• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Grunderwerb: Gegen Steuer" (19.09.1997)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Grunderwerb: Gegen Steuer" (19.09.1997)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

beide zeichnen, das Doppel- te). Erst auf höhere Aus- schüttungen bis etwas über 45 000 Gulden (Verheiratete:

90 650) wird eine Steuer von 25 Prozent erhoben. Wird die Einnahme aus den Fondsan- teilen noch höher, ist eine Steuer von 50 Prozent zu zah- len. Der Spitzensteuersatz beträgt 60 Prozent, wenn die Einkünfte über 92 773 (185 546) Gulden liegen.

Noch höher sind die Frei- beträge in den USA. Bei Beteiligungen bis 40 000 Dollar ist in den USA über- haupt keine Einkommen- steuer zu zahlen, weil die per- sönlichen Freibeträge unter- schritten werden. Bei höhe- ren Beteiligungen ist die Steuer moderat und steigt nur auf einen Spitzensteuer- satz von 39,5 Prozent (ge- genüber 52 Prozent ohne Kir- chensteuer und Solidaritäts- zuschlag in Deutschland).

Als Anbieter von Holland-Fonds hat sich vor

allem das Hamburger Bank- haus Wölbern hervorgetan.

Mittlerweile hat das Institut bereits den Fonds Holland XVII plaziert. Unter den 17 sind drei Publikumsfonds.

Auch die LBB Immobilien Beteiligungs- und Vertriebs- gesellschaft, eine Tochter der Berliner Landesbank und Marktführer bei der Plazie- rung geschlossener Immobili- enfonds, hat einen Holland- fonds auf den Markt ge- bracht. Die niederländische

Rabobank, Frankfurt, hat nun ebenfalls einen solchen Fonds lanciert. Die Düssel- dorfer Trinkhaus & Burk- hardt Immobilien GmbH, Tochter des Bankhauses Trinkhaus, bietet inzwischen den zweiten Fonds für Holland an.

Auch bei den US-Objek- ten sind Banken als Initiato- ren und als Vertreiber auf dem Markt. HCM Hypo Ca- pital Management, Tochter der Bayerischen Hypothe- ken- und Wechselbank, bietet die Jamestown-Fonds (der- zeit Nummer 17) an. Die Deutsche Bank legt derzeit ebenfalls ein Objekt auf, und die LBB Immobilien Beteili- gungs- und Vertriebsgesell- schaft bietet schon etwas an.

Es ist naheliegend, daß weitere Initiatoren auf diesen Zug aufspringen. Der Trend wird sich noch verstärken, wenn die Steuervorteile Ost endgültig abgelaufen sind.

Banken und Versicherungen bieten als Vertreiber zwar ei- ne gewisse Sicherheit. Aber eine Garantie, daß alles sich so entwickelt wie in den Pro- spekten geschildert, gibt es nicht. Bei Banken und Versi- cherungen besteht immerhin die Gewähr, daß sie Schaden- ersatz leisten können, wenn mehr versprochen als gehal- ten wurde.

In jedem Fall aber gilt für Auslandsfonds dasselbe wie für inländische Produkte: Es handelt sich um eine unter- nehmerische Beteiligung, de- ren Erfolg vom Standort und vom Management der Immo- bilie abhängt. Jedes Engage- ment basiert also auf dem Vertrauen in die Qualität des Fondsmanagements. Ob der Standort gut gewählt ist, kann ein Anleger von Deutschland aus nur schwer beurteilen.

Aber es ist möglich, sich die Leistungsbilanz des Initiators (möglichst beglaubigt durch einen Wirtschaftsprüfer) vor- legen zu lassen. Risiken blei-

ben dennoch. LF

A-2438 (74) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 38

V A R I A KAPITALANLAGEN

Anbieter von Holland- und US-Fonds

l Rabobank Deutschland AG, Solmstraße 2–26, 60486 Frankfurt

l Bankhaus Wölbern & Co., Herrengraben 74, 20459 Hamburg

l H.C.M. Hypo Capital Management, Denninger Straße 130–132, 81927 München

l Trinkhaus & Burkhardt Immobilien GmbH, Königs- allee 21–23, 40212 Düsseldorf

l LBB Immobilien Beteiligungs- und Vertriebsgesell- schaft mbH, Langenbeckstraße 5, 65189 Wiesbaden

Ein Richter des nieder- sächsischen Finanzgