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Archiv "KRIEGSCHIRURGIE: Die Stirn zeigen" (04.05.1984)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

BRIEFE AN DIE REDAKTION

fall- und Kriegsmedizin beizutragen, eine Differen- zierung, die auch die Ent- schließung der 2. Vertre- terversammlung der Lan- desärztekammer Baden- Württemberg vom 3. De- zember 1983 ausdrücklich betont.

Dr. Klaus Engels Grötzinger Straße 3 7500 Karlsruhe 41

Die Stirn zeigen

Endlich eine offensive, eine klärende Antwort auf die provozierenden Behaup- tungen wehrunwilliger jun- ger Ärzte, die Würde und Ansehen unseres Berufs- stands in der Öffentlichkeit zusehends beschmutzen, indem sie dem Bürger, vor allem aber den verteidi- gungswilligen Söhnen und Töchtern eine Kriegs- und Katastrophenfurcht zu sug- gerieren versuchen und da- bei auch noch ideologi- sche, berufsfremde Ansich- ten als angeblich „ärztli- ches" Gewissen ausgeben!

Frau Kollegin Burman be- schreibt die medizinische Versorgungslage im Vertei- digungsfall so, wie sie wirk- lich aussieht ...Warum soll eigentlich verschwiegen werden, daß der Krieg —wie in vielen anderen Berei- chen unseres Gemeinwe- sens übrigens — auch dem ärztlichen Denken und Han- deln andere Prioritäten vor- schreibt, bei denen selbst- verständlich das Überleben der Volksgemeinschaft den Versorgungsansprüchen des einzelnen übergeord- net ist?

Im Gegenteil dazu bin ich überzeugt, daß der einfa- che Soldat, der ja letztlich der Betroffene sein wird, dieses Prinzip auch für ei- nen zukünftigen (natürlich von uns unerwünschten) Ernstfall verstehen und an- erkennen wird und dem Wissen und Können seiner Truppenärzte an der Front volles Vertrauen entgegen-

bringen wird. Es ist über- haupt nicht nachzuvollzie- hen, warum das Bundesver- teidigungsministerium im Februar 1983 die entspre- chende Dienstvorschrift (ZDV 49/50) außer Kraft ge- setzt hat. Sollte dies den Rückzug vor einem ver- blendeten, frechen Teil ei- ner angeblichen „öffent- lichen Meinung" tarnen?

Defensives Ausweichen ist hier sicherlich nicht ange- bracht, es stellt eher die Glaubwürdigkeit vorbeu- gender Maßnahmen für den Verteidigungs- oder Kata- strophenfall in Frage.

Gegenüber der Ignoranz berufsunerfahrener Sy- stemverbesserer hilft nur die aufrechte und klare Hal- tung des erfahrenen Arztes, der seinen Teil zur Verhü- tung von noch Schlimme- rem im vergangenen Welt- krieg beigetragen hat! ...

Für die Katastrophenmedi- zin gilt meines Erach- tens... ähnliches. Es kann nicht darum gehen, beste- hende Gefahren und Risi- ken in Anbetracht der mo- dernen militärischen Rü- stung zu verharmlosen, sondern jetzt mit Nach- druck alle im Ernstfall not- wendigen Schritte vorzu- bereiten. Sattsam bekannt ist, daß bei einem atomaren Angriff nicht für alle Ver- wundeten zur gleichen Zeit Hilfe geleistet werden kann, daß sich massive Transport- und Nachschub- schwierigkeiten für Verletz- te und medizinisches Mate- rial ergeben werden. Folg- lich muß eine Triage statt- finden, die jedoch — abge- sehen von der militärisch- politischen Führung — nach ausschließlich katastro- phenärztlichen Gesichts- punkten und Entscheidun- gen vonstatten gehen darf.

(Um von vornherein dem Vorwurf sowjetfreundlicher Unterwanderer zu bege- gnen, man wolle nur die Oberschichten retten!).

Selbstverständlich wird im Katastrophenfall genau wie für die Wehrmedizin über- haupt gelten müssen: Alle

Strahlenverletzten, die mit relativ geringem ärztlichen Aufwand soweit wiederher- gestellt werden können, daß sie sich in absehbarer Zeit am Wiederaufbau einer funktionierenden Infra- struktur beteiligen können, müssen vorrangig behan- delt werden. Wie sonst soll eine zum Beispiel regionale Bevölkerung eine Katastro- phe vom Ausmaß eines ato- maren Angriffs überleben können?

Im kleineren Maßstab war dies ja schon nach den schweren alliierten Luftan- griffen im vergangenen Krieg zu sehen und wurde dort erfolgreich praktiziert.

