• Keine Ergebnisse gefunden

Artenschutzrechtliche Prüfung, Stufe II

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Artenschutzrechtliche Prüfung, Stufe II"

Copied!
19
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Artenschutzrechtliche Prüfung, Stufe II

Zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39B „Kita Maiskamp“

der Stadt Monheim in Monheim-Baumberg

Auftraggeber:

Beele und Haase PartG mbB, Stadtplaner Kunibertskloster 7-9 . 50668 Köln

Tel. 0221 952686-33 . Fax 0221 89994132 www.hb-stadtplanung.de

erstellt durch:

Dipl.-Ing. agr. Helmut Dahmen, Dipl.-Ing. agr. Dr. Dorothea Heyder Dipl.-Biol. Maria Luise Regh, Dipl.-Geogr. Christian Rosenzweig Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung Bahnhofstraße 31 53123 Bonn Fon 0228-978 977 – 0

info@umweltplanung-bonn.de, www.umweltplanung-bonn.de Bearbeitung: M.Sc. Landschaftsökologie Elaine Verhaert

Dipl.-Ing. agr. Dr. Dorothea Heyder

Bonn, den 29.05.2020

(2)

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung ... 3

2. Methodik ... 5

3. Ergebnisse ... 5

3.1 Planungsrelevante Arten ... 7

3.2 Regional gefährdete Arten ... 8

3.3 Ubiquitäre Arten ... 11

4. Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Ausgleichsmaßnahmen... 11

5. Gutachterliches Fazit ... 15

6. Quellenverzeichnis ... 16

7. Anhang ... 17

(3)

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39B „Kita Maiskamp“ der Stadt Monheim (Abb. 1) soll den Bau einer Kindertagesstätte (Kita) und den Bau von drei dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern und einem Spielplatz auf einer aktuell nicht genutzten Fläche sowie auf Teilen größerer Gartengrundstücke der Anlieger der Griesstraße in Monheim-Baumberg ermöglichen. Das Plangebiet liegt im Stadtteil Baumberg und umfasst eine Fläche von ca.

5.650 m². Die Planfläche wird durch den Weg „An der Dorfstraße“ im Nordosten, Gärten der nördlichen Anlieger der Griesstraße im Südwesten und im Westen sowie die Straße „Auf dem Maiskamp“ im Osten begrenzt. Drei Eichen auf der Fläche sollen zur Erhaltung festgesetzt werden.

Abbildung 1: Städtebaulicher Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 39B (Stand 10.05.2019) (H+B Stadtplanung).

Im nördlichen Teil des Plangebiets liegt eine teilweise verbuschende Grünfläche mit einzelnen Bäumen. Der süd- liche Bereich des Plangebiets wird von Teilen größerer Gartengrundstücke der Anlieger der Griesstraße gebildet.

Teilweise wachsen dort an den nördlichen Grundstücksgrenzen Doldenblütler und Gartenblumen und es gibt of- fene Rasenflächen mit einigen älteren Eichen. Im Grenzbereich zwischen den Gartengrundstücken und der nörd- lichen Grünfläche stocken teilweise abgestorbene Bäume und Gebüsch. Bis auf wenige Garagen bzw. Garten- häuser im südlichen Gartenbereich ist das Plangebiet nicht bebaut.

Der nördliche Teil besteht in einer stark ruderalisierten Wiese: Größere Flächen werden von Brombeeren sowie von einer artenarmen Wiese eingenommen. Trespe, Knoblauchrauke, Brennnessel und Weißes Labkraut kom- men beispielsweise vor. Zudem ist die nördliche Fläche locker mit Bäumen (ältere Kirschen und Birken, abgestor- bene Fichten) und Sträuchern (z. B. ein großer Eibenbusch) bestanden. Die Fläche ist sehr strukturreich und un- gestört, da sie eingezäunt ist. Sie stellt daher einen Lebensraum für Baum- und Gebüschbrüter dar (Abb. 2).

1. Einleitung

(4)

Abbildung 2: Ausschnitt der nördlichen strukturreichen Planfläche bestehend aus Brombeeren, Birke, Kirschbaum, abgestorbenen Nadel- bäumen, liegendes Totholz, Sträuchern, Grasflur, Brennnesseln, Stauden und Kräutern.

Im Rahmen einer Artenschutzprüfung Stufe I zum Bebauungsplan wurde als Ergebnis herausgestellt, dass das Plangebiet eine potentielle Fortpflanzungs- und Ruhestätte sowie Nahrungshabitat für die planungsrelevanten Arten Girlitz und Bluthänfling sowie die regional gefährdeten Arten Gimpel, Türkentaube und Klappergrasmücke darstellt. Entsprechend wurde eine avifaunistische Untersuchung im Rahmen einer Artenschutzprüfung Stufe II für diese Arten festgelegt (Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 2019).

