Nr. 2 / 22.02.2012
Eltern als Arbeitgeber
Die Anmeldung des Babysitters zur gesetzlichen Unfallversicherung ist Pflicht
Endlich einmal wieder ins Kino oder Essen gehen – Eltern brauchen und genießen solche Auszeiten ganz besonders. Noch entspannter sind diese Stunden, wenn ein zuverlässiger Babysitter das Kind in der Zeit betreut.
Was Eltern dann noch wissen sollten: Sobald sie einen Babysitter einset- zen, sind sie Arbeitgeber. Sie müssen den Babysitter deshalb auch zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Das gilt selbst dann, wenn der Babysitter nur ab und zu abends auf die Kinder aufpasst und dafür ein paar Euro bekommt. Eltern, die diese Anmeldung versäumen, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Darauf weist jetzt die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen hin.
Verdient der Babysitter weniger als 400 Euro pro Monat („geringfügige Be- schäftigung“), muss er bei der Minijobzentrale angemeldet werden
(www.minijob-zentrale.de). Für Babysitter, die dank weiterer Jobs mehr als 400 Euro verdienen ist die regional zuständige Unfallkasse die richtige Adresse: In Nordrhein-Westfalen ist dies die Unfallkasse NRW
(www.unfallkasse-nrw.de). Versichert sind alle Unfälle, die während der Tätigkeit oder auf den direkt mit ihr verbundenen Wegen passieren.
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt nach einem Unfall die Kosten für Heilung und Rehabilitation. Weder private Unfallversicherungen noch die Krankenkasse des Babysitters oder eine Haftpflichtversicherung des
Arbeitgebers kommen für derartige Kosten auf.
Seite 2 der presseplus-Ausgabe Nr. 2 / 22.02.2012
Pressekontakt:
Thomas Picht Pressesprecher
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Sankt-Franziskus-Straße 146 40470 Düsseldorf
E-Mail: t.picht@unfallkasse-nrw.de Tel.: 0211 90 24 153
Fax: 0211 90 24 179