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316. Verordnung des Senates über die Verlängerung von in den Studienjahren 2006/07, 2009/10 und 2012/13 in Kraft getretenen Erweiterungscurricula sowie die Festlegung von Auslauffristen für nicht verlängerte Erweiterungscurricula

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2015/2016 – Ausgegeben am 30.06.2016 – 44. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

V E R O R D N U N G E N, R I C H T L I N I E N

316. Verordnung des Senates über die Verlängerung von in den Studienjahren 2006/07, 2009/10 und 2012/13 in Kraft getretenen Erweiterungscurricula sowie die Festlegung von Auslauffristen für nicht verlängerte Erweiterungscurricula

Der Senat hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2016 den von der gemäß § 25 Abs 8 Z 3 und Abs 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission am 9. Mai 2016 gefassten Beschluss auf Verlängerung der in den Studienjahren 2006/07, 2009/10 und 2012/13 in Kraft getretenen Erweiterungscurricula und auf Festlegung der Auslauffristen für Erweiterungscurricula genehmigt.

1) Folgende Erweiterungscurricula werden bis einschließlich Sommersemester 2019 verlängert:

SPL 2

• EC „Die Bibel: Buch, Geschichte, Auslegung“

• EC „Christentum in der pluralen Gesellschaft“

SPL 3

• EC „Einführung in die Rechtswissenschaften“

• EC „Internationales Recht“

• EC „Öffentliches Recht – Rechtsstaat, Demokratie und Verwaltung“

• EC „Privatrecht – Rechtsgestaltung in Alltag und Unternehmen“

• EC „Strafrecht und Kriminologie“

• EC „Recht im historischen, gesellschaftlichen und philosophischen Kontext“

SPL 4

• EC „Grundlagen der Statistik“

• EC „Statistik: Inferenz und Datenanalyse“

SPL 6

• EC „Urgeschichte und Historische Archäologie I: Grundlagen“

• EC „Urgeschichte und Historische Archäologie II: Vertiefung“

SPL 9

(2)

• EC „Byzantinische Geschichte und Kultur“

• EC „Griechische Geschichte und Kultur der Neuzeit“

• EC „Neugriechische Sprache und Kultur“

SPL 12

• EC „The World of Englisch 1“

• EC „The World of English 2“

• EC „The World of English 3“

SPL 15

• EC „Interkulturelle Kompetenz Ostasiens“

SPL 17

• EC „Medienästhetik im Alltagseinsatz“

SPL 18

• EC „Geschichte der Philosophie“

• EC „Ethik“

• EC „Ästhetik und Kulturphilosophie“

• EC „Philosophicum“

SPL 20

• EC „Grundlagen der Psychologie“

• EC „Anwendungsfelder der Psychologie“

SPL 21

• EC „Grundlagen der Politikwissenschaft“

• EC „Staatlichkeit und Demokratie im Wandel“

• EC „Europäische Integration und globale Mehrebenenpolitik“

SPL 22

• EC „Grundlagen öffentlicher Kommunikation“

2) Das Erweiterungscurriculum „Skandinavistik“ (MBl. vom 16.06.2008, 30. Stück, Nr. 190 idgF) wird in dieser Form nicht verlängert. Eine Registrierung dafür ist ab 1. Oktober 2016 nicht mehr möglich. Studierende, die bereits vor diesem Zeitpunkt für dieses Erweiterungscurriculum registriert waren, sind berechtigt, es bis 30.11.2017 abzuschließen.

3) Das Erweiterungscurriculum „Skandinavistik: Ostseeraumstudien“ (MBl. vom 23.06.2008, 32. Stück, Nr. 282 idgF) wird in dieser Form nicht verlängert. Eine Registrierung dafür ist ab 1. Oktober 2016 nicht mehr möglich. Studierende, die bereits vor diesem Zeitpunkt für dieses Erweiterungscurriculum registriert waren, sind berechtigt, es bis 30.11.2017 abzuschließen.

4) Das Erweiterungscurriculum „Musik der Welt“ (MBl. vom 16.06.2008, 30. Stück, Nr. 214 idgF) wird von einem nachfolgenden Erweiterungscurriculum „Musik der Welt (Version 2016)“ abgelöst. Eine Registrierung ist ab 1. Oktober 2016 nur mehr für dieses neue Erweiterungscurriculum „Musik der Welt (Version 2016)“ möglich. Studierende, die bereits vor diesem Zeitpunkt für das alte Erweiterungscurriculum registriert waren, sind berechtigt, es bis 30.11.2017 abzuschließen.

5) Das Erweiterungscurriculum „Europäische Musikgeschichte“ (MBl. vom 16.06.2008, 30.

Stück, Nr. 215 idgF) wird von einem nachfolgenden Erweiterungscurriculum „Europäische

(3)

Musikgeschichte (Version 2016)“ abgelöst. Eine Registrierung ist ab 1. Oktober 2016 nur mehr für dieses neue Erweiterungscurriculum „Europäische Musikgeschichte (Version 2016)“

möglich. Studierende, die bereits vor diesem Zeitpunkt für das alte Erweiterungscurriculum registriert waren, sind berechtigt, es bis 30.11.2017 abzuschließen.

6) Das Erweiterungscurriculum „Musikalische Akustik und Hörwahrnehmung“ (MBl. vom 25.06.2013, 33. Stück, Nr. 221 idgF) wird von einem nachfolgenden Erweiterungscurriculum

„Musikalische Akustik und Hörwahrnehmung (Version 2016)“ abgelöst. Eine Registrierung ist ab 1. Oktober 2016 nur mehr für dieses neue Erweiterungscurriculum „Musikalische Akustik und Hörwahrnehmung (Version 2016)“ möglich. Studierende, die bereits vor diesem Zeitpunkt für das alte Erweiterungscurriculum registriert waren, sind berechtigt, es bis 30.11.2017 abzuschließen.

7) Das Erweiterungscurriculum „Populäre Musik“ (MBl. vom 25.06.2013, 33. Stück, Nr. 222 idgF) wird von einem nachfolgenden Erweiterungscurriculum „Populäre Musik (Version 2016)“ abgelöst. Eine Registrierung ist ab 1. Oktober 2016 nur mehr für dieses neue Erweiterungscurriculum „Populäre Musik (Version 2016)“ möglich. Studierende, die bereits vor diesem Zeitpunkt für das alte Erweiterungscurriculum registriert waren, sind berechtigt, es bis 30.11.2017 abzuschließen.

8) Das Erweiterungscurriculum „Sprache und Kognition“ (MBl. vom 25.06.2012, 36. Stück, Nr. 248 idgF) wird von einem nachfolgenden Erweiterungscurriculum „Sprache und Kognition (Version 2016)“ abgelöst. Eine Registrierung dafür ist ab 1. Oktober 2016 nur mehr für dieses neue Erweiterungscurriculum „Sprache und Kognition (Version 2016)“

möglich. Studierende, die bereits vor diesem Zeitpunkt für das alte Erweiterungscurriculum registriert waren, sind berechtigt, es bis 30.11.2017 abzuschließen.

9) Das Erweiterungscurriculum „Bildungstheorie/Bildungsforschung“ (MBl. vom 29.06.2011, 26. Stück, Nr. 212 idgF) wird nicht verlängert. Eine Registrierung dafür ist ab 1. Oktober 2016 nicht mehr möglich. Studierende, die bereits vor diesem Zeitpunkt für dieses Erweiterungscurriculum registriert waren, sind berechtigt, es bis 30.11.2017 abzuschließen.

Im Namen des Senats:

Der Vorsitzende der Curricularkommission N e w e r k l a

Referenzen

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