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Artenschutzrechtliche Prüfung zum B-Plan Kita Heßheim der Ortsgemeinde Heßheim

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Academic year: 2022

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D. Bernd (2021) Artenschutzfachliche Prüfung zum B-Plan

„Kita Heßheim“ der Ortsgemeinde Heßheim Seite 1

Ein Teil der Lerchenfenster lagen zu dicht am Weg oder unter Freileitungen

Artenschutzrechtliche Prüfung zum B-Plan „Kita Heßheim“ der

Ortsgemeinde Heßheim

Auftraggeber Ortsgemeinde Heßheim

Büro für Faunistik und Landschaftsökologie

Dirk Bernd

Schulstrasse 22 64678 Lindenfels-Kolmbach Tel. (06254) 940 669 Mobil: 017623431557 e-mail: BerndDirk@aol.com

www.bürobernd.de Lindenfels, den 30. September 2020 Ergänzt und finalisiert am 04.10.2021

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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung ... 4

2 Rechtliche Grundlagen ... 7

3 Untersuchungsräume und Plangebiete... 8

3.1 Variante 1 – Friedhof-Erweiterungsfläche ... 8

3.2 Variante 2 – Minigolfanlage ... 11

3.3 Variante 3 – Katholisches Pfarrheim ... 15

4 Methodik ... 17

5 Ergebnisse und Beurteilung ... 19

5.1 Habitatbäume ... 19

5.1.1 Habitatbäume – Variante 1 ... 19

5.1.2 Habitatbäume – Variante 2 ... 20

5.1.3 Habitatbäume – Variante 3 ... 20

5.2 Vegetation/Biotope/Natura 2000-Gebiete ... 21

5.2.1 Vegetation/Biotope/Natura 2000-Gebiete – Variante 1 ... 21

5.2.2 Vegetation/Biotope/Natura 2000-Gebiete – Variante 2 ... 21

5.2.3 Vegetation/Biotope/Natura 2000-Gebiete – Variante 3 ... 22

5.3 Vögel ... 22

5.3.1 Vögel – Variante 1 ... 22

5.3.2 Vögel – Variante 2 ... 26

5.3.3 Vögel – Variante 3 ... 28

5.4 Reptilien ... 29

5.4.1 Reptilien – Variante 1 ... 29

5.4.2 Reptilien – Variante 2 ... 30

5.4.3 Reptilien – Variante 3 ... 31

5.5 Weitere relevante Arten ... 32

5.5.1 Weitere relevante Arten – Variante 1 ... 32

5.5.2 Weitere relevante Arten – Variante 2 ... 33

(3)

5.5.3 Weitere relevante Arten – Variante 3 ... 37

5.6 Artenschutzfachliches Fazit zu den 3 Varianten ... 38

6 Maßnahmen ... 39

6.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ... 40

6.2 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ... 40

6.3 Ökologische Baubegleitung ... 40

6.4 Monitoring/Pflege ... 41

7 Zusammenfassung ... 42

8 zitierte und verwendete Literatur ... 43

(4)

1 Einleitung

Die Ortsgemeinde Heßheim möchte auf einem Teil des ehemaligen Friedhofserweiterungsgeländes einen Kindergarten errichten.

Die Untersuchungsfläche und das Plangebiet befinden sich innerhalb bestehender Bebauung und sind von Straßenführungen umgeben. Das Plangebiet befindet sich im Naturraum D53 Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland.

Nachfolgend werden die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung dargestellt und gemäß der Naturschutzgesetzgebung beurteilt.

Weiterhin kommt es im vorliegenden Gutachten zu Ergänzungen, da im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung kritisiert wurde, dass keine Alternativstandorte artenschutzfachlich geprüft wurden. Des Weiteren wurde bemängelt, dass die zeitliche Untersuchungstiefe der artenschutzfachlichen Prüfung zu eng bemessen war. Von Anwohnern erfolgten noch Hinweise auf Brutvogelarten.

Als Würdigung auf die Einwände, soll an dieser Stelle wie folgt eingegangen werden:

Das Plangebiet (Anschluss Friedhofsgelände) bietet wenig Potenzial für planungsrelevante Brutvogelarten. So sind in derart vorbelasteten (Lärm, Bewegungsunruhe, div. Freizeitaktivitäten, freilaufende Hauskatzen und Hunde, intensiv gepflegte Grünflächen und Zierhecken, teilversiegelte Flächen) Räumen, vor allem störungs- und kulissenbedingt überwiegend mit typischen störungstoleranten Arten zu rechnen. Bei den Brutvogelarten erscheint ein Lebensraumpotenzial, was nicht in unmittelbaren Umfeld und somit räumlich-funktional gleichartig gegeben ist, für keine Brutvogelart essentiell. So ist es z.B. den nachgewiesenen und/oder wahrscheinlich hier siedelnden Arten, wie Ringeltaube, Rotkehlchen oder Amsel u.a.

möglich, auch im Umfeld freie Bruthabitate zu finden. Zudem wird für diese allgemein häufigen Arten, die aufgrund der Kleinflächigkeit des Plangebietes nur mit Einzelbrutpaaren vorkommen können, regelhaft kein Ersatz erforderlich.

Weitere Arten (z.B. Grünfink, Stieglitz, Buchfink, Türkentaube, Zilpzalp, Nachtigall) die als Freibrüter in den Großbäumen aber auch den Gebüschen nachweisbar wären, können aufgrund des weitgehenden Erhalts der Bäume auch weiterhin Bruthabitat finden oder aufgrund ihrer weiträumigen Aktionsräume gleichwertige Lebensstätten in unmittelbarem Umfeld besiedeln. Weiterhin bauen die Arten der Gilden, der Gebüschbrüter, bodennahe Brüter oder Freibrüter alljährlich neue Nester, so dass es alljährlich zur Neugründung von Revieren der einzelnen Arten kommt, die z.T. erheblich variieren können und Dichteschwankungen von 20% bis weit darüber unterliegen.

Nistplätze die alljährlich wiederkehrend von den Individuen bzw. Arten genutzt werden, wie Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Mauersegler, Haussperling aber auch Horste von Greifvogelarten, Störchen unterliegen einem ganzjährigen Schutz. All diese Arten finden sich hier nicht. Es besteht auch kein Lebensraumpotenzial für diese Arten. Für die Schwalben, den Mauersegler und den Haussperling fehlen die Gebäude als Lebensstätte im Plangebiet. Für Greifvögel, potenziell bis auf den Turmfalken, ist das Gebiet zu gestört. Da der Turmfalke keine eigenen Horste baut, sondern Nester vor allem von Rabenvögeln nutzt, kann die Art zwar vorkommen,

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doch ist es auch dem Turmfalken leicht möglich in räumlich-funktionaler Nähe weitere Nischen/Nester als Lebensstätte zu nutzen. Auch er brütet nicht immer in denselben Nestern/Nischen auch wenn einzelne Paare Traditionen zum Brutplatz aufbauen können, kann dies hier aufgrund des Mangels an gut geeigneten Lebensstätten nicht der Fall sein und selbst dann wäre ein Ausweichen auch diesen brutplatztradierten Paaren möglich.

Mit besonders sensiblen bzw. seltenen Arten, die ausschließlich auf das Plangebiet angewiesen sind, ist nicht zu rechnen. Die im Einwand vorgebrachten Arten Eichelhäher und Eulen nutzen das Plangebiet sicher als Nahrungssuchraum. Selbst bei einem Brutvorkommen des mobilen weit verbreiteten und häufigen Eichelhäher wäre eine Verlagerung eines Brutplatzes im Bereich Heßheim sicher möglich, so dass, bei Einhaltung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, kein Verbotstatbestand erfüllt sein kann. Zudem ist eine Brut eines Eichelhähers sehr unwahrscheinlich, da dieser meist aus dem Halboffenland/Wald innerorts zur Nahrungssuche einfliegt. Unter den Eulen wäre der Waldkauz und die Waldohreule, wie der Turmfalke, als Nachnutzer von Rabenvogel- oder Greifvogelnester denkbar.

