Dok.-Nr.: 1080647
DATEV-Serviceinformation Hintergrund
Letzte Aktualisierung: 30.12.2020
Relevant für:
LODAS classic LODAS comfort LODAS compact
Prüfhilfe Mindestlohn in LODAS
Inhaltsverzeichnis 1 Über dieses Dokument 2 Hintergrund
3 Aufbau der Prüfhilfe Mindestlohn
4 Berechnungsgrundlagen der Prüfhilfe Mindestlohn 5 Berechnung des Stundenlohns
5.1 Gehaltsempfänger
5.2 Gehaltsempfänger ohne Arbeitszeit 5.3 Stundenlohnempfänger
5.4 Sonstige Entlohnungsformen
6 Anpassungsmöglichkeiten für die Auswertung 6.1 Lohnarten
6.2 Mandantendaten 6.3 Personaldaten 7 Weitere Informationen
Aktuelle Änderungen
01.07.2021 Dokument auf Mindestlohn ab 01.07.2021 aktualisiert.
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erhalten Sie folgende Informationen zur Prüfhilfe Mindestlohn in LODAS:
Aufbau der Prüfhilfe Mindestlohn
Berechnungsgrundlagen der Prüfhilfe
Berechnung des Stundenlohns
Gehaltsempfänger
Gehaltsempfänger ohne Arbeitszeit
Stundenlohnempfänger
Sonstige Entlohnungsformen
Individuelle Anpassungsmöglichkeiten der Auswertungen
2 Hintergrund
Seit 01.07.2021 beträgt der Mindestlohn 9,60 Euro brutto je Zeitstunden (2020: 9,35 Euro und seit 01.01.2021: 9,50 Euro). Alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf diesen Brutto- Stundenlohn. Alle Arbeitgeber sind zur Zahlung des Mindestlohns verpflichtet.
Vorbehalt: Gesetzliche Grundlagen sind noch nicht verabschiedet
Seitens des Gesetzgebers ist bisher nicht abschließend geklärt, welche Lohnbestandteile für den Mindestlohn anrechenbar sind. Die Auswertung kann Sie deshalb bei der Ermittlung des Mindestlohns lediglich unterstützen. Prüfen Sie, ob im individuellen Fall eine Anpassung erforderlich ist.
3 Aufbau der Prüfhilfe Mindestlohn
Die Prüfhilfe Mindestlohn kann folgende Mitarbeitergruppen und Sonderfälle auflisten:
Gehaltsempfänger
Gehaltsempfänger ohne Arbeitszeit
Stundenlohnempfänger
Sonstige Entlohnungsformen ohne Arbeitszeit
Sonstige Entlohnungsformen
Wenn in einer Gruppe keine potenzielle Mindestlohnunterschreitung identifiziert wird, taucht sie nicht auf der Auswertung auf.
Die Prüfhilfe Mindestlohn wird nicht erstellt, wenn keine Mindestlohnunterschreitungen identifiziert werden und wenn keine geringfügig Beschäftigten abgerechnet werden.
Geringfügig Beschäftigte werden unabhängig von einer Mindestlohnunterschreitung auf der Auswertung ausgegeben. Die Liste ist getrennt in geringfügig und normal Beschäftigte.
So sehen die Auswertungen aus:
LODAS - Musterauswertung Normalbeschäftigte (pdf) (Stand: 12/2014)
LODAS - Musterauswertung geringfügig Beschäftigte (pdf) (Stand: 12/2014)
4 Berechnungsgrundlagen der Prüfhilfe Mindestlohn
Die Ermittlung des Stundenlohns weicht je nach Entlohnungsform des jeweiligen Arbeitnehmers ab.
Individuelle Situation berücksichtigen
Die Prüfung des Mindestlohns muss an die jeweiligen Gegebenheiten des einzelnen Arbeitgebers und Arbeitnehmers angepasst werden. Dabei spielt die individuelle Gestaltung des Arbeitsverhältnisses eine wichtige Rolle und kann auf die Berechnung starken Einfluss haben. Die Prüfhilfe Mindestlohn kann nur Standardfälle abbilden. Sie dient zur Unterstützung bei der weiteren Prüfung, kann diese Prüfung aber nicht ersetzen!
5 Berechnung des Stundenlohns
Schwellenwert Mindestlohn
Für die Einschätzung des Risikos eines Mindestlohnverstoßes lässt sich folgende Plausibilitätsprüfung anstellen:
Wenn - mit Ausnahmegenehmigung der Arbeitsschutzbehörde - täglich 12 Stunden und - unter zulässiger Nutzung von Sonntagsarbeit - an 29 Tagen in einem Monat gearbeitet wird, so beträgt die danach mögliche maximale Arbeitsstundenzahl je Monat 348 Stunden.
