Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
zum Vorhaben
Satzung der Gemeinde Dummerstorf über den BEBAUUNGSPLAN NR. 25 b
"Gewerbe- und Logistikzentrum Ostsee 3.0"
3. Bauabschnitt des „Industrie- und Gewerbeparks Autobahnkreuz Rostock (Dummerstorf)“, gelegen nordwestlich der Ortslage von Dummerstorf, begrenzt im Nordosten und Osten durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25a, im Norden und Westen durch das Niederungsgebiet des Liepgrabens und im Süden durch die Landesstraße 191
Bearbeiter: Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung Bechliner Weg 8
16816 Neuruppin
Dipl.-Ing. (FH) D. Meisel
...
Dipl.-Ing. (FH) D. Meisel
Stand: 11/2020
Inhalt
1 Veranlassung und Gesetzesgrundlagen ... 3
2 Datengrundlage ... 4
2.1 Datenrecherche ... 5
2.1.1 Relevante Arten in M-V ... 5
2.1.2 Daten des LUNG / Kartenportal Umwelt ... 5
2.2 Faunistische Erfassungen 2020 ... 7
2.2.1 Brutvögel ... 7
2.2.2 Amphibien ...16
2.2.3 Reptilien ...21
2.2.4 Potential Fledermäuse, xylobionte Käferarten ...22
2.2.5 Zufallsbeobachtung Weinbergschnecke ...28
3 Kurzbeschreibung des Vorhabens ... 29
3.1 Bebauungsplan Nr. 25b ...29
3.2 Baumbestand / Baumfällung ...33
4 Artenschutzrechtliche Prüfung ... 35
4.1 Gefäßpflanzen ...35
4.2 Wirbellose ...36
4.3 Fische ...37
4.4 Amphibien ...38
4.5 Reptilien ...39
4.6 Säugetiere ...39
4.7 Europäische Vogelarten nach Art. 1 und Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie ...40
4.7.1 Offenland-Brutvogelarten ...40
4.7.2 Weitere betroffene Brutvogelarten ...44
5 Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen ... 45
5.1 Ausgleichsmaßnahmen ...45
5.2 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ...50
5.3 Weiterer Untersuchungsbedarf ...50
5.4 Kostenschätzung ...50
6 Zusammenfassung / Fazit ... 51
Anlagen
Anlage 1 Ergebnis der faunistischen Erfassungen 2020 - Brutvögel
Anlage 2 Ergebnis der faunistischen Erfassungen 2020 – Amphibien, Reptilien, Potential Fledermäuse, xylobionte Käferarten
Anlage 3 Liste der in Mecklenburg-Vorpommern streng geschützten heimischen Tier- und Pflanzenarten (ohne Vögel) (Stand: 22.07.2015)
Anlage 4 Angaben zu den in Mecklenburg-Vorpommern heimischen Vogelarten, Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie, Fassung vom 08.11.2016
1 Veranlassung und Gesetzesgrundlagen
Die Gemeinde Dummerstorf plant die stufenweise Realisierung des für die Landesentwicklung von Mecklenburg-Vorpommern bedeutenden Großgewerbestandortes zwischen dem Autobahnkreuz A 19/A 20 und den Autobahnabfahrten Kavelstorf und Dummerstorf sowie der Landesstraße 191 mit der künftigen Bezeichnung „Industrie- und Gewerbepark Autobahnkreuz Rostock (Dummerstorf)“. Die Flächen in einer Gesamtgröße von ca. 100 ha sind Bestandteil des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mittleres Mecklenburg/Rostock sowie des Landesraumentwicklungsprogramms (LEP) und des neu aufgestellten und wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dummerstorf.
Die Gemeinde Dummerstorf hat mit dem Bebauungsplan Nr. 19 „Gewerbe- und Logistikzentrum Ostsee“ den ersten Abschnitt des Großgewerbestandortes beplant. Hier hat sich u.a. inzwischen das Norma-Logistikzentrum angesiedelt.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 25a wurde der zweite Abschnitt des Gewerbe- und Logistikzentrums Ostsee überplant. Hier ist derzeit u.a. die Ansiedlung eines Amazon- Zentrallagers in Vorbereitung. Da diese große Unternehmensansiedlung beschleunigt werden sollte, wurde der nördliche Teil des B-Plan-Gebietes (ohne Ortsentlastungsstraße) vorgezogen als B-Plan Nr. 25a weiterbearbeitet. Die Ortsentlastungsstraße ist nun Teil des Bebauungsplanes Nr. 25b. Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 25a wurden bereits Untersuchungen für beide B-Pläne 25a und 25b durchgeführt, so die Verkehrs- und Erschließungsplanung und die Schalltechnische Untersuchung.
Um weitere Gewerbeansiedlungen im Großgewerbestandort zu ermöglichen, wird nun für den dritten und letzten Bauabschnitt des Industrie- und Gewerbeparks einschließlich der Fortsetzung der geplanten Ortsumfahrung von Dummerstorf und der Anbindung an die L 191 westlich der Ortslage der Bebauungsplan Nr. 25 b aufgestellt.
Der Geltungsbereich beinhaltet die gewerblichen Bauflächen laut Flächennutzungsplan der Gemeinde Dummerstorf und angrenzende Ausgleichsflächen. Die Gemeinde fasste dazu den Aufstellungsbeschluss am 31.03.2020
Mit der Realisierung der Ortsentlastungsstraße wird ein wichtiges Planungsziel der Gemeinde für den Großgewerbestandort umgesetzt. Dieses besteht in der Entlastung der Ortslage Dummerstorf vom Durchgangs- und insbesondere gewerblichen bzw. Lkw-Verkehr zu den Gewerbe- und Logistikbetrieben.
Durch eine am 18.12.2007 in Kraft getretene Änderung der Artenschutzbelange im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gelten Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 i.V. m. § 44 Abs. 5 BNatSchG für zulässige Vorhaben für europäische Vogelarten und Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie („europarechtlich geschützte Arten“).
Das geplante Vorhaben mit Ausweisung von neuen Gewerbeflächen ist somit hinsichtlich Vorkommen und Gefährdung von europarechtlich geschützten Arten sowie allen streng geschützten Tier- und Pflanzenarten zu überprüfen.
Als Datengrundlage dienen zunächst Erhebungen zur Biotop- bzw. Habitatausstattung sowie Zufallsbeobachtungen, beides aus dem Frühjahr / Sommer 2019. Darauf aufbauend erfolgten zwischen März und September 2020 faunistische Erfassungen für das vorliegende B-Planverfahren Nr. 25 b, die Flächen des benachbarten B-Plangebiets 25 a wurden jedoch ebenfalls mit untersucht. Diese Vorgehensweise wurde mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock vorabgestimmt.
Der vorliegende Bericht stellt die Ergebnisse der Untersuchungen zu den relevanten Arten bzw. Artengruppen zusammen und benennt den notwendigen Kompensationsbedarf. Auch werden ggf. erforderliche artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen festgelegt.
