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Beschluss der Landessynodezur Verteilung der Kirchensteuern 2013 und 2014

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Beschluss der Landessynode

zur Verteilung der Kirchensteuern 2013 und 2014

Vom 21. November 2013 (KABl. 2013 S. 291)

2013

Auf Grund des Beschlusses der Landessynode vom 21. November 2013 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2013 Folgendes:

Übersteigt das Kirchensteueraufkommen im Haushaltsjahr 2013 den Betrag von 430 Mil- lionen Euro, wird das Mehraufkommen in Höhe von 50 vom Hundert für die Versor- gungssicherungsrückstellung bei der Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte zugeführt.

Ein 460 Millionen Euro übersteigendes Kirchensteueraufkommen wird zur Gänze der Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte zugeführt.

Im Übrigen erfolgt die Verteilung gemäß § 2 Absatz 2 Finanzausgleichsgesetz1 (FAG).

2014

Auf Grund des Beschlusses der Landessynode vom 21. November 2013 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2014 folgende Verteilung der Kirchensteuer gemäß § 2 Absatz 2 und 3 Finanzausgleichsgesetz1 (FAG):

Gesamtsumme 440.000.000 €

Zuweisung EKD-Finanzausgleich

gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 1 FAG1 11.700.000 €

Zuführung Clearing-Rückstellung

gemäß § 2 Absatz 3 FAG1 5.000.000 €

Verteilungssumme 423.300.000 €

1. Zuweisung für den Allgemeinen Haushalt der Landeskirche gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 2

Buchstabe a FAG 38.097.000 €

1Nr. 840.

Kirchensteuerverteilung 2013 und 2014

KiStVer 2013-2014 843-4 Archiv

Archiv, Geltungszeitraum 01.01.2013 - 31.12.2014 EKvW 1

(2)

2. Zuweisung für gesamtkirchliche Aufgaben gemäß § 2 Absatz 2

Ziffer 2 Buchstabe b FAG 30.014.050 €

3. Zuweisung für die Pfarrbesoldung gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 2

Buchstabe c FAG 86.013.900 €

4. Zuweisung an die Kirchenkreise gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 2

Buchstabe d FAG 269.175.050 €

Betrag je Gemeindeglied 269.175.050 € : 2.424.884 = 111,005331 €

423.300.000 €

843-4 Archiv KiStVer 2013-2014

Kirchensteuerverteilung 2013 und 2014

2 Archiv, Geltungszeitraum 01.01.2013 - 31.12.2014 EKvW

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