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Archiv "Universität zu Köln und Bayer AG: Eine Frage der Transparenz" (24.12.2012)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 109

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Heft 51–52

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24. Dezember 2012 A 2573 UNIVERSITÄT ZU KÖLN UND BAYER AG

Eine Frage der Transparenz

Das Verwaltungsgericht lehnt die Klage zur Offenlegung des Kooperationsvertrages zwischen der Universität zu Köln und der Bayer AG ab. Der Rechtsstreit dauert an.

D

ie Universität zu Köln und die Bayer AG müssen einen Kooperationsvertrag zwischen der Universitätsklinik und dem Phar- makonzern vorerst nicht publik ma- chen. Das Verwaltungsgericht Köln wies eine Offenlegungsklage am 6.

Dezember unter Verweis auf den besonderen Status wissenschaftli- cher Einrichtungen und den Schutz von Betriebsgeheimnissen ab (Az.:

13 K 2679/11). Geklagt hatte Phi- lipp Mimkes von dem industriekri- tischen Verband „Coordination ge- gen BAYER-Gefahren“.

Der Vorsitzende Richter Hans- Martin Niemeier gab in einer aus- führlichen mündlichen Urteilsbe- gründung der Kölner Universität und dem beigeladenen Bayer-Kon- zern Recht. Einerseits sei die Klage angesichts der Regeln des Informa- tionsfreiheitsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) für Hochschulen abzulehnen, so Nie- meier. Dessen Paragraf 2 schränkt das Recht auf Informationsfreigabe bei Hochschulen ein, wenn sie „im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prü-

fungen tätig werden“. Dies sei im Fall der Kooperation zwischen dem Pharmaunternehmen und der Medi- zinischen Fakultät der Universität Köln eindeutig gegeben, sagte der Richter. Andererseits greife Para- graf 8 des genannten Gesetzes, in dem die Auskunft verweigert wer- den kann, wenn „ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird und dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde“.

Universität weist Kritik zurück Der Vertrag zwischen der Universi- tät zu Köln und der Bayer Pharma AG war Anfang 2008 geschlossen worden. Die Forschungskoopera - tion erstreckt sich auf die Bereiche Onkologie, Neurologie und Kardio- logie. Da die Bedingungen nicht publik gemacht wurden, befürchten Kritiker negative Auswirkungen auf die klinische Forschung und wis- senschaftliche Standards.

Die Universität zu Köln weist die Kritik zurück: „Wir sind der Auffassung, dass eine gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung des be- sagten Vertrags nicht besteht, weil

hier unsere grundgesetzlich ver- briefte Freiheit von Forschung und Lehre betroffen ist“, sagte Hoch- schulsprecher Patrick Honecker dem Deutschen Ärzteblatt. Der Un- terschied zu sonstigen Behörden bestehe darin, dass Hochschulen und ihre Wissenschaftler selbst als Grundrechtsträger vor negativen Auswirkungen einer Veröffentli- chungspflicht zu schützen seien.

Auch eine Auskunft über die An- zahl der Kooperationen mit Privat- unternehmen erteilte der Universi- tätssprecher nicht.

Nach Angaben der Bayer AG un- terhält das Unternehmen derzeit etwa 300 Forschungskooperationen mit wissenschaftlichen Einrichtun- gen. „Diese Vereinbarungen sind grundsätzlich nicht öffentlich“, sag- te die Unternehmenssprecherin für Wissenschaft und Forschung, Ka- tharina Jansen, auf Nachfrage. Zum Streitfall selbst äußere sich das Un- ternehmen nicht, so Jansen.

Kläger Mimkes fand es „enttäu- schend“, dass der Richter auf einen kritischen Punkt nicht eingegangen sei: Der Datenschutzbeauftragte des Landes NRW, Ulrich Lepper, hatte die Ausschlussklausel für Hoch- schulen als nicht wirksam bezeich- net, weil diese nur die unternehme- rische Ausgestaltung und Detail - informationen etwaiger Verträge betreffe, nicht aber die Rahmenbe- dingungen. „Das Ergebnis der Ver- handlung stand offenkundig schon vorher fest“, so der Vorwurf des Klägers. Mimkes will mit Unter- stützung seines Verbandes nun in Berufung gehen: „Die Öffentlich- keit muss darüber informiert sein, wie viele Rechte eine aus Steuer- geldern finanzierte Einrichtung wie die Universität zu Köln an ein pri- vatwirtschaftliches Unternehmen abtritt.“

Das Kölner Urteil wird die De- batte über öffentlich-private Part- nerschaften in Forschung und Lehre anheizen, zumal solche strategischen Kooperationen offenbar an Bedeu- tung gewinnen. Nach Angaben des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft machten private Gel- der im Jahr 2010 gut 21 Prozent aller Drittmittel aus.

Harald Neuber Negative Auswir-

kungen auf klini- sche Forschung und wissenschaftliche Standards befürch- ten die Kritiker der unveröffentlichten Kooperationsverein- barung zwischen der Universität zu Köln und der Bayer AG.

Foto: Thomas Gerst

P O L I T I K

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