• Keine Ergebnisse gefunden

Klausur / Rechnungswesen I, JahresabschlussBW-REW-P12-020608FFH

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Klausur / Rechnungswesen I, JahresabschlussBW-REW-P12-020608FFH"

Copied!
8
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Studiengang Betriebswirtschaftslehre

Fach Rechnungswesen I,

Jahresabschluss

Art der Leistung Prüfungsleistung

Klausur-Knz. BW-REW-P12-020608

Datum 08.06.02

Die Klausur enthält 8 Aufgaben, zu deren Lösung Ihnen insgesamt 120 Minuten zur Verfügung stehen. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 100 Punkte. Neben einem Taschenrechner sowie ‚Wichtige

Wirtschaftsgesetze: HGB‘ sind keine weiteren Hilfsmittel zugelassen. Zum Bestehen der Klausur müssen 50%

der Gesamtpunktzahl (50 von 100 möglichen) erzielt werden. Bitte lösen Sie die Aufgaben auf dem Klausurblatt und geben Sie die gesamte Klausur ggf. mit zusätzlichen Lösungsblättern ab.

Bearbeitungszeit: 120 Minuten Hilfsmittel: Ø Taschenrechner

Anzahl Aufgaben: - 8 - Ø Wichtige

Wirtschaftsgesetze: HGB Höchstpunktzahl: - 100 -

Vorläufiges Bewertungsschema

% der von der Gesamtpunktzahl erzielten Punkte

Note

95-100 1 sehr gut

90-94,5 1,3

85-89,5 1,7

80-84,5 2 gut

75-79,5 2,3

70-74,5 2,7

65-69,5 3 befriedigend

60-64,5 3,3

55-59,5 3,7

50-54,5 4 ausreichend

(2)

FFH · Fern-Fachhochschule Hamburg

1

Aufgabe 1: 10 Punkte

Erläutern Sie, was man unter

a) der direkten Maßgeblichkeit und unter

b) der indirekten (umgekehrten) Maßgeblichkeit der HB für die StB versteht! 5 Pkte.

5 Pkte.

Aufgabe 2: 9 Punkte

a) Was versteht man unter dem Begriff GoB?

b) Nennen Sie drei GoB-Beispiele!

c) Nennen Sie die drei Grundsätze des Systems der handelsrechtlichen GoB!

3 Pkte.

3 Pkte.

3 Pkte.

Aufgabe 3: 6 Punkte

Erstellen Sie einen Anlagenspiegel für das folgende Beispiel (rechtliche Grundlage):

Aw 20.000, ND 5 J., Abschr. linear, Ausscheiden im 6. Jahr.

Achtung: Für die Lösung verwenden Sie bitte das beiliegende Einzelblatt, auf dem Sie auch Ihre Matrikelnummer vermerken!

Aufgabe 4: 13 Punkte

Erläutern Sie

a) die drei Hauptaufgaben des Anhangs!

b) Unterliegt der Anhang den Prüfungs- und Offenlegungspflichten? 9 Pkte.

4 Pkte.

Aufgabe 5: 13 Punkte

Zu den Sollangaben des Lageberichts gehören „Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind“.

a) Nennen Sie mindestens drei Beispiele! 9 Pkte.

b) Unterliegt der Lagebericht den Prüfungs- und Offenlegungspflichten? 4 Pkte.

Aufgabe 6: 9 Punkte

a) Nehmen Sie kurz Stellung zur Frage der Aktivierbarkeit von „immateriellen Anlagewerten“ und

nennen Sie drei Beispiele für derartige Vermögensgegenstände! 6 Pkte.

b) Die Hamburg AG entwickelte in der werkseigenen Forschungsabteilung ein Patent. An Forschungskosten fielen im Entwicklungsjahr rd. Euro 750.000 an. Der Marktwert des Patents liegt bei rd. Euro 500.000. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Patents wird auf 5 Jahre geschätzt. Kann das Patent in der HB aktiviert werden und wenn ja, mit welchem Betrag?

3 Pkte.

(3)

Aufgabe 7: 8 Punkte

Aus folgenden Vorratslager-Daten der Hamburg AG sind für das Vorratsvermögen a) der Endbestand nach dem gleitenden Durchschnittspreis und

b) der Endbestand nach dem Lifo-Verfahren zu berechnen!