Folgende Gesetzesgrundlagen bzw. Richtlinien dienten als Grundlage für den vorliegenden Fachbeitrag:
1. Richtlinie des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409EWG) zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 807/2003 des Rates vom 14.04.2003 (Vogelschutzrichtlinie)
2. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie), ABl. EG Nr. L 206, S. 7, geändert durch die Verordnung (EG) Nr.
1882/2003 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. September 2003 (Abl. EU Nr. L 284 S. 1). Seit dem 01.01.2007 in konsolidierter Fassung vorliegend.
3. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 290 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist.
4. Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010, GVOBl. M-V 2010, S. 66, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221).
Ziel der artenschutzrechtlichen Prüfung ist es primär, ob das geplante Vorhaben bzw. die dem Vorhaben vorbereitenden Handlungen geeignet ist, diesen Arten gegenüber Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG potentiell auszulösen.
2 Datengrundlage
Die Bewertung der vorliegenden Artenschutzprüfung beruht auf einer Datenrecherche, Erhebungen zur Biotopausstattung und eine Erfassung sowie Potentialabschätzung relevanter Arten bzw. Artengruppen. Folgende Kartierungen wurden vor Ort vorgenommen:
1. Brutvögel – Erfassung zwischen März und Juli 2020 2. Amphibien – Erfassung zwischen März und Juli 2020
3. Reptilien – Erfassung potentiell geeigneter Habitatflächen 2020 4. Fledermäuse – Potentialbewertung an zu fällenden Bäumen 2020 5. Xylobionte Käfer – Potentialbewertung an zu fällenden Bäumen 2020
Das zu untersuchende Artenspektrum sowie der Untersuchungsumfang wurde mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock im Januar 2020 abgestimmt.
2.1 Datenrecherche
Für die vorliegende Artenschutzprüfung anhand einer Potentialanalyse sind die streng geschützten Tier- und Pflanzenarten aus folgenden Quellen zu berücksichtigen:
• FFH-Richtlinie, Anhang IV
• Bundesartenschutzverordnung (Anlage 1, Spalten 2 und 3)
• Europäische Vogelarten
Als Datenquelle erfolgte neben der Auswertung von Biotoptypen eine Abfrage von Daten beim Kartenportal des LUNG M-V.
2.1.1 Relevante Arten in M-V
Gemäß der Artenaufstellung des LUNG für streng und besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten sind mit Stand vom 22.07.2015 insgesamt 11 Pflanzenarten und 62 Tierarten im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es aktuell 185 heimische Brutvogelarten. Zug- und Rastvögel wurden aufgrund der offenen Lage des B-Plangebiets mitbetrachtet.
In der Bundesartenschutzverordnung (Anlage 1, Spalte 3) sind 5 Pflanzenarten, 1 Flechtenart und 53 Tierarten enthalten.
Eine Zusammenstellung aller Arten der genannten Quellen sind der Anlage 1 (Liste der in Mecklenburg-Vorpommern besonders und streng geschützten heimischen Tier- und Pflanzenarten - ohne Vögel) sowie Anlage 2 (heimische Vogelarten) zu entnehmen.
2.1.2 Daten des LUNG / Kartenportal Umwelt Die Daten des LUNG geben u.a. Auskunft über:
• Vorkommen von störungsempfindlichen Großvogelarten und Kormorankolonien,
• Lage, Bewertung und Artenzusammensetzung von Rastgebieten für Wat- und Wasservögel,
• Modell Dichte des Vogelzugs,
• Nachweise von bedeutenden Muscheln und Schnecken
• Nachweise von Fischen und Rundmäulern,
• Nachweise von Wirbellosen,
• Kartierung und Totfunde des Fischotters,
• Kartierung der Biberreviere,
• Nachweise von Amphibien und Reptilien
• Nachweise von Höheren Pflanzen und Moosen
Tabelle 1: relevante Daten des LUNG M-V in Bezug zum Vorhabengebiet (Abfrage 07-2019)
Daten Datenlage im Bezug zum Vorhabengebiet
Biberreviere Keine Daten vorhanden
Kartierung und Totfunde des
Fischotters Verbreitung des Fischotters negativ bewertet (2005); jedoch Totfund-Nachweise 2009 und 2010 am Kreuz Rostock
Fische und Rundmäuler (1981- 2017)
Keine Daten für das engere Plangebiet vorhanden, nicht relevant.
Amphibien (Rasterdaten 1990-
2017) Keine Daten für das UG vorhanden.
Reptilien (Rasterdaten 1990- Keine Daten für das UG vorhanden.
Daten Datenlage im Bezug zum Vorhabengebiet
2017)
Muscheln und Schnecken Keine Daten für das engere Plangebiet vorhanden, nicht relevant.
Schmetterlinge (2015) Keine Daten vorhanden.
Eremit (Raster) (2017) Keine Daten vorhanden.
Kormorankolonien Keine Daten vorhanden.
Kranich, Rasterdaten 2008-
2016 Messtischblattquadrant: 1939-3; höchste Anzahl Brutplätze/MT-BQ im Zeitraum 2008-2016: 1 Rotmilankartierung 2011-2013 Nicht kartiert.
Fischadler (2016) Keine Daten vorhanden.
Schreiadler Keine Daten vorhanden
Seeadler- Rasterdaten 2007-
2015 Keine Daten vorhanden
Schwarzstorch Rasterdaten 2007-2016
Keine Daten vorhanden Wanderfalke (2016) Keine Daten vorhanden
Weißstorch-Rasterdaten 2009 Messtischblattquadrant: 1939-3: Anzahl besetzter Horste 2
Wiesenweihe 2016 Messtischblattquadrant: 1939-3; Anzahl besetzter Horste ab 2012: 1
Relative Dichte Vogelzug -
Land Messtischblattquadrant: 1939-3; Klassifizierung der Dichtezone des Vogelzuges (2 Klassen):
Zone B: mittlere bis hohe relative Dichte des Vogelzuges (1996); der markierte Dichtebereich befindet sich hauptsächlich westlich des Plangebiets, schließt dieses teilweise jedoch mit ein (vgl. Abb. in Kap. 4.7).
Höhere Pflanzen Nachweis des Krainer Tollkrautes (Scopolia carniolica, RL 1 MV) im westlichen Teil des Waldgebiets, welches sich westlich an das Plangebiet anschließt. Nachweis aus dem Jahr 2009.
Weitere umfangreiche Vegetationsdaten aus dem Jahr 1989.
Moose Umfangreiche Daten zu Moosen aus dem
westlichen Teil des Waldgebiets, welches sich westlich an das Plangebiet anschließt.
Nachweise aus dem Jahr 1997
Großalgen Keine Daten vorhanden
Bei einem gemeinsamen Termin am 28.01.2020 mit Hr. Manthey, Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock, wurden die o.g. sowie weiteren faunistischen Daten zum Planvorhaben gesichtet und bewertet.