Im Rahmen der ASP I wurden zudem drei Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen für Fledermäuse und für die Vogelarten Feldsperling, Star und Bachstelze festgesetzt.

Vermeidungsmaßnahme VM1: Kontrolle von größeren Bäumen vor Fällung auf Fledermäuse und Bruthöhlen:

Zeitnah vor Beginn der notwendigen Baumfällungen ist an den größeren Bäumen im Plangebiet eine Suche nach potentiellen Fledermausquartieren und ggf. eine Anwesenheitskontrolle auf Fledermäuse durch eine fachkundige Person erforderlich. Dabei ist gleichzeitig zu klären, ob im Plangebiet potentielle Bruthöhlen für Feldsperling oder Star vorhanden sind. Ist dies der Fall sind diese durch Ersatzquartiere bzw. passende künstliche Nisthilfen auszu- gleichen.

Vermeidungsmaßnahme VM2: Kontrolle von Gebäuden vor Rückbau auf Fledermäuse und Gebäudebrüter:

Zeitnah vor Beginn des planbedingten Rückbaus der Garagen und Gartenhäuser/-lauben im Plangebiet ist eine Suche nach potentiellen Fledermausquartieren und ggf. eine Anwesenheitskontrolle auf Fledermäuse sowie eine Kontrolle auf besetzte Nester von Gebäudebrütern durch eine fachkundige Person erforderlich. Die Rückbauar- beiten sind möglichst außerhalb der Brutzeit (nämlich zwischen 1. Oktober und 28. Februar) durchzuführen.

Vermeidungsmaßnahme VM3: Regelung der Rodungs-- und Fällungszeiten:

Die Gehölze (Bäume und Sträucher) im Plangebiet bieten potentielle Brutplätze für einige planungsrelevante Vo- gelarten sowie für häufige und verbreitete Vogelarten. Um die Zerstörung von aktuell genutzten Nestern und die Tötung von immobilen Jungvögeln zu vermeiden, dürfen keinerlei Gehölzrodungen in der Zeit zwischen 1. März und 30. September (Fortpflanzungs- und Ruhezeit) durchgeführt werden. Nur in der Zeit zwischen 1. Oktober und 28. Februar dürfen (gemäß § 39 BNatSchG Abs. 5 S. 2) Gehölzrodungen erfolgen.

(5)

Im Rahmen der ASP II wurden an den folgenden Terminen (Tab. 1) zwischen März und Mai 2020 visuelle und akustische Erfassungen der Avifauna durchgeführt. Der vorgesehene sechste Erfassungstermin konnte entfallen, da dieser nur zum Nachweis der Klappergrasmücke nötig war (vgl. Erfassungszeiträume nach ANDRETZKE et al.

2005). Da diese Art aber am dritten und vierten Termin nicht erfasst wurde, brütet diese Art auch nicht auf der Fläche oder in der direkten Umgebung und der letzte Termin hatte es erübrigt..

Tabelle 1: Erfassungstermine.

Datum Uhrzeit Witterung

27.03.2020 7:05 - 8:15 3-5 °C, Bewölkung: 0/0, 3 Bft.

23.04.2020 6:15 - 7:45 6-7 °C, Bewölkung: 0/0, 1 Bft.

05.05.2020 5:40 - 7:00 6 °C, Bewölkung: 4/8, 2 Bft.

15.05.2020 5:30 - 7:00 4-5 °C, Bewölkung: 0/0, 2 Bft.

29.05.2020 5:00 - 6:30 10 °C, Bewölkung: 0/0, 2 Bft.

Die Auswertungsmethodik (Brutverdacht und -nachweis) richtet sich nach ANDRETZKE et al. (2005). Das Untersu- chungsgebiet wird in Abb. 3 dargestellt. Die Vögel, die angrenzend an das Untersuchungsgebiet vorkamen, wur- den ebenfalls erfasst (Plan 1 im Anhang).

Abbildung 3: Untersuchungsgebiet für die Erfassung der Avifauna (Bezirksregierung 2020).

3. Ergebnisse

Im Plan 1 im Anhang werden nur die planungsrelevanten und regional gefährdeten Arten dargestellt. In der Tab. 2 werden alle erfassten Arten, einschließlich Kürzel, aufgelistet.

Die zu kartierenden planungsrelevanten Arten (siehe ASP I) Girlitz, Bluthänfling, Feldsperling sowie die regional gefährdeten bzw. seltenen Arten Gimpel, Klappergrasmücke und Bachstelze kamen nicht vor. Die zu kartierende regional gefährdeten Art Türkentaube wurde erfasst.

