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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Auftraggeber: Gemeinde Wickede (Ruhr)
Bearbeitung: Dipl.‐Ing. Michael Schmitz
Essen, im November 2014
Inhaltsverzeichnis
1. Veranlassung, Zielsetzung ... 4
2. Rechtlicher Rahmen ... 5
3. Beschreibung des Gebietes und des Vorhabens ... 5
4. Vorkommen „planungsrelevanter Arten“ ... 7
4.1 Auswertung Infosystem „Geschützte Arten in Nordrhein‐Westfalen“ ... 7
4.2 Faunistische Kartierung 2014 ... 8
4.2.1 Methode ... 8
4.2.2 Ergebnisse der Brut‐ und Gastvogelkartierung 2014 ... 9
4.2.3 Vorkommen des Flussregenpfeifers und Habitateignung im Umfeld ... 12
4.2.4 Ergebnisse der Amphibienkartierung 2014 ... 14
5. Betroffenheit „planungsrelevanter Arten“ ... 15
6. Schutz‐ und Vermeidungsmaßnahmen ... 17
7. Prognose artenschutzrechtlicher Tatbestände ... 18
8. Literatur/Quellen ... 19
Anhang: Protokolle zur artenschutzrechtlichen Prüfung ... 1
Tabellenverzeichnis Tab. 1: Während der Kartierung 2014 festgestellte Brutvogelarten. ... 10
Tab. 2: Während der Kartierung 2013 festgestellte Gastvogelarten. ... 11
Tab. 3: Im Vorhabensgebiet sicher oder potenziell vorkommende „planungsrelevante Arten“ und Betroffenheit durch das Vorhaben unter Einbeziehung von Schutz‐ und Vermeidungsmaßnahmen. ... 15
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Lage des Vorhabensgebietes im Stadtgebiet von Wickede. ... 4
Abb. 2: Ruderalisierte, überwiegend versiegelte Brachfläche. ... 6
Abb. 3: Temporär Wasserlachen auf der Brachfläche. ... 6
Abb. 4: Stärker bewachsener Teil der Brachfläche mit erstem Gehölzaufwuchs. ... 6
Abb. 5: Adulter Flussregenpfeifer auf der Brachfläche. ... 9
Abb. 6: Geeignete Flussregenpfeiferlebensräume im Umfeld. ... 13
Abb. 7: Geeignete Flussregenpfeiferlebensräume im Umfeld: a) umgestalteter Ruhr abschnitt mit Schotterbänken und Schlammflächen; b) Schlammflächen und Flachwasserzonen an einem der Schönungsteiche der Kläranlage Wickede; c) vegetationsfreie Fläche und Flachwasserbereich in einem Filterbecken des Wasserwerks Echthausen. ... 14
1. Veranlassung, Zielsetzung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 63 „Zentraler Entwicklungsbereich Marscheidstraße Süd“ sollen die planerischen Voraussetzungen zur Neubebauung des Geländes geschaffen wer‐
den. Der Geltungsbereich des B‐Plans beinhaltet die ehemalige Werksfläche der Salzgitter Man‐
nesmann Präzisionsrohr GmbH.
Voraussetzung für die städtebauliche Entwicklung des ehemaligen Mannesmanngeländes ist eine Sanierung der aufgrund der industriellen Vornutzung überprägten und z.T. mit Schadstoffen be‐
lasteten Bodenverhältnisse.
Im Vorfeld der Bebauung soll die Offenlage und naturnahe Gestaltung des Lanferbaches (km 0+340‐0+752) am Rand des B‐Plan‐Gebietes erfolgen.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans ist eine Artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen.
Die Notwendigkeit dazu ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen in §§ 44‐45 Bundesnatur‐
schutzgesetz (BNatSchG). Bebauungspläne selbst können zwar keine artenschutzrechtlichen Ver‐
bote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG auslösen. Möglich ist dies jedoch später durch die Realisierung der konkreten Bauvorhaben. Deshalb ist bereits bei der Aufstellung oder Änderung eines Be‐
bauungsplanes eine Artenschutzrechtliche Prüfung vorzunehmen.
Das vorliegende Heft enthält den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zum B‐Plan Nr. 63. Er bildet die Grundlage für die von der Unteren Landschaftsbehörde durchzuführende Artenschutzrechtli‐
che Prüfung. Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag wurde auf Grundlage der gemeinsamen Handlungsempfehlung von MWEBWV & MKULNV (2010) „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben“ sowie der „Verwaltungsvorschrift Artenschutz“
(MKULNV 2010) erstellt.
Abb. 1: Lage des Vorhabensgebietes (rot) in Wickede (Kartengrundlage © Geobasis NRW 2013).
