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Archiv "Neu: Telefonischer Informationsdienst „Krebsschmerz“" (03.03.2000)

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❃ Erfinderische Tätigkeit: Die Erfindung muss sich für den Fach- mann des Gebietes nicht in nahelie- gender Weise aus dem Stand der Technik ergeben und das Können des Durchschnittfachmanns übersteigen.

❃ Wirtschaftliche Verwertbar- keit: was in der Regel das kleinste Problem ist.

Arbeitsüberlastung

Insgesamt wird nach der Prüfung ein Viertel der Anmeldungen zu- rückgewiesen oder vom Anmelder zurückgenommen. 1998 haben die 965 Patentprüfer insgesamt 89 300 neue Prüfanträge auf die Schreibtische be- kommen. Bei 220 Arbeitstagen pro Jahr blieben einem Prüfer theoretisch also kaum 19 Stunden, um sich durch die in der Regel mehrere Ordner um- fassenden Unterlagen zu arbeiten.

Die Tatsache, dass die Prüfer dieses Pensum nicht schaffen können, be- kommen die Erfinder auf zwei Weisen zu spüren: Es dauert immer länger, bis über den Antrag entschieden ist: Als das umstrittene Klon-Patent im De- zember letzten Jahres erteilt wurde, hatte der Antrag fünfeinhalb Jahre im Amt gelegen. Die Rückstände an noch nicht bearbeiteten Anträgen hat sich alleine 1998 von etwa 6 900 auf fast 13 900 mehr als verdoppelt.

Die zweite Konsequenz der Ar- beitsüberlastung ist, dass die Prüfer zwangsläufig bei der Sorgfalt Kom- promisse machen müssen. Während

die Behörde „die große Rechtssicher- heit des europäischen Patentes lobt“, stützt der Jahresbericht einen ganz anderen Eindruck. Insgesamt wurde 1998 immerhin gegen eines von 16 EPA-Patenten Einspruch eingelegt.

Eigenartig ist: Für die Bearbei- tung der Einsprüche ist im EPA die- selbe Abteilung zuständig, die das Pa- tent geprüft hat. Trotzdem sind die Chancen recht gut, dass ein Kollege dem anderen Nachlässigkeiten be- scheinigt: Nur etwa eines von drei Pa- tenten hält einem Einspruch stand, ein Drittel wird ganz zurückgezogen, ein Drittel muss zumindest geändert werden. Aus Sicht eines Erfinders zeigt sich die Qualität seines Patentes offenbar weniger darin, ob es ihm er- teilt wurde, sondern ob er es im Streit- fall auch behält.

Doch die Einspruchsquote spie- gelt nicht die gesamte Widerspruchs- rate. Einige erfahrene Patentanwälte lassen lieber die Einspruchsfrist bei der EPA verstreichen, weil sie be- fürchten, dass der für den Einspruch zuständige Beamte nicht kompeten- ter ist als der Prüfer. Sie fechten das Patent dann lieber vor den nationalen Patentämtern an. Während andere Behörden einen zu kleinen Etat als Erklärung für solche Organisations- mängel anführen können, scheidet diese Entschuldigung für das EPA aus. Während sich die Anträge stau- en, macht die Behörde seit Jahren Profite und hat 1998 über flüssige Mit- tel von 420 Millionen DM verfügen können. Geld gäbe es also genug, aus- reichend Personal einzustellen und zu qualifizieren. Klaus Koch

A-514

P O L I T I K MEDIZINREPORT

Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 9, 3. März 2000

Chargenrückruf von Mescorit 850

Das Unternehmen Hoffmann-La Roche AG (Grenzach-Wyhlen) ruft folgen- de Chargen des Antidiabetikums Mescorit®850 mit der Packungsgröße 120 Film- tabletten zurück: 759 979 02, 759 980 01, 759 981 01, 759 982 01, 760 204 01, 760 205 01, 760 206 01, 760 207 01, 760 208 01 und 760 298 01.

Grund für den Rückruf ist ein Druckfehler in der Packungsbeilage hinsichtlich der Dosierung für Mescorit 850 (Wirkstoff: Metformin): Hier wird die Tages- höchstdosis unzutreffend mit sechs Filmtabletten angegeben; die korrekte Anga- be lautet drei Filmtabletten. Betroffen sind nur die Packungen zu 120 Filmtablet- ten der oben genannten Chargen.

Das Unternehmen bittet alle Ärzte, ihre Patienten darauf hinzuweisen, dass Mescorit 850 gemäß der ärztlichen Verordnung anzuwenden ist beziehungsweise dass die maximale Tagesdosis drei Filmtabletten beträgt. Mit dieser Maßnahme soll die korrekte Anwendung von Mescorit 850 sichergestellt werden. EB

Neu: Telefonischer Informationsdienst

„Krebsschmerz“

Ab dem 2. März können Patien- ten, Angehörige und Ärzte unter der Telefonnummer 0 62 21/42 20 00 im Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg anrufen und sich über ak- tuelle Erkenntnisse der Forschung und Standards in Diagnostik und The- rapie von Schmerzen bei Krebser- krankungen informieren.

Der mit Mitteln des Bundesmini- steriums für Gesundheit – in Ergän- zung zum Angebot des Krebsinforma- tionsdienstes – eingerichtete Telefon- dienst schafft zusätzliche Kapazitäten für die Beantwortung von Fragen zum Thema Krebsschmerz und -therapie.

Dieser Dienst ist eine Anlaufstelle für Patienten und Angehörige, die nach den bisher in Deutschland erhobenen Daten vielfach nicht genügend dar- über informiert sind, dass es zur Be- handlung von Krebsschmerzen viel- fältige Methoden und international abgestimmte Vorgehensweisen gibt.

Die Zahl der Krebsschmerzpatienten wird in Deutschland auf 480 000 ge- schätzt.

Aber auch speziell für nieder- gelassene Ärzte soll der Zugang zu adäquaten Informationen erleichtert werden. Die Hotline vermittelt indivi- duelle Beratungen mit schmerzthera- peutisch erfahrenen Kollegen und nennt Bezugsquellen für Hilfsmittel und Informationsmaterialien. Ziel die- ser Serviceeinrichtung ist es auch, Vorurteile gegenüber der Verordnung von Opioiden abzubauen.

Der „Informationsdienst Krebs- schmerz“ kooperiert mit dem Schmerz- zentrum, einer Einrichtung der Uni- versitätsklinik für Anästhesiologie der Universität Heidelberg; damit ver- fügt der „Informationsdienst Krebs- schmerz“ über eine direkte Hotline zu den dort tätigen Ärzten. Diese – wie auch andere Schmerztherapeuten der Universitätskliniken Mannheim oder aus den schmerztherapeutischen Praxen im Heidelberger Raum – sind zudem in die Fortbildung der Mit- arbeiter am Telefon und der wis- senschaftlichen Rechercheure einge-

bunden. EB

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