Demzufolge liegen innerhalb bzw. im relevanten Umfeld des B-Planvorhabens keine Daten zu wertgebenden Vogelarten (Weißstorch, Wiesenweihe, Kranich), Rastvögeln bzw.
Vogelzug oder Fischotter vor.
2.2 Faunistische Erfassungen 2020
2.2.1 Brutvögel Methodik
Das UG wurde nach den Vorgaben der Revierkartierungsmethode1 und den Angaben aus SÜDBECK et al. (2005)2 mehrmals begangen.
Untersuchungsumfang 2020
Das UG wurde 2020 zu folgenden 7 Terminen begangen:
03.03.2020, 08.30 – 10.30 Uhr Spechtkontrolle, Brutvogelkartierung 25.03.2020, 07.30 – 09.30 Uhr Spechtkontrolle, Brutvogelkartierung 09.04.2020, 08.00 – 10.30 Uhr Brutvogelkartierung
07.05.2020, 07.00 – 09.00 Uhr Brutvogelkartierung
21.05.2020, 19.30 – 21.30 Uhr Brutvogelkartierung, Abendbegehung Wachtel 12.06.2020, 05.45 – 09.30 Uhr Brutvogelkartierung
Bei den Morgenkartierungen wurde auf das Verhören der Gesänge sowie auf Sichtbeobachtungen von revier- und brutanzeigendem Verhalten der Vögel geachtet. Als potentielle Brutvögel, d.h. Individuen, die voraussichtlich im angetroffenen Raum zur Brut schreiten, wurden gewertet, wenn zumindest eine der folgenden Verhaltensweisen der Vögel registriert wurde:
• zweimalige Feststellung eines singenden Männchens an einem Ort
• Warnverhalten
• Futter- / Nistmaterialtragende Alttiere
• Befliegen eines Nestes / Höhle
• gesehene Jungvögel
Weiterhin wurden Arten, bei denen die angegebenen Kriterien nicht beobachtet werden konnten, die sich aber am geeigneten Brutort aufhielten, als Brutzeitfeststellung gewertet.
Auch Nahrungsgäste und überfliegende Arten wurden mit aufgenommen.
Eine gesonderte Abend- / Nachtbegehung zur Feststellung von Eulenarten wie Waldohreule oder Waldkauz erfolgte nicht, da zum einen die gegebenen Waldbestände nicht verändert werden sollten und zum anderen der Baumbestand an der L 191 bei der ersten Begehung ohne Belaubung keine entsprechenden Strukturen zeigte.
Im Bereich der nördlichen Waldfläche wurde mittels Klangattrappe der Mittelspecht nachgewiesen.
1 BIBBY,COLIN J. (1995): Methoden der Feldornithologie: Bestandserfassung in der Praxis. Neumann.
Radebeul.
2 Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfszell.
Wetterbedingungen
Datum Uhrzeit Wetter
03.03.2020 08.30 – 10.30 Uhr Bedeckt-heiter, 4-7 °C, schwacher Wind 25.03.2020 07.30 – 09.30 Uhr Sonne, 4-8 °C, Wind 2 (SO)
09.04.2020 08.00 – 10.30 Uhr Sonne, Wolken, 10 °C, Wind 2-3 (NW) 07.05.2020 07.00 – 09.00 Uhr bedeckt, 12 °C, Wind 2-3 (NW) 21.05.2020 19.30 – 21.30 Uhr heiter, 18-12 °C, Wind 1-2 (NO)
12.06.2020 05.45 – 09.30 Uhr Sonnig, teils bewölkt, 14-17 °C, Wind 1-2 (NO)
Ergebnisse
Im Weiteren erfolgt die tabellarische Auflistung aller 2020 festgestellten Vogelarten. Es werden sowohl die potentiell brütenden als auch die lediglich zur Nahrungssuche das Gebiet nutzenden Arten benannt.
In der folgenden Tabelle wird neben den Artnamen, dem Artkürzel sowie dem Status der Vogelart eine Zuordnung zu den europäischen Schutzkategorien der EU- Vogelschutzrichtlinie, Anhang I3 vorgenommen. Des Weiteren erfolgt ein Abgleich der vorgefundenen Arten mit den Angaben der Bundesartenschutzverordnung4 und der Roten Liste des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern5.
Farblich hervorgehoben werden die Vogelarten, die bau-, betriebs- oder anlagenbedingt betroffen sein können. Auf diese wird im Kapitel 4.7 näher eingegangen.
Eine grafische Darstellung der Untersuchungsergebnisse stellt Anlage 1 heraus.
3 Richtlinie des Rates vom 02.April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG).
4 Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten (16.05.2005).
5 Rote Liste der Brutvögel Mecklenburg-Vorpommerns. 3. Fassung Stand Juli 2014
Tabelle 2: Brutvogelarten Untersuchungsfläche B-Plan Nr. 25a / 25b und angrenzend (2020); Auflistung nach SÜDBECK (2005) Nr Art - deutsch Art - wissenschaftlich Status
UG
Kürzel in Karte
Eintrag EU- VR Anhang I
BArtSchV RL-MV.
(2014)
Bemerkung
1 Graureiher Ardea cinerea NG Grr Regelmäßiger Nahrungsgast
am Fischgewässer im Südwesten
2 Weißstorch Ciconia ciconia Üf Wst x + 2 An zwei Tagen überfliegende
Ind. festgestellt:
07.05.2020: westliches UG, 1 Ind. von Norden kommend Richtung SO fliegend
21.05.2020: nordöstliches UG, 1 Ind. Richtung NO über die A 20 fliegend
3 Graugans Anser anser Üf Gga 1x überfliegend
4 Stockente Anas platyrhynchos BZF,
NG
Sto BZF für den südwestlichen
Fischteich; sonst regelmäßig innerhalb von Gräben des UG
5 Rohrweihe Circus aeruginosus Üf Rw x + 1x überfliegend
6 Sperber Accipiter nisus Üf, NG Sp 1 jagendes Ind. am 15.04.20
7 Mäusebussard Buteo buteo BN,
BZF, NG
Mb + 1 Brutnachweis (beflogener
Horst) westliches Waldstück;
Brutverdacht für mind. 1 weiteres BP innerhalb der nördlichen Waldfläche;
regelmäßiger Nahrungsgast
8 Turmfalke Falco tinnunculus NG Tf + Häufiger NG im nordöstl. UG
9 Teichhuhn Gallinula chloropus B Th + 1 BP Fischteich Südwest
10 Blässhuhn Fulica atra BN Bh V 2 BP Fischteich Südwest
11 Kranich Grus grus BN Kch x + Jungeführende Altvögel am
12.06.20 im Bereich des
Nr Art - deutsch Art - wissenschaftlich Status UG
Kürzel in Karte
Eintrag EU- VR Anhang I
BArtSchV RL-MV.
