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Nr. 2 / 10. Februar 2016

Babysitter – ab und zu ein paar Euros und unfallversichert

Gemeinsame Zeit ohne Kinder verbringen zu können, das wünschen sich Eltern hin und wieder. Beispielsweise abends mal wieder ausgehen. Für einen entspann- ten Abend im Kino oder im Restaurant brauchen Eltern dann einen zuverlässigen Babysitter.

Zur Entspannung trägt dann auch bei, diesen Babysitter gleich zur gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden. Denn Babysitter sind ab der ersten Stunde ihres Einsatzes Arbeitnehmer, die Eltern sind Arbeitgeber. Selbst dann, wenn Lea, Jani- na oder Paul den Job nur alle zwei Wochen abends ausüben und dafür ein paar Euros bekommen. Darauf weist jetzt die Unfallkasse NRW hin. Eltern, die diese Anmeldung versäumen, müssen mit einem Bußgeld rechnen, falls dem Babysitter ein Unfall passiert.

Verdient der Babysitter weniger als 450 Euro pro Monat („geringfügige Beschäfti- gung“), muss er bei der Minijobzentrale angemeldet werden (www.minijob- zentrale.de). Für Babysitter, die dank weiterer Jobs mehr als 450 Euro verdienen ist die regional zuständige Unfallkasse die richtige Adresse. In Nordrhein-

Westfalen ist dies die Unfallkasse NRW (www.unfallkasse-nrw.de). Versichert sind alle Unfälle, die während der Tätigkeit oder auf den direkt mit ihr verbundenen Wegen passieren.

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt nach einem Unfall die Kosten für die medizinische Behandlung und die Rehabilitation.

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Ein schöner Abend soll nicht jäh mit einem Unfall enden. Deshalb rät die Unfall- kasse, dass der Babysitter mindestens zehn Minuten vor der vereinbarten Zeit bei der Familie sein sollte, um sich alles zeigen und auf den aktuellen Stand bringen zu lassen. Die Eltern sollten eine Telefonnummer hinterlassen, unter der sie erreichbar sind.

Pressekontakte:

Thomas Picht

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Sankt-Franziskus-Straße 146 40470 Düsseldorf

E-Mail:

t.picht@unfallkasse-nrw.de Tel.: 0211 90 24 1153 Fax: 0211 90 24 1416 Mobil: 0173 5866602

Dirk Neugebauer

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Salzmannstr. 156

48159 Münster E-Mail:

d.neugebauer@unfallkasse-nrw.de Tel.: 0251 2102 3106

Fax: 0251 2102 3270 Mobil: 0151 14828802

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