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Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung nach 44 BNatSchG

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(1)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan VBB-J 43

„Neue Carl-Zeiss-Promenade“

Entwurf

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung nach §44 BNatSchG

26.05.2020

Quelle: Nething Generalplaner GmbH

(2)

Auftraggeber: Carl Zeiss Grundstücks GmbH & Co. KG Carl-Zeiss-Str. 22

73447 Oberkochen

Bearbeitung Umweltbericht: Schulz UmweltPlanung Schössergasse 10 01796 Pirna

Pirna, 26.05.2020 i.A. J. Schulz

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung ... 4

1.1 Anlass und Aufgabenstellung ... 4

1.2 Datengrundlage ... 7

1.3 Methodisches Vorgehen ... 7

2 Wirkungen des Vorhabens ... 7

2.1 Baubedingte Wirkungen... 7

2.2 Anlagebedingte Wirkungen ... 8

2.3 Betriebsbedingte Wirkungen ... 8

3 Erfassung und Bewertung der Habitatstrukturen im Plangebiet ... 9

4 Bestand und Darlegung der Betroffenheit der Arten ... 10

4.1 Abschichtung des prüfungsrelevanten Artenspektrums ... 10

4.2 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie ... 10

4.2.1 Pflanzenarten ... 10

4.2.2 Tierarten ... 11

4.2.2.1 Säugetiere ... 11

4.2.2.2 Kriechtiere und Lurche ... 11

4.2.2.3 Schmetterlinge, Käfer und Libellen ... 12

4.2.2.4 Weichtiere ... 12

4.3 Erhebungen im Gelände ... 12

4.3.1 Methodisches Vorgehen bei der Arterfassung ... 12

4.3.1.1 Avifauna ... 12

4.3.1.2 Fledermäuse ... 13

4.3.1.3 Amphibien und Reptilien ... 13

4.3.2 Ergebnisse ... 13

(3)

4.3.2.1 Avifauna ... 13

4.3.2.2 Fledermäuse ... 15

4.3.2.3 Amphibien und Reptilien ... 17

4.4 Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz- Richtlinie ... 18

4.5 Bestand und Betroffenheit weiterer streng geschützter Arten, die keinen gemeinschaftsrechtlichen Schutzstatus aufweisen ... 19

4.5.1 Streng geschützte Pflanzen und Flechten ohne gemeinschaftlichen Schutzstatus ... 19

4.5.2 Streng geschützte Tierarten ohne gemeinschaftlichen Schutzstatus ... 20

5 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität ... 20

5.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung ... 20

5.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. §44 Abs. 5 BNatSchG) ... 23

6 Gutachterliches Fazit ... 24

Literaturverzeichnis ... 26

Anhang 1: „Abschichtungstabellen“ ... 28

Europarechtlich streng geschützte Tier- und Pflanzenarten ohne Vögel [4] ... 28

Planungsrelevante Vogelarten in Thüringen, Stand August 2013 [4] ... 33

Anhang 2: Artenschutzprotokolle ... 42

Tiere außer Vögel ... 42

Vögel ... 45

Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Werkstattgebäude [2] ... 15

Abbildung 2: Werkstattgebäude mit potentieller Einflugöffnung durch ein offenes Fenster [2] ... 15

Abbildung 3: Bahnhofsgebäude [2] ... 15

Abbildung 4: Bahnhofsgebäude mit potentieller Einflugöffnung durch ein offenes Fenster [2] ... 15

Abbildung 5: Auffüllen von Mauerfugen mit Bauschaum (Foto Fa. Diepold & Kitzing Metallbau GmbH) ... 20

Abbildung 6: Auffüllen offener Stellen im Mauerwerk (Foto Fa. Diepold & Kitzing Metallbau GmbH) ... 20

Abbildung 7: Auffüllen von Absätzen (Foto Fa. Diepold & Kitzing Metallbau GmbH) ... 21

Abbildung 8: Auffüllen von Spalten entlang von Dächern (Foto Fa. Diepold & Kitzing Metallbau GmbH) ... 21

Abbildung 9: Aufgefüllte Fugen (Foto Fa. Diepold & Kitzing Metallbau GmbH) ... 21

Abbildung 10: Offene Tore (Foto Fa. Diepold & Kitzing Metallbau GmbH) ... 21

Abbildung 11: Tore nach Verschließen (Foto Fa. Diepold & Kitzing Metallbau GmbH) ... 21

Abbildung 12: Weiteres Tor nach dem Verschließen (Foto Fa. Diepold & Kitzing Metallbau GmbH) . 21 Abbildung 13: Reptilienschutzzaun (blau) und potentielle Zauneidechsen-Habitat-Fläche (rot) ... 22

Abbildung 14: Standorte für Ersatznistkästen (Mauerseglerkästen: Standort 1 u. 2 je 3 Kästen, Höhlen- / Halbhöhlenbrüterkästen: Standort 1 = 2 Kästen, 2 u. 3 = 13 Kästen) ... 23

(4)

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Potentiell relevante Fledermausarten im Plangebiet [4] ... 11

Tabelle 2: Potentiell relevante Kriechtiere im Plangebiet [4] ... 11

Tabelle 3: Potentiell relevante Schmetterlinge und Käfer im Plangebiet [4] ... 12

Tabelle 4: Ergebnisse der Erfassungen zur Avifauna [3] ... 14

Tabelle 5: Ergebnisse der Detektorbegehungen am 21.07., 07.08. und 10.09.2015 [2] ... 16

Tabelle 6: Im Rahmen der Untersuchungen nachgewiesene Fledermausarten [2] ... 17

Tabelle 7: Potentiell relevante Vogelarten im Plangebiet [4] ... 18

Tabelle 8: Europarechtlich streng geschützte Tier- und Pflanzenarten ohne Vögel und ohne Arten, die aufgrund des Kriteriums (1) bereits ausgeschlossen wurden ... 28

Tabelle 9: Planungsrelevante Vogelarten in Thüringen ohne Arten, die aufgrund des Kriteriums (1) bereits ausgeschlossen wurden (Kriterium 1 bedeutet ausgestorben oder nicht vorkommend in Thüringen ... 33

(5)

1 Einleitung

1.1 Anlass und Aufgabenstellung

Das Plangebiet mit einer Gesamtgröße des Geltungsbereiches von 89.199 m2 erstreckt sich auf den Flächen des ehemaligen nördlichen Hauptwerkgeländes der Firma SCHOTT. Der Standort wird be- grenzt durch die Otto-Schott-Straße im Norden, das Betriebsgelände von SCHOTT im Süden und den Pharmapark Jena GmbH im Westen. Die östliche Grenze bildet die Bahnanlage mit dem Bahnhof Jena West. Eine ausgeprägte Geländemorphologie bestimmt den Standort. Der Höhenunterschied von der Bahntrasse (ca. 170 m ü. NN) zum Jenapharm-Gebäude (ca. 189 m ü. NN) liegt bei etwa 20 m.

Der Bestand ist durch Gebäude und Verkehrsflächen in unterschiedlicher gewerblicher Nutzung ge- prägt. Die Planung sieht den Bau eines neuen ZEISS Standortes vor, der über die neue Anbindung Carl- Zeiss-Promenade verkehrlich erschlossen wird. Das Gebiet wird als eingeschränktes Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO) geplant, in dem Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude zulässig sind.

Als Maß der baulichen Nutzung werden die überbaubaren Grundstücksflächen mit einer Grundflä- chenzahl (GRZ) von 0,9 angegeben. Die zulässige Grundfläche kann durch Nebenanlagen bis zu einer GRZ 1,0 überschritten werden (§ 21a Abs. 3 BauNVO). Im Vorhabengebiet (ZEISS) kann mit der zuläs- sigen Überschreitung durch Nebenanlagen eine überbaute Fläche von max. 71.474 m² (Planfall N1) bzw. 74.371 m² (Planfall N2) im GE-Gebiet erreicht werden.

Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans können insgesamt GE-Gebietsflächen von rd. 74.769 m² (Planfall N1) bzw. 77.666 m² (Planfall N2) überbaut werden.

Planteile N1 und N2 unterscheiden sich Bereich westlich des Bahnhofes Jena West. Hier ist die Mög- lichkeit für die Stadt vorbehalten, eine Buswendeschleife einzurichten. Die ist über eine auf-lösende Bedingung im Bebauungsplan festgelegt, d.h. sofern die Nutzung von N1 als „Öffentliche Straßenver- kehrsfläche“ nicht ausgeübt wird, tritt automatisch der Planteil 2 in Kraft.

Im Rahmen der Standortplanung wurde besondere Rücksicht auf topographische Merkmale des Ge- bietes genommen.

Die vorliegende spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) arbeitet alle Belange zur Klärung der artenschutzrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens ab. Als Grundlage für die Erstellung der arten- schutzrechtlichen Untersuchung dient das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der aktuellen Fas- sung (15. September 2017). [1]

(6)

Die im Bundesnaturschutzgesetz als „besonders geschützt“ und als „streng geschützt“ definierten Ar- ten sind Bestandteil des besonderen Artenschutzes.

Besonders geschützte Arten sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG:

• Arten der Anhänge A und B der EG-ArtSchVO

• Arten des Anhangs IV der FFH-RL

• alle europäischen Vogelarten im Sinne des Artikel 1 der VSchRL

• Arten, die in der Anlage 1 in Spalte 2 der BArtSchV mit einem Kreuz gekennzeichnet sind.

Streng geschützte Arten sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG besonders geschützte Arten, die:

• im Anhang A der EG-ArtSchVO aufgeführt sind

• im Anhang IV der FFH-RL aufgeführt sind

• die in Anlage 1 in Spalte 3 der BArtSchV mit einem Kreuz gekennzeichnet sind.

Mit den §§ 44 - 47 BNatSchG wurden die europäischen Normen der Artikel 12, 13 und 16 FFH-RL und der Artikel 5 und 9 VSchRL in nationales Recht umgesetzt. Diese Vorschriften gelten direkt; es beste- hen keine Abweichungsmöglichkeiten im Rahmen von Landesregelungen. Die Vorschriften sind strik- tes Recht und als solches abwägungsfest.

Nach § 44 Abs. 1 des BNatSchG ist es verboten:

„1. wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu ver- letzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

2. wildlebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich zu stö- ren; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,

3. Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

4. wildlebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.“

Man unterscheidet also bezüglich der geschützten Tierarten Tötungs- und Verletzungsverbote, Stö- rungsverbote und den Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Bei unvermeidbaren Tötungen oder Verletzungen geschützter Tiere handelt es sich dann um Verbotstatbestände, wenn das Ein- trittsrisiko der Tötung oder Verletzung in signifikanter Weise erhöht wird. Dies ist im Einzelfall in Bezug

(7)

auf die Lage der geplanten Maßnahme, die jeweiligen Artvorkommen und die Biologie der Arten zu bewerten.

Bei dem in Nummer 2 geregelten Störungsverbot werden statt eines Ortsbezuges bestimmte für die Arten überlebensnotwendige Zeiten, in denen eine Störung verboten ist, zugrunde gelegt. Bei einigen Arten können sie den gesamten phänologischen Lebenszyklus abdecken. Eine Störung kann grund- sätzlich durch Beunruhigungen und Scheuchwirkungen, z. B. durch Bewegungen, Erschütterungen, Lärm oder Licht, eintreten. Werden geschützte Tiere an ihren Fortpflanzungs- und Ruhestätten ge- stört, kann dies zur Folge haben, dass diese Stätten für sie nicht mehr nutzbar sind. Nicht jede stö- rende Handlung löst jedoch zwangsläufig einen Verbotstatbestand aus, sondern nur solche erhebli- chen Störungen, durch die sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert. Dies ist der Fall, wenn so viele Individuen betroffen sind, dass sich die Störung auf die Überlebenschancen, die Reproduktionsfähigkeit und den Fortpflanzungserfolg der lokalen Population auswirkt. Deshalb kommt es in besonderem Maße auf die Dauer und den Zeitpunkt der störenden Handlung an. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population ist immer dann anzunehmen, wenn sich als Folge der Störung die Größe oder der Fortpflanzungserfolg der lokalen Population signifikant und nachhaltig verringert. Artenschutzrechtlich relevante Störungen lassen sich ggf. durch geeignete Maßnahmen abwenden.

Nach Nummer 3 als Fortpflanzungsstätte geschützt sind alle Orte im Gesamtlebensraum eines Tieres, die im Verlauf des Fortpflanzungsgeschehens benötigt werden. Die Ruhestätten umfassen alle Orte, die ein Tier regelmäßig zum Ruhen oder Schlafen aufsucht oder an die es sich zu Zeiten längerer Inak- tivität zurückzieht.

Bei nicht standorttreuen Tierarten, die ihre Lebensstätten regelmäßig wechseln, ist die Zerstörung einer Fortpflanzungs- und Ruhestätte außerhalb der Nutzungszeiten kein Verstoß gegen die arten- schutzrechtlichen Vorschriften. Bei standorttreuen Tieren kehren Individuen zu einer Lebensstätte re- gelmäßig wieder zurück, auch wenn diese während bestimmter Zeiten im Jahr nicht von ihnen be- wohnt ist. Solche regelmäßig genutzten Fortpflanzungs- und Ruhestätten unterliegen auch dann dem Artenschutz, wenn sie gerade nicht besetzt sind. Entscheidend für das Vorliegen einer Beschädigung ist die Feststellung, dass eine solche Verminderung des Fortpflanzungserfolgs oder der Ruhemöglich- keiten des betroffenen Individuums oder der betroffenen Individuengruppe wahrscheinlich ist.

§ 44 Abs. 5 BNatSchG enthält im Hinblick auf baurechtlich zulässige Vorhaben eine wichtige Präzisie- rung bzw. Einschränkung der o. g. artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände. Danach handelt es sich trotz des Eintretens der o. g. Störungen dann um keinen Verbotstatbestand, wenn sichergestellt ist, dass „...die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird...“.

(8)

Das bedeutet, dass an der ökologischen Gesamtsituation des von dem Vorhaben betroffenen Bereichs im Hinblick auf seine Funktion als Fortpflanzungs- und Ruhestätte keine Verschlechterung eintreten darf. Mit der Formulierung „im räumlichen Zusammenhang“ sind dabei ausschließlich Flächen ge- meint, die in einer engen funktionalen Beziehung zur betroffenen Lebensstätte stehen und entspre- chend dem artspezifischen Aktionsradius erreichbar sind. Im Ergebnis darf es dabei – auch unter Be- rücksichtigung von geeigneten Maßnahmen – nicht zur Minderung des Fortpflanzungserfolgs bzw. der Ruhemöglichkeiten der Bewohner der Fortpflanzungs- und Ruhestätte kommen. Vermeidbare Tötun- gen, Verletzungen oder erhebliche Beeinträchtigungen geschützter Arten sind jedoch auf jeden Fall zu unterlassen.

1.2 Datengrundlage

• „Erfassung der Fledermäuse am Revitalisierungsstandort Schott in Jena“ vom 12.10.2015;

Sachverständiger für Fledermauskunde Dipl. Ing (FH) Michael Franz [2]

• „Arterfassung Avifauna und Herpetofauna am Revitalisierungsstandort Schott/ Jena vom 15.10.2015; Dipl. Biol. Michael Nickel [3]

• Listen zur artenschutzrechtlichen Prüfung [4]

• Steckbriefe Anhang IV-Arten FFH-Richtlinie, streng geschützte Arten [5] [6]

1.3 Methodisches Vorgehen

Das methodische Vorgeben wird in den Kapiteln 4.1und 4.3.1 beschrieben.

