Studiengang Betriebswirtschaftslehre
Fach Rechnungswesen I,
Jahresabschluss
Art der Leistung Prüfungsleistung
Klausur-Knz. BW-REW-P12-020608
Datum 08.06.02
Die Klausur enthält 8 Aufgaben, zu deren Lösung Ihnen insgesamt 120 Minuten zur Verfügung stehen. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 100 Punkte. Neben einem Taschenrechner sowie ‚Wichtige
Wirtschaftsgesetze: HGB‘ sind keine weiteren Hilfsmittel zugelassen. Zum Bestehen der Klausur müssen 50%
der Gesamtpunktzahl (50 von 100 möglichen) erzielt werden. Bitte lösen Sie die Aufgaben auf dem Klausurblatt und geben Sie die gesamte Klausur ggf. mit zusätzlichen Lösungsblättern ab.
Bearbeitungszeit: 120 Minuten Hilfsmittel: Ø Taschenrechner
Anzahl Aufgaben: - 8 - Ø Wichtige
Wirtschaftsgesetze: HGB Höchstpunktzahl: - 100 -
Vorläufiges Bewertungsschema
% der von der Gesamtpunktzahl erzielten Punkte
Note
95-100 1 sehr gut
90-94,5 1,3
85-89,5 1,7
80-84,5 2 gut
75-79,5 2,3
70-74,5 2,7
65-69,5 3 befriedigend
60-64,5 3,3
55-59,5 3,7
50-54,5 4 ausreichend
FFH · Fern-Fachhochschule Hamburg
1
Aufgabe 1: 10 Punkte
Erläutern Sie, was man unter
a) der direkten Maßgeblichkeit und unter
b) der indirekten (umgekehrten) Maßgeblichkeit der HB für die StB versteht! 5 Pkte.
5 Pkte.
Aufgabe 2: 9 Punkte
a) Was versteht man unter dem Begriff GoB?
b) Nennen Sie drei GoB-Beispiele!
c) Nennen Sie die drei Grundsätze des Systems der handelsrechtlichen GoB!
3 Pkte.
3 Pkte.
3 Pkte.
Aufgabe 3: 6 Punkte
Erstellen Sie einen Anlagenspiegel für das folgende Beispiel (rechtliche Grundlage):
Aw 20.000, ND 5 J., Abschr. linear, Ausscheiden im 6. Jahr.
Achtung: Für die Lösung verwenden Sie bitte das beiliegende Einzelblatt, auf dem Sie auch Ihre Matrikelnummer vermerken!
Aufgabe 4: 13 Punkte
Erläutern Sie
a) die drei Hauptaufgaben des Anhangs!
b) Unterliegt der Anhang den Prüfungs- und Offenlegungspflichten? 9 Pkte.
4 Pkte.
Aufgabe 5: 13 Punkte
Zu den Sollangaben des Lageberichts gehören „Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind“.
a) Nennen Sie mindestens drei Beispiele! 9 Pkte.
b) Unterliegt der Lagebericht den Prüfungs- und Offenlegungspflichten? 4 Pkte.
Aufgabe 6: 9 Punkte
a) Nehmen Sie kurz Stellung zur Frage der Aktivierbarkeit von „immateriellen Anlagewerten“ und
nennen Sie drei Beispiele für derartige Vermögensgegenstände! 6 Pkte.
b) Die Hamburg AG entwickelte in der werkseigenen Forschungsabteilung ein Patent. An Forschungskosten fielen im Entwicklungsjahr rd. Euro 750.000 an. Der Marktwert des Patents liegt bei rd. Euro 500.000. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Patents wird auf 5 Jahre geschätzt. Kann das Patent in der HB aktiviert werden und wenn ja, mit welchem Betrag?
3 Pkte.
Aufgabe 7: 8 Punkte
Aus folgenden Vorratslager-Daten der Hamburg AG sind für das Vorratsvermögen a) der Endbestand nach dem gleitenden Durchschnittspreis und
b) der Endbestand nach dem Lifo-Verfahren zu berechnen!
AB 1.1. 400 Stück zu 6,00 Euro
Zugänge 3.5. 300 6,20
16.7. 300 6,60
20.9. 200 6,45
Abgänge 25.7. 500
30.9. 400
Achtung: Für die Lösung verwenden Sie bitte das beiliegende Einzelblatt, auf dem Sie auch Ihre Matrikelnummer vermerken!
Aufgabe 8: 32 Punkte
Die Hamburg AG hat verschieden Fragen zu klären:
1. Durch welche Bewertungsansätze kann der Grundsatz der Einzelbewertung u.U. durch- brochen werden?
2. Zählen Sie vier verschiedene Arten von im Wirtschaftsleben häufig vorkommenden Wertpapieren auf!
3. Sehen sie Unterschiede bei der Bewertung von Wertpapieren des AV und von Wertpapieren des UV?
4. Nennen Sie die Zwecke, für die Rückstellungen gebildet werden müssen!
5. In welcher Höhe sind nach dem HGB Rückstellungen zu bilden?
6. Mit welchem Wert sind die Verbindlichkeiten in der HB anzusetzen?
7. Worin unterscheiden sich Sonderposten mit Rücklageanteil und Rückstellungen?
8. Was versteht man unter der Bilanzanalyse?
9. Nennen Sie zwei Instrumente der Kennzahlenanalyse!
6 Pkte.
4 Pkte.
4 Pkte.
5 Pkte.
3 Pkte.
3 Pkte.
3 Pkte.
2 Pkte.
2 Pkte.
Nehmen Sie Stellung!
FFH · Fern-Fachhochschule Hamburg
3 Name, Vorname
Matrikelnummer
Lösung zu Aufgabe 3: 6 Punkte
Anlagenspiegel:
Jahr AK Zugänge Abgänge Umbuchungen Zuschreibungen Kum.
Abschreibungen Bw. Abschlussjahr Bw. Vorjahr Abschreibungen
Lösung zu Aufgabe 7a: 8 Punkte
a) Gleitendes Durchschnittsverfahren AB
Zwischensumme
Zwischensumme
Zwischensumme
Zwischensumme
EB
Achtung: Bitte geben Sie dieses Blatt mit Ihrer Klausur ab!
Studiengang Betriebswirtschaftslehre
Fach Rechnungswesen I,
Jahresabschluss
Art der Leistung Prüfungsleistung
Klausur-Knz. BW-REW-P12-020608
Datum 08.06.02
Um eine möglichst gleiche Bewertung zu erreichen, ist nachfolgend zu jeder Aufgabe eine Musterlösung inklusive der Verteilung der Punkte auf Teilaufgaben zu finden. Natürlich ist es unmöglich, jede denkbare Lösung anzugeben. Stoßen Sie bei der Korrektur auf eine andere als die angegebene Lösung, die richtig ist, ist eine entsprechende Punktzahl zu vergeben. Sind in der Musterlösung die Punkte für eine Teilaufgabe summarisch angegeben, so ist die Verteilung dieser Punkte auf Teillösungen dem Korrektor überlassen. Rechenfehler sollten nur zur Abwertung des betreffenden Teilschrittes führen. Wird mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so sind die hierfür vorgesehenen Punkte zu erteilen.
50% der insgesamt zu erreichenden Punktzahl (hier also 50 Punkte von 100 möglichen) reichen aus, um die Klausur erfolgreich zu bestehen.