(2014)
Bemerkung
Regenwasserbeckens an der A 20; Brutplatz wird an westlichen Soll außerhalb des UG vermutet; weitere
Sichtungen des
vermeintlichen BP auch auf Ackerflächen im zentralen UG
12 Silbermöwe Larus argentatus Üf, NG Sim Mehrfach überfliegend; z.T.
auch im Bereich des Fischteiches
13 Ringeltaube Columba palumbus B Rt Regelmäßiger Brutvogel in
Gehölz- / Waldflächen
14 Türkentaube Streptoperlia decaocto B Tüt Brutvogel Gewerbegebiet
West
15 Kuckuck Cuculus canorus B Ku 1 rM nördlich der A 20
16 Mauersegler Apus apus Üf Ms Überfliegend westliches UG
17 Grünspecht Picus viridis B Gsp + 2 Rev. im UG: 1 Rev.
nördliche Waldfläche, 1 Rev.
südl. der L 191
18 Buntspecht Dendrocopos major B Bsp Regelmäßiger Brutvogel in
Gehölz- / Waldflächen
19 Mittelspecht Dendrocopos medius B Msp x + 1 Rev. im Bereich von
Buchen- / Eichenaltholz nördliche Waldfläche;
Reaktion auf Klangattrappe
20 Kleinspecht Dendrocopos minor B Ksp 1 Rev. Weidengehölz an
Fischteich
21 Feldlerche Alauda arvensis B Fe 3 20 Rev. verteilt über Acker-
und Grünlandflächen des UG
22 Rauchschwalbe Hirundo rustica Üf, NG Rs V Beide Schwalbenarten z.T.
Nr Art - deutsch Art - wissenschaftlich Status UG
Kürzel in Karte
Eintrag EU- VR Anhang I
BArtSchV RL-MV.
(2014)
Bemerkung
23 Mehlschwalbe Delichon urbicum Üf, NG Me V zusammen als Nahrungsgäste
über dem UG
24 Wiesenpieper Anthus pratensis Dz. Wi 2 In Monaten März und April als
Rastvogel auf Grünland / Ackerflächen
25 Schafstelze Motacilla flava B Sst V 4 Rev. innerhalb von
Ackerflächen
26 Bachstelze Motacilla alba B Bst 3 Rev. im UG: 1 Rev.
Regenbecken A20, 1 Rev. bei
NORMA, 1 Rev.
Landwirtschaftsbetrieb Dummerstof
27 Zaunkönig Troglodytes troglodytes B Zk Regelmäßiger Brutvogel in
Gehölz- / Waldflächen
28 Heckenbraunelle Prunella modularis B He Regelmäßiger Brutvogel in
Gehölz- / Waldflächen
29 Rotkehlchen Erithacus rubecula B Ro Regelmäßiger Brutvogel in
Gehölz- / Waldflächen
30 Nachtigall Luscinia megarhynchos B Na Einzelne Rev. in
gebüschreichen Gehölz- / Waldflächen
31 Hausrotschwanz Phoenicuros ochruros B Hrs Brutvogel in
siedlungsgeprägten Teilen des UG
32 Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus B Grs 1 Rev. nördl. Waldfläche
33 Schwarzkehlchen Saxicola rubicola B Sk 2 Rev. im UG: 1 Rev. bei
NORMA, 1 Rev.
Ackerrandflächen / Feldweg westl. UG
34 Steinschmätzer Oenanthe oenanthe Dz. Sts 1 1 durchziehendes Ind. am
07.05.2020
Nr Art - deutsch Art - wissenschaftlich Status UG
Kürzel in Karte
Eintrag EU- VR Anhang I
BArtSchV RL-MV.
(2014)
Bemerkung
35 Amsel Turdus merula B Am Regelmäßiger Brutvogel in
Gehölz- / Waldflächen
36 Singdrossel Turdus philomelos B Si Regelmäßiger Brutvogel in
Gehölz- / Waldflächen
37 Misteldrossel Turdus viscivorus B Mi 1 Rev. nördliche Waldfläche
38 Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris B Srs 1 Rev. nördliches Soll
39 Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus B Trs V 1 Rev. Röhrichtflächen
Fischteich
40 Gelbspötter Hippolais icterina B Ge 1 Rev. Gebüschflächen
westliches UG
41 Dorngrasmücke Sylvia communis B Dg 2 Rev. im UG: 1 Rev. bei
Brücke A 20 1 Rev.
Gebüschflächen / Rand Grünland westl. UG
42 Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla B Mg Regelmäßiger Brutvogel in
Gehölz- / Waldflächen
43 Gartengrasmücke Sylvia borin B Gg seltener Brutvogel in Gehölz- /
Waldflächen
44 Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix B Wls 3 1 Rev. nördl. Waldfläche
45 Zilpzalp Phylloscopus collybita B Zi Regelmäßiger Brutvogel in
Gehölz- / Waldflächen
46 Fitis Phylloscopus trochilus B, BZF Fi seltener Brutvogel in Gehölz- /
Waldflächen
47 Wintergoldhähnchen Regulus regulus B Wg Mind. Je 1 Rev. nördl.
Waldfläche
48 Sommergoldhähnchen Regulus ignicapilla B Sg
49 Schwanzmeise Aegithalos caudatus B Sm Feuchte Gebüschflächen
westl. Grabenniederung
50 Sumpfmeise Parus palustris B Sum 1 Rev. westl. Waldfläche
51 Haubenmeise Parus cristatus B Hm 1 Rev. nördl. Waldfläche
Nr Art - deutsch Art - wissenschaftlich Status UG
Kürzel in Karte
Eintrag EU- VR Anhang I
BArtSchV RL-MV.
(2014)
Bemerkung
52 Blaumeise Parus caeruleus BN, B Bm 1 BN westl. Waldfläche,
weitere Rev.
53 Kohlmeise Parus major B Km Regelmäßiger Brutvogel in
Gehölz- / Waldflächen
54 Kleiber Sitta europaea B Kl Regelmäßiger Brutvogel in
strukturreichen Waldflächen
55 Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla B Gbl Regelmäßiger Brutvogel in
strukturreichen Waldflächen
56 Pirol Oriolus oriolus B Pi 1 Rev. nördl. Waldfläche
57 Eichelhäher Garrulus glandarius BZF,
NG Eh Brutvogel in Gehölz- /
Waldflächen
58 Elster Pica pica BZF,
NG El 1 BZF in westl. Waldfläche, 1
Rev. Rand Dummerstort 59 Nebelkrähe
Rabenkrähe
Corvus cornix Corvus corone
BN, BZF, NG
Nk Rk
1 BZF nördl. Waldfläche (Rk) 1 BN westl. Waldfläche (Nk)
60 Kolkrabe Corvus corax BZF,
NG, Üf
Kr 1 BZF nördl. Waldfläche,
häufiger NG
61 Star Sturnus vulgaris BN, B S 1 BN westl. Waldfläche,
weitere Rev. in Waldflächen
62 Haussperling Passer domesticus B Hsp V Brutvogel in
siedlungsgeprägten Teilen des UG
63 Feldsperling Passer montanus B Fsp 3 1 Rev. bei Brücke A 20
64 Buchfink Fringilla coelebs B Bu Regelmäßiger Brutvogel in
Gehölz- / Waldflächen
65 Grünfink Carduelis chloris B Gf Regelmäßiger Brutvogel in
Gehölz- / Waldflächen
66 Stieglitz Carduelis carduelis B Sti 1 Rev. westl. Waldfläche
Nr Art - deutsch Art - wissenschaftlich Status UG
Kürzel in Karte
Eintrag EU- VR Anhang I
BArtSchV RL-MV.