2 Wirkungen des Vorhabens

2.1 Baubedingte Wirkungen

Die baubedingten Wirkungen bezeichnen alle Auswirkungen durch die zeitlich befristete Baumaß- nahme, wie die Baufeldfreimachung, Baustellenverkehr, Baustelleneinrichtung und Baubetrieb.

Die umfangreichsten Maßnahmen sind der Abriss mehrerer gewerblicher z.T. mehrgeschossiger Ge- bäude. Dabei handelt es sich um Lager- und Produktionshallen sowie das ehemalige Bahnhofsgebäude entlang der Bahnlinie. Darüber hinaus sind zahlreiche Straßen im Plangebiet zurückzubauen. Diese baulichen Maßnahmen können Erschütterungen und Vibrationen bewirken, die sich teilweise über einen langen Zeitraum auswirken. Damit einher geht eine temporär erhöhte Staubentwicklung und - ausbreitung. Weitere temporäre Störungen für die Tierwelt sind erhöhte Bewegungen und Licht sowie

(9)

Lärmimmissionen. Der stellenweise geplante Bodenaushub zur Beseitigung der Altlasten im Gebiet, mit dem Ziel des Einbaus von unbelasteten Material zugunsten des Standortes, bedeutet zeitlich be- grenzte zusätzliche Störungen.

Bei ordnungsgemäßer Bauausführung ist der Eintrag von Kraft- oder Schmierstoffen aus Baumaschi- nen in den Boden nicht zu erwarten.

2.2 Anlagebedingte Wirkungen

Die anlagebedingten Auswirkungen beschreiben die dauerhaften Veränderungen von Natur und Landschaft. Von Relevanz für das Vorhaben sind die Wirkungen aufgrund der weiterhin bestehenden hohen Flächenversiegelung durch Gebäude und Verkehrsflächen. Es kann davon ausgegangen wer- den, dass die gewerblich genutzten Flächen des Plangebietes auch zukünftig eine untergeordnete Rolle als Lebensraum für Tiere und Pflanzen spielen.

Die Flächenversiegelung hat eine Aufheizung der Flächen zur Folge. Aufgrund von Grünstrukturen kann dem Effekt zu einem gewissen Grad entgegengewirkt werden. In jedem Fall wird durch die Dach- begrünung das Aufheizen der Dachflächen vermindert.

Nach jetzigem Kenntnisstand wird angenommen, dass großflächige Glasfassaden in einigen Bereichen eine Gefahr für Vögel darstellen könnten. Dem kann durch vorbeugende Maßnahmen im Rahmen der Gebäudeplanung entgegengewirkt werden.

2.3 Betriebsbedingte Wirkungen

Unter betriebsbedingten Auswirkungen sind die durch den Betrieb und die Unterhaltung des Vorha- bens bedingten Wirkungen zusammengefasst.

Durch die gesteigerte Nutzungsintensität am Standort aufgrund einer stärkeren Frequentierung durch Verkehr und Personen ist aufgrund einer erhöhte Bewegungsaktivität und/ oder Lichtemission eine erhöhte Störung von Tieren möglich. Insbesondere Licht kann auf Tiere blendend, aufscheuchend o- der auch anlockend wirken. Beispielhaft kann die Anlockung und damit Gefährdung von Insekten dazu führen, dass in der Folge auch Fledermäuse oder Vögel, die in der Dämmerung oder Nacht aktiv sind, durch Verkehr oder Glasfassaden gefährdet werden.

Vorbelastungen

Im Gebiet bestehen starke Vorbelastungen hinsichtlich des altlastengeprägten Bodenmaterials sowie einer hohen Versiegelung und der dadurch bedingten Überwärmung. Diese Überwärmung wird zu- sätzlich dadurch gefördert, dass auf dem Gelände kaum Grünstrukturen vorhanden sind. Das gesamte

(10)

Plangebiet ist derzeit bereits stark anthropogen überprägt und bietet geschützten Arten kaum geeig- nete Lebensräume.

3 Erfassung und Bewertung der Habitatstrukturen im Plangebiet

Am 16. Januar 2019 wurde eine Biotop- und Nutzungstypenkartierung durchgeführt. Zur Anwendung kam hierfür die Anleitung zur Bewertung der Biotoptypen Thüringens [7]. Die nachführend beschrie- benen Biotop- und Nutzungstypen wurden hierbei identifiziert.

• Komplexe Brachflächen (Code 4750 und 4750g)

Flächen, die diesem Biotoptyp zugeordnet werden, liegen zum überwiegenden Teil entlang der Böschungen an der östlichen Planungsraumgrenze. Möglicherweise wurden diese Flächen zunächst als Grünflächen gestaltet und angelegt. Aufgrund einer langjährigen fehlenden Pflege entwickelten sich die Flächen entsprechend einer natürlichen Sukzession, wobei einige Areale mehr oder weniger offenblieben und andere stark verbuschten. Erkennbar ist, dass einige Einzelbäume in der Vergangenheit gezielt gepflanzt wurden, an einer Stelle in Reihen- pflanzung. Mit dem Grad der Gehölzbedeckung lässt sich der Biotoptyp in zwei verschiedene Ausprägungen differenzieren. So finden sich Brachflächen, die als überwiegend offen be- schrieben werden, aber auch flächendeckend verbuschte Bereiche, an einigen Stellen auch mit geschlossenem Brombeergebüsch.

• Verfugte Mauer (Code 5512)

Die hohe verfugte Mauer befindet sich im nördlichen zentralen Bereich des Plangebietes und ist ein Relikt einer komplexen Standortgeschichte.

• Einzelbäume (Code 6400)

Bei den nur verstreut im Planungsraum vorhandenen Einzelbäumen handelt es sich zumeist um Arten der Gattung Acer, Betula, Populus und Sorbus.

• Flächen der Energiewirtschaft (Photovoltaik-Anlage) (Code 8339)

Die Anlage ist seit 2008 in Betrieb und besteht aus 348 Dünnschichtsolarmodulen.

• Industrie und Gewerbeflächen (Gebäude) (Code 9140)

Der Gebäudebestand nimmt neben den Verkehrsflächen den Großteil der Flächen ein. Die Bauwerke sind überwiegend mindestens 3 geschossig und aus unterschiedlichen Bauphasen.

Die Gebäude befinden sich derzeit nur zum Teil in Nutzung, z.B. als Ausbildungsraum, Produk- tions- oder Lagerhalle.

(11)

• Sonstige Straßenverkehrsflächen (Code 9219v, 9219)

Die Verkehrsflächen prägen das Gebiet ganz wesentlich zum einen als vollversiegelte Fläche oder als teilversiegelte Fläche, bei denen es sich überwiegend um mit Schotter befestigte Flä- chen handelt.

• Sonstige Bahnfläche (Code 9229)

• Sonstige Grünflächen (Code 9399)

Diesem Biotoptyp zugeordnete Flächen liegen überwiegend im nördlichen Teil des Plangebie- tes um den Parkplatz herum sowie im Bereich der Mauer. Es handelt sich hierbei um gestal- tete Grünflächen, die entweder mit Stauden (Parkplatz), als Rasenflächen mit einzelnen Ge- hölzen oder ausschließlich mit niedrigen Gehölzen gestaltet sind.

