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Archiv "Immissionskarte (3): Schwebstaub im Mai" (18.06.1993)

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POLITIK

Die vorliegende Karte bezieht sich auf den Zeitraum vom 30. April bis zum 27. Mai 1993. Dieser Monat war geprägt durch eine starke Schwankung der Luftbelastungswer- te in der Bundesrepublik Deutsch- land. Besonders an Tagen mit sehr hoher Sonneneinstrahlung und gerin- gen Windgeschwindigkeiten stiegen die Ozon- und Schwebstaubwerte stark an. Auch hier zeigt sich durch- gängig das Phänomen einer teilweise geringen Durchschnittsbelastung ge- genüber stark ausgeprägten Kurz- zeitbelastungen (1/2-h-Wert bis 2-h- Wert).

Bei Ozondauerbelastungen in der weiter unten aufgeführten Grö- ßenordnung sind patholo-

gische Dosis/Wirkung-Be- ziehungen zwischen Schad- stoff und Lungenfunktion auch bei Gesunden nicht mehr auszuschließen, wenn diese unter körperlicher Ausdauerbelastung ste- hen. Insofern werden wir weiterhin jeweils eine Kurzdarstellung der mo- natlichen Ozonentwick- lung unabhängig von dem speziell ausgewählten

„Monatsschadstoff" geben, um dem interessierten Le- ser einen Überblick vermit- teln zu können.

Zu einer extremen Zunahme der Ozonbela- stung kam es im Monat Mai nicht, weil überdurch- schnittlich starke Windbe- wegungen für eine kräftige Durchmischung der unte- ren Luftschichten sorgten.

Trotzdem lagen in fast al- len Orten die Maximalbe- lastungen bei Ozon für den 1/2-h-Wert über 160 Mikrogramm/n-13, in einer Reihe von Orten sogar wieder weit oberhalb von 200 Mikrogramm. Spitzen- reiter waren Hannover (220), Dormagen (223),

KURZBERICHTE

Darmstadt (286), Gießen (231), Ha- nau (254), Witzenhausen (230), Chemnitz (231), Neuwied (221), Göppingen (221) und Mannheim (245). Dabei lagen bei einigen Orten sogar die Dauerbelastungen in der Nähe des MIK-1/2 Grenzwertes von 120 Mikrogramm, der die Maximal- belastung für eine 30-minütige Expo- sition angibt. Hier sind zu nennen Witzenhausen (123), Idar-Oberstein (115), Kirchen (112), Hochschwarz- wald (136), und Cham (116).

Als eigentlich interessierende Substanz wurde in diesem Monat der Luftschadstoff Schwebstaub ausge- wählt, da er Trägersubstanz für viele Sekundärstoffe ist. In diesem Zusam-

menhang seien lediglich Pollen, Koh- lenwasserstoffe oder Schwermetalle genannt. Da Schwebstäube lungen- gängig sind ( < 0,025 mm), ist die Aufmerksamkeit für diese Stoffe in den letzten Jahren stark gestiegen.

Das größte Problem bei der Beurtei- lung von Gesundheitsauswirkungen des Schwebstaubes ist allerdings die unterschiedliche Toxizität. Ihr Grad hängt ab von der Art des verarbeite- ten oder verbrannten Materials, den Verbrennungsbedingungen sowie den Sekundärreaktionen in der Luft.

So bestehen zum Beispiel große Un- terschiede in der biologischen Aktivi- tät von Partikeln aus der Kohlever- brennung, der Müllverbrennung, Au- toabgasen oder industriellen Emis- sionen.

Da wenig darüber bekannt ist, welche Komponenten in bezug auf akute oder chronische Wirkungen entscheidend sind, gibt es kaum Ori-

entierungshilfen, um Schwebstaubqualitäten zu unterscheiden. Daher wird an einigen (den wenigsten) Meßstellen die Schweb- staubmenge „gesammelt"

und auf Schwermetalle oder BTX-Aromate (Ben- zol, Toluol, Xylol) unter- sucht. Auch hier existieren wieder vielerlei Grenz- und Richtwerte.