2. Methodik

(6)

Nester konnten in der Planfläche nicht gesichtet werden. Westlich an der Planfläche angrenzend, konnte in ei- nem Garten, in einem gefällten Nadelbaum ein unbesetztes Nest erfasst werden (Abb. 5). Es konnte nicht festge- stellt werden, dass Höhlenbrüter die efeubewachsenen Baumstämme aufgesucht haben (Abb. 4).

Tabelle 2: Vorkommen der planungsrelevanten Arten (LANUV 2016) sowie der regional gefährdeten Arten in der Nieder- rheinischen Bucht (GRÜNEBERG et al. 2017) (2: stark gefährdet, 3: gefährdet, V: Vorwarnliste) sowie ubiquitärer Vogelarten, siehe auch Plan 1 im Anhang.

Deutscher Name

wissenschaftlicher Name Kür- zel

Vorkommen Amsel

Turdus merula

A Brutnachweis (Juvenile) auf Planfläche, Brut in Planfläche und in direkter Umge- bung; kein Nest auf der Planfläche erfasst

Blaumeise Parus caeruleus

Bm Zweimalige Sichtung in der Planfläche Buntspecht

Dendrocopos major

Bs Zweimalige Erfassung (rufend), beim zweiten Mal: Juveniles auf Planfläche; Brut in der Planfläche kann ausgeschlossen werden

Dohle

Coloeus monedula

D Überflüge Eichelhäher

Garrulus glandarius

Ei Brutverdacht, 3 Juvenile auf Planfläche, kein Nest auf Planfläche erfasst Elster

Pica pica

E Brutverdacht in direkter Umgebung, Juveniles auf Planfläche; kein Nest auf Planfläche oder in Umgebung gesichtet

Fitis (3)

Phylloscopus trochilus

F Zweimalige Erfassung östlich und westlich der Planfläche, obwohl laut AND- RETZKE et al. (2005) kaum im Siedlungsbereich aufhaltend

Gartengrasmücke Sylvia borin

Gg Brutverdacht im Brombeergebüsch Graureiher

Ardea cinerea

Grr Überflüge, Rast auf Terrasse im angrenzenden nördlichen Garten Grünfink

Carduelis chloris

Gf Brutverdacht in der Planfläche, Sichtung eines Paares Halsbandsittich

Psittacula krameri

Hbs Einmalige Sichtung in Planfläche, zwei Überfluge Hausrotschwanz

Phoenicurus ochruros

Hr Einmalige Erfassung Haussperling (V)

Passer domesticus

H Vier Brutnachweise in den angrenzenden Bebauungen, ein Brutverdacht, Plan- fläche wird als Nahrungsfläche genutzt

Heckenbraunelle Prunella modularis

He Brutverdacht im Brombeergebüsch und/oder in der Eibe, Sichtung eines Paares Kohlmeise, Parus major K Brutverdacht in der Planfläche

Mauersegler (V) Apus apus

Ms Überfluge Mönchsgrasmücke

Sylvia atricapilla

Mg Brutverdacht in der Planfläche, Sichtung eines Paares Rabenkrähe

Corvus corone

Rk Mehrmalige Sichtungen mehrerer Individuen in der Planfläche, kein Nest erfasst Rauchschwalbe

Hirundo rustica

Rs Überflüge Ringeltaube

Columba palumbus

Rt Brutverdacht, aufgrund von Ausdrucksflügen, Balzflügen, paarsitzenden Altvö- geln, mehrmalige Sichtungen mehrerer Individuen in der Planfläche, kein Nest gefunden

Rotkehlchen Erithacus rubecula

R Brutnachweis in nördlich angrenzendem Garten Singdrossel

Turdus philomelos

Sd Einmalige Erfassung außerhalb der Planfläche Star

Sturnus vulgaris

S Überflüge, futtertragendes Individuum nach Nordwesten; Erfassung von mind.

14 Staren (auch Juvenile) am 4. Termin, rastend auf der Planfläche, von Westen kommend

Stieglitz

Carduelis carduelis

Sti Einmalige Erfassung außerhalb der Planfläche

(7)

Deutscher Name

wissenschaftlicher Name Kür- zel

Vorkommen Türkentaube (2)

Streptopelia decaocto

Tt Einmalige Balzflüge über der Planfläche, ansonsten rufende Individuen westlich und östlich der Planfläche, Brutverdacht westlich der Planfläche

Zaunkönig

Troglodytes troglodytes

Z Brutverdacht westlich direkt angrenzend an die Planfläche Zilzalp,

Phylloscopus collybita

Zi Brutverdacht westlich in der Planfläche, Nistmaterial tragend

Abbildung 4: mit Efeu bewachsene Kirschbäume und Birke (27.03.2020). Es wurde keine aus- und einfliegenden Höhlenbrüter erfasst.