Aber auch die Waldohreule, die als Brutplatz Nester von Rabenvögel, Elster und z.T.

sogar der Ringeltaube nutzen kann, leidet nicht unter Brutplatzmangel sondern unter Nahrungsmangel und vergifteten Beutetiere (Nagergifte/Rattengift) meist aus Privatgärten. Nester der weiträumig (Reviergrößen von mind. 2 bis 20km²) agierenden Waldohreule finden sich somit auch umliegend zum Plangebiet und stellen keinen Mangel dar. Der Nachweis von Kot und Gewöllen oder Federfunde gelangte nicht. Regelmäßig kann die Waldohreule z.B. im Bereich ihrer Schlafbäume durch Gewöllefunde nachgewiesen werden, dies war hier nicht der Fall. Weiterhin wäre im Umfeld zum Plangebiet noch mit Schleiereule und Steinkauz zu rechnen, doch sind diese im Sinne von Fortpflanzungsstätten und Lebensraumverlust durch das Vorhaben nicht betroffen, so dass keiner der Verbotstatbestände der Naturschutzgesetzgebung im Sinne § 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 1-3 erfüllt sein kann.

Da Höhlungen für Arten, wie den Gartenrotschwanz fehlen bzw. in den einzelnen Bäumen erst kleine Höhlenbildungen vorkommen, könnten diese Arten nur im Sinne eines Teilnahrungshabitates vorkommen, welcher durch die Überbauung auch nur in Teilen in Anspruch genommen wird und keine essentiellen (nahrungsreiche, höhlenreiche) Lebensräume betrifft, so dass von keiner Störung auszugehen ist. Da kleinere Höhlungen in den Großbäumen vorhanden sind, die zwar aktuell nicht von der Art nutzbar wären aber Potenzial für kommende Jahre bieten und der Gartenrotschwanz als Art 4 (2) Art der Vogelschutzrichtlinie zudem streng geschützt ist und sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet, werden vorsorglich Maßnahmen – Anbringung von 5 spezifischen Nistkästen / ovales Eingangsloch – im Bereich des Friedhofs an geeignete Bäume angebracht. Im älteren Baumbestand des Friedhofareals, finden sich z.T. auch potenziell für die Art geeignete Höhlen, so dass eine Stützung der Art bei einem möglichen Vorkommen ausreichend durch diese Maßnahme gegeben ist.

Fledermausarten siedeln erfahrungsgemäß in Ortschaften, wie Heßheim, sicher in mehreren Arten. Diese Arten nutzen das Plangebiet (Gehölze/Grünflächen) als Nahrungssuchraum. Quartierpotenzial bietet das Areal nicht. Quartiere wären unter abstehender Rinde, in Ast- oder Stammrissen und Höhlungen (Spechthöhlen, Ausfaulungen nach Astabschnitt/Bruch) zu erwarten. Dies kann auch bei jüngeren Bäumen schon entstehen, fehlt hier aber. Da alle "Baumfledermausarten" und auch

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einige typische "Gebäudefledermausarten", wie die Zwergfledermaus (insbesondere Männchen) auch Lebensstätten in/an Bäumen nutzen kann, jedoch regelhaft eine Vielzahl, meist um 50 Quartiere die in einem sogenannten Quartierverbund genutzt werden vorkommen müssen, vgl. KERTH et. al. (2012), wäre beim Entfall einzelner Lebensstätten diese im Sinne 1:5 bis 1:10 MKULNV (2012) zu ersetzen. Im Rahmen der Kontrolle vor Rodung/Schnitt von Bäumen im Sinne der ökologischen Baubegleitung wird dies nochmals geprüft und beim Fund von Quartierpotenzial dieses ersetzt, z.B. mit Flach- oder Rundkästen an zu erhaltenden Bäumen und Bäumen im weiteren Bereich des Friedhofsgeländes. Flachkästen kämen zum Einsatz, falls Spaltenquartiere betroffen wären und Rundkästen, falls Höhlungen betroffen wären. Somit kann sicher das Störungsverbot ausgeschlossen werden, gleiches gilt für den Lebensstättenverlust. Alle 24 heimischen Fledermausarten nutzen Nahrungssuchräume von vielen 10.000m² bis zu mehreren Quadratkilometern, je nach Art, so dass beim Entfall von kleinen Eingriffsbereichen, selbst bei günstiger Nahrungsverfügbarkeit (die hier nicht gegeben ist, da z.B. keine Gewässersysteme oder Wald betroffen ist) keine erhebliche Störung gegeben sein kann.

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2 Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen der vorliegenden artenschutzrechtlichen Prüfung finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29.07.2009, das am 01.03.2010 in Kraft getreten ist. Das Bundesnaturschutzgesetz setzt unter anderem die Flora- Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL, 92/43/EWG) und die Vogelschutz-Richtlinie (V-RL, 2009/147 EG) der Europäischen Union um. Das Artenschutzrecht ist unmittelbar geltendes Bundesrecht; einer Umsetzung durch die Länder bedarf es nicht.

Die Notwendigkeit der Durchführung einer artenschutzrechtlichen Prüfung im Rahmen der Bauleitplanung ergibt sich aus den Zugriffsverboten bzw. Regelungen der §§ 44 Abs. 1, 5 u. 6 sowie § 45 Abs. 7 BNatSchG, mit denen die entsprechenden Vorgaben der FFH-RL (Art. 12, 13 u. 16) und der V-RL (Art. 5, 9 u. 13) in nationales Recht umgesetzt werden.

Gemäß § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG sind die „nur“ national geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsvorhaben freigestellt. Sie sind daher, wie auch die nicht geschützten Arten, nur im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zu behandeln.

Flächennutzungspläne oder die darauf aufbauenden Bebauungspläne erfüllen die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG zwar nicht selbst, gegen die Zugriffsverbote kann jedoch bei der späteren Realisierung der durch Bebauungspläne zugelassenen Bauvorhaben verstoßen werden. Die artenschutzrechtlichen Vorgaben sind einer gemeindlichen Abwägung im Bauleitplanverfahren nicht zugänglich. Daher ist bereits bei der Aufstellung von Bebauungsplänen eine artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen, da die Bauleitpläne andernfalls wegen eines rechtlichen Hindernisses nicht vollzugsfähig sein könnten.

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3 Untersuchungsgebiete & Plangebiete

Nachfolgend werden die 3 geprüften Varianten beschrieben und die Ergebnisse zu jeder der Fläche dargestellt.

Variante 1 = Friedhof-Erweiterungsfläche „Kita an der Gerhart-Hauptmann-Straße“

Variante 2 = Minigolfanlage

Variante 3 = Katholisches Pfarrheim

Nachfolgend dann meist als Variante 1-3 bezeichnet.

3.1 Variante 1 – Friedhof-Erweiterungsfläche

Nachfolgend werden das Untersuchungsgebiet (UG) sowie das Plangebiet (=Plangebiet/PL) bzw. der Eingriffsbereich dargestellt.

Abb. 1: Schematische Darstellung des Plangebietes (gelb) (Lizenznummer: DE 83756029123)

Blau = bereits vollständig mit Wohngebäuden bebaute Freifläche.

Rot = Rodungsbereich für das Kita-Gebäude.

Nachfolgende Abbildungen sollen einen Eindruck vom Gebiet vermitteln.

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Abb. 2: Blick von O-W in den Plangebietsbereich

Abb. 3: Nördlicher Rand mit Eingrünung einer Gartenhecke (Liguster und Weiden spec.) sowie Platanen und aufkommenden Haselnusssträuchern und Ahorn.

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Abb. 4: Blick von W-O in den Plangebietsbereich. Baumbestand aus Esche, Linde und Rosskastanie. Pflege mit kurzgrasigem Grünland und geschnittenen Ziersträuchern.

Abb. 5: Blick von SW-NO in das Plangebiet.

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3.2 Variante 2 – Minigolfplatz

Aufgrund der Einwände im Rahmen der Offenlage hat die Gemeinde zwei weitere Flächen artenschutzfachlich prüfen lassen. Hierbei handelte es sich um ein Freizeitgelände „Minigolfplatz“, siehe nachfolgende Abbildungen.

Abb. 6: Minigolfplatz

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Abb. 7: Blick von der PKW-Stellfläche (SW-NO).

Abb. 8: Etwa mittig im Plangebiet mit Blick nach O.

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Abb. 9: Hinterer Bereich mit größerem künstlichen Stillgewässer.

Abb. 10: markante Pappel etwa mittig im Gebiet.

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Abb. 11: Blick von S-N im hinteren Teil

Abb. 12: Blick vom Gebäude auf den Minigolfplatz

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3.3 Variante 3 – Gelände katholisches Pfarrheim

Die zweite Fläche ist ein Gelände hinter dem katholischen Pfarrheim, siehe nachfolgende Abbildungen.

Abb. 13: Katholisches Pfarrheim

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Abb. 14: Blick auf den Eingangsbereich

Abb. 15: Rückseitige Grünfläche.

