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Neue Funktionen in LODAS

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Academic year: 2022

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DATEV eG Stand:

2021/09

Neue Funktionen in LODAS

(2)

Inhalt

1 2 3 4

Minijob Kurzarbeitergeld und

Entschädigung Betriebliche Altersvorsorge Aktuelle Software

5

Versorgungsbezüge

6

Weitere Themen

(3)

DATEV eG Seite 3

1. Aktuelle Software

(4)

1. Aktuelle Software

◼ LODAS 11.73

Vollversion, August 2021

◼ Kein Haupt-Release der DATEV-Programme zum Jahreswechsel 2021/2022

Zum Jahreswechsel 2021/2022 gibt es kein Haupt-Release der DATEV-Programme.

Die gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel werden zum Update-Termin Ende Dezember 2021 bereitgestellt.

(5)

DATEV eG Seite 5

2. Minijob

(6)

2. Minijob

7. Änderungsgesetz SGB IV

◼ Änderung der DEÜV-Entgeltmeldungen für geringfügig entlohnt Beschäftigte

◼ Erweiterung um einen "Steuerbaustein“

◼ Gilt für alle Meldungen, die ab dem 01.01.2022 erstellt werden.

◼ Betrifft somit auch die DEÜV-Jahresmeldungen 2021, wenn die Abrechnung mit Erstellung der DEÜV- Jahresmeldungen (Dezember oder Januar) nach dem 01.01.2022 gesendet wird.

◼ Auch bei Korrektur von DEÜV-Meldungen aus dem Vorjahr nach dem 01.01.2022 sind die Angaben zur Steuer zu ergänzen.

◼ Gilt nicht für DEÜV-Anmeldungen.

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DATEV eG Seite 7

2. Minijob

Der Steuerbaustein umfasst folgende Daten:

◼ Steuer-ID des Arbeitnehmers

◼ Steuernummer des Arbeitgebers

◼ Art der Besteuerung

0 = keine Pauschsteuer

1 = 2% Pauschsteuer

HINWEIS

Art der Besteuerung

Mit der Art der Besteuerung 1 sind nur Arbeitnehmer mit einer Pauschsteuer von 2% zu melden sind.

Wenn für einen Arbeitnehmer die 20% Pauschsteuer berechnet wird, sind diese Arbeitnehmer ebenfalls mit 0 für keine Pauschsteuer zu melden.

(8)

2. Minijob

Exkurs Besteuerung bei Minijob

◼ Besteuerung nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen

◼ Pauschalbesteuerung mit 2 %

Voraussetzung: Der AG entrichtet einen Pauschalbeitrag zur gesetzlichen RV von 15 % oder 5 % (haushaltsnahe Minijobs).

◼ Pauschalbesteuerung mit 20 %

Keine RV-Pauschalierung dann keine 2 % LSt-Pauschalierung

Beispiel: 1 SV-pflichtiger Hauptjob + 2 Nebenjobs, die allein betrachtet Minijobs wären

1. Nebenjob mit 200,00 EUR/Monat = Minijob mit 2 % Pauschalsteuer

2. Nebenjob mit 200,00 EUR/Monat = volle SV-Pflicht, LSt pauschal mit 20 % oder individuell mit ELStAM

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DATEV eG Seite 9

2. Minijob

◼ Zur Vorbereitung finden Sie in LODAS 11.73 in den Brennpunkten eine Aufstellung aller geringfügig entlohnt beschäftigten Arbeitnehmer ohne Steuer-ID in den Personaldaten.

◼ Nutzen Sie die Zeit bis zum Jahreswechsel, um die Steuer-ID bei Ihren geringfügig entlohnt Beschäftigten zu erfragen.

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2. Minijob

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DATEV eG Seite 11

2. Minijob

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2. Minijob

◼ In Personaldaten | Steuer | Steuerkarte | Allgemein im Bearbeitungsmonat 01/2021 erfassen:

HINWEIS

Kein ELStAM-Abruf notwendig

Für geringfügig entlohnt Beschäftigte mit Pauschsteuer ist kein ELStAM-Abruf notwendig.

Die Steuer-ID wird nur für die DEÜV-Meldungen benötigt.

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DATEV eG Seite 13

2. Minijob

◼ Überprüfen Sie, ob die Steuernummer des AG erfasst ist.

Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Daten | Lohnsteueranmeldung

ACHTUNG

Die DEÜV-Meldung wird mit den Angaben zur Steuer ab dem 01.01.2022 übermittelt.

Sie finden die Daten auf der Auswertung 63 DEÜV-Meldungen.

Auf der Auswertung 65 Meldebescheinigung zur SV werden die Daten nicht gedruckt.

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2. Minijob

Ergänzung: Die Krankenkasse des AN wird für das kommende Verfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigt.

◼ Beachten Sie, dass voraussichtlich ab Januar 2022 ein neues Verfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung pilotiert wird.

◼ Hierzu muss auch bei geringfügig entlohnt Beschäftigten die gesetzliche Krankenkasse des AN hinterlegt werden.

Empfehlung: Fragen Sie bei den Minijobbern gleichzeitig Steuer-ID und Krankenkasse ab.

HINWEIS

Noch kann in den Personaldaten neben der Minijobzentrale nicht eine weitere Krankenkasse erfasst werden.

Wir informieren Sie, ab wann dies möglich ist.

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DATEV eG Seite 15

2. Minijob

Informationen zum neuen Verfahren eAU von der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes

◼ Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) - GKV-Spitzenverband

Quelle: GKV-Spitzenverband am 03.08.2021

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3. Kurzarbeitergeld und Entschädigung

3.1 Kug-Leistungsanträge bei mehreren Betriebsstätten

3.2 SV-Beitragserstattung für Kurzarbeitergeld bei Insolvenz 3.3 Erläuterungen zu den Kug-Formularen

3.4 Automatische Berechnung von Entschädigungen

3.5 Ausblick

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DATEV eG Seite 17

3. Kurzarbeitergeld und Entschädigung

3.1 Kug-Leistungsanträge bei mehreren Betriebsstätten

Grundsatz

◼ Für jede Betriebsnummer eines Unternehmens ist eine Anzeige Kug bei der Agentur für Arbeit zu stellen.

