selbstverantwortlicher Tätigkeit die Sicherheit in seinen Entscheidun- gen und Handlungen zu gewinnen, die von ihm nach bestandenem 3.
Examen plötzlich gefordert wird.
Daher kann es nur im Interesse aller Beteiligten liegen, durch eine weite- re Änderung der AOÄ eine ungehin- derte praktische Ausbildung zu er- möglichen und diese rechtlich abzu- sichern. Dies bedeutet:
..,.. Streichung des noch verbliebe- nen schriftlichen Teils des 3. Ab- schnitts der Ärztlichen Prüfung- da dieser Prüfungsteil dem Ausbil- dungsziel nicht dient.
..,.. Bessere Integration der Auszu- bildenden in den Krankenhausbe- trieb durch ein direktes, tariflich ab- gesichertes und vertraglich festge- legtes Arbeits- und Ausbildungsver- hältnis mit dem jeweiligen Lehrkran- ken haus.
..,.. Rechtliche Absicherung der Tä- tigkeit am Patienten durch Erteilung einer Teilapprobation mit Bestehen des zweiten Abschnitts der ärztli- chen Prüfung; d. h. Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde als Arzt un- ter Aufsicht und Anleitung.
Für die Studenten der
Lehrkrankenhäuser Gigahospital und Diakonissenkrankenhaus:
Stephan Fösel Gigahospital
Bismarckstraße 6/107 7000 Stuttgart 1
EINKOMMEN
Zu der Leserzuschrift von Dr. Wyrwoll in Heft 41/1978:
Nochmals: Was bekommt ein Moderator?
... seufzt Dr. Wyrwoll mit Sarkas- mus: "Fernsehmoderator müßte man sein ... ", weil (nach seinem Einkommensvergleich verallgemei- nert) das Honorar für eine Stunde Moderation mit 6000 DM berechnet wird. Schön wär's ja. Als festange- stellter Moderator müßte er dafür al-
lerdings nicht eine Stunde (mit ent- sprechender Vorbereitung) sondern gut einen Monat arbeiten. Nein, mit derartigen Milchmädchenrechnun- gen kann man keine sinnvolle Hono- rar-Diskussion führen. Sonst müßte man das Millionen-Einkommen ei- nes Star-Chirurgen auch für alle Chirurgen zugrunde legen. Für sol- che Rechnungen kann es deshalb nur einen adäquaten Platz geben:
den Papierkorb. Seriöse Diskussio- nen verdienen seriösere Rech- nungen.
Hans Mohl
Gesundheitsmagazin Praxis Zweites Deutsches Fernsehen Postfach 4040
6500 Mainz 1
ÖFFENTLICHER DIENST
Zu dem Leserbrief von Dr. P. M. Jantzen ( .. Faktor Arbeitszeit'") in Heft 33/1978:
Erstrebenswerter Posten?
... Wenn die Situation des Arztes im öffentlichen Gesundheitsdienst der- art günstig sein soll, wie kommt es dann, daß dort so viele Stellen va- cant sind, zum Beispiel 65 Prozent allein in Niedersachsen? Ist dem Kollegen Jantzen überhaupt be- kannt, wie relativ bescheiden das Einkommen eines Regierungsmedi- zinaldirektors (A 15) ist, und wie we- nig Chancen ein öffentlich be- diensteter Arzt hat, bei dem derzeiti- gen Stellenkegel diese Stufe über- haupt zu erreichen? Muß sich doch die überwiegende Mehrzahl als Me- dizinal- und Obermedizinalräte mit den Gehaltsgruppen A 13 bis A 14 begnügen, und zwar zeitlebens. Es gibt daher immer wieder Kollegen, die eine derartige Lebensstellung aufgeben und wieder in die freie Praxis zurückkehren ... Zum The- ma Arbeitsleistung: Fällt ein beam- teter Arzt durch Krankheit oder Ur- laub aus, ruhen die dienstlichen Auf- gaben nicht etwa, sondern müssen von den übrigen Amtskollegen mit- erledigt werden, desgleichen müs- sen unbesetzte Stellen von anderen mitverkraftet werden, zusätzlich zum eigenen Pensum. Seinen Ur- laub kann der öffentlich bedienstete
Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen Briefe an die Redaktion
Kollege nicht frei bestimmen, son- dern nur mit Rücksicht .auf die Dienstobliegenheiten. Fortbildungs- urlaub muß in der Regel gegen den Widerstand vorgeordneter, nicht ärztlicher Verwaltungspersonen er- kämpft werden. Dieser Dauerstress führt des öfteren da.zu, daß das- ach so idyllische - Pensionsalter gar nicht oder in hinfälligem Zustand er- reicht wird. Nichtsdestotrotz kann vielleicht das sonnige Bild, das Kol- lege Jantzen entworfen hat, im Ver- ein mit dem erwarteten Ärzteüber- schuß dazu beitragen, daß Kollegen in größerer Zahl als bisher den öf- fentlichen Gesundheitsdienst an- streben. Auf diese Weise könnte we- nigstens die größte Personalnot ge- lindert werden .. .
Dr. med. Herbert Eisermann Westendallee 101
1000 Berlin 19
MÄNGELRÜGE
Ein Internist und eine Hautärztin bemän- geln das Niveau dreier Sätze aus den Heften 42 und 43:
Unverantwortlich
1) Hinzu kommt eine allgemeine Kreislauftherapie mit dem Ziel, die Herzkraft zu verbessern (aus Heft 42,
s.
2410).2) Auch im entferntesten Winkel der Erde wird an die großartigen Lei- stungen der deutschen Menschen gedacht (aus Heft 43, S. 2534).
3) Mir sind die immunbiologischen Verhältnisse nicht so geläufig, um zu wissen, ob eine frisch akquirierte Lues bei einem hereditären Syphili- tiker möglich ist, dem Dichterauftrag entsprechend: Was Du ererbt von Deinen Vätern hast, erwirb es, um es zu besitzen (aus Heft 43, S. 2536).
Es ist u. E. unverantwortlich, derarti- ges im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT zu veröffentlichen.
Dr. med. H. Hellenbroich Dr. med. B. Hellenbroich Carl-zum-Winkei-Weg 13 4830 Gütersloh 1
DEUTSCHES ARZTEBLATT
Heft48
vom 30. November1978 2935
Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen
BEKANNTMACHUNGEN DER KASSENÄRZTLICHEN BUNDESVEREINIGUNG
11. Nachtrag
zum Vertrag zwischen dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn, Frankfurt (Main), einerseits und der Kassenärztli- chen Bundesverelnigung, Köln, ande- rerseits über die Heilbehandlung der durch Dienstunfall verletzten Bundes·
bahnbeamten vom 16. Mai 1958 in der Fassung vom 22. September 1977 Der Vorstand der Deutschen Bundes- bahn und die Kassenärztliche Bundes- vereinigung vereinbaren folgende Ände- rungen der Anlage B (Honorarvereinba- rung) zum Vertrag:
Zu Abschnitt II
Abschnitt II erhält folgende Fassung:
.. Es gelten die eineinviertelfachen Sätze der Gebührenordnung bzw. der Analo- gen Bewertungen zuzüglich eines Auf- schlages von 78%, wobei jeweils auf vol- le 5 Pfennig aufzurunden ist."
Zu Abschnitt 111
1. Die Gebühr der Ziffer 1 wird von 10,50 DM auf 10,95 DM angehoben.
2. Der in Ziffer 2 genannte Aufschlag von 71% wird auf 78% erhöht
3. Die Gebühr der Ziffer 3 a wird von 7,90 DM auf 8,25 DM heraufgesetzt
4. Die Gebühr der Ziffer 3 b wird von 37,80 DM auf 39,35 DM angehoben. 5. Die Gebühr der Ziffer 4 wird von 5,30 DM auf 5,55 DM angehoben.
6. Die Gebühr der Ziffer 5 wird von 9,10 DM auf 9,50 DM angehoben.
7. Die Gebühr der Ziffer 6 wird von 19,35 DM auf 20,15 DM erhöht 8. Die Gebühr der Ziffer 7 wird von 28,05 DM auf 29,20 DM erhöht 9. Die Gebühr der Ziffer 8 wird von 52,60 DM auf 54,70 DM erhöht.
10. Die Gebühr der Ziffer 9 wird von 43,85 DM auf 45,60 DM angehoben.
11. Die Gebühr der Ziffer 10 wird von 52,60 DM bzw. 122,70 DM auf 54,70 DM bzw. 127,60 DM heraufgesetzt.
12. Die Gebühr der Ziffer 11 wird von 87,70 DM bzw. 262,95 DM auf 91,20 DM bzw. 273,50 DM heraufgesetzt.
13. Die Gebühr der Ziffer 12a wird von 1,75 DM auf 1,85 DM angehoben.
14. Die Gebühr der Ziffer 12b wird von 0,45 DM auf 0,50 DM angehoben.
Diese Honorarvereinbarung gilt für die ab 1. Oktober 1978 erbrachten ärztlichen Leistungen.
Kassenarztsitze
Niedersachsen
Von der Kassenärztlichen Vereinigung wird folgender Kassenarztsitz als vor- dringlich zu besetzen ausgeschrieben: Hildesheim, Augenarzt. ln der Stadt Hil- desheim, mit einem Einzugsgebiet von mindestens 200 000 Einwohnern, wird die Niederlassung eines weiteren Augen- arztes für dringend erforderlich gehal- ten. Alle weiterführenden Schulen, PH, Fachhochschulen (Architektur, Bauinge- nieurwesen, Sozialpädagogik), Rechts- pflegeschule, Verwaltungsschule am Ort . Geregelter Sonntagsdienst Die Beschaf- fung von Praxisräumen bereitet keine Schwierigkeiten.
~ Einem der zugelassenen Bewerber wird eine Umsatzgarantie gern.§ 5 I der Richtlinien der Kassenärztlichen Vereini- gung Niedersachsen für Maßnahmen zur Sicherstellung der kassenärztlichen Ver- sorgung in Höhe von 30 000,- DM viertel- jährlich für ein Jahr gewährt.
Nähere Auskunft erteilt die Kassenärztli- che Vereinigung Niedersachsen, Be- zirksstelle Hildesheim, Kaiserstraße 25, 3200 Hildesheim, Telefon: 0 51 21/
1 20 74.
Koblenz
Von der Kassenärztlichen Vereinigung Koblenz werden folgende Kassenarzt- stellen zur vordringlichen Besetzung ausgeschrieben:
Altenkirchen, Kreis Altenkirchen, Kin- derarzt. Zur Verbesserung der pädiatri- schen Versorgung im Kreis Altenkirchen wird eine Kinderarztstelle in Altenkirchen ausgeschrieben. Im gesamten Kreisge- biet mit 1_21 600 Einwohnern sind gegen- wärtig nur drei Kinderärzte - in Wissen (17 km) und Kirchen (37 km)- tätig. Die Stadt Altenkirchen hat 4300 Einwohner.
Es sind alle Schulen am Ort vorhanden.
Bei der Beschaffung der erforderlichen Wohn-und Praxisräume wird die Stadt- verwaltung behilflich sein.
Betzdorf, Kreis Altenkirchen. All- gemein-/praktischer Arzt. Zur Verbesse- rung der allgemeinärztlichen Versor- gung im Raum Setzdorf wird ein zusätzli- cher Allgemein-/praktischer Arzt ge- sucht. Die Stadt Setzdorf mit 10 260 Ein- wohnern ist Sitz der Verbandsgemeinde- verwaltung. Am Ort sind alle Schulen vorhanden. Die Beschaffung von Wohn-
2936 Heft 48 vom 30. November 1978 DEUTSCHES ARZTEBLATT
und Praxisräumen wird ohne Schwierig- keiten möglich sein.
Hachenburg, Westerwaldkreis. Augen- arzt. Für den in Hachenburg (4500 Ein- wohner) ausscheidenden Augenarzt wird ein Nachfolger gesucht, der neben der Verbandsgemeinde mit 20 500 Einwoh- nern ein weites Umland zu versorgen hat.
Die nächsten Augenärzte praktizieren in einer Entfernung von 18 bis 35 km in Altenkirchen, Betzdorf, Dierdorf und Montabaur. Hachenburg hat Grund-, Haupt- und Realschule. Ein Gymnasium befindet sich in unmittelbarer Nachbar- schaft (4 km). Bei der Beschaffung der erforderlichen Räume wird die Stadtver- waltung behilflich sein.
Polch, Kreis Mayen-Koblenz. Allge- mein-/praktischer Arzt. in der Gemeinde Polch im Kreis Mayen-Koblenz (3650 Ein- wohner) sind gegenwärtig drei Ärzte tä- tig, von denen einer seine Praxis aus Altersgründen aufgeben möchte. Polch ist Sitz der Verbandsgemeinde Maifeld mit ca. 16 000 Einwohnern, in der insge- samt sechs Allgemein-/praktische Ärzte niedergelassen sind. Polch hat eine Grund- und Hauptschule. Weiterführen- de Schulen befinden sich in Münstermai- feld (7 km) und Mayen (11 km). Die Ge- meindeverwaltung wird bei der Beschaf- fung von Wohn- und Praxisräumen be- hilflich sein, wenn nicht die Praxis des ausscheidenden Arztes übernommen wird.
Mülheim-Kärlich, Kreis Mayen·Koblenz, Allgemein-/Praktischer Arzt. in Mül- heim-Kärlich ist eine durch Tod frei ge- wordene Allgemeinpraxis sofort neu zu besetzen. Der 12 000 Einwohner umfas- sende Planungsbereich wird z. Z. von vier Allgemeinärzten versorgt. Die Ge- meinde Mülheim-Kärlich hat ca. 10 000 Einwohner. Grund- und Hauptschule können am Ort besucht werden. Weiter- führende Schulen befinden sich in den nahe gelegenen Städten Bendorf, Neu- wied und Koblenz. Die Gemeindeverwal- tung wird bei der Beschaffung der erfor- derlichen Räume behilflich sein, falls nicht die Praxis des verstorbenen Arztes übernommen wird.
~ Die Kassenärztliche Vereinigung Ko- blenz gewährt zur Finanzierung der Pra- xiseinrichtung neu zugelassener Ärzte zinsgünstige Darlehen bis zur Höhe von 40 000 DM.
Nähere Ausl<ünfte- auch zur möglichen Gewährung einer Umsatzgarantie - er- teilt auf Anfrage die KV Koblenz, Emii- Schüller-Straße 14-16, Telefon: (02 61) 3 10 64, 5400 Koblenz.