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4 Methodik

Datenrecherche und Untersuchungsauswahl von Arten/Gruppen. Um die zu untersuchenden Arten und Tierartengruppen einzugrenzen, erfolgte eine Abfrage des Landschaftsinformationssystems der Naturschutzverwaltung LANIS-RP sowie

„ARTeFAKT“ der LUWG bzw. KoNat-ArtenAnalyse. Weiterhin wurden die Natura- 2000-Gebiete und deren Ziele eingesehen.

Aufgrund der Lebensraumausstattung wurden die europarechtlich planungsrelevanten Arten/Artengruppen betrachtet, die im Naturraum vorkommen können, bzw. mit deren Vorkommen aufgrund o.g. Daten bzw. der Erfahrung des Gutachters zu rechnen war. Weiterhin wurde auch auf die national geschützten Arten im Rahmen der Kontrolltermine und Begehungen geachtet.

Unter wertgebenden bzw. planungsrelevanten Arten/Artengruppen waren demnach in erster Linie Vögel und Reptilien sowie aufgrund weitgehend ungeeigneter Lebensraumbedingungen eingeschränkt noch Fledermäuse, Amphibien (pot.

Variante 2), Schmetterlinge und Heuschrecken zu beurteilen.

Habitatbaumkontrolle: Bäume wurden auf Art und Umfang von Höhlungen/Totholz überprüft.

Vögel: Vögel wurden in Anlehnung der Empfehlungen nach SÜDBECK et. al. 2005 durch Verhören und Sichtnachweis im Rahmen von Expositionszeiten, meist außerhalb oder am Rande der Planflächen, und durch langsames Ablaufen der Flächen erfasst.

Fledermäuse: Ein Vorkommen von Fledermäusen bzw. eine Betroffenheit durch das Vorhaben erfolgte im Sinne einer Habitat-Potenzialanalyse sowie einer Kontrolle von Gebäuden auf Quartierpotenzial und Gehölzen auf Höhlenbildung und/oder sonstige Spaltenquartiere.

Reptilien: Die Gruppe der Reptilien (Kriechtiere) wurde insbesondere durch langsames Ablaufen an möglichen, als geeignet erscheinenden Strukturen wie Gebüschen, Böschungen, Kompostplatz, Wegeführungen sowie entlang von Grenzlinien/Saumstrukturen untersucht.

Es wurden auch auf dem Boden liegende Materialien wie Müll, Folien, Steine, Bretter umgedreht und nach sich verbergenden Tieren untersucht. Hier kann der Nachweis z.B. direkt über Individuenfunde oder über Häutungsreste erbracht werden.

Amphibien: Die Tiergruppe der Amphibien konnte im Sinne von Fortpflanzungsstätten bei Variante 1 und Variante 3 ausgeschlossen werden, da Gewässer im Eingriffsbereich vollständig fehlen. Auch bedeutende Individuenzahlen (Sommerlebensraum) waren aufgrund der überwiegend intensiven Pflege und kurzgrasigen Bereiche, bei allen drei Varianten, nicht zu erwarten. Stein-Sandhaufen als potenzieller Aggregationsort zahlreicher Individuen, wie die z.B. von Molchen, der Kreuzkröte, Wechselkröte oder der Gelbbauchunke bekannt, fehlen in allen 3 potenziellen Plangebieten. Zierteiche kommen innerhalb des Minigolfplatzes (Variante 2) vor, hier waren Amphibien zu erwarten.

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Schmetterlinge/Heuschrecken: Die Arten wurden überwiegend während ihrer Hauptflugzeiten sowie der Imaginalstadien untersucht. Die Heuschrecken wurden auch anhand ihrer z.T. arttypischen Laute akustisch bestimmt.

Weitere relevante Artengruppen: Diese wurden im Rahmen aller Begehungen und Kontrolltermine miterfasst.

Wertgebende europarechtlich geschützte xylobionte Käferarten, wie Eremit, Heldbock, Hirschkäfer können aufgrund des Fehlens geeigneter Lebensstätten wie totholzreiche Bäume oder Höhlungen mit ausreichend Mulm, alten Stiel- /Traubeneichen innerhalb der Eingriffsbereiche von Variante 1-3 nicht vorkommen.

Bei Variante 2 (Minigolf) stocken ältere Silberweiden mit Ausfaulungen/Höhlungen im Stamm, in denen Arten, wie Körnerbock, Balkenschröter, Großer Pappelbock u.a.

national geschützte Arten potenziell Lebensraum finden können.

Arten, die großräumig ungestörte Lebensräume benötigen, können im Plangebiet nicht vorkommen. Hierzu zählen Arten wie Wildkatze, Luchs, Schwarzstorch oder Wolf. Bei Variante 1+3 können zudem, aufgrund des Fehlens von Gewässern, alle an Gewässer gebundene Arten/Artengruppen, wie Mollusken, Fische, Libellen, Biber, nicht vom Vorhaben betroffen sein.

Tab. 1: Kontrolltermine

Datum Witterung zum Zeitpunkt der Untersuchung

Erfasste Gruppe / Art 28.06. 2020 tagsüber bis 24°C, überwiegend sonnig,

leichter Wind 1-2Bft

Vögel, Reptilien, Schmetterlinge, Heuschrecken und weitere Arten 10.07. 2020 tagsüber bis 25°C, überwiegend sonnig

bis 30% bedeckt, leichter Wind 1-2Bft

Vögel, Reptilien, Schmetterlinge, Heuschrecken und weitere Arten 20.08. 2020 tagsüber bis 32°C, überwiegend sonnig,

0-1Bft

Vögel, Reptilien, Schmetterlinge, Heuschrecken und weitere Arten 12.08. 2021 tagsüber bis 28°C, überwiegend sonnig,

0-1Bft

Vögel, Reptilien, Schmetterlinge, Heuschrecken und weitere Arten 03.09.2021 bis 22°C, sonnig, 0Bft Reptilien, Heuschrecken,

Schmetterlinge, Vögel, weitere Arten 16.09.2021 bis 26°C, sonnig, 0Bft Reptilien, Heuschrecken,

Schmetterlinge, Vögel, weitere Arten

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5 Ergebnisse und Beurteilung 5.1 Habitatbäume

5.1.1 Habitatbäume – Variante 1

Habitatbäume sind Bäume, die aufgrund ihrer strukturellen Ausprägungen einer Vielzahl von Arten Lebensraum bieten (z.B. Horstbäume, Höhlenbäume, Bäume mit bestimmten Merkmalen wie Pilzkonsolen, Totholz, Stammanrissen, Rindentaschen u.a.).

An einzelnen randständigen Platanen waren im Bereich von Pflegeschnitten beginnende Ausfaulungen (Astabschnitte) erkennbar, jedoch ohne tiefere Einfaulungen und Höhlenbildung. Diese wurden vom Boden aus mit Fernglas und einer starken LED-Lampe kontrolliert. Innerhalb des Plangebietes (Eingriffsbereich) sind keine Gehölze mit o.g. Eigenschaften vorhanden. Somit können baumhöhlenbewohnende Arten nicht vorkommen. Einschränkend muss gesagt werden, dass die Prüfung während der belaubten Zeit stattfand. Zwar waren die Kronen, vgl. nachfolgende Abbildung, gut einsehbar, doch werden Maßnahmen im Falle von Schnitt- und Rodungsmaßnahmen vorsorglich beschrieben.

Eine Betroffenheit höhlenbewohnender und planungsrelevanter (europarechtlich geschützter) Arten wie Bilche, Vögel, Fledermäuse, xylobionte Käferarten ist somit nicht möglich.

Abb. 16: An einzelnen abgeschnittenen Ästen waren beginnende Ausfaulungen erkennbar, jedoch noch ohne Eignung für höhlenbewohnende Arten.

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Abb. 17: Blick von SW in den Planbereich und Gehölzbestand

5.1.2 Habitatbäume – Variante 2

An zwei vermutlich regelmäßig gekappten Silberweiden fanden sich Ausfaulungen und Höhlenbildungen, die für Brutvogelarten und xylobionte Käfer potenziell geeignet sind.

Hier konnte, länger rufend, ein Halsbandsittich beobachtet werden.

5.1.3 Habitatbäume – Variante 3

Hier stockt am nördlichen Plangebietsrand ein mit Efeu am Stamm bewachsener Wallnussbaum, jedoch ohne Höhlungen oder Totholz.

Weitere Bäume kommen hier nicht vor.

Südlich des Pfarrheims stocken noch diverse Hecken-Sträucher.

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5.2 Biotoptypen/Vegetation/Natura 2000-Gebiete

5.2.1 Biotoptypen/Vegetation/Natura 2000-Gebiete – Variante 1

Wertgebende national oder europarechtlich geschützte und/oder bestandsgefährdete Pflanzenarten wurden nicht gefunden.