◼ Das Unternehmen erhält eine Kug-Nummer je Betriebsnummer.

◼ Je Kug-Nummer wird je Monat ein Kug-Leistungsantrag gestellt.

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3. Kurzarbeitergeld und Entschädigung

3.1 Kug-Leistungsanträge bei mehreren Betriebsstätten

◼ Im Corona-Kontext wurde von der Bundesagentur für Arbeit in Ausnahmefällen ein Sammelantrag akzeptiert.

Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten (Beschäftigungsbetrieben) und Betriebsnummern können eine Kug-Nummer erhalten.

Sie können dann einen Kug-Antrag für die Hauptbetriebsstätte einreichen.

◼ Die Bundesagentur für Arbeit passt die Verfahrensbeschreibung entsprechend an.

(19)

DATEV eG Seite 19

3. Kurzarbeitergeld und Entschädigung

3.1 Kug-Leistungsanträge bei mehreren Betriebsstätten

Programmlösung LODAS

◼ Seit dem 20.07.2021.

◼ Ein Kug-Antrag wird je Kug-Nummer erstellt.

◼ Auch wenn mehrere Betriebsstätten dieselbe Kug-Nummer haben.

◼ Die Betriebsnummer kann auf dem Kug-Antrag nur automatisch ergänzt werden, wenn keine weiteren Betriebsstätten im Mandant gespeichert sind.

◼ Die Adresse auf dem Kug-Formular wird aus den Mandantendaten | Adresse verwendet.

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3. Kurzarbeitergeld und Entschädigung

3.2 SV-Beitragserstattung für Kug bei Insolvenz

Arbeitgeber im Insolvenzverfahren

◼ Dritte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung

◼ Ab Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens besteht kein Anspruch auf Erstattung der SV-Beiträge, die später in einem Insolvenzverfahren angefochten werden können.

Lösung LODAS

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DATEV eG Seite 21

3. Kurzarbeitergeld und Entschädigung

3.3 Erläuterungen zu den Kug-Formularen

Formular für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld seit 07/2021

◼ Die in 2021 von der BA eingeführten Formulare für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld erhalten Sie seit Sommer.

LODAS für Abrechnungen ab 07/2021 mit dem Service-Release 11.66 (vom 10.06.2021)

Lohn und Gehalt mit dem Service-Release 11.65 (vom 10.06.2021)

◼ Auf den Kug-Formularen werden nicht mehr die Erläuterungen zu den Feldern ausgegeben.

◼ Sie finden die Erläuterungen im Dokument 1021894 Kurzarbeitergeld: Aktuelle Änderungen im Überblick, Abschnitt 2.2

https://www.datev.de/dnlexom/api/content/v01/entity/st19586274955.pdf?save=False&docId=1021894

(22)

3. Kurzarbeitergeld und Entschädigung

3.3 Erläuterungen zu den Kug-Formularen

(23)

DATEV eG Seite 23

3. Kurzarbeitergeld und Entschädigung

3.4 Automatische Berechnung von Entschädigungen

◼ Seit dem 17.06.2021 können Sie für die Fehlzeiten

Entschädigungszahlung wegen Quarantäne und

Entschädigungszahlung nach IfSG wegen Beaufsichtigung Kind

◼ ab April 2021 den Brutto-Ausfall und die Netto-Entschädigungszahlung automatisch von LODAS ermitteln lassen.

HINWEIS

Dafür musste keine neue Programmversion installiert. Die Lösung wurde im RZ realisiert.

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3. Kurzarbeitergeld und Entschädigung

3.4 Automatische Berechnung von Entschädigungen

Automatisch ermittelte Beträge korrigieren

◼ Ggf. berechnet und erstattet Ihre regionale Behörde Entschädigungen abweichend.

◼ Wenn Sie abweichend zur Automatik andere Werte für die Abrechnung der Entschädigungszahlungen verwenden müssen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

Brutto-Ausfall mit den Stammlohnarten 480 oder 482 korrigieren

– Sie können den Brutto-Ausfall mit Lohnart 480 (Quarantäne) oder 482 (Kindbetreuung) in den Bewegungsdaten manuell erfassen.

– In diesem Fall wird aufgrund Ihrer Eingabe das pauschalierte Netto-Entgelt über die LVO-Abzugstabelle automatisch ermittelt und auf der Abrechnung ausgegeben.

Entschädigungszahlung manuell erfassen

– Sie können auch die Entschädigungszahlung weiterhin manuell berechnen und in den Bewegungsdaten erfassen.

– Quarantäne mit den Stammlohnarten 480 und 481

– Beaufsichtigung Kind mit den Stammlohnarten 482 und 483

(25)

DATEV eG Seite 25

3. Kurzarbeitergeld und Entschädigung

3.4 Automatische Berechnung von Entschädigungen

Wenn der automatische Rechenweg dauerhaft nicht passt

◼ Ab LODAS 11.73 haben Sie die Möglichkeit, die automatische Ermittlung zu deaktivieren.

◼ Kontrollkästchen „Ausfallentgelte automatisch ermitteln“

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3. Kurzarbeitergeld und Entschädigung 3.5 Ausblick

◼ Die Aussagen in der Unterlage und im Lernvideo haben den Stand 01.09.2021.

◼ Von der Politik angekündigt ist bereits, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite über den 30.09.2021 hinaus anhält.

◼ Regelungen zur Corona-Situation, die nach dem 30.09.2021 enden, werden ggf. in das letzte Quartal 2021 fortgeschrieben.

◼ Am 25.08.2021 hat der Bundestag die epidemische Lage von nationaler Tragweite für maximal drei weitere Monate verlängert.