(2014)
Bemerkung
67 Bluthänfling Carduelis cannabina B Hä V 1 Rev. bei Brücke A 20
68 Kernbeißer Coccothraustes
coccothraustes
B Ke 1 Rev. nördl. Waldfläche
69 Goldammer Emberiza citrinella B Ga V 5 Rev. im UG: 1 Rev. bei
Brücke A 20 1 Rev. nordwestl.
Gebüschflächen, 1 Rev.
Regenbecken Nordwest, 2 Rev. gehölzgesäumte Grünlandflächen im SW
70 Rohrammer Emberiza schoeniclus B Ra V 2 Rev. im UG: 1 nördl. Soll, 1
Rev. Regenbecken NW
71 Grauammer Emberiza calandra B Gra + V 3 Rev. im UG: 1 Rev. bei
Brücke A 20 1 Rev.
Brachflächen bei Dummerstorf 1 Rev. Feldweg westl. UG
Legende:
EU-VR Anhang I EU-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG), Anhang I BArtSchV Bundesartenschutzverordnung + streng geschützte Arten
RL-M-V Rote Liste Mecklenburg-Vorpommern 2014 (1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste)
BN / B / Ind. Brutnachweis / Gesangsrevier Brutvogel / Individuum
BZF Brutzeitfeststellung
NG Nahrungsgast
dz. durchziehend
Rev. Brutrevier
sM / rM singendes / rufendes Männchen
Zusammenfassung der Tabelle 2:
Im Ergebnis der Erfassungen konnten insgesamt 70 Vogelarten innerhalb des Untersuchungsgebietes bzw. daran angrenzend nachgewiesen werden.
Mit Weißstorch, Rohrweihe, Kranich und Mittelspecht sind 4 Arten im Anhang I der EU- Vogelschutzrichtlinie aufgeführt, wobei eine Brutfeststellungen innerhalb des UG nur für die Art Mittelspecht registriert wurde. Ein Brutnachweis des Kranichs gelang zwar mit jungeführenden Alttieren innerhalb des UG, der Brutplatz wird jedoch außerhalb angenommen (s.u.). Für die weiteren Arten Weißstorch und Rohrweihe konnte kein Brutverhalten für das UG festgestellt werden.
Als festgestellte Arten, die in der Bundesartenschutzverordnung als streng geschützte Art eingestuft sind, konnten 9 Arten nachgewiesen werden. Mit Brut- und Nahrungsverhalten innerhalb des UG wurden dabei die Arten Mäusebussard, Kranich, Teichhuhn, Grünspecht, Mittelspecht, und Grauammer festgestellt.
In der Roten Liste Mecklenburg-Vorpommern (2014) werden für das untersuchte Gebiet insgesamt 16 Arten in verschiedenen Kategorien geführt. Hervorzuheben ist die hohe Dichte an Brutrevieren der Feldlerche, die in der aktuellen Roten Liste unter 3 = gefährdet eingestuft ist.
Abbildung 1: westlicher Waldbestand mit
Horst des Mäusebussards Abbildung 2: Horst des Mäusebussards (09.04.2020)
Vorkommen des Kranichs (Grus grus)
Zwei jungeführende Altvögel wurden am 12.06.20 im Bereich des Regenwasserbeckens an der A 20 im nördlichen Teil des UG nachgewiesen. Vorherige Sichtungen von nahrungssuchenden Tieren auch innerhalb des UG ließen schon recht früh den Verdacht auf ein mögliches Brutpaar im näheren Umfeld des UG aufkommen. Die Kontrollen wurden dahingehend insbesondere auf potentiell geeignete Strukturen innerhalb des UG gelenkt. In Frage als mögliche Brutstätte kam jedoch nur das nördliche Soll. Jedoch blieben alle Kontrollen dort – Beobachtungsgänge für Brutvögel und Amphibien – ohne eine Feststellung des Kranichs. Es wird daher eine Brutstätte außerhalb des UG angenommen. Möglich wäre grundsätzlich das Soll südlich der A 20 nordwestlich des UG´s. Dieser Standort würde auch
gut zu der Beobachtung am 12.06. mit dem Nachweis der Jungvögel passen, da der Abstand vergleichsweise gering ist. Aufgrund der vermuteten Lage des Brutplatzes in Verbindung mit ausreichend verbleibenden Grünflächen um die beiden B-Plangebiete und die ökologische Aufwertung des nördlichen Solls ist nicht von einer bau-, betriebs- oder anlagenbedingten Beeinträchtigung des Kranichs auszugehen.
2.2.2 Amphibien Methodik
Untersuchungsraum
Der Schwerpunkt der Untersuchungen lag im Bereich eines Solls, einer wassergefüllten Geländesenke innerhalb einer Saatgraslandfläche, eines größeren Fischteiches im Südwesten, dem von Nordost nach Südwest verlaufenden Liepgraben sowie weiteren Gräben einer kleinen Niederung im Südwesten. Weiterhin wurde zu Beginn des März 2020 der Straßenabschnitt der L 191 während der Amphibienwanderung kontrolliert.
Die Lage der einzelnen untersuchten Gewässer bzw. Abschnitte ist der Karte Anlage 2 zu entnehmen.
Untersuchungsumfang 2020
Der 1. Termin Ende März wurde intensiv genutzt, um früh ablaichende Tiere festzustellen und mögliche Wanderungen aufzunehmen. Die weiteren Termine sollten u.a. die später im Jahr aktiven Amphibienarten nachweisen.
