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Stadt Lenzburg. Neubau Schulhaus Mühlematt Programm Projektwettbewerb

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Stadt Lenzburg

Neubau Schulhaus Mühlematt Programm Projektwettbewerb

17. April 2009

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Inhaltsverzeichnis

1 Ausgangslage 2

2 Verfahren und Allgemeine Bestimmungen 3 2.1 Auftraggeberin, Gegenstand des Wettbewerbs 3 2.2 Wettbewerbsart und Verfahren 3

2.3 Teilnahmebedingung 3

2.4 Preisgericht 4

2.5 Preissumme 5

2.6 Weiterbearbeitung 5

2.7 Verbindlichkeit / Urheberrecht 5 2.8 Weitergabe von Informationen und Daten 6 2.9 Wahrung der Anonymität 6 2.10 Rechtsmittelbelehrung 6

3 Ablauf und Termine 7

3.1 Termine Gesamtverfahren 7 3.2 Termine Projektwettbewerb 7

3.3 Bezug der Unterlagen 7

3.4 Anmeldung 8

3.5 Bezug des Modells 8

3.6 Arealbesichtigung 8

3.7 Fragenstellung und Fragenbeantwortung 8 3.8 Abgabe der Pläne und weiteren Unterlagen 9

3.9 Abgabe des Modells 9

3.10 Bekanntgabe der Ergebnisse und Ausstellung 9

4 Beurteilungskriterien 10

5 Planungsgrundlagen 11

6 Einzureichende Unterlagen 12

7 Aufgabenstellung 14

7.1 Zielsetzung 14

7.2 Rahmenbedingungen Bildungswesen und Schule Lenzburg 15 7.3 Rahmenbedingungen Schulanlage Angelrain 18 7.4 Rahmenbedingungen Neubau 28

8 Genehmigung 35

Anhang 36 Tabellarische Zusammenfassung Raumprogramm 36

F:\DATEN\M4\08-007-00\04_BER\03_WB_PROGRAMM\BER01_WB-PROGRAMM_17-04-09_DEF.DOC

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1 Ausgangslage

Die Schulanlage Angelrain in Lenzburg ist ein multifunktionaler Schulstandort mit unter- schiedlichen Gebäuden und Anlagen, welche heute für die Bezirks- sowie die Primar- schule genutzt werden. Zur Schulanlage zählen ausserdem die Musikschule, der Kinder- garten Turnerweg sowie die Kinderkrippe und Aargauische Sprachheilschule, welche in Fussdistanz liegen. Die Schulnutzungen sind teilweise in Pavillons untergebracht, welche ersetzt werden müssen. Ebenso steht das heutige Gebäude der Musikschule mittel- bis langfristig für diese Nutzung nicht mehr zur Verfügung.

In einer umfangreichen Schulraumplanung in den Jahren 2005/2006 sowie einer Stand- ortbestimmung der Schule im Jahr 2007 wurde der zukünftige Schulraumbedarf in Lenz- burg eingehend untersucht und aufgezeigt. Die Schulanlage Angelrain weist bereits heu- te einen hohen zusätzlichen Raumbedarf auf, welcher sich durch den geplanten Ersatz der drei Pavillons sowie die Auslagerung der Musikschule aus dem heutigen Gebäude weiter erhöht. Zudem sollen zwei Einzelkindergarten-Standorte aufgelöst und in die Schulanlage integriert werden.

Ebenfalls Auswirkungen auf den Schulraumbedarf haben die derzeit unter dem Namen

„Bildungskleeblatt“ laufenden Schulreformen (u.a. Strukturharmonisierung und Einfüh- rung der Eingangsstufe). Mit diesen Reformen soll das aargauische Schulsystem den gesamtschweizerischen Harmonisierungen angepasst werden.

Demgegenüber steht ein äusserst geringes Verdichtungspotential innerhalb der beste- henden Gebäude. Aus diesem Grund ist auf der Schulanlage Angelrain ein Schulhaus- Neubau inklusive der erforderlichen Aussenraumflächen für insgesamt 13 Klassen, die Schulleitung sowie die Musikschule erforderlich. Der Neubau dieses zukünftigen Schul- hauses Mühlematt soll in zwei Etappen erstellt werden, wobei die 1. Bauetappe zum Schuljahr 2012/13 in Betrieb genommen werden soll. Direkt anschliessend an die 1.

Bauetappe soll die Sanierung des bestehenden Bezirksschulgebäudes erfolgen, danach ist die 2. Bauetappe geplant. Für den Neubau steht der Standort der heutigen Turnhalle Mühlematt, welche abgebrochen werden soll, zur Verfügung.

Mit dem Projektwettbewerb soll für die Erweiterung der Schulanlage Angelrain eine archi- tektonisch, betrieblich und wirtschaftlich adäquate Lösung gefunden werden. Gleichzeitig wird auch der geeignetste und kompetenteste Partner für Projektierung und Ausführung gesucht.

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2 Verfahren und Allgemeine Bestimmungen

2.1 Auftraggeberin, Gegenstand des Wettbewerbs

Die Stadt Lenzburg veranstaltet einen offenen Projektwettbewerb zur Erlangung von Pro- jektvorschlägen für die 1. Etappe des Neubaus Schulhaus Mühlematt (rund 1400 m2 Hauptnutzfläche) und die Gestaltung des Aussenraums für Eingangs- und Mittelstufen- schülerInnen sowie konzeptionelle Vorschläge für die 2. Etappe des Neubaus Schulhaus Mühlematt (rund 893 m2 Hauptnutzfläche).

2.2 Wettbewerbsart und Verfahren

Der Projektwettbewerb wird als einstufiges Vergabeverfahren gemäss § 12 Abs. 1 lit. a der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IvöB) sowie Art. 7 des Submissionsdekrets des Kantons Aargau und SIA Ordnung 142 für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe durchgeführt. Der Wettbewerb wird öffentlich ausgeschrieben.

Von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen sind Fachleute, die eine gemäss SIA Ordnung 142, Artikel 12.2. nicht zulässige Verbindung zu einem Mitglied des Preisgerich- tes haben. Nicht zugelassen sind insbesondere Fachleute, die bei der Auftraggeberin oder einem Mitglied des Preisgerichtes (inkl. Experten) angestellt sind, sowie Fachleute, die mit einem Mitglied des Preisgerichtes nahe verwandt sind oder in einem engen beruf- lichen Abhängigkeits- oder Zusammengehörigkeitsverhältnis stehen.

Das Verfahren wird anonym durchgeführt. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Es ist keine öffentliche Beurteilung der Projektvorschläge vorgesehen.

2.3 Teilnahmebedingung

Die Teilnahme steht allen Architekturbüros mit Sitz oder Niederlassung in der Schweiz oder in einem Vertragsstaat des GATT/WTO-Übereinkommens über das Beschaffungs- wesen, soweit dieser Staat Gegenrecht gewährt, offen.

Für den Projektwettbewerb wird empfohlen, eine Fachperson aus dem Bereich Land- schaftsarchitektur beizuziehen. Weitere Spezialisten (Statik, HLKK etc.) können nach Bedarf beigezogen werden. Doppel- und Mehrfachteilnahmen von Fachpersonen sind mit Ausnahme des federführenden Architekturbüros zulässig. Das Architekturbüro muss aber über eine Mehrfachteilnahme informiert werden. Die Verantwortung für allfällige Konflikte bei einer Mehrfachteilnahme von Fachplanern tragen die Teilnehmenden selbst.

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2.4 Preisgericht

Zur Beurteilung des Projektwettbewerbs setzt die Auftraggeberin folgendes Preisgericht ein:

SachpreisrichterInnen (stimmberechtigte Mitglieder)

ƒ Daniel Mosimann, Stadtrat, Lenzburg (Vorsitz)

ƒ Myrta Dössegger-Graf, Präsidentin Schulpflege Lenzburg

ƒ Timothy Schaerer, Schulleiter Regionalschule Lenzburg

ƒ Annkathrin Burger, Lehrperson Primarschule Lenzburg (Ersatz)

FachpreisrichterInnen (stimmberechtigte Mitglieder)

ƒ Marie-Noëlle Adolph, Manoa Landschaftsarchitekten GmbH, Meilen

ƒ Roger Boltshauser, Boltshauser Architekten AG, Zürich

ƒ Rolf Meier, Meier Leder Architekten ETH HTL SWB, Baden

ƒ Bettina Neumann, Neff Neumann Architekten AG, Zürich

ƒ Richard Buchmüller, Leiter Stadtbauamt Lenzburg (Ersatz)

ExpertInnen (ohne Stimmrecht)

ƒ Andi Horni, Lehrperson Bezirksschule Lenzburg

ƒ Sandrine Zimmermann, Lehrperson Kindergarten Lenzburg

ƒ Daniel Gerber, Metron Architektur AG, Brugg (Kostenplanung)

ƒ Tanja Lütolf, Metron Architektur AG, Brugg (Nachhaltigkeit)

ƒ Regula Schneider, Metron Raumentwicklung AG, Brugg (Verfahrensbegleitung) Das Preisgericht behält sich vor, bei Bedarf zusätzliche Fachexpertinnen oder -experten beizuziehen.

Verfahrensbegleitung

Die Vorbereitung und Begleitung des Wettbewerbsverfahrens sowie die Vorprüfung der eingereichten Projekte erfolgt durch:

Metron AG Stahlrain 2 Postfach 480 5201 Brugg

Tel: +41 56 460 91 11 Fax: +41 56 460 91 10 Web: www.metron.ch

Email: wettbewerb.muehlematt@metron.ch Ansprechpersonen:

Kati Grzybowski Sarah Simon

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2.5 Preissumme

Für Preise und Ankäufe steht dem Preisgericht eine Summe von CHF 120'000 (exkl.

