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220. Verordnung des Senates über eine Befristung der Einrichtung von Erweiterungscurricula auf drei Studienjahre

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Academic year: 2022

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2007/2008 – Ausgegeben am 16.06.2008 – 30. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

V E R O R D N U N G E N, R I C H T L I N I E N

220. Verordnung des Senates über eine Befristung d er Einrichtung von Erweiterung scurricula auf drei Studienjahre

Der Senat hat in seiner Sitzung am 12. 6.2008 den von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs.

10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission am 2. Juni 2008 gefassten Beschluss über eine Befristung der im WS 2008/09 in Kraft getretenen Erweiterungscurricula für 3 Studienjahre genehmigt.

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission H r a c h o v e c

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