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Archiv "Studienplatzklagen: Minderung der Qualität" (20.03.2009)

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A558 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 12⏐⏐20. März 2009

B R I E F E

STUDIENPLATZKLAGEN

Wie man trotz Nu- merus clausus einen Studienplatz erhal- ten kann (DÄ 5/

2009: „Letzte Chan- ce auf dem Weg zum Traumjob Arzt“ von Wolfgang Schubert).

Minderung der Qualität

. . . Angesichts der staatlich vorge- gebenen Reduktion der Studien- platzzahl sind Studienplatzklagen wohl legitim, zumindest aus Sicht solventer Kläger. Es ist auch nach- vollziehbar, dass die beteiligten und mit Mandaten versehenen Anwälte auf beiden Seiten diese Auseinan- dersetzungen eher „sportlich“ und nicht ungern sehen. Jedoch hat die Wahrnehmung des individuellen Rechts auf Studienplatzklage durch die Mechanik der juristischen Argu- mentationen einerseits und die Un- terausstattung der Universitäten an- dererseits einschneidende negative Auswirkungen auf die Qualität des Studiums für eingeklagte und für normal zugelassene Studierende gleichermaßen: Jede Verbesserung des Studiums durch Erhöhung der personellen Betreuung oder der für die Lehre zur Verfügung stehenden Betten oder Flächen ist Begründung für die gerichtliche Zuweisung zu- sätzlicher Studierender – bis die Lehrqualität wieder auf ein kaum noch erträgliches Minimum redu- ziert ist. Diese „nicht erlaubte Qua- litätsverbesserung in der Lehre“

wird in dem Artikel von W. Schubert mit keinem Wort angesprochen. Die alles überschattende Notwendigkeit, sich vorab auf entsprechende Kla- gen vorzubereiten und das anhalten- de Wettrüsten von Anwälten der

Studienplatzsuchenden und der Jus- tiziare der Universitäten macht viele Bemühungen zur Verbesserung der Lehre zunichte. Ein besonders ver- störendes Beispiel ist das Verbot, erfahrene und beliebte Dozenten in der vorklinischen Lehre einzuset- zen, wenn sie nicht im offiziellen Budget der vorklinischen Einrich- tungen geführt werden. So kann das Angebot emeritierter oder klinischer Kollegen und Kolleginnen, durch freiwillige und unbezahlte Lehrleis- tungen die Lehrqualität zu verbes- sern und die klinische Ausrichtung der Vorklinik zu fördern, aus rein ju- ristischen Gründen nicht angenom- men werden. Durch die Klagen und die Entscheidungen der betroffenen Gerichte kommt es damit zu einer Minderung der Ausbildungsqualität unserer Ärztinnen und Ärzte. Bei den Lehrenden und Lernenden, die unter dem Diktum der „nicht erlaub- ten Qualitätsverbesserung in der Lehre“ lernen und arbeiten müssen, führt dies zu einer andauernden Frustration. Weiterhin mögen die Klagen zwar letzte Alternative zu (bezahltem) Auslandsstudium oder vier bis fünf Jahren Wartezeit sein.

Hierbei sollte aber nicht übersehen werden, dass diese Alternative nur Abiturienten mit dem entsprechen- den finanziellen Background zur Verfügung steht, während sich die meisten eine Klage mit unsicherem Ausgang und Kosten jenseits von 5 000 Euro schlicht nicht leisten können. Hierdurch wird zusätzlich zu den bestehenden, teilweise sicher strittigen Kriterien, eine Selektion nach Kontostand durchgeführt. Ein- zige Möglichkeit, die oben genann- ten Missstände zu beheben, scheint eine entsprechende Änderung beste- hender Gesetze, insbesondere der Kapazitätsverordnung, zu sein. Es

ist sowohl aus Sicht der Universitä- ten als auch aus Sicht der bereits Studierenden unerträglich, dass Stu- dienplätze zum Nachteil aller Betei- ligten nicht in sachgerechter Weise eingerichtet, sondern gerichtlich er- zwungen werden. Neben dem legiti- men Wunsch der Abiturienten nach einem Zugang zum ärztlichen Beruf sollte auch das gesellschaftliche In- teresse an einer hohen Qualität der ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte berücksichtigt werden. Oder wollen wir demnächst auch die „nicht er- laubte Qualitätsverbesserung in der medizinischen Behandlung“ ein- führen?