Abbildung 5: Unbesetztes Nest in einem der gefällten Nadelbäume, westlich angrenzend zur Planfläche (23.04.2020), siehe Plan 1.

3.1 Planungsrelevante Arten Star

Die planungsrelevante Art Star konnte überfliegend nach Nordwesten, mit Futtermaterial im Schnabel erfasst werden (23.04.20). Beim vierten Erfassungstermin (15.05.20) wurden mind. 14 Stare (hauptsächlich Juvenile) rastend auf der Planfläche gesichtet (Abb. 6). Diese kamen von Westen angeflogen und sind wieder nach Wes- ten abgeflogen. Der Nistplatz der Stare liegt nicht in der Planfläche. Zudem konnte ein singender Star südlich der Planfläche, auf der anderen Straßenseite erfasst werden (05.05.20).

Abbildung 6: Stare: Männchen und Juveniles auf einem der abgestorbenen Nadelbäume (15.05.2020).

(8)

Bruthöhlen für Feldsperling und Star konnten nicht festgestellt werden (siehe VM 1, Kap. 1).

Ansonsten wurden an planungsrelevanten Arten der Graureiher (Überflüge) und Rauchschwalben (Überflüge) gesichtet.

3.2 Regional gefährdete Arten Türkentaube

Die Türkentaube ist in der Niederrheinischen Bucht stark gefährdet (GRÜNEBERG et al. 2016). Am ersten Erfas- sungstermin (27.03.2020) (Abb. 7) fanden Balzflüge von Türkentauben über der Planfläche sowie eine Paarbil- dung auf den abgestorbenen Nadelbäumen statt. Insgesamt drei bis vier Individuen konnten an diesem Tag ge- sichtet werden. An den darauffolgenden Terminen wurden rufende Türkentauben westlich und östlich der Planflä- che erfasst. Ein Individuum konnte am dritten Termin, am 05.05.2020, westlich der Planfläche, hinter dem Spiel- platz rufend gesehen werden (Abb. 8). Ein Individuum flog am vierten Termin (15.05.2020) von Osten in die Plan- fläche und dann wieder zurück nach Osten.

Auf der Planfläche wurden keine brütenden Individuen erfasst. Entsprechend liegt kein Verlust eines oder meh- rere Reviere der Türkentaube im Zuge des Vorhabens vor. Da Türkentauben Sämereien und Beeren fressen (FOLZ 2017), wird die Planfläche Nahrungshabitat für die Türkentaube sein. Um den Verlust des Nahrungshabi- tats auszugleichen, müssen die Ausgleichsmaßnahmen AM 1 (Dachbegrünung), AM 2 (Fassadenbegrünung), AM 3 (Vogelschutzhecke) durchgeführt werden.

Abbildung 7: Türkentaube in einem der abgestorbenen Nadelbäume auf der Planfläche (27.03.2020).

Abbildung 8: Türkentaube westlich der Planfläche, hinter dem Spielplatz (05.05.2020), siehe Plan 1 im Anhang.

Haussperling

Haussperlinge stehen auf der Vorwarnliste der regional gefährdeten Arten in der Niederrheinischen Bucht (GRÜ- NEBERG et al. 2016). Auf der Planfläche, insbesondere in den Brombeergebüschen im Nordosten (Abb. 9) sowie auch in den Gärten im Südwesten der Planfläche (Abb. 10), hielten sich die Haussperlinge auf (am ersten Ter- min, 27.03.2020 mind. 10 Individuen im Brombeergebüsch). Auch während der Brutzeit konnten die Haussper- linge in Trupps auf der Planfläche angetroffen werden (vgl. SVENSSON 2011).

(9)

Abbildung 9: Teil des Brombeergebüschs in der Planfläche, in dem sich Haussperlinge an allen Erfassungsterminen aufgehalten haben (27.03.2020).

Abbildung 10: Gartengrundstücke in der Planfläche. In den Sträuchern hielten sich Haussperlinge auf (27.03.2020).

