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Prüfungsleistung Rechnungswesen I, JahresabschlussWI-RWG-P12-031018Studiengang Notenspiegel Bewertungsschlüssel 18.10.2003 Datum WI-RWG-P12-031018 Klausur-Knz. Prüfungsleistung Art der Leistung Rechnungswesen I,Jahresabschluss Fach Wirtschaftsingenieurwes

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Academic year: 2022

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Prüfungsleistung Rechnungswesen I, Jahresabschluss WI-RWG-P12-031018

Studiengang

Wirtschaftsingenieurwesen

Fach

Rechnungswesen I,

Jahresabschluss

Art der Leistung

Prüfungsleistung

Klausur-Knz.

WI-RWG-P12-031018

Datum

18.10.2003

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

· Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellte Papier sowie die vorbereiteten Vorlagen und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtführenden ab.

Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden.

· Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht.

· Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektor zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet.

· Bei numerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist.

· Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genann- ten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet.

Bearbeitungszeit: 120 Minuten Hilfsmittel:

Aufgaben: 6 · HFH-Taschenrechner,

Höchstpunktzahl: -100 - · HGB

Bewertungsschlüssel

Aufgabe 1 2 3 4 5 6

max. Punktzahl 24 6 15 20 21 14

Notenspiegel

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

Punkte 100 - 95 94,5 - 90 89,5 - 85 84,5 - 80 79,5 - 75 74,5 - 70 69,5 - 65 64,5 - 60 59,5 - 55 54,5 - 50 49,5 - 0

(2)

Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen HFH

·

Hamburger Fern-Hochschule

WI-RWG-P12-031018-Aufgaben Seite 2 von 3

Aufgabe 1: 24 Punkte

Von einer (bisher kleinen) Kapitalgesellschaft erfahren wir folgende Daten:

Jahr 1 2 3 4 5 Bilanzsumme 3,5 Mio € 3,8 Mio € 3,0 Mio € 3,3 Mio € 3,2 Mio € Umsatzerlöse 6,7 Mio € 6,7 Mio € 6,9 Mio € 6,9 Mio € 6,5 Mio €

Mitarbeiter 52 60 48 45 43

Anfang des Jahres 5 wird sie in eine börsennotierte Aktiengesellschaft umgewandelt.

Was schließen Sie aus diesen Daten auf die Gliederung von Bilanz und GuV in den Jahren 1 bis 5? Begründen Sie Ihre Meinung und geben Sie zusätzlich die Fund- stellen im HGB an!

.

Aufgabe 2: 6 Punkte

Eine GmbH mit einem Stammkapital von 80.000 € hat im Moment ihrer Gründung als einzige Aktivposition 20.000 € Bankguthaben, der Rest der Einlage wird von den

Gesellschaftern zu einem späteren Zeitpunkt geleistet werden (kein Agio!). Zeigen Sie zwei verschiedene Möglichkeiten, die Vermögens- und Kapitallage in der Bilanz darzustellen!

Aufgabe 3: 15 Punkte

Nennen Sie mindestens fünf Personengruppen, die ein Interesse an Jahresabschluss- Informationen einer Unternehmung besitzen!

Erläutern Sie, welche Wünsche sie aufgrund ihrer speziellen Interessenlage und Ziele an die Gestaltung des Jahresabschlusses haben!

Aufgabe 4: 20 Punkte

Erläutern Sie die Begriffe des originären und des derivativen Firmenwertes! (6 Punkte) Wie errechnen sich diese Werte? (6 Punkte)

Wie sind die Vorschriften zur Aktivierung der (positiven) Firmenwerte? (8 Punkte)

(3)

Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen HFH

·

Hamburger Fern-Hochschule

WI-RWG-P12-031018-Aufgaben Seite 3 von 3

Aufgabe 5: 21 Punkte

Die Flachfurnier-GmbH hat eine Maschine des Anlagevermögens selbst erstellt. Folgende Daten liegen vor:

Materialeinzelkosten 10.000,00 €

Materialgemeinkosten 4.000,00 €

Fertigungseinzelkosten 20.000,00 €

Fertigungsgemeinkosten 48.000,00 €

Sondereinzelkosten der Fertigung 2.000,00 €

Verwaltungsgemeinkosten 58.600,00 €

Vertriebsgemeinkosten 38720,50 €

Sondereinzelkosten des Vertriebs 6.220,25 €

§

Ermitteln Sie die handelsrechtliche Ober- und Untergrenze sowie die steuerrechtliche Ober- und Untergrenze der Bewertung! (18 Punkte)

§

Wie heißt dieses Ergebnis? (1 Punkt)

§

Für welche Vermögenswerte außer selbsterstellten Gütern des Anlagevermögens wird dieser Wert noch ermittelt? (2 Punkte)

Aufgabe 6: 14 Punkte

a) Woraus besteht bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften sowie bei Kapitalgesellschaften ein Jahresabschluss? Wo im HGB sind diese Bestandteile aufgeführt? (8 Punkte)

b) Welche Rolle spielt der Lagebericht? Gehört er auch zum Jahreabschluss? In welchem Paragrafen ist der Lagebericht beschrieben, was ist seine Aufgabe?