MwSt.) zur Verfügung. Für Ankäufe können maximal 20% der Gesamtpreissumme ein- gesetzt werden. Weitere Entschädigungen für Spezialisten, Modelle, Plankopien usw. wer- den nicht separat vergütet. Es ist vorgesehen, ungefähr 4 bis 8 Projekte zu prämieren.

2.6 Weiterbearbeitung

Das Preisgericht unterbreitet dem Stadtrat eine Empfehlung für das weitere Vorgehen.

Die Auftraggeberin beabsichtigt, das federführende Architekturbüro sowie – wenn we- sentlich am Wettbewerb beteiligt – den/die LandschaftsarchitektIn des vom Preisgericht zur Weiterbearbeitung empfohlenen Projektes mit der Projektierung und Ausführung der 1. Etappe des Neubaus zu beauftragen. Vorbehalten bleiben die Zustimmung übergeord- neter Instanzen sowie die Erteilung aller für das beschriebene Verfahren erforderlichen Bewilligungen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Ausführung der 2. Etappe ebenfalls dem Siegerteam zu übertragen. Aufgrund noch offener politischer und finanzieller Ent- scheide sowie in Abhängigkeit der Sanierung der Bezirksschule ist die Realisierung die- ser 2. Etappe zum heutigen Zeitpunkt jedoch noch nicht gesichert.

Bei einem wesentlichen Beitrag von weiteren Fachplanern (Haustechniker, Bauingenieu- re etc.) am Wettbewerbsprojekt werden die entsprechenden Fachplaner nach Abschluss des Verfahrens zur Offertstellung eingeladen.

Das Preisgericht kann bei einem einstimmigen Entscheid auch einen angekauften Wett- bewerbsbeitrag zur Weiterbearbeitung bzw. zur Ausführung empfehlen. Eine entschädig- te Weiterbearbeitung mehrerer Projekte in Konkurrenz im Anschluss an den Projektwett- bewerb bleibt als Ausnahmefall und unter Beibehaltung der Anonymität vorbehalten.

Die Auftraggeberin behält sich weiterhin vor, die Kostenplanung, die Ausschreibung und die Bauleitung an Dritte zu vergeben. Die Beauftragung des federführenden Architektur- büros des vom Preisgericht zur Weiterbearbeitung empfohlenen Projektes wird jedoch mindestens 60 Teilleistungsprozente gemäss SIA 102 beinhalten.

Es ist vorgesehen, unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens mit den Projektierungsar- beiten für die 1. Etappe zu beginnen.

2.7 Verbindlichkeit / Urheberrecht

Das Programm und die Fragenbeantwortung sind für die Veranstalterin, die Teilnehmen- den und das Preisgericht verbindlich. Mit der Anmeldung anerkennen die Teilnehmenden ausdrücklich die im vorliegenden Programm festgehaltenen Bedingungen, Abläufe und Verfahren sowie den Entscheid des Preisgerichts in Ermessensfragen.

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Das Urheberrecht an den eingereichten Wettbewerbsarbeiten verbleibt bei den Projekt- verfassenden. Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und Ankäufen ausgezeich- neten Wettbewerbsbeiträge gehen in das Eigentum der Auftraggeberin über. Auftragge- berin und Teilnehmende besitzen das Recht auf Veröffentlichung der Wettbewerbsarbei- ten unter Namensnennung der Auftraggeberin und der Projektverfassenden.

2.8 Weitergabe von Informationen und Daten

Eine Weitergabe von Informationen, Daten, Unterlagen etc., welche den Teilnehmenden im Zusammenhang mit dem Projektwettbewerb abgegeben werden, an Dritte (z.B. Me- dien) ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftraggeberin nicht erlaubt.

2.9 Wahrung der Anonymität

Die Wettbewerbsteilnehmenden haben für die Wahrung der Anonymität zu sorgen. Dies gilt insbesondere auch für die Abgabe der Unterlagen bei der Metron AG bzw. der Stadt Lenzburg sowie für die elektronischen Daten (siehe unten). Bei einer persönlichen Abga- be der Wettbewerbsprojekte sind deshalb zwingend die unter Kapitel 3.8 bzw. 3.9 ge- nannten Zeitfenster für die Abgabe einzuhalten.

2.9.1 Digitale Unterlagen

Die Teilnehmenden sind gebeten, die digitalen Dateien (siehe Einzureichende Unterlagen [H] und [J]) soweit als möglich zu anonymisieren. Versteckte Hinweise auf den Verfasser in Dateien (vgl. Æ Datei Æ Eigenschaften: Register: Zusammenfassung/Allgemein/ Sta- tistik) können vermieden werden, wenn die letzte Speicherung auf einem neutralen Com- puter (z.B. Laptop) vorgenommen wird oder durch eine Person, deren Namen nicht auf einen Firmennamen schliessen lässt.

Die Verfahrensbegleiterin wird die eingereichten digitalen Datenträger zusätzlich durch eine neutrale Stelle anonymisieren lassen und garantiert so die Einhaltung der Anonymi- tät für die digitalen Unterlagen.

2.10 Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidungen der Auftraggeberin kann innert 10 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau schriftlich Beschwerde erhoben werden. Be- schwerden haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.

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3 Ablauf und Termine

3.1 Termine Gesamtverfahren

Für das gesamte Verfahren gilt folgender genereller Terminplan:

J F M A M J J A S O N D J F M A M J J A S O N D J F M A M J J A S O N D J F M A M J J A S O N D

Projektwettbewerb

Vorbereitung Projektwettbewerb Bearbeitung Projektwettbewerb Vorprüfung

Beurteilung Kommunikation Projektierung

Vertragsverhandlungen + Vorprojekt Bauprojekt + Kostenvoranschlag Baukredit

Baubewilligungsverfahren Ausschreibung und Vergabe Ausführungsplanung Realisierung Realisierung Neubau Bezug Neubau

2009 2010 2011 2012

3.2 Termine Projektwettbewerb

Publikation / Ausschreibung 20. April 2009

Bezug der Unterlagen ab 20. April 2009

Anmeldung zum Projektwettbewerb bis 15. Mai 2009

Überweisung für Modell bis 15. Mai 2009

Bezug des Modells ab 18. Mai 2009

Fragenstellung bis 29. Mai 2009

Fragenbeantwortung bis 12. Juni 2009

Abgabe der Pläne bis 21. August 2009, 16.00 Uhr

Abgabe des Modells 04. September 2009, 14.00 bis 16.00 Uhr

Beurteilung und Entscheid September/Oktober 2009

3.3 Bezug der Unterlagen

Sämtliche Unterlagen sowie das vorliegende Programm sind ab dem 20. April auf folgen- der Homepage abrufbar: www.lenzburg.ch

Bei Problemen mit dem Herunterladen melden Sie sich bitte bei:

Stadt Lenzburg, Thomas Hofstetter E-Mail: thofstetter@lenzburg.ch Tel. +41 62 886 45 12

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3.4 Anmeldung

Die Anmeldung zum Projektwettbewerb kann bis zum 15. Mai 2009 erfolgen. Dazu ist das Formular Anmeldung (siehe Planungsgrundlage [11]) vollständig ausgefüllt digital als Excel-Datei sowie eine Bestätigung der Überweisung für das Modell als PDF-Datei (siehe Kap. 3.5) bis zu diesem Tag an die Mailadresse wettbewerb.muehlematt@metron.ch zu senden.

3.5 Bezug des Modells

Für das Modell ist ein Betrag von CHF 300.- bis spätestens am 15. Mai 2009 auf folgen- des Konto einzuzahlen:

Postcheckkonto: PC 50-767-1, Finanzverwaltung, 5600 Lenzburg mit Zahlungsvermerk: Konto 213.503.16

Die Einzahlung dieses Betrages gilt als definitive Anmeldung zum Projektwettbewerb.

Das Modell kann ab dem 18. Mai 2009 zu den angegebenen Öffnungszeiten direkt bei folgendem Modellbauer bezogen werden:

Schreinerei und Modellbau Kurt Siegrist Zopfgasse 12

CH – 5603 Staufen AG Tel. +41 (0)62 891 20 28

Öffnungszeiten: 07.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr

Der Betrag von CHF 300.- wird bei einem vollständig und termingerecht eingegebenen Wettbewerbsprojekt zurückerstattet.

3.6 Arealbesichtigung

Es findet keine geführte Begehung des Wettbewerbsgebiets statt. Das Schulareal kann jederzeit frei besichtigt werden.

3.7 Fragenstellung und Fragenbeantwortung

Fragen zum Programm und zur Aufgabenstellung sind anonym bis am 29. Mai 2009 (Posteingang) schriftlich zu richten an:

Metron Raumentwicklung AG

Wettbewerb Neubau Schulhaus Mühlematt Stahlrain 2, Postfach 480

CH – 5201 Brugg

Das Datum des Poststempels ist nicht massgebend. Die Verantwortung für die terminge- rechte Eingabe der Fragen liegt bei den Teilnehmenden.

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Das Preisgericht beantwortet die eingegangenen Fragen schriftlich und stellt sämtliche Fragen und Antworten den Teilnehmenden per E-Mail zu. Die schriftliche Fragenbeant- wortung bildet einen integrierenden Bestandteil des Wettbewerbsprogramms.

3.8 Abgabe der Pläne und weiteren Unterlagen

Die unter Kapitel 6 aufgeführten Unterlagen [A] - [M] müssen, unter Wahrung der Ano- nymität, bis spätestens Freitag, 21. August 2009, 16.00 Uhr beim

Stadtbauamt Lenzburg

Wettbewerb Neubau Schulhaus Mühlematt Kronenplatz 24

CH – 5600 Lenzburg

eintreffen. Das Datum des Poststempels ist nicht massgebend.