Es konnten insgesamt vier Nistplätze (Abb. 11-13) in den angrenzenden Bebauungen ausfindig gemacht werden (regelmäßiges Ein- und Ausfliegen von Individuen, teilweise Nistmaterial tragend). An einem Gebäude, nördlich der Planfläche liegt ein Brutverdacht vor. Die Planfläche stellt eine wichtige Nahrungsquelle direkt an den Brut- plätzen dar. Nahrung des Haussperlings sind Sämereien, Obst und Insekten (DIETZEN 2017). Gräser, Kräuter, Brombeeren und Insekten findet diese Art auf der Planfläche. Die Haussperlinge sind ganzjährig auf Sämereien angewiesen (ANDRETZKE et al. 2005). Infolge des Vorhabens geht dieses Nahrungshabitat verloren. Zudem bietet die Planfläche Nistmaterial (29.05.2020).

Ergiebige Nahrungsquellen werden bis über 1 km vom Nistplatz entfernt angeflogen (ANDRETZKE et al. 2005). In- folge der dichten Bebauung in Monheim-Baumberg ist jedoch mit einem hohen Konkurrenzdruck auf verbliebene strukturreiche Nahrungsflächen, die ähnliche Strukturen wie die Planfläche aufweisen, zu rechnen. In der Umge- bung konnte auf Anhieb nur eine solche Fläche ausfindig gemacht werden (Abb. 14). Auf dieser Fläche wurden auch Haussperlinge gesichtet, die sicherlich in der angrenzenden Bebauung brüten.

Um also den Verlust eines bedeutenden Nahrungshabitats auszugleichen und eine mögliche Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Haussperlingspopulation zu vermeiden, müssen die Ausgleichsmaßnah- men AM 1 (Dachbegrünung), AM 2 (Fassadenbegrünung), AM 3 (Vogelschutzhecke) durchgeführt werden. Opti- onal können Nistkästen für Haussperlinge an den künftigen Gebäuden angebracht werden. Bei Umsetzung der Maßnahmen AM 1, AM 2, AM 3 und ist sichergestellt, dass es zu keiner signifikanten negativen Auswirkung auf den Erhaltungszustand der lokalen Haussperlingspopulation kommt.

(10)

Abbildung 11 (links): Haussperling mit Nistmaterial am direkt südwestlich angrenzenden Gebäude (23.04.2020). Nistplatz unter dem Dach- ziegel.

Abbildung 12 (rechts): Zwei Haussperlings-Männchen am Einflugloch des Nistplatzes. Gebäude steht östlich der Planfläche (05.05.2020) (rechter Pfeil in Abb. 13).

Abbildung 13: Drei Nistplätze des Haussperlings. Gebäude steht östlich der Planfläche (05.05.2020), siehe Plan 1.

Abbildung 14: Ähnlich strukturierte Fläche wie die Planfläche.

(11)

Ansonsten wurden an regional gefährdeten Arten der Fitis (3 – gefährdet) außerhalb der Planfläche und überflie- gende Mauersegler (V – Vorwarnliste) gesichtet.

3.3 Ubiquitäre Arten

Brutverdachte können unter Berücksichtigung der Angaben von ANDRETZKE et al. (2005) für Gartengrasmücke, Grünfink, Heckenbraunelle, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke und Zilzalp auf der Planfläche ausgesprochen wer- den. Der Brutverdacht der Gartengrasmücke und Mönchsgrasmücke besteht im Brombeergebüsch. Die Hecken- braunelle wird auch dort brüten oder in der Eibe. Ein singender Zilzalp wurde regelmäßig in der westlichen Birke erfasst. Am letzten Termin (29.05.2020) konnte im Brombeergebüsch unter den abgestorbenen Fichten ein Zilzalp mit Nistmaterial im Schnabel erfasst werden. Ein Brutnachweis der Amsel liegt zudem in der Planfläche vor. Am letzten Termin konnten zwei Juvenile in der Planfläche erfasst werden.

Das Plangebiet stellt entsprechend aufgrund der dichten Strukturen und verschiedenen Möglichkeiten (Bäume, Sträucher) ein Bruthabitat für die genannten Allerweltsarten dar. Die in der ASP I festgesetzte Vermeidungsmaß- nahme VM 3 (Regelung der Rodungs-- und Fällungszeiten) (siehe Kap. 1) vermeidet planbedingte Verluste bei den Ubiquisten. Eine Tötung immobiler Jungvögel (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) wird dadurch ausgeschlossen.

Um den Verlust des Bruthabitats zu kompensieren, muss die Ausgleichsmaßnahme AM 3 (Anlegen einer Vogel- schutzhecke) durchgeführt werden.