Die o.g. Strukturen wurden zu folgenden Terminen abgesucht:
03.03.2020, 08.30 – 10.30 Uhr Kontrolle der Gräben und Kleingewässer auf Amphibienbesatz; Keschern zur Feststellung von Molcharten
10.03.2020, 18.00 – 21.30 Uhr Abendbegehung bei regnerischer Witterung mit gezielter Suche nach wandernden Tieren, Kontrolle der Gräben und Kleingewässer auf Amphibienbesatz; Keschern zur Feststellung von Molcharten, Aufnahme von Rufen laichbereiter Tiere
25.03.2020, 07.30 – 09.30 Uhr Kontrolle der Gräben und Kleingewässer auf Amphibienbesatz; Keschern zur Feststellung von Molcharten Aufnahme von Rufen laichbereiter Tiere
02.04.2020, 18.00 – 21.00 Uhr Abendbegehung, Ableuchten der Gewässerufer, Keschern zur Feststellung von Molcharten;
Aufnahme von Rufen laichbereiter Tiere, Laich- und Larvenkontrolle
16.04.2020, 09.00 – 11.00 Uhr Kontrolle der Gräben und Kleingewässer auf Amphibienbesatz; Keschern zur Feststellung von Molcharten, Laich- und Larvenkontrolle
21.05.2020, 19.30 – 21.30 Uhr Abendbegehung, Kontrolle auf Laubfrosch, Ableuchten der Gewässerufer, Keschern zur Feststellung von Molcharten; Aufnahme von Rufen laichbereiter Tiere, Laich- und Larvenkontrolle
12.06.2020, 09.30 – 11.00 Uhr Kontrolle der Gräben und Kleingewässer auf Amphibienbesatz; Keschern zur Feststellung von Molcharten und Larven
23.07.2020, 07.00 – 10.00 Uhr Kontrolle der Gräben und Kleingewässer auf Amphibienbesatz; Larvenkontrolle
18.08.2020, 10.00 – 11.30 Uhr Kontrolle der Gräben und Kleingewässer auf Amphibienbesatz; Larvenkontrolle
Wetterbedingungen
Datum Uhrzeit Wetter
03.03.2020 08.00 – 09.30 Uhr Bedeckt-heiter, 4-7 °C, schwacher Wind 10.03.2020 18.00 – 21.30 Uhr Regen, 10 °C, Wind zunehmend 2-3 25.03.2020 07.30 – 09.30 Uhr Sonne, 4-8 °C, Wind 2 (SO)
02.04.2020 18.00 – 21.00 Uhr Bedeckt, 10-8 °C, Wind 3 (W)
16.04.2020 09.00 – 11.00 Uhr sonnig, heiter, 10-14 °C, Wind 2-3 (W) 21.05.2020 19.30 – 21.30 Uhr heiter, 18-12 °C, Wind 1-2 (NO)
12.06.2020 09.30 – 11.00 Uhr Sonnig, teils bewölkt, 14-17 °C, Wind 1-2 (NO) 23.07.2020 07.00 – 10.00 Uhr Sonnig, Wolken, 15-19 °C, Wind 1-2 (NW) 18.08.2020 10.00 – 11.30 Uhr Sonnig, Wolken, 18 - 20 °C, Wind 2
Ergebnisse
Folgende Arten wurden nachgewiesen:
Tabelle 3: Nachweise von Amphibienarten 2020
Art - deutsch Art -
wissenschaftlich
Kürzel Anzahl geschätzt
Fundort (vgl. Karte Anlage 1)
FFH- Anh. II
/ IV
RL M-V (19916)
Laubfrosch Hyla arborea Lf Einzeltier
Nachweis eines wandernden adulten Tieres am 10.03.2020; Nähe
L 191 im SW;
Keine weiteren Nachweise
II IV
3
Grasfrosch Rana temporaria Gf Einzeltiere
Nachweis eines wandernden adulten Tieres am 10.03.2020; Nähe
Liepgraben
- 3
6 DIE UMWELTMINISTERIN DES LANDES MECKLENBURG-VORPOMMERN (1991): Rote Liste der gefährdeten Amphibien und Reptilien Mecklenburg-Vorpommerns. 1. Fassung Stand: Dezember 1991.
Art - deutsch Art - wissenschaftlich
Kürzel Anzahl geschätzt
Fundort (vgl. Karte Anlage 1)
FFH- Anh. II
/ IV
RL M-V (19916)
Laichfund nördliches Soll,
schnell austrocknend
Erdkröte Bufo bufo Ek
Einzeltier
Nachweis eines wandernden adulten Tieres am 10.03.2020; Nähe
Liepgraben
- 3
6 adulte Tiere 15 tote Tiere L
191
Beobachtung von wandernden bzw.
bereits durch KFZ getötete Tiere an
der L 191 – 10.03.2020
Einzeltiere
Rufende adulte Tiere in Graben in der südwestlichen
Niederung
„Grünfrosch“
(Teichfrosch) Rana esculenta Tf
Nachweis in nahezu allen Gewässern mit
offenen Wasserflächen;
- 3
Der Teichfrosch wurde als häufigste Art mit mind. 60 rufenden Tieren an 5 Standorten nachgewiesen. Neben Vorkommen in größeren Gewässern wurde die Art meist in Gräben angetroffen.
Weitere Nachweise gelangen mit der Erdkröte, dem Grasfrosch und der streng geschützten Art Laubfrosch. Letztgenannte Art konnte innerhalb des UG nur mit einem wanderden Alttier an der L 191 festgestellt werden. Hinweise auf eine Laichtätigkeit oder von rufenden Tieren gelangen hier nicht. Auch der bekannte Rufplatz am Gewässer in der Ortslage von Dummerstorf blieb in diesem Jahr ohne Nachweis. Am 21.05. konnten bei der abendlichen Begehung nur südlich in weiterer Entfernung Laubfrösche verhört werden.
An der L 191 wurden am 10.03.2020 im Bereich des Liepgrabens insgesamt 21 Erdkröten festgestellt, wobei 15 Tiere nur noch tot nachgewiesen werden konnten. Sechs Tiere wurden über die Straße getragen. Die Wanderrichtung war in Richtung Norden ausgerichtet. Dort, in der kleinen Niederung, konnte im weiteren Verlauf des Frühjahrs eine Erdkröte im Bereich von Gräben festgestellt werden.
Der Grasfrosch wurde ausschließlich im nördlichen UG im Bereich des Liepgrabens sowie dem nördlichen Soll festgestellt. An letzterem Kleingewässer, welches sehr schnell bis Mai austrocknete, wurde auch Laich der Art nachgewiesen. Aufgrund der schnellen Austrocknung des Gewässers war auch ein erfolgreicher Schlupf von Jungtieren wahrscheinlich in diesem Jahr nicht erfolgreich.
Im Bereich des südwestlichen, größten Gewässers, dem sog. „Fischteich“, konnte nur der Teichfrosch festgestellt werden. Der Fischbesatz wird hier als Hauptgrund für das Fehlen weiterer Arten angenommen.
Die im Frühjahr überschwemmte Senke in der Saatgraslandfläche blieb ohne Nachweis.
Die Überwinterungsflächen werden in den angrenzenden Gehölz- und Waldgebieten vermutet.
Abbildung 3: weidenumstandenes Soll im
nördlichen UG (25.03.2020) Abbildung 4: wassergefüllte Senke in Saatgrasland, westliches UG
Abbildung 5: Fischteich im Südwesten des UG Abbildung 6: Regenauffangbecken an der A20
Abbildung 7: Liebgraben westliches UG Abbildung 8: Liepgraben, hier südl. Waldrand
Abbildung 9: frisch geräumter Graben
südwestliche Niederung Abbildung 10: südwestliche Niederung, mehrere Gräben als UG
Abbildung 11: wandernder Laubfrosch an der L
191 (10.03.2020) Abbildung 12: Grasfrosch Nähe Liepgraben, nördliches UG (10.03.2020)
Abbildung 13: wandernde Erdkröte (Nähe Liepgraben – 10.03.2020)
Abbildung 14: Laich des Grasfrosches, nördliches Soll (25.03.2020)
Bewertung
Das festgestellte Artenspektrum mit meist häufigen Arten entspricht weitgehend den gegebenen Habitatbedingungen innerhalb des UG´s.