Die differenzierte Bewertung in Noten nehmen Sie bitte nach folgendem Bewertungsschema vor:
% der von der Gesamtpunktzahl erzielten Punkte
Note
95-100 1 sehr gut
90-94,5 1,3
85-89,5 1,7
80-84,5 2 gut
75-79,5 2,3
70-74,5 2,7
65-69,5 3 befriedigend
60-64,5 3,3
55-59,5 3,7
50-54,5 4 ausreichend
0-49,5 5 nicht ausreichend
Korrekturrichtlinie
FFH · Fern-Fachhochschule Hamburg 1
Lösung 1: 10 Punkte
SB 4, S. 14ff.
a) Die generelle oder direkte Maßgeblichkeit der HB für die StB bedeutet, dass die
handelsrechtlichen GoB und die daraus abgeleiteten Bilanzierungsvorschriften auch für die Steuerbilanz gelten: 1. handelsrechtliche Bilanzierungsgebote und -verbote gelten auch für die Steuerbilanz. 2. Für Vermögensgegenstände mit handelsrechtlichem Aktivierungswahlrecht besteht ein steuerrechtliches Aktivierungsgebot, für Passiva mit handelsrechtlichem Wahlrecht besteht ein steuerrechtliches Passivierungsverbot.
5 Pkte.
b) Indirekte Maßgeblichkeit liegt vor, wenn in die handelsrechtliche Rechnungslegung steuerliche Regelungen übernommen werden, obwohl sie nicht mit den GoB vereinbar sind, über den § 254 HGB möglich.
5 Pkte.
Lösung 2: 9 Punkte
SB 4, S. 22ff.
a) Unter den GoB versteht man einen unbestimmten Rechtsbegriff, der im HGB, aber auch in Spezialgesetzen aufzufinden ist. Die GoB geben Kriterien vor, nach denen Entscheidungen über die Erfassung, Bewertung und den Ausweis von Sachverhalten in Buchführung und Jahresabschluss getroffen werden können.
3 Pkte.
b) Grundsatz der Identität, Grundsatz der Einzelbewertbarkeit, Realisationsprinzip etc. 3 Pkte.
c) Dokumentationsgrundsätze, Rahmengrundsätze, Systemgrundsätze 3 Pkte.
Lösung 3: 6 Punkte
SB 5, S. 26f.
Anlagenspiegel gem. § 268 Abs. 2 HGB 0,5 Pkte.
Jahr AK Zugänge Abgänge Umbuchunge
n Zuschreibung
en Kum.
Abschreibung BW.
Abschlussjahr BW. Vorjahr Abschrei- bungen
1. -- 20.000
(0,25) 4.000
(0,25) 16.000
(0,25) 4.000
(0,25) 2. 20.000
(0,25) 8.000
(0,25) 12.000
(0,25) 16.000
(0,25) 4.000
3. 20.000 12.000
(0,25) 8.000
(0,25) 12.000
(0,25) 4.000
4. 20.000 16.000
(0,25) 4.000
(0,25) 8.000
(0,25) 4.000
5. 20.000 19.999
(0,25) 1
(0,25) 4.000
(0,25) 3.999 (0,25)
6. 20.000 20.000
(0,25) 20.000
(0,25) 1
(0,25) 1 (0,25) 22 x 0,25 = 5,5 Pkte.
Lösung 4: 13 Punkte
SB 6, S.26ff.
a) Entlastungsfunktion: Text- und zahlenmäßige Entlastung von Bilanz und GuV-Rechnung zur Verbesserung der Übersichtlichkeit und Transparenz
Erläuterungsfunktion: Erläuterung der Angaben in Bilanz und GuV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden dargelegt.
Ergänzungsfunktion: In verbaler Form werden nicht oder schwer quantifizierbare Sachverhalte dargestellt.
3 Pkte.
3 Pkte.
3 Pkte.
b) Da der Anhang Bestandteil des Jahresabschlusses ist, gelten die Regeln für die Prüfung und
die Offenlegung gemäß §§ 316 und 325 HGB. 4 Pkte.
Lösung 5: 13 Punkte
SB 6, S. 32ff.
a) 9 Pkte.