Erfreulich ist in diesem Zu- sammenhang der juristi- sche Hinweis im Beitrag von Frau Kollegin Burman, der einen — was sich in ethi- scher Hinsicht von selbst versteht — Straftatbestand für den in einer Notstands- situation handelnden Arzt ausschließt. Könnten alle Juristen sich zu einer derart realistischen Rechtsauffas- sung durchringen, würden der deutschen Ärzteschaft in Zukunft vielleicht nicht mehr die bekannten (und leider in jüngster Zeit und zudem noch aus Kollegen- kreis vermehrt vorgebrach- ten) Mißbrauchs- und Ten- denzvorwürfe gemacht werden. Diesen sich selbst

„pazifistisch" nennenden Unterwanderern offen die Stirn zu zeigen, wie Frau Kollegin Burman in ihrem Artikel, ist in der Tat eine Wahrnehmung patrioti- scher Pflichten und berufs- ständischer Verantwort- lichkeiten zugleich.

Dr. med. H. Schumann Sonnensteinweg 28 3000 Hannover

Der vorstehende Brief ist wahr- scheinlich — und bezeichnen- derweise? — anonym, zumin- dest ist die Anschrift fiktiv. Das hat sich leider erst nach Redak- tionsschluß ergeben; die Re- daktion veröffentlicht an sich keine anonymen Zuschriften.

Divergente Positionen

Wie es im Untertitel des Aufsatzes schon deutlich wird, handelt es sich bei dem Artikel um die persön- liche Stellungnahme ei- ner Ärztin zu angeblichen

„Behauptungen ärztlicher Wehrdienstverweigerer".

Um nicht den Eindruck zu erwecken, daß unter dem Mantel der Subjektivität Offizielles dargestellt wird, fordere ich Sie auf, die Stellungnahme als Auftakt zu einer Diskussion zu nehmen, in der Rede und Gegenrede ihren gleich- wertigen Platz erhalten. Ei- ne Diskussion erscheint mir nicht nur deshalb an- gebracht und unausweich- lich, weil in der Ärzteschaft sehr divergente Positionen zum „Frieden" eingenom- men werden, sondern auch, weil zu dem sehr konkreten Problem der ethisch-ärztlichen Über- zeugungen kriegsdienst- verweigernder Ärzte es noch andere Meinungen gibt als die von Frau Ober- feldarzt Burman. Als aner- kannter Kriegsdienstver- weigerer und Arzt bin ich gerne bereit, den Part der Gegenrede, den Part der

„anderen Meinung" zu übernehmen ...

Heribert Wenning Brahmstraße 18 5300 Bonn

Nicht nur aus Sorge

Als zivildienstleistender Arzt habe ich mich im Rah- men zweier „Gewissens- prüfungen" auch mit der Zentralen Dienstvorschrift (ZD) 49/50 der Bundeswehr auseinandersetzen müs- sen. Der Lesart von Frau Dr. Burman konnte ich mich dabei allerdings nicht anschließen. Bereits im 1.

Kapitel „Allgemeine Be- trachtungen" wird die Ma- xime ärztlichen Handelns,

1418 (10) Heft 18 vom 4. Mai 1984 81. Jahrgang Ausgabe A

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

BRIEFE AN DIE REDAKTION

das Wohl des Kranken im Auge zu haben, in Frage gestellt: „Aber auch im thermonuklearen Zeitalter bleibt das grundlegende Prinzip der Wehrmedizin unverändert, nämlich so- viel Soldaten wie möglich zur Durchführung der mili- tärischen Aufgaben ein- satzbereit zu halten"(Zitat ZD, S. 19). Diese meiner gesamten Berufs- und Le- bensauffassung wider- sprechende Zielsetzung zieht sich durch sämtliche Abschnitte des Kriegsme- dizinhandbuches, zum Beispiel auch im Kapitel

„Verbrennungen": „Seine militärische Aufgabe ist, möglichst viele Patienten mit kleinen Verletzungen dienstfähig zu ihrem au- genblicklichen oder stän-

BUKOWSKI

Zu den Kurzgeschichten von Charles Bukowski, erschienen im „Kulturmagazin" von Heft 8/1984:

Falsch?

Das ist wohl unter der fal- schen Überschrift ins fal- sche Blatt geraten! Ich ver- bitte mir das.

Dr. med. M. Dittrich Ziegelweg 1 5040 Brühl

Primitiver

geht's kaum noch

Obzwar ich nur ein hinter- wäldlerischer Kulturbanau- se bin, so melde ich doch meinen Protest an zu dem Geschreibsel, das ... als offenbar kulturelle Großtat veröffentlicht wird. Es ist hinlänglich bekannt, daß

„moderne" Schreiberlin- ge, die außer unbedeuten- den Plattheiten nichts mehr zu bieten haben, ihre Mittelmäßigkeit dadurch kaschieren, daß sie das Wühlen im Schmutz nicht gewissen grunzenden Paarzehern überlassen,

digen Einsatz zurückzu- schicken" (ZD, S. 39). Ich meine, diese Zitate bele- gen, daß die ZD 49/50 nicht nur „aus Sorge um die Menschen" (Zitat Frau Dr.

Burman) geschrieben wur- de. Vielmehr wird deutlich, daß auch die medizinische Kunst in ihrer Pervertie- rung als Kriegsmedizin den obersten Kriegszielen, nämlich der „Vernichtung des Feindes" (ZD, S. 20), untergeordnet wird. Aus diesem Grund ist es ver- ständlich und zu begrüßen, daß immer mehr Kollegen sich dieser „Mitarbeit" ver- weigern.