2. Rechtlicher Rahmen
Die Notwendigkeit zur Durchführung einer artenschutzrechtlichen Beurteilung ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen in §§ 44‐45 BNatSchG. In § 44 Abs. 1 BNatSchG ist ein umfangreicher Verbotskatalog zum Artenschutz aufgeführt.
Bei genehmigungspflichtigen Planungs‐ und Zulassungsvorhaben beschränkt sich der Prüfumfang einer Artenschutzprüfung auf die europäisch geschützten Arten des Anhangs IV der FFH‐Richtlinie und die „europäischen Vogelarten“. Da sich unter den Vogelarten zahlreiche „Allerweltsarten“ be‐
finden, wurde für Nordrhein‐Westfalen eine Planungshilfe erstellt, welche die sog. „planungsrele‐
vanten“ Arten auflistet, die bei der artenschutzrechtlichen Prüfung in Fachplanungen einzeln zu bear‐
beiten sind (MUNLV 2007; www.naturschutzinformationen‐nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe).
Das Ziel des Artenschutzes besteht bei genehmigungspflichtigen Planungs‐ oder Zulassungsvorha‐
ben vor allem darin, den Erhalt der Populationen und die ökologischen Funktionen der betroffe‐
nen Fortpflanzungs‐ oder Ruhestätten sicherzustellen. Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG liegt ein arten‐
schutzrechtlicher Verstoß nicht vor, wenn die ökologischen Funktionen der betroffenen Fortpflan‐
zungs‐ oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt werden. Soweit erfor‐
derlich, können dazu vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden.
Ausnahmen von den Verboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG können bei einer Betroffenheit von „FFH‐
Anhang‐IV‐Arten“ und „europäischen Vogelarten“ nach § 45 Abs. 7 BNatSchG gewährt werden, wenn zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen, zumutbare Alterna‐
tiven fehlen und der Erhaltungszustand der Populationen einer Art sich nicht verschlechtert.
3. Beschreibung des Gebietes und des Vorhabens
Auf dem ehemaligen Mannesmanngelände ist eine Wohnbebauung vorgesehen. Die am westli‐
chen Rand bestehenden Gewerbebauten werden in den Bebauungsplan integriert, sollen bezüg‐
lich ihrer Nutzung jedoch nicht verändert werden.
Der am östlichen und südlichen Rand des Gebietes in einer geplanten Grünfläche neu zu trassie‐
rende Lanferbach ist Bestandteil des Bebauungsplans.
Das ehemalige Mannesmanngelände wird heute von einer ruderalisierten, größtenteils versiegel‐
ten Brachfläche eingenommen. Neben den voll versiegelten Bereichen und Fundamentresten sind größere Schotterflächen vorhanden (Abb. 2). Aufgrund der nicht mehr bestehenden Nutzung brei‐
tet sich allmählich die Vegetation aus, wobei viele Bereiche in einem sehr frühen Sukzessionssta‐
dium (Pionierfluren) sind. Teilflächen sind jedoch bereits stärker mit krautigen Pflanzen bewach‐
sen und es kommen erste Gehölze auf (Abb. 4).
Je nach Niederschlag und Witterung bilden sich in den ganz oder teilweise versiegelten Flächen größere Wasserlachen aus (Abb. 3), die jedoch häufig schnell wieder austrocknen.
Abb. 2: Ruderalisierte, über‐
wiegend versiegelte Brachfläche (16.4.14).
Abb. 3: Temporär Wasserla‐
chen auf der Brach‐
fläche (16.4.14).
Abb. 4: Stärker bewachsener Teil der Brachfläche mit erstem Gehölz‐
aufwuchs (3.6.14).
Östlich der Brachfläche ist der Bernhard‐Bauer‐Park gelegen. Der Lanferbach verläuft in einem provisorischen Graben zwischen Park und Brachfläche in Richtung Süden. In dem kleinen Park be‐
findet sich ein rd. 600 m² großer Parkteich, der von einem wassergebundenen Fußweg umrundet wird. An seinem Ufer stocken u. a. zwei alte Trauerweiden. Südlich grenzt ein Privatgarten mit jungem Obstbaumbestand an den Park an.
Nördlich wird die Brachfläche von Supermärkten und deren Großparkplatz begrenzt. Westlich schließen sich in der Marscheidstraße riegelartig mehrere Gewerbebauten an (Abb. 3). Dahinter erstreckt sich parallel zur Bahnlinie eine ca. 100 m breite Brache im fortgeschrittenen Sukzessi‐
onsstadium mit stärkerem Gehölzbewuchs.
4. Vorkommen „planungsrelevanter Arten“
Zur Ermittlung des Spektrums möglicherweise im Vorhabensbereich vorkommender „planungsre‐
levanter Arten“ wurde zunächst das Infosystem „Geschützte Arten in Nordrhein‐Westfalen“ des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) ausgewertet, das Listen der „planungsrelevanten Arten“ für die einzelnen Quadranten der Messtischblätter (TK25) ent‐
hält.
