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Beschluss der Landessynodezur Verteilung der Kirchensteuern 2015 und 2016

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Beschluss der Landessynode

zur Verteilung der Kirchensteuern 2015 und 2016

Vom 19. November 2015 (KABl. 2015 S. 290)

2015

Aufgrund des Beschlusses der Landessynode vom 19. November 2015 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2015 Folgendes:

Übersteigt das Kirchensteueraufkommen im Haushaltsjahr 2015 455 Millionen Euro, wird das Mehraufkommen in Höhe von 1,0 Millionen Euro für das Reformationsjubiläum und in Höhe von 0,5 Millionen Euro zur Aufstockung des Fonds „Heimkinder West“ zurück- gestellt und in Höhe von rund 7,34 Millionen Euro der Clearing-Rückstellung zugeführt.

Das übrige Mehraufkommen wird jeweils zu gleichen Teilen der Versorgungssicherungs- rückstellung bei der Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte und der Verteilung gemäß § 2 Absatz 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG)1 zugeführt.

2016

Aufgrund des Beschlusses der Landessynode vom 19. November 2015 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2016 folgende Verteilung der Kirchensteuer gemäß § 2 Absatz 2 und 3 Finanzausgleichsgesetz (FAG)1:

Gesamtsumme 465.000.000 €

Zuweisung EKD-Finanzausgleich

gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 1 FAG1 11.700.000 €

Zuführung Clearing-Rückstellung

gemäß § 2 Absatz 3 FAG1 0 €

Verteilungssumme 453.300.000 €

1Nr. 840.

Kirchensteuerverteilung 2015 und 2016

KiStVer 2015-2016 843-6 Archiv

Archiv, Geltungszeitraum 01.01.2016 - 31.12.2016 EKvW 1

(2)

1. Zuweisung für den Allgemeinen Haushalt der Landeskirche gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 2

Buchstabe a FAG1 40.797.000 €

2. Zuweisung für gesamtkirchliche Aufgaben gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 2

Buchstabe b FAG1 33.408.500 €

3. Zuweisung für die Pfarrbesoldung gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 2

Buchstabe c FAG1 99.148.500 €

4. Zuweisung an die Kirchenkreise gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 2

Buchstabe d FAG1 279.946.000 €

Betrag je Gemeindeglied 279.946.000 € : 2.349.196

= 119,166728 €

453.300.000 €

1 Nr. 840.

843-6 Archiv KiStVer 2015-2016

Kirchensteuerverteilung 2015 und 2016

2 Archiv, Geltungszeitraum 01.01.2016 - 31.12.2016 EKvW

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