Somit ergibt sich ein mindestlohnrelevantes Arbeitsentgelt für 2021 (Schwellenwert) von 3.340,80 Euro (348 Stunden x 9,60 Euro).
Alle Mitarbeiter, die den Schwellenwert mit mindestlohnrelevantem Arbeitsentgelt / Lohnarten in der Abrechnung überschreiten, besteht kein Risiko mehr eines Mindestlohnverstoßes. Ab dieser Entgelthöhe prüft das Programm nicht weiter. Der Schwellenwert gilt gleichermaßen für Beschäftigte in Voll- und Teilzeit.
5.1 Gehaltsempfänger
In diese Kategorie fallen Arbeitnehmer, deren Entlohnungsform als Gehalt geschlüsselt ist und für die eine wöchentliche Arbeitszeit hinterlegt wurde (Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Register Allgemeine Angaben).
Für die wöchentliche Arbeitszeit werden nach absteigender Rangfolge folgende Arbeitszeiten verwendet:
1. Personaldaten | Arbeitszeiten | Soll-Arbeitszeit
2. Personaldaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige-Arbeitszeit 3. Mandantendaten | Arbeitszeiten | Soll-Arbeitszeit
4. Mandantendaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeit
Um den Divisor zur Ermittlung des Stundenlohns zu erhalten, wird aus der wöchentlichen Arbeitszeit mit folgender Formel eine monatliche Arbeitszeit berechnet:
Formel für die Berechnung der monatlichen Arbeitszeit
Monatliche Arbeitszeit = Wöchentliche Arbeitszeit x 13 Wochen / 3
Für Gehaltsempfänger, die ein gleichbleibendes monatliches Gehalt erhalten, können die geleisteten Stunden hinsichtlich der verschiedenen Arbeitstage monatlich variieren. Das Gesetz zum Mindestlohn enthält keine Vorschrift, wie bei der Umrechnung von Festgehältern vorzugehen ist.
Inzwischen haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Zoll und die Deutsche Rentenversicherung veröffentlicht, dass diese Stellen bei einer Prüfung eine mit der obigen Formel berechnete Arbeitszeit verwenden.
Wenn hiernach der Mindestlohn nur aufgrund der schwankenden Anzahl an Arbeitstagen in einzelnen Monaten unterschritten wird (also nicht aufgrund von Überstunden), ist dies nach Begründung dieser Stellen unbeachtlich. In diesen Fällen würde im Ergebnis ein (fiktives) Arbeitszeitkonto im Sinne des § 2 Abs. 2 MiLoG vereinbart, in dessen Rahmen die zur Mindestlohnunterschreitung führenden Arbeitsstunden, die über die regelmäßige Monatsarbeitszeit hinausgehen, spätestens innerhalb von 12 Kalendermonaten (regelmäßig innerhalb von 3 Monaten), ausgeglichen werden würden. Diese Stellen haben aber auch klargestellt, dass die Auslegung von Gesetzen den Gerichten vorbehalten ist. Daher auch keine Gewährleistung bei Verwendung des Faktors 13/3 gegeben werden kann.
Ausgleich des (fiktiven) Arbeitskontos
Bei einem unterjährigen Austritt ist unter Umständen ein Ausgleich des (fiktiven)
Arbeitszeitkontos notwendig. Wir empfehlen Ihnen daher für einen unterjährig austretenden Mitarbeiter die Einhaltung des Mindestlohns in den einzelnen Monaten zu prüfen.
Wenn für einen Gehaltsempfänger zusätzlich Stundenlohnarten über die Bewegungsdaten erfasst werden (z. B.
Ausgleich von Überstunden), wird die Anzahl der erfassten Stunden auf die ermittelte monatliche Arbeitszeit addiert.
Voraussetzung dafür ist, dass die Stundenlohnart als mindestlohnrelevant mit der Schlüsselung Betrag und Stunden berücksichtigen angelegt ist. Wenn die erfassten Stunden nicht als zusätzliche geleistete Arbeitszeit berücksichtigt werden, das damit ausbezahlte Entgelt aber mindestlohnrelevant ist, muss die Schlüsselung in der Stundenlohnart auf Betrag berücksichtigen geändert werden.
Formel für die Berechnung des ermittelten Stundenlohns
Ermittelter Stundenlohn = Summe der relevanten Festbezugslohnarten / (wöchentliche Arbeitszeit x 13 Wochen / 3)
Gehalt: 1.200,00 EUR (Stammlohnart 200); wöchentliche Arbeitszeit: 40 Stunden
Stundenlohn = 1.200,00 / (40 Std. x 13 Wochen / 3) = 6,92 EUR / Std. (kaufmännisch gerundet)
5.2 Gehaltsempfänger ohne Arbeitszeit
In diese Kategorie fallen Arbeitnehmer, deren Entlohnungsform als Gehaltsempfänger erfasst ist, aber für die keine gültigen Arbeitszeiten auf Mandanten- oder Personalebene hinterlegt sind unter Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Register Allgemeine Angaben.