Angrenzend an die Planfläche können Brutverdachte für Eichelhäher, Elster, Ringeltaube und Zaunkönig ausge- sprochen werden. Ein Brutnachweis liegt für das Rotkehlchen und ein Brutverdacht für die Amsel im nördlich an- grenzenden Garten vor. Das Rotkehlchen wurde futtertragend gesichtet. Am vierten Termin wurden vermutlich drei Eichelhäher-Juvenile erfasst. Diese sind aufgrund ihres Verhaltens und Lautäußerungen aufgefallen (Abb. 15). Am letzten Termin (29.05.2020) konnte zudem ein Elster-Juveniles auf der Planfläche erfasst werden.

Eine Brut in der Planfläche kann ausgeschlossen werden, da kein typisches Elster-Nest gesichtet werden konnte.

Darüber hinaus konnte am letzten Termin ein Buntspecht-Juveniles auf der Planfläche erfasst werden. Eine Brut des Buntspechtes auf der Fläche kann ausgeschlossen werden.

Abbildung 15: Vermutlich ein Eichelhäher-Juveniles. Eines der drei gesichteten Eichelhäher-Juvenile (15.05.20).

Die genannten Ubiquisten, die teilweise auf der Planfläche brüten werden und die Fläche als Nahrungshabitat verwenden, werden von der Ausgleichsmaßnahme AM 1 (Dachbegrünung), AM 2 (Fassadenbegrünung), AM 3 (Vogelschutzhecke) profitieren. Durch diese Maßnahmen werden Strukturen geschaffen, die mittelfristig wieder als Nahrungshabitat und Brutstandorte für die Gebüschbrüter genutzt werden können. Auch die Erhaltung einer alten und zweier mittelalter Eichen trägt zur Funktionserhaltung des Lebensraumes auf der Planfläche bei.

4. Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Ausgleichsmaßnahmen

Als Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen gelten die in der ASP I bereits festgesetzten Vermeidungsmaß- nahmen (siehe Kap. 1):

- VM1: Kontrolle von größeren Bäumen vor Fällung auf Fledermäuse und Bruthöhlen

o Hinweis: da keine Höhlen für Star und Feldsperling vorliegen, müssen keine Ersatzhöhlen für diese beiden Arten angebracht werden. Die Vorgabe an den größeren Bäumen im Plangebiet nach potentiellen Fledermausquartieren zu suchen und ggf. eine Anwesenheitskontrolle auf Fledermäuse durch eine fachkundige Person durchzuführen, bleibt weiterhin erforderlich.

(12)

- VM2: Kontrolle von Gebäuden vor Rückbau auf Fledermäuse und Gebäudebrüter - VM3: Regelung der Rodungs-- und Fällungszeiten.

Um den Verlust des Brut- und Nahrungshabitate auszugleichen, sind die Ausgleichsmaßnahmen

 AM 1 (Dachbegrünung),

 AM 2 (Fassadenbegrünung) und

 AM 3 (Vogelschutzhecke) durchzuführen.

Optional sollten artspezifische Nistkästen an den künftigen Gebäuden für Haussperlinge und für Ubiquisten (Höh- lenbrüter wie Meisen) angebracht werden.

(13)

MASSNAHMENBLATT

Maßnahmen-Nr. AM 1 Art Haussperlinge und andere Arten Bezeichnung Dachbegrünung Mindestsubstratdicke von >20 cm Konflikt Verlust eines Nahrungshabitats

Ziel Schaffung eines insektenreiches Nahrungshabitats in Form eines Gründaches mit blüten- reichem, grasigem Bewuchs

Ist-Zustand Strukturreiche Fläche mit Brombeeren, Gräsern, Stauden, Kräutern Beschreibung

der Maßnahme mit Vorgaben

Beispiel für Intensive Dachbegrünung (SCHMAUCK 2019, S. 11). Die Wasserflächen sind nicht notwendig.

 Saatgutmischung: 18 Dachbegrünung, Saatgut (Rieger-Hoffmann o. J.) (siehe An- hang Tab. A1)

Flächengröße: mindestens 500 m² Dachfläche

 Pflegeaufwand: jährlich einmalige Mahd ab August Zeitpunkt der

Umsetzung  Bei Errichtung des Kindergartens bzw. der anderen geplanten Gebäude.

Standort  Planfläche: Dach des Kindergartens

Ersatzweise kann die Dachbegrünung auch auf einem oder mehreren der anderen 3 geplanten Gebäude realisiert werden.

