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Resolution zur Bedarfsplanung

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Academic year: 2022

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Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg Stuttgart, den 20.10.2018

Resolution zur Reform der Bedarfsplanung

Die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg mahnt eine maßvolle Reform der Bedarfsplanung an. Obwohl sich durch die Teilung der Kassensitze die Versorgungssituation vielerorts deutlich verbessert hat, gibt es dennoch Regionen, die unter einem Versorgungsdefizit leiden. Dies gilt vor allem für ländliche Gebiete sowie für die Speckgürtel um die Ballungsgebiete, die aufgrund von deutlich überschätzten Mitversorgereffekten eine viel zu geringe Verhältniszahl Psychotherapeut je Einwohner haben. Insgesamt ist die Spreizung der Verhältniszahlen bei den Psychotherapeuten viel zu groß, sodass hier eine Angleichung gefordert wird. Die pauschale Forderung nach weiteren umfangreichen Niederlassungsmöglichkeiten in allen Planungsbereichen wird jedoch als nicht sachgerecht gesehen. Die Reform auf Bundesebene kann nicht das Ziel haben, für die über den abzusehenden Bedarf an neu approbierten PP und KJP hinaus ausgebildeten Psychotherapeuten Niederlassungsmöglichkeiten zu schaffen, noch darf sie vom Gebot der Kosteneinsparung bei den Kassen diktiert sein. Überdies muss die Autonomie der regionalen Zulassungsausschüsse weiterhin gewahrt bleiben, die die Versorgungssituation vor Ort am besten kennen und differenzierte Entscheidungen treffen können.

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