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Unfallkasse NRW 08 01

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Blickpunkt Sicherheit

Fusion: Gute Arbeit wird fortgefhrt und ausgebaut

Die gesetzliche Unfallversicherung be- findet sich bundesweit im Wandel. Die Zahl der Trger der Unfallversiche- rung soll nach Willen des Bundes und der Lnder reduziert werden. Pro Land soll es ab dem Jahr 2010 nur noch einen Unfallversicherungstrger der ffentlichen Hand geben. Aus die- sem Grund fusionierte die Feuerwehr- Unfallkasse NRW zum 1. Januar 2008 mit der Landesunfallkasse NRW, dem Rheinischen Gemeindeunfallversiche- rungsverband (GUVV) sowie dem GUVV Westfalen-Lippe zur Unfall- kasse Nordrhein-Westfalen.

Die neue Unfallkasse NRW mchte die bisherige gute Arbeit der Fusionspartner fortfhren und den Service fr Versi- cherte und Mitgliedsunternehmen weiter ausbauen.

Die neue Unfallkasse gliedert sich in eine Zentrale sowie in die Regionaldi- rektionen Rheinland und Westfalen- Lippe. Die Zentrale wird ab April 2008 an der St.-Franziskus-Straße, Dssel- dorf, zu erreichen sein. Die Regionaldi- rektion Rheinland verbleibt bis April 2008 noch in den bisherigen Standorten Provinzialplatz 1, Ulenbergstraße 1 so- wie Heyestraße 99 in Dsseldorf. Die Regionaldirektion Westfalen-Lippe sitzt an der Salzmannstraße 156 in Mnster und hat noch Regionalteams in Mnster, Dortmund und Gtersloh.

Die Geschftsfhrung der Unfallkasse NRW setzt sich aus den vier Geschfts- fhrern der Fusionspartner zusammen.

So wird der Geschftsfhrer der ehema- ligen Feuerwehr-Unfallkasse NRW, Jo- hannes Plnes, auch als Mitglied der Ge- schftsfhrung fr die Feuerwehren in NRW zustndig sein. Weiter wurde ein eigenes Dezernat Feuerwehr eingerich- tet, welches vom Leiter der ehemaligen Prventionsabteilung der FUK NRW, Martin Bach, geleitet wird.

An den Leistungen im Bereich der Pr- vention, der Rehabilitation und Ent- schdigung wird sich nichts ndern.

Speziell die Mehrleistungen fr die Angehrigen der Freiwilligen Feuer- wehren bleiben erhalten. Die speziellen Belange der Feuerwehren in NRW wer- den auch in den Gremien der Selbstver- waltung der Unfallkasse Nordrhein- Westfalen bercksichtigt. Sowohl der bisherige Vorstand als auch die Vertre- terversammlung gehen in den neuen Vorstand und die neue Vertreterver- sammlung ber. Außerdem wird es ei- nen eigenen Ausschuss Feuerwehr ge- ben.

Und so erreichen Sie uns:

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Regionaldirektion Rheinland Postfach 12 03 62, 40603 Dsseldorf Besucheranschrift

bis voraussichtlich April 2008:

Unfallkasse NRW,

Regionaldirektion Rheinland, Geschftsbereich Feuerwehren, Provinzialplatz 1, 40591 Dsseldorf Auf der neuen Homepage der Unfallkasse NRW unter der Adresse:

www.unfallkasse-nrw.de gibt es im Be- reich „Aufgaben/Leistungen“ ein eigenes Feuerwehr-Portal (Web Code 40).

Anke Wendt Sie lenken seit Beginn des Jahres 2008 die Geschicke der neuen Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (von links nach rechts): Johannes Plnes, Manfred Lieske, Josef Micha und Gabriele Pappai in der hauptamtlichen Geschftsfhrung sowie die Vorstandsvorsitzenden Bernd Pieper (alternierend) und Lothar Szych in der ehrenamtlichen Selbstverwaltung. Foto: Unfallkasse NRW

Heinz-Dieter Klink folgt auf Dieter Kurka

Dieter Kurka schied zum 31. Dezember 2007 aus seinem Amt als Vorstandsvor- sitzender der damaligen Feuerwehr-Un- fallkasse NRW (FUK NRW) aus. Der Vorstand der FUK NRW whlte Heinz- Dieter Klink aus Gelsenkirchen zum neuen Vorsitzenden. Klink wird knftig sowohl im Vorstand als auch im Haupt- ausschuss des Vorstandes der neuen Un- fallkasse NRW ttig sein. Kurka erhielt als Wrdigung fr sein langjhriges und intensives Engagement fr die Frei-

willigen Feuerwehren in NRW die Eh- rennadel des Landesfeuerwehrverban- des NRW in Silber.

Walter Jonas (rechts), Prsi- dent des Lan- desfeuerwehr- verbandes NRW, wrdigte das Engage- ment von Dieter Kurka (links).

Foto: Unfall- kasse NRW

Der Feuerwehrmann 1 – 2/2008 27

Unfallkasse NRW

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Atemschutzeinsatz: Lehren aus tdlichem Unfall ziehen

Reicht die krperliche Fitness aus, wie ist die persnliche Tagesform, ist die Situation ausreichend und mit der ent- sprechenden Ausrstung trainiert worden? Grnde, warum eine eigent- lich schon geklrte Situation dennoch eskalieren kann, zeigt das Beispiel aus Ibbenbren. Hier war ein erfahrener Feuerwehrangehriger whrend eines Atemschutzeinsatzes ums Leben ge- kommen. Die damalige Feuerwehr- Unfallkasse NRW (seit 1. Januar 2008 zur Unfallkasse Nordrhein-Westfalen fusioniert) hat den Unfall entschdigt.

Er wurde zudem detailliert unter- sucht. Die folgenden Ausfhrungen fassen das Wichtigste zusammen:

Am 12. Mai 2006 kam bei einem Brand in Ibbenbren ein Feuerwehrangehriger ums Leben. Das sptere Opfer ging zu- nchst als Truppmann eines aus zwei Feuerwehrmnnern bestehenden Atem- schutztrupps unter Vornahme eines C- Rohres zur Sicherung eines Brandab- schnittes vor. Auftrag des Trupps war die Sicherung eines aus “betrieblichen Grnden” offen stehenden Brandschutz- tores, um eine weitere Brandausbreitung zu verhindern. Der Trupp wurde zur Ab- lsung von der Atemschutzberwachung zurckgerufen. Beide Trupps trafen sich zur bergabe, der ablsende Trupp ging weiter vor und der abgelste Trupp trat den Rckweg an. Bei dem fr den Ein- satzbereich zustndigen Einheitsfhrer kam jedoch nur der Truppfhrer an. Da- raufhin wurde die Notfallmeldung “MAY- DAY” abgesetzt und die Suche nach dem vermissten Feuerwehrangehrigen ein- geleitet. Nach etwa 45 Minuten konnte der Feuerwehrmann nur noch leblos in der eigentlichen Brandstelle – in einigen Metern Entfernung vom zu sichernden Brandschutztor entfernt – aufgefunden werden. Jede medizinische Hilfe kam zu spt. Der Gettete war ein aktiver und er- fahrener 32-jhriger Unterbrandmeister, der seine Feuerwehrlaufbahn schon in der Jugendfeuerwehr begonnen hatte.

Aufgrund dieses tdlichen Unfalles wurde eine Untersuchungskommission eingesetzt, der auch ein Mitarbeiter der

Prventionsabteilung der damaligen Feuerwehr-Unfallkasse NRW angehrte.

Aufgabe der Untersuchungskommission war die mglichst lckenlose Rekon- struktion der Einsatzablufe, die zu dem Unglcksfall fhrten. Ebenso sollen tak- tische Fragen bewertet und geprft wer- den:

d Htte der Unfall durch andere Takti- ken, Ausbildung oder technische Ausstattung vermieden werden kn- nen?

d Welche Konsequenzen sind daraus fr die Zukunft zu ziehen?

d Wahrscheinliches Geschehen wh- rend des Unfallzeitraumes.

Wie es letztendlich zu diesem Unfall kommen konnte, wird sich definitiv nie klren lassen. Weder die Ermittlungen der Polizei, noch die Untersuchungen des mit der Brandursachenermittlung be- auftragten Sachverstndigen konnten hierauf eine ausreichende Antwort ge- ben. Der Sachverstndige vermutet ei- nen Verlust der Orientierung beim get- teten Feuerwehrmann. Die Sichtung der Ermittlungsakten und die Befragung der

drei Feuerwehrmnner (Truppfhrer und ablsender Trupp) durch den Leiter der Feuerwehr in Begleitung des Feuerwehr- seelsorgers ergaben keine eindeutigen Ergebnisse. Die Aussagen der drei Feu- erwehrmnner ber den Treffpunkt und den genauen Einsatzort des Trupps sind voneinander abweichend und lassen keine klaren Aussagen zu. Auch der Ortstermin brachte keine bereinstim- mung. Fr die Untersuchungskommis- sion ergibt sich folgendes wahrscheinli- ches Szenario:

Der 12. Mai war ein sommerlich war- mer Tag, zu Einsatzbeginn herrschten noch Temperaturen um die 20 Grad Celsius. Der Feuerwehrangehrige war aus der Nachtschicht gekommen, hatte tagsber an seinem Haus gearbeitet (Renovierungsarbeiten) und am Nach- mittag seinem Bruder bei den Vorberei- tungen zu dessen 30.-Geburtstags-Feier geholfen.

