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Archiv "KRIEGSCHIRURGIE: Fundamentale Unterschiede" (04.05.1984)

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1414 (6) Heft 18 vom 4. Mai 1984 81. Jahrgang Ausgabe A

KRIEGSCHIRURGIE Zu dem Artikel von Dr. med.

Herta Burman, „Die dringliche Kriegschirurgie", in Heft 12/

1984:

Fundamentale Unterschiede

Wenn unter Berufung auf die ZDV 49/50 .. . „Unruhe in den Sanitätsdienst ge- tragen" und die Soldaten und ihre Angehörigen be- unruhigt werden, setzt die Inspektion des Sanitäts- und Gesundheitswesens beim BMVtdg diese zentra- le Dienstvorschrift einfach außer Kraft. So wird das Di- lemma ärztlichen Han- delns im Krieg („genaue Umkehrung der normalen ärztlichen Gewohnheiten") auf dem Verordnungsweg gelöst. Dann ist „Wehrme- dizin im Krieg einfach Ka- tastrophenmedizin in der größten Katastrophe, die über ein Volk hereinbre- chen kann, nämlich der Ka- tastrophe Krieg", wie Frau Kollegin Burman formu- liert.

Nach 12 Jahren Chirurgie und 8 Jahren Bundeswehr hält sie die Situation des Chirurgen im kleinen Kran- kenhaus nach einem grö- ßeren Unfall für gleichartig mit der ärztlichen Situation im Krieg auf deutschem Boden.

Der Krieg, insbesondere der nukleare Krieg, ist je- doch mit keiner in Frie- denszeiten möglichen Ka- tastrophe vergleichbar:

1. Auf Grund der unter- schiedlichen Größenord- nung der Betroffenen von vielleicht 20-300 bei einem Flugzeugabsturz gegen- über vielleicht 100 000 bei einer kleinen „Hiroshima- Bombe".

2. Bei Katastrophen im Friedensfall kann die Be- völkerung aus dem betrof- fenen Gebiet evakuiert werden. Das von einem

Großunfall heimgesuchte Terrain ist vom nicht be- troffenen Hinterland klar abgegrenzt. Im Kriegsfall ist eine Evakuierung der Bevölkerung nicht möglich und nach der offiziellen NATO-Doktrin auch nicht erwünscht: „Bleib wo Du bist, heißt die Devise".

3. Bei zivilen Großunfällen können die Hilfskräfte von einem intakten Hinterland aus operieren. Im Krieg da- gegen gibt es kein intaktes Hinterland.

4. Bei zivilen Großkata- strophen kann man von ei- nem funktionierenden Kommunikations- und Transportsystem ausge- hen. Im Unterschied zum Krieg kann man die ört- lichen Hilfskräfte durch überregionale ergänzen.

Die Betroffenen werden entsprechend ihren Verlet- zungen weiträumig verteilt werden können.

5. Bei zivilen Großunfäl- len, zum Beispiel der Ham- burger Flutkatastrophe oder bei den Großbränden' in den Waldgebieten von Niedersachsen, konnte die Bundeswehr die zivilen Kräfte unterstützen, Kata- strophenhilfe durch die Streitkräfte wird es im Krieg nicht geben.

Einen weiteren fundamen- talen Unterschied ergibt die Differenzierung von Katastrophen nach Art und Ursache: Nicht vom Men- schen zu verantworten sind Naturkatastrophen wie Stürme und Erdbeben.

Ein Krieg ist jedoch kein Naturereignis. Kriege ha- ben ihren Anfang in den Gedanken der Menschen.

Kriege können nur durch die Gedanken der Men- schen überwunden wer- den. Ein Krieg ist keine Krankheit, die schicksal- haft über uns hereinbricht.