Die Grenzwerte der technischen Anleitung Luft zum Schutz vor Ge- sundheitsgefahren liegen bei Schwebstaub ohne Be- rücksichtigung des Inhalt- stoffes bei einem Jahres- mittelwert von 150 Mikro- gramm/m3 und bei dem Jahresmaximalwert bei 300 Mikrogramm/m 3 . Ist nun der Schwebstaub mit anderen Fremdstoffen — beispielsweise mit Cadmi- um — kontaminiert, sinkt der erlaubte Durch- schnittswert beträchtlich ab, so daß demnach schon bei 0,04 Mikrogramm/m 3 gesundheitliche Schäden bei Dauerbelastung nicht mehr auszuschließen sind.

Die MIK-Richtwerte des Vereins Deutscher In-

Immissionskarte (3)

Schwebstaub im Mai

A1 -1782 (18) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 24, 18. Juni 1993

(2)

POLITIK

Grenzwert (TA Luft): (Amtli- cher) zulässiger Wert eines Luft- schadstoffes, unterhalb dessen mit keinerlei gesundheitlichen Schäden zu rechnen sein soll.

MIK-Wert: Abkürzung für Maxi- male Immissionskonzentration.

Grenzwerte, die der Verein Deut- scher Ingenieure unter Mitarbeit verschiedener Fachleute festlegt.

24-h-Mittelwert eines Tages:

Schadstoffbelastungswert, der sich ergibt, wenn an einem Tag 48mal in

1/2-Stunden-Intervallen gemessen und daraus der Mittelwert berechnet wird.

I/2- oder 1-h-Maximalwert eines Tages: höchster Wert, der an diesem Tag in einer der 48 (24) Messungen in 1/2-(1-)-Stunden-Intervallen aufge- treten ist.

genieure sehen als Jahresmittelwert lediglich 75 Mikrogramm /m3, als Ta- gesmittelwert 150 Mikrogramm/m 3 und als 1-h-Wert 500 Mikrogramm/m3 vor. Diese Werte sind mit entspre- chenden „Sicherheitsaufschlägen"

festgelegt worden als Richtwerte, un- terhalb derer keine Gesundheitsge- fährdung zu erwarten ist — immer be- zogen auf einen gesunden Menschen.

Spezielle Richtwerte für Kinder, älte- re oder gesundheitlich indisponierte Menschen gibt es leider noch nicht. Ei- ne veränderte Einschätzung des Schadstoffs Schwebstaub ist allerdings daran zu erkennen, daß bis vor zwei Jahren der Jahresmittelwert noch bei 150 Mikrogramm/m3 liegen durfte.

In Deutschland ergab sich für die Schwebstaubbelastung folgendes Bild im Mai: Die höchsten Kurzzeit- belastungen (1-h-bis 3-h-Wert) wur- den im Osten beziehungsweise Süd- osten gemessen. In Plauen/Sachsen lag die Kurzzeitbelastung weit über dem Kurzzeitrichtwert von 500 Mi- krogramm. In dieser Region lag aller- dings der Monatsdurchschnittswert bei 73 Mikrogramm. Solche „Ausrei- ßer" sind fast immer auf kurzfristige starke Ausstöße der Industrie zu- rückzuführen. Dies kommt beson- ders oft in der Nähe von Kraftwerken oder Müllverbrennungsanlagen vor.

Hinzu kamen die starke Sonnenein- strahlung und geringe Windge- schwindigkeiten. Gleichzeitig waren die Schwefeldioxidwerte erhöht.

Weitere hohe Schwebstaubwerte lagen vor in Salzgitter (369/51 — Ma-

KURZBERICHTE

ximalwert/Mittelwert), Bernburg (548/115), Stendal (654/79), Guben (554/56), Spremberg (355/66), Fulda (462/47), Hanau (455/40), Marburg (367/43), Eisenach (500/39), Erfurt (410/70), Chemnitz (401/71), Pirna (495/51) und Augsburg (370/91). Die Maximalwerte wurden vor allem in der zweiten und dritten Maiwoche gemes- sen, in der gerade im Osten und Süd- osten besonders hohe Temperaturen und schwache Südwest- bis Südost- winde der Ausbreitung der Schweb- stäube Vorschub leisteten. Wären nicht durch kurzzeitige starke Nieder- schläge und Gewitter die unteren Luftschichten gereinigt worden, sähe die Bilanz der Mittelwerte noch schlechter aus.