Des Weiteren wurde 2014 eine faunistische Kartierung des Geländes mit einem Schwerpunkt auf den Vögeln und Amphibien vorgenommen.
Da bereits während der Brutzeit 2013 ein verleitender Flussregenpfeifer auf der Brachfläche fest‐
gestellt wurde, was als eindeutiger Hinweis auf ein Brutvorkommen (Nest oder kleine Jungvögel in der Nähe) zu werten ist (vgl. SÜDBECK et al. 2005), wurden 2014 auch geeignete Flächen im Umfeld von Wickede auf Vorkommen der Art kontrolliert. Dies diente dazu, eine Vorstellung von der Ver‐
breitung der Art in diesem Abschnitt des Ruhrtals zu bekommen, um die Auswirkungen der ge‐
planten Bebauung besser beurteilen zu können.
4.1 Auswertung Infosystem „Geschützte Arten in Nordrhein‐Westfalen“
In der Liste mit den „planungsrelevanten Arten“ für den Quadranten 1 (oben links) das Messtisch‐
blatt Nr. 4513 Neheim‐Hüsten aus dem Infosystem des LANUV (www.naturschutzinformationen‐
nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt) sind sieben Säugetierarten (Fledermäuse), 34 Vogelarten, drei Amphibienarten und eine Reptilienart genannt.
Vorkommen der meisten dieser Arten können für den engeren Vorhabensbereich sicher ausge‐
schlossen werden, weil entsprechende Lebensräume nicht vorhanden sind. Dies gilt z.B. für alle Waldvogelarten und solche der landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft sowie fast alle Was‐
servogelarten. Von den Vogelarten verbleiben nur solche, die urbane Lebensräume und dabei ins‐
besondere innerstädtische Brachen besiedeln. Dabei handelt es sich um Turmfalke, Rauch‐ und
Mehlschwalbe. Als weitere, nicht im Infosystem des LANUV für den Messtischblatt‐Quadranten aufgeführte Art ist der Flussregenpfeifer zu nennen.
Von den Fledermäusen müssen die typischen Waldarten und solche, die über größeren Gewäs‐
sern jagen, nicht weiter betrachtet werden. Auch hier verbleiben die Arten des engeren Sied‐
lungsbereiches: Breitflügelfledermaus, Kleine Bartfledermaus und Zwergfledermaus.
Die Lebensraumansprüche von Schlingnatter, Kammmolch und Geburtshelferkröte werden nicht erfüllt. Nach der Verbreitungskarte in AK AMPHIBIEN UND REPTILIEN NRW (2011) gibt es auch keine rezenten Nachweise von Schlingnatter und Kammmolch in dem Messtischblatt‐Quadranten, in welchem der Vorhabensbereich gelegen ist. Die Habitatansprüche der Kreuzkröte werden jedoch erfüllt, wenngleich die Fläche recht isoliert liegt.
4.2 Faunistische Kartierung 2014
4.2.1 MethodeEs erfolgten insgesamt drei Begehungen im Zeitraum Mitte April bis Ende Juni 2014.
Eine Erhebung des Brutvogelbestandes wurde innerhalb des B‐Plan‐Gebietes sowie des direkten Umfeldes vorgenommen. Daten zu den Gastvögeln wurden dabei mit erfasst.
Die Erhebung des Brutvogelbestandes erfolgte nach der Methode der Revierkartierung (vgl. z.B.
BIBBY et al. 1995, SÜDBECK et al. 2005). „Planungsrelevante“, Rote‐Liste‐ und sonstige bemerkens‐
werte bzw. regional seltene Arten wurden dabei Revier bzw. Brutpaar genau erfasst. Für alle übri‐
gen Vogelarten wird der Bestand für Teilgebiete in Häufigkeitsklassen angegeben, um in etwa die Bestandsgrößen und die Dominanzverhältnisse wiederzugeben.
Eine Wertung als Brutpaar erfolgt, wenn ein konkreter Brutnachweis vorliegt (Nestfund, fütternde Altvögel, Verleiten); eine Wertung als Revier, wenn während der Begehungen mindestens zwei Nachweise in räumlicher Nähe gelangen oder ein Nachweis mit Revier anzeigendem Verhalten in‐
nerhalb artspezifisch festgelegter „Kernbrutzeiten“, in denen kaum Durchzügler oder umherstrei‐
fende Vögel zu erwarten sind (zu den artspezifischen Wertungsgrenzen s. SÜDBECK et al. 2005).