Wir alle sind aufgefordert, zu der sachlich und poli- tisch notwendigen Diffe- renzierung zwischen Un-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

BRIEFE AN DIE REDAKTION

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

BRIEFE AN DIE REDAKTION

fall- und Kriegsmedizin beizutragen, eine Differen- zierung, die auch die Ent- schließung der 2. Vertre- terversammlung der Lan- desärztekammer Baden- Württemberg vom 3. De- zember 1983 ausdrücklich betont.

Dr. Klaus Engels Grötzinger Straße 3 7500 Karlsruhe 41

Die Stirn zeigen

Endlich eine offensive, eine klärende Antwort auf die provozierenden Behaup- tungen wehrunwilliger jun- ger Ärzte, die Würde und Ansehen unseres Berufs- stands in der Öffentlichkeit zusehends beschmutzen, indem sie dem Bürger, vor allem aber den verteidi- gungswilligen Söhnen und Töchtern eine Kriegs- und Katastrophenfurcht zu sug- gerieren versuchen und da- bei auch noch ideologi- sche, berufsfremde Ansich- ten als angeblich „ärztli- ches" Gewissen ausgeben!

Frau Kollegin Burman be- schreibt die medizinische Versorgungslage im Vertei- digungsfall so, wie sie wirk- lich aussieht ...Warum soll eigentlich verschwiegen werden, daß der Krieg —wie in vielen anderen Berei- chen unseres Gemeinwe- sens übrigens — auch dem ärztlichen Denken und Han- deln andere Prioritäten vor- schreibt, bei denen selbst- verständlich das Überleben der Volksgemeinschaft den Versorgungsansprüchen des einzelnen übergeord- net ist?

Im Gegenteil dazu bin ich überzeugt, daß der einfa- che Soldat, der ja letztlich der Betroffene sein wird, dieses Prinzip auch für ei- nen zukünftigen (natürlich von uns unerwünschten) Ernstfall verstehen und an- erkennen wird und dem Wissen und Können seiner Truppenärzte an der Front volles Vertrauen entgegen-

bringen wird. Es ist über- haupt nicht nachzuvollzie- hen, warum das Bundesver- teidigungsministerium im Februar 1983 die entspre- chende Dienstvorschrift (ZDV 49/50) außer Kraft ge- setzt hat. Sollte dies den Rückzug vor einem ver- blendeten, frechen Teil ei- ner angeblichen „öffent- lichen Meinung" tarnen?

Defensives Ausweichen ist hier sicherlich nicht ange- bracht, es stellt eher die Glaubwürdigkeit vorbeu- gender Maßnahmen für den Verteidigungs- oder Kata- strophenfall in Frage.

Gegenüber der Ignoranz berufsunerfahrener Sy- stemverbesserer hilft nur die aufrechte und klare Hal- tung des erfahrenen Arztes, der seinen Teil zur Verhü- tung von noch Schlimme- rem im vergangenen Welt- krieg beigetragen hat! ...

Für die Katastrophenmedi- zin gilt meines Erach- tens... ähnliches. Es kann nicht darum gehen, beste- hende Gefahren und Risi- ken in Anbetracht der mo- dernen militärischen Rü- stung zu verharmlosen, sondern jetzt mit Nach- druck alle im Ernstfall not- wendigen Schritte vorzu- bereiten. Sattsam bekannt ist, daß bei einem atomaren Angriff nicht für alle Ver- wundeten zur gleichen Zeit Hilfe geleistet werden kann, daß sich massive Transport- und Nachschub- schwierigkeiten für Verletz- te und medizinisches Mate- rial ergeben werden. Folg- lich muß eine Triage statt- finden, die jedoch — abge- sehen von der militärisch- politischen Führung — nach ausschließlich katastro- phenärztlichen Gesichts- punkten und Entscheidun- gen vonstatten gehen darf.

(Um von vornherein dem Vorwurf sowjetfreundlicher Unterwanderer zu bege- gnen, man wolle nur die Oberschichten retten!).