(27)

DATEV eG Seite 27

4. Betriebliche Altersvorsorge

4.1 Regelungen

4.2 Organisatorische Umsetzung 4.3 Umsetzung im Programm

4.4 Zusätzliche Unterstützung im Programm

4.5 AG-Zuschuss auf die SV-Ersparnis begrenzen

(28)

4. Betriebliche Altersvorsorge 4.1 Regelungen

◼ Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 17.08.2017 (BGBl. I S. 3214, BStBl. I S. 1278) soll eine weitere Verbreitung von betrieblicher Altersvorsorge erreicht werden - besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen und bei Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen.

◼ Die Regelungen gelten grundsätzlich seit 01.01.2018 für die betriebliche Altersvorsorge in den Durchführungswegen Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung.

◼ Die gesetzlichen Regelungen gelten nicht für die Durchführungswege Direktzusage und Unterstützungskasse.

Aktuell im Focus – der verpflichtende AG-Zuschuss zur Entgeltumwandlung

◼ Ab 01.01.2022 für alle Verträge mit Entgeltumwandlungsvereinbarung (inkl. aller Altverträge)

◼ Seit 01.01.2019 für Neuverträge und Altverträge mit einer neuen Entgeltumwandlungs-Vereinbarung, welche ab 01.01.2019 zwischen AG und AN geschlossen wurde.

(29)

DATEV eG Seite 29

4. Betriebliche Altersvorsorge 4.1 Regelungen

◼ Wenn ein AN zu Gunsten einer bAV Entgeltbestandteile umwandelt, ist der AG nach § 1a Abs. 1a BetrAVG verpflichtet, 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als AG-Zuschuss zu zahlen, soweit er durch die Entgeltumwandlung SV-Beiträge einspart.

◼ Diese Verpflichtung besteht nur bei Zahlungen an

einen Pensionsfonds

eine Pensionskasse oder

eine Direktversicherung.

Wenn die Entgeltumwandlung in eine Direktzusage oder Unterstützungskasse erfolgt, besteht keine Verpflichtung.

◼ Die auf dem gesetzlich verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung beruhende Betriebsrentenanwartschaft ist sofort gesetzlich unverfallbar.

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4. Betriebliche Altersvorsorge 4.1 Regelungen

◼ Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandung galt mit seinem Inkrafttreten am 01.01.2019 zunächst nur für ab diesem Zeitpunkt neu abgeschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarungen.

◼ Für zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende individual- und kollektivrechtliche Entgeltumwandlungsvereinbarungen ist der Arbeitgeberzuschuss ab 01.01.2022 verpflichtend.

◼ Der Zuschuss ist tarifdispositiv.

D. h., in Tarifverträgen kann nach § 19 Absatz 1 BetrAVG vom § 1a BetrAVG abgewichen werden.

Abweichende Regelungen bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern gelten weiterhin, wenn diese bereits bestanden haben, z. B. ein abweichender Prozentsatz des Arbeitgeberzuschusses.

(31)

DATEV eG Seite 31

4. Betriebliche Altersvorsorge 4.1 Regelungen

Höhe des Arbeitgeberzuschusses

◼ Der AG muss einen Zuschuss in Höhe von 15 % zahlen, soweit er durch die Entgeltumwandlung SV-Beiträge einspart.

◼ Der Zuschuss kann also auch niedriger als 15 % sein, wie z. B. in folgenden Fällen:

1. Höhe des sozialversicherungspflichtigen Entgelts

◼ Der Brutto-Lohn des Arbeitnehmers liegt trotz Entgeltumwandlung über der BBG RV (2021: 7.100,00 EUR)

Beispiel: Gehalt 9.000,00 EUR, Entgeltumwandlung 200,00 EUR -> der Arbeitgeber spart keine SV-Beiträge

◼ Der Brutto-Lohn des Arbeitnehmers liegt über der BBG KV/PV (2021: 4.837,50 EUR), aber unter der BBG RV/AV

Beispiel: Gehalt 6.000,00 EUR, Entgeltumwandlung 200,00 EUR -> Arbeitgeber spart nur Beiträge zur RV/AV

◼ Der Brutto-Lohn liegt über einer BBG, durch die Entgeltumwandlung fällt er darunter

Beispiel: Gehalt 5.000,00 EUR, Entgeltumwandlung 200,00 EUR -> Der Arbeitgeber spart Beiträge zur RV/AV aus 200,00 EUR, aber zur KV/PV nur aus 37,50 EUR

(32)

4. Betriebliche Altersvorsorge 4.1 Regelungen

Höhe des Arbeitgeberzuschusses

◼ Der AG muss einen Zuschuss in Höhe von 15 % zahlen, soweit er durch die Entgeltumwandlung SV-Beiträge einspart.

◼ Der Zuschuss kann also auch niedriger als 15 % sein, wie z. B. in folgenden Fällen:

2. Höhe der Entgeltumwandlung

◼ Die Gehaltsumwandlung des Arbeitnehmers liegt über 4% der BBG RV (2021: 3.408,00 EUR)

◼ Beispiel:

Brutto-Lohn des Arbeitnehmers liegt unter der BBG KV/PV

Aber Gehaltsumwandlung 3.500,00 EUR pro Jahr

Arbeitgeber spart Beiträge bei Entgeltumwandlungen nur bis 4% der BBG RV (2021: 3.408,00 EUR). Somit sind 92,00 EUR voll sozialversicherungspflichtig.

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DATEV eG Seite 33

4. Betriebliche Altersvorsorge 4.1 Regelungen

Der Arbeitgeber kann entscheiden, ob er

◼ „spitz“ abrechnet und nur den tatsächlich ersparten Beitrag weitergibt (unter Berücksichtigung von

Beitragsbemessungsgrenzen, Höhe der Entgeltumwandlung, Einmalzahlungen, Märzklausel und anderen Einflüssen)

◼ oder zum Beispiel pauschal 15 % als Arbeitgeberzuschuss zahlt, auch wenn die Ersparnis niedriger ist.