Für den klinischen Alltag mögen die Ergebnisse bei der Bewertung ei- nes Einzelfalles zunächst nicht rele- vant sein. Es zeichnet sich jedoch ab,

Ein ökologisch vertretbares und näher am Patienten orientiertes Ge- sundheitsstrukturgesetz fordert das Bündnis 90/Die Grünen. Darunter verstehen die Parteimitglieder:

Mehr Zeit für die Behand- lung der Patienten durch eine Um- strukturierung des ärztlichen Hono- rarsystems zugunsten zeitbezogener Fallkomplex- bzw. Pauschalhonorare sowie durch den Erhalt des Selbstko- stendeckungsprinzips in den Kran- kenhäusern und die Aufstockung des medizinischen und pflegerischen Personals in den Krankenhäusern.

(;) Ein allen offenstehendes Ge- sundheitswesen. Das heißt eine am Nettoverdienst orientierte Härtefall- und Überforderungsgrenze als auch eine gesonderte Entlastung für chro- nisch kranke Menschen. Außerdem sollten Belastungen für Rentner weg- fallen und unwirksame oder gar schädliche Medikamente von der Zu- zahlung befreit werden.

Sparbeiträge von den Ärzten mittels einer grundsätzlichen Be- grenzung der Einkommen von nie- dergelassenen Ärzten.

daß die epidemiologische Aussage von hoher Bedeutung für die Entwicklung respiratorischer Erkrankungen ist.

Die Auswirkungen langfristiger Bela- stungen mit Luftschadstoffen sind komplex, da eine ständige Interaktion mit kurzfristig erhöhten Schwebstof- fen stattfindet. Allerdings sind ent- sprechende Expositionsmessungen im Längsschnitt außerordentlich proble- matisch. Ergebnisse liegen bislang in Europa in noch nicht ausreichender Zahl vor. Es ist jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit schon jetzt von ei- nem additiven Zusammenhang ver- schiedener Luftschadstoffe auszuge- hen.

Prof. Dr. med. Heyo Eckel, Prof.

Dr. med. Ulrich Hüttemann, Dr. rer.

nat. Claus Rink

Rückfragen an: Dr. Claus Rink, Georisk GmbH, Schloß Türnich, W-5014 Kerpen 4, Tel: 0 22 37/61 22 2.

() Keine Eingriffe in das Ver- trauensverhältnis zwischen Arzt und Patient: keine Budgetierung der ärzt- lichen Verordnungen und die strikte Beachtung des Datenschutzes.

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Eine Förderung der Anstel- lungsmöglichkeiten für Ärzte sowie einer Förderung von kooperativen Gesundheitszentren, Polikliniken und Gemeinschaftspraxen.

() Die Priorität der Qualitätssi- cherung durch die Gewährleistungs- pflicht in der Zahnmedizin. Diese Forderung könnte, so das Bündnis 90/Die Grünen, außerdem erfüllt werden durch Einschränkungen beim Einsatz medizinisch-technischer Ge- räte und einen Wirksamkeitsnach- weis für Medikamente.

Einen echten Sparbeitrag der Pharmaindustrie. Dazu beitragen könnten Positivlisten kostengünstiger Arzneimittel und eine Beendigung der teuren Pharmawerbung.

() Gleiches Kassenwahlrecht für alle Beschäftigten und ein bundes- weiter, kassenartenübergreifender Risikostrukturausgleich bei den Krankenkassen. EB

Gesundheitsstrukturgesetz

Alternative Vorstellungen

Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 24, 18. Juni 1993 (19) A,-1783

Referenzen

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