Bei persönlicher Abgabe der Unterlagen beim Stadtbauamt Lenzburg hat diese zwingend am 21. August 2009, zwischen 14.00 und 16.00 Uhr, an folgendem Ort zu erfolgen:

Stadtbauamt Lenzburg

Kronenplatz 24, Promenadenzimmer (EG) CH – 5600 Lenzburg

Die Verantwortung für die termingerechte Eingabe der Unterlagen sowie die Versandkos- ten liegen bei den Teilnehmenden. Eine Fristverlängerung seitens der Teilnehmenden ist ausgeschlossen.

3.9 Abgabe des Modells

Das Modell 1:500 (siehe Einzureichende Unterlagen [N]) ist, in der Originaltransportkiste verpackt, am 04. September 2009 zwischen 14.00 und 16.00 Uhr bei der Stadt Lenzburg abzugeben. Die Wahrung der Anonymität ist dabei sicherzustellen.

Stadt Lenzburg Turnhalle Mühlematt Eingangsbereich (EG)

3.10 Bekanntgabe der Ergebnisse und Ausstellung

Die Auftraggeberin teilt nach Abschluss des Verfahrens den Teilnehmenden den Ent- scheid des Preisgerichts schriftlich mit und sorgt für eine angemessene Veröffentlichung des Wettbewerbsergebnisses in der Presse. Sie stellt die Wettbewerbsbeiträge mit der Veröffentlichung des Entscheids während mindestens 10 Tagen öffentlich aus. Ort und Zeit der Ausstellung werden noch bekannt gegeben.

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4 Beurteilungskriterien

Die eingereichten Arbeiten werden gemäss folgender Kriterien (Reihenfolge ohne Ge- wichtung) beurteilt:

Städtebauliches Konzept

ƒ Entwurfsidee

ƒ volumetrische Gestaltung

ƒ Integration in bestehende Schulanlage Architektonisches Konzept

ƒ architektonische / gestalterische Qualität

ƒ räumliche Bezüge / Raumqualität

ƒ innovatives Schulraumkonzept Nutzungsanforderungen

ƒ Funktionalität und Qualität des Raumangebotes

ƒ Flexibilität gegenüber Nutzungsänderungen

ƒ Erschliessung und Orientierung

Konzept der Aussenräume

ƒ Gesamtkonzept

ƒ Qualität des Aussenraums / Spiel- und Bewegungsbereiche

ƒ Fussgänger- und Veloverbindungen Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit

ƒ Einfachheit der Gebäudestruktur / konstruktiver Aufbau / Systemtrennung

ƒ Erstellungskosten, Betrieb und Unterhalt → Lebenszykluskosten

ƒ Ressourcenaufwand / Energieeffizienz (Kompaktheit, Gebäudehülle, Materialisierung)

Ausschlusskriterien

Verstösse gegen das Anonymitätsgebot, nicht termingerecht oder unvollständig einge- reichte Unterlagen führen zum Ausschluss vom Verfahren.

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5 Planungsgrundlagen

Auf der Homepage http://www.lenzburg.ch werden ab 20. April 2009 nachfolgend aufge- führte Unterlagen bereitgestellt. Ein Versand der Unterlagen in Papierform ist nicht vor- gesehen.

[1] Programm Projektwettbewerb (PDF)

[2] Situationsplan mit Wettbewerbsperimeter, Höhenkurven, Dachlandschaften, Bau- zonengrenzen und Orthophotos (DWG, DXF, PDF)

[3] Werkleitungsplan (DWG, DXF, PDF)

[4] Situationsplan mit Höhenkoten und Baumbestand (DWG, DXF, PDF) [5] Querschnitt Tunnel (PDF)

[6] Planunterlagen Dreifachturnhalle (PDF)

[7] Planunterlagen Umgebungsgestaltung (PDF) [8] Bauordnung und Zonenplan der Stadt Lenzburg (PDF) [9] Qualitätsleitbild der Regionalschule Lenzburg (PDF) [10] Formular Kenndaten (Excel)

[11] Formular Anmeldung (Excel)

[12] Formular Verfassernachweis (Excel) [13] Formular Selbstdeklaration (PDF)

[14] Modellgrundlage 1:500 (Bezug direkt beim Modellbauer, siehe Kap. 3.5)

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6 Einzureichende Unterlagen

Die Wettbewerbspläne sind in doppelter Ausführung und ungefaltet einzureichen. Jedes Blatt ist oben rechts mit einem Kennwort und zusätzlich einer dreistelligen Zahl zu verse- hen.

Sämtliche Pläne inklusive der Erläuterungen sind gemäss Situationsplan mit Norden nach oben zu orientieren, mit einem graphischen Massstab zu versehen und auf maximal 3 Blättern (Format A1 Hochformat) darzustellen. Varianten sind nicht zulässig. Zusätzlich abgegebene, nicht geforderte Unterlagen werden nicht zur Beurteilung zugelassen.

Wie in Kap. 1 Ausgangslage und 7.4.1 Etappierung beschrieben, wird der Neubau des Schulhauses Mühlematt in zwei Etappen aufgeteilt, welche unterschiedliche Bearbei- tungstiefen in der Projektierung bzw. Konzeption erfordern:

ƒ Etappe 1: Realisierung nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens vorgesehen, Bauvollendung Schuljahr 2012/13. Bearbeitungstiefe: Projektwettbewerb

ƒ Etappe 2: Realisierung offen. Bearbeitungstiefe: Konzeptstudie

[A] Situationsplan 1:500 inkl. Gestaltung der Umgebung (1. + 2. Etappe) Darstellung des Projektvorschlages als Grundrissplan des Haupteingangsge- schosses auf der Planungsgrundlage [2] mit Angaben über die Erschliessung, die wichtigsten Höhenkoten sowie die Gestaltung und Nutzung der Aussenräume.

Die Etappen sind dabei klar aufzuzeigen.

[B] Grundrisse Neubau 1:200 (1. Etappe)

Darstellung sämtlicher Grundrisse, gleich orientiert wie der Situationsplan, mit Eintragung der näheren Umgebungsgestaltung sowie der wichtigen Höhenkoten.

Sämtliche Räume sind gemäss Raumprogramm zu beschriften (Nutzung, Flä- che).

[C] Grundrissschemata Neubau 1:500 (1. + 2. Etappe)

Darstellung sämtlicher Grundrisse, gleich orientiert wie der Situationsplan (sche- matische Darstellung).

[D] Fassaden / Schnitte Neubau 1:200 (1. Etappe)

Darstellung der zur Beurteilung des Projektes notwendigen Schnitte und sämtli- cher Fassaden mit der anschliessenden Umgebungsgestaltung. Die Höhenkoten und das gestaltete wie auch das gewachsene Terrain sind einzuzeichnen.

[E] Möblierter Grundriss Neubau 1:100 (1. Etappe)

Grundrissdarstellung mindestens einer Klassenzimmereinheit der Eingangsstufe sowie einer Einheit (Klassenzimmer und Gruppenraum) der Mittelstufe mit Möb- lierung.

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[F] Fassadenschnitt Neubau 1:50 (1. Etappe)

Darstellung des typischen Fassadenschnittes mit Angabe der Materialisierung.

[G] Erläuterungen auf den Plänen mit folgendem Inhalt:

- städtebauliches und architektonisches Konzept - Nutzungskonzept

- Freiraum- und Erschliessungskonzept

- Erläuterungen zum Minergiekonzept, zur Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit Ein zusätzlich abgegebener Erläuterungsbericht wird nicht in die Beurteilung ein- bezogen.

[H] Nachweis der Kenndaten (1. + 2. Etappe)

Die Kenndaten sind im abgegebenen Formular (siehe Planungsgrundlage [10]) einzutragen und sowohl in digitaler Form als Excel-Datei (anonym) wie auch als Papierausdruck abzugeben.

[I] Verkleinerungen

Sämtliche Pläne (massstäblich verkleinert auf 50%) sind in digitaler Form als PDF/600 dpi auf einer CD und als kopierfähige Verkleinerungen (A3) abzugeben.

[J] CD-ROM

mit dem Nachweis der Kenndaten (siehe Einzureichende Unterlagen [H]) als Ex- cel-Datei sowie den Planverkleinerungen als PDF-Dateien (siehe Einzureichende Unterlagen [I]). Diese CD ist nicht dem Verfasserkuvert beizulegen. Anonymität beachten!

[K] Anmeldung

Die Anmeldung (siehe Planungsgrundlage [11]) ist bis zum 15. Mai 2009 als Ex- cel-Datei per Mail einzuschicken (siehe Kapitel 3.4).

[L] Verfassernachweis

In einem verschlossenen, mit dem Kennwort bezeichneten Kuvert sind das voll- ständig ausgefüllte Formular Verfassernachweis (siehe Planungsgrundlage [12]) als Papierausdruck und als Excel-Datei auf einer CD-ROM (nicht auf Unterlage [J]), das Formular Selbstdeklaration (siehe Einzureichende Unterlagen [M]) sowie ein Einzahlungsschein abzugeben.

[M] Formular Selbstdeklaration

Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular Selbstdeklaration (sie- he Planungsgrundlage [13]) ist als Papierausdruck im verschlossenen Kuvert (siehe Einzureichende Unterlagen [L]) abzugeben.

[N] Modell 1:500

Kubische Darstellung des Neubaus in weiss auf der abgegebenen Modellgrund- lage (siehe Planungsgrundlage [14]). Die 1. Etappe und 2 Etappe sind separat darzustellen (2. Etappe steckbar).