Für die Verfasser:

Prof. Axel Pries, Dr. Andreas Winkelmann, Mitglieder der AG Lehre der Vorklinik Markus Borgmann,

Studentisches Mitglied des Fakultätsrats und der Fachschafts-Initiative

Institut für Physiologie, Charité – Universitätsmedizin Berlin, Arnimallee 22, 14195 Berlin

NC ein sinnvolles Auswahlraster

Wer wie Markus L. von sich selbst behauptet „Mein Berufsziel stand seit Jahren fest. Ich wollte Arzt wer- den wie mein Vater“, von dem würde man vielleicht erwarten dürfen, ein Abitur zu erreichen, das besser ist als ein Notendurchschnitt von 2,2.

Schließlich ist der NC kein großes Geheimnis und ein vielleicht sogar sinnvolles grobes Auswahlraster.

Obwohl ich nicht aus einer Arztfami- lie stamme, und obwohl ich bis we- nige Wochen vor meinem Abitur ein Nicht-NC-Studium an einer Fach- hochschule beginnen wollte, war es ohne allzu großen Aufwand möglich, eine Abiturnote von 1,4 zu erreichen.

Es gibt eine klare Zielvorgabe, und wer sie nicht erfüllt, der wendet sich

Beiträge im Deutschen Ärzteblatt sollen zur Diskussion anregen. Deshalb freut sich

die Redaktion über jeden Leserbrief. Wir müssen aus der Vielzahl der Zuschriften aber auswählen und uns Kürzungen vorbehalten. Leserbriefe geben die Meinung des Autors, nicht die der Redaktion wieder. E-Mails richten Sie bitte an leserbriefe@aerzteblatt.de, Briefe an das Deutsche Ärzteblatt, Ottostraße 12, 50859 Köln.

Das Leser-Forum

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B R I E F E

dann wohl an Rechtsanwälte und gibt Unsummen aus, um sein

„Recht“ einzuklagen, anstatt sich mal zu fragen, warum man das Ziel nicht erreicht hat.

Eve Craigie

Mehr Studienplätze nötig

Der Autor beschreibt es sehr schön:

immer mehr Bewerber zum Medizin- studium bei konstanter und zuletzt im klinischen Bereich sogar abfal- lender Zahl von Studienplätzen. Eins wird nicht angesprochen und bleibt unbeantwortet: Warum werden nicht endlich mehr Medizinstudienplätze geschaffen und angeboten!? Der Hausarzt auf dem Land und in unat- traktiven Zulassungsbereichen ist zu- nehmend Mangelware, in einigen Krankenhäusern werden kaum deutsch sprechende Ärzte aus ehe- maligen selbst schlecht versorgten Ostblockstaaten abgeworben. Wie in

keinem anderen Fach hat der Absol- vent des Medizinstudiums, egal wel- cher Qualität, heute freie Auswahl zwischen zahlreichen attraktiven Stellenangeboten. Fazit: Ganz offen- sichtlich werden viel zu wenig Medi- ziner ausgebildet! Dabei wäre es gut möglich, durch eine entsprechende Initiative zusätzliche qualitativ her- vorragende klinische Ausbildungs- plätze an den großen Lehrkranken- häusern der Universitäten zu schaf- fen. Dies wäre auch denkbar mit ei- ner Verpflichtung, zumindest vor- übergehend in mangelversorgten Re- gionen als Hausarzt tätig zu werden.

Dadurch würde man vielleicht eini- gen wirklich motivierten Studenten zu ihrem Traumberuf verhelfen. Von solchen Ideen hört man bisher we- nig. Bei der wohl gewollten Ver- knappung der Ärzte besteht offen- sichtlich aus verschiedenen Gründen eine merkwürdige Allianz zwischen Standesorganisationen, Universitä-

ten, Gesundheitspolitik und Kran- kenkassen.

Priv.-Doz. Dr. med. R. Dißmann,Chefarzt der Medizinischen Klinik II, (Kardiologie/Nephrologie), Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide gGmbH, Postbrookstraße 103, 27574 Bremerhaven

QUALITÄTSSICHERUNG

Für die benötigten Daten in der Onkolo- gie steht künftig ein gemeinsamer Da- tensatz zur Verfü- gung (DÄ 49/2008:

„Qualitätssicherung in der Onkologie: Standardisierte Schnitt- stelle erleichtert die Kommunikation“ von Bernd Schütze et al.).

Problematisch

Die Ausgangslage mit der Proble- matik der Mehrfachdokumentation ist treffend beschrieben, und es ist sicher verdienstvoll, Lösungen für

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