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Archiv "Umweltthema im Juli: Umweltverträglichkeit – Was steht im Gesetz?" (15.07.1996)

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Im Rahmen der Weiterbildung

„Umweltmedizin“ wird unter ande- rem der Lehrinhalt „Umweltverträg- lichkeitsprüfung und Genehmigungs- verfahren“ gefordert. Gerade die Um- weltverträglichkeitsprüfung (UVP) bietet in der Praxis eine Vielzahl vor- kommender Fragestellungen, die in- nerhalb von Genehmigungsverfahren auch umweltmedizinisch relevant sein können. An einem Beispiel

aus der Abfallwirtschaft soll die UVP erläutert werden.

Gleichzeitig dienen die dar- gestellten Punkte als grobe Richtschnur zur Umsetzung eigener Öffentlichkeitsbe- teiligungen für Ärzte.

Der Zweck des Geset- zes liegt in einer Verein- heitlichung von Grundsät- zen bei der Umweltvorsor- ge zu Projekten nach § 3 UVPG. Dabei ist das Ziel des Gesetzes, die Umwelt- vorsorge bei entsprechend aufgezählten Schutzgütern nach einheitlichen Grund- sätzen durchzuführen. Es sollen ein Zusammenwir- ken der zuständigen Behör- den mit dem Träger des Vorhabens sowie eine ent- sprechende Beteiligung der Öffentlichkeit gewährlei- stet sein. Die Konsequenz des Gesetzes ist die Berück- sichtigung der bewerteten Umweltauswirkungen bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des geplanten Projektes.

Nachfolgend sollen ei- nige UVP-pflichtige Vorha- ben aufgezählt werden:

1 Anlagen nach § 4 Bunde- simmissionsschutzgesetz wie beispielsweise Kraft- werke, Schmelzanlagen, Anlagen zur Gewinnung von Öl etc.,

1 Kerntechnische Anlagen nach § 7 Atomgesetz,

1 Errichtung und Betrieb einer De- ponie,

1 Errichtung und Betrieb einer Ab- fallentsorgungsanlage,

1 Abwasserbehandlungsanla- 1 gen,Errichtung von Feriendörfern

oder Hotelkomplexen,

1 Änderung im Bebauungsplan, 1 Fernstraßenbau.

Eine Umweltverträglichkeitsprü- fung steht und fällt im fachlichen Be- reich mit der Bestimmung des Unter- suchungs- und Bewertungsrahmens des Projektes. Im folgenden soll das Beispiel einer geplanten Anlage zur Hausmüllverbrennung (nach HdUVP 4150, 9/91) den methodischen Rah- men der Durchführung skizzieren. In Anlehnung an § 6 Abs. 3 und 4 UVPG („Unterlagen des Trägers des Vorha- bens“) muß von folgenden Prüfpunk- ten ausgegangen werden:

« Abfall: Entsorgungsgebiet, Abfallvermeidung, Abfallverwertung, Abfallaufkommen, Klärschlamm;

¬ Standorte beziehungsweise Entsorgungspläne: Produk- tionsstätten, Betriebe;

­ Ausschluß- und Auswahlkritierien für die flächendeckende Standort- suche: Bereiche mit gerin- gem Grundwasser-Flurab- stand, Bereiche mit ver- karstungsfähigem Gestein, Grundwasservorranggebie- te, Heilquellen und Trink- wasserschutzzonen, Nieder- schlagsaufkommen, Natur- waldreservate, Schutzwald, Erholungswald, Abstand von Wohnbebauung;

® Standortauswahl:

Standortvarianten;

¯ Verkehrsanbindung:

Schiene, Straße, Wasser;

° Verfahrenstechnik;

± Bauliche Ausfüh- rung und Bauüberwachung:

Brandschutz, Arbeitsschutz;

² Luftreinhaltung:

Rauchgasreinigung, Bear- beitung der Rückstände aus der Rauchgasreinigung;

³ Lärm;

´ wasserwirtschaftli- che Belange;

µ Landschaftspflege:

Grüngestaltungsplan, Ein- ordnung in die Landschaft;

¶ Schlacke: Austrag- system für Schlacke, Ent- wässerung der Schlacke, ab- schließende Behandlung der Schlacke.