Zur Erfassung des Flussregenpfeifers wurden alle potenziell geeigneten Lebensräume im näheren Umfeld von Wickede, wie z. B. Wasserwerksflächen, Brachen und naturnahe Uferabschnitte der Ruhr, einmal im o. g. Zeitraum aufgesucht und auf Vorkommen der Art kontrolliert bzw. hinsicht‐
lich ihrer Habitateignung eingeschätzt.
Auf Amphibien wurden das gesamte ehemalige Mannesmanngelände sowie der Parkteich im Bernhard‐Bauer‐Park am östlichen Rand kontrolliert. Im Fokus der Untersuchung stand dabei die Kreuzkröte, die heute einen Verbreitungsschwerpunkt auf industriellen und gewerblichen Brach‐
flächen hat.
Bei jeder Begehung wurden alle temporären Gewässer im Bereich der Brache sowie der Parkteich auf adulte Tiere, Laich und Larven kontrolliert. Auch die Landlebensräume wurden systematisch nach Amphibien abgesucht. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf potenziell geeignete Verste‐
cke, wie z.B. flache Steine u.a. hohl aufliegende Gegenstände, gelegt.
4.2.2 Ergebnisse der Brut‐ und Gastvogelkartierung 2014
Die Ergebnisse der Brut‐ und Gastvogelkartierung 2014 sind in den Tabellen 1 und 2 aufgeführt.
Bei den Brutvögeln wird zwischen dem B‐Plan‐Gebiet selbst und der direkten Umgebung unter‐
schieden. „Planungsrelevante Arten“ sind in den Tabellen hervorgehoben.
Bei der Kartierung konnten 20 Brutvogelarten festgestellt werden (Tab. 1); die meisten davon in angrenzenden Bereichen, weil die von versiegelten Flächen dominierte Brache selbst nur für we‐
nige Arten geeignete Lebensräume bietet.
Innerhalb des B‐Plan‐Gebietes konnten lediglich fünf Brutvogelarten nachgewiesen werden. Die einzige „planungsrelevante Art“ darunter ist der Flussregenpfeifer, der 2014 erfolgreich auf der Brachfläche gebrütet hat (3 adulte Tiere mit 4 kleinen Jungvögeln am 3.6.14), nachdem bereits 2013 ein Brutnachweis gelang. Neben dem Brutpaar wurde wiederholt ein weiterer Altvogel beo‐
bachtet, der meist in Richtung Ruhr abflog. Es besteht also ein Austausch mit dortigen Vorkom‐
men (s. 4.2.3).
Abb. 5: Adulter Flussregen‐
pfeifer auf der Brach‐
fläche (25.6.14).
Bemerkenswert ist ferner die auf der Vorwarnliste geführte Klappergrasmücke, für die 2014 in dem niedrigen Gebüsch parallel zur Bahnlinie Brutverdacht bestand. Da sie nur an einem Termin festgestellt wurde, ist zu vermuten, dass das Revier später aufgegeben wurde.
Bei den Brutvögeln der direkten Umgebung handelt es sich zumeist um häufige, weit verbreitete Arten. Hervorzuheben sind Alpenbirkenzeisig und Girlitz als weniger häufige Finkenvögel (vgl.
GRÜNEBERG & SUDMANN et al. 2013). Ein Revier des auf der Vorwarnliste stehenden Haussperlings bestand 2014 im Wohngebiet in der Ringstraße südlich der Bahnlinie.
Tab. 1: Während der Kartierung 2014 festgestellte Brutvogelarten; planungsrelevante Arten sind fett hervorgehoben, streng geschützte Arten zusätzl. unterstrichen; weitere Erläuterungen:
Häufigkeitsklassen:
I = 1‐2 BP II = 3‐5 BP III = >5 BP
Abkürzungen:
ad. = adult BP = Brutpaar BV = Brutverdacht
Ex. = Exemplar juv. = juvenil M. = Männchen
Rev. = Revier sgd. = singend
2:1 = Männchen:Weibchen Einstufung Rote Liste (NRW/Westfälische Bucht; SUDMANN et al. 2008):
0 = ausgestorben oder verschollen 1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet
3 = gefährdet V = Vorwarnliste
∗ = ungefährdet
S = von Schutzmaßnahmen abhängig (Zusatz)
Art Teilräume (Anzahl Revie‐
re bzw. Häufigkeitsklassen)
Rote Liste NRW/SBL
Bemerkung
B‐Plan‐
Gebiet
angrenzen‐
de Flächen
Alpenbirkenzeisig Acanthis cabaret 1 Rev. ∗/∗ Gehölz bestandene Brache zw.
Marscheidstr. und Bahnlinie
Amsel Turdus merula I II ∗/∗
Blaumeise Parus caeruleus I ∗/∗
Buchfink Fringilla coelebs II ∗/∗
Elster Pica pica I ∗/∗
Flussregenpfeifer Charadrius dubius 1 BP 3/1 erfolgreich BP auf Brachfläche mit 4 juv.