Das Plangebiet befindlich sich innerorts und liegt in keinem Natura 2000-Gebiet.

Maßgebliche Tier- und Pflanzenarten weiter entfernt befindlicher Natura 2000- Gebiete kommen im Plangebiet nicht vor bzw. besteht keine Vernetzung.

Der Eingriffsbereich wird dominiert von etwa 60 mittelalten Laubbäumen. Entlang der Parkplätze stehen Platanen, ansonsten finden sich gemischt (Bergahorn, Esche, Winterlinde, Rosskastanie und vereinzelt Traubeneiche und Eberesche). Für den Kindergartenbetrieb bzw. das Gebäude sollen nur einzelne Bäume entnommen werden. Auch die umliegende randliche Eingrünung (Hecke), bestehend aus Hainbuche, Liguster, Feuerdorn, Hartriegel, Feldahorn bleibt erhalten.

Die Grünflächen sind artenarm (artenarmes Grünland / Zierrasen), vereinzelt finden sich Wilde Möhre, Schafgarbe, Spitz- und Breitwegerich, Französisches- und Kanadisches Berufkraut, Kleine Braunelle, Gänseblümchen, Löwenzahn, Brennnessel, Vogelmiere, Weißklee, Rotklee, Schmalblättriges Greiskraut, Scharfer Mauerpfeffer, Habichtskraut, Kleinblütiges Knopfkraut, Kleinköpfiger Pippau.

5.2.2 Biotoptypen/Vegetation/Natura 2000-Gebiete – Variante 2

Mittig, innerhalb der Minigolfanlage, wurde ein Teichsystem mit Wasserfontäne angelegt. Dominant wirkende Großbäume sind Pappel, Silberweide, Robinie, Kiefer, Eibe, Roteiche. Weiterhin kommen randlich, wie inselartig, Gebüsche vor, mit:

Hartriegel, Forsythie, Felsenbirne, Hundsrose, Liguster, Zwergmispel, Berberitze, Feuerdorn, Holunder.

Weiterhin gibt es einen kleinen Sandspielplatz, versiegelte Flächen und hin zu den Randbereichen Ruderalflächen und Saumstrukturen mit Platterbse, Wegwarte, Rainfarn, Geruchlose Kamille, Brennnessel, Wilder Möhre, Weißklee, Hasenklee, Steinklee, Schafgarbe, Malven, Spitz- und Breitwegerich, Ackerkratzdistel, Stachel- Lattich, Johanniskraut, Schmalblättriger Doppelsame, Französisches- und Kanadisches Berufkraut, Kleine Braunelle, Habichtskraut, Weidenröschen, Ackermelde, Roter Klatschmohn, Nachtkerze, Königskerze, Wiesen-Pippau, Ackerwinde, Beifuß, Giersch, Löwenzahn, Vogelmiere, Leinkraut, Taubenkropf- Leinkraut, Natternkopf, Pfennigkraut, sowie Quecke, Lieschgras, Glatthafer, Trespen.

Wertgebende national oder europarechtlich geschützte und/oder bestandsgefährdete Pflanzenarten wurden nicht gefunden.

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5.2.3 Biotoptypen/Vegetation/Natura 2000-Gebiete – Variante 3

Die Fläche besteht aus einem mehrschürig gepflegten und artenarmen Zierrasen.

Weiterhin stockt ein Wallnussbaum am nördlichen Plangebietsrand sowie südliche und westlich des Pfarrheims kommen heimische Heckensträucher und Ziersträucher, wie Hibiskus, Kirschlorbeer, Haselnuss, Hartriegel, Liguster, Hundsrose, Berberitze vor.

Wertgebende national oder europarechtlich geschützte und/oder bestandsgefährdete Pflanzenarten wurden nicht gefunden.

5.3 Vögel

5.3.1 Vögel – Variante 1

Nachfolgend werden die Brutvögel sowie Nahrungsgäste, die im Plangebiet nachweisbar waren, dargestellt.

Tab. 2: Brutvögel im Plangebiet (Eingriffsbereich)

Aves - Vögel

RL- RP

RLD BNSG VRL Anzahl betroffener

BP/RP 2014 2015 2007 Anhang

Freibrüter in Gehölzen/Stauden/Röhricht

Columba palumbus Ringeltaube - - § - 1-2

Erithacus rubecula Rotkehlchen - - § - 1

Phylloscopus collybita Zilpzalp* - - § - 1

Troglodytes troglodytes Zaunkönig - - § - 1

Turdus merula Amsel - - § - 1-2

*Brut im Plangebiet oder außerhalb, nicht sicher beurteilbar.

Nachfolgend eine Darstellung der gefundenen Revierzentren bzw. Brutplätze der einzelnen Arten.

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Abb. 18: Brutvogelarten im Plangebiet

Tab. 3: Legende der

Brutvogelarten im Plangebiet

Art Symbol

Amsel Ringeltaube Rotkehlchen Zaunkönig Zilpzalp

Alle vorkommenden Brutvogelarten zählen zu den typischen, allgemein häufigen und weit verbreiteten Siedlungsarten, die mit Einzelbrutpaaren im Plangebietsbereich vorkommen. Diese Arten sind gegenüber menschlichen Störungen tolerant und reagieren wenig gestört auf Lärm und Bewegungsunruhe.

Voraussichtlich bleiben alle Brutplatzbereiche der nachgewiesenen Brutvogelarten erhalten. Auch im Umfeld sind weitere freie Brutplätze vorhanden, so dass kein Engpass an Bruthabitat für die nachgewiesenen Arten besteht.

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Abb. 19: Nest der Ringeltaube in einer der Linden.

Weiterhin wurden noch nachfolgende Nahrungsgäste im Eingriffsbereich bzw. diesen überfliegend beobachtet.

Tab. 4: Nahrungsgäste im Plangebiet und mit Brutvorkommen im weiteren Umfeld wahrscheinlich

Aves - Vögel RL-RP RLD BNSG VRL

2014 2015 2007 Anhang Höhlenbrüter/Halbhöhlenbrüter

Apus apus Mauersegler - - § -

Delichon urbicum Mehlschwalbe 3 3 § -

Hirundo rustica Rauchschwalbe 3 3 § -

Motacilla alba Bachstelze - - § -

Parus caeruleus Blaumeise - - § -

Parus major Kohlmeise - - § -

Passer domesticus Haussperling 3 V § -

Phoenicurus ochruros Hausrotschwanz - - § -

Sturnus vulgaris Star V 3 § -

Freibrüter in Gehölzen/Stauden/Röhricht

Carduelis chloris Grünfink - - § -

Pica pica Elster - - § -

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Die Nahrungsgäste sowie die Brutvogelarten außerhalb des Eingriffsbereichs sind vom Planvorhaben nicht betroffen. Sowohl können direkte Wirkeffekte (Tötung/Verletzung) durch das Fehlen von Brutplatzangebot sowie indirekte Effekte, z.B. durch den Verlust von essentiellen Nahrungssuchräumen, ausgeschlossen werden. Der Eingriffsbereich stellt für keines der Brutpaare einen essentiellen Lebensraum (Hauptnahrungssuchraum) dar, so dass von keinen Verbotstatbeständen auszugehen ist. Aufgrund der Vorbelastung (Freizeitnutzung, Spaziergänger, intensive Pflege, freilaufende Katzen und Hunde) ist auch mit keiner maßgeblichen Erhöhung von Störeffekten durch das Planvorhaben zu rechnen, vgl.

auch GARNIELL & MIERWALD 2010, die die hier nachgewiesenen Brutvogelarten zu den Arten zählen, die nur eine schwache Lärmempfindlichkeit z.B. gegenüber Straßenverkehr zeigen.

Ob und wieviel Gehölze entfallen, stand zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht fest, siehe hierzu die Planunterlagen. Als Empfehlung kann gesagt werden, dass dem Erhalt der Linden und Bergahorne der Vorzug gegenüber den meist früh absterbenden (Pilzbefall und Kalamitäten) Rosskastanien und Eschen zu geben ist.

Die Platanen sind zwar standortfremd, jedoch innerorts besonders resistent gegenüber Pilzbefall und Trockenheit. Im Alter bilden die Bäume wertvolle Höhlen aus, die u.a. von Höhlenbrütern genutzt werden können.

Weiterhin sollten hin zur Bebauung bzw. zu den benachbarten Gärten die Gebüsch- und Heckenstrukturen erhalten und in Teilen nachgepflanzt werden. Kommen Dornensträucher zum Einsatz, wie Heckenrosen oder Weißdorn, ist der Bruterfolg meist höher, da freilaufende Hauskatzen die stacheligen Sträucher meiden. Auch Haussperlinge nutzen derartige Gebüsche bevorzugt als Ruhestätte.

Für die Brutvogelarten im Eingriffsbereich werden zur Vermeidung einer Tötung/Verletzung Vermeidungsmaßnahmen erforderlich.

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5.3.2 Vögel – Variante 2

Nachfolgend werden die Brutvögel soweit sowie Nahrungsgäste, die im Plangebiet nachweisbar waren, dargestellt. Weiterhin wurde auch hier, wie in allen Gebieten, eine Potenzialanalyse vorgenommen.

Tab. 5: Brutvögel im Plangebiet (Eingriffsbereich)

Aves - Vögel

RL- RP

RLD BNSG VRL Anzahl betroffener

BP/RP 2014 2015 2007 Anhang

Freibrüter in Gehölzen/Stauden/Röhricht

Carduelis carduelis Stieglitz - - § - 1-2

Columba palumbus Ringeltaube - - § - 2

Erithacus rubecula Rotkehlchen - - § - 1

Parus caeruleus Blaumeise - - § - 1-2

Parus major Kohlmeise - - § - 1-2

Phoenicurus ochruros Hausrotschwanz - - § - 1

Psittacula krameri Halsbandsittich - - § - 1-2

Turdus merula Amsel - - § - 1-2

Weiterhin wurden noch nachfolgende Nahrungs-Gastvögel an den Kontrollterminen beobachtet.

Tab. 6: Nahrungsgäste im Plangebiet und mit Brutvorkommen im weiteren Umfeld wahrscheinlich

Aves - Vögel RL-RP RLD BNSG VRL

2014 2015 2007 Anhang Höhlenbrüter/Halbhöhlenbrüter

Delichon urbicum Mehlschwalbe 3 3 § -

Motacilla alba Bachstelze - - § -

Passer domesticus Haussperling 3 V § -

Sturnus vulgaris Star V 3 § -

Somit kommen und können auch hier, aufgrund der Vorbelastung (Freizeitaktivitäten, Bewegungsunruhe, Lichtemissionen) nur störungstolerante Arten mit Einzelbrutpaaren vorkommen, die regelhaft nur Vermeidungsmaßnahmen nach sich ziehen, da davon ausgegangen werden kann, dass den typischen Siedlungsarten auch im Umfeld gleichartige Lebensraumbedingungen zur Verfügung stehen.

Arten wie Gartenrotschwanz oder Trauerschnäpper wären potenziell noch denkbar, doch erscheint ein Vorkommen dieser Arten aufgrund der Vorbelastung extrem unwahrscheinlich.

Bei Weiterverfolgung dieses Plangebietes, wo noch die gewässergebunden Arten zu prüfen wären, können dann auch Brutvogelarten ermittelt werden und weiterführende Ersatzmaßnahmen, wie Kästen, festgesetzt werden.

(27)

Abb. 20: Gekappte Silberweiden mit Höhlenbildungen.

(28)

5.3.3 Vögel – Variante 3

Im Bereich der Gebüsche umliegend des Pfarrheims wurde die Amsel als einziger Brutvogel nachgewiesen.

Weitere Brutvogelarten oder Nester konnten nicht ermittelt werden.

Mit wertgebenden bzw. planungsrelevanten Arten ist hier nicht zu rechnen, da der Lebensraum sowie die Lage für gefährdete Arten, störungssensible Arten oder Arten mit besonderen Lebensraumbedürfnissen hier nicht vorkommen können.

Im Bereich der benachbarten Kirche siedelt die Dohle und der Hausrotschwanz, auch diese Arten können vom Vorhaben weder bau-, noch anlage-, noch betriebsbedingt betroffen sein.

Das Pfarrheim (Bungalow / Flachdachbauweise) weist keine Nischen auf, die für Brutvogelarten geeignet wären, auch Nester der Mehlschwalbe können aufgrund des Fehlens eines Traufüberstandes nicht vorkommen.

(29)

5.4 Reptilien

5.4.1 Reptilien – Variante 1

Im Naturraum ist mit Mauereidechse, Zauneidechse, Schlingnatter, Blindschleiche und Ringelnatter zu rechnen. Potenziell kann im Plangebiet, aufgrund der innerörtlichen Lage und vollumfänglich von Straßen und Wohnbebauung umgeben, die Mauereidechse, Zauneidechse, Blindschleiche und Ringelnatter vorkommen. Für die Schlingnatter ist das Biotop nicht geeignet. Aber auch die weiteren Arten, Ausnahme Mauereidechse, siedeln innerorts in derartigen Lebensräumen meist nur in kleinen Populationen oder kommen nur phasenweise vor und unterliegen ständig einem hohen Aussterberisiko aufgrund hoher Mortalitätsraten durch diverse Freizeitaktivitäten, Verkehr, Falleneffekte, Lichtemissionen, freilaufende Hauskatzen.

So ist es nicht selten, dass innerorts, im Sinne von Satellitenpopulationen, sich Reptilien für einen mehr oder weniger langen Zeitraum ansiedeln, dann aber wieder aussterben.

Lediglich im Bereich des Parkplatzes kommen in Teilen potenziell geeignete Lebensraumparameter für die Mauereidechse vor, wobei auch hier der Beschattungsgrad hoch ist. Weitgehend fehlen im Eingriffsbereich jedoch alle denkbaren und essentiellen Lebensraumrequisiten wie Sand-Steinhaufen, Totholz, Kleinnagerbaue, sonnige Verstecke und Nahrungssuchraum in versteckreichen/blütenreichen Grünlandhabitaten, vorjährige Gras- und Staudensäume. Auch das Umfeld zum Plangebiet bietet kaum Vernetzungsstrukturen und ist umgeben von Straßenführungen und Ziergärten.

Weiterhin dürfte ein hoher Prädationsdruck durch freilaufende Hauskatzen bestehen, die häufig eine Ansiedlung dieser Tiergruppe nicht bzw. nicht dauerhaft ermöglichen.

An den Kontrollterminen in 2020 konnten keine Reptilien nachgewiesen werden.

Trotz intensiver Suche nach Reptilien durch Sicht im Rahmen von Expositionszeiten, langsames Ablaufen potenzieller Aufenthaltsbereiche sowie dem Umdrehen von Materialen im Bereich des Kompostplatzes wurden im Eingriffsbereich keine Reptilien gefunden.

Bei den Kontrollen in 2021 konnte einmalig eine subadulte Zauneidechse an der nordwestlichen Ecke im Übergang der Hainbuchenhecke/Hausgarten zur Rasenfläche beobachtet werden.

Da, wie oben beschrieben, im Plangebiet nur in geringem Umfang potenzieller Lebensraum besteht, zudem durch die Großbäume die Fläche sehr beschattet ist, im Eingriffsbereich praktisch sämtliche essentiellen Lebensraumrequisiten fehlen kann sich keine Population von Reptilien ansiedeln.

Auch im Umfeld kommt keine Population von Reptilien vor, wo mit einem Dismigrations- bzw. Migrationsverhalten zu rechnen wäre. So können aufgrund des Fehlens keine Reptilien ins Baufeld laufen und der Verbotstatbestand eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos durch das Vorhaben ausgelöst werden.

Somit besteht für die Artengruppe der Reptilien keine Betroffenheit durch das Vorhaben.

(30)

Abb. 21: Sonnplatz einer subadulten Zauneidechse, die dort einmalig zu beobachten war.

5.4.2 Reptilien – Variante 2

Im Rahmen der Kontrollen wurden Einzeltiere der Zauneidechse (max. 3 Ind. pro Kontrolltermin) in allen Altersklassen, ausschließlich am nordöstlichen Rand des Plangebietes im Bereich einer ruderalisierenden Grünbrache (vermutl. einschürige Pflege) nachgewiesen. Hier scheint eine Verbindung zu Vorkommen im Umfeld zu bestehen, da angrenzend ähnliche Strukturen (Wiesenbrache) vorhanden sind, wo ebenfalls Zauneidechsen nachweisbar waren.

Im Bereich einer der Teiche wurde einmalig eine Ringelnatter sich sonnend beobachtet. Ringelnattern benötigen nicht zwingend Gewässer, nutzen diese Biotope aber gerne, insbesondere zur Nahrungssuche, nach Wasserinsekten, Fischen und falls vorhanden auch Amphibien und deren Larven.

