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Tiere außer Vögel

Art: Artname deutsch/

wissenschaftlich Fledermäuse 1. Schutz- und Gefährdungsstatus

BNatSchG RL-Thüringen RL-Deutschland

X FFH-Anhang IV-Art besonders geschützt vom Aussterben bedroht: Graues Langohr (Th), Kleine Hufeisennase (D)

stark gefährdet: Breitflügelflermaus (Th), Kleine Hufeisennase (Th), Graues Langohr (D) gefährdet: Großes Mausohr (Th, D), Großer Abendsegler (Th, D), Zwergfledermaus (Th) europäische Vogelart X streng geschützt

2. Verbreitung im Untersuchungsraum

Im Plangebiet wurden die nachfolgenden Arten nachgewiesen: Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), Großer Abend-segler (Nyctalus noctula), Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) sowie eine weitere Art der Gattung Myotis. Das Vor-kommen weiterer Fledermausarten kann nicht ausgeschlossen werden. Die nachgewiesenen und potentiellen Arten sind allesamt Arten, die nicht ausschließlich an Waldlebensräume gebunden sind, sondern auch in dörflich oder städtisch ge-prägten Landschaften zumindest jagend vorkommen. Quartiere oder Hangplätze konnten im Rahmen der Erfassungen nicht nachgewiesen werden. Die nachgewiesenen Fledermausarten nutzen randliche Grünstrukturen als Jagd- und Nahrungsha-bitate.

3. Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände

(ohne Berücksichtigung der in Punkt 5 genannten Maßnahmen) 3.1 Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]?

(außer bei unabwendbaren Kollisionen oder infolge von 3.3) X ja nein

3.2 Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzuchts-, Mauser-, Überwinterungs- und

Wanderungszeiten erheblich gestört [§ 44 (1) Nr. 2]? ja X nein

3.3 Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen oder beschädigt

oder zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]? X ja nein

3.4 Werden evtl. wildlebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen,

sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört [§ 44 (1) Nr. 4]? ja X nein 3.5 Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten infolge von

3.3 oder 3.4 im räumlichen Zusammenhang nicht mehr erfüllt? ja X nein

4. Prognose der Auswirkungen auf die Arten/Betroffenheit (Beeinträchtigungsgrad)

Baubedingt: Es ist potentiell möglich, dass Tiere, die sich während der Abrissarbeiten in den Gebäuden befinden, zu Schaden kommen. Während der Bauzeit kommt es zu Störungen durch Lärm und optische Reize der Baumaßnahmen. Auch sehr helles Licht kann sich möglicherweise störend auf die Tiere auswirken. Die Störungen bestehen temporär, so dass aufgrund dieser Störungen keine Verschlechterungen der Erhaltungszustände der Fledermausarten zu erwarten sind.

Anlagebedingt: Da keine Quartiere betroffen sind, gehen keine Hangplätze oder Fortpflanzungshabitate verloren. Auf-grund der Entnahme von bestehenden Gehölzstrukturen werden allerdings Nahrungs- und Jagdhabitate zwischenzeitlich nicht zur Verfügung stehen, so lange, bis sich die neuen Grünstrukturen im Gebiet etabliert haben.

Betriebsbedingt: Die betriebsbedingten Wirkungen sind mit dem zukünftigen Vorhaben in etwa vergleichbar mit den be-stehenden. Das Gelände wird im Normalfall zu den Abendstunden voraussichtlich weniger stark frequentiert als zur Tages-zeit.