(14)

MASSNAHMENBLATT

Maßnahmen-Nr. AM 2 Artengruppe/Art Ubiquitäre Vögel Bezeichnung Fassadenbegrünung Mindestens 15 m²

Konflikt Verlust von Brutplätzen in Sträuchern, Bäumen

Ziel Schaffung von Brutplätzen sowie insektenreiches Nahrungshabitat für Kleinvögel Ist-Zustand

(Bestand)

Strukturreiche Fläche mit Brombeeren, Gräsern, Stauden, Kräutern, Sträuchern und Bäu- men

Beschreibung

mit Vorgaben  Kletterpflanzen wie Wilde Weinrebe (Vitis vinifera subsp. Sylvestris, ungiftig), Hopfen (ungiftig), Kletterhortensie (wenig giftig), Wilder Wein (Parthenocissus spec.), Wald- rebe, Pfeifenwinde, Jungfernrebe, Immergrünes Geißblatt oder Efeu (u.a. NABU o.

J.)

 Pflegeaufwand: ggf. Zurückschneiden (NABU o. J.), im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar

 Verzicht auf chemisch-synthetische Düngemittel sowie auf jegliche Pflanzenschutz- mittel

Zeitpunkt der

Umsetzung  Im Jahr der Errichtung des Kindergartens.

Standort  Planfläche: Eine Außenfassade des Kindergartens

MASSNAHMENBLATT

Maßnahmen-Nr. AM 3 Artengruppe/Art Ubiquitäre Vögel Bezeichnung Vogelschutzhecke Mindestbreite 4 m Mindestens 120 m² Konflikt Verlust von Brutplätzen in Sträuchern, Bäumen

Ziel Schaffung von Brutplätzen sowie insekten- und beerenreiches Nahrungshabitat für Klein- vögel

Ist-Zustand (Bestand)

Strukturreiche Fläche mit Brombeeren, Gräsern, Stauden, Kräutern, Sträuchern und Bäu- men

Beschreibung mit Vorgaben

Arten

Standortgerechte heimische Straucharten (siehe Tab. 7), mind. 10 verschiedene Arten, dornige und früchtetragende Straucharten sind empfehlenswert, Pflanzen müssen aus dem Vorkommensgebiet 4 „Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben“ stammen.

Größe

Zweireihige Strauchhecke, mind. 4 m breit, mindestens 30 m lang, 2 getrennte Abschnitte sind auch möglich.

Die Hecke muss eingezäunt werden!

Pflanzqualität

Sträucher: H 150-200 (Höhe in cm), 3-5 Tri (Triebe), mB (mit Ballen) Pflege

Schnittmaßnahme, um Ausbreitung zu verhindern, maximal einmal pro Jahr nur außer- halb der Brutzeit

Zeitpunkt der

Umsetzung  Nach Abschluss der Baumaßnahmen.

Standort  Planfläche: auf der Planfläche variabel.

(15)

Bei Umsetzung der genannten Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen VM1 bis VM3 (Kap. 1 bzw. Kap. 4) sowie der Ausgleichsmaßnahmen AM 1, AM 2 und AM3 (s. Kap. 4) werden durch das Vorhaben in Bezug auf Vögel keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs.1 BNatSchG ausgelöst. Diese Vorgaben müssen zwingend umgesetzt werden. Das Vorhaben ist dann aus artenschutzrechtlicher Sicht nach derzeitigem Kenntnisstand zulässig.

5. Gutachterliches Fazit

(16)

6. Quellenverzeichnis

ANDRETZKE,H.,T.SCHIKORE &K.SCHRÖDER (2005): 5.3 Artsteckbriefe. In: SÜDBECK,P.,H.ANDRETZKE,S.FI- SCHER,K.GEDEON,T.SCHIKORE,K.SCHRÖDER &C.SUDFELDT (2005): Methodenstandards zur Erfas- sung der Brutvögel Deutschlands, (S.135-695).

Bezirksregierung Köln (2020): Geodatendienste. Online unter: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/ge- obasis/webdienste/geodatendienste/index.html.

BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) i.d.F.d.B.v. 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434).

NABU (o. J.): Gutes Klima durch Grün am Haus. Online unter: https://www.nabu.de/imperia/md/con- tent/nabude/Stadtklimawandel/090814_nabu_infoblatt_fassadengruen.pdf

DIETZEN, C. (2017a): Haussperling Passer domesticus (Linnaeus, 1758). In: DIETZEN, C., H.-G. FOLZ, T. GRUN- WALD, P. KELLER, A. KUNZ, M. NIEHUIS, M. SCHÄF, M. SCHMOLZ & M. WAGNER (2017): Die Vogelwelt von Rheinland-Pfalz. Band 4.2 Singvögel (Passeriformes). Fauna und Flora in Rheinland-Pfalz, Beiheft 49: I- XXVI, 1-1.198, S. 736-747. Landau.