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7 Aufgabenstellung

7.1 Zielsetzung

Das räumliche Angebot der Schulanlage Angelrain in Lenzburg reicht aufgrund diverser Raumbedürfnisse zukünftig nicht mehr aus. Dazu gehören der geplante Ersatz von drei Pavillons, die vorgesehene Nutzungsänderung des heutigen Musikschulgebäudes, die Auflösung von zwei Einzelkindergartenstandorten sowie Raumbedürfnisse aufgrund der zu erwartenden Änderungen im Bildungswesen.

Die Schulanlage soll daher um einen in zwei Etappen zu erstellenden Neubau für insge- samt 13 Klassen, die Schulleitung sowie die Musikschule erweitert werden. Der Wettbe- werbs- und Projektierungskredit für diese Aufgabe wurde an der Einwohnerratssitzung vom 23. Oktober 2008 beschlossen.

Für die gestellte Aufgabe gelten generell folgende Zielsetzungen:

ƒ Projekte mit hohen städtebaulichen, architektonischen und aussenräumlichen Qualitä- ten, welche sich gut in die bestehende Schulanlage integrieren;

ƒ innovative Konzepte für flexibel nutzbare, den pädagogischen Ansprüchen gerecht werdende Innen- und Aussenräume;

ƒ wirtschaftlich interessante Projekte mit angemessenen Erstellungskosten sowie nied- rigen Betriebs- und Unterhaltskosten;

ƒ Projekte in ökologischer und energieeffizienter Bauweise mit gutem Innenraumklima.

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7.2 Rahmenbedingungen Bildungswesen und Schule Lenzburg

7.2.1 Reformvorhaben „Bildungskleeblatt“

Die unter dem Namen „Bildungskleeblatt“ derzeit im Kanton Aargau laufenden Schulre- formen haben zum Ziel, das aargauische Schulsystem den gesamtschweizerischen Har- monisierungen anzupassen. Das Reformvorhaben umfasst folgende vier Teile:

ƒ Eingangsstufe (1. Kleeblatt)

ƒ Harmonisierung der Schulstrukturen (2. Kleeblatt)

ƒ Tagesstrukturen (3. Kleeblatt)

ƒ Lektionenzuteilung mit Sozialindex (4. Kleeblatt)

Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat dem Bildungskleeblatt in seiner 2. Lesung vom 13. Januar 2009 zugestimmt. Eine Volksabstimmung ist für Mai 2009 geplant.

Eingangsstufe (Basisstufe)

Die Kinder treten heute mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen in die Primarschule ein. Mit der Einführung der Eingangsstufe soll diesem Umstand Rechnung getragen wer- den. Die in der ersten Lesung der Gesetzesvorlagen beschlossene vierjährige Basisstufe umfasst die heutigen beiden Kindergartenjahre sowie die ersten beiden Primarschuljahre.

Die Einschulung erfolgt im 5. Altersjahr. Alle Kinder lernen und spielen in altersgemisch- ten Lerngruppen. Je nach Entwicklungsstand und individueller Leistungsfähigkeit des Kindes kann die Basisstufe in einer unterschiedlich langen Zeit durchlaufen werden. Eine Eingangsstufenabteilung (max. 25 Schüler/-innen) soll von zwei Lehrpersonen mit einem 150-Prozent-Pensum unterrichtet werden. Kinder mit besonderen Lernbedürfnissen wer- den integrativ gefördert, auf Einschulungs- oder Kleinklassen wird verzichtet.

In der Primarschule der Regionalschule Lenzburg werden bereits heute 6 Kinder mit ei- ner Behinderung integrativ unterrichtet.

Harmonisierung der Schulstrukturen

Mit der Harmonisierung der Schulstrukturen wird die derzeit 5 Jahre dauernde Primarstu- fe im Kanton Aargau auf die ersten 6 Jahre der obligatorischen Schulzeit ausgedehnt. Im Zusammenhang mit dem 1. Kleeblatt der Bildungsreform dauert die Primarschule ein- schliesslich Eingangsstufe somit 8 Jahre. Die Oberstufe wird entsprechend verkürzt. Die Einführung erfolgt voraussichtlich auf das Schuljahr 2011/12.

Für die um ein Jahr verkürzte dreijährige Oberstufe hat der Grosse Rat im Januar 2009 das Modell I mit einer dreigliedrigen Sekundarschule „unter einem Dach“ mit den Typen A (allgemeine Anforderungen; 40% der SchülerInnen), E (erweiterte Anforderungen; 30%

der SchülerInnen) und P (progymnasiale Anforderungen; 30% der SchülerInnen) be- schlossen. Der Unterricht wird in einigen Fächern in Niveaugruppen durchgeführt.

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Tagesstrukturen

Tagesstrukturen umfassen die Einführung von Blockzeiten, Förder- und Betreuungsan- geboten am Morgen und am Nachmittag sowie einen Mittagstisch.

Zukünftig sollen alle Kinder und Jugendliche der Volksschule (Eingangs-, Mittel- und O- berstufe) den Unterricht im Rahmen von Blockzeiten besuchen können. Sofern die Eltern dies wünschen, kann durch ein zusätzliches Förderungs- und Betreuungsangebot eine ganztägige Betreuung der Kinder und Jugendlichen von 7 bis 18 Uhr gegen eine ent- sprechende Entschädigung in Anspruch genommen werden.

In Lenzburg wird bereits heute ein Mittagstisch für ca. 25 bis max. 40 Schüler und Schü- lerinnen angeboten. Dieser befindet sich allerdings aufgrund der fehlenden Räumlichkei- ten nicht auf der Schulanlage Angelrain, sondern im Zeughausareal, ca. 1000 m von der Schulanlage entfernt. Die zukünftige Ausgestaltung des Angebotes an Tagesstrukturen in Lenzburg ist derzeit noch nicht in allen Details geklärt.

Lektionenzuteilung mit Sozialindex

Die Bevölkerungsstruktur der Gemeinden ist bezüglich der sozialen, sprachlichen und kulturellen Zugehörigkeit unterschiedlich, was sich in der Zusammensetzung der Abtei- lungen zeigt. Die Lektionenzuteilung mit Sozialindex hat zum Ziel, eine wirkungsvollere Lektionenzuteilung an den Schulen unter Berücksichtigung verschiedener sozialer Indika- toren (Sesshaftigkeitsquote, Wohnformquote, Ausländerquote, Arbeitslosenquote) zu erreichen. Sie wird in Lenzburg voraussichtlich keine räumlichen Auswirkungen nach sich ziehen.

Weitergehende sowie aktuelle Informationen zum Reformvorhaben „Bildungskleeblatt“

sind auf folgender Homepage zu finden: http://www.ag.ch/bildungskleeblatt

7.2.2 Qualitätsleitbild der Regionalschule Lenzburg

Die Lehrkräfte der Schule Lenzburg, die Schulpflege und die Schulleitung engagieren sich für eine Schule, die den heutigen Anforderungen mit zeitgemässen sozialen, didakti- schen und organisatorischen Konzepten entgegenkommt.

Die Anliegen der Schule sind im Qualitätsleitbild der Regionalschule Lenzburg (siehe Planungsgrundlage [9]) aufgeführt.

7.2.3 Unterrichtskonzept

Während früher die Lehrpersonen vorwiegend Inhalte lehrten, müssen sie heute auch die Fähigkeit haben, Lernprozesse zu vermitteln. Die Problemlösungsfähigkeit, das gemein- same dialogische Lernen sowie die Teamarbeit werden dabei bewusst gefördert.

Neben dem klassischen Frontalunterricht kommen heute viele neue Lehr- und Lernfor- men zur Anwendung. Ein zeitgemässer Unterricht ermöglicht individualisierende Lehr-

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und Lernformen wie Projekt- und Werkstattunterricht, Wochenplan und den Einbezug von neuen Medien (Computer, Beamer, ...). Mit Teamteaching (Einsatz einer 2. Lehrperson im Unterricht) können unterschiedlich grosse Lerngruppen gebildet werden.

7.2.4 Musikschule

Die Musikschule Lenzburg bietet als Ergänzung zum regulären Schulunterricht eine mu- sikalische Grundschulung und einen Instrumentalunterricht an. Im ersten und zweiten Schuljahr haben die Schülerinnen und Schüler auf freiwilliger Basis die Gelegenheit, in der musikalischen Grundschule mitzumachen. Während einer Stunde pro Woche werden sie auf spielerische Art in die Musik eingeführt, lernen die Instrumente kennen und wer- den auf vielfältige Weise auf den späteren Instrumentalunterricht vorbereitet. Für Schüle- rinnen und Schüler der zweiten bis neunten Klasse und für schulentlassene Jugendliche steht eine grosse Auswahl von Instrumentalfächern im Angebot der Musikschule.

Derzeit besuchen 120 Schülerinnen und Schüler die Musikalische Grundschulung und insgesamt 350 Schülerinnen und Schüler erhalten Instrumentalunterricht auf einem In- strument. Dabei nutzen Kinder aus Staufen und Ammerswil ebenfalls das Musikangebot von Lenzburg.

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7.3 Rahmenbedingungen Schulanlage Angelrain

7.3.1 Situation und Perimeter

Die Schulanlage Angelrain ist innerhalb Lenzburgs zentral zwischen Altstadt und Bahnhof gelegen. Die Entfernung beträgt jeweils ca. 400 m. Zum Standort gehören unterschiedli- che Gebäude und Anlagen.