Die Zauneidechse als streng geschützte Arte gemäß BArtSchV und Anhang IV Art der FFH-Richtlinie gehört zu den planungsrelevanten Arten.

Für die Zauneidechse wären Maßnahmen erforderlich, da hier eine kleine Teilpopulation siedelt.

(31)

Abb. 22: In dem Grünstreifen wurden die meisten Zauneidechsen beobachtet. Direkt hinter dem Zaun schließt eine Wiesenbrache an, von wo aus die Reptilien einwandern können.

5.4.3 Reptilien – Variante 3

In der kurzgrasigen Grünfläche fehlen für Reptilien sämtliche Lebensraumrequisiten.

Diese Artengruppe kann somit vom Vorhaben nicht betroffen sein.

(32)

5.5 Weitere planungsrelevante Arten

5.5.1 Weitere planungsrelevante Arten – Variante 1

Amphibien wurden im Eingriffsbereich nicht gefunden. Für diese Tiergruppe fehlen essentielle Lebensstätten wie Gewässer vollständig, auch temporäre Kleingewässer kommen nicht vor. Nur in umliegenden Ziergärten sind Teiche vorhanden, die im Falle eines Fischbesatzes meist nur Grünfröschen und der Erdkröte ein Überleben ermöglichen.

Die kurzgrasig und weiträumig vermoosten Grünflächen bieten für Amphibien keinen Lebensraum, da auch für einen Landlebensraum von dieser Artengruppe Verstecke benötigt werden, die hier fehlen.

Somit können Amphibien vom Vorhaben nicht betroffen sein.

Der Eingriffsbereich bietet kein Lebensstättenpotenzial für die Artengruppe der Fledermäuse, da bisher nur kleine beginnende Ausfaulungen an den Bäumen vorhanden sind. So fehlen Gebäude mit Quartierpotenzial und Höhlungen, Rindenschuppen, Ast- und Stammrisse vollständig. Sicher ist im Umfeld (Gebäudefledermäuse) mit Fledermauslebensstätten der Arten Zwergfledermaus, Kleine Bartfledermaus und Breitflügelfledermaus zu rechnen, doch können diese weder direkt noch indirekt durch das Vorhaben betroffen sein. Da auch Lichtemissionen in Randbereiche vermieden werden, können auch keine Flugstraßen und Gehölzbestände als Teilnahrungshabitat beeinträchtigt werden. Die Gruppe der Fledermäuse ist somit vom Vorhaben nicht betroffen.

Für europarechtlich geschützte Tag- und Nachtfalterarten wie Spanische Fahne, die Ameisenbläulinge, der Nachtkerzenschwärmer, besteht ebenfalls durch das Vorhaben keine Betroffenheit. Für die Ameisenbläulinge (Heller- und Dunkler Wiesenknopfameisenbläuling, Thymian-Ameisenbläuling) sowie den Nachtkerzenschwärmer fehlen die essentiellen Nektar-, Eiablage- und Raupenfutterpflanzen wie der Große Wiesenknopf, Thymian (Sandthymian) oder Weidenröschenarten und Nachtkerzen. Die Spanische Fahne als weit umherstreifender Nachtfalter ohne feste Bindung an Bruthabitate, kann die Heckenstrukturen potenzial als Nektarsuchraum und Fortpflanzungshabitat nutzen, doch bleibt der überwiegende Teil der Gehölze erhalten und eine Betroffenheit durch den Entfall kleinräumiger Vorkommensbereiche ist für die weit verbreitete und häufige Art unproblematisch. An den Kontrollterminen waren drei Tagfalterarten nachweisbar: der Kleine Kohlweißling, das Tagpfauenauge und der Admiral. Diese Arten genießen keinen besonderen Schutz und zählen zu den noch häufigen und weit verbreiteten Arten. Eine Betroffenheit für die Arten oder gezielte Maßnahmen werden nicht erforderlich.

(33)

Von der Artengruppe der Heuschrecken konnten im Plangebiet 5 Arten nachgewiesen werden.

Tab. 7: Heuschrecken

§ = besonders geschützt; §§ = streng geschützt; 3 = Rote Liste „gefährdet“; D = Daten defizitär keine Einstufung möglich

RL-RLP 2011

RLD 2002

Anzahl Ind.

Schutz

Chorthippus biguttulus Nachtigall-Grashüpfer

- - geringe

Dichte - Chorthippus parallelus Gewöhnlicher Grashüpfer

- - geringe

Dichte - Meconema meridionale Südliche Eichenschrecke

- - Einzelind. -

Tettigonia viridissima Grünes Heupferd - - Einzelind. -

Oedipoda caerulescens Blauflügelige Ödlandschrecke

- - Einzelind. §

MAAS,S.;DETZEL,P.;STAUDT,A. (2002): Gefährdungsanalyse der Heuschrecken Deutschlands.

PFEIFER ET. AL. 2011: Rote Liste der bestandsgefährdeten Fang- und Heuschrecken in Rheinland-

Pfalz in PFEIFER,M.A.;NIEHUIS,M.&CRENKER (Hrsg.) (2011): Die Fang- und Heuschrecken in Rheinland-Pfalz – Fauna und Flora in Rheinland-Pfalz, Beiheft 41. Landau.

Für die unter Tab. 7 genannten Arten werden keine weiteren Maßnahmen erforderlich, da sie weit verbreitet sind und in unmittelbarem Umfeld ausreichend Lebensraum vorfinden, so dass es zu keiner Erfüllung von Verbotstatbeständen bei Planumsetzung kommt. Keine der nachgewiesenen Arten zählt in Rheinland-Pfalz bzw. im nördlichen Oberrheintiefland zu den bestandsgefährdeten Arten. Es ist anzunehmen, dass allen Arten auch nach erfolgter Planumsetzung Lebensraum zur Verfügung steht. Von der Blauflügeligen Ödlandschrecke, diese konnte mit 2-3 Ind.

im südwestlichen Bereich, mit lückiger Vegetation, nachgewiesen werden, finden sich auch verstreut weitere Individuen auf dem angrenzenden Friedhofsgelände.

Potenziell ist noch mit einem zumindest temporären Vorkommen von national geschützten Arten wie Igel, Eichhörnchen und Blindschleiche zu rechnen, jedoch werden für diese Arten keine Maßnahmen erforderlich und sind im Rahmen der Bauleitplanung nicht vertiefend zu berücksichtigen, zumal deren Vorkommen sich weitgehend auf die Gehölzbestände als Ruhestätten beschränken, die überwiegend erhalten bleiben. Weiterhin steht den Arten auch im unmittelbaren Umfeld (räumlich- funktional) gleichartiger Lebensraum zur Verfügung.

Tab. 8: Artenliste weiterer potenziell vorkommender und national geschützter Arten

Weitere Arten BArtSchV

Schutzstatus

Anguis fragilis Blindschleiche §

Apodemus flavicollis Gelbhalsmaus §

Cetoniinae spec. Rosenkäfer §

Erinaceus europaeus Westigel §

(34)

Weitere Arten BArtSchV Schutzstatus Halictus & Lasioglossum spec.

Andrena spec.

Wildbienen §

Sciurus vulgaris Eichhörnchen §

Für die unter Tab. 8 genannten Arten werden keine weiteren Maßnahmen erforderlich, da sie weit verbreitet sind und in unmittelbarem Umfeld ausreichend Lebensraum vorfinden, so dass es zu keiner Erfüllung von Verbotstatbeständen bei Planumsetzung kommt. Wenige Bodennester von Wildbienen, Halictus scabiosae und Andrena spec. siedeln an einer Stelle (südwestliche Ecke Plangebiet) kommen aber auch im weiteren Umfeld (Friedhofsgelände) vor. Somit stehen auch den Wildbienen im unmittelbaren Umfeld gleichartige Lebensraumbedingungen vor, so dass deren Populationen nicht ausschließlich auf das Plangebiet angewiesen wären.

Da Wildbienen kurzgrasige-lückige Vegetationsbestände nutzen, ist auch weiterhin im Rahmen eines Kindergartenbetriebs den Arten eine Ansiedlung möglich.

Weitere planungsrelevante Arten wurden nicht gefunden und sind auch nicht zu erwarten.

5.5.2 Weitere planungsrelevante Arten – Variante 2

Amphibien wurden im Eingriffsbereich nicht gefunden. In den Zierteichen sind Amphibien zwar nicht ausgeschlossen, doch finden diese aufgrund des hohen Fischbesatzes (durch Sicht erkennbar Sonnenbarsch, Karpfen, Karausche u.a.) keine geeigneten Lebensraumbedingungen. Teile der submersen Bestände wurde mit einem Kescher geprüft, es fanden sich keine Amphibien oder deren Larven.