4 Bestand und Darlegung der Betroffenheit der Arten

4.1 Abschichtung des prüfungsrelevanten Artenspektrums

Ablaufschema zur Prüfung des Artenschutzes nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG:

(1) Art entsprechend den Roten Listen Thüringens ausgestorben/ verschollen, nicht vorkom- mend;

(2) Wirkraum liegt außerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art in Thüringen;

(3) Erforderlicher Lebensraum / Standort der Art im Wirkraum des Vorhabens nicht vorkom- mend (Lebensraum-Grobfilter, z. B. Wälder, Feuchtgrünland, Trockenrasen);

(4) Wirkungsempfindlichkeit der Art ist vorhabenspezifisch so gering, dass mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst wer- den können (i. d. R. nur europäische, weitverbreitete, ungefährdete Arten oder bei Vorhaben mit geringer Wirkungsintensität).

Die Abschichtungstabellen [4] sind im Anhang beigefügt. Nachfolgend sind die daraus als relevant identifizierten Arten inklusive der nachgewiesenen Arten aus dem Untersuchungsgebiet dargestellt.

4.2 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

4.2.1 Pflanzenarten

Relevante geschützte Pflanzenarten wurden für das Plangebiet nicht nachgewiesen und nicht im Rah- men der Relevanzanalyse identifiziert.

(12)

4.2.2 Tierarten

4.2.2.1 Säugetiere

Es wurden neben den Fledermäusen keine weiteren relevanten streng geschützten Säugetiere iden- tifiziert. Die im Planungsgebiet relevanten Fledermausarten, die vom Vorhaben betroffen sein könn- ten, sind der Tabelle zu entnehmen.

Tabelle 1: Potentiell relevante Fledermausarten im Plangebiet [4]

Name, dt. Name, wiss. Nach-

weise 2015 [2]

Schutzstatus RL

TH RL

D

FFH- RL

EHZ TH

Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus x 2 V IV U1

Graues Langohr Plecotus austriacus 1 2 IV U2

Großer Abendsegler Nyctalus noctula x 3 V IV U2

Großes Mausohr Myotis myotis 3 3 II, IV FV

Kleine Hufeisennase Rhinolophus hipposideros 2 1 II, IV U2 Mausohr

(nur bis zur Gattung bestimmt)

Myotis spec. x IV

Wasserfledermaus Myotis daubentonii k. E. k.

E.

IV U1

Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus k. E. G IV XX

Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus x 3 * IV FV

RL TH = Rote Liste Thüringen (2011), RL D = Rote Liste Deutschland (1=vom Aussterben bedroht, 2=stark gefährdet, 3=ge- fährdet, G=Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt, V=Vorwarnliste, D=Daten ungenügend,*=ungefährdet, k.

E.=keine Einstufung)

II = Anhang II FFH-RL: Arten von gemeinschaftlichem Interesse, für die besondere Schutzgebiete ausgewiesen wurden.

IV = Anhang IV FFH-RL: streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse.

FFH-RL = Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie)

EHZ TH = Erhaltungszustand in Thüringen (FV=günstig, U1=ungünstig-unzureichend, U2=ungünstig-schlecht, XX=unbekannt)

4.2.2.2 Kriechtiere und Lurche

Tabelle 2: Potentiell relevante Kriechtiere im Plangebiet [4]

Name, dt. Name, wiss. Schutzstatus

RL TH

RL D

FFH- RL

EHZ TH

Schlingnatter Coronella austriaca 3 2 IV U1

Zauneidechse Lacerta agilis * 2 IV FV

RLTH: Rote Liste Art für Thüringen (2011), RL D: Rote Liste Deutschland 1= vom Aussterben bedroht, 2= stark gefährdet, 3=

gefährdet, G= Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt, V= Vorwarnliste, *= ungefährdet; FFH-RL: Arten der An- hänge II/ IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie), EHZ TH: Erhaltungszustand Thüringen: FV= günstig, U1= un- günstig-unzureichend

Amphibien finden im Plangebiet keine geeigneten Lebensräume und wurden auch während der Er- fassungen nicht nachgewiesen.

(13)

4.2.2.3 Schmetterlinge, Käfer und Libellen

Tabelle 3: Potentiell relevante Schmetterlinge und Käfer im Plangebiet [4]

Name, dt. Name, wiss. Schutzstatus

RL TH

RL D

FFH- RL

EHZ TH Schmetterlinge

Fleckenbär1 Chelis maculosa 1 1

Quendel-Ameisenbläu- ling2

Phengaris arion 2 2 IV U1

Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling

Phengaris nausithous 2 3 II, IV FV Haarstrangwurzeleule1 Gortyna borelii 1 1 II, IV U2 Nachtkerzenschwärmer Proserpinus proserpina 3 2 IV U1 Trockenrasen-Braunbär1 Hyphoraia aulica 1 1

Schlehen-Jaspiseule1 Valeria jaspidea 1 1

Für alle Schmetterlingsarten kann ein Vorkommen aufgrund fehlender Raupenfutterpflanzen, Nektar- pflanzen, Wirtsameisen und geeigneten Habitatstrukturen mit Sicherheit ausgeschlossen werden.

Die Relevanzanalyse schließt einige Arten ein, deren Vorkommen im Plangebiet als sehr unwahr- scheinlich eingeschätzt wird. Überwiegend handelt es sich um frühere Artnachweise vor dem Jahr 1990. Der Wirkraum des Plangebietes liegt überwiegend nicht im Verbreitungsgebiet streng geschütz- ter Käferarten. Die im Plangebiet vorkommenden Lebensräume eignen sich darüber hinaus auch nicht als Habitate für Libellen.

4.2.2.4 Weichtiere

Das Plangebiet befindet sich außerhalb des Verbreitungsschwerpunktes der streng geschützten Mu- schelarten. Die vorkommenden Lebensräume eignen sich nicht als Habitate.

4.3 Erhebungen im Gelände

4.3.1 Methodisches Vorgehen bei der Arterfassung

4.3.1.1 Avifauna

Die vier Geländebegehungen wurden gemäß der gängigen Methodik von Südbeck et al., 2005: Me- thodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell) im Zeitraum zwischen Ende Juni und Ende August 2015 durchgeführt. Die Gesamtdauer der Begehungen betrug jeweils 2-3 Stun- den. Die Begehungen erfolgten im Plangebiet und am Rande des Geländes. Registriert wurden alle

(14)

sicht- und hörbaren Vogelarten sowie deren Verhalten (singende/ revieranzeigende Männchen, fut- tertragende Tiere, Nahrungsgäste). Ergänzend erfolgte eine Prüfung von Bäumen und Gebüschen so- wie der vorhandenen Gebäude in Hinblick auf mögliche Nestbauten und/ oder Bruthöhlen.

4.3.1.2 Fledermäuse

Während der Untersuchungen vor Ort fanden Kontrollen und Detektorbegehungen statt. Im Rahmen der Kontrolle am 17.07.2015 wurden alle relevanten Gebäude, Keller, Geschosse, Dachböden, Fassa- den der abzureißenden Gebäude auf Fledermäuse untersucht. Hermetisch abgeschlossene Gebäude wurden, aufgrund fehlender Einflugmöglichkeiten nur stichprobenartig in die Untersuchung einbezo- gen worden. Die Detektorbegehungen fanden zur abendlichen Ausflugszeit am 21.07., 07.08. und 10.09.2015 für zwei Stunden ab Beginn der Ausflugszeit statt. Im Zuge dessen wurde geprüft, ob Fle- dermäuse aus den Gebäuden ausfliegen sowie im unmittelbaren Umfeld der Gebäude jagen. Zur An- wendung kam dabei der Detektor Batbox Griffin, mit dem Fledermausrufe aufgezeichnet und analy- siert werden können. Die Analyse der Rufe erfolgte mit dem Programm Batexplorer und Batsound.