Beeinträchtigungsgrad:

extrem hoch sehr hoch X hoch noch tolerierbar gering keine

5. Artspezifische Vermeidungsmaßnahmen X sind zu entwickeln (V1, V3, V6)

können entfallen

6. Verbleibende Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung der in Pkt. 5 genannten Maßn.

Beeinträchtigungsgrad:

extrem hoch sehr hoch hoch noch tolerierbar X gering keine

7. Zusammenfassung der Schädigungs- und Störungstatbestände Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG

treffen zu

X treffen nicht zu

Art: Artname deutsch/

wissenschaftlich Schlingnatter (Coronella austriaca) 1. Schutz- und Gefährdungsstatus

BNatSchG RL-Thüringen RL-Deutschland

X FFH-Anhang IV-Art besonders geschützt vom Aussterben bedroht

europäische Vogelart X streng geschützt stark gefährdet X

X gefährdet 2. Verbreitung im Untersuchungsraum

Während der Arterfassungen im Untersuchungsraum wurden keine Schlingnattern nachgewiesen. Da der Lebensraum auf-grund vorhandener Habitatstrukturen eine Eignung aufweist, ist ein Vorkommen dieser Art potentiell möglich.

3. Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände

(ohne Berücksichtigung der in Punkt 5 genannten Maßnahmen) 3.1 Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]?

(außer bei unabwendbaren Kollisionen oder infolge von 3.3) X ja nein

3.2 Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzuchts-, Mauser-, Überwinterungs- und

Wanderungszeiten erheblich gestört [§ 44 (1) Nr. 2]? X ja nein

3.3 Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen oder beschädigt

oder zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]? X ja nein

3.4 Werden evtl. wildlebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen,

sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört [§ 44 (1) Nr. 4]? ja X nein 3.5 Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten infolge von

3.3 oder 3.4 im räumlichen Zusammenhang nicht mehr erfüllt? ja X nein

4. Prognose der Auswirkungen auf die Arten/Betroffenheit (Beeinträchtigungsgrad)

Baubedingt: Es besteht eine potentielle Betroffenheit der Art im Rahmen der Baufeldfreimachung, in der Lebens-raumstrukturen von eventuell vorkommenden Reptilienarten zerstört werden können. Sofern sich auf dem Areal Tiere be-finden würden, könnten diese verletzt oder getötet werden.

Anlagebedingt: Es muss davon ausgegangen werden, dass sich das Gebiet dauerhaft so sehr verändert, dass sich das Areal nicht mehr potentiell eignet. Die Flächen entlang der Bahnlinie werden als Parkflächen genutzt und sind zu einem Großteil vollversiegelt und weisen voraussichtlich keine geeigneten Strukturen auf.

Betriebsbedingt: Die ständige Befahrung durch PKWs haben störende Auswirkungen auf potentiell vorkommende Schlingnattern.

Beeinträchtigungsgrad:

extrem hoch sehr hoch X hoch noch tolerierbar gering keine

5. Artspezifische Vermeidungsmaßnahmen X sind zu entwickeln (V4)

können entfallen

6. Verbleibende Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung der in Pkt. 5 genannten Maßn.

Beeinträchtigungsgrad:

extrem hoch sehr hoch hoch noch tolerierbar X X

gering keine

7. Zusammenfassung der Schädigungs- und Störungstatbestände Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG

treffen zu

X treffen nicht zu Art: Artname deutsch/

wissenschaftlich Zauneidechse (Lacerta agilis) 1. Schutz- und Gefährdungsstatus

BNatSchG RL-Thüringen RL-Deutschland

X FFH-Anhang IV-Art besonders geschützt vom Aussterben bedroht

europäische Vogelart X streng geschützt stark gefährdet X

gefährdet 2. Verbreitung im Untersuchungsraum

Während der Arterfassungen im Untersuchungsraum wurden keine Zauneidechsen nachgewiesen, obwohl der vorgefun-dene Lebensraum sich aufgrund geeigneter Habitatstrukturen gut eignet. Das Vorkommen von Zauneidechsen ist potentiell möglich.

3. Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände

(ohne Berücksichtigung der in Punkt 5 genannten Maßnahmen) 3.1 Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]?