AB 1.1. 400 Stück zu 6,00 Euro

Zugänge 3.5. 300 6,20

16.7. 300 6,60

20.9. 200 6,45

Abgänge 25.7. 500

30.9. 400

Achtung: Für die Lösung verwenden Sie bitte das beiliegende Einzelblatt, auf dem Sie auch Ihre Matrikelnummer vermerken!

Aufgabe 8: 32 Punkte

Die Hamburg AG hat verschieden Fragen zu klären:

1. Durch welche Bewertungsansätze kann der Grundsatz der Einzelbewertung u.U. durch- brochen werden?

2. Zählen Sie vier verschiedene Arten von im Wirtschaftsleben häufig vorkommenden Wertpapieren auf!

3. Sehen sie Unterschiede bei der Bewertung von Wertpapieren des AV und von Wertpapieren des UV?

4. Nennen Sie die Zwecke, für die Rückstellungen gebildet werden müssen!

5. In welcher Höhe sind nach dem HGB Rückstellungen zu bilden?

6. Mit welchem Wert sind die Verbindlichkeiten in der HB anzusetzen?

7. Worin unterscheiden sich Sonderposten mit Rücklageanteil und Rückstellungen?

8. Was versteht man unter der Bilanzanalyse?

9. Nennen Sie zwei Instrumente der Kennzahlenanalyse!

6 Pkte.

4 Pkte.

4 Pkte.

5 Pkte.

3 Pkte.

3 Pkte.

3 Pkte.

2 Pkte.

2 Pkte.

Nehmen Sie Stellung!

(4)

FFH · Fern-Fachhochschule Hamburg

3 Name, Vorname

Matrikelnummer

Lösung zu Aufgabe 3: 6 Punkte

Anlagenspiegel:

Jahr AK Zugänge Abgänge Umbuchungen Zuschreibungen Kum.

Abschreibungen Bw. Abschlussjahr Bw. Vorjahr Abschreibungen

Lösung zu Aufgabe 7a: 8 Punkte

a) Gleitendes Durchschnittsverfahren AB

Zwischensumme

Zwischensumme

Zwischensumme

Zwischensumme

EB

Achtung: Bitte geben Sie dieses Blatt mit Ihrer Klausur ab!

(5)

Studiengang Betriebswirtschaftslehre

Fach Rechnungswesen I,

Jahresabschluss

Art der Leistung Prüfungsleistung

Klausur-Knz. BW-REW-P12-020608

Datum 08.06.02

Um eine möglichst gleiche Bewertung zu erreichen, ist nachfolgend zu jeder Aufgabe eine Musterlösung inklusive der Verteilung der Punkte auf Teilaufgaben zu finden. Natürlich ist es unmöglich, jede denkbare Lösung anzugeben. Stoßen Sie bei der Korrektur auf eine andere als die angegebene Lösung, die richtig ist, ist eine entsprechende Punktzahl zu vergeben. Sind in der Musterlösung die Punkte für eine Teilaufgabe summarisch angegeben, so ist die Verteilung dieser Punkte auf Teillösungen dem Korrektor überlassen. Rechenfehler sollten nur zur Abwertung des betreffenden Teilschrittes führen. Wird mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so sind die hierfür vorgesehenen Punkte zu erteilen.

50% der insgesamt zu erreichenden Punktzahl (hier also 50 Punkte von 100 möglichen) reichen aus, um die Klausur erfolgreich zu bestehen.

Die differenzierte Bewertung in Noten nehmen Sie bitte nach folgendem Bewertungsschema vor:

% der von der Gesamtpunktzahl erzielten Punkte

Note

95-100 1 sehr gut

90-94,5 1,3

85-89,5 1,7

80-84,5 2 gut

75-79,5 2,3

70-74,5 2,7

65-69,5 3 befriedigend

60-64,5 3,3

55-59,5 3,7

50-54,5 4 ausreichend

0-49,5 5 nicht ausreichend

Korrekturrichtlinie

(6)

FFH · Fern-Fachhochschule Hamburg 1

Lösung 1: 10 Punkte

SB 4, S. 14ff.

a) Die generelle oder direkte Maßgeblichkeit der HB für die StB bedeutet, dass die

handelsrechtlichen GoB und die daraus abgeleiteten Bilanzierungsvorschriften auch für die Steuerbilanz gelten: 1. handelsrechtliche Bilanzierungsgebote und -verbote gelten auch für die Steuerbilanz. 2. Für Vermögensgegenstände mit handelsrechtlichem Aktivierungswahlrecht besteht ein steuerrechtliches Aktivierungsgebot, für Passiva mit handelsrechtlichem Wahlrecht besteht ein steuerrechtliches Passivierungsverbot.