Dr. med.

Andreas Respondek Lisztstraße 2 5300 Bonn 1

sondern das wohl doch ganz einträgliche Geschäft selber besorgen. Primiti- ver geht's kaum noch. Das Maß des Zumutbaren und Erträglichen ist damit überschritten. Wem so et- was Spaß macht, der soll sich an seinem „Playboy"

gütlich tun, doch nehme ich an, daß meine Meinung nicht isoliert dasteht, son- dern daß die (leider schweigende) Mehrheit der Leser des Ärzteblatts ähnlich empfindet. Ich ha- be das Ärzteblatt nicht abonniert und kann es demzufolge auch nicht ab- bestellen, obwohl das letz- tere spätestens jetzt fällig wäre. Es wird mir nichts anderes übrigbleiben, als mir solches ordinäre Dreckzeug auch weiterhin ins Haus liefern zu lassen;

es sei denn, in der Schrift- leitung bahne sich ein Ge- sinnungswandel an.

Dr. med. Dieter Reuß Neckarstraße 61 7343 Kuchen (Württ.) P. S. Selbstverständlich ist kein Leser „gezwungen", das DÄ zu beziehen; wer partout nicht beliefert werden will, möge sich an die Vertriebsab- teilung des Verlages (An- schrift im Impressum) wen- den. Die Red.

AMBULATORIEN

Zu dem Artikel „Treue Liebha- ber", von Norbert Jachertz, in Heft 13/1984:

Dank

für klare Haltung

Bei dem Ambulanzpro- blem im Krankenhaus (das zunächst überwiegend die Chirurgie, bzw. die Unfall- chirurgie betraf) geht es um Einfluß, Macht, Geld.

Hieran ist in erster Linie die Krankenhausverwal- tung im Verein mit der öf- fentlichen Hand interes- siert; sie erweist sich seit dem bedenklichen Be- schluß des Bundesgerichts (BSG) vom 24. November 1960 in der Tat als treuer Liebhaber, der zäh um die Dame Ambulanz freit. Frü- her gab es rechtens nur die Notfallambulanz.

Durch späteres Urteil des BSG kam es zur grundsätz- lich möglichen persön- lichen Beteiligung des Chefarztes eines Kranken- hauses an der kassenärzt- lichen Versorgung der Ver- sicherten auf Überwei- sung. Die rechtmäßige

„Beteiligung" wurde durch weitere Gerichtsurteile auf

„Notwendigkeit" abge- stellt, dieser Begriff jedoch wieder dadurch aufge- weicht, daß eine Notwen- digkeit schon darin im In- teresse des versicherten Patienten gesehen werden könne, wenn der Chefarzt mit besseren Möglich- keiten zur Diagnose und Behandlung dem Nieder- gelassenen voraus sei.

Jahrzehntelang blieb der nun einsetzende Kampf um die „Beteiligung", der besonders von den chirur- gischen Chefärzten (oft vo- lens nolens) geführt wur- de, von der Allgemeinheit der Kassenärzte kaum be- achtet. Erst seitdem es nun mit den Schlagworten „So- viel ambulant wie möglich, soviel stationär wie nötig", sowie „Vor- und nachsta- tionäre Diagnose und Be- handlung" dem niederge-

lassenen Arzt überhaupt und nicht nur dem Chirur- gen an den Pelz geht, wird in seiner ganzen Tragweite bemerkt, worum es eigent- lich geht. Nun erst wird der Zugriff der öffentlichen Hand erkannt, die „Institu- tionalisierung" der Ambu- lanz im Krankenhaus mit allen Rechten des Nieder- gelassenen zu erreichen.

Seit 1961 habe ich, allein unterstützt vom Kollegen K. H. Müller (Stadthagen), vor dieser Entwicklung ge- warnt, in zahlreichen Zu- schriften und Aufsätzen den kaschierten Druck der

„Institutionierer" gezeigt, der immer mehr zur Ver- staatlichung des ärztlichen Tuns führt. Dank sei Dr. K.

Vilmar für die klare Hal- tung, die endlich die

„treuen Liebhaber" in die Schranken weist. Zur dau- erhaft befriedigenden Re- gelung des Ambulanz-Pro- blems wäre allerdings wohl anzustreben, daß die chirurgischen Praxen dop- pelt besetzt sein müssen.

Dr. med. Hans Sachse Binsenweg 10

2200 Elmshorn

BLÜTENLESE

Für Zeitungs- gläubige

Ein englischer Erzbi- schof ward bei sei- ner Ankunft auf dem New Yorker Flugha- fen von einem flot- ten Reporter ge- fragt: „Gehen Sie in New York auch in ei- nen Nachtclub?" Er- staunt, aber seelen- ruhig und fast amü- siert über die Frage sagte der Bischof:

„So, so, gibt es das bei euch auch?" Am nächsten Tag stand fett gedruckt in der Zeitung: Erste Frage des englischen Erz- bischofs: „Gibt es in New York auch Nachtclubs?"

1420 (12) Heft 18 vom 4. Mai 1984 81. Jahrgang Ausgabe A

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