(außer bei unabwendbaren Kollisionen oder infolge von 3.3) X ja nein

3.2 Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzuchts-, Mauser-, Überwinterungs- und

Wanderungszeiten erheblich gestört [§ 44 (1) Nr. 2]? X ja nein

3.3 Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen oder beschädigt

oder zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]? X ja nein

3.4 Werden evtl. wildlebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen,

sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört [§ 44 (1) Nr. 4]? ja X nein 3.5 Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten infolge von

3.3 oder 3.4 im räumlichen Zusammenhang nicht mehr erfüllt? ja X nein

4. Prognose der Auswirkungen auf die Arten/Betroffenheit (Beeinträchtigungsgrad)

Baubedingt: Es besteht eine potentielle Betroffenheit der Art im Rahmen der Baufeldfreimachung, in der Lebens-raumstrukturen von eventuell vorkommenden Reptilienarten zerstört werden können. Sofern sich auf dem Areal Tiere be-finden würden, könnten diese verletzt oder getötet werden.

Anlagebedingt: Es muss davon ausgegangen werden, dass sich das Gebiet dauerhaft so sehr verändert, dass sich das Areal nicht mehr potentiell eignet. Die Flächen entlang der Bahnlinie werden als Parkflächen genutzt und sind zu einem Großteil vollversiegelt und weisen voraussichtlich keine geeigneten Strukturen auf.

Betriebsbedingt: Die ständige Befahrung durch PKWs haben störende Auswirkungen auf potentiell vorkommende Zau-neidechsen.

Beeinträchtigungsgrad:

extrem hoch sehr hoch X hoch X noch tolerierbar gering keine

5. Artspezifische Vermeidungsmaßnahmen X sind zu entwickeln (V4)

können entfallen

6. Verbleibende Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung der in Pkt. 5 genannten Maßn.

Beeinträchtigungsgrad:

extrem hoch sehr hoch hoch noch tolerierbar X X

gering keine

7. Zusammenfassung der Schädigungs- und Störungstatbestände Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG

treffen zu

X treffen nicht zu

Vögel

Art: Artname deutsch/

wissenschaftlich Dohle (Corvus monedula) 1. Schutz- und Gefährdungsstatus

BNatSchG RL-Thüringen RL-Deutschland

FFH-Anhang IV-Art X besonders geschützt vom Aussterben bedroht

X europäische Vogelart streng geschützt stark gefährdet

X gefährdet 2. Verbreitung im Untersuchungsraum

Die Art wurde im Zuge der avifaunistischen Erfassungen als Nahrungsgast im Gebiet nachgewiesen.

3. Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände

(ohne Berücksichtigung der in Punkt 5 genannten Maßnahmen) 3.1 Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]?

(außer bei unabwendbaren Kollisionen oder infolge von 3.3) ja X nein

3.2 Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzuchts-, Mauser-, Überwinterungs- und

Wanderungszeiten erheblich gestört [§ 44 (1) Nr. 2]? ja X nein

3.3 Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen oder beschädigt

oder zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]? ja X nein

3.4 Werden evtl. wildlebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen,

sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört [§ 44 (1) Nr. 4]? ja X nein 3.5 Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten infolge von

3.3 oder 3.4 im räumlichen Zusammenhang nicht mehr erfüllt? ja X nein

4. Prognose der Auswirkungen auf die Arten/Betroffenheit (Beeinträchtigungsgrad)

Baubedingt: Es bestehen Auswirkungen auf das Nahrungshabitat der Vögel im Rahmen der Baufeldfreimachung. Da-bei werden Hecken, Bäume und Ruderalfluren beseitigt.

Anlagebedingt: Das Plangebiet wird einen sehr hohen Anteil an versiegelter Fläche aufweisen. Die gestalteten Grünan-lagen werden aller Voraussicht nach überwiegend in den Randbereichen angelegt werden. In Bereichen mit Hecken, Bäu-men, Gräsern und Staudenbepflanzungen kann davon ausgegangen werden, dass neue Nahrungshabitate für Vögel entste-hen.