Abb. 23: In den Gewässern siedelt u.a. auch der Signalkrebs, der ebenfalls als Neozoen die heimischen Arten stark dezimieren und/oder verdrängen kann.

(35)

Auch die Grünflächen sind für Amphibien wenig geeignet, zumal diese umfänglich von versiegelten Flächen (Minigolfgeräte, Fußwege) des Minigolfbetriebs umgeben sind.

Eine Betroffenheit einzelner Amphibienarten, die auch in Gewässern mit hohem Fischbesatz noch reproduzieren können, sind Grünfrösche und die Erdkröte. Jedoch fanden sich, trotz günstiger Witterung an den Kontrollterminen, keine Hinweise auf ein Vorkommen dieser Arten.

Sollte für das Planvorhaben Kita an dieser Fläche festgehalten werden, so bedarf es weiterer Untersuchungen zu verschiedenen an Gewässer gebundene Artengruppen (Mollusken, Fische, Rundmäuler, Amphibien, Libellen, Wasserkäfer).

Der Eingriffsbereich bietet erfahrungsgemäß kein Lebensstättenpotenzial für die Artengruppe der Fledermäuse. Zwar kommen Höhlungen in den beiden Silberweiden vor, doch sind diese durch Astausschlag soweit eingewachsen, dass dem Bedürfnis des freien Anflugs von Fledermäusen hier kaum gerecht werden könnte. Höhlungen, die stark eingewachsen sind, werden regelmäßig von Waldmäusen, Gelbhalsmaus, Siebenschläfer oder Gartenschläfer genutzt. Zwar können Siebenschläfer auch in Wohngebäuden (Dachstühlen, Zwischendach, hinter Isolierung) oder Gartenschuppen siedeln doch scheint ein Vorkommen mit dem auch abendlich stattfindenden Minigolfbetrieb und der einhergehenden Beleuchtung höchst unwahrscheinlich. In noch stärkerem Maße trifft dies für den Gartenschläfer oder die Haselmaus zu.

Vor Schnitt- und Rodung von Bäumen (Winterhalbjahr) sind diese auf Höhlungen und sich darin potenziell aufhaltenden winterschlafenden Tierarten bzw. auch deren Winterstadien (Totholzkäfer, Bilche, Eichhörnchen, Hornissen, Fledermäuse) zu prüfen.

Für europarechtlich geschützte Tag- und Nachtfalterarten wie Spanische Fahne, die Ameisenbläulinge, besteht ebenfalls durch das Vorhaben keine Betroffenheit. Für die Ameisenbläulinge (Heller- und Dunkler Wiesenknopfameisenbläuling, Thymian- Ameisenbläuling) fehlen die essentiellen Nektar-, Eiablage- und Raupenfutterpflanzen wie der Große Wiesenknopf, Thymian (Sandthymian).

Weidenröschen-Arten und Nachtkerzen fanden sich nur vereinzelt im Plangebiet, an den Pflanzen fanden sich jedoch keine Hinweise (typische Raupenfraßspuren /Kot) des Nachtkerzenschwärmers. Letzterer kann auch in Gärten vorkommen nutz jedoch regelmäßig größere, brach liegende Flächen, häufig Industriebrachen. Die Spanische Fahne als weiterer, wie der Nachtkerzenschwärmer, umherstreifender Nachtfalterart, ohne feste Bindung an Bruthabitate, kann die Gebüschstrukturen und das Blütenangebot (Schmetterlingsflieder) potenzial als Nektarsuchraum und Fortpflanzungshabitat nutzen. Durch den Entfall kleinräumiger Vorkommensbereiche können jedoch die Verbotstatbestände der Naturschutzgesetzgebung nicht greifen.

An den Kontrollterminen waren sechs Tagfalterarten nachweisbar: der Kleine Kohlweißling, der Kleine Feuerfalter, das Tagpfauenauge, der Distelfalter, das Ochsenauge und der Admiral. Diese Arten genießen keinen besonderen Schutz und zählen zu den noch häufigen und weit verbreiteten Arten und siedeln auch im Umfeld. Eine Betroffenheit für die Arten oder gezielte Maßnahmen werden somit nicht erforderlich.

(36)

Von der Artengruppe der Heuschrecken konnten im Plangebiet 3 Arten nachgewiesen werden.

Tab. 9: Heuschrecken

§ = besonders geschützt; §§ = streng geschützt; 3 = Rote Liste „gefährdet“; D = Daten defizitär keine Einstufung möglich

RL-RLP 2011

RLD 2002

Anzahl Ind.

Schutz

Chorthippus biguttulus Nachtigall-Grashüpfer

- - Einzelind. -

Chorthippus parallelus Gewöhnlicher Grashüpfer - - Einzelind. -

Tettigonia viridissima Grünes Heupferd

- - Einzelind. -

MAAS,S.;DETZEL,P.;STAUDT,A. (2002): Gefährdungsanalyse der Heuschrecken Deutschlands.

PFEIFER ET. AL. 2011: Rote Liste der bestandsgefährdeten Fang- und Heuschrecken in Rheinland-

Pfalz in PFEIFER,M.A.;NIEHUIS,M.&CRENKER (Hrsg.) (2011): Die Fang- und Heuschrecken in Rheinland-Pfalz – Fauna und Flora in Rheinland-Pfalz, Beiheft 41. Landau.

Für die unter Tab. 9 genannten Arten werden keine weiteren Maßnahmen erforderlich, da sie weit verbreitet sind und in unmittelbarem Umfeld ausreichend Lebensraum vorfinden, so dass es zu keiner Erfüllung von Verbotstatbeständen bei Planumsetzung kommt. Keine der nachgewiesenen Arten zählt in Rheinland-Pfalz bzw. im nördlichen Oberrheintiefland zu den bestandsgefährdeten Arten. Es ist anzunehmen, dass allen Arten auch nach erfolgter Planumsetzung Lebensraum zur Verfügung steht.

Potenziell ist noch mit einem zumindest temporären Vorkommen von national geschützten Arten wie Igel, Eichhörnchen und Blindschleiche zu rechnen, jedoch werden auch für diese Arten keine Maßnahmen erforderlich und sind im Rahmen der Bauleitplanung nicht vertiefend zu berücksichtigen, zumal deren Vorkommen sich weitgehend auf die Gehölzbestände als Ruhestätten beschränken, die überwiegend erhalten bleiben. Weiterhin steht den Arten auch im unmittelbaren Umfeld (räumlich- funktional) gleichartiger Lebensraum zur Verfügung.

Tab. 10: Artenliste weiterer potenziell vorkommender und national geschützter Arten

Weitere Arten BArtSchV

Schutzstatus

Anguis fragilis Blindschleiche §

Apodemus flavicollis Gelbhalsmaus §

Cetoniinae spec. Rosenkäfer §

Erinaceus europaeus Westigel §

Sciurus vulgaris Eichhörnchen §

Für die unter Tab. 10 genannten Arten werden keine weiteren Maßnahmen erforderlich, da sie weit verbreitet sind und in unmittelbarem Umfeld ausreichend

(37)

Lebensraum vorfinden, so dass es zu keiner Erfüllung von Verbotstatbeständen bei Planumsetzung kommt.

Weitere planungsrelevante Arten wurden nicht gefunden und sind auch nicht zu erwarten.

5.5.3 Weitere planungsrelevante Arten – Variante 3

Aufgrund des Fehlens wertgebender Lebensraumparameter ist hier mit keinen weiteren relevanten Arten zu rechnen.

(38)

5.6 Artenschutzfachliches Fazit zu den drei geprüften Varianten

In der Reihenfolge der niedrigsten Konfliktträchtigkeit dargestellt.

Variante 3 (Pfarrheim)

Aus naturschutzrechtlicher bzw. artenschutzfachlicher Betrachtung bestehen die geringsten Konflikte bei Variante 3 (Pfarrheim). Bei dieser Fläche handelt es sich um einen artenarmen kurzgrasigen Zierrasen ohne Lebensstättenpotenzial für wertgebende Arten. Selbst Wildbienen waren in der verfilzten Fläche nicht nachweisbar.

Lediglich einzelne Gebüsche können allgemein häufigen und typischen Siedlungsarten, wie der Amsel Brut- und Nahrungsraum bieten.

Variante 1 (Friedhofserweiterungsfläche)

Auch bei dieser Fläche bestehen, von der Rodung einzelner Großbäume (Rosskastanie, Ahorn) abgesehen, keine Konflikte.