(6 Punkte)

(4)

WI-RWG-P12-031018-Korrekturrichtlinie Seite 1 von 4

Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen

Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss

Art der Leistung Prüfungsleistung

Klausur-Knz. WI-RWG-P12-031018

Datum 18.10.2003

Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vor- geschrieben:

· Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet.

· Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Auf- schlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen.

· Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor.

· Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug.

· Sollte ein Prüfling im Wahlbereich beide Aufgaben bearbeitet haben, so ist nur die erste zur Be- wertung heranzuziehen.

· Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün.

· Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Ergebnisliste ein.

· Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen:

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

notw.

Punkte 100 -

95 94,5 -

90 89,5 –

85 84,5 -

80 79,5 -

75 74,5 -

70 69,5 -

65 64,5 -

60 59,5 -

55 54,5 -

50 49,5 – 0

· Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum

5. November 2003

an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Ter- minüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen.

BEWERTUNGSSCHLÜSSEL

Aufgabe

1 2 3 4 5 6

max. Punktezahl

24 6 15 20 21 14

(5)

Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen HFH

·

Hamburger Fern-Hochschule

WI-RWG-P12-031018-Korrekturrichtlinie Seite 2 von 4

Lösung 1 24 Punkte

SB 4, S. 19 f.

§ 267 HGB: Größenklassen

Jahr 1: Bilanzsumme > 3,438 Mio. €, Umsatzerlöse < 6,875 Mio. €, Mitarbeiterzahl > 50 Zwei Merkmale sind überschritten. Die Kapitalgesellschaft bleibt zunächst kleinformatig.

Jahr 2: Nochmals sind zwei Merkmale für eine mittelgroße Kapitalgesellschaft erreicht. Ge- mäß § 267 (4) HGB müssen die Merkmale an den Abschlussstichtagen zweier aufeinan- derfolgender Geschäftsjahre überschritten sein, um das Unternehmen als mittelformatig einzustufen. Deshalb wird es als mittelformatig eingestuft.

Jahr 3: Trotz Unterschreitung der Größenmerkmale „Zahl der Arbeitnehmer“ und „Bilanz- summe“ bleibt das Unternehmen mittelgroß, weil die zwei Merkmale erstmalig kleiner als mittelformatig sind.

Jahr 4: Zum zweiten Mal sind wieder zwei Merkmale für kleinformatig unterschritten. Damit wird das Unternehmen wieder klein gem. § 267 (4) HGB.

Jahr 5: Das Unternehmen ist börsennotiert und wird damit gem. § 267 (3) HGB wie eine großformatige Kapitalgesellschaft behandelt, unabhängig von den Größenmerkmalen im

§ 267 (1).

Die Folgen für die Gliederung von Bilanz und GuV:

In den Jahren 1 und 4 braucht das Unternehmen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen mit den im § 266 HGB mit Buchstaben und römischen Ziffern bezeichneten Posten. In der GuV dürfen die Posten der betrieblichen Erträge sowie der Materialaufwand beim Gesamtkos- tenverfahren bzw. Herstellungskosten beim Umsatzkostenverfahren zu einem Posten „Roh- ergebnis“ zusammengefasst werden.

In den Jahren 2 und 3 muss gem. § 266 HGB die vollständige Bilanz aufgestellt werden, bei der GuV darf wieder das „Rohergebnis“ ausgewiesen werden.

Im Jahr 5 muss das Unternehmen die vollständige Bilanz nach § 266 HGB und die vollstän- dige GuV nach § 275 HGB aufstellen.

3 Pkt.

3 Pkt.

3 Pkt.

3 Pkt.

3 Pkt.

3 Pkt.

3 Pkt.

3 Pkt.

Lösung 2 6 Punkte

SB 5, S.16

Aktiva Gründungsbilanz Passiva Ausstehende Einlagen auf das

gezeichnete Kapital 60.000 Bank 20.000

Gezeichnetes Kapital 80.000 3 Pkt.

