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18. Festlegung der Größe des Senates der Universität Wien

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2002/2003 - Ausgegeben am 18.12.2002 - 7. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

O R G A N I S A T I O N U N D S T R U K T U R

18. Festlegung der Größe des Senates der Universität Wien

Der Gründungskonvent der Universität Wien hat in seiner Sitzung vom 18. Dezember 2002 gemäß § 121 Abs. 3 i.V.m. § 25 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 die Größe des Senates mit 18 Mitgliedern festgelegt.

Der Vorsitzende:

H a r i n g

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