Situationsplan mit Wettbewerbsperimeter

Legende Perimeter Hochbauten Perimeter Umgebungsgestaltung 1 Bezirksschulhaus

2 Schulhaus Angelrain 3 Pavillons

4 „Pilatus“-Pavillon 5 Turnhalle Angelrain

6 Dreifachturnhalle 7 Turnhalle Mühlematt 8 Musikschule

9 Kindergarten Turnerweg

10 Schulhaus / Kindergarten Mattenweg

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Der Perimeter Hochbauten liegt im nord-östlichen Bereich der Schulanlage und umfasst den heutigen Standort der Mühlematt-Turnhalle sowie des Pilatus-Pavillons.

Der Perimeter der Umgebungsgestaltung umfasst neben dem Perimeter Hochbauten auch die Flächen um das bestehende Schulhaus Angelrain sowie die Flächen östlich der Schulbauten, im Bereich der Untertunnelung der Kerntangente. Die bestehenden Grün- flächen sind in die Umgebungsgestaltung einzubeziehen.

Im Folgenden werden die bestehenden Gebäude der Schulanlage Angelrain kurz be- schrieben.

Bezirksschulhaus (1)

Ansicht Bezirksschulhaus / Aula

Das Bezirksschulhaus im südlichen Bereich der Schulanlage stammt aus dem Jahr 1930 und umfasst mehrere miteinander verbundene Teilgebäude. Der Hauptbau ist 4- geschossig mit teilweise ausgebautem Dachgeschoss und beinhaltet vor allem die Klas- sen- und Fachräume. Der westliche Gebäudeteil ist u.a. mit der Aula belegt, ein östlicher Anbau mit Aufenthaltsräumen.

Das Gebäude wurde für 16 Klassen konzipiert und soll auch zukünftig für die Oberstufe genutzt werden.

Es besteht dringender Handlungsbedarf hinsichtlich einer Sanierung des Bezirksschul- hauses, die jedoch nicht Bestandteil dieses Wettbewerbsverfahrens ist.

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Schulhaus Angelrain (2)

Ansicht Schulhaus Angelrain

Das imposante Schulhaus Angelrain wurde 1903 erstellt und 1993 an der Aussenfassade renoviert. Es soll aus räumlicher Sicht auch weiterhin das „Herzstück“ der Schulanlage Angelrain darstellen. Der Neubau soll sich dementsprechend in seiner Volumetrie unter- ordnen. Im Schulhaus Angelrain werden derzeit 9 Primarschulklassen unterrichtet.

Pavillons (3) und „Pilatus“-Pavillon (4)

Ansicht Pavillons und Pilatus-Pavillon

Die drei Pavillons wurden ursprünglich als temporäre Bauten mit einer Nutzungsdauer von ca. 5 Jahren erstellt. Der „Pilatus“-Pavillon wurde 1970 erstellt und entspricht heute nach fast 40 Nutzungsjahren nicht mehr den baulichen und räumlichen Anforderungen.

Die zwei anderen Pavillons sind aus dem Jahr 1989 und sind baulich in befriedigendem Zustand.

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Alle drei Pavillons mit ihren insgesamt 6 Klassenzimmern und 2 Fachräumen werden mit dem Neubau ersetzt – der „Pilatus“-Pavillon bereits in der 1. Bauetappe, die beiden ande- ren in der 2. Etappe.

Turnhalle Angelrain (5)

Ansicht Turnhalle Angelrain

Die Turnhalle Angelrain stammt aus dem Jahr 1903. Gemeinsam mit der im Jahr 2008 fertig gestellten Dreifachturnhalle definiert sie den Sportbereich der Schulanlage Angel- rain.

Dreifachturnhalle (6)

Ansicht Dreifachturnhalle

Die im letzten Jahr in Betrieb genommene Dreifachturnhalle ging aus einem Wettbewerb aus dem Jahr 2005 hervor. Das Gebäude ist durch eine schlichte, ruhige Architektur und eine angemessene zurückhaltende städtebauliche Präsenz gekennzeichnet.

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Zwischen der neuen Dreifachturnhalle und der Turnhalle Angelrain befindet sich ein grossräumiger Pausenplatz.

Turnhalle Mühlematt (7)

Ansicht Turnhalle Mühlematt

Die Turnhalle Mühlematt entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und Normen und wird seit der Fertigstellung der Dreifachturnhalle nicht mehr für den Turnunterricht benötigt. Heute ist im Gebäude noch die Schulleitung der Schule Lenzburg mit Sekretari- at und Sitzungszimmer untergebracht. Die Turnhalle wird abgebrochen, an ihrer Stelle soll der Schulhaus-Neubau entstehen, welcher auch die Räumlichkeiten der Schulleitung aufnehmen wird.

Musikschule (8)

Ansicht Musikschule

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Die Musikschule ist in einem Jugendstilgebäude in der Angelrainstrasse 4 untergebracht.

Die Räumlichkeiten sind derzeit nicht ausreichend, so dass diverse Nutzungen ausgela- gert werden mussten.

Die Stadt Lenzburg beabsichtigt, mittelfristig das Gebäude zu verkaufen. Aus diesem Grund werden die benötigten Räumlichkeiten für die Musikschule in die 2. Bauetappe des Neubaus integriert.

Kindergarten Turnerweg (9)

Ansicht Kindergarten Turnerweg

Die Räumlichkeiten des Kindergartens Turnerweg befinden sich in einem allein stehen- den Wohnhaus in 5 Minuten Fussdistanz zur Schulanlage Angelrain. Das Gebäude soll auch zukünftig für diese Nutzung erhalten bleiben.

Schulhaus / Kindergarten Mattenweg (10)

Ansicht Schulhaus / Kindergarten Mattenweg

Das Schulhaus Mattenweg liegt ebenfalls in 5 Minuten Fussdistanz von der Schulanlage Angelrain entfernt. Neben der Schulküche und den zwei Räumen für das Textile Werken

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weist dieses Gebäude derzeit ein Kindergartenlokal auf, welches mit dem Neubau aufge- hoben werden soll. Die Kindergartenräume sollen mit dem Abbruch des Pilatus-Pavillons ebenfalls für Textiles Werken umgenutzt werden, so dass in diesem Gebäude ein thema- tischer Schwerpunkt entsteht.

7.3.2 Belegungs- und Nutzungskonzept

Schulhaus Angelrain: Zukünftig ist in diesem Gebäude eine gemischte Nutzung mit 2 Eingangsstufen- und 7 Mittelstufenklassen geplant, wobei das Schulhaus schwergewich- tig ein Mittelstufenschulhaus ist.

Neubau Schulhaus Mühlematt: Das neue Gebäude ist in seinem Endausbau (2. Etappe) ebenfalls als gemischtes Schulhaus mit 4 Eingangs- und 9 Mittelstufenklassen und der Musikschule geplant. In einer ersten Phase (1. Etappe) soll es die notwendigen Ein- gangsstufenklassen sowie Ersatzschulraum für die ausgelagerten Bezirksschulräume während der Sanierung der Bezirksschule aufnehmen (siehe Kap. 7.4.1 Etappierung).

7.3.3 Rechtliche Grundlagen

Die geltende Gesetzgebung sowie die Bestimmungen des SIA und die einschlägigen Normen sind zwingend einzuhalten. Dabei sind insbesondere folgende Gesetze und Richtlinien zu beachten:

ƒ Gesetz über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen (BauG) des Kantons Aar- gau (vgl. http://www.ag.ch/sar/)

ƒ Allgemeine Verordnung zum Baugesetz (ABauV) des Kantons Aargau (vgl.

http://www.ag.ch/sar/)

ƒ Bauordnung der Stadt Lenzburg (siehe Planungsgrundlage [8])

ƒ Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BhiG) (vgl. http://www.admin.ch)

ƒ Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten,

siehe auch http://www.procap.ch/d/dl/bauen/index.html)

ƒ Feuerpolizei (vgl. http://bsvonline.vkf.ch)

Der Wettbewerbsperimeter befindet sich mit Ausnahme der Untertunnelung der Kerntan- gente im Eigentum der Stadt Lenzburg. Der Perimeter Hochbauten liegt in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ÖB). In dieser Zone sind gemäss Bau- und Zonenord- nung der Stadt Lenzburg keine Vorschriften für die maximale Gebäudehöhe oder Grenz- und Gebäudeabstände festgehalten. Diese werden durch den Gemeinderat bestimmt.

Gegenüber der Untertunnelung der Kerntangente ist ein Abstand von 5 m einzuhalten.

Ein Anbau ans Schulhaus Angelrain ist nicht erwünscht, für Notfälle muss eine Durchfahrt zwischen Neubau und bestehendem Schulhaus gewährleistet sein (Durchgangsbreite von mind. 3.5 m).

Der Perimeter Umgebungsgestaltung liegt in der Grünzone.

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7.3.4 Erschliessung und Parkierung

Die gesamte Schulanlage inklusive des Wettbewerbsareals wird über die Angelrainstras- se erschlossen.

Die nächstgelegenen Bushaltestellen befinden sich an der Bahnhofstrasse, Ecke Angel- rainstrasse (Verbindung Bahnhof Lenzburg – Innenstadt (Hypiplatz)) sowie am Bleiche- rain, Ecke Mattenweg (Städtli-Bus, Verbindung Bahnhof Lenzburg – Schloss).

Über das Schulareal führen heute verschiedene Fussgänger- und Veloverbindungen, die weiterhin gewährleistet werden müssen. Wichtig ist insbesondere die Verbindung von der Altstadt zur Schulanlage (via Schulhausstrasse über den Aabach und die Untertunnelung der Kerntangente) sowie die Verbindung vom Einkaufszentrum Müli-Märt entlang des Mühlemattweges via Angelrainstrasse/Turnerweg zum Bahnhof Lenzburg.