HINWEIS - Tatsächlich ersparten Betrag abrechnen

Beachten Sie, dass in LODAS und Lohn und Gehalt automatisch immer nur mit einem prozentualen Arbeitgeberzuschuss (zum Beispiel 15 %) abgerechnet werden kann.

Eine automatische Kürzung auf die tatsächlich ersparten Beiträge kann nicht erfolgen.

Wenn eine Kürzung notwendig ist, erfassen Sie zum Beispiel einen abweichenden prozentualen Zuschuss in den Mandantendaten und ordnen Sie diesen dem Mitarbeiter zu.

Weitere Informationen zur Erfassung folgen in diesem Seminar.

(34)

4. Betriebliche Altersvorsorge 4.1 Regelungen

Zahlung des Arbeitgeberzuschusses

◼ Der Arbeitgeberzuschuss muss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weitergeleitet werden, in die auch die Entgeltumwandlung fließt.

◼ Wenn sich der Versicherungsbeitrag durch den Arbeitgeberpflichtzuschuss erhöht ist der bestehende Vertrag beim Versorgungsträger anzupassen oder ein neuer Vertrag abzuschließen.

(35)

DATEV eG Seite 35

4. Betriebliche Altersvorsorge

4.2 Organisatorische Umsetzung

Bestehende Verträge prüfen und umstellen

Um den Pflicht-AG-Zuschuss ab Januar 2022 für alle berechtigten Verträge abzurechnen, sind vorbereitende Maßnahmen zu treffen:

◼ Identifizieren Sie AN mit bestehenden Gehaltsumwandlungen zu Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung.

◼ Prüfen Sie, ob der verpflichtende AG-Zuschuss bereits gezahlt wird oder entsprechende Vereinbarungen dazu schon getroffen wurden.

◼ Wenn noch kein Arbeitgeberzuschuss vereinbart wurde oder gezahlt wird, setzen Sie sich mit dem Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer und ggf. dem Versicherungsunternehmen in Verbindung.

◼ Klären Sie, wie der Arbeitgeber-Pflichtzuschuss bezahlt werden soll.

Ggf. ist eine Vertragsänderung erforderlich.

Siehe auch nachfolgendes Beispiel.

◼ Erfassen Sie die notwendigen Angaben in Ihrem Lohnprogramm mit Gültigkeit ab Januar 2022.

(36)

4. Betriebliche Altersvorsorge

4.2 Organisatorische Umsetzung

Variante 1

◼ Entgeltumwandlung 100,00 EUR

◼ Arbeitgeberzuschuss 15,00 EUR

◼ Der Versicherungsbeitrag erhöht sich auf 115,00 EUR/Monat.

◼ Dies entspricht der sogenannten Abrechnungsmethode „Auf Hundert“.

◼ In diesem Fall muss der Versicherungsvertrag angepasst oder ein zusätzlicher Vertrag abgeschlossen werden.

BEISPIEL

Arbeitnehmer hat bereits einen Vertrag Pensionskasse mit Entgeltumwandlungsvereinbarung von 100 EUR/Monat seit 01.05.2017.

Ab 01.01.2022 wird auf diesen Vertrag ein AG-Pflichtzuschuss von 15% gezahlt.

Folgende Varianten sind zum Jahreswechsel 2022 möglich. Programmumsetzung siehe Abschnitt 4.3.

(37)

DATEV eG Seite 37

4. Betriebliche Altersvorsorge

4.2 Organisatorische Umsetzung

Variante 2

◼ In Absprache und mit Einverständnis des AN kann vereinbart werden, dass der Versicherungsbeitrag in Summe nicht verändert werden soll.

◼ Entgeltumwandlung ursprünglich 100,00 EUR

◼ Entgeltumwandlung wird auf 85,00 EUR geändert

◼ Arbeitgeberzuschuss 15,00 EUR (15 % aus den ursprünglichen 100,00 EUR)

◼ Dies entspricht der sogenannten Abrechnungsmethode „Von Hundert“.

◼ In diesem Fall ist in der Regel keine Änderung des Versicherungsvertrags erforderlich.

◼ Aber die Entgeltumwandlungsvereinbarung muss angepasst werden.

BEISPIEL

Arbeitnehmer hat bereits einen Vertrag Pensionskasse mit Entgeltumwandlungsvereinbarung von 100 EUR/Monat seit 01.05.2017.

Ab 01.01.2022 wird auf diesen Vertrag ein AG-Pflichtzuschuss von 15% gezahlt.

Folgende Varianten sind zum Jahreswechsel 2022 möglich:

(38)

4. Betriebliche Altersvorsorge

4.2 Organisatorische Umsetzung

ACHTUNG

Bei Fragen zu den Verträgen wenden Sie sich direkt an das jeweilige Versicherungsunternehmen.

Die vertragliche Ausgestaltung zur Umsetzung muss dort besprochen werden.

(39)

DATEV eG Seite 39

4. Betriebliche Altersvorsorge 4.3 Umsetzung im Programm

Verträge anpassen

◼ Neuen Vertrag ab Januar 2022 anlegen

Wenn Sie für den Mitarbeiter in seinem Vertrag einen neuen ab Januar 2022 gültigen AG-Pflichtzuschuss hinterlegen, dürfen Sie den bestehenden Vertrag nicht verändern!

Wenn Sie den bestehenden Vertrag ändern würden, wirkt sich das auf die gesamte Vertragslaufzeit aus. Bei Nachberechnungen, auch ins Vorjahr, würde das zu Fehlern führen.

◼ Daher:

Nutzen Sie die neue Kopierfunktion.

Kopieren Sie den bestehenden Vertrag auf einen neuen.

Erfassen Sie dort mit Gültigkeit 01/2022 den Pflicht-AG-Zuschuss.