4.3.1.3 Amphibien und Reptilien

Die Suche nach Zauneidechsenvorkommen im Bereich des Bahndamms wurde im Zeitraum zwischen Ende Juni und Ende September 2015 an insgesamt 7 Tagen in den frühen Morgenstunden, in denen adulte Tiere die Morgensonne nutzen, intensiv durchgeführt. Das Areal hat eine potentielle Eignung als Lebensraum für Zauneidechsen.

4.3.2 Ergebnisse

4.3.2.1 Avifauna

Insgesamt wurden 29 Vogelarten im Beobachtungszeitraum registriert. Davon brüten 8 Arten im un- tersuchten Areal. Ein großer Teil der festgestellten Arten brütet im Randbereich und nutzt das Gebiet als Nahrungsfläche. Bei drei der festgestellten Arten handelt es sich lediglich um Zufallsbeobachtun- gen von überfliegenden Individuen, für die kein Status zugeordnet werden kann.

(15)

Tabelle 4: Ergebnisse der Erfassungen zur Avifauna [3]

Artname, dt. Artname, wiss. Status Anzahl Brut- paare

RL TH

RL D

BNatSchG [8]

Art. 1 VS-RL [8]

Mäusebussard Buteo buteo - §§ x

Wespenbussard Pernis apivorus - §§ x

Turmfalke Falco tinnunculus BV 1 §§ x

Haustaube Columba livia f.

domestica

NG -

Ringeltaube Columba palumbus NG § x

Mauersegler Apus apus BV 6 § x

Rauchschwalbe Hirundo rustica NG § x

Mehlschwalbe Delichon urbicum - § x

Rotkehlchen Erithacus rubecula

NG § x

Zaunkönig Troglodytes troglodytes

NG § x

Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros BV 3 § x

Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus

BV 1 § x

Singdrossel Turdus philomelos

NG § x

Amsel Turdus merula BV 2 § x

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla BV 3 § x

Gartengrasmücke Sylvia borin NG § x

Fitis Phylloscopus trochilus NG § x

Zilpzalp Phylloscopus collybita BV 2 § x

Kohlmeise Parus major NG § x

Blaumeise Parus caeruleus NG § x

Kleiber Sitta europaea NG § x

Elster Pica pica NG § x

Rabenkrähe Corvus corone NG § x

Dohle Coloeus

monedula

NG § x

Haussperling Passer domesticus

NG § x

Buchfink Fringilla coelebs NG § x

Bluthänfling Carduelis cannabina

NG § x

Stieglitz Carduelis carduelis

BV 2 § x

Goldammer Emberiza

citrinella

NG § x

BV = Brutvogel, NG = Nahrungsgast

(16)

4.3.2.2 Fledermäuse

Die Gebäudekontrolle ergab zwei Gebäude mit Öffnungen, von denen es möglich erscheint, dass Fle- dermäuse diese nutzen. Bei den zwei Gebäuden handelt es sich um die Werkstatt und das Bahnhofs- gebäude. Die nähere Kontrolle ergab jedoch keine Fledermausnachweise oder -kotspuren. [2]

Abbildung 1: Werkstattgebäude [2], Foto: M. Nickel Abbildung 2: Werkstattgebäude mit potentieller Ein- flugöffnung durch ein offenes Fenster [2], Foto: M.

Nickel

Abbildung 3: Bahnhofsgebäude [2], Foto: M. Nickel Abbildung 4: Bahnhofsgebäude mit potentieller Ein- flugöffnung durch ein offenes Fenster [2], Foto: M.

Nickel

Alle Abrissgebäude wurden eingehend untersucht. Auf dieser Grundlage kann die Quartiereignung für Fledermäuse wie folgt bewertet werden:

Einige Gebäude wie das Gebäude am Westbahnhof (Abbildung 3) sowie das darüber liegende Werk- stattgebäude (Abbildung 1) wären aufgrund vorhandener Einflugmöglichkeiten als Fledermausquar- tiere potentiell geeignet. Alle weiteren zur Umnutzung bzw. zum Abriss vorgesehenen Werksgebäude sind für Fledermäuse weitgehend ungeeignet, da keine Einflugmöglichkeiten ins Gebäude bestehen.

Potentielle Spaltenquartiere wie Traufbleche und andere Außenverkleidungen aus Blech sind zwar vorhanden, aber für Fledermäuse wenig geeignet. Hier konnten keine ein- und ausfliegenden Tiere beobachtet werden.

(17)

Die weiteren Untersuchungen mit dem Detektor ergaben die folgenden Nachweise von jagenden und überfliegenden Fledermäusen. [2]

Tabelle 5: Ergebnisse der Detektorbegehungen am 21.07., 07.08. und 10.09.2015 [2]

Datum Uhrzeit und Witte- rungsverhältnisse

Beobachtungen Bemerkungen

21.07.2015 21:45 Uhr bis 23:45 Uhr, 17-20 °C, teils bewölkt, kein Wind, kein Nieder- schlag

21:55-22:10 Uhr: mehrere Kontakte Zwergfledermaus, jagend im Bereich des Werk- stattgebäudes

22:10 Uhr: jagende Zwergfle- dermaus, Sichtkontakt, Tier jagt an einer Laterne im Be- reich des Bahnhofsgebäudes 22:38 Uhr: 1 Überflug Abendsegler, im Bereich des Pförtnerhauses

direkte Ausflüge aus Ge- bäuden konnten nicht be- obachtet werden, Zwergfledermäuse jagen im Bereich der Lampen und in offenen Bereichen zwischen den Gebäuden

07.08.2015 21:30 Uhr bis 23:30 Uhr, 14 °C, kein Nie- derschlag, kein Wind, sonnig, teils bewölkt

21:35-21:45 Uhr: mehrere Kontakte Abendsegler über dem Werksgelände,

Zwergfledermaus, jagend im Bereich des Pförtnerhauses, Überflug Zwergfledermaus am Bahngebäude

20:20 Uhr: jagende Breitflü- gelfledermaus

direkte Ausflüge aus Gebäuden konnten nicht beobachtet werden, Zwergfledermäuse und Myotis spec. jagten im Be- reich der Lampen und an Gebüschen sowie in geschützten Bereichen zwischen den Gebäuden 10.09.2015 21:15 Uhr bis 23:15

Uhr, 14°C, kein Nie- derschlag, kein Wind, sonnig, teils bewölkt

21:20-23:20 Uhr:

mehrere Kontakte Zwergfle- dermaus, jagend im Bereich der Außenbeleuchtung Nähe Pförtnerhaus

22:25 Uhr: jagende Breitflü- gelfledermaus, Pflaster- straße am Westbahnhof

direkte Ausflüge aus Ge- bäuden konnten nicht be- obachtet werden, Zwergfledermäuse jagen im Bereich der Lampen und in offenen Bereichen zwischen den Gebäuden

Die Detektorbegehungen ergaben Aufzeichnungen von rufenden Fledermäusen. Zum einen wurden Überflüge (Zwergfledermaus, Abendsegler und Breitflügelfledermaus) beobachtet und aufgezeichnet, zum anderen vor allem jagende Tiere (Zwergfledermaus, Myotis spec.) beobachtet und registriert.

Direkte Ausflüge aus den Gebäuden wurden nicht erfasst.

Die Zwergfledermaus ist eine überwiegend Gebäude bewohnende Art. Die Beobachtungen der Art weisen darauf hin, dass die Art grundsätzlich in der Umgebung des Untersuchungsgebietes vorkommt und im Baugebiet jagt. Ein Quartiernachweis in den Gebäuden wurde nicht erbracht und kann mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.

(18)

Für den Großen Abendsegler besitzen das Gebiet und die Gebäude eine geringe Bedeutung. Schwer- punkt des Vorkommens dieser großen, im freien Luftraum fliegenden Art sind Parkanlagen und Ufer- gehölze mit offenen Strukturen. Es kann ausgeschlossen werden, dass der Große Abendsegler Quar- tiere oder Jagdhabitate im Gebiet nutzt.

