstimme: Die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages
5
a
4
e
1
d
2
f
3
c
6
598 Sitze