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Bewilligungsverfahren für Erdwärmesonden im Kanton Basel-Landschaft Merkblatt für Bauherrschaft

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Bewilligungsverfahren für Erdwärmesonden im Kanton Basel-Landschaft

Merkblatt für Bauherrschaft

Inhaltsverzeichnis

1 Die Bewilligungspraxis in groben Zügen ... 1

2 Erdwärmenutzungskarte ... 1

2.1 Aufbau der Erdwärmenutzungskarte ... 1

2.2 Geltungsbereich der Erdwärmenutzungskarte ... 2

2.3 Informationen zur Erdwärmenutzung abfragen ... 2

2.3.1 Der Erdwärmebericht... 2

2.3.2 Die Erdwärmenutzungskarte ... 2

3 Gesuchseinreichung ... 3

4 Auskünfte ... 3

Anhang A Der Erdwärmebericht im Geoportal BL ... 4

Anhang B Die Erdwärmenutzungskarte im Geoportal BL ... 6

1 Die Bewilligungspraxis in groben Zügen

Im Siedlungsgebiet sind Erdwärmesonden überall da zugelassen, wo das Grundwas- ser nicht gefährdet ist und bei der Erstellung und im Betrieb der Erdwärmesonden kei- ne geologischen Risiken bestehen. Generell nicht erlaubt sind Erdwärmesonden in Grundwasserschutzzonen, auf belasteten Standorten und Standorten mit konkurrie- renden Nutzungen (z.B. unterirdischen Anlagen). Außerhalb des Siedlungsgebiets sind Erdsondenanlagen ebenfalls nicht erlaubt. Erdsondenanlagen sind bewilligungs- pflichtig, Bewilligungsbehörde ist das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE).

2 Erdwärmenutzungskarte

2.1 Aufbau der Erdwärmenutzungskarte

In der Erdwärmenutzungskarte auf dem Geo-Portal des Kantons Basel-Landschaft (http://www.geoview.bl.ch/) ist dargestellt, wo die Erstellung von Erdwärmesonden erlaubt ist. Es werden fünf Fälle unterschieden:

Fall A: Erdwärmesondenbohrungen sind nicht erlaubt.

(2)

Fall B: Erdwärmesondenbohrungen werden mit speziellen Auflagen bis zur maximal zulässigen Bohrtiefe bewilligt.

Fall BC: Erdwärmesondenbohrungen werden mit speziellen Auflagen bis zur maximal zulässigen Bohrtiefe bewilligt. Bohrungen werden ohne speziellen Auf- lagen bewilligt, wenn die Bohrtiefe so gewählt wird, dass nur in Schichten des Fall C (ersichtlich aus dem Schichtprofil) gebohrt wird.

Fall C: Erdwärmesondenbohrungen werden ohne speziellen Auflagen bis zur maximal zulässigen Bohrtiefe bewilligt.

Gesuche für Bohrungen, welche den Fällen B, BC und C genügen, können ohne ein hydrogeologisches Gutachten eingereicht werden.

Für alle anderen Bohrungen (z.B. tiefer als die maximal zulässige Bohrtiefe) muss ein hydrogeologisches Gutachten eingeholt und mit dem Gesuch eingereicht werden.

Ausnahmen können nur bewilligt werden, wenn das geologische Gutachten eindeutig aufgezeigt, dass am Standort durch die grössere Bohrtiefe keine zusätzlichen Risiken entstehen und die Kriterien des Erdwärmnutzungskonzept erfüllt sind.

2.2 Geltungsbereich der Erdwärmenutzungskarte

Die Erdwärmenutzungskarte prognostiziert die maximale Bohrtiefe aufgrund der bei der Erstellung der Karte vorhandnen Informationen. Ein Gesuch kann abgelehnt wer- den, wenn seit der Erstellung der Karte neue geologische Informationen vorhanden sind, welche zeigen, dass Bohrungen an diesem Standort gemäss dem Erdwärmenut- zungskonzept nicht zulässig sind.

Grundsätzlich gilt: Sollten andere geologische Schichten als die in der Erdwärmenut- zungskarte prognostizierten Schichten angetroffen werden, dürfen diese nur ange- bohrt werden, wenn die Kriterien des Erdwärmenutzungskonzeptes eingehalten wer- den können.

Die in der Erdwärmenutzungskarte prognostizierte maximale Bohrtiefe ist keine garan- tierte Bohrtiefe.

2.3 Informationen zur Erdwärmenutzung abfragen

2.3.1 Der Erdwärmebericht

Auf dem Geoportal BL kann für jeden Standort im Kanton Basel-Landschaft ein soge- nannter Erdwärmebericht erstellt werden (siehe Anhang A). Aus dem Erdwärmebe- richt wird z.B. ersichtlich, wo gebohrt werden darf, wie tief eine Bohrung sein darf oder aus welchem Grund an einem Standort eine Bohrung nicht bewilligt werden kann.

2.3.2 Die Erdwärmenutzungskarte

Die Erdwärmenutzungskarte stellt die Informationen, welche im Erdwärmebericht zu- sammengefasst sind, in einer Karte dar (siehe Anhang B).