Die Breitflügelfledermaus lebt fast ausschließlich im Siedlungsbereich. Es werden Spalten an der Fas- sade oder im Dachbereich von Gebäuden als Quartiere genutzt. Jagdhabitate liegen meist im Offen- land. Im Untersuchungsgebiet sind keine Quartiere der Art bekannt. Die Jagdgebiete der Art liegen vorrangig in Grünanlagen, Gärten oder im Offenland. [2]

Tabelle 6: Im Rahmen der Untersuchungen nachgewiesene Fledermausarten [2]

Nr. Art, dt. Art, wiss. Nachweisme-

thode, Status

RL TH RL D FFH

1 Großer Abendseg- ler

Nyctalus noctula Detektor 3 V IV

2 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus

Detektor, Sicht 3 * IV

3 Mausohrfleder- maus

Myotis spec. Detektor - - IV

4 Breitflügelfleder- maus

Eptesicus serotinus

Detektor 2 V IV

3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, * = ungefährdet, IV = Anhang IV der FFH-Richtlinie [9]

4.3.2.3 Amphibien und Reptilien

Das Areal hat auf den ersten Blick eine potentielle Eignung für das Vorkommen von Zauneidechsen (Abbildung 13). Allerdings konnte im gesamten Zeitraum 2015 kein Nachweis dafür erbracht werden.

Bei näherer Betrachtung kann der Grund dafür das Fehlen von Wasser sein. Da im Gebiet kein dauer- haftes Gewässer existiert und der Untersuchungszeitraum 2015 von großer Trockenheit geprägt war, könnte dies eine plausible Erklärung für das Fehlen der Art sein. Ob es sich dabei um einen temporären Ausfall handelt, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden. [3]

(19)

4.4 Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz- Richtlinie

Die in Kapitel 4.3.2 aufgeführten nachgewiesenen Arten im Plangebiet sind gekennzeichnet.

Tabelle 7: Potentiell relevante Vogelarten im Plangebiet [4]

Name, dt. Name, wiss. Nach-

weise 2015 [2]

Schutzstatus Gefährdung EHZ VSRL BNatSchG RL TH

TH

RL D

Amsel Turdus merula x § * * A

Bachstelze Motacilla alba § * * A

Baumpieper Anthus trivialis § * V B

Blaumeise Parus caeruleus x § * * A

Bluthänfling Carduelis cannabina

x § * V B

Buchfink Fringilla coelebs § * * A

Buntspecht Dendrocopus major

§ * * A

Dohle Corvus monedula x § 3 * C

Dorngrasmücke Sylvia communis § * * B

Eichelhäher Garrulus glandarius

§ * * A

Elster Pica pica x § * * A

Feldsperling 'Passer montanus § * V A

Fitis Phylloscopus

trochilus

x § * * A

Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla

§ * * A

Gartengrasmücke Sylvia borin § * * A

Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus

x § V * B

Gelbspötter Hippolais icterina § 3 * C

Girlitz Serinus serinus § * * A

Goldammer Emberiza citrinella x § * * A

Grauschnäpper Musciapa striata § * * B

Grünfink Carduelis chloris § * * A

Habicht Accipiter gentilis §§ * * B

Haubenmeise Parus cristatus § * * A

Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros

x § * * A

Haussperling Passer domesticus

x § * V A

Hohltaube Columba oenas § * * B

Klappergrasmücke Sylvia curruca § * * A

Kleiber Sitta europaea x § * * A

Kohlmeise Parus major x § * * A

Kolkrabe Corvus corax § * * A

Mauersegler Apus apus x § * * B

Mäusebussard Buteo buteo x §§ * * A

(20)

Name, dt. Name, wiss. Nach- weise 2015 [2]

Schutzstatus Gefährdung EHZ TH VSRL BNatSchG RL

TH

RL D

Mehlschwalbe Delichon urbica x § * V B

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla x § * * A

Nachtigall Luscinia megarhynchos

§ * * A

Neuntöter Lanius collurio Anh. 1 § * * B

Rabenkrähe Corvus corone § * * A

Ringeltaube Columba palumbus x § * * A

Rotkehlchen Erithacus rubecula x § * * A

Schwanzmeise Aegithalos caudatus

§ * * A

Singdrossel Turdus philomelos x § * * A

Sommergold- hähnchen

Regulus ignicapillus

§ * * A

Star Sturnus vulgaris § * * A

Stieglitz Carduelis carduelis § * * A

Sumpfmeise Parus palustris § * * A

Türkentaube Streptopelia decaocto

* * B

Turmfalke Falco tinnunculus x §§ * * A

Turteltaube Streptopelia turtur §§ V 3 B

Wacholderdrossel Turdus pilaris § * * A

Waldbaumläufer Certhia familiaris § * * A

Wendehals Jynx torquilla §§ 2 2 C

Wespenbussard Pernis apivorus x Anh. 1 §§ * V B

Wintergoldhähn- chen

Regulus regulus § * * A

Zaunkönig Troglodytes troglodytes

x § * * A

Zilpzalp Phylloscopus

collybita

x § * * A

BNatSchG=Bundesnaturschutzgesetz [1], §=besonders geschützt, §§=streng geschützt

VSRL=Vogelschutzrichtlinie (Anh. 1 entspricht dem Schutzstatus nach Anhang 1 EG-Vogelschutzrichtlinie)

EHZ TH=Erhaltungszustand in Thüringen nach Thüringer Bewertungsschema, TLUG 2011 (A=sehr guter Erhaltungszustand, guter Erhaltungszustand, C=mittlerer bis schlechter Erhaltungszustand)

Sog. „Allerweltsarten“

4.5 Bestand und Betroffenheit weiterer streng geschützter Arten, die keinen gemein- schaftsrechtlichen Schutzstatus aufweisen

4.5.1 Streng geschützte Pflanzen und Flechten ohne gemeinschaftlichen Schutzstatus

Das Vorkommen von streng geschützten Pflanzenarten im Plangebiet ohne gemeinschaftlichen Schutzstatus kann ausgeschlossen werden. Es liegt daher keine Betroffenheit vor.

(21)

4.5.2 Streng geschützte Tierarten ohne gemeinschaftlichen Schutzstatus

Das Vorkommen von streng geschützten Tierarten im Plangebiet ohne gemeinschaftlichen Schutzsta- tus kann ausgeschlossen werden. Es liegt daher keine Betroffenheit vor.

5 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen öko- logischen Funktionalität

5.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung

V1 - Verschließen von Öffnungen in Gebäude

Als vorbereitende Artenschutzmaßnahme im Vorfeld des Abrisses der Bestandsgebäude wurden an diesen vor Beginn der Brutperiode Spalten und Löcher verschlossen, so dass sich keine Brutvögel ein- finden können. Des Weiteren wurden große und kleine Öffnungen verschlossen, um das Eindringen von Säugetieren (insbesondere von Fledermäusen) sowie das Einfliegen von Vögeln zu verhindern.

Die Arbeiten wurden im Zeitraum März und April 2019 durchgeführt.