Der Trupp war weiter in die brennende Lagerhalle vorgegangen als vorgegeben.

Vermutlich war der Durchgang vom Pro- duktionsbereich zum Lager von ihm am Der Gruppenfhrer wird durch den Angriffstrupp ber die vor Ort vorgefundene Lage infor-

miert. Beispielfoto: Unfallkasse NRW

28 Der Feuerwehrmann 1 – 2/2008

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Brandgeschehen nicht wahrgenommen wurden.

Der verunglckte Feuerwehrangehrige befand sich whrend der Einsatzzeit nicht stndig in kniender oder hockender Stellung, sondern stand auch fters, was eine deutlich hhere thermische Belas- tung bedeutet und eine schnellere De- hydrierung zur Folge hat.

Der vermeintliche Treffpunkt des abzu- lsenden und des ablsenden Trupps lag nicht in dem der Lagerhalle vorgelager- ten Raum, sondern in der brennen- den Lagerhalle. Vermutlich wurde der Durchgang vom Produktions- zum La- gerbereich auch vom ablsenden Trupp nicht wahrgenommen.

Da sich die mitgefhrte Sicherungsleine verklemmt hatte, lsten sich beide Mit-

glieder des ablsenden Trupps davon und gingen am Schlauch zurck.

Der Truppfhrer ging nach dem gemein- sam begonnenen Rckzug davon aus, dass sein Kamerad ihm dicht folgte, man kannte sich jahrelang, hatte diverse Einstze zusammen gefahren und war befreundet. Krperkontakt whrend des Rckzuges bestand nicht.

Die Obduktion ergab einen Kohlen- stoffmonoxidgehalt im Herzblut von circa 16 Prozent und einen Blutalkohol- wert von etwas ber einem Promille.

Als Todesursache wird Tod durch Ver- brennen in Verbindung mit geringer Brandgasintoxikation angegeben. Der Brandursachenermittler konnte nicht feststellen, ob die Atemschutzmaske zum Zeitpunkt der Brandeinwirkung noch angelegt war.

Die Untersuchungskommission hat fol- gende Schlussfolgerungen zum Un- glcksverlauf gemacht:

In Anbetracht der Vorbedingungen wh- rend des Tages, der krperlichen und thermischen Belastungen und der Ob- duktionsergebnisse geht die Untersu- chungskommission davon aus, dass der tdlich verunglckte Feuerwehrangeh- rige wegen einer Dehydrie- rung whrend des Rckzu- ges die Orientierung verlo- ren hat und er, statt seinem Truppfhrer zu folgen, in die brennende Halle gera- ten beziehungsweise darin geblieben ist. Dazu beitra- gen haben kann nach An- sicht der Untersuchungs- kommission der Rckzug am Schlauch entlang. Die- ser fhrte nicht geradlinig in den sicheren Bereich, sondern lag in einer großen Schlaufe. Es ist anzuneh- men, dass der Feuerwehr- angehrige an dieser Schlaufe den Kontakt zu seinem Truppfhrer und zum Schlauch verloren hat und daraufhin die falsche Richtung eingeschlagen hat, was ihn nicht in den si- cheren Bereich jenseits der Trennwand, sondern in die Brandstelle zurck fhrte, die von den Einsatzkrften wegen der Brandintensitt noch nicht betreten werden sollte. So lsst sich auch er- klren, warum der zurck- gerufene ablsende Trupp dem verunglckten Feuerwehrangehri- gen nicht mehr begegnet ist und die Suchtrupps ihn nicht sofort entdecken konnten. Das Notsignal des Totmann- warners ist im Normalfall zwar deutlich zu hren, jedoch bei Bedeckung mit Kleidung nur noch bedingt wahrnehm- bar (Ergebnis des Sachverstndigen).

Sofern der Totmannwarner aufgrund der thermischen Belastung funktioniert hat, konnte dessen Signal wahrscheinlich we-

Fortsetzung: Atemschutzeinsatz – Lehren aus tdlichem Unfall ziehen

Bei Einsatz und bung ist immer eine Atemschutzberwachung notwendig. Beispielfoto: Unfallkasse NRW

Der Feuerwehrmann 1 – 2/2008 29

Unfallkasse NRW

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gen der Abdeckung durch den darauf lie- genden Krper und der Gerusche an der Brandstelle durch die Suchtrupps nicht wahrgenommen wer- den.