(40)

4. Betriebliche Altersvorsorge 4.3 Umsetzung im Programm

◼ Die vertraglichen Vereinbarungen wurden getroffen.

◼ Folgende Lohnarten müssen für die Abrechnung des AG-Pflichtzuschusses angelegt sein:

890 bAV AG-Zus. Lfd. ST-pfl.

891 bAV AG-Zus. Lfd. ST-frei

892 bAV AG-Zus. Lfd. SV-pfl.

893 bAV AG-Zus. Lfd. ST-pau

895 bAV AG-Zus. Lfd. v. 1981

896 bAV AG-Zus. EBZ. ST-pfl.

897 bAV AG-Zus. EBZ ST-frei

898 bAV AG-Zus. EBZ SV-pfl.

899 bAV AG-Zus. EBZ ST-pau

◼ Eine Änderung in den Einstellungen der Lohnarten ist nicht notwendig.

(41)

DATEV eG Seite 41

4. Betriebliche Altersvorsorge 4.3 Umsetzung im Programm

◼ Wenn noch nicht vorhanden, die Varianten des AG-Pflichtzuschusses bAV neu anlegen.

◼ Nach unserem Beispiel in Abschnitt 4.2:

(42)

4. Betriebliche Altersvorsorge

4.3 Umsetzung im Programm

(43)

DATEV eG Seite 43

4. Betriebliche Altersvorsorge 4.3 Umsetzung im Programm

◼ Bei Mitarbeitern mit bestehenden Verträgen und gegebenen Voraussetzungen Bearbeitungsmonat 01/2022 wählen

(44)

4. Betriebliche Altersvorsorge 4.3 Umsetzung im Programm

◼ Neue Kopierfunktion:

Vertrag kopieren

Daten prüfen

Pflichtzuschuss erfassen

(45)

DATEV eG Seite 45

4. Betriebliche Altersvorsorge 4.3 Umsetzung im Programm

◼ Neue Kopierfunktion:

(46)

4. Betriebliche Altersvorsorge 4.3 Umsetzung im Programm

◼ Neue Kopierfunktion:

(47)

DATEV eG Seite 47

4. Betriebliche Altersvorsorge 4.3 Umsetzung im Programm

◼ Neue Kopierfunktion:

(48)

4. Betriebliche Altersvorsorge 4.3 Umsetzung im Programm

Berechnung

100,00 EUR Gehaltsverzicht je Monat

15 % von 100,00 EUR = 15,00 EUR AG-Pflichtzuschuss

100,00 EUR Gehaltsverzicht + 15,00 EUR AG-Pflichtzuschuss = 115,00 EUR BAV-Gesamtbetrag je Monat

Der Mitarbeiter zahlt 100,00 EUR und der Arbeitgeber 15,00 EUR in die betriebliche Altersvorsorge ein.

Als Gesamtbetrag werden in diesem Fall 115,00 EUR an die Versicherung überwiesen.

Mit dem neuen AG-Pflichtzuschuss gibt es auch eine neue bAV-Rate.

(49)

DATEV eG Seite 49

4. Betriebliche Altersvorsorge 4.3 Umsetzung im Programm

Variante 2 – Von Hundert

(50)

4. Betriebliche Altersvorsorge 4.3 Umsetzung im Programm

Berechnung

100,00 EUR Gehaltsverzicht je Monat

15 % von 100,00 EUR = 15,00 EUR AG-Pflichtzuschuss

100,00 EUR Gehaltsverzicht – 15,00 EUR AG-Pflichtzuschuss = 85,00 EUR tatsächlicher Gehaltsverzicht

85,00 EUR tatsächlicher Gehaltsverzicht + 15,00 EUR AG-Pflichtzuschuss = 100,00 EUR BAV-Gesamtbetrag je Monat

Der Mitarbeiter zahlt 85,00 EUR und der Arbeitgeber 15,00 EUR in die betriebliche Altersvorsorge ein.

Als Gesamtbetrag werden in diesem Fall 100,00 EUR an die Versicherung überwiesen.

Mit dem neuen AG-Pflichtzuschuss bleibt es bei der alten bAV-Rate.

Die Entgeltumwandlungsvereinbarung ist anzupassen.

(51)

DATEV eG Seite 51

4. Betriebliche Altersvorsorge

4.4 Zusätzliche Unterstützung im Programm

◼ Ab LODAS 11.73 (August 2021) finden Sie unter Brennpunkte in der Registerkarte AG-Zuschuss betriebliche

Altersvorsorge eine Aufstellung aller Mitarbeiter mit Verträgen ohne aktuell hinterlegten AG-Pflichtzuschuss in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskassen und Pensionsfonds.

◼ Beachten Sie, dass in dieser Übersicht nur geprüft werden kann, ob im Vertrag des Mitarbeiters in den Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge | Vertragsdaten | Allgemeine Angaben der AG-Pflichtzuschuss bAV

zugeordnet wurde.

◼ Wenn Sie den AG-Pflichtzuschuss anderweitig erfasst haben

z. B. als Betrag in der Registerkarte Arbeitgeberanteil

oder als Festbezug

◼ und dies beibehalten möchten, können Sie den Mitarbeiter / Vertrag in der Übersicht in der Spalte geprüft markieren.

◼ Wenn das Kontrollkästchen auch geprüfte Daten anzeigen deaktiviert bleibt, werden diese Mitarbeiter / Verträge beim erneuten Aufruf der Brennpunkte nicht mehr angezeigt.