So ist anzunehmen, dass auch geschützte Arten, wie die Blauflügelige Ödlandschrecke, nach Fertigstellung des Kindergartens und somit betriebsbedingt, mit Einzelindividuen die Fläche besiedeln können. Da auch weiterhin kurzgrasige Flächen vorhanden sind kann auch Wildbienen eine weitere Nutzung dieser Bereiche gelingen. So sind sogar größere Vorkommen von Wildbienen mit hunderten bis über 1.000 Nester von Bodennestern in Hausgärten und im Bereich von Kindergärten (WESTRICH 2019) bekannt.

Auch für die mit einem Individuum nachweisbare Zauneidechse besteht keine Gefährdung, da das eigentliche Plangebiet frei von Lebensstätten oder sonstiger Lebensraumfunktionen für Reptilien ist.

Vorsorglich wird eine Maßnahme für den bestandsgefährdeten und potenziell im Bereich des Plangebiets/Friedhof vorkommenden Gartenrotschwanz getroffen.

Variante 2 (Minigolf)

Hier besteht die Betroffenheit der Zauneidechse mit mehreren Individuen, für die Maßnahmen, wie Vergrämung und/oder Umsiedlung erforderlich werden.

Weiterhin sind mehrere Brutvogelarten betroffen, u.a. Höhlenbrüter, wie der Halsbandsittich für die aber nur Vermeidungsmaßnahmen erforderlich werden würden.

Bei Verfolgung dieser Variante wären noch die an Gewässer gebundene Arten/Gruppen zu untersuchen, da relevante Arten hier nicht ausgeschlossen werden können, jetzt (jahreszeitlich bedingt) nicht mehr zu prüfen sind. Bei dieser Variante ist artenschutzrechtlich mit dem höchsten Konfliktpotenzial zu rechnen.

(39)

6 Maßnahmen

Unter folgenden Maßnahmen (Kategorien) wird unterschieden bzw. werden diese zur Vermeidung der Zugriffsverbote (anlage-, bau-, sanierungs- und betriebsbedingt) eingesetzt:

In erster Linie sind Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zu wählen. Diese dienen dazu, Verbotstatbestände, die sich aus der Naturschutzgesetzgebung ergeben, zu umgehen.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind immer dann notwendig, wenn vorübergehende bzw. dauerhafte Beeinträchtigungen durch ein Vorhaben an den geschützten Lebensstätten stattfinden, und eben nicht vermieden oder minimiert werden können. Unter ihnen haben CEF-Maßnahmen den höchsten Bindungscharakter und sind im vorgezogenen Sinne zum Eingriff umzusetzen und müssen nachweislich oder zumindest mit einer hohen Wahrscheinlichkeit auch funktionserfüllend sein. FCS-Maßnahmen dienen dem dauerhaften Erhalt von Lokalpopulationen in einem bestimmten räumlichen Bereich. Dies ist in Abhängigkeit der jeweiligen betroffenen Art, deren ökologischer Ansprüche und deren Aktionsräume auf Artniveau zu betrachten.

Eine ökologische Baubegleitung im Rahmen der Bautätigkeit bzw. bei der Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind i.d.R. Baubegleitungen erforderlich, um die artökologischen Habitatansprüche sicher auszuführen.

Ein Monitoring beurteilt die Funktionalität der Maßnahmen auf deren Wirksamkeit, bzw. beobachtet die Erhaltung der Lebensstätten und deren weitere Besiedlung in den Folgejahren, im Sinne einer Erfolgskontrolle. Im Rahmen eines Monitoring sind ggf. weitere Maßnahmen zu definieren (Risikomanagement), die bei einer erkennbaren Beeinträchtigung die Funktion der Lebensstätten wieder herstellen kann.

Da die Gemeinde aus verschiedenen Gründen die Variante 1 favorisiert, sollen hier nur die erforderlichen Maßnahmen für diese Variante beschrieben werden. Bei Variante 3 (Pfarrheim) wären nur zeitliche Beschränkungen (Schnitt- und Rodung) zu berücksichtigen. Bei Variante 2 wären Maßnahmen für die Zauneidechse sowie im Bereich der Gewässer, im Falle eines Eingriffes, erforderlich. Weiterhin für die Höhlungen in den Silberweiden. Zudem wäre bei Variante 2 noch an Gewässer gebunden Artengruppen zu entsprechenden Zeiten zu untersuchen.

Im vorliegenden Fall (nur Variante 1 betreffend) werden Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie vorsorglich eine Ersatzmaßnahme und eine ÖBB und Monitoring erforderlich.

(40)

6.1 Vermeidungsmaßnahmen

Folgende Vermeidungsmaßnahmen werden zusammenfassend für alle betroffenen Arten erforderlich:

a) Baumfällungen, Schnitt und Rodung von Gehölzen sind gemäß § 39 Absatz 5 Nr. 2 BNatSchG nur in dem Zeitfenster vom 1. Oktober bis 28./29. Februar durchzuführen. Vor Schnitt/Fällung von Großbäumen sind diese in der laubfreien Zeit nochmals auf Höhlungen zu prüfen.

b) Bei der Anbringung von Leuchtkörpern ist darauf zu achten, dass diese nach unten abstrahlen, so dass es zu keinen erheblichen Lichtemissionen in Randbereiche (Hecken/Gebüsche) kommen kann. Die Lichtmenge ist so gering wie möglich zu halten. Als Leuchtkörper sind solche zu verwenden, die wenige Insekten anlocken. Dies sind LED-Leuchten mit geringem Blaulichtanteil und somit gelb-orange oder warmweiße LED sowie gelbe Natriumlampen.

c) Bei der Herstellung von größeren Glasfassaden sind diese gegen Vogelanflug kenntlich zu machen, um den Scheibenschlag zu reduzieren. Dies kann u.a.

durch Aufkleben von vertikalen Klebestreifen und/oder entspiegelten Scheiben erfolgen.

d) Erhaltung der Gehölzbestände, soweit möglich. Erhalten werden sollten die vitalen Baumarten Winterlinde, Bergahorn, Esche, Stieleiche und Platane.

Aufgrund von Krankheiten, Kalamitäten und Trockenstress vorgeschädigte Bäume wie Rosskastanie, Eberesche aber auch einzelne Eschen sind im Falle einer Wahl bevorzugt zu entnehmen.

e) Erhaltung der Hainbuchenhecke hin zur nördliche Bebauung (u.a. Brutvögel, Ausbreitungsachse für bodengebundene Arten).

6.2 Ersatzmaßnahmen/Ausgleichsmaßnahmen

f) 5 spezifische Kästen für den Gartenrotschwanz, die im Bereich des Friedhofgeländes anzubringen sind.

6.3 Ökologische Baubegleitung (ÖBB)

g) Vor Schnitt/Rodung von Gehölzen (Beim Nachweis von in Höhlen siedelnden Arten können weitere Maßnahmen erforderlich werden; diese sind z.B.

Ersatzkästen für Fledermäuse; zeitliche Beschränkungen; Erhalt von Höhlungen). Maßnahmen hängen u.a. ab, vom zeitlichen Verlauf des Eingriffs, da in den kommenden Jahren mit der weiteren Ausbildung von Höhlenpotenzial zu rechnen ist.

(41)

h) Anbringung der Kästen für den Gartenrostschwanz

6.4 Monitoring/Pflege

i) Jährliche Reinigung der Kästen für den Gartenrotschwanz im Zeitraum Oktober bis Ende Februar (ggf. durch städtische Mitarbeiter oder Pflegefirmen leistbar). Bei Entfall der Kästen Ersatz 1:1. Bezugsadresse (z.B. Firma Schwegler in Schorndorf oder Firma Strobel).

(42)

7 Zusammenfassung

Die artenschutzfachlich konfliktärmste Variante befindet ist im Bereich des Pfarrheims (Variante 3), die konfliktreichste stellt die Variante 2 (Minigolf) dar. Die von der Gemeinde bevorzugte Variante 1 (Friedhofserweiterungsfläche) ist aus artenschutzfachlicher Sicht ebenfalls als konfliktarm zu bezeichnen.

Die artenschutzfachliche Prüfung für Variante 1 ergab das Erfordernis verschiedener Maßnahmen, wozu in erster Linie Vermeidungsmaßnahmen sowie eine vorsorglich gewählte Ersatzmaßnahme für den Gartenrotschwanz zählen.

Bei Einhaltung der Maßnahmen können die Verbotstatbestände wirksam umgangen werden, so dass dem Vorhaben kein artenschutzrechtliches Hindernis im Wege steht.

Referenzen

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