5 Pkte.

b) Indirekte Maßgeblichkeit liegt vor, wenn in die handelsrechtliche Rechnungslegung steuerliche Regelungen übernommen werden, obwohl sie nicht mit den GoB vereinbar sind, über den § 254 HGB möglich.

5 Pkte.

Lösung 2: 9 Punkte

SB 4, S. 22ff.

a) Unter den GoB versteht man einen unbestimmten Rechtsbegriff, der im HGB, aber auch in Spezialgesetzen aufzufinden ist. Die GoB geben Kriterien vor, nach denen Entscheidungen über die Erfassung, Bewertung und den Ausweis von Sachverhalten in Buchführung und Jahresabschluss getroffen werden können.

3 Pkte.

b) Grundsatz der Identität, Grundsatz der Einzelbewertbarkeit, Realisationsprinzip etc. 3 Pkte.

c) Dokumentationsgrundsätze, Rahmengrundsätze, Systemgrundsätze 3 Pkte.

Lösung 3: 6 Punkte

SB 5, S. 26f.

Anlagenspiegel gem. § 268 Abs. 2 HGB 0,5 Pkte.

Jahr AK Zugänge Abgänge Umbuchunge

n Zuschreibung

en Kum.

Abschreibung BW.

Abschlussjahr BW. Vorjahr Abschrei- bungen

1. -- 20.000

(0,25) 4.000

(0,25) 16.000

(0,25) 4.000

(0,25) 2. 20.000

(0,25) 8.000

(0,25) 12.000

(0,25) 16.000

(0,25) 4.000

3. 20.000 12.000

(0,25) 8.000

(0,25) 12.000

(0,25) 4.000

4. 20.000 16.000

(0,25) 4.000

(0,25) 8.000

(0,25) 4.000

5. 20.000 19.999

(0,25) 1

(0,25) 4.000

(0,25) 3.999 (0,25)

6. 20.000 20.000

(0,25) 20.000

(0,25) 1

(0,25) 1 (0,25) 22 x 0,25 = 5,5 Pkte.

(7)

Lösung 4: 13 Punkte

SB 6, S.26ff.

a) Entlastungsfunktion: Text- und zahlenmäßige Entlastung von Bilanz und GuV-Rechnung zur Verbesserung der Übersichtlichkeit und Transparenz

Erläuterungsfunktion: Erläuterung der Angaben in Bilanz und GuV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden dargelegt.

Ergänzungsfunktion: In verbaler Form werden nicht oder schwer quantifizierbare Sachverhalte dargestellt.

3 Pkte.

3 Pkte.

3 Pkte.

b) Da der Anhang Bestandteil des Jahresabschlusses ist, gelten die Regeln für die Prüfung und

die Offenlegung gemäß §§ 316 und 325 HGB. 4 Pkte.

Lösung 5: 13 Punkte

SB 6, S. 32ff.

a) 9 Pkte.

1. Bedeutende wirtschaftliche und politische Ereignisse 2. Änderung wichtiger Marktdaten

3. Abschluss oder Kündigung wichtiger Verträge 4. Gründung oder Aufgabe von Niederlasssungen etc.

b) Den Lagebericht (§ 264 Abs. 1 S. 3 HGB) brauchen kleine Kap.ges. ( § 267 Abs.1 HGB) nicht aufzustellen. Daher entfällt für die kleinen die Prüfungs- und Offenlegungspflicht. Die übrigen Kap.gesell. sind gem. §§ 316 und 325 HGB zu prüfen und offenzulegen.

4 Pkte.

Lösung 6: 9 Punkte

SB 5 S. 20ff.

a) Zu den immateriellen Vermögensgegenständen gehören Rechte, Patente, Lizenzen, Waren- zeichenundähnlicheRechte. Wenn sie nicht entgeltlich erworben wurden, darf ein Aktivposten nicht angesetzt werden (§ 248 (2) HGB), ansonsten sind sie zu aktivieren (vgl. § 266 (2) HGB).

6 Pkte.

b) Es handelt sich um einen immateriellen Vermögensgegenstand, der nur bei entgeltlichem

Erwerb aktiviert werden darf (§ 248 Abs. 2 HGB). Ein Ausweis in der HB ist daher unzulässig. 3 Pkte.

Lösung 7: 8 Punkte

SB 7 S. 13ff.

a) Gleitendes Durchschnittsverfahren

AB Zugang

1.1.

3.5.

400 zu 6,-- 300 6,20

2.400 1.860 Zwischensumme

Zugang 16.7. 700 6,09

300 6,60 4.260

1.980 Zwischensumme

Abgang 25.7. 1.000 6,24

500 6,24 6.240

3.120 Zwischensumme

Zugang 20.9.

500 6,24 200 6,60

3.120 1.290 Zwischensumme

Abgang 30.9.

700 6,30 400 6,30

4.410 2.520

EB 300 6,30 1.890

(8)

FFH · Fern-Fachhochschule Hamburg 3

Lösung 8: 32 Punkte

SB 5 u. SB 7

1) Der Grundsatz der Einzelbewertung wird durch den Festwertansatz (§ 240 Abs. 3 HGB), den Durchschnittswertansatz (§240 Abs.4 HGB) und die Verbrauchsfolgeverfahren ( § 256 HGB) durchbrochen.

6 Pkte.

2) Häufig vorkommende Arten von Wertpapieren: Aktien, Obligationen, Aktienanleihen, Options- anleihen, Bundesschatzbriefe, Schatzwechsel ...

(je 1 Punkt)

max. 4 Pkte.

3) Für die Wertpapiere des AV gilt das gemilderte Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 2 HGB). Für

Wertpapiere des UV gilt das strenge Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 3 HGB). 4 Pkte.

4) Rückstellungen müssen gemäß § 249 HGB gebildet werden für:

- ungewisse Verbindlichkeiten,

- für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften,

- für im Geschäftsjahr unterlasse Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb der ersten drei Monate nachgeholt werden, und

- für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtungen.

1 Pkt 1 Pkt.

1 Pkt.

1 Pkt.

1 Pkt.

5) Rückstellungen dürfen nur in Höhe des Betrages angesetzt werden, der „nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist“ (253 Abs.1 HGB).

3 Pkte.

6) Nach § 253 Abs. 1 HGB sind Verbindlichkeiten mit dem Rückzahlungsbetrag anzusetzen. 3 Pkte.

7) Rückstellungen gehören zum Fremdkapital der Unternehmung. Sie werden über eine Aufwandsbuchung und damit gewinnmindernd gebildet.

Sonderposten mit Rücklageanteil sind aufgrund steuerlicher Vorschriften gebildete Beträge, die erst bei ihrer Auflösung versteuert werden. Sie beinhalten Eigen- sowie Fremdkapitalanteile.

3 Pkte.

8) Unter der Bilanzanalyse versteht man die kritische Beurteilung und wirtschaftliche Auswertung von Bilanzen einschließlich der dazugehörigen GuV-Rechnung unter der Berücksichtigung der Lageberichte.

2 Pkte.

9) EK-Rentabilität, R.o.I., Cashflow, ... 2 Pkte.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

a) Anfang des Jahres 07 wurde eine Produktionsanlage (8 Jahre Nutzungsdauer) für Euro 400.000,- angeschafft. Sie soll mit dem höchst zulässigen Satz geometrisch-

Zum Bestehen der Klausur müssen 50% der Gesamtpunktzahl (50 von 100 möglichen) erzielt werden. Bitte lösen Sie die Aufgaben auf dem Klausurblatt und geben Sie die gesamte Klausur

Um eine möglichst gleiche Bewertung zu erreichen, ist nachfolgend zu jeder Aufgabe eine Musterlösung inklusive der Verteilung der Punkte auf Teilaufgaben zu finden. Natürlich ist

Achtung : Für die Lösung verwenden Sie bitte das beiliegende Einzelblatt, auf dem Sie auch Ihre Matrikelnummer vermerken.. Aufgabe 2: Rechnungsabgrenzungsposten

· Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der

Jahr 4: Zum ersten Mal sind wieder zwei Merkmale für kleinformatig unter- schritten. Das Unternehmen gilt aber weiterhin als mittelgroß gem.. In der GuV dürfen die Posten

e) Die Schulungskosten des Personals, das eine neu beschaffte Maschine bedienen muss, gehören nicht zu den Anschaffungskosten. X f) Die Überführungskosten für ein neues Fahrzeug

• Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der