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Demzufolge erwarten wir auch für das kommende Haushaltsjahr die Auszahlung der Konsolidierungshilfe nach dem Stärkungspaktgesetz in Höhe von 11,4 Millionen Euro

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Academic year: 2022

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Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2016 mit ihren Anlagen in der Sitzung des Rates der Stadt am Dienstag, 27.09.2016 um 15.00 Uhr Meine sehr geehrten Damen und Herren,

mit der Erarbeitung eines harten Sparprogramms und dem Beitritt zum Stärkungspakt Stadtfinanzen haben wir im Mai 2012 einen neuen Weg für unsere Stadt Bottrop eingeschlagen. Unser vorrangiges Ziel damals war und ist es bis heute, endlich wieder das Ruder selbst in der Hand zu halten und durch eine nach-

haltige Sanierung der städtischen Finanzen die eigene kommunale Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen.

Diesem Ziel kommen wir Stück für Stück näher. Und so legen Herr Stadtkämmerer Willi Loeven und ich Ihnen auch in diesem Jahr einen Haushaltsentwurf vor, von dem wir erwarten, dass er genehmigungsfähig ist.

Mit der 5. Fortschreibung der erweiterten Finanzpla- nung zum Haushaltsplan werden die Konsolidierungs-

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ziele erreicht, sodass eine Genehmigungsfähigkeit durch die Kommunalaufsicht gegeben sein sollte.

Demzufolge erwarten wir auch für das kommende

Haushaltsjahr die Auszahlung der Konsolidierungshilfe nach dem Stärkungspaktgesetz in Höhe von

11,4 Millionen Euro.

Zwar erhöht sich das in der mittelfristigen Ergebnis- planung des Vorjahres für das Haushaltsjahr 2017 vorgeplante Defizit von rund 10,3 Millionen um 4,8 Millionen Euro auf rund 15,1 Millionen Euro.

Gleichwohl erwarten wir bedingt durch positive Ertragsentwicklungen sowie kontinuierliche

Sparanstrengungen in der Haushaltsbewirtschaftung in diesem Jahr einen Rückgang der bestehenden Liquidi- tätskredite.

Bis zum 31.12.2016 werden sich die entsprechenden Verbindlichkeiten voraussichtlich um ca. 7 Millionen Euro auf rund 220 Millionen Euro verringern.

„Ein Tropfen auf den heißen Stein“, werden Manche nun sagen.

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doch

„Steter Tropfen höhlt den Stein!“

Das möchte ich ihnen entgegnen.

Denn mit dem Stopp der Neuverschuldung bei den Kassenkrediten in diesem Jahr, ihrem geplanten schrittweisen Abbau ab 2018 und den damit verbun- denen Zinseinsparungen machen wir auf unserem Weg einen deutlichen Schritt nach vorn, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Es ist ein Schritt, der zukunftsweisend ist und uns Frei- raum gibt, bereits angestoßene und auch neu geplante Projekte umzusetzen, um unsere Stadt weiter zu ent- wickeln und zu gestalten.

Vor etwa einem Monat haben wir beispielsweise in Kirchhellen den Spatenstich für die erste Sekundar- schule in Bottrop vorgenommen. Ein Projekt, bei dem die Stadt Bottrop am Bildungsstandort Kirchhellen rund 8 Millionen Euro in die Hand nimmt.

Es entspricht unserem Anspruch, die Bildung der jungen Menschen in Bottrop zu unterstützen und zu

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fördern. Die Sekundarschule erlaubt uns, Schülerinnen und Schülern nach ihren individuellen Neigungen und Fähigkeiten optimale Zukunftschancen zu ermögli- chen.

Wir verändern auch das Erscheinungsbild Bottrops weiter.

Im Rahmen von Stadterneuerungsmaßnahmen wer- den wir in 2017 rund 6,7 Millionen Euro allein in die Verbesserung der Infrastruktur der Innenstadt investie- ren.

Hierunter fallen beispielsweise die Neu- und Umgestal- tung der Gladbecker Straße und natürlich die umfas- sende Sanierung des Bottroper Rathauses. Dessen energetische Sanierung mit gleichzeitiger Schaffung von Barrierefreiheit schlägt unter Berücksichtigung der zugesagten 80-prozentigen Förderung mit insgesamt rund 3 Millionen Euro Eigenanteil im Haushaltsentwurf zu Buche.

Für die Investitionen auf Gemeindestraßen, Kreis-

straßen und Landesstraßen sind im Etat rund 6,3 Milli-

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onen Euro veranschlagt, davon allein über 4 Millionen für die Erneuerung, Erschließung und den Ausbau von Straßen, wie der Schneiderstraße und der Horster

Straße.

Diese Investitionen in die Verbesserung der Infrastruk- tur und damit in die Zukunft unserer Stadt sind nur möglich, weil wir durch den Beitritt zum Stärkungspakt unsere politische Handlungsfähigkeit zurückerlangt haben.

Um unsere Stadt zukunftsfähig aufzustellen, halten wir daher auch weiterhin an der Fortführung des Konsoli- dierungskurses fest.

Natürlich gibt es in jedem Jahr unvorhersehbare Ereignisse, die neue zusätzliche Ausgaben mit sich bringen.

Umgekehrt erfahren wir Einsparungen, mit denen bei Aufstellung des Haushaltsentwurfs zunächst nicht ge- rechnet werden konnte.

Nehmen wir beispielsweise das Thema „Zuzug von Flüchtlingen in unsere Stadt.“

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Wir haben uns den Herausforderungen in diesem Zusammenhang gestellt.

Mit hervorragender Unterstützung der städtischen Be- diensteten, der sozialen Organisationen in Bottrop so- wie dem Einsatz vieler Bürgerinnen und Bürger konn- ten wir zahlreichen Menschen in unserer Stadt eine neue Heimat geben.

Für 2017 erstattet das Land pro Flüchtling bzw. Asyl- bewerber 866 Euro pro Monat. Diese Erstattung ist je- doch nur dann auskömmlich, wenn man die reinen Un- terbringungskosten rechnet.

Hinzu kommen jedoch Ausgaben für Krankenhilfe, In- tegration und die Sanierung und Herrichtung von

Flüchtlingsunterkünften, die gestemmt werden müs- sen. So verzeichnen wir im Haushaltsansatz einen deutlichen Anstieg der Leistungen nach dem Asylbe- werberleistungsgesetz.

Die kommunale Gemeinschaft befindet sich mit Bund und Land in intensiven Gesprächen, um diese kom-

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munale Deckungslücke zu schließen.

Der Bund und die Länder haben sich im Juli darüber verständigt, dass über die bereits getroffenen Verein- barungen hinaus der Bund den Ländern für die Jahre 2016, 2017 und 2018 zu ihrer Entlastung eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von 2 Milliarden Euro zur Verfügung stellen wird.

Diese Mittel fließen zusätzlich zur bereits vereinbarten Übernahme der flüchtlingsbedingten Mehrkosten im Bereich der Kosten der Unterkunft.

Dass eigene Konsolidierungsmaßnahmen bei den Ruhrgebietsstädten mit den bei uns vorhandenen be- sonderen strukturellen und sozialen Rahmen-

bedingungen allein nicht ausreichen, versuchen wir auch im Rahmen des parteiübergreifenden Aktions- bündnisses „Für die Würde unserer Städte“ zu ver- deutlichen.

Das Bündnis wird getragen von 69 finanzschwachen Kommunen aus acht Bundesländern mit mehr als neun

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Millionen Einwohnern.

Das Aktionsbündnis fordert von Bund und Ländern weitere Hilfe zur Selbsthilfe, zur Wiederherstellung bzw. Sicherung unserer Kommunalen Gestaltungsfä- higkeit.

Wir fordern zudem die Bereitschaft, durch neuerliche ergebnisoffene Bund-Länder-Gespräche eine politi- sche Initiative für eine Neuordnung des Kommunalen Finanzsystems einzuleiten.

Dabei weisen wir eindringlich darauf hin, dass der größte Teil der Finanznot in unseren Mitgliedskommu- nen nicht selbstverschuldet ist. Sie ist vielmehr eine Folge der Gesetzgebung von Bund und Ländern, die Aufgaben auf die Kommunen übertragen haben, ohne diese ausreichend gegen zu finanzieren.

Wir benötigen außerdem einen der jeweiligen landes- spezifischen Situation angepassten kommunalen Fi- nanzausgleich, meine sehr geehrten Damen und Her- ren.

Die Finanzierung der Sozialausgaben darf nicht mehr nach dem Gießkannenprinzip erfolgen.

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Denn dadurch werden die Kommunen bevorzugt, die ohnehin schon auskömmlich finanziert sind, während Kommunen mit hohen Sozialausgaben weiter in ho- hem Maße belastet werden.

Die künftige Strukturförderung des Bundes muss strikt an der Zielsetzung orientiert werden, regionale Unter- schiede zu reduzieren und strukturschwache Regionen zu fördern.

Es gilt das Motto „Unterstützung nach Notwendigkeit und nicht nach Himmelsrichtung“.

Nach intensivem Bemühen hat das Aktionsbündnis nun eine Debatte im Bundesrat erwirken können.

Am vergangenen Freitag hat sich der Bundesrat mit dem Antrag der Länder NRW und Bremen beschäftigt, wachsende Unterschiede zwischen den Kommunen im Bundesgebiet abzuwehren, mit dem Ziel gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland zu schaffen.

Die Signale, die wir in Berlin von Vertretern der

Bundesregierung und des Bundesrates erhalten ha-

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ben, stimmen mich positiv.

Mit diesen und den bereits erwähnten

positiven Entwicklungen blicke ich insgesamt sehr zu- versichtlich in die Zukunft unserer Stadt.

Für die anstehenden Haushaltsberatungen wünsche ich Ihnen jetzt viel Erfolg und ein kräftiges Glück auf!

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