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160. Verordnung des Senates über die Verlängerung von im Studienjahr 2014/15 in Kraft getretenen Erweiterungscurricula

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2016/2017 – Ausgegeben am 26.06.2017 – 31. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

V E R O R D N U N G E N, R I C H T L I N I E N

160. Verordnung des Senates über die Verlängerung von im Studienjahr 2014/15 in Kraft getretenen Erweiterungscurricula

Der Senat hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2017 den von der gemäß § 25 Abs 8 Z 3 und Abs 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission am 15. Mai 2017 gefassten Beschluss auf Verlängerung der im Studienjahr 2014/15 in Kraft getretenen Erweiterungscurricula genehmigt.

Folgende Erweiterungscurricula werden bis einschließlich Sommersemester 2019 verlängert:

SPL 6

• EC „Archäologie und Kulturgeschichte der Antike“

• EC „Archäologie und Kulturgeschichte von der Spätantike bis zur Neuzeit“

SPL 9

• EC „Etrusker und Italiker. Vielfalt im antiken Italien“

• EC „Klassische Archäologie – Grundlagen“

• EC „Klassische Archäologie – Vertiefung“

SPL 30

• EC „Evolutionäre Anthropologie“

Im Namen des Senats:

Der Vorsitzende der Curricularkommission K r a m m e r

Referenzen

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