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4. Betriebliche Altersvorsorge

4.4 Zusätzliche Unterstützung im Programm

(53)

DATEV eG Seite 53

4. Betriebliche Altersvorsorge

4.4 Zusätzliche Unterstützung im Programm

(54)

4. Betriebliche Altersvorsorge

4.5 AG-Zuschuss auf die SV-Ersparnis begrenzen

Leitsatz

Wenn ein AN zu Gunsten einer bAV Entgeltbestandteile umwandelt, ist der AG bei bestehenden Verträgen ab 2022 und bei Neuverträgen ab 2019 verpflichtet, 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als AG-Zuschuss zu zahlen, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Wichtige Rechengrößen für unsere Betrachtung

(55)

DATEV eG Seite 55

4. Betriebliche Altersvorsorge

4.5 AG-Zuschuss auf die SV-Ersparnis begrenzen

Der Arbeitgeber kann entscheiden, ob er

◼ „spitz“ abrechnet und nur den tatsächlich ersparten Beitrag weitergibt (unter Berücksichtigung von z. B.

Beitragsbemessungsgrenzen, Einmalzahlungen, Märzklausel) oder

◼ pauschal 15 % als Arbeitgeberzuschuss zahlt, auch wenn die Ersparnis niedriger ist.

ACHTUNG

In LODAS und Lohn und Gehalt wird immer der pauschale Arbeitgeberzuschuss von x % abgerechnet.

Eine automatische Kürzung auf die tatsächlich ersparten Beiträge ist nicht möglich.

Daher die folgenden Überlegungen.

(56)

4. Betriebliche Altersvorsorge

4.5 AG-Zuschuss auf die SV-Ersparnis begrenzen

Annahme: Der AG will den Pflichtzuschuss begrenzen, wenn die Entgeltumwandlung 4 % der BBG RV übersteigt.

In diesem Fall liegt keine SV-Ersparnis mehr vor.

Der Versicherungsvertrag ist entsprechend gestaltet (variabler Betrag, da variabler AG-Zuschuss entsprechend der jährlich veränderten Einspargröße oder „Von Hundert“-Berechnung).

◼ Das ergibt rechnerisch einen maximal vorgeschriebenen Zuschuss von 15 % aus 4 % der BBG RV (2021: 511,20 EUR).

◼ In LODAS und Lohn und Gehalt lässt sich dieser Sachverhalt abrechnen aber nicht automatisieren.

◼ Eine manuelle Berechnung ist erforderlich.

◼ Unter Berücksichtigung der jeweiligen Versicherungsbeiträge und der BBG sind zu Beginn des Jahrs die betroffenen AN sowie der Monat, in dem die Entgeltumwandlung überschritten wird, zu ermitteln.

◼ Welche Mitarbeiter sind betroffen:

Mitarbeiter, die mehr als 4 % der BBG RV West ihres Gehalts umwandeln.

Monatlich gesehen entspricht das einer Gehaltsumwandlung von mehr als 284,00 EUR (3.408,00 EUR/12).

Wenn Sie dem AN nicht mehr als den max. AG-Zuschuss von 511,20 EUR (3.408,00 EUR *15 %) zahlen, müssen Sie manuell eingreifen.

(57)

DATEV eG Seite 57

4. Betriebliche Altersvorsorge

4.5 AG-Zuschuss auf die SV-Ersparnis begrenzen

In welchem Monat wird der Arbeitgeberzuschuss überschritten?

◼ Um zu berechnen, in welchem Monat beim AN der AG-Zuschuss überschritten wird, werden die 511,20 EUR durch den individuellen monatlichen Arbeitgeberzuschuss geteilt (15 % des Betrags der individuellen Gehaltsumwandlung). Das Ergebnis wird auf eine Ganzzahl aufgerundet.

◼ Es gilt also, den Monat der Überschreitung zu ermitteln sowie den dort verbleibenden „Rest-AG-Zuschuss“.

BEISPIEL

Ein AN hat eine bAV mit 400,00 EUR monatlicher Entgeltumwandlung.

Monat: 15% aus 400,00 EUR sind 60,00 EUR AG-Zuschuss.

Jahr: 15% aus 4.800,00 EUR (400,00 EUR x 12 Monate) sind 720,00 EUR AG-Zuschuss.

Aber der AN erhält nur den max. AG-Pflichtzuschuss von 15%, soweit SV-Ersparnis gegeben ist.

15% aus 3.408,00 EUR (4% der RV-BBG) sind 511,20 EUR AG-Zuschuss.

(58)

4. Betriebliche Altersvorsorge

4.5 AG-Zuschuss auf die SV-Ersparnis begrenzen

Berechnung des Monats der Überschreitung: Den maximal gewünschten AG-Zuschuss durch den individuellen monatlichen AG- Zuschuss des Mitarbeiters teilen.

◼ 511,20 EUR / 60,00 EUR = 8,52

◼ Der Mitarbeiter wird im 9. Monat (September) die Grenze überschreiten und muss ab hier individuell betrachtet werden.

◼ Im September muss sein AG-Zuschuss anteilig berechnet werden.

◼ Ab Oktober erhält er keinen Arbeitgeberzuschuss mehr.

Berechnung des AG-Zuschusses für den 9. Monat:

◼ Bis August bezahlter Arbeitgeberzuschuss: 8 x 60,00 EUR= 480,00 EUR

◼ Auf den vollen AG-Zuschuss fehlen noch 31,20 EUR (511,20 EUR – 480,00 EUR).

(59)

DATEV eG Seite 59

4. Betriebliche Altersvorsorge

4.5 AG-Zuschuss auf die SV-Ersparnis begrenzen

Berechnung des individuellen Prozentsatzes für den September:

◼ Betrag: 31,20 EUR

◼ Das sind 7,8% von der Entgeltumwandlung 400,00 EUR im September.

HINWEIS

Der Arbeitgeberzuschuss wird in Lohn und Gehalt und LODAS immer auf die Gehaltsumwandlung berechnet.

Ein von 15% abweichender Prozentsatz muss unter Mandantendaten | AG-Pflichtzuschuss bAV erfasst werden.

(60)

4. Betriebliche Altersvorsorge

4.5 AG-Zuschuss auf die SV-Ersparnis begrenzen

Im Blick auf das Jahr 2021 heißt das:

◼ Der Mitarbeiter erhält bis zum Monat August die vollen 15 % in Höhe von 60,00 EUR (400,00 EUR x 15 %).