Der Laubfrosch konnte nicht mit Reproduktion festgestellt werden, ist jedoch als Art zu beachten und somit für das UG hervorzuheben.
Die Habitatqualität ist in den pflanzenreichen Gräben wie dem Liepgraben gut bis sehr gut.
Eine Räumung erfolgt nur im Winter, eine Grabenmahd konnte während der Untersuchungszeit nicht festgestellt werden.
Das nördliche Soll ist stark verlandet und zeigte im Frühjahr nur kurz eine Wasserbedeckung. Hier wäre eine Vertiefung mit Entnahme des Schlammes für eine Verbesserung der Habitatqualität für Amphibien sehr wünschenswert. Das Gewässer ist auch für den Laubfrosch als Lebensraum denkbar.
2.2.3 Reptilien Methodik
Untersuchungsraum (UG)
Bei den ersten Begehungen wurden alle Flächen hinsichtlich möglicher Habitate beurteilt.
Hierbei konnte der weitgehende Flächenanteil von Wald-, Acker- und Grünland- sowie Siedlungsflächen aufgrund der bestehenden Beschattung sowie Feuchteverhältnisse für ein Vorkommen ausgeschlossen werden.
Näher untersucht wurden dagegen potentiell geeignete Habitaflächen an einem Steinhaufen aus Lesesteinen / Schutt am Ende des Feldweges, der Grünstreifen am Feldweg selbst und der ruderal geprägte Böschungsrand der südwestlichen Niederung.
Eine Übersicht der untersuchten Flächen gibt Anlage 2.
Abbildung 15: Steinhaufen am nördlichen Ende
des Feldweges Abbildung 16: Feldweg von Dummerstorf zum Waldrand – hier nördliches Ende, Blick Süd
Abbildung 17: Feldweg mit untersuchtem
Ruderalstreifen am Ackerand Abbildung 18: Ruderal geprägte, besonnte Böschung zur südwestlichen Niederung (hier mit Bauzaun bei der Umverlegung der Gasleitung) Untersuchungsumfang 2020
Die o.g. Strukturen wurden zu folgenden Terminen untersucht:
22.04.2020 16.00 – 18.00 Uhr Absuchen von pot. Sonnenbadeplätzen 28.05.2020 12.30 – 13.30 Uhr Absuchen von pot. Sonnenbadeplätzen
23.07.2020 10.00 – 11.30 Uhr Absuchen von pot. Sonnenbadeplätzen, Suche nach juv. Tieren
16.09.2020 12.30 – 13.30 Uhr Absuchen von pot. Sonnenbadeplätzen, Suche nach juv. Tieren
Wetterbedingungen
Datum Uhrzeit Wetter
22.04.2020 16.00 – 18.00 Uhr Sonnig, 18 °C, Wind 2 (NO)
28.05.2020 12.30 – 13.30 Uhr Sonnig, 16-18 °C, schwacher Wind
23.07.2020 10.00 – 11.30 Uhr Sonnig, einzelne Wolken, 19 °C, schwacher Wind (NW)
16.09.2020 12.30 – 13.30 Uhr Sonnig, Wolken, 21 °C, schw. Wind
Ergebnisse
Im Bereich der untersuchten Flächen konnte keine Reptilienart festgestellt werden. Im Bereich von Böschungsflächen sowie in Uferabschnitten der kleinen südwestlichen Niederung konnte die besonders geschützte Weinbergschnecke nachgewiesen werden (vgl.
Kap. 2.2.5).
2.2.4 Potential Fledermäuse, xylobionte Käferarten
Untersuchungsraum / methodisches Vorgehen
Gemäß den Vorgaben kam eine potentielle Beeinträchtigung der beiden Artengruppen nur durch die Beseitigung von Bäumen an der südlichen L 191 in Betracht. Die im Kapitel 3.2 beschriebenen Bäume wurden somit einer eingehenden Prüfung auf ein Vorkommen von Habitatelementen unterzogen. Die Prüfung erfolgte einmal im blattlosen Zustand zu Beginn im März 2020 sowie bei weiteren Kontrollbegehungen im April und Juli 2020.
Methodik Fledermäuse
Methodisches Vorgehen Quartiere
• vorhandene geeignete Bäume (mögliche Baumhöhlen) wurden auf ein Vorkommen von Quartieren untersucht; Überprüfung aller in Frage kommenden Strukturelemente auf Fledermausspuren (Kot, Fraßreste) bzw. vorhandene Tiere.
• Erfassung von möglichen Sommerquartieren im Zeitraum Ende April bis Mitte Juli (besetzte Wochenstuben) und der Winterquartiere zum Ausgang des Winters (Ende Februar); mindestens 2 Begehungen je Quartiertyp zum Auffinden möglicher Quartiere;
• Untersuchungen nur für die zu fällenden Bäume7 Untersuchungsumfang 2020
Die Bäume wurden zu folgenden Terminen untersucht:
03.03.2020, vormittags Untersuchung hinsichtlich geeigneter Habitate (Höhlen, Spalten, etc.; Suche nach geeigneten Winterquartieren) 09.04.2020, vormittags Untersuchung hinsichtlich geeigneter Habitate (Höhlen,
Spalten, etc.; Suche nach geeigneten Winterquartieren 23.07.2020, vormittags Kontrolle von festgestellten Strukturen hinsichtlich einer
Nutzung als Sommerquartier
An den Begehungstagen herrschten allgemein günstige Witterungsbedingungen vor (Sonne, einzelne Wolken, schwacher Wind).
Für die Untersuchungen an den Bäumen stand eine ausziehbare Leiter, eine leuchtstarke LED-Taschenlampe und ein beleuchteter Teleskop-Taschenspiegel zur Verfügung. Weiterhin erfolgte eine Kontrolle von unten mittels Fernglas Zeiss 10x40.
Ergebnisse Fledermäuse
Die näher untersuchten Bäume bzw. Habitatelemente zeigten teilweise eine potentielle Eignung als Fortpflanzungs- und Lebensstätte. Nachfolgend wird dies kurz dokumentiert.
Tabelle 4: Ergebnisse an den zu fällenden Bäumen
Nr. Art Durch-
messer (m)
Bewertung Artenschutz
Fotodokumentation
1 Esche –
Fraxinus excelsior 0,60
3 alte
Asteinfaulungen, verwachsen;
Keine artrelevanten Strukturen
7 Es wurden jeweils alle Bäume nördlich der L 191 untersucht, da noch nicht feststand, welche Bäume gefällt werden sollen.