Selbstverständlich wird im Katastrophenfall genau wie für die Wehrmedizin über- haupt gelten müssen: Alle

Strahlenverletzten, die mit relativ geringem ärztlichen Aufwand soweit wiederher- gestellt werden können, daß sie sich in absehbarer Zeit am Wiederaufbau einer funktionierenden Infra- struktur beteiligen können, müssen vorrangig behan- delt werden. Wie sonst soll eine zum Beispiel regionale Bevölkerung eine Katastro- phe vom Ausmaß eines ato- maren Angriffs überleben können?

Im kleineren Maßstab war dies ja schon nach den schweren alliierten Luftan- griffen im vergangenen Krieg zu sehen und wurde dort erfolgreich praktiziert.

Erfreulich ist in diesem Zu- sammenhang der juristi- sche Hinweis im Beitrag von Frau Kollegin Burman, der einen — was sich in ethi- scher Hinsicht von selbst versteht — Straftatbestand für den in einer Notstands- situation handelnden Arzt ausschließt. Könnten alle Juristen sich zu einer derart realistischen Rechtsauffas- sung durchringen, würden der deutschen Ärzteschaft in Zukunft vielleicht nicht mehr die bekannten (und leider in jüngster Zeit und zudem noch aus Kollegen- kreis vermehrt vorgebrach- ten) Mißbrauchs- und Ten- denzvorwürfe gemacht werden. Diesen sich selbst

„pazifistisch" nennenden Unterwanderern offen die Stirn zu zeigen, wie Frau Kollegin Burman in ihrem Artikel, ist in der Tat eine Wahrnehmung patrioti- scher Pflichten und berufs- ständischer Verantwort- lichkeiten zugleich.

Dr. med. H. Schumann Sonnensteinweg 28 3000 Hannover

Der vorstehende Brief ist wahr- scheinlich — und bezeichnen- derweise? — anonym, zumin- dest ist die Anschrift fiktiv. Das hat sich leider erst nach Redak- tionsschluß ergeben; die Re- daktion veröffentlicht an sich keine anonymen Zuschriften.

Divergente Positionen

Wie es im Untertitel des Aufsatzes schon deutlich wird, handelt es sich bei dem Artikel um die persön- liche Stellungnahme ei- ner Ärztin zu angeblichen

„Behauptungen ärztlicher Wehrdienstverweigerer".

Um nicht den Eindruck zu erwecken, daß unter dem Mantel der Subjektivität Offizielles dargestellt wird, fordere ich Sie auf, die Stellungnahme als Auftakt zu einer Diskussion zu nehmen, in der Rede und Gegenrede ihren gleich- wertigen Platz erhalten. Ei- ne Diskussion erscheint mir nicht nur deshalb an- gebracht und unausweich- lich, weil in der Ärzteschaft sehr divergente Positionen zum „Frieden" eingenom- men werden, sondern auch, weil zu dem sehr konkreten Problem der ethisch-ärztlichen Über- zeugungen kriegsdienst- verweigernder Ärzte es noch andere Meinungen gibt als die von Frau Ober- feldarzt Burman. Als aner- kannter Kriegsdienstver- weigerer und Arzt bin ich gerne bereit, den Part der Gegenrede, den Part der

„anderen Meinung" zu übernehmen ...

Heribert Wenning Brahmstraße 18 5300 Bonn

Nicht nur aus Sorge

Als zivildienstleistender Arzt habe ich mich im Rah- men zweier „Gewissens- prüfungen" auch mit der Zentralen Dienstvorschrift (ZD) 49/50 der Bundeswehr auseinandersetzen müs- sen. Der Lesart von Frau Dr. Burman konnte ich mich dabei allerdings nicht anschließen. Bereits im 1.

Kapitel „Allgemeine Be- trachtungen" wird die Ma- xime ärztlichen Handelns,

1418 (10) Heft 18 vom 4. Mai 1984 81. Jahrgang Ausgabe A

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