Das ergibt 480,00 EUR (8 x 60,00 EUR).

◼ Für den September kommen noch 31,20 EUR hinzu.

7,80 % von 400,00 EUR

◼ Ab Oktober erhält der Mitarbeiter keinen Arbeitgeberzuschuss mehr.

Das ergibt insgesamt die gewünschten 511,20 EUR.

(61)

DATEV eG Seite 61

4. Betriebliche Altersvorsorge

4.5 AG-Zuschuss auf die SV-Ersparnis begrenzen

Umsetzung in LODAS

◼ Wir müssen mit 2 weiteren bAV-Verträgen arbeiten. Denn für einen bAV-Vertrag kann nur ein Arbeitgeberpflichtzuschuss zugeordnet werden.

◼ Der zusätzliche Prozentsatz wird als weitere Variante in den Mandantendaten angelegt.

◼ Für den September wird für den Mitarbeiter ein weiterer Vertrag angelegt und die Variante diesem Vertrag zugeordnet.

◼ Für Oktober bis Dezember soll kein AG-Pflichtzuschuss abgerechnet werden. Dazu benötigen wir einen weiteren Vertrag, dem kein Arbeitgeberzuschuss zugeordnet wird.

(62)

4. Betriebliche Altersvorsorge

4.5 AG-Zuschuss auf die SV-Ersparnis begrenzen

Umsetzung in LODAS

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DATEV eG Seite 63

4. Betriebliche Altersvorsorge

4.5 AG-Zuschuss auf die SV-Ersparnis begrenzen

Umsetzung in LODAS

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4. Betriebliche Altersvorsorge

4.5 AG-Zuschuss auf die SV-Ersparnis begrenzen

Umsetzung in LODAS

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DATEV eG Seite 65

4. Betriebliche Altersvorsorge

4.5 AG-Zuschuss auf die SV-Ersparnis begrenzen

Umsetzung in LODAS

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4. Betriebliche Altersvorsorge

4.5 AG-Zuschuss auf die SV-Ersparnis begrenzen

Umsetzung in LODAS

SV-Förderbetrag erreicht:

8 x 400,00 EUR + 208,00 EUR

= 3.408,00 EUR (4% BBG RV 2021)

(67)

DATEV eG Seite 67

4. Betriebliche Altersvorsorge

4.5 AG-Zuschuss auf die SV-Ersparnis begrenzen

Umsetzung in LODAS bis

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4. Betriebliche Altersvorsorge

4.5 AG-Zuschuss auf die SV-Ersparnis begrenzen

Umsetzung in LODAS bis

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DATEV eG Seite 69

4. Betriebliche Altersvorsorge

4.5 AG-Zuschuss auf die SV-Ersparnis begrenzen

Umsetzung in LODAS Es greift wieder Vertrag 1.

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4. Betriebliche Altersvorsorge

4.5 AG-Zuschuss auf die SV-Ersparnis begrenzen

Fazit

◼ Sehr aufwändig

◼ Betrifft aber nur AN mit besonders hoher Entgeltumwandlung.

◼ Betrifft nur Unternehmen, die in solchen Fällen auf die SV-Ersparnis begrenzen wollen.

◼ Andere Umsetzungen sind denkbar.

z.B. feste AG-Zuschüsse erfassen

Entspräche jedoch nicht der Darstellung des Pflicht-AG-Zuschusses.

Würde auch manuelle Berechnung bedeuten.

(71)

DATEV eG Seite 71

4. Betriebliche Altersvorsorge

4.5 AG-Zuschuss auf die SV-Ersparnis begrenzen

Fazit

◼ AG-Pflichtzuschuss individuell für das ganze Jahr verwenden?

Unser Beispiel in 2021:

– 400,00 EUR x 12 Monate = 4.800,00 EUR – 4.800,00 EUR x 15,00 % = 720,00 EUR – 4.800,00 EUR x 10,65 % = 511,20 EUR – Je Monat wären das 42,60 AG-Zuschuss.

Müsste aber auch jährlich neu berechnet werden wegen der Änderung der BBG.

Entspräche sicher nicht dem Gesetz (sinngemäß: 15% Zuschuss soweit SV-Ersparnis).

Wäre auch problematisch beim Austritt unterjährig.

(72)

5. Versorgungsbezüge

(73)

DATEV eG Seite 73

5. Versorgungsbezüge

Meldestelle im Zahlstellen-Meldeverfahren ändern (Pseudo-Änderungsmeldung)

◼ Erstellen und senden Sie Meldungen an Versorgungsbezugs-Krankenkassen außerhalb von LODAS?

z. B. über sv.net

◼ Dann werden die Rückmeldungen von den Krankenkassen nicht mehr an LODAS übermittelt.

◼ Um wieder LODAS als Empfänger für die Rückmeldungen zu hinterlegen, müssen Sie eine Pseudo-Änderungsmeldung erstellen und senden.

◼ Neue Funktion unter Mandant | Meldestelle Zahlstellen-Meldeverfahren aktualisieren.

◼ LODAS setzt dadurch automatisch eine Meldung an relevante Krankenkassen ab, um das Zielsystem der Rückmeldungen wieder auf Ihr Lohnprogramm zu setzen.

(74)

5. Versorgungsbezüge

Meldestelle im Zahlstellen-Meldeverfahren ändern (Pseudo-Änderungsmeldung)

(75)

DATEV eG Seite 75

6. Weitere Themen

6.1 Programmverbindung FIBU

6.2 Löschen von Daten außerhalb des gesetzlichen Aufbewahrungszeitraums

(76)

6. Weitere Themen

6.1 Programmverbindung FIBU

Neue Programmschnittstelle FIBS

◼ Mit LODAS 11.73 wurde die alten Programmverbindung zwischen Finanzbuchführung und Lohn durch die neue Schnittstelle FIBS ersetzt.

◼ In LODAS können durch die neue Schnittstelle mehr Buchungssätze als bisher bereitgestellt werden.