Abbildung 5: Auffüllen von Mauerfugen mit Bauschaum (Foto: Fa. Diepold & Kitzing Metallbau GmbH)

Abbildung 6: Auffüllen offener Stellen im Mauerwerk (Foto: Fa. Diepold & Kitzing Metallbau GmbH)

(22)

Abbildung 7: Auffüllen von Absätzen (Foto: Fa. Die- pold & Kitzing Metallbau GmbH)

Abbildung 8: Auffüllen von Spalten entlang von Dä- chern (Foto: Fa. Diepold & Kitzing Metallbau GmbH)

Abbildung 9: Aufgefüllte Fugen (Foto: Fa. Diepold &

Kitzing Metallbau GmbH)

Abbildung 10: Offene Tore (Foto: Fa. Diepold & Kit- zing Metallbau GmbH)

Abbildung 11: Tore nach Verschließen (Foto: Fa. Die- pold & Kitzing Metallbau GmbH)

Abbildung 12: Weiteres Tor nach dem Verschließen (Foto: Fa. Diepold & Kitzing Metallbau GmbH)

V2 – Gehölzfällungen außerhalb von Brutzeiten zwischen Oktober und Ende Februar Die Maßnahme dient dem Schutz von Brutvögeln, die in den Gebüschstrukturen brüten.

(23)

V3 – Kontrolle der abzureißenden Gebäude auf Fle- dermäuse und Vögel

Vor dem Abriss von Gebäuden wurden diese auf das Vorkommen gebäudebewohnender geschützter Ar- ten, insbesondere auf Fledermäuse und Vögel, von ei- nem Sachverständigen im Rahmen der Ökologischen Baubegleitung untersucht. Im Falle von artenschutz- rechtlich relevanten Befunden ist die Untere Natur- schutzbehörde zu verständigen und es sind ggf. geeig- nete artenschutzrechtliche Maßnahmen festzulegen.

V4 - Reptilienschutzzaun

Bei Arbeiten zur Baufeldfreimachung entlang der an- grenzenden Bahnlinie wurde im April 2019 ein Reptili- enschutzzaun errichtet, so dass keine streng geschütz- ten Arten wie z.B. potentiell vorkommende Zau- neidechsen oder Schlingnattern in das Baufeld ein- wandern können. Der Zaun wird durch die ökologische Baubegleitung im gesamten Bauzeitraum regelmäßig kontrolliert. Nach Beendigung der Bauarbeiten wird der Zaun entfernt.

V5 – Vogelschutz an Glasfassaden

An den Glasfassaden sollen Maßnahmen im Sinne einer vogelsicheren Bauweise angewendet werden.

Als Maßstab können die Richtwerte der Schweizer Vogelschutzwarte Sempach verwendet werden;

Schmid, H., Doppler, W., Heynen D., Rössler, M. (2012): „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“.

Mit der Planung des Vorhabens erfolgte eine Prüfung verschiedener Maßnahmenvarianten zur Ver- meidung von Vogelschlag durch den Bauherrn bzw. die Fachplaner Architektur. Die kombinierten Lö- sungen beinhalten: Bedruckungen, Glas mit vermindertem Außenreflexionsgrad für Bereiche mit er- höhtem Vogelschlagrisiko, soweit möglich die Einbeziehung in das Freiraumkonzept sowie die Einbe- ziehung eines fachkundigen Gutachters zur Lokalisierung der Bereiche mit erhöhtem Vogelschlagri- siko. Die Maßnahmen werden im späteren Ausführungsplan im Detail bearbeitet und der Unteren Naturschutzbehörde vor der Ausführung vorgelegt.

Abbildung 13: Reptilienschutzzaun (blau) und potentielle Zauneidechsen-Habitat-Fläche (rot), Quelle Luftbild: www.geoproxy.geopor- tal-th.de

(24)

V6 – Beleuchtung beschränken

Um die nachtaktive Fauna nicht über Maß durch Lichtquellen anzulocken, sollen umweltverträgliche Lösungen angeboten werden. Das Beleuchtungsniveau soll auf das funktional notwendige Maß be- schränkt werden. Die Lampenstandorte sollen so gewählt werden, dass angrenzende Gehölzflächen nicht ausgeleuchtet werden. Es sollen Leuchtmittel eingesetzt werden, bei denen der Ultraviolett- und Blauanteil im Lichtspektrum möglichst gering ist.

Als Maßnahmen werden nach jetzigem Stand der Planung erwogen:

• Punktuelle und gezielt nach unten abstrahlende Beleuchtung

• Verwendung von LEDs mit geringem Blauanteil, keine Emission von UV-Strahlung

• Reduzierung bzw. ggf. partielle Abschaltung der Beleuchtung in Abend- und Nachtstunden

5.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezo- gene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. §44 Abs. 5 BNatSchG)

Abbildung 14: Standorte für Ersatznistkästen (Mauerseglerkästen: Standort 1 u. 2 je 3 Kästen, Höhlen-/ Halb- höhlenbrüterkästen: Standort 1 = 2 Kästen, 2 u. 3 = 13 Kästen), Quelle Luftbild: www.geoproxy.geoportal-th.de

(25)

ACEF1 – Anbringung von Nisthilfen für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter

Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme für die Beseitigung von Niststätten gebäudebewohnender Vo- gelarten sind vor dem Abriss der betreffenden Gebäude innerhalb des Plangebietes oder in einem Radius von 500 m um das Plangebiet insgesamt 15 Stück Ersatznistkästen für einheimische Höhlen- und Halbhöhlenbrüter und 6 Mauerseglerkästen in allen Expositionen vorzusehen.

Die Lage des Ersatzstandortes und standortbezogene Anzahl der Nistkästen sind in der Abbildung 14 dargestellt. Innerhalb der nächsten 5 Jahre soll eine Erfolgskontrolle durchgeführt werden.

ACEF2 – Anbringung einer Nisthilfe für den Turmfalken

Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme für den Entfall des Turmfalken-Nistplatzes ist vor dem Abriss des betreffenden Gebäudes eine Turmfalken-Ersatznisthöhle im Plangebiet oder in einem Radius von 500 m um das Plangebiet anzubringen.

Die Lage des Ersatzstandortes ist in der Abbildung 14 dargestellt.

6 Gutachterliches Fazit

Die Artenschutzrechtliche Prüfung nach §44 BNatSchG wurde für den Vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan VBB-J 43 „Neue Carl-Zeiss-Promenade“ zum Entwurf vom Februar 2020 durchgeführt. Dabei wurde geprüft, ob das geplante Vorhaben zu einer Beeinträchtigung artenschutzrechtlicher Belange führen kann. Das Plangebiet zeigt Vorkommen von Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie aus der Gruppe der Fledermäuse, potentielle Vorkommen von Reptilienarten sowie europäischen Vogelarten.

Hinweise auf Vorkommen streng geschützter Pflanzenarten oder artenschutzrechtlich relevanter Ar- ten aus anderen Artengruppen lagen nicht vor.

Die nachfolgenden Maßnahmen wurden erarbeitet, um Beeinträchtigungen der streng geschützten und besonders geschützten Arten zu vermeiden, zu vermindern sowie um die vom Vorhaben betroffe- nen ökologischen Funktionen im räumlichen Zusammenhang zu gewährleisten.

Vermeidungs- bzw. Minderungsmaßnahmen:

V1 - Verschließen von Öffnungen an Gebäuden

V2 – Gehölzfällungen außerhalb von Brutzeiten zwischen Oktober und Ende Februar V3 – Kontrolle der abzureißenden Gebäude auf Fledermäuse und Vögel

V4 – Reptilienschutzzaun

V5 – Vogelschutz an Glasfassaden V6 – Beleuchtung beschränken

(26)

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen:

ACEF1 – Anbringung von Nisthilfen für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter ACEF2 – Anbringung einer Nisthilfe für den Turmfalken

Unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen und der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände für das geplante Vorhaben mit dem Stand Entwurf Mai 2020 ausgeschlossen werden.

(27)

Literaturverzeichnis

[1] Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBI. | S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15., Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 15.9.2017 | 3434.

[2] F, Franz, Michael (2015): Erfassung der Fledermäuse am Revitalisierungsstandort Schott in Jena, Gutachten vom 12.10.2015.- Schmölln.