Zusätzlich werden geringfügig Beschäftigte und Teilzeitbeschäftigte, wenn keine Arbeitszeit in den Personaldaten gespeichert ist, in dieser Kategorie ausgegeben. Um auch für diese Mitarbeiter eine Prüfung zu ermöglichen, wird eine maximal zulässige monatliche und wöchentliche Arbeitszeit ermittelt.
Prüfen Sie, ob der Arbeitnehmer die maximal zulässige Arbeitszeit überschreitet, und erfassen Sie ggf. die Arbeitszeit für den Arbeitnehmer auf Personalebene. Hierzu wird die Summe der relevanten Festbezugslohnarten durch den gesetzlichen oder hinterlegten Mindestlohn dividiert (maximal zulässige monatliche Arbeitszeit). Anschließend werden die monatlichen Stunden durch den Wert 13 Wochen / 3 dividiert (maximal zulässige wöchentliche Arbeitszeit).
Beispiel:
Gehalt: 1.200,00 EUR (Stammlohnart 200); Mindestlohn: 9,60 EUR pro Stunde
Maximal zulässige monatliche Arbeitszeit = 1.200,00 / 9,60 = 125 Stunden (abgerundet auf halbe Stunden)
Maximal zulässige wöchentliche Arbeitszeit = 125 Std. / 13 x 3 = 28,5 Stunden (abgerundet auf halbe Stunden)
5.3 Stundenlohnempfänger
In diese Kategorie fallen Arbeitnehmer, deren Entlohnungsform mit Stundenlohn erfasst ist unter Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Register Allgemeine Angaben.
Zur Berechnung des ermittelten Stundenlohns wird die Summe der relevanten Entgelte aus den in den
Bewegungsdaten erfassten relevanten Stundenlohnarten und den mindestlohnrelevanten Festbezügen gebildet. Als Arbeitszeit wird die Anzahl der über Bewegungsdaten erfassten relevanten Stunden berücksichtigt.
Wenn für einen Stundenlohnempfänger keine Stunden erfasst werden und trotzdem relevante Entgelte vorhanden sind, wird die Arbeitszeit wie bei Gehaltsempfängern ermittelt.
Formel für die Berechnung des ermittelten Stundenlohns
Ermittelter Stundenlohn = Summe der relevanten Bezüge / Summe der erfassten relevanten Stunden
Beispiel:
Std-Lohn 1 (Stammlohnart 101) / 8,00 EUR x 120,0 abgerechnete Stunden
Std-Lohn 2 (Stammlohnart 102) / 2,50 EUR x 20,0 abgerechnete Stunden
Std-Lohn = (8,00 EUR x 120 Std. + 2,5 EUR x 20 Std.) / (120 Std. + 20 Std.) = 7,21 EUR / Std.
(kaufmännisch gerundet)
5.4 Sonstige Entlohnungsformen
In diese Kategorie fallen Arbeitnehmer, deren Entlohnungsform mit Leistungslohn erfasst ist unter Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Register Allgemeine Angaben.
Zusätzlich müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Akkord normal
Ein Akkordfaktor muss hinterlegt und mindestens eine der folgenden Akkordlohnarten abgerechnet worden sein: 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129
Monatslohn Metalltarif
Ein Monatsgrundlohn muss hinterlegt und mindestens eine der folgenden Lohnarten abgerechnet worden sein: 620, 622, 624, 626
Monatslohn Tarifgebiet NRW
Ein Monatslohn muss hinterlegt und mindestens eine der folgenden Lohnarten abgerechnet worden sein: 640, 641, 642, 643
Der Stundenlohn wird dann analog zu Gehaltsempfängern mit oder ohne Arbeitszeit berechnet.
6 Anpassungsmöglichkeiten für die Auswertung
6.1 Lohnarten
Mit LODAS werden die Lohnarten automatisch entsprechend ihrer Relevanz für die Berücksichtigung beim Mindestlohn vorbelegt. Diese Vorbelegung kann geändert werden.
Zur Änderung Mandantendaten | Lohnarten, Registerkarte Sonstiges, Gruppe Angaben zum Mindestlohn wählen.
Vorbelegung der Lohnarten sind Vorschläge
Die Vorbelegung der Lohnarten durch DATEV sind reine Vorschlagswerte. Prüfen Sie daher die Einstellungen in den von Ihnen genutzten Lohnarten.