Die Fragen, die sich stellen, lauten dann:

A-1880 (24) Deutsches Ärzteblatt 93,Heft 28–29, 15. Juli 1996

P O L I T I K AKTUELL

Ozonbelastung in Deutschland im Juni 1996 (Maximalwerte)

Umweltthema im Juli

Umweltverträglichkeit:

Was steht im Gesetz?

Die höchsten Ozonbelastungen (1-h-Werte) wurden im Juni in Kehl gemessen (278 Mikrogramm/m3), in Berlin (267 Mikrogramm/m3) und in Freiburg (251 Mikrogramm/m3), gefolgt von Karlsruhe (249 Mikrogramm/m3) und Marl (247 Mikrogramm/m3). Die wechselhafte Witterung verhinderte zunächst eine anhaltende Ozonbelastung.

(2)

!Was wird wann getan?

Diese Fragestellung bezieht sich auf den zeitlichen Rahmen der Aus- wirkungen des Projekts. Hier muß ge- klärt werden, wie sich die Umweltaus- wirkungen im Vergleich zum „Status quo“ in bezug auf die Bauphase, die Betriebsphase und die Abrißphase auswirken. Hierbei geht es um die kurz-, mittel- und langfristigen Um- weltauswirkungen des Projekts.

!Wer ist wie betroffen?

Hier muß nach den materiellen Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Vegetation, Wasser, Luft, Klima, Landschaft und entsprechenden Wechselwirkungen gefragt werden.

!Wo ist mit welcher Betroffen- heit zu rechnen?

Bei dieser Fragestellung geht es um die räumliche Dimension der Aus- wirkungen. Vor allem die gesamt- ökologischen Beeinflussungen, die sich vor, bei und während der Erstel- lung des Projekts ergeben, müssen in ausreichendem Umfang berücksich- tigt werden. Dabei dürfen die Interak- tionsprozesse nicht vernachlässigt werden, die sich auf Strukturen wie Abtransport, Antransport und die ge- samte Infrastruktur beziehen, die an- lagebedingt notwendig ist.

Ein weiterer wichtiger Arbeits- schritt ist die Einbeziehung der Öffent- lichkeit in das laufende Verfahren. § 9 UVPG bestimmt, daß die zuständige Behörde „die Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens auf der Grundlage der ausgelegten Unterlagen nach § 6 anzuhören“ hat.

Der „normale“ Ablauf sieht vor, daß – das Vorhaben öffentlich be- kanntgemacht wird,

– die nach § 6 erforderlichen Un- terlagen während eines angemessenen Zeitraums eingesehen werden kön- nen,

– Gelegenheit zur Äußerung ge- geben wird,

– die Öffentlichkeit über die Ent- scheidung unterrichtet wird.

Prof. Dr. med. Heyo Eckel Prof. Dr. med. Ulrich Hüttemann Dr. rer. nat. Claus Rink

Rückfragen zur Karte: Georisk GmbH, Schloß Tür- nich, 50169 Kerpen, Tel 0 22 37/6 12 22

Rückfragen zum Text: Dr. Claus Rink, Fax 0 22 71/9 17 25, e-mail 100526.2351@compuserve.

com, e-mail: Rink. UDS.enviroreport-@t-online.de

Mit einer zweitägigen Serie von Veranstaltungen in ihrer Akademie des Sanitäts- und Gesundheitswesens in München feierte die Bundeswehr am 18. und 19. Juni das 40jährige Be- stehen des Sanitätsdienstes und ihrer- zentralen Ausbildungsstätte.

