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Beschluss der Landessynodezur Verteilung der Kirchensteuern 2017 und 2018

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Beschluss der Landessynode

zur Verteilung der Kirchensteuern 2017 und 2018

Vom 23. November 2017 (KABl. 2017 S. 207)

2017

Auf Grund des Beschlusses der Landessynode vom 23. November 2017 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2017 Folgendes:

Übersteigt das Kirchensteueraufkommen im Haushaltsjahr 2017 485 Millionen €, wird das Mehraufkommen in Höhe von 2,0 Millionen € einer Rücklage für das „Projekt der Kom- mission für Informationstechnologie und Meldewesen in der Ev. Kirche von Westfalen (KomITMW)“ für Umsetzungsmaßnahmen bereitgestellt und in Höhe von 5.979.683,70 € der Clearing-Rückstellung zugeführt.

Das übrige Mehraufkommen wird jeweils zu gleichen Teilen der Versorgungssicherungs- rückstellung bei der Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte und der Verteilung gemäß § 2 Absatz 2 Finanzausgleichsgesetz1 zugeführt.

2018

Auf Grund des Beschlusses der Landessynode vom 23. November 2017 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2018 folgende Verteilung der Kirchensteuer gemäß § 2 Absatz 2 und 3 Finanzausgleichsgesetz (FAG)1:

Gesamtsumme 490.000.000 €

Zuweisung EKD-Finanzausgleich

gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 1 FAG1 11.900.000 €

Zuführung Clearing-Rückstellung

gemäß § 2 Absatz 3 FAG1 0 €

Verteilungssumme 478.100.000 €

1Nr. 840.

Kirchensteuerverteilung 2017 und 2018

KiStVer 2017-2018 843-8 Archiv

Archiv, Geltungszeitraum 01.01.2017 - 31.12.2017 EKvW 1

(2)

1. Zuweisung für den Allgemeinen Haushalt der Landeskirche gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 2

Buchstabe a FAG1 43.029.000 €

2. Zuweisung für gesamtkirchliche Aufgaben gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 2

Buchstabe b FAG1 36.895.125 €

3. Zuweisung für die Pfarrbesoldung gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 2

Buchstabe c FAG1 94.809.800 €

4. Zuweisung an die Kirchenkreise gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 2

Buchstabe d FAG1 303.366.075 €

Betrag je Gemeindeglied 303.366.075 € : 2.275.707

= 133,306298 €

478.100.000 €

1 Nr. 840.

843-8 Archiv KiStVer 2017-2018

Kirchensteuerverteilung 2017 und 2018

2 Archiv, Geltungszeitraum 01.01.2017 - 31.12.2017 EKvW

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