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Der Erdwärmebericht wird aus den zum Zeitpunkt der Abfrage vorliegenden Daten generiert. Der Erdwärmebericht kann somit aktueller wie die Erdwärmesondenkarte sein. Es ist deshalb möglich, dass sich der Erdwärmebericht von der Erdwärmenut- zungskarte unterscheidet.

3 Gesuchseinreichung

1. Die Bauherrschaft prüft anhand des Erdwärmeberichts, ob Erdwärmesonden- bohrungen an Ihrem Standort erlaubt sind.

2. Die Bauherrschaft oder ein beauftragtes Unternehmen reicht das Gesuch (Un- terlagen in Papierform oder eingescannt als PDF) beim AUE ein. Einzureichen sind:

• das Gesuchsformular für Bohrungen (Sondierbewilligung).

• das Beiblatt Erdwärmenutzung zum Bohrgesuch.

• ein Situationsplan, auf welchem die Lage der geplanten Bohrung(en) eingezeichnet ist.

• falls notwendig, ein hydrogeologisches Gutachten, das durch ein qualifi- ziertes Geologiebüro erarbeitet wurde.

• Bohrungen näher als 3 m zum Nachbargrundstück bedürfen der schriftli- chen Zustimmung des Nachbarn.

• Ist die Parzelle mit einer Abstandslinie (z.B. Baulinie oder Strassenbauli- nie) belegt und kommt ein Bohrpunkt zwischen Abstandslinie und Par- zellengrenze zu liegen, ist die schriftliche Zustimmung der Standortge- meinde einzuholen.

3. Entscheid AUE: Beurteilung des Gesuchs durch das AUE. Gesuch (Fall B und C) können durch das AUE abgelehnt werden, wenn aufgrund neuer Erkennt- nisse seit der Erstellung der Erdwärmenutzungskarte ein Kriterium für das Ab- teufen einer Erdwärme sonde nicht mehr erfüllt ist.

Unter www.bl.ch/erdwaerme finden Sie Unterlagen und Formulare für ein Gesuch.

Hinweis: Das Bewilligungsverfahren für Erdwärmesonden läuft unabhängig von einem allfälligen Baugesuchsverfahren. Gesuche sind deshalb immer dem AUE einzu- reichen.

4 Auskünfte

Amt für Umweltschutz und Energie Kanton Basel-Landschaft

Fachstelle Grundwasser Rheinstrasse 29, 4410 Liestal Telefon 061 552 55 05

Telefax 061 552 69 84

Stand: Mittwoch, 28. Januar 2015

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Anhang A Der Erdwärmebericht im Geoportal BL

Der Einstieg erfolgt über den Link http://geoview.bl.ch. Die Erdwärmesondenbericht wird über den Knopf "Bericht erstellen (PDF)" ausgewählt.

Wenn der Knopf „Erdwärmebericht“ angeklickt wird, ändert sich der Cursor,um eine sog. räumliche Selektion durchzuführen. Beim Klick auf den gewünschten Standort wird ein PDF-Bericht mit den Informationen zu diesem Standort generiert.

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Die folgende Grafik stellt schematisch dar, wie das repräsentative Schichtverzeichnis im Erdwärmesondenbericht abgebildet ist:

In dem repräsentativen Schichtverzeichnis wird der prognositizierte Schichtaufbau an diesem Ort dargestellt. Zu jeder geologischen Formation wird aufgeführt, ob diese dem Fall A, B oder C zuzuordnen ist. Gebohrt werden darf bis zum ersten Auftreten einer Schicht mit Fall A.

Aus dem repräsentativen Schichtverzeichnis lässt sich die maximale Bohrtiefe ab- schätzen. Diese berechnet sich aus den Mächtigkeiten der einzelnen Schichten (inkl.

der obersten geologischen Schicht) minus der Bohrtoleranz, die aufgrund der geologi- schen Datengrundlage abgeschätzt wurde. Die so berechnete maximale Bohrtiefe kann wegen der Klassifizierung von Werten für die Darstellung der Karte im GIS oder wegen Grundwasserstockwerken vom Wert im Reiter "Maximale Bohrtiefe" unter- scheiden. Maßgebend ist die Bohrtiefe, welche im Reiter "Maximale Bohrtiefe" ange- geben ist.

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Anhang B Die Erdwärmenutzungskarte im Geoportal BL

Der Einstieg in die Erdwärmenutzungskarte erfolgt über den Link http://geoview.bl.ch.

Die Erdwärmenutzungskarte wird über das Thema "Erdwärmenutzung" ausgewählt.

Dargestellt wird die Erdwärmenutzungskarte, indem das Thema mit einem Häckchen ausgewählt wird. Die Legende zu den einzelnen Themen lässt sich durch das unten aufgeführte Symbol auswählen.

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In einem nächsten Schritt ist der Standrot zu suchen, an welchem eine Erdwärmeson- denanlage erstellt werden soll. Im untenstehenden Beispiel wird nach der Parzelle 960 in Liestal gesucht.

Ist die Parzelle rot dargestellt, ist das Erstellen einer Erdwärmesondenanlage an die- sem Standort nicht zulässig. Ist die Fläche ganz oder teilweise in den Farben grün oder gelb dargestellt, können Erdwärmesondenbohrungen realisiert werden.

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