Gartengrasmücke Sylvia borin 1 Rev. ∗/∗ Gehölz bestandene Brache zw.
Marscheidstr. und Bahnlinie Girlitz Serinus serinus 1 Rev. ∗/∗ Bebauung Ringstr. südl. Bahn Grünfink Carduelis chloris I ∗/∗ Bernhard‐Bauer‐Park Hausrotschwanz Phoenicurus
ochruros
1 BP 1 Rev. ∗/∗ Gewerbebauten am westlichen Rand des B‐Plan‐Gebietes (3.6.14:
dort 1 sgd. M. + 1 juv.) und Be‐
bauung Ringstr. südl. Bahn Haussperling Passer domesticus 1 Rev. V/V Bebauung Ringstr. südl. Bahn Heckenbraunelle Prunella modularis I I ∗/∗
Klappergrasmücke Sylvia curruca 1 BV V/V Gehölzbestand parallel zur Bahn
Kohlmeise Parus major II ∗/∗
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla II ∗/∗
Ringeltaube Columba palumbus I ∗/∗
Stieglitz Carduelis carduelis I ∗/∗
Türkentaube Streptopelia decaocto I ∗/∗
Zaunkönig Troglodytes troglodytes I ∗/∗
Zilpzalp Phylloscopus collybita I ∗/∗
20 Brutvogelarten 5 18
Bei den Gastvögeln (Tab. 2) handelt es sich z. T. um reine Durchzügler, für welche die untersuch‐
ten Flächen keine Bedeutung besitzen. Das trifft auf Rotmilan und Wiesenpieper zu. Die meisten übrigen Arten dürften im Umfeld brüten und nutzen die Brachfläche als Teil ihres Nahrungs‐
habitates. Davon sind Rauch‐ und Mehlschwalbe in NRW und dem Naturraum „Süderbergland“
gefährdet (RL 3) und damit „planungsrelevant“. Bachstelze und Bluthänfling werden auf der Vor‐
warnliste geführt.
Tab. 2: Während der Kartierung 2013 festgestellte Gastvogelarten; planungsrelevante Arten sind fett hervorgehoben, streng geschützte Arten zusätzlich unterstrichen (weitere Erläu‐
terungen s. Tab. 1).
Art Status Rote Liste
NRW/SBL
Bemerkung
Bachstelze Motacilla alba Gastvogel V/∗ 16.4.14 und 25.6.14: je 1 Ex. Brachfläche, vermutlich Brutvogel im Umfeld
Bluthänfling Carduelis cannabina Nahrungsgast V/V 25.6.14: 1:1 auf Brachfläche, vermutlich Brutvogel im näheren Umfeld
Dohle Corvus monedula Gastvogel ∗/∗ 16.4.14: 2 Ex.; 3.6.14: 3 Ex.; 25.6.14: 2 Ex.
überfliegend; Brutvogel im Umfeld, ggf. Be‐
bauung Ringstr. südl. Bahn Flussregenpfeifer Charadrius
dubius
Brut‐/Gast‐
vogel
3/1 16.4.14: 3 Ex. Brachfläche, 1 Ex. später Rich‐
tung Ruhr abfliegend; 3.6.14 und 25.6.14:
neben dem BP 1 zusätzliches ad. Ex., am 25.6. später Richtung Ruhr abfliegend Grünspecht Picus viridis Gastvogel ∗/∗ 25.6.14: 1 Ex. knapp außerhalb B‐Plan‐
Gebiet
Mauersegler Apus apus Nahrungsgast ∗/∗ 3.6.14: 13 Ex. überfliegend; 25.6.14: 3 Ex.
überfliegend
Mehlschwalbe Delichon urbicum Nahrungsgast 3S/3S 3.6.14: 1 Ex. überhinfliegend; vermutlich Brutvogel im Umfeld
Rabenkrähe Corvus corone Gastvogel ∗/∗ 16.4.14 und 25.6.14: je 1 Ex.
Rauchschwalbe Hirundo rustica Nahrungsgast 3S/3S 16.4.14 und 3.6.14: 2 jagende Ex. über Bra‐
che; vermutlich Brutvogel im Umfeld Rotmilan Milvus milvus Durchzügler 3/3 25.6.14: 1 Ex. überhinfliegend Stockente Anas platyrhynchos Gastvogel ∗/∗ 3.6.14: 2:0 überfliegend Wiesenpieper Anthus pratensis Durchzügler 2S/2S 16.4.14: 1 Ex. überhinziehend 12 Arten
Zusammenfassend lässt sich somit festhalten, dass das untersuchte Gebiet als Brutplatz des Fluss‐
regenpfeifers von Bedeutung ist, wobei ein Austausch mit anderen Vorkommen in der Umgebung besteht (vgl. 4.2.3). Daneben besteht eine Funktion als Nahrungs(teil)habitat für gefährdete bzw.
auf der Vorwarnliste geführte Arten. Rauchschwalbe, Mehlschwalbe und Bachstelze sind dabei als Insektenfresser zu charakterisieren. Der Bluthänfling ist auf samenreiche Habitate angewiesen, die er in der heutigen Kulturlandschaft immer weniger findet. Insofern stellt die ruderalisierte Brache ein geeignetes Nahrungsgebiet dar.