Betriebsbedingt: Die ständige Befahrung durch PKWs haben störende Auswirkungen auf vorkommende Vogelarten.

Beeinträchtigungsgrad:

extrem hoch sehr hoch hoch noch tolerierbar X gering keine

5. Artspezifische Vermeidungsmaßnahmen sind zu entwickeln

X können entfallen

6. Verbleibende Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung der in Pkt. 5 genannten Maßn.

Beeinträchtigungsgrad:

extrem hoch sehr hoch hoch noch tolerierbar X gering keine

7. Zusammenfassung der Schädigungs- und Störungstatbestände Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG

treffen zu

X treffen nicht zu Art: Artname deutsch/

wissenschaftlich Gelbspötter (Hippolais icterina) 1. Schutz- und Gefährdungsstatus

BNatSchG RL-Thüringen RL-Deutschland

FFH-Anhang IV-Art X besonders geschützt vom Aussterben bedroht

X europäische Vogelart streng geschützt stark gefährdet

X gefährdet 2. Verbreitung im Untersuchungsraum

Die Art wurde im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen. Ein Vorkommen der Art kann aufgrund vorhandener Habi-tatstrukturen nicht ausgeschlossen werden.

3. Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände

(ohne Berücksichtigung der in Punkt 5 genannten Maßnahmen)

3.1 Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]?

(außer bei unabwendbaren Kollisionen oder infolge von 3.3) ja X nein

3.2 Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzuchts-, Mauser-, Überwinterungs- und

Wanderungszeiten erheblich gestört [§ 44 (1) Nr. 2]? X ja nein

3.3 Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen oder beschädigt

oder zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]? ja X nein

3.4 Werden evtl. wildlebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen,

sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört [§ 44 (1) Nr. 4]? ja X nein 3.5 Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten infolge von

3.3 oder 3.4 im räumlichen Zusammenhang nicht mehr erfüllt? ja X nein

4. Prognose der Auswirkungen auf die Arten/Betroffenheit (Beeinträchtigungsgrad)

Baubedingt: Es bestehen Auswirkungen auf das Nahrungshabitat der Vögel im Rahmen der Baufeldfreimachung. Da-bei werden Hecken, Bäume und Ruderalfluren beseitigt.

Anlagebedingt: Das Plangebiet wird einen sehr hohen Anteil an versiegelter Fläche aufweisen. Die gestalteten Grünan-lagen werden aller Voraussicht nach überwiegend in den Randbereichen angelegt werden. In Bereichen mit Hecken, Bäu-men, Gräsern und Staudenbepflanzungen kann davon ausgegangen werden, dass neue Nahrungs- und Nisthabitate für Vö-gel entstehen.

Es wird angenommen, dass die Glasfassaden in einigen Bereich eine Gefahr für Vögel darstellen können.

Betriebsbedingt: Die ständige Befahrung durch PKWs haben störende Auswirkungen auf Vogelarten.

Beeinträchtigungsgrad:

extrem hoch sehr hoch hoch X noch tolerierbar gering keine

5. Artspezifische Vermeidungsmaßnahmen X sind zu entwickeln (ACEF1)

können entfallen

6. Verbleibende Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung der in Pkt. 5 genannten Maßn.

Beeinträchtigungsgrad:

extrem hoch sehr hoch hoch noch tolerierbar X X

gering keine

7. Zusammenfassung der Schädigungs- und Störungstatbestände Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG

treffen zu

X treffen nicht zu

Art: Artname deutsch/

wissen-schaftlich Habicht (Accipiter gentilis)

1. Schutz- und Gefährdungsstatus

BNatSchG RL-Thüringen RL-Deutschland

FFH-Anhang IV-Art besonders geschützt vom Aussterben bedroht

X europäische Vogelart X streng geschützt stark gefährdet

gefährdet

2. Verbreitung im Untersuchungsraum

Die Art wurde im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen. Ein Vorkommen der Art kann aufgrund vorhandener Habi-tatstrukturen nicht ausgeschlossen werden. Habichte brüten und jagen zuweilen auch in stark besiedelten städtischen Ge-bieten.

3. Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände

(ohne Berücksichtigung der in Punkt 5 genannten Maßnahmen) 3.1 Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]?

(außer bei unabwendbaren Kollisionen oder infolge von 3.3) ja X nein

3.2 Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzuchts-, Mauser-, Überwinterungs- und

Wanderungszeiten erheblich gestört [§ 44 (1) Nr. 2]? ja X nein

3.3 Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen oder beschädigt

oder zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]? ja X nein

3.4 Werden evtl. wildlebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen,

sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört [§ 44 (1) Nr. 4]? ja X nein 3.5 Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten infolge von

3.3 oder 3.4 im räumlichen Zusammenhang nicht mehr erfüllt? ja X nein

4. Prognose der Auswirkungen auf die Arten/Betroffenheit (Beeinträchtigungsgrad)

Baubedingt: Es bestehen Auswirkungen auf Nahrungshabitate von Greifvögeln im Rahmen der Baufeldfreimachung.

Dabei werden Hecken, Bäume und Ruderalfluren beseitigt und damit die Lebensgrundlage für potentielle Beutetiere.

Anlagebedingt: Das Plangebiet wird einen sehr hohen Anteil an versiegelter Fläche aufweisen. Die gestalteten Grünan-lagen werden aller Voraussicht nach überwiegend in den Randbereichen angelegt werden. Es wird angenommen, dass Le-bensräume für Kleinsäuger zurückgedrängt werden.

Es wird angenommen, dass die Glasfassaden in einigen Bereich eine Gefahr für Vögel darstellen können.

Betriebsbedingt: Die ständige Befahrung durch PKWs haben störende Auswirkungen auf vorkommende Vogelarten. Sind die Flächen mit Umsetzung der Planung nicht mehr verfügbar, werden sich die Vorkommen der Vögel in Bereiche verlagern, in denen sie ihre notwendigen Lebensbedingungen vorfinden.

Beeinträchtigungsgrad:

extrem hoch sehr hoch hoch X noch tolerierbar gering keine

5. Artspezifische Vermeidungsmaßnahmen sind zu entwickeln ()

X können entfallen

6. Verbleibende Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung der in Pkt. 5 genannten Maßn.

Beeinträchtigungsgrad:

extrem hoch sehr hoch hoch noch tolerierbar gering keine

7. Zusammenfassung der Schädigungs- und Störungstatbestände Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG

treffen zu

X treffen nicht zu

Art: Artname deutsch/

wissen-schaftlich Mäusebussard (Buteo buteo)

1. Schutz- und Gefährdungsstatus

BNatSchG RL-Thüringen RL-Deutschland

FFH-Anhang IV-Art besonders geschützt vom Aussterben bedroht

X europäische Vogelart X streng geschützt stark gefährdet

gefährdet 2. Verbreitung im Untersuchungsraum

Die Art wurde im Zuge der avifaunistischen Erfassungen als Nahrungsgast im Gebiet nachgewiesen.

3. Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände

(ohne Berücksichtigung der in Punkt 5 genannten Maßnahmen) 3.1 Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]?

(außer bei unabwendbaren Kollisionen oder infolge von 3.3) ja X nein

3.2 Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzuchts-, Mauser-, Überwinterungs- und

Wanderungszeiten erheblich gestört [§ 44 (1) Nr. 2]? ja X nein

3.3 Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen oder beschädigt

oder zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]? ja X nein

3.4 Werden evtl. wildlebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen,

sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört [§ 44 (1) Nr. 4]? ja X nein 3.5 Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten infolge von

3.3 oder 3.4 im räumlichen Zusammenhang nicht mehr erfüllt? ja X nein

4. Prognose der Auswirkungen auf die Arten/Betroffenheit (Beeinträchtigungsgrad)

Baubedingt: Es bestehen Auswirkungen auf Nahrungshabitate von Greifvögeln im Rahmen der Baufeldfreimachung.

