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153. Verordnung des Senates über die Verlängerung und das Auslaufen von Erweiterungscurricula der Universität Wien im Studienjahr 2019/20

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Mitteilung

Studienjahr 2019/2020 - Ausgegeben am 26.06.2020 - Nummer 153

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Richtlinien, Verordnungen

153 Verordnung des Senates über die Verlängerung und das Auslaufen von Erweiterungscurricula der Universität Wien im Studienjahr 2019/20

Der Senat hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2020 die von der gemäß § 25 Abs 8 Z 3 und Abs 10 des

Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission am 15. Juni 2020 beschlossene Verordnung des Senates über die Verlängerung von Erweiterungscurricula der Universität Wien im Studienjahr 2019/20 in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

§ 1. (1) Abweichend von § 4 Abs 4 der Verordnung des Senats über die Verlängerung von Erweiterungscurricula der Universität Wien, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Universität Wien am 17.06.2019, 27. Stück, Nummer 228 idgF, wird das Erweiterungscurriculum Wirtschaft-Gesellschaft-Staat (MBl. vom 07.05.2015, 23. Stück, Nr. 124) bis einschließlich Sommersemester 2021 verlängert.

(2) Abweichend von § 4 Abs 5 der Verordnung des Senats über die Verlängerung von Erweiterungscurricula der Universität Wien, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Universität Wien am 17.06.2019, 27. Stück, Nummer 228 idgF, wird das Erweiterungscurriculum Geschichte (MBl. vom 27.06.2008, 38. Stück, Nr. 331 idgF) bis einschließlich Sommersemester 2021 verlängert.

§ 2. Gemäß § 3 der Verordnung des Senats über die Verlängerung von Erweiterungscurricula der Universität Wien, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Universität Wien am 17.06.2019, 27. Stück, Nummer 228 idgF, wird das Erweiterungscurriculum Naturwissenschaftliches Denken: Fallbeispiele, Grundlagen und Einflüsse (MBl vom 7.05.2015, 23. Stück, Nummer 125 idgF) aufgelassen und läuft nur noch bis Ende des Wintersemesters 2020/21 . Eine Registrierung für dieses Erweiterungscurriculum ist ab 1. März 2021 nicht mehr möglich. Studierende, die bereits vor diesem Zeitpunkt für das Erweiterungscurriculum registriert waren, sind berechtigt, es bis 30.04.2021 abzuschließen.

§ 3. Die sonstigen Bestimmungen der Verordnung des Senats über die Verlängerung von Erweiterungscurricula der Universität Wien, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Universität Wien am 17.06.2019, 27. Stück, Nummer 228 idgF, bleiben unberührt.

§ 4. Diese Verordnung gilt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

1 26. Stück - Ausgegeben am 26.06.2020 - Nr. 153-153

(2)

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission:

K r a m m e r

2 26. Stück - Ausgegeben am 26.06.2020 - Nr. 153-153

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