FOLZ,H-G (2017): Türkentaube Streptopelia decaocta (Linnaeus, 1758). In: DIETZEN, C., H.-G. FOLZ, T. GRUN- WALD, P. KELLER, A. KUNZ, M. NIEHUIS, M. SCHÄF, M. SCHMOLZ & M. WAGNER (2017): Die Vogelwelt von Rheinland-Pfalz. Band 3 Greifvögel bis Spechtvögel. Fauna und Flora in Rheinland-Pfalz, Beiheft 49: I- XXVI, 1-1.198, S. 585-594. Landau.

Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung (2019): Artenschutzrechtliche Prüfung, Stufe I zum Bebauungsplan Nr. 39B „Kita Maiskamp“ der Stadt Monheim, 1. Änderung in Monheim-Baumberg.

GRÜNEBERG, C., S. R. SUDMANN, F. HERHAUS, P. HERKENRATH, M. M. JÖBGES, H. KÖNIG, K. NOTTMEYER, K: SCHI- DELKO, M. SCHMITZ, W. SCHUBERT, D. STIEL, J. WEISS (2017): Rote Liste der Brutvogelarten Nordrhein- Westfalens, 6. Fassung, Stand: Juni 2016. In: Charadrius 52, H. 1-2

H+B Stadtplanung (2019): Städtebaulicher Entwurf Bebauungsplan 39B. 1. Änderung. „Kita Maiskamp“. Stand:

10.05.2019.

RIEGER-HOFMANN (O.J.): Dachbegrünung / Saatgut (Blumen 50% / Gräser 50%). Online unter: https://www.rie- ger-hofmann.de/sortiment-shop/mischungen/begruenungen-fuer-den-stadt-und-siedlungsbereich/18- dachbegruenung-saatgut/detailansicht-dachbegruenung-saatgu.html?tt_products%5Bpro-

duct%5D=55&tt_products%5BbackPID%5D=168&cHash=f3b6b9e5ddac962eb4b79d642a973906 SCHMAUCK, S. (2019): Dach- und Fassadenbegrünung – neue Lebensräume im Siedlungsbereich Fakten, Argu-

mente und Empfehlungen. BfN-Skripten 528 SVENSSON, L. (2011): Der Kosmos Vogelführer. Stuttgart

(17)

Tab. A1: Saatgutmischung für die Dachbegrünung im Siedlungsbereich (Nr. 18, 2020) (Rieger-Hoffmann o. J.).

7. Anhang

(18)

Tab. A2: Standortgerechte, heimische Baum- und Straucharten für die Baumhecke nach BMU (2012) für das Vor- kommensgebiet 4 „Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben“. (x): dornige Sträucher: Nicht aus BMU (2012).

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Straucharten

Feld-Ahorn Acer campestre

Gewöhnliche Berberitze Berberis vulgaris Blutroter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Zweigriffliger Weißdorn (x) Crataegus laevigata Eingriffliger Weißdorn (x) Crataegus monogyna

Pfaffenhütchen Euonymus europaea

Schlehe (x) Prunus spinosa

Kreuzdorn (x) Rhamnus cathartica

Hunds-Rose (x) Rosa canina

Schwarzer Holunder Sambucus nigra

Eberesche Sorbus aucuparia

Elsbeere Sorbus torminalis

Gemeiner Schneeball Viburnum opulus

(19)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Ensemble Bundesland Punkte Finalrunde.. Stufe

1 BNatSchG, nach denen eine Tötung oder Verletzung von Individuen artenschutzrechtlich relevanter Arten (§ 44 Abs. 2 BNatSchG) sowie eine Zerstörung der Fortpflanzungs-

Wasserralle Rallus aquaticus Brutvorkommen U keine FoRu vorhanden Weißstorch Ciconia ciconia Brutvorkommen G keine FoRu vorhanden Wiesenpieper Anthus pratensis

Entgelt: 135,00 € (keine Ermäßigung) Lehrmaterialien werden in Absprache mit den Teilnehmenden von der Kursleiterin erstellt. Kopierkosten werden bei

Sofern Beeinträchtigungen planungsrelevanter Arten nicht ausgeschlossen werden können, ist eine vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände (Verletzung oder Tötung, Störung,

▪ Sämtliche Befehle, egal von wem sie kommen, sind zu wiederholen. ▪ Nach Beendigung der AS-Leistungsprüfung bei der jeweiligen Station meldet der ASTRF seinen AS-Trupp

Die bauplanungsrechtlich bereits zulässigen Stellplätze und Garagen sind bisher nicht realisiert worden. Das Grundstück beinhaltet im Randbereich zur Breslauer Straße

Gebäude und bauliche Anlagen im Plangebiet (inkl. Erweiterung) weisen Spalten und Fugen auf, die zumindest von Einzelindividuen als Tagesquartiere genutzt werden