Dabei werden Hecken, Bäume und Ruderalfluren beseitigt und damit die Lebensgrundlage für potentielle Beutetiere.

Anlagebedingt: Das Plangebiet wird einen sehr hohen Anteil an versiegelter Fläche aufweisen. Die gestalteten Grünan-lagen werden aller Voraussicht nach überwiegend in den Randbereichen angelegt werden. Es wird angenommen, dass Le-bensräume für Kleinsäuger zurückgedrängt werden.

Es wird angenommen, dass die Glasfassaden in einigen Bereich eine Gefahr für Vögel darstellen können.

Betriebsbedingt: Die ständige Befahrung durch PKWs haben störende Auswirkungen auf vorkommende Vogelarten. Sind die Flächen mit Umsetzung der Planung nicht mehr verfügbar, werden sich die Vorkommen der Vögel in Bereiche verlagern, in denen sie ihre notwendigen Lebensbedingungen vorfinden.

Beeinträchtigungsgrad:

extrem hoch sehr hoch hoch X noch tolerierbar gering keine

5. Artspezifische Vermeidungsmaßnahmen sind zu entwickeln ()

X können entfallen

6. Verbleibende Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung der in Pkt. 5 genannten Maßn.

Beeinträchtigungsgrad:

extrem hoch sehr hoch hoch noch tolerierbar X gering keine 7. Zusammenfassung der Schädigungs- und Störungstatbestände

Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG treffen zu

X treffen nicht zu

Art:Artname deutsch/

wissen-schaftlich Neuntöter (Lanius collurio)

1. Schutz- und Gefährdungsstatus

BNatSchG RL-Thüringen RL-Deutschland

FFH-Anhang IV-Art X besonders geschützt vom Aussterben bedroht

X europäische Vogelart (Anh. 1) streng geschützt stark gefährdet

gefährdet 2. Verbreitung im Untersuchungsraum

Die Art wurde im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen. Ein Vorkommen der Art kann aufgrund vorhandener Habi-tatstrukturen nicht ausgeschlossen werden.

3. Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände

(ohne Berücksichtigung der in Punkt 5 genannten Maßnahmen) 3.1 Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]?

(außer bei unabwendbaren Kollisionen oder infolge von 3.3) ja X nein

3.2 Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzuchts-, Mauser-, Überwinterungs- und

Wanderungszeiten erheblich gestört [§ 44 (1) Nr. 2]? ja X nein

3.3 Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen oder beschädigt

oder zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]? ja X nein

3.4 Werden evtl. wildlebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen,

sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört [§ 44 (1) Nr. 4]? ja X nein 3.5 Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten infolge von

3.3 oder 3.4 im räumlichen Zusammenhang nicht mehr erfüllt? ja X nein

4. Prognose der Auswirkungen auf die Arten/Betroffenheit (Beeinträchtigungsgrad)

Baubedingt: Es bestehen Auswirkungen auf das Nahrungshabitat der Vögel im Rahmen der Baufeldfreimachung. Da-bei werden Hecken, Bäume und Ruderalfluren beseitigt.

Anlagebedingt: Das Plangebiet wird einen sehr hohen Anteil an versiegelter Fläche aufweisen. Die gestalteten Grünan-lagen werden aller Voraussicht nach überwiegend in den Randbereichen angelegt werden. In Bereichen mit Hecken, Bäu-men, Gräsern und Staudenbepflanzungen kann davon ausgegangen werden, dass neue Nahrungs- und Nisthabitate für Vö-gel entstehen.

Es wird angenommen, dass die Glasfassaden in einigen Bereich eine Gefahr für Vögel darstellen können.

