Die Tages-Pflegesätze
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rbund d r privaten Krankenversicherung (MV, Institut de deutschen Wirtschaft KölnDer durchschnittliche Tagespflegesatz der öffentlich-rechtlichen Krankenhäu- ser hat 1992 in Westdeutschland erstmals die 400-Mark-Schwelle überschrit- ten. Wesentlich „preisgünstiger" ist der durchschnittliche Pflegesatz von pri- vaten Krankenhäusern: Er lag im vergangenen Jahr bei durchschnittlich 269 Mark, mithin ein Drittel niedriger als bei öffentlichen Krankenhäusern (al- lerdings müssen das unterschiedliche Leistungsspektrum und die Vorhaltung von Bereitschaftsdiensten berücksichtigt werden). ❑
POLITIK NACHRICHTEN
Aus Bund und Ländern
Personalabbau bei der Arzneimittel- kommission
KÖLN. Nach § 92 a des Gesundheitsstrukturgesetzes (GSG) ist beim Bundesaus- schuß der Ärzte und Kran- kenkassen ein Institut „Arz- neimittel in der Krankenver- sicherung" zu errichten.
Durch den gesetzlich defi- nierten Aufgabenbereich die- ses neu zu gründenden Insti- tuts, dessen Geschäftsstelle beim Bundesgesundheitsmi- nisterium angesiedelt sein wird, entfallen der Arzneimit- telkommission der Deutschen Ärzteschaft (AKDÄ) be- stimmte Projekte (Festbeträ- ge und Preisvergleichsliste), die sie bisher im Auftrag des Bundesausschusses wahrge- nommen hat. Durch den Fortfall der damit verbunde- nen Projektmittel von rund 750 000 DM ist der Arznei- mittel-Informationsdienst e.V., Trägerorganisation und Arbeitgeber der Geschäfts- stelle der AKDÄ, zu einem Personalabbau gezwungen.
Die Arzneimittelkommission war und bleibt ein wissen- schaftlich unabhängiger Aus- schuß der Bundesärztekam- mer, der allein aus Beitrags- mitteln der Ärzteschaft finan- ziert wird.
Die Arzneimittelkommis- sion ist ein ehrenamtlich ar- beitendes Gremium mit rund 40 aktiven Mitgliedern, die außerdem mit circa 100 wei- teren Wissenschaftlern aus Klinik, Praxis und Forschung über bestimmte fachbezogene Probleme korrespondieren.
Der Vorstand der Bundesärz- tekammer hat auf seiner Sit- zung am 19. November 1993 ein neues Statut für die AK- DÄ beschlossen. Danach ist sie „im Auftrag des Vorstan- des der Bundesärztekammer befugt, in Fragen der Herstel- lung, Bezeichnung, Propagie- rung, Verteilung und Ver- wendung von Arzneimitteln wissenschaftliche Stellung- nahmen abzugeben und diese nach Abstimmung mit der Bundesärztekammer auch ge-
genüber den zuständigen Be- hörden zur Kenntnis zu brin- gen; das nähere regelt die Ge- schäftsordnung."
Im Gegensatz zur bisher geltenden Geschäftsordnung werden die ordentlichen Mit- glieder nunmehr formal vom Vorstand der Bundesärzte- kammer berufen.
Verfahrensweisen, die seit langem geplant waren, sollen unter anderem das Wahlver- fahren transparenter gestal- ten; ferner wird nunmehr die Kassenärztliche Bundesverei- nigung im Vorstand der AK- DA mit einem Mitglied ver- treten sein.
Die AKDÄ wird auch künftig ihre originären Auf- gaben wahrnehmen wie bei- spielsweise die regelmäßige Information der Ärzte über Risiken bei Arzneimitteln durch das Deutsche Ärzte- blatt. In den kürzlich vom Bundesgesundheitsminister akzeptierten neuen Arznei- mittelrichtlinien des Bundes- ausschusses der Ärzte und Krankenkassen wird empfoh- len, vor allem die von der AK- DÄ erstellten und in der
„Arzneiverordnung in der Praxis" veröffentlichten The- rapieempfehlungen in der je- weils aktuellen Fassung zu berücksichtigen. BÄK
Mümmelmannsberg besteht weiter
HAMBURG. Entgegen einem Bericht in Heft 33/1993 hat die Praxisklinik Mümmel- mannsberg keineswegs ihren Betrieb eingestellt. Im Juli 1985 wurde die Praxisklinik Mümmelmannsberg in priva- te Trägerschaft übernommen.
In der Funktionsweise hat sich nichts verändert. Die Kli- nik dient nach wie vor mit gu- tem Erfolg und großer Ak- zeptanz der Versorgung der Einwohner im Stadtteil Müm- melmannsberg. EB
Existenz der Praxiskliniken sichern
BONN. Für eine nachhal- tige finanzielle Förderung der Praxiskliniken als ein „we- sentliches Bindeglied in der ambulanten und stationären Versorgung" hat sich der Vorsitzende des Gesund- heitsausschusses des Deut- schen Bundestages, Dr. Die- ter Thomae, gesundheitspoli- tischer Experte der F.D.P.- Bundestagsfraktion, vor ei- nem Expertenforum in Bonn ausgesprochen. Die Praxiskli- niken dürften nicht durch die
restriktiven Vorschriften des Gesundheitsstrukturgesetzes zur kassenärztlichen Bedarfs- planung existentiell gefährdet werden.
Der F.D.P.-Abgeordnete verwies auf Paragraph 101 Nr. 3 SGB V, wonach trotz Überversorgung ausnahms- weise ein zusätzlicher Ver- tragsarzt in Praxiskliniken zu- gelassen werden kann, „wenn qualitative Versorgungsge- sichtspunkte dies rechtferti- gen".
Dr. jur. Rainer Hess, Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesver- einigung, Köln, empfahl den Praxisklinikträgern, in Ver- trägen Klauseln vorzusehen, die eine Rückgabe der Zulas- sung für den Fall des Verlas- sens der Praxisklinik vorse- hen. Die Klinikbetreiber hät- ten über vertragliche Rege- lungen die Möglichkeit, sich Vertragsstrafen auszubedin- gen und sich dadurch finan- ziell abzusichern. EB
Erstmals weniger Arbeitsunfähigkeit in den alten Ländern
BONN. Erstmals seit 1983 verzeichnet der Bundesver- band der Betriebskranken- kassen einen Rückgang der Arbeitsunfähigkeitstage in den westlichen Bundeslän- dern. Im Durchschnitt war ein Pflichtmitglied dieser Kassenart im vergangenen Jahr 24 Tage arbeitsunfähig In 1991 lag die mittlere Zahl noch bei 26 Tagen. Die Ver- gleichszahlen in den östlichen Bundesländern: 15 Krank- heitstage in 1992 und 10 Krankheitstage in 1991.
Unterschiede ergeben sich auch im Hinblick auf die häu- figsten Erkrankungen. Wäh- rend in den westlichen Län- dern nach wie vor die Muskel- und Skeletterkrankungen mit einem Anteil von rund 32,5 Prozent an allen Arbeitsunfä- higkeitstagen beteiligt sind, verursachen in den östlichen Ländern die Atemwegser- krankungen mit 23 Prozent die meisten krankheitsbeding- ten Arbeitsausfälle. JM A1-3204 (24) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 48, 3. Dezember 1993