Die Einschätzung der DATEV, welche Zahlungen des Arbeitgebers als Bestandteil des Mindestlohns anzuerkennen sind, beruht auf der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (Drucksache 18/2010). Der Mindestlohn wird darin als Mindestentgeltsatz im Sinne des § 2 Nr. 1 AEntG definiert. Auslegungskriterien liefern diverse Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof und des Bundesarbeitsgerichts. Demnach müssen nur solche Entgeltbestandteile berücksichtigt werden, "die nicht das Verhältnis zwischen der Leistung des Arbeitnehmers und der von ihm erhaltenen Gegenleistung veränderten (funktionale Gleichwertigkeit der zu vergleichenden Leistungen)."
(EuGH vom 14.04.2005-C-341/02- "Kommission/Deutschland").
Zahlungen, die als Gegenleistung für ein Mehr an Arbeit oder Arbeitsstunden unter besonderen Bedingungen gezahlt werden, werden daher nicht als Entgeltbestandteile des Mindestlohns angesehen.
Aufgrund dieser Auslegung wurde eine im Zweifel vorsichtige Vorbelegung der Lohnarten auf Basis der hinterlegten Stammlohnart getroffen. Zahlungen, die im Einzelfall doch eine Mindestlohnrelevanz haben, deren Lohnart aber keine DATEV-Vorbelegung erhalten hat, müssen auf mindestlohnrelevant geschlüsselt werden und werden für die Auswertung Prüfhilfe Mindestlohn berücksichtigt.
Stammlohnart LODAS Bezeichnung Vorbelegung
101 Stundenlohn Betrag und Stunden
102 Stundenlohn Betrag und Stunden
103 Überstdgrundvergütung Betrag und Stunden
104 Überstdgrundvergütung Betrag und Stunden
108 Stundenlohn Betrag und Stunden
120 Zeitakkord Betrag
121 Zeitakkord Betrag
122 Akkord vor.bezahl.Zeit Betrag
123 Akkord vor.bezahl.Zeit Betrag
124 Geld/Stück-Akkord Betrag
125 Geld/Stück-Akkord Betrag
126 Akkord-Durchs-Vormon. Betrag
127 Akkord-Durchs-Vormon. Betrag
128 Akkord-Durchs-lfd Mon. Betrag
129 Akkord-Durchs-lfd Mon. Betrag
200 Festbezug Lohn/Gehalt Betrag
206 Festbez. vert. Kst/Std Betrag
Stammlohnart LODAS Bezeichnung Vorbelegung
210 Überstdgrundvergütung Betrag und Stunden
230 Festbezug netto Betrag
509 Überstd.-Grundverg. Betrag und Stunden
601 Monatsgrundlohn Betrag
603 Überstdgrundvergütung Betrag und Stunden
620 Zeitakkord Betrag
622 Akkord vor.bezahl.Zeit Betrag
624 Geld-/Stückakkord Betrag
626 Durchs.bezahl.Std/Vdg Betrag
637 Leistbez.Akk.Mehrverd. Betrag
640 Zeitakkord / 2.LG Betrag
641 Akk.vorg.bez.Zeit/2.Lg Betrag
642 Geld-/Stck.Akk/2.Lg Betrag
643 Durchs.bezahl.Std/2.Lg Betrag
700 Stundenvergütung Betrag und Stunden
750 Diakon.EKD Besitz.dyn. Betrag
751 Diakon.Bay.Besitz.allg Betrag
752 Diakon.Bay.Besitz.Kind Betrag
780 Ausgleich Arbeitsstd. Betrag und Stunden
782 Leistungszulage Betrag
790 Zwischen-/Endst. TVöD Betrag
791 Strukturausgleich TVöD Betrag
855 Festlohn Betrag
861 Prämie / Provision lfd. Betrag
6.2 Mandantendaten
Unter Mandantendaten | Mindestlohn können Sie Folgendes erfassen:
Abweichender Mindestlohn (ggf. aus Tarifvertrag)
Generelle Unterdrückung der Mindestlohnprüfung
Ausgabe nur geringfügig Beschäftigter mit einer Mindestlohnunterschreitung auf der Auswertung
6.3 Personaldaten
Unter Personaldaten | Entlohnung | Mindestlohn können Sie Folgendes erfassen:
Abweichender Mindestlohn (ggf. aus Tarifvertrag)
Unterdrückung der Mindestlohnprüfung
7 Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Mindestlohn erhalten Sie im Dokument
Mindestlohn Aufzeichnungspflichten: Excel-Arbeitsmappe zur Dokumentation der Arbeitszeiten (Dok.-Nr.
1070992)
Mindestlohnprüfung anpassen
Prüfhilfe Mindestlohn in Lohn und Gehalt (Dok.-Nr. 1020420)
Copyright © DATEV eG