Bei einem „Tag der offenen Tür“

demonstrierte die Akademie vor ge- ladenen Gästen, ausländischen Sa- nitätsoffizieren und nicht zuletzt der Bevölkerung ihre vielfältigen Ausbil- dungsaktivitäten und die technische Ausstattung eines modernen Sa- nitätswesens. Vom rein Fachlichen einmal abgesehen, mußten dem Be- obachter dabei zwei Dinge auffallen:

Auch bei den zahlreich erschie- nenen jugendlichen Besu- chern war nicht einmal ein Anzeichen der heute sonst so be- liebten Störversu- che oder Demon- strationen auszu- machen. Und: die Selbstverständ- lichkeit, mit der sich heute weibli- che Sanitätssolda- ten, -unteroffiziere und -offiziere in dieser Umgebung bewegen. Im Laufe von etwas über zwanzig Jahren ist die Zahl der Frauen in allen Laufbahnen des Sanitäts- und des Mi- litärmusikdienstes auf fast 3 000 ange- wachsen. Es war daher folgerichtig, daß eine Frau – die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesmini- ster der Verteidigung, Michaela Gei- ger – im Rahmen einer Truppenpara- de den Chefärzten der Bundeswehr- krankenhäuser (Amberg, Bad Zwi- schenahn, Berlin, Hamburg, Hamm, Koblenz, Leipzig und Ulm) ihre Trup- penfahnen überreichte.

In einem Festakt stellten der In- spekteur des Sanitätsdienstes, Gene- raloberstabsarzt Dr. Gunter Desch, Frau Geiger und der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Karsten Vilmar, übereinstimmend die zahlrei- chen Verbindungen heraus, in die das

Sanitätswesen der Bundeswehr einge- knüpft ist: mit den Verbündeten im Hinblick auf die sich wandelnden Auf- gaben der Bundeswehr; mit dem zivi- len Gesundheitswesen, eine Verbin- dung, die schon im Hinblick auf die Ausbildung unerläßlich ist; mit Uni- versitäten und wissenschaftlichen Ein- richtungen; nicht zuletzt mit den ärzt- lichen Organisationen. Dr. Vilmar er- innerte daran, daß viele heute in zivi- len Bereichen tätige Ärzte die Bun- deswehr durchlaufen haben; über vie- le Jahre hinweg waren stets etwa 1 000 Truppenarztstellen mit Ärzten im Grundwehrdienst besetzt. Heute stellt sich das Problem, daß jährlich et- wa 100 Sanitätsoffiziere auf Zeit aus der Bundeswehr aus- scheiden. Sie können sich während ihrer Dienstzeit zum Arzt für Allgemeinme- dizin weiterbilden, was ihnen aber heute noch lange nicht eine Nieder- lassung garantiert.

Ein Symposium zum Thema „Flug- rettung und Patien- tentransport“ gab Ein- blicke in die wissenschaftli- che Arbeit, aber auch praktische Probleme. Gerade die Umstellung von zivilen auf militärische Einsätze mit ihrer anderen Technik kann Schwierigkeiten bringen. Die NATO hat es sogar zu einer Richtlinie für die einheitliche Ausbildung des beglei- tenden Sanitätspersonals gebracht – nur nützt das nicht viel, wenn noch nicht einmal die Krankentragen ein- heitliche Abmessungen haben.

Es bleibt also noch einiges zu tun, um das Ziel zu erreichen, das der In- spekteur in München erneut formu- lierte: auch den im Ausland eingesetz- ten deutschen Soldaten – zur Zeit et- wa 4 000 – eine medizinische Versor- gung auf dem gleichen hohen Stan- dard zu sichern, den ihre 80 Millionen Mitbürger in Anspruch nehmen kön-

nen. Günter Burkart

A-1881

P O L I T I K AKTUELL

Deutsches Ärzteblatt 93,Heft 28–29, 15. Juli 1996 (25)

Bundeswehr

40 Jahre Sanitätsdienst

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