Betriebsbedingt: Die ständige Befahrung durch PKWs haben störende Auswirkungen auf vorkommende Vogelarten.

Beeinträchtigungsgrad:

extrem hoch sehr hoch hoch noch tolerierbar X gering keine

5. Artspezifische Vermeidungsmaßnahmen sind zu entwickeln ()

X können entfallen

6. Verbleibende Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung der in Pkt. 5 genannten Maßn.

Beeinträchtigungsgrad:

extrem hoch sehr hoch hoch noch tolerierbar X X

gering keine

7. Zusammenfassung der Schädigungs- und Störungstatbestände Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG

treffen zu

X treffen nicht zu

Art: Artname deutsch/

wissenschaftlich Rauchschwalbe (Hirundo rustica) 1. Schutz- und Gefährdungsstatus

BNatSchG RL-Thüringen RL-Deutschland

FFH-Anhang IV-Art X besonders geschützt vom Aussterben bedroht

X europäische Vogelart streng geschützt stark gefährdet

gefährdet 2. Verbreitung im Untersuchungsraum

Die Art wurde im Zuge der avifaunistischen Erfassungen als Nahrungsgast im Gebiet nachgewiesen.

3. Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände

(ohne Berücksichtigung der in Punkt 5 genannten Maßnahmen) 3.1 Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]?

(außer bei unabwendbaren Kollisionen oder infolge von 3.3) ja X nein

3.2 Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzuchts-, Mauser-, Überwinterungs- und

Wanderungszeiten erheblich gestört [§ 44 (1) Nr. 2]? ja X nein

3.3 Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen oder beschädigt

oder zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]? ja X nein

3.4 Werden evtl. wildlebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen,

sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört [§ 44 (1) Nr. 4]? ja X nein 3.5 Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten infolge von

3.3 oder 3.4 im räumlichen Zusammenhang nicht mehr erfüllt? ja X nein

4. Prognose der Auswirkungen auf die Arten/Betroffenheit (Beeinträchtigungsgrad)

Baubedingt: Es bestehen Auswirkungen auf das Nahrungshabitat der Vögel im Rahmen der Baufeldfreimachung. Da-bei werden Hecken, Bäume und Ruderalfluren beseitigt. Darüber hinaus werden mögliche Bruthabitate durch den Gebäu-deabriss zerstört.

Anlagebedingt: Das Plangebiet wird einen sehr hohen Anteil an versiegelter Fläche aufweisen. Die gestalteten Grünan-lagen werden aller Voraussicht nach überwiegend in den Randbereichen angelegt werden. In Bereichen mit Hecken, Bäu-men, Gräsern und Staudenbepflanzungen kann davon ausgegangen werden, dass neue Nahrungs- und Nisthabitate für Vö-gel entstehen.

Es wird angenommen, dass die Glasfassaden in einigen Bereich eine Gefahr für Vögel darstellen können.

Betriebsbedingt: Die ständige Befahrung durch PKWs haben störende Auswirkungen auf vorkommende Vogelarten Beeinträchtigungsgrad:

extrem hoch sehr hoch hoch X noch tolerierbar gering keine

5. Artspezifische Vermeidungsmaßnahmen X sind zu entwickeln (ACEF1)

können entfallen

6. Verbleibende Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung der in Pkt. 5 genannten Maßn.

Beeinträchtigungsgrad:

extrem hoch sehr hoch hoch noch tolerierbar X gering keine

7. Zusammenfassung der Schädigungs- und Störungstatbestände Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG

treffen zu

X treffen nicht zu

Art: Artname deutsch/ wissen-schaftlich

Turmfalke (Falco tinnunculus)

1. Schutz- und Gefährdungsstatus

BNatSchG RL-Thüringen RL-Deutschland

FFH-Anhang IV-Art besonders geschützt vom Aussterben bedroht

X europäische Vogelart X streng geschützt stark gefährdet

X europäische Vogelart X streng geschützt stark gefährdet