4.2.3 Vorkommen des Flussregenpfeifers und Habitateignung im Umfeld
Der Flussregenpfeifer ist hinsichtlich seiner Brutplatzwahl eine sehr unstete Art. Besiedelt werden offene, vegetationsfreie bzw. ‐arme Flächen mit mehr oder weniger grober Bodenstruktur in der Nähe von Gewässern. Primärhabitate befinden sich auf Schotter‐, Kies‐ und Sandbänken sowie in den Uferbereichen naturnaher Fließgewässer, deren Substrat durch die eigendynamische Ent‐
wicklung (Erosion, Sedimentation) häufig umgelagert und so frei von Vegetation gehalten wird.
Bei den meisten Brutplätzen handelt es sich heute um Sekundärlebensräume wie Kies‐ und Sand‐
abgrabungen, Tongruben, Steinbrüche, Industriebrachen, Halden, Uferbereiche von Stauseen und Talsperren, Klär‐ und Schlammteiche, Rohbodenbereiche usw. (SCHMITZ 2013)
Infolge der hohen Dynamik der Brutlebensräume, die z. T. nur kurzzeitig bestehen, sind diese oft nur ein bis wenige Jahre besetzt. In der Zwischenzeit sind vielleicht andere geeignete Flächen in der Nähe entstanden, die dann wiederum schnell angenommen werden.
So ist auch die Besiedlung des ehemaligen Mannesmanngeländes zu erklären, nachdem dort 2007 die Gebäude abgebrochen worden sind. Mit zunehmendem Bewuchs und darauffolgender Verbuschung werden solche Flächen schließlich für die Art uninteressant, so dass sie in neue Le‐
bensräume ausweichen muss.
Im Umfeld von Wickede gibt es einige Flächen, die als Brutplatz für den Flussregenpfeifer gut ge‐
eignet sind (Abb. 6‐7). Bei einer einmaligen Kontrolle am 16.4.14 wurde im Bereich der naturnah umgestalteten Ruhr nahe der Ruhrstraße sogar ein balzender Flussregenpfeifer festgestellt (Abb.
6‐7). Es ist somit davon auszugehen, dass zumindest zwei Reviere – evtl. sogar noch mehr – im Raum Wickede bestehen. Es ist ferner anzunehmen, dass die geeigneten Habitate im Verbund ge‐
nutzt werden und ein gelegentlicher bis regelmäßiger Brutplatzwechsel stattfindet.
Abb. 6:Geeignete Flussregenpfeiferlebensräume im Umfeld (Kartengrundlage: © Geobasis NRW 2014).
Wasserwerk Echthausen: Filterbecken bei entspre‐ chenden Wasserständen gut als Bruthabitat geeignet Kläranlage Wickede: Schönungsteiche bei ent‐ sprechenden Wasserständen gut als Bruthabitat geeignet Umgestalteter Ruhrabschnitt: sehr gut für Flussregenpfeifer geeignet (Primärlebensraum)
16.4.14: Balzflug Flussregenpfeifer
ehem. Mannes manngelände
Abb. 7: Geeignete Flussregenpfeiferlebensräume im Umfeld (16.4.14): a) umgestalteter Ruhrab‐
schnitt mit Schotterbänken und Schlammflächen (oben); b) Schlammflächen und Flach‐
wasserzonen an einem der Schönungsteiche der Kläranlage Wickede (unten links); c) ve‐
getationsfreie Fläche und Flachwasserbereich in einem Filterbecken des Wasserwerks Echthausen (unten rechts).
4.2.4 Ergebnisse der Amphibienkartierung 2014
Amphibien konnten auf der Brachfläche trotz intensiver Suche nicht festgestellt werden. Ein Vor‐
kommen der Kreuzkröte ist somit ausgeschlossen.
Auch in dem Parkteich wurden keine Amphibien, deren Laich oder Larven beobachtet. Weil die Untersuchung erst im April begann und keine Reusenfänge erfolgten, ist dort jedoch nicht ganz auszuschließen, dass häufigere Arten, wie z.B. Erdkröte, Grasfrosch oder Bergmolch, in geringer Anzahl auftreten. Der umgebende Park könnte dann zusammen mit daran anschließenden Gärten
als Landlebensraum dienen. Den angrenzenden Teilen der Brachfläche kommt keine entspre‐
chende Funktion zu.
