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Archiv "Fortbildung Bewertung nach Punkten: Das Konzept der Bundesärztekammer" (30.11.1989)

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Jeder Arzt ist zur Fortbildung verpflichtet. Das ist bekannt; es steht förmlich auch so in der Berufsord- nung. Weniger bekannt ist, daß ein Arzt in der Lage sein muß, gegen- über der Ärztekammer in geeigneter Form nachzuweisen, daß er sich fort- gebildet hat, so § 7 der Musterbe- rufsordnung für die deutschen Ärzte, verabschiedet vom Deutschen Ärzte- tag und die in den einzelnen Bundes- ländern geltenden ärztlichen Berufs- ordnungen.

Der 92. Deutsche Ärztetag — im Mai dieses Jahres in Berlin — hat dar- an anschließend die Frage erörtert, wie ein solcher Nachweis geführt werden könnte. Dazu nämlich äu- ßert sich die Berufsordnung nicht.

Auch der diesjährige Deutsche Ärz- tetag hat keinen formulierten Vor- schlag verabschiedet. Er hat indes den „Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung" (das ist der Fortbil- dungsausschuß der Bundesärzte- kammer) und den Vorstand der Bundesärztekammer damit beauf- tragt, „Vorschläge für Einzelheiten des Nachweises ärztlicher Fortbil- dung dem nächsten Deutschen Ärz- tetag vorzulegen".

Solche Vorschläge liegen jetzt vor, der „Senat" hat sie ausgearbei- tet, und der Vorstand der Bundes- ärztekammer hat ihnen am 13. Okto- ber zugestimmt Damit verbunden ist der Wunsch, das nunmehr formulier- te Konzept für einen Fortbildungs- nachweis breit zu diskutieren, ehe es dann auf dem 93. Ärztetag 1990 in Würzburg behandelt und vielleicht auch verabschiedet wird.

Schon beim Ärztetag 1989 zeigte sich, daß es schwierig sein würde, bei einem Fortbildungsnachweis zeitli- che und qualitative Kriterien zu ver- binden. Zu berücksichtigen ist ferner

— und darüber wurde auf dem Ärzte- tag gleichfalls diskutiert —, daß Fort-

bildung ja nicht nur auf Fort- bildungsveranstaltungen betrieben, sondern auch zu Hause absolviert werden kann. Die Lektüre von Fach- büchern und Fachzeitschriften etwa oder das private Vorführen von Vi- deos dürften eine nicht zu unter- schätzende Rolle in der Fortbildung spielen.

Der Deutsche Senat für ärzt- liche Fortbildung hat nun die Qua- dratur des Kreises versucht und ein diskutables Ergebnis vorgelegt, ein Ergebnis, das sich auch bei den Be- ratungen des 92. Deutschen Ärzteta- ges in diesem Jahr bereits abzeich- nete.

Die Vorlage des Bundesärzte- kammer-Vorstandes zum Nachweis ärztlicher Fortbildung geht davon aus, daß bei der Bewertung der zur Fortbildung geeigneten Mittel die folgenden Punkte zu berücksichtigen sind:

• Art und Dauer von Fortbil- dungsveranstaltungen;

• kontinuierliches Studium der Fachliteratur als Grundlage der indi- viduellen Fortbildung;

• die Inanspruchnahme audio- visueller Fortbildungsmöglichkeiten.

Während die (individuelle) Be- wertung des Literaturstudiums und der Nutzung audio-visueller Metho- den laut Konzept der Bundesärzte- kammer pauschal erfolgen soll, soll für die Bewertung von Fortbildungs- veranstaltungen jeder Art — vom Abendvortrag bis zum Kongreß — ei- ne sachgerechte Bewertung nach noch im einzelnen auszuarbeitenden Kriterien erfolgen. Danach werden die Veranstaltungen eingestuft und anerkannt. Diese Anerkennung ist, so heißt es im Bundesärztekammer- Konzept, im voraus einzuholen.

Grundsätzlich sollen laut Kon- zept des Vorstandes der Bundesärz- tekammer anerkannt werden:

• Veranstaltungen der Ärzte- kammern und Fortbildungsakade- mien sowie gleichwertige Veranstal- tungen;

• Kongresse und Seminare wis- senschaftlicher Gesellschaften;

• Kongresse der Bundesärzte- kammer.

Die Bundesärztekammer hat sich letztlich für den Nachweis nach einem Punktsystem entschieden, weil dabei sowohl qualitative als auch zeitliche Kriterien berücksich- tigt werden könnten. Nachfolgend die in der Vorlage der Bundesärzte- kammer als „Leitlinie" aufgelistete Punktbewertung:

Abendveranstaltung 2

Halbtagsveranstaltung 3

Tagesveranstaltung 5

Wochenendveranstaltung 8 Halbwöchige Veranstaltung 15 Ganzwöchige Veranstaltung 30 Individuelle

gebietsbezogene Äquivalenz- Fortbildung, durch bewertung Zeugnis belegbar

Jeder einzelne Arzt soll nach den Vorstellungen des „Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung"

und des Vorstandes der Bundesärz- tekammer innerhalb einer Drei-Jah- res-Frist mindestens 120 Fortbil- dungspunkte sammeln. Davon sollen 80 Punkte durch Nachweis der Teil- nahme an Fortbildungsveranstaltun- gen (wobei gebietsbezogene und not- fallmedizinische Fortbildung ange- messen zu berücksichtigen sind) auf- gebracht werden. Literaturstudium und Audiovision sollen zusammen pauschal mit 40 Punkten bewertet werden. Die Teilnahme an Fortbil- dungsveranstaltungen soll dokumen- tiert werden. Über die Anerkennung nachgewiesener Fortbildung soll die Ärztekammer entscheiden.

Soweit der Vorschlag, der vom Vorstand der BÄK gebilligt wurde.

Entscheiden wird letztlich der Deut- sche Ärztetag darüber, ob dieses oder ein anderes System gewählt werden soll. Er könnte auch das Thema wei- terhin, wie im letzten Jahrzehnt, vor sich herschieben. Die Fortbildungs- verantwortlichen bei der Bundesärz- tekammer hoffen freilich, daß es im nächsten Jahr in Würzburg zu einer Entscheidung kommt. NJ

Fortbildung

Bewertung nach Punkten

Das Konzept der Bundesärztekammer

Dt. Ärztebl. 86, Heft 48, 30. November 1989 (35) A-3691

Referenzen

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