1. Bedeutende wirtschaftliche und politische Ereignisse 2. Änderung wichtiger Marktdaten
3. Abschluss oder Kündigung wichtiger Verträge 4. Gründung oder Aufgabe von Niederlasssungen etc.
b) Den Lagebericht (§ 264 Abs. 1 S. 3 HGB) brauchen kleine Kap.ges. ( § 267 Abs.1 HGB) nicht aufzustellen. Daher entfällt für die kleinen die Prüfungs- und Offenlegungspflicht. Die übrigen Kap.gesell. sind gem. §§ 316 und 325 HGB zu prüfen und offenzulegen.
4 Pkte.
Lösung 6: 9 Punkte
SB 5 S. 20ff.
a) Zu den immateriellen Vermögensgegenständen gehören Rechte, Patente, Lizenzen, Waren- zeichenundähnlicheRechte. Wenn sie nicht entgeltlich erworben wurden, darf ein Aktivposten nicht angesetzt werden (§ 248 (2) HGB), ansonsten sind sie zu aktivieren (vgl. § 266 (2) HGB).
6 Pkte.
b) Es handelt sich um einen immateriellen Vermögensgegenstand, der nur bei entgeltlichem
Erwerb aktiviert werden darf (§ 248 Abs. 2 HGB). Ein Ausweis in der HB ist daher unzulässig. 3 Pkte.
Lösung 7: 8 Punkte
SB 7 S. 13ff.
a) Gleitendes Durchschnittsverfahren
AB Zugang
1.1.
3.5.
400 zu 6,-- 300 6,20
2.400 1.860 Zwischensumme
Zugang 16.7. 700 6,09
300 6,60 4.260
1.980 Zwischensumme
Abgang 25.7. 1.000 6,24
500 6,24 6.240
3.120 Zwischensumme
Zugang 20.9.
500 6,24 200 6,60
3.120 1.290 Zwischensumme
Abgang 30.9.
700 6,30 400 6,30
4.410 2.520
EB 300 6,30 1.890
FFH · Fern-Fachhochschule Hamburg 3
Lösung 8: 32 Punkte
SB 5 u. SB 7
1) Der Grundsatz der Einzelbewertung wird durch den Festwertansatz (§ 240 Abs. 3 HGB), den Durchschnittswertansatz (§240 Abs.4 HGB) und die Verbrauchsfolgeverfahren ( § 256 HGB) durchbrochen.
6 Pkte.
2) Häufig vorkommende Arten von Wertpapieren: Aktien, Obligationen, Aktienanleihen, Options- anleihen, Bundesschatzbriefe, Schatzwechsel ...
(je 1 Punkt)
max. 4 Pkte.
3) Für die Wertpapiere des AV gilt das gemilderte Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 2 HGB). Für
Wertpapiere des UV gilt das strenge Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 3 HGB). 4 Pkte.
4) Rückstellungen müssen gemäß § 249 HGB gebildet werden für:
- ungewisse Verbindlichkeiten,
- für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften,
- für im Geschäftsjahr unterlasse Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb der ersten drei Monate nachgeholt werden, und
- für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtungen.
1 Pkt 1 Pkt.
1 Pkt.
1 Pkt.
1 Pkt.
5) Rückstellungen dürfen nur in Höhe des Betrages angesetzt werden, der „nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist“ (253 Abs.1 HGB).
3 Pkte.
6) Nach § 253 Abs. 1 HGB sind Verbindlichkeiten mit dem Rückzahlungsbetrag anzusetzen. 3 Pkte.
7) Rückstellungen gehören zum Fremdkapital der Unternehmung. Sie werden über eine Aufwandsbuchung und damit gewinnmindernd gebildet.
Sonderposten mit Rücklageanteil sind aufgrund steuerlicher Vorschriften gebildete Beträge, die erst bei ihrer Auflösung versteuert werden. Sie beinhalten Eigen- sowie Fremdkapitalanteile.
3 Pkte.
8) Unter der Bilanzanalyse versteht man die kritische Beurteilung und wirtschaftliche Auswertung von Bilanzen einschließlich der dazugehörigen GuV-Rechnung unter der Berücksichtigung der Lageberichte.
2 Pkte.
9) EK-Rentabilität, R.o.I., Cashflow, ... 2 Pkte.