Reptilien wurden ebenfalls nicht vorgefunden.
5. Betroffenheit „planungsrelevanter Arten“
Im Folgenden wird für die sicher oder potenziell vorkommenden „planungsrelevanten Arten“
überprüft, ob sich durch das Vorhaben Betroffenheiten ergeben können. Die einzelnen „planungs‐
relevanten Arten“ werden daraufhin überprüft, ob ihre bzw. die für sie geeigneten Lebensräume von dem Vorhaben betroffen sein könnten. Das Ergebnis dieser Überprüfung ist in Tabelle 3 wie‐
dergegeben. Die im „Art‐für‐Art‐Protokoll“ (Formular B) des LANUV vorgegebenen Kriterien wer‐
den dabei berücksichtigt, wobei das Protokoll nur im Falle einer Betroffenheit ausgefüllt und zur Dokumentation beigefügt wird (s. Anhang). Das Gesamtprotokoll zur Artenschutzprüfung (Formu‐
lar A) findet sich ebenfalls im Anhang.
Tab. 3: Im Vorhabensgebiet sicher oder potenziell vorkommende „planungsrelevante Arten“ und Betroffenheit durch das Vorhaben unter Einbeziehung von Schutz‐ und Vermeidungs‐
maßnahmen (s. Kap. 6); Erläuterung:
8
= für die jeweilige TK25 im Infosystem des LANUV genannt; Status: K = eigene Feststellung, P = potenziell vorkommend (für TK25 genannt und geeignete Lebensräume); Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region):J = günstig, J = ungünstig/unzureichend, J = ungünstig/schlecht.
Art LANUV
Status streng geschützt besonders geschützt FFH‐RL, V‐RL betroffen Verstoß § 44 Abs. 1 (trotz Maßn. in Kap. 6)
Bemerkung SÄUGETIERE
Breitflügelfledermaus
Eptesicus serotinus
8
potenziellerNahrungsgast (P)
•
•
Anh. IV nein nein Angabe für alle Arten:Aufreten von Nahrungsgästen möglich, Quartierpotenzial besteht im Bereich der Brachfläche nicht, möglicherweise in älte‐
ren Bäumen im näheren Umfeld (Park‐
bäume nahe Teich) sowie umliegenden Gebäuden;
Fortpflanzungs‐ und Ruhestätten sind …
Art LANUV
Status streng geschützt besonders geschützt FFH‐RL, V‐RL betroffen Verstoß § 44 Abs. 1 (trotz Maßn. in Kap. 6)
Bemerkung Kleine Bartfledermaus
Myotis mystacinus
8
potenziellerNahrungsgast (P)
•
•
Anh. IV nein nein Angabe für alle Arten (Fortsetzung):… nicht betroffen, da im räumlichen Gel‐
tungsbereich des B‐Plans keine relevanten Strukturen vorhanden sind; die Gewerbe‐
bauten am westlichen Rand sollen hinsicht‐
lich ihrer Nutzung nicht verändert werden;
keine baubedingten Störungen pot. Jagd‐
aktivitäten, da die Arbeiten ausschließlich tagsüber stattfinden;
durch die Offenlage und naturnahe Gestal‐
tung des Lanferbaches (gesondertes Ge‐
nehmigungsverfahren gem. § 68 WHG) in‐
nerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des B‐Plans entstehen zusätzliche Jagd‐
möglichkeiten für Fledermäuse Zwergfledermaus
Pipistrellus pipistrellus
8
potenziellerNahrungsgast (P)
•
•
Anh. IV nein neinVÖGEL
Flussregenpfeifer Charadrius dubius
Brutvogel (K)
•
•
Art. 4(2) ja nein 2013 und 2014 je 1 Brutpaar auf der Brachfläche, die aufgrund ihrer geringen Größe (< 2 ha) und innerstädtischen Lage mit anderen Lebensräumen im Umfeld (s.4.2.3) im Verbund genutzt wird;
mit der Bebauung der Brachfläche entfällt der Brutplatz; die Art ist bei der Brutplatz‐
wahl recht unstet, weil sie in Pionierlebens‐
räumen brütet, die mit fortschreitender Vege‐
tationsentwicklung unbrauchbar werden, und dann neue Flächen besiedelt werden müssen;
im Umfeld von Wickede bestehen weitere, für den Flussregenpfeifer geeignete Habi‐
tate, die bereits heute im Verbund genutzt werden; dabei ist insbesondere ein natur‐
nah umgestalteter Abschnitt der Ruhr di‐
rekt südlich des Stadtgebietes als Primärle‐
bensraum zu nennen (s. 4.2.3);
bei einer Inanspruchnahme des Brutplat‐
zes auf der Brachfläche wird so in jedem Fall die ökologische Funktion im räumli‐
chen Zusammenhang weiterhin erfüllt, da genügend Ausweichlebensräume in der Nähe vorhanden sind; auch die Siedlungs‐
dichte ist nicht zu hoch – es sind nicht alle geeigneten Lebensräume gleichzeitig be‐