[3] Nickel, M. (2015): Arterfassung Avifauna und Herpetofauna am Revitalisierungsstandort Schott/Jena vom 15.10.2015.- Jena.

[4] TLUG (2009): Listen zur artenschutzrechtlichen Prüfung,

https://www.thueringen.de/th8/tlug/umweltthemen/naturschutz/zoo_artenschutz/listen_ar tenschutzrecht_pruefung/index.aspx, eingesehen am 18.03.2019.

[5] TLUG (2019: Steckbriefe Anhang IV-Arten FFH-Richtline, streng geschützte Arten,

https://www.thueringen.de/th8/tlug/umweltthemen/naturschutz/zoo_artenschutz/steckbri efe_gesch_Arten/artengruppen/index.aspx, eingesehen am 18.03.2019.

[6] SMUL (2019): Artensteckbriefe, https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/41035.htm, eingesehen am 22.03.2019.

[7] Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (1999): Die Eingriffsregelung in Thüringen - Anleitung zur Bewertung der Biotoptypen Thüringens.

[8] LUBW, Landesanstalt für Umwelt baden-Württemberg (2019): Besonders und streng geschützte Arten, https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-

landschaft/besonders-und-streng-geschuetzte-arten, eigesehen am 19.03.2019.

[9] Richtlinie 92/43/EWG des Raten vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen

Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABI.L 206 vom 22.7.1992, S.7).

[10] Verein Thüringer Ornithologen e.V. (2011): Verbreitung der Brutvögel Thüringens, http://www.ornithologen-thueringen.de/verbreitung.htm, eingesehen am 20.03.2019.

[11] TLUG (2019): Artensteckbriefe,

https://www.thueringen.de/th8/tlug/umweltthemen/naturschutz/zoo_artenschutz/steckbri efe_gesch_Arten/steckb_brutvoegel/index.aspx, eingesehen am 20., 21.03.2019.

[12] BfN (2009): Artensteckbriefe,

https://www.dhv.de/fileadmin/user_upload/aktuell_zu_halten/Gelaende/Ausbildungsunterl agen/Artensteckbriefe.pdf, eingesehen am 20.03.2019.

[13] MUFV - Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz (2019):

https://naturschutz.rlp.de, eingesehen am 20., 21.03.2019.

(28)

[14] Freistaat Thüringen (2006): Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG), mehrfach geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 731, 745).

(29)

Anhang 1: „Abschichtungstabellen“

Europarechtlich streng geschützte Tier- und Pflanzenarten ohne Vögel [4]

Aussschlusskriterium vorliegend, kein weiterer Prüfbedarf Potentiell relevante Art, weiterer Prüfbedarf

Tabelle 8: Europarechtlich streng geschützte Tier- und Pflanzenarten ohne Vögel und ohne Arten, die aufgrund des Kriteriums (1) bereits ausgeschlossen wurden (Kriterium 1 bedeutet ausgestorben oder nicht vorkommend in Thüringen)

Name Nach-

weise

Abschichtungskriterien nach § 44

Abs. 1 i.V. m. Abs. 5 BNatSchG Schutzstatus Gefähr-

dung Name

Nr. Wissenschaftlich Deutsch 2015 Kriterium (2) erfüllt

Kriterium (3) erfüllt

Kriterium (4) erfüllt

EU-Recht

(FFH-RL) BNatSchG RL T RL D EZ Th Säugetiere

1 Castor fiber Biber x II, IV §§ 2 3 U1

2 Cricetus cricetus Feldhamster x x IV §§ 1 2 U2

3 Felis silvestris Wildkatze x x IV §§ 2 2 U1

4 Lutra lutra Fischotter x x II, IV §§ 2 1 U1

5 Lynx lynx Luchs x x II, IV §§ 1 2

6 Muscardinus

avellanarius Haselmaus x IV §§ 3 V FV

Fledermäuse 1 Barbastella

barbastellus Mopsfledermaus x II, IV §§ 2 1 U1

2 Eptesicus

nilssonii Nordfledermaus x x IV §§ 2 2 U1

3 Eptesicus serotinus

Breitflügelfleder-

maus x IV §§ 2 V U1

4 Myotis alcathoe

Nymphenfleder-

maus x x IV §§ k. E. D U2

5 Myotis bechsteinii

Bechsteinfleder-

maus x x II, IV §§ 1 3 U2

(30)

Name Nach- weise

Abschichtungskriterien nach § 44

Abs. 1 i.V. m. Abs. 5 BNatSchG Schutzstatus Gefähr-

dung Name

Nr. Wissenschaftlich Deutsch 2015 Kriterium (2) erfüllt

Kriterium (3) erfüllt

Kriterium (4) erfüllt

EU-Recht

(FFH-RL) BNatSchG RL T RL D EZ Th 6 Myotis brandtii Große Bartfleder-

maus x IV §§ 2 2 U1

7 Myotis

dasycneme Teichfledermaus x x II, IV §§ R G XX

8 Myotis

daubentonii Wasserfledermaus IV §§ k. E. k.E. U1

9 Myotis myotis Großes Mausohr II, IV §§ 3 3 FV

10 Myotis mystacinus

Kleine Bartfleder-

maus x IV §§ 2 3 U2

11 Myotis nattereri Fransenfleder-

maus x IV §§ 3 3 U1

12 Nyctalus leisleri Kleiner Abendseg-

ler x x IV §§ 2 G U2

13 Nyctalus noctula

Großer Abendseg-

ler x IV §§ 3 3 U2

14 Pipistrellus nathusii

Rauhhautfleder-

maus x x IV §§ 2 G U2

15 Pipistrellus

pipistrellus Zwergfledermaus x IV §§ 3 * FV

16 Pipistrellus pygmaeus

Mückenfleder-

maus x IV §§ k. E. D XX

17 Plecotus auritus Braunes Langohr x IV §§ 3 V U1

18 Plecotus austria-

cus Graues Langohr IV §§ 1 2 U2

19 Rhinolophus hipposideros

Kleine Hufeisen-

nase II, IV §§ 2 1 U2

20 Vespertilio murinus

Zweifarbfleder-

maus IV §§ k. E. G XX

(31)

Name Nach- weise

Abschichtungskriterien nach § 44

Abs. 1 i.V. m. Abs. 5 BNatSchG Schutzstatus Gefähr-

dung Name

Nr. Wissenschaftlich Deutsch 2015 Kriterium (2) erfüllt

Kriterium (3) erfüllt

Kriterium (4) erfüllt

EU-Recht

(FFH-RL) BNatSchG RL T RL D EZ Th Lurche

1 Alytes obstetricans

Geburtshel-

ferkröte x x IV §§ 2 3 U2

2 Bombina

variegata Gelbbauchunke x II, IV §§ 1 2 U2

3 Bufo calamita Kreuzkröte x IV §§ 3 3 U2

4 Bufo viridis Wechselkröte x x IV §§ 1 2 U2

5 Hyla arborea Europäischer

Laubfrosch x IV §§ 2 2 U1

6 Pelobates

fuscus Knoblauchkröte x IV §§ 3 2 U2

7 Rana arvalis Moorfrosch x x IV §§ 2 G U1

8 Rana dalmatina Springfrosch x x IV §§ k. E. 2 FV

9 Pelophylax

lessonae Kleiner Wasser-

frosch x IV §§ k. E. 3 FV

10 Triturus cristatus

Nördlicher Kamm-

molch x II, IV §§ 3 3 U1

Kriechtiere 1 Coronella

austriaca Schlingnatter IV §§ 3 2 U1

2 Lacerta agilis Zauneidechse IV §§ * 3 FV

Sonstige / Krebse

1

Austropo- tamobius torrentium*

Steinkrebs* x II *, V §§ 1 2 U1

Weichtiere

1 Unio crassus Bachmuschel x x II, IV §§ 1 1 U2

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