◼ Die Bereitstellung der Daten erfolgt nicht mehr über Nacht, sondern jeder RZ-Lohnverarbeitungslauf erzeugt ein Update der bereitgestellten Daten.

(77)

DATEV eG Seite 77

6. Weitere Themen

6.2 Löschen von Daten außerhalb des gesetzlichen Aufbewahrungszeitraums

◼ Seit Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist der Verantwortliche für die Datenverarbeitung

verpflichtet, personenbezogene Daten, für die keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufbewahrung mehr besteht, zu löschen.

◼ Die technischen Voraussetzungen zur Löschung dieser Daten (älter 14 Jahre) stehen Ihnen für die DATEV- Lohnabrechnungsprogramme zur Verfügung (s. Dok. 1020705).

Vorgehen

◼ Voraussetzungen: Das Recht zur Nutzung der Mandantenverwaltung RZ ist auf SmartCard oder als DATEV-Benutzer vorhanden.

◼ Im DATEV Arbeitsplatz über Wissen und Service die DATEV Service-Anwendungen starten.

(78)

6. Weitere Themen

6.2 Löschen von Daten außerhalb des gesetzlichen Aufbewahrungszeitraums

◼ In der Übersicht Mandantenverwaltung RZ | Mandantenübersicht wählen.

◼ Auf beliebigen Eintrag mit rechter Maustaste das Kontextmenü öffnen und den Eintrag Mandantendaten löschen wählen.

(79)

DATEV eG Seite 79

6. Weitere Themen

6.2 Löschen von Daten außerhalb des gesetzlichen Aufbewahrungszeitraums

◼ Folgende Programme aktivieren:

Für LODAS - LODAS außerhalb des Prüfungszeitraums (LALT)

Für Lohn und Gehalt - Lohn und Gehalt Daten im RZ außerhalb des Prüfungszeitraums (LUGA)

ACHTUNG

Prüfen Sie vor dem nächsten Schritt, dass Sie das korrekte Programm LALT oder LUGA gewählt haben, da

ansonsten bei den anderen Programmen (LODAS (LOHN) oder Lohn und Gehalt Daten im RZ (LALG)) die aktiven Mandanten gelöscht werden.

(80)

6. Weitere Themen

6.2 Löschen von Daten außerhalb des gesetzlichen Aufbewahrungszeitraums

◼ Für LODAS - LODAS außerhalb des Prüfungszeitraums (LALT)

◼ Für Lohn und Gehalt - Lohn und Gehalt Daten im RZ außerhalb des Prüfungszeitraums (LUGA)

(81)

DATEV eG Seite 81

6. Weitere Themen

6.2 Löschen von Daten außerhalb des gesetzlichen Aufbewahrungszeitraums

◼ Wählen Sie nun den/die betroffenen Mandanten.

(82)

6. Weitere Themen

6.2 Löschen von Daten außerhalb des gesetzlichen Aufbewahrungszeitraums

◼ Im letzten Schritt bitte die Daten prüfen und die im Assistenten genannten Empfehlungen beachten.

◼ Auf Senden klicken.

weiter nächste Seite

(83)

DATEV eG Seite 83

6. Weitere Themen

6.2 Löschen von Daten außerhalb des gesetzlichen Aufbewahrungszeitraums

◼ Im letzten Schritt bitte die Daten prüfen und die im Assistenten genannten Empfehlungen beachten.

◼ Auf Senden klicken.

(84)

6. Weitere Themen

6.2 Löschen von Daten außerhalb des gesetzlichen Aufbewahrungszeitraums

◼ Der Assistent quittiert:

◼ Die Verarbeitung im Rechenzentrum startet am Erfassungstag (nur Montag bis Freitag) um 17.15 Uhr.

◼ Für Aufträge, die nach 17.00 Uhr erfasst werden, startet die Verarbeitung im Rechenzentrum erst am Folgetag (nur Montag bis Freitag).

(85)

DATEV eG Seite 85

6. Weitere Themen

6.2 Löschen von Daten außerhalb des gesetzlichen Aufbewahrungszeitraums

Altdaten löschen im Lohnprogramm

◼ Die Altdaten von allen oder ausgewählten Mitarbeitern können gelöscht werden.

◼ 3 Jahre + aktuelles Jahr bleiben mindestens erhalten.

In 2021 sind technisch Jahrgänge bis einschließlich 2017 löschbar.

◼ Den tatsächlichen Löschumfang (Jahrgänge) müssen Sie selbst bestimmen.

◼ Sie wählen die zu löschenden Jahrgänge.

(86)

6. Weitere Themen

6.2 Löschen von Daten außerhalb des gesetzlichen Aufbewahrungszeitraums

Altdaten löschen im Lohnprogramm – Mandantenebene

(87)

DATEV eG Seite 87

6. Weitere Themen

6.2 Löschen von Daten außerhalb des gesetzlichen Aufbewahrungszeitraums

Altdaten löschen im Lohnprogramm – Mandantenebene

(88)

6. Weitere Themen

6.2 Löschen von Daten außerhalb des gesetzlichen Aufbewahrungszeitraums

Altdaten löschen im Lohnprogramm – Mitarbeiterebene

◼ Bestimmte AN:

Zunächst AN auswählen

Dann Extras | Historische Daten | Mitarbeiter

(89)

DATEV eG Seite 89

6. Weitere Themen

6.2 Löschen von Daten außerhalb des gesetzlichen Aufbewahrungszeitraums

Altdaten löschen im Lohnprogramm – Mitarbeiterebene

(90)

Zu all unseren DATEV-Programmen finden Sie Produkt- und Serviceinformationen im DATEV Hilfe-Center.

Sollten Sie keine Lösung finden, erreichen Sie die DATEV-Services über das Hilfe-Center.

Servicekontakt und Service-TAN stehen Ihnen am Ende jeder Seite zur Verfügung.

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