setzt –, so dass diesbezüglich eine Umsied‐
lung nicht behindert wird
Art LANUV
Status streng geschützt besonders geschützt FFH‐RL, V‐RL betroffen Verstoß § 44 Abs. 1 (trotz Maßn. in Kap. 6)
Bemerkung Mehlschwalbe
Delichon urbicum
8
Nahrungsgast (K)•
nein nein im Einwirkungsbereich der Maßnahme kei‐ne als Brutplatz geeigneten Strukturen;
die Brachfläche dient als Nahrungsteilhabi‐
tat; genügend Ausweichmöglichkeiten im Umfeld
Rauchschwalbe
Hirundo rustica
8
Nahrungsgast (K)•
nein nein s. Mehlschwalbe RotmilanMilvus milvus
8
Durchzügler (K)•
•
Anh. I nein nein nur einmal überfliegend festgestellt; keine Bindung an die Fläche, keine Auswirkun‐gen
Wie in Tabelle 3 dargestellt, sind bzgl. der meisten Arten keine Betroffenheiten durch die geplante Bebauung erkennbar. Das erklärt sich dadurch, dass die „planungsrelevanten“ Vogelarten mit ei‐
ner Ausnahme nicht im Einflussbereich des Vorhabens brüten und keine Strukturen mit Quartier‐
potenzial für Fledermäuse betroffen sind.
Der Flussregenpfeifer hat 2013 und 2014 auf der Brachfläche gebrütet, die er im Verbund mit an‐
deren Habitaten in der Umgebung von Wickede nutzt. Mit der Bebauung entfällt dieser Brutplatz.
6. Schutz‐ und Vermeidungsmaßnahmen
Um auszuschließen, dass Gelege des Flussregenpfeifers zerstört oder Jungvögel getötet werden, sind die Arbeiten so zu terminieren, dass sie vor der Brutperiode der Art (Anfang April bis Ende Juli) beginnen, damit es währenddessen gar nicht erst zu Bruten kommt.
Sollte dennoch eine Brut stattfinden, sind Gelege bzw. Jungvögel durch geeignete Maßnahmen vor Beeinträchtigungen zu schützen.
Die Flächen sind generell im Zeitraum Anfang Oktober bis Ende Februar zu roden bzw. freizustel‐
len, um keine Nester anderer Vogelarten zu zerstören oder sonstige Störungen zu verursachen.
7. Prognose artenschutzrechtlicher Tatbestände
Durch die Realisierung der geplanten Bebauung geht ein Brutplatz des Flussregenpfeifers verlo‐
ren.
Gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ist es verboten, „Fortpflanzungs‐ oder Ruhestätten der wild le‐
benden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören“.
Da die Brachfläche nur einer von mehreren Lebensräume in Wickede und dem direkten Umfeld ist, die im Verbund genutzt werden (s. 4.2.3), ist ein Ausweichen möglich. Die ökologische Funkti‐
on der betroffenen Fortpflanzungs‐ oder Ruhestätte wird also im räumlichen Zusammenhang weiterhin gewährleistet.
Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG liegt ein artenschutzrechtlicher Verstoß nicht vor, wenn der Eingriff nach § 15 BNatSchG zulässig ist und in Bezug auf die Arten des Anhangs IV der FFH‐Richtlinie und die „europäischen Vogelarten“ die ökologischen Funktionen der betroffenen Fortpflanzungs‐ oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt werden.
Bei Durchführung der unter 6. genannten Schutz‐ und Vermeidungsmaßnahmen kann verhindert werden, dass Tiere verletzt oder getötet werden. Ein artenschutzrechtlicher Tatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 wird dann nicht ausgelöst.
Es werden auch keine Tiere während der Fortpflanzungs‐, Aufzucht‐, Mauser‐, Überwinterungs‐
und Wanderungszeiten so erheblich gestört werden, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern würde (§ 44 Abs. 1 Nr. 2).
Bezüglich der nicht „planungsrelevanten“ häufigeren Vogelarten werden Betroffenheiten dadurch ausgeschlossen, dass die Rodung und Vorbereitung der Bauflächen außerhalb der Brutzeit statt‐
findet.
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen oder eine Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG sind für den B‐Plan nicht erforderlich.
8. Literatur/Quellen
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Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell.
Anhang:
Protokolle zur artenschutzrechtlichen Prüfung