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Archiv "Randnotiz: Geschäfte mit Leichen" (25.06.2010)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 25

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25. Juni 2010 A 1237 Ärzte sollen verpflichtet werden,

die Versichertenstammdaten ihrer Patienten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) online ab- zugleichen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundestag

beschlossen (siehe dazu „Raus aus der Isolation“ in diesem Heft). Die neue Regelung des GKV-Ände- rungsgesetzes sieht vor, dass die Krankenkassen Online-Dienste an- bieten, mit denen die Leistungser- bringer die Gültigkeit der Daten überprüfen und auf der eGK aktua- lisieren können (§ 291 2 b Sozialge- setzbuch V). Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser sollen den Stamm- datenabgleich jeweils beim ersten Kontakt im Quartal durchführen.

Mit der Prüfung sollen ungültige, GESUNDHEITSKARTE

Gesetz zum Stammdatenabgleich auf dem Weg

verlorene oder als gestohlen gemel- dete Karten identifiziert werden.

Die Online-Anbindung der Pra- xis-EDV an die Telematikinfra- struktur soll für die Vertragsärzte freiwillig bleiben. Der Stammda-

tenabgleich wäre technisch auch möglich, indem ledig- lich das Kartenlesegerät (ohne Verbindung zur Pra- xis-EDV) über den Kon- nektor angebunden wird.

„Im Rahmen der Einfüh- rung der Gesundheitskarte muss die Online-Anbin- dung für die niedergelasse- nen Ärzte freiwillig sein.

Alles andere würde die be- rechtigte Kritik der Ver- tragsärzte an Überbürokra- tisierung und gesetzlicher Bevor- mundung nur verstärken“, erklärte der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr.

med. Carl-Heinz Müller. Die KBV plädiert dafür, die Ärzte durch An- reize, etwa die Kostenübernahme durch die Krankenkassen, zu einem freiwilligen Stammdatenabgleich zu bewegen. „Für die niedergelas- senen Ärzte dürfen keine zusätz - lichen Kosten entstehen“, sagte Müller. Das Gesetz tritt voraussicht- lich am 1. August in Kraft. hil/KBr Obwohl niedergelassene Chirurgen

für ambulante und stationsersetzen- de Leistungen nach § 115 b Sozial- gesetzbuch V seit der Umsetzung der Honorarreform 2009 unbudge- tierte Honorare erhalten, sind die Ausgaben in diesem Bereich nicht stark gestiegen. Zu diesem Ergeb- nis kommt der Berufsverband Nie- dergelassener Chirurgen (BNC).

Der Statistik der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung zufolge betrug die Zahl der chirurgischen Behandlungsfälle in den Jahren 2007 und 2008 jeweils etwa 2,6 Millionen pro Quartal. In den ersten beiden Quartalen 2009 sank sie auf NIEDERGELASSENE CHIRURGEN

Keine Mengenausweitung

circa 2,5 Millionen. Das extrabud- getär gezahlte Honorar lag im ersten Quartal 2009 bei knapp 88 Millio- nen Euro, im Folgequartal bei 80 Millionen Euro; Angaben für die Folgequartale macht der BNC nicht.

„Die extrabudgetäre Vergütung ambulanter Operationen ist not- wendig, damit ein Chirurg seine Operationseinrichtung wirtschaft- lich führen kann“, betonte BNC- Präsident Dr. med. Dieter Haack.

„Sie ist aber ganz offensichtlich für unsere Kollegen kein Anreiz, un- nötige Operationen durchzuführen, nur um die Praxiseinnahmen zu

verbessern.“ EB

Kampf gegen Missbrauch:

Ärzte sollen künftig online die Stamm -

daten der Ver sicherten abgleichen.

Foto: Visum

RANDNOTIZ

Michael Schmedt

Wer wollte in Zeiten von Arbeitslo- sigkeit und Bildungskrise schon et- was gegen die Schaffung von mehr als 200 Arbeitsplätzen und „eine qualitativ hochwertige Bildung“ sa- gen? Wenn nicht genau diese Argu- mente geschickt als Werbeslogan für Gunter von Hagens’ „Plastinari- um“ missbraucht würden, das Ende

Mai im brandenburgischen Guben als „Anatomisches Kompetenzzen- trum“ wiedereröffnet wurde. Sein Argument für die heftig umstrittene Zurschaustellung menschlicher Lei- chen – er spricht lieber von Plastina- ten oder Ausstellungsstücken –, die

„Demokratisierung der Anatomie“ ist gleich geblieben, sein Geschäftssinn scheint dagegen noch ausgeprägter geworden zu sein.

Denn im 3 000 Quadratmeter großen Kompetenzzentrum sieht der Besucher nicht nur wie bisher tote, präparierte Menschen, die telefonie- ren, Fußball spielen oder sogar Sex haben, nein, jetzt kann er das Gese- hene auch mitnehmen. Nur dass es sich nicht um Postkarten aus einem Museumsshop handelt, sondern um menschliche Präparate, die zumin- dest „qualifizierten Nutzern“ wie Ärz- ten, Krankenhäusern oder Professo- ren vorbehalten sind. Aber auch für

„normale“ Besucher hat von Hagens sich etwas ausgedacht, nämlich tie- rische Plastinate. „Es ist für jeden Geschmack etwas dabei“, sagte er der „Bild“-Zeitung.

Apropos Geschmack: Wer sich ei- nen Veranstaltungssaal mit morbi- dem Charme wünscht, dem werden auch „besondere Events wie eine Hochzeit im Ambiente des Plastinari- ums für Medizinerbräute“ angebo- ten. Da vergeht einem endgültig der Appetit – selbst an einer Hochzeits- torte. Und geschmacklos ist noch ein zurückhaltendes Urteil für solch eine Art, mit Toten Geschäfte zu machen.

Geschäfte mit Leichen

A K T U E L L

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