Nr. Art Durch- messer
(m)
Bewertung Artenschutz
Fotodokumentation
2 Weide – Salix spec.
2x 0,15 1x 25
3-stämmig, Jungbaum, etwas zurückversetzt;
Keine artrelevanten Strukturen
3 Esche –
Fraxinus excelsior 0,60
Alter Schnitt in etwa 5 m Höhe;
nicht tiefreichend Keine
artrelevanten Strukturen
4 Esche –
Fraxinus excelsior 0,65
Rindenabplatzung auf der südlichen Seite, nicht tief reichend; alte Asteinfaulungen, verwachsen Keine artrelevanten Strukturen
Nr. Art Durch- messer
(m)
Bewertung Artenschutz
Fotodokumentation
5 Esche –
Fraxinus excelsior 0,80
2-stämmig ab 4,50 m; alte Astschnitte, verfüllt Keine artrelevanten Strukturen
6 Esche –
Fraxinus excelsior 0,65
einzelne alte Asteinfaulungen, verwachsen Keine artrelevanten Strukturen
Nr. Art Durch- messer
(m)
Bewertung Artenschutz
Fotodokumentation
7 Esche –
Fraxinus excelsior 0,50
Einzelne verwachsene Schnittstellen Keine
artrelevanten Strukturen
8 Esche –
Fraxinus excelsior 0,60
Einzelne verwachsene Schnittstellen Keine
artrelevanten Strukturen
9 Esche –
Fraxinus excelsior 0,80
Einzelne verwachsene Schnittstellen Keine
artrelevanten Strukturen
Nr. Art Durch- messer
(m)
Bewertung Artenschutz
Fotodokumentation
10 Esche –
Fraxinus excelsior 0,40
Einzelne verwachsene Schnittstellen Keine
artrelevanten Strukturen
11 Esche –
Fraxinus excelsior 0,40
Keine artrelevanten Strukturen
Fazit:
In dem zu fällenden Baumbestand an der L 191 konnten keine geeigneten Quartiere festgestellt werden. Auch direkte Nachweise wie Nahrung- oder Kotreste gelangen an den Bäumen nicht. Bei einer Fällung werden somit artrelevante Habitate nicht beseitigt.
Methodik Eremit / Heldbock
Methodisches Vorgehen
• Nachweis eines möglichen Brutbaumes (Bäume mit Höhlen od. Rissen) über Reste (Kotpillen, Ektoskelettreste) am Stammfuß alter Bäume (Eichen, Linden, Buchen, Weiden), ganzjährig möglich
• Untersuchung eines vorhandenen möglichen Mulmkörpers auf Larven (ganzjährig)
Methodisches Vorgehen Heldbock
• Erfassung geeigneter Eichen-Brutbäume und Erkennung besiedelter Bäume zur unbelaubten Jahreszeit durch Feststellung der Schlupflöcher und Fraßgänge;
September bis April) eine mehrmalige Kontrolle (mind. 5 Begehungen) auf Bohrmehl in erreichbaren Bohrlöchern und am Stammfuß
• Bei Eichen mit frischem Mulmauswurf sind zur Feststellung von Imagines im Zeitraum Mai – Juli mindestens 5 Begehungen abends bzw. nachts durchzuführen (Temperatur > 18 Grad, hohe relative Luftfeuchte).
• Pro Gebiet ist an ausgewählten Bäumen die Anzahl der Schlupflöcher vor und nach der Flugzeit auszuzählen.
Untersuchungsumfang 2020
Die Bäume wurden zu den o.g. Terminen der Baumkontrolle für Fledermäuse mit untersucht.
Ergebnisse Eremit / Heldbock
An den zu fällenden Bäumen konnten zu den Terminen keine Habitatelemente oder Tiere bzw. Reste von ihnen festgestellt werden. Bei den Bäumen handelt es sich bis auf einen Baum um Eschen, die nicht zu den bevorzugten bzw. artspezifischen Baumarten zählen. Der weitere Baum ist eine jüngere Weide ebenfalls ohne artrelevante Strukturen.
Ein Mulmkörper oder Bohrlöcher / Fraßgänge waren an allen Bäumen nicht erkennbar.
2.2.5 Zufallsbeobachtung Weinbergschnecke Methodik
Bei den Erfassungen der Reptilien – Zauneidechse im Südwesten des UG wurde im Bereich einer Böschung sowie entlang einer Grabenböschung eine Population der Weinbergschnecke (Helix pomatia) festgestellt. Es wurden bis zu 20 Tiere nachgewiesen.
Ein Teil des Vorkommens wurde im Bereich der Böschung festgestellt, die vorwiegend aus Brennnesseln bestanden ist. Ein Teil der Tiere konnte jedoch auch entlang des Grabenufers festgestellt werden.
Die Molluskenart ist geschützt nach der Bundesartenschutzverordnung und der FFH- Richtlinie (Anhang 5, prioritäre Art).
Die Lage der Habitatflächen ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Abbildung 19: Teillebensraum der
Weinbergschnecke –
Böschungsrand der Niederung
Abbildung 20: Weinbergschnecke am Grabenrand (09.04.2020)
3 Kurzbeschreibung des Vorhabens
3.1 Bebauungsplan Nr. 25b Größe: 46 Hektar
Gemeinde: Gemeinde Dummerstorf
Städtebauliches Konzept, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise (STADT- UND REGIONALPLANUNG,VORENTWURF)
Entsprechend der Zielstellung, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Logistik- und Gewerbezentrum zu schaffen, werden Gewerbegebiete (GE) nach § 8 BauNVO ausgewiesen, die der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Ge-werbebetrieben dienen. In den festgesetzten Gewerbegebieten sind Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze, öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude allgemein zulässig. Einzelhandelsbetriebe und Tankstellen sind gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO unzulässig.
Gemäß § 8 Abs. 3 BauNVO sind Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebs-leiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, ausnahmsweise zulässig.
Anlagen für sportliche Zwecke sowie die sonstigen Ausnahmen nach § 8 Abs. 3 BauNVO sind gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.
(…)
Um eine möglichst sinnvolle Nutzung der Bauflächen zu ermöglichen und nicht von vornherein Beschränkungen für die möglichen Gewerbeansiedlungen aufzuerlegen, werden die Baugrenzen großzügig gefasst. Die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) wird mit 0,8 festgesetzt, um eine dem Gewerbegebiet angemessene Bebauung zu ermöglichen. Logistik- und Gewerbeunternehmen haben mitunter auch einen großen Bedarf an befestigten Freiflächen. Eine weitere Überschreitung der zulässigen Grundfläche nach § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO ist unzulässig. Dabei ist auch das entsprechende Ausgleichserfordernis für die Versiegelung zu beachten, dass mit hö-herer GRZ ansteigt.
Die zulässige Gebäudehöhe wird auf maximal 20,0 m und ortsnäher auf 15,0 m fest-gesetzt.
Damit sollen insbesondere die für Gewerbe- und Logistikunternehmen typi-schen großen Hallen, z.B. mit Hochregallagern, berücksichtigt werden.