Der Zugang zum Neubau sollte möglichst autofrei sein. Generell gibt es ein bestehendes Fahrverbot. Ausnahme: 3 PP für Personen mit Bewilligungen / Zulieferung.

Fahrradstellplätze / Parkplätze

Ab der Mittelstufe kommen die Schüler und Schülerinnen in Lenzburg vielfach mit dem Fahrrad zur Schule. Auf der Schulanlage Angelrain sind ca. 320 Fahrradabstellplätze im Bereich zwischen der Turnhalle Angelrain und der Bezirksschule vorhanden. Für den Neubau (1. + 2. Etappe) sollen ca. 60-80 weitere Fahrradabstellplätze geplant werden.

Diese sind vorzugsweise als Erweiterung des bestehenden zentralen Abstellplatzes vor- zusehen, da hier eine gute Überwachung gewährleistet ist. Es steht den Wettbe- werbsteilnehmenden jedoch frei, eine andere, gut einsehbare Lösung vorzuschlagen.

Auf dem Wettbewerbsareal befinden sich heute drei Autoabstellplätze, welche innerhalb des Umgebungsgestaltungsperimeters auch wieder anzuordnen sind. Des Weiteren sind ca. 10 Abstellplätze für Motorroller anzubieten, welche sich derzeit nördlich der Mühle- matt-Turnhalle befinden. Bei der Anordnung ist darauf zu achten, dass das Schulareal möglichst nicht befahren werden muss.

Anlieferung

Die Anlieferung des Neubaus erfolgt über die Angelrainstrasse. Der sich heute an der Angelrainstrasse am nördlichen Ende des Schulareals befindende Container-Standplatz kann innerhalb des Areals umplatziert werden.

7.3.5 Freiraum

Auf eine qualitätsvolle und den Bedürfnissen entsprechende Gestaltung des Aussenrau- mes wird grosser Wert gelegt. Er soll vielfältige Bewegungs- und Aufenthaltsmöglichkei- ten für die Kinder bieten. Bei der Ausgestaltung des Aussenraums ist dessen Nutzung im Sinne eines öffentlichen Freiraums durch Kinder und Jugendliche sowie Familien ausser- halb der Schulzeit Rechnung zu tragen (Aufenthaltsqualität, Sicherheitsanforderungen, Schutz, Vandalismus).

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Im Rahmen des Wettbewerbs ist der Aussenraum für das bestehende Schulhaus Angel- rain (2 Eingangs- und 7 Mittelstufenklassen) und für das neue Schulhaus Mühlematt (4 Eingangs- und 9 Mittelstufenklassen, Endausbau) innerhalb des Umgebungsgestal- tungsperimeters zu planen. Dabei sind die bestehenden Aussenräume der Schulanlage sowie der heutige Baumbestand angemessen zu berücksichtigen.

Allgemeine Anforderungen

Da es sich sowohl beim zu planenden Neubau als auch beim Schulhaus Angelrain in Zukunft um gemischte Schulhäuser für unterschiedliche Altersgruppen handeln wird, wird eine räumliche Trennung der Aussenräume für die Eingansstufe von den übrigen Aus- senräumen gewünscht, um die Aneignung von diesen Bereichen durch ältere Schüler zu verhindern. Die klassenbezogenen Aussenräume der Eingangsstufe sollten grundsätzlich vom Hauptraum des Gebäudes überblick- und kontrollierbar sein.

Grundsätzlich ist um den Neubau ein Rundweg, welcher die einzelnen Aussenräume verbindet, wünschenswert.

Hartplatz

Der Hartplatz erfüllt eine Vielzahl von verschiedenen Funktionen, er kann Pausenplatz, aber auch als Sportfläche (z.B. Basketball) genutzt werden. Ein ausreichend dimensio- nierter gedeckter Bereich gestattet auch bei schlechtem Wetter den Aufenthalt auf dem Pausenhof und bietet Schatten an heissen Sommertagen.

Eingangsstufe

Ein Hartplatz ist jeweils den einzelnen Klassen zugeordnet und erweitert den Unterrichts- raum nach aussen. Er sollte in einem Teilbereich beschattet sein. Der Zugang muss di- rekt mit der Garderobe bzw. dem Gang verbunden sein. Ein direkter Zugang vom Klas- senraum ist nicht erwünscht, Sichtkontakt jedoch zwingend erforderlich.

Mittelstufe

Der Hartplatz ist von allen Klassen gemeinschaftlich nutzbar. Vor allem die Eingangsbe- reiche an den Gebäuden sollten als Treffpunkte und Warteräume platzartig ausgestaltet sein und ausreichend Sitzmöglichkeiten bereitstellen.

Eine Zonierung in Rückzugsräume und offene freigehaltene Bereiche ermöglichen die altersübergreifende Kommunikation in kleineren und grösseren Gruppen. Die Schüler haben Raum zum Prominieren oder Beobachten sowie für Bewegungsspiele. Der Hart- platz funktioniert einerseits als Ort der Begegnung und Interaktion innerhalb der Schule und ebenso als Platz zur Präsentation nach aussen, denn er ermöglicht auch die Durch- führung von Festen, Ausstellungen und Aufführungen.

Für sämtliche Mittelstufen (inkl. Neubau) der Schulanlage Angelrain ist ein ausreichend grosser Hartplatz zwischen der Turnhalle Angelrain und der Dreifachturnhalle angeord- net, so dass für diese Altersgruppe lediglich kleinere ergänzende Flächen zu Verfügung gestellt werden sollten.

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Rasenplatz

Der Rasenplatz bietet Möglichkeiten zur Bewegung und Erholung auf weichem Unter- grund. Er kann ebenfalls im Rahmen des Unterrichts als Sportfläche genutzt werden.

Eingangsstufe

Jeder Klasse ist ein Rasenplatz zugeordnet, der den Unterrichtsraum nach aussen erwei- tert und Bewegungsspiele ermöglicht (Kreisdurchmesser von 10 m muss möglich sein).

Er sollte in einem Teilbereich beschattet sein.

Mittelstufe

Es können Bewegungsspiele stattfinden, welche die Kommunikation und Interaktion zwi- schen den Schülern und Stufen fördern. Dabei können Geländemodellierungen einen zusätzlichen Anreiz zum Austesten der körperlichen Fähigkeiten schaffen (z.B. Rennen, Springen, Fallen lassen, Rad schlagen). Als Ausgleich zum Unterricht gestattet der Ra- senplatz neben der Bewegung aber auch seelische, geistige und körperliche Erholung sowie die Möglichkeit zur Beobachtung und Beruhigung (gemeinsam oder einzeln sitzen, liegen, ausruhen).

Spielbereich

Die Spielbereiche sind nicht klassenbezogen anzuordnen, jedoch zwischen den Schul- stufen räumlich zu trennen, sodass die Klassen der Eingangs- und Mittelstufe jeweils einen Spielbereich gemeinschaftlich nutzen können. Bei der Gestaltung müssen die ent- sprechenden Sicherheitsrichtlinien eingehalten werden (z.B. Fallschutz). Bei der Bewe- gung in einem attraktiven und sicheren Spielbereich werden intellektuelle, motorische, kognitive und psychosoziale Kompetenzen erworben (Ursachen-Wirkungs- Zusammenhänge, Gleichgewicht, Körperkoordination, Reaktionsgeschwindigkeit, Ge- wandtheit, Kraft, Ausdauer, Vertrauen, Autonomie, etc.).

Eingangsstufe

Grundsätzlich sollen die drei Grundbedürfnisse Schaukeln, Klettern und Sändeln berück- sichtigt werden. Neben Spiel- und Kleinturngeräten ist eine Sandanlage mit Wasserstelle vorzusehen, um den Kindern beim gemeinsamen Spielen Körper-, Material- und Sozialer- fahrungen zu vermitteln.

Mittelstufe

Um dem steigenden Bedürfnis der Primarschüler nach dem Erlebnis von Bewegung und Risiko gerecht zu werden, stellt deren Spielbereich herausfordernde Angebote für die wachsende Risikobereitschaft zur Verfügung. Die Ausstattung mit entsprechenden Turn- und Spielgeräten erlaubt Erlebnisse der Rotation, Beschleunigung und Balance (z.B.

Schaukel, Karussell, Seilbahn, Kletterwald, Balancierstangen).

Naturspielbereich

In diesem Bereich sollen die Schüler Natur mit allen Sinnen erfassen, jahreszeitliche Veränderungen erleben können sowie ökologische Zusammenhänge verstehen lernen.

Im Naturspielbereich kommen vor allem natürliche Materialien zum Einsatz (Holz, Stein,

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Wasser, Pflanzen, etc.), die auch Aneignung und Veränderung zulassen, sodass die Schüler beispielsweise bauen, graben und Steine wegtragen sowie eingreifen und gestal- ten können. Durch das Experimentieren mit Naturelementen und das Beobachten von Fauna, Flora und naturwissenschaftlichen Phänomenen wird ihre Beziehung zur Natur / zum Lebendigen gefördert. Zusätzlich wird der Schulhof mit Rückzugsräumen, Nischen, Hindernissen und Schleichwegen bereichert, die bei der Aneignung von Hügeln, Mulden und Hecken durch die Schüler entstehen.

Im naturnah gestalteten Bereich sind mindestens zwei abgegrenzte Bereiche als ‚Grünes Klassenzimmer’ vorzusehen, um Unterrichtsstunden im Freien zu ermöglichen.

Ein Schulgarten kann als Bereicherung des Schulunterrichts und als Experimentierfeld für gartenbauliche Produktion dienen, wobei die Schüler verschiedene Kräuter und Gemüse selbst pflanzen, säen und ernten können.

Zudem stellt der Naturspielbereich einen Lebensraum für Flora und Fauna im Siedlungs- raum dar und leistet einen wichtigen Beitrag zur Ökologisierung der Schule und ihres Umfeldes (z.B. durch geringen Versiegelungsgrad, Regenwasserrückhalt, Wiederverwer- tung vorhandener Baustoffe, Kompostierung und Bepflanzung mit heimischen Arten).

Aussengeräteraum

Für die Unterbringung von Garten- und Spielgeräten sind für die Klassen der Eingangs- und Mittelstufe jeweils Aussengeräteräume vorzusehen, die möglichst zentral zwischen den verschiedenen Nutzflächen anzuordnen sind. Gegebenenfalls können auch Räume des Schulgebäudes dafür genutzt werden, wenn diese durch einen separaten Zugang von aussen erschlossen werden können.

Das detaillierte Raumprogramm für den Aussenraum befindet sich im Anhang.

7.4 Rahmenbedingungen Neubau

Der Neubau soll den Kindern mit spannenden räumlichen Situationen unterschiedliche Erfahrungsqualitäten bieten. Aufgrund der teilweise noch nicht abschätzbaren Entwick- lungen im Bildungsbereich sollen im Neubau möglichst nutzungsneutrale Grundstruktu- ren bereitgestellt werden, welche verschiedene Lernsituationen und Unterrichtsformen ermöglichen. Eine gute natürliche Belichtung insbesondere der Unterrichtsräume ist zwingend erforderlich.

Im Hinblick auf eine möglichst grosse Flexibilität sollen alle Räume des Neubaus auf einem Modul von 17.5 m² basieren. Damit ergeben sich Raumgrössen von 17.5 m², 35 m², 52.5 m², 70 m² usw.

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7.4.1 Etappierung

Der Neubau des Schulhauses Mühlematt ist in 2 Bauetappen zu planen. Die 1. Etappe soll auf das Schuljahr 2012/13 bezogen werden und beinhaltet grundsätzlich vier Ein- gangsstufenklassen, fünf Mittelstufenklassen, zwei Multifunktionalräume (u.a. für Tages- strukturen) sowie den Schulleitungsbereich. Im Anschluss an den Bau der 1. Etappe soll die Sanierung der bestehenden Bezirksschule erfolgen. Dazu ist eine Auslagerung je- weils eines Teils der Bezirksschulklassen in den Neubau notwendig.

Die Umsetzung der zweiten Bauetappe ist nach der Sanierung der Bezirksschule geplant.

Sie hängt mit dem Abbruch der beiden Pavillons zwischen Bezirks- und Angelrain- Schulhaus sowie dem Umzug der Musikschule zusammen. Da der Zeitpunkt der Reali- sierung der 2. Etappe noch offen ist, muss die 1. Etappe für eine beschränkte Zeit städ- tebaulich, architektonisch und funktional als ein eigenständiges Gebäude bestehen kön- nen. Bei der Konzeption der 2. Etappe ist darauf zu achten, dass der Schulbetrieb wäh- rend dessen Bauzeit möglichst wenig beeinträchtigt wird.

Grundsätzlich soll die 2. Etappe für vier Mittelstufenklassen, einen Werkraum sowie die Musikschule konzipiert werden. Im Rahmen des Wettbewerbs ist für die 2. Etappe ledig- lich eine Konzeptstudie zu erarbeiten.

7.4.2 Raum- und Nutzungsprogramm 1. Etappe Eingangs- und Erschliessungsbereiche

Dem Eingangsbereich und den Gangzonen kommt grosse Bedeutung zu. Als zentraler Raum soll der Erschliessungsbereich sowohl den Anforderungen als Garderobe, Kom- munikations- und Verkehrsfläche gerecht werden, als auch zum temporären Arbeiten genutzt werden können (Frei-, Gruppen- oder Projektarbeit).

Da die einzelnen Nutzergruppen (Eingangs- und Mittelstufe, Schulleitung, Musikschule, etc.) als Teil der gesamten Schule verstanden werden, wird für beide Etappen ein ge- meinsamer zentraler Eingang mit klarer Adressbildung gewünscht.

Klassenräume Eingangsstufe

Zum heutigen Zeitpunkt gibt es keine Vorgaben und Richtlinien für die Grösse und Aus- stattung der Klassenräume für die Eingangsstufe. Für den Neubau soll pro Eingangsstufe eine Fläche von 105 m² für Klassen- und Gruppenraum geplant werden. Der Gruppen- raumanteil soll dabei ca. 35 m² betragen, für den eigentlichen Klassenraum sind ca. 70 m² vorgesehen. Die beiden Räume müssen räumlich und akustisch abgetrennt nutzbar sein, sollen jedoch auch – zumindest über eine Tür – verbunden werden können. Die Eingangsstufen sollen in überschaubaren Raumeinheiten untergebracht werden, um den Anforderungen der zum Teil noch sehr kleinen Kinder gerecht zu werden.

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Wie bereits im Kapitel 7.2.3 beschrieben findet der Unterricht in altersgemischten Grup- pen und in Form von Teamteaching statt. Dies bedeutet, dass meist mindestens zwei Lehrpersonen parallel anwesend sind. Spielen und Lernen findet nebeneinander statt.

Aus diesem Grund sind innerhalb des Klassenraums flexible Raumelemente gewünscht, mit denen einzelne Zonen geschaffen werden können. Des Weiteren muss Platz für ei- nen Kreis für gemeinsame Aktivitäten sowie für Tische für konzentriertes Arbeiten (Spra- che, Mathematik etc.) vorhanden sein.

Das Kochen und Backen hat in der Eingangsstufe einen wichtigen Stellenwert. In einem der Eingangsstufenklassenräume (sowie in einem der Multifunktionalräume) soll deshalb – beispielsweise anstelle eines Wandschrankes – eine Küche (Kochherd, Backofen, Kühlschrank) eingerichtet werden.

Die Lehrpersonen müssen die Kinder, welche sich im zugeordneten Aussenraum befin- den, vom Klassenraum aus jederzeit sehen können. Die Fensterfront ist daher auf den Pausenplatz auszurichten. Eine gute natürliche Belichtung der Räumlichkeiten ist zwin- gend erforderlich.

Klassenräume und Gruppenräume Mittelstufe

Im Kanton Aargau besteht zurzeit keine Schulbaurichtlinie für die Primarstufe. Für die Klassenzimmer ist von einer Grösse von 70 m² auszugehen, die Gruppenräume sollen mit einer Grösse von 35 m² geplant werden.

Der Unterricht in Gruppen und Halbklassen spielt heute aufgrund neuer Unterrichtsfor- men und pädagogischer Aspekte eine immer wichtigere Rolle. Aus diesem Grund sind Gruppenräume zu planen, welche in engem Bezug zu den Klassenzimmern stehen, je- doch akustisch abgetrennt werden können. Für die Verbindung von Gruppenraum zum Klassenzimmer soll das Prinzip der maximalen Flexibilität und Transparenz gelten.

Multifunktionale Räume

Die beiden in der 1. Bauetappe geforderten multifunktionalen Räume haben je eine Grösse von 105 m² und sollen jeweils in zwei Bereiche von 70 und 35 m² unterteilt wer- den können.

Die beiden Multifunktionalräume sollen nebeneinander liegen und durch eine schalldichte Schiebetür flexibel miteinander verbunden werden.

Die Räume dienen unterschiedlichsten Nutzungen. Einerseits sollen hier die Betreuungs- stunden der 1. und 2. Klasse von 10-12 Uhr stattfinden, andererseits aber auch das Mu- Ki-Deutsch, der Kultura-Unterricht am späten Nachmittag bzw. Abend, die musikalische Grundschule und evtl. auch der betreute Mittagstisch.

In einem der Multifunktionalräume (sowie in einem der Eingangsstufenklassenzimmer) soll – beispielsweise anstelle eines Wandschrankes – eine Küche (Kochherd, Backofen, Kühlschrank) eingerichtet werden.

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Schulleitungsbereich

Der Bereich für die Schulleitung umfasst das Büro für den Gesamtschulleiter, das Schul- sekretariat inkl. Archiv, ein Sitzungszimmer für ca. 20 Personen sowie das Büro des Hauswarts.

Das Schulsekretariat soll mit drei Arbeitsplätzen ausgestattet werden, wobei einer davon separat für stilles Arbeiten angeordnet werden soll. Des Weiteren umfasst das Sekretariat eine Kaffeeecke und das Archiv mit der Compactus-Anlage. Das Sekretariat sollte für externe Besucher gut auffindbar sein, da es die erste Anlaufstelle für Kunden ist. Bei Bedarf werden Kunden in einem zweiten Schritt an den Schulleiter weitervermittelt, des- sen Büro in unmittelbarer Nähe zum Sekretariat liegt. Eine direkte Verbindung zwischen dem Sekretariat und dem Büro des Schulleiters ist sinnvoll, allerdings muss das Schullei- terbüro zusätzlich über einen separaten Zugang verfügen.

Das Büro des Hauswarts kann sich im Untergeschoss befinden, eine natürliche Belich- tung sowie ein Bezug zum Aussenraum ist jedoch erforderlich.

Das Sitzungszimmer dient Besprechungen in grösseren Gruppen und Sitzungen von schulinternen Kommissionen und Arbeitsgruppen. Häufig finden hier auch Vorstellungs- gespräche, Elterngespräche, Absprachen im Lehrpersonenteam und die Aktenauflage für Schulpflege und Schulleitung statt.

Vorbereitungszimmer / Materialraum

Gemeinsam für die 1. und 2. Bauetappe soll ein Raum für die Arbeitsvorbereitung der Lehrer/-innen mit einer Grösse von 35 m² geplant werden. Das eigentliche Lehrerzimmer befindet sich für alle Eingangs- und Mittelstufenlehrer und -lehrerinnen der Schulanlage im Schulhaus Angelrain.

Die beiden Materialräume dienen ebenfalls der 1. und 2. Etappe gemeinsam. Sie können auch im Untergeschoss angeordnet werden.

Raumprogramm

Das detaillierte Raumprogramm für die 1. Etappe befindet sich im Anhang.

7.4.3 Raum- und Nutzungsprogramm 2. Etappe Werkraum inkl. Materialraum

Der Werkraum soll mit einer Grösse von 70 m² geplant werden und hat den erhöhten Anforderungen bezüglich Schallschutz und Belüftung bei Staubentwicklung zu entspre- chen. Eine natürliche Belichtung durch Tageslicht ist ausdrücklich erwünscht.

Der Materialraum (35 m²) muss zwingend unmittelbar neben dem Werkraum angeordnet werden, da er auch als Zwischenlager für die Arbeiten der Schülerinnen und Schüler dienen soll.

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Musikschule

Die Musikschule umfasst 1 grosser Ensembleraum für Gruppen (70m²), 5 mittelgrosse Musikzimmer (à 35 m²) und 7 kleinere Musikzimmer (à 17.5 m²), wovon 2 als Übungs- räume ausgebildet werden (Musikkojen). Ergänzend dazu ist ein Arbeits- und Vorberei- tungsraum sowie ein Materialraum für Instrumente (je 17.5 m²) sowie im Untergeschoss ein Schlagzeugraum (35 m²) vorzusehen.

Für alle Räume der Musikschule sind eine gute Akustik sowie die Verhinderung von Lärmemissionen wichtige bauliche Voraussetzungen.

Nebenräume

Neben den Räumlichkeiten für den Unterricht sind auch die erforderlichen Nebenräume sowie Erschliessungsanlagen mit Garderoben in ausreichendem Masse vorzusehen.

Die Garderobe kann je nach Konzept im Gangbereich oder auch im Klassenzimmer an- geordnet werden. Sie soll – zumindest im Bereich der Eingangsstufe – auch als Spielort genutzt werden können. Der Zugang zum Aussenbereich muss direkt mit der Garderobe bzw. dem Gang verbunden sein.

Der Neubau muss über ausreichend Toiletten für Knaben und Mädchen sowie ein Lehrer- Innen-WC und ein Behinderten-WC verfügen. Eine Kombination des LehrerInnen- und Behinderten-WC ist möglich. Des Weiteren sind auf jeder Etage ein kleiner Raum mit Ausguss und Stauraum für Putzmaterialien sowie je ein Technikraum für Heizung, Lüf- tung und Elektroinstallationen vorzusehen.

Im Neubau sind keine Zivilschutzräume zu planen.

Raumprogramm

Das detaillierte Raumprogramm für die 2. Etappe befindet sich im Anhang.

7.4.4 Energie und Nachhaltigkeit

Der Neubau und die Aussenraumanlagen sollen möglichst umweltschonend erstellt, be- trieben und dereinst rückgebaut werden. Ziel ist, eine optimale Ausnützung des Grund- stücks zu finden sowie den Ressourcenaufwand für den Bau und Betrieb der Gebäude zu minimieren. Konzeptionelle und technische Massnahmen im Bereich der Tageslichtnut- zung, des Sonnenschutzes und der Lüftung sollen optimale Voraussetzungen für die Behaglichkeit und den Komfort schaffen.

Es ist auf eine hohe Flexibilität für sich ändernde Nutzungsbedürfnisse sowie auf eine möglichst konsequente Systemtrennung zu achten. Aussenräume sind durch eine vielfäl- tige Bepflanzung, den sorgfältigen Einsatz von versiegelten Flächen und begrünte Flach- dächer geprägt. Mit dem Rohstoff Wasser wird haushälterisch umgegangen.

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Der Neubau soll in ökologischer und energieeffizienter Bauweise erstellt werden. Er muss mindestens dem Standard MINERGIE-ECO entsprechen.

Gemäss MINERGIE darf der Heizwärmebedarf Qh für Schulen maximal 60% des gesetz- lich erforderlichen Heizwärmebedarfs Qh,li gemäss SIA 380/1 (2007) betragen (gewichtete Energiekennzahl: 40 kWh/m²). Dies kann u.a. mit folgenden Massnahmen erreicht wer- den:

ƒ kompakte Baukörper

ƒ gute Besonnung

ƒ Gebäudehülle mit guter Wärmedämmung und minimalen Wärmebrücken

ƒ ausgewogener Fensteranteil (Ausrichtung beachten)

ƒ Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

ƒ effiziente Beleuchtung (nach SIA 380/4)

Der MINERGIE-ECO-Standard umfasst neben den Kriterien der Energieeffizienz und des Komforts auch Anforderungen gesunder und ökologischer Bauweisen. Insbesondere auf folgende Kriterien ist zu achten:

ƒ hoher Anteil an Tageslicht

ƒ Schallschutz-Massnahmen zur Reduktion der Auswirkungen des Lärms von aussen und zwischen Nutzungseinheiten

ƒ kleiner Materialeinsatz sowie Baustoffe mit niedriger Herstellungsenergie

ƒ lokale, gut verfügbare, rezyklier- sowie gut trennbare Rohstoffe

ƒ Vermeidung von Umwelt und Raumluft belastenden Schadstoffen in Baumaterialien Weitere Informationen zu den Standards MINERGIE und MINERGIE-ECO sind auf fol- gender Homepage zu finden: http://www.minergie.ch.

7.4.5 Wirtschaftlichkeit

Der Wirtschaftlichkeit des Projektes kommt grosse Bedeutung zu. Es ist eine Optimierung der Investitions-, Betriebs- und Erneuerungskosten (Lebenszykluskosten) anzustreben.

In der Wettbewerbsstufe sind folgende Faktoren für die Wirtschaftlichkeit relevant:

ƒ Gebäudevolumen (oberirdisch und unterirdisch)

ƒ Erschliessungssystem

ƒ Verhältnis von Hauptnutzfläche zu Geschossfläche

ƒ Kompaktheit (Verhältnis von Hüllfläche zu Geschossfläche)

ƒ Konstruktion und Materialisierung

ƒ Nachhaltigkeit

Die Wirtschaftlichkeit wird im Rahmen der Vorprüfung aufgrund der Kenndaten sowie der Konstruktion und Materialisierung überprüft.

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7.4.6 Hindernisfreies Bauen

Der Neubau muss den Anforderungen für behindertengerechtes Bauen entsprechen.

7.4.7 Brandschutz

Der Neubau muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Bei speziellen Fragen steht folgender Ansprechpartner zur Verfügung:

Herr Peter Matter

Aargauische Gebäudeversicherung, Abteilung Brandschutz Tel. +41 (0)62 836 36 48

E-Mail: peter.matter@agv-ag.ch

7.4.8 Versorgung

Das Wettbewerbsgrundstück ist vollständig erschlossen.

Die Schulanlage Angelrain ist an das Fernwärmenetz angeschlossen. Die Art und Weise der Energieversorgung des neuen Schulhauses Mühlematt ist noch offen. Für den Wett- bewerb ist von einer autonomen Wärmeversorgung auszugehen. Es ist genügend Fläche einzuplanen, um auf verschiedene Energieerzeugungssysteme reagieren zu können.

7.4.9 Baugrund / Topologie

Gestützt auf die Erkenntnisse aus den geologischen Baugrunduntersuchungen im Zu- sammenhang mit dem Bau der Dreifachturnhalle kann davon ausgegangen werden, dass das Baufeld auf einer Schotterterrasse (Niederterrassen-Schotter) liegt. Die Schotter- mächtigkeit beträgt ca. 25m.

Die Topologie kann den Planungsgrundlagen [2] und [4] entnommen werden.

7.4.10 Lärm

Bei der Konzeption des neuen Schulhauses und der Anordnung der Aussenräume ist der speziellen lärmbelasteten Lage des Grundstücks Rechnung zu tragen. Die gesetzlichen Anforderungen bezüglich der Immissionsgrenzwerte sind einzuhalten. Dabei sind insbe- sondere die Lärmschutz-Verordnung (LSV), die Norm SIA 181 Schallschutz im Hochbau sowie die Bauordnung der Stadt Lenzburg (siehe Planungsgrundlage [8]) zu beachten.

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8 Genehmigung

Die SIA-Kommission für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe hat das Programm ge- prüft. Es stimmt mit den Grundsätzen der Ordnung SIA 142 überein.

Das vorliegende Programm wurde vom Preisgericht am 17. April 2009 genehmigt.

SachpreisrichterInnen

Daniel Mosimann

Stadtrat Lenzburg (Vorsitz) ………...

Myrta Dössegger-Graf

Präsidentin Schulpflege ………...

Timothy Schaerer

Schulleiter Regionalschule Lenzburg ………...

Annkathrin Burger

Lehrperson Primarschule Lenzburg (Ersatz) ………...

FachpreisrichterInnen

Marie-Noëlle Adolph

Manoa Landschaftsarchitekten GmbH, Meilen ………...

Roger Boltshauser

Boltshauser Architekten AG, Zürich ………...

Rolf Meier

Meier Leder Architekten, Baden ………...

Bettina Neumann

Neff Neumann Architekten AG, Zürich ………...

Richard Buchmüller

Leiter Stadtbauamt Lenzburg (Ersatz) ………...

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Referenzen

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