Aktiva Gründungsbilanz Passiva Bank 20.000 Gezeichnetes Kapital 80.000

davon ausstehend -60.000

20.000

3 Pkt.

(6)

Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen HFH

·

Hamburger Fern-Hochschule

WI-RWG-P12-031018-Korrekturrichtlinie Seite 3 von 4

Lösung 3 15 Punkte

SB 4, S. 10

Management: Steigerung der Kreditwürdigkeit; Optimierung der Steuerbelastung Anteilseigner: Erhöhung der stillen Reserven, wenn keine Ausschüttungen gewünscht,

oder hoher Gewinnausweis, wenn Ausschüttungen gewünscht werden Fiskus: Periodengerechter und gesetzeskonformer Gewinnausweis

Gewerkschaften: Ausweis hoher Erträge und starkes Eigenkapital Lieferanten: realistische Informationen über Bonität und Liquidität Arbeitnehmer: Detailinformationen über Unternehmenslage;

Bei Sorge um Arbeitsplatz: Geringe Gewinnausschüttung, Bildung hoher stiller Reserven;

Bei Gewinnbeteiligung: Hoher Gewinn, hohe Ausschüttungen

Je Gruppe/Person und Ziel/Motiv je 1 Punkt, max. 15 Punkte

Lösung 4 20 Punkte

SB 5, S. 19

Der originäre Firmenwert ist selbst geschaffen. 3 Pkt.

Er errechnet sich als Differenz aus dem Ertragswert des Unternehmens abzüglich der Wiederbeschaffungswerte aller bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgüter abzüg-

lich der Schulden. 3 Pkt.

Der originäre Firmenwert darf generell (HB und StB) nicht aktiviert werden. 4 Pkt.

Der derivative Firmenwert ist käuflich erworben. 3 Pkt.

Er errechnet sich aus dem Kaufpreis abzüglich der Tageswerte aller übernomme-

nen bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgüter abzüglich der Schulden. 3 Pkt.

Handelsrechtlich besteht für den derivativen Firmenwert ein Aktivierungswahlrecht,

steuerrechtlich eine Aktivierungspflicht. 4 Pkt.

(7)

Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen HFH

·

Hamburger Fern-Hochschule

WI-RWG-P12-031018-Korrekturrichtlinie Seite 4 von 4

Lösung 5 21 Punkte

SB 7, S. 19 f.

Es sind die Herstellungskosten. 1 Pkt.

Die Herstellungskosten werden außerdem noch für Fertigerzeugnisse und

unfertige Erzeugnisse ermittelt. 2 Pkt.

Handelsrechtliche Wertansätze:

Untergrenze Obergrenze

Materialeinzelkosten 10.000 10.000

Materialgemeinkosten 4.000

Fertigungseinzelkosten 20.000 20.000

Fertigungsgemeinkosten 48.000

Sondereinzelkosten der Fertigung 2.000 2.000

Verwaltungsgemeinkosten 58.600

Herstellungskosten 32.000 142.600

Max. 4 Punkte für Untergrenze, max. 4 Punkte für Obergrenze

Vertriebskosten dürfen nicht in die Herstellungskosten einbezogen werden. 1 Pkt.

Steuerrechtliche Wertansätze:

Untergrenze Obergrenze

Materialeinzelkosten 10.000 10.000

Materialgemeinkosten 4.000 4.000

Fertigungseinzelkosten 20.000 20.000

Fertigungsgemeinkosten 48.000 48.000

Sondereinzelkosten der Fertigung 2.000 2.000

Verwaltungsgemeinkosten 58.600

Herstellungskosten 84.000 142.600

Max. 4 Punkte für Untergrenze, max. 4 Punkte für Obergrenze

Vertriebskosten dürfen nicht in die Herstellungskosten eingezogen werden. 1 Pkt.

Lösung 6 14 Punkte

SB 4, S. 8 sowie SB 6, S.32 ff a)

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften besteht der Jahresabschluss

aus Bilanz und GuV (§ 242 HGB). 3 Pkt.

Bei Kapitalgesellschaften besteht der Jahresabschluss aus Bilanz, GuV sowie dem

Anhang (§§ 242, 264 HGB). 5 Pkt.

b)

Der Lagebericht ist nicht Bestandteil des Jahresabschlusses, sondern er ergänzt

ihn nur. 1 Pkt.

Der Lagebericht ist im § 289 HGB beschrieben. 1 Pkt.

Der Lagebericht soll den Geschäftsverlauf und die Lage der Kapitalgesellschaft für unternehmensexterne Adressaten transparent machen, sodass eine wirtschaftliche

Gesamtbeurteilung des Unternehmens möglich wird. 4 Pkt.

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