Vor jedem Atem- schutzeinsatz sollte je- des Feuerwehr mit- glied fr sich einen

“Gesundheitscheck”

durchfhren, das heißt objektiv berlegen, ob es sich zu dem Zeit- punkt gesundheitlich und krperlich zu dem Einsatz in der Lage sieht. In den Check

mssen dann auch die bisherigen beruf- lichen und privaten Aktivitten des Ta- ges einfließen. Der Gruppenfhrer sollte den Check abfragen und den Feuerwehr- angehrigen nicht einsetzen, wenn er eine unbefriedigende Antwort erhlt oder sich das Feuerwehrmitglied seiner

Meinung nach augenscheinlich nicht in der Lage befindet, einen Atemschutzein- satz durchfhren zu knnen.

Um bisherige oder whrend des Einsat- zes auftretende Wasserverluste auszu- gleichen, mssen auf allen Lschfahr-

zeugen ausreichend geeig- nete Getrnke (stilles Wasser, isotonische Ge- trnke) vorgehalten wer- den. Vor dem Atemschutz- einsatz ist ausreichend – mindestens 0,5 Liter – zu trinken, und auch nach dem Einsatz muss wieder ausreichend Flssigkeit zu- gefhrt werden. Der Unter- suchungskommission ist aber durchaus bewusst, dass es nur schwer mglich ist, 365 Tage im Jahr eine krperlich voll taugliche Freiwillige Feuerwehr zu unterhalten. Dies ist nicht negativ gegenber der Frei- willigen Feuerwehr zu se- hen, sondern als objektive Betrachtung der allgemeinen ußeren Umstnde (allzeit mgliche Alarmie- rung aus allen Lebenslagen heraus). Der beim verunfallten Feuerwehrmann fest- gestellte Alkoholspiegel stellt nur ein Glied in der Kette von Umstnden dar, wie auch starke krperliche Belastung vor dem Einsatz, hoher Flssigkeitsver- lust durch Wrmeeinwirkung und/oder physische und psychische Belastungen, die schließlich zum Unfall gefhrt haben knnten. Darum muss jeder objektiv fr sich prfen, ob er unter den gegebenen Umstnden in den Atemschutzeinsatz gehen kann. Der Unfall in Ibbenbren macht auch deutlich, wie wichtig der Krperkontakt whrend eines Atem- schutzeinsatzes ist; selbst wenn die Ge- fahrensituation – wie im vorliegenden Fall – schon geklrt und vorber zu sein scheint.

Stephan Burkhardt

Die Fotos zeigen jeweils nur beispiel- hafte Szenen einer Atemschutzbung und nicht das konkrete Unfallgesche- hen in Ibbenbren.

Fortsetzung: Atemschutzeinsatz – Lehren aus tdlichem Unfall ziehen

bungen sollten so realittsnah wie mglich durchgefhrt werden.

Beispielfoto: Unfallkasse NRW

In diesem Zusammenhang soll hier noch einmal auf die Voraussetzungen einge- gangen werden, die bei einem Atemschutzgertetrgereinsatz im Feuerwehrdienst nach den Vorschriften erfllt sein mssen:

Atemschutzgertetrger mssen jhrlich mindestens:

d Eine Belastungsbung in einer Atemschutzbungsanlage und

d eine Einsatzbung innerhalb einer taktischen Einheit unter Atemschutz durch- fhren. Die Einsatzbung kann bei Einsatzkrften entfallen, die in entspre- chender Art und Umfang unter Atemschutz im Einsatz waren.

d Wer die erforderlichen bungen nicht innerhalb von zwlf Monaten ableistet, darf grundstzlich bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen bungen nicht mehr die Funktion eines Atemschutzgertetrgers wahrnehmen.

d Darber hinaus mssen Unterweisungen ber den Atemschutz in die allgemei- nen Ausbildungsplne aufgenommen sein und mindestens einmal jhrlich durchgefhrt werden.

d Bei jedem Atemschutzeinsatz mit Isoliergerten und bei jeder bung mit Iso- liergerten muss grundstzlich eine Atemschutzberwachung durchgefhrt werden.

d Jede Einsatzkraft muss einen persnlichen Atemschutznachweis fhren; der Atemschutznachweis kann auch zentral gefhrt werden. In ihm werden die Un- tersuchungstermine nach G 26, absolvierte Aus- und Fortbildung, und die Un- terweisungen sowie Einstze unter Atemschutz dokumentiert. Der Leiter der Feuerwehr oder eine beauftragte Person besttigt die Richtigkeit der Angaben.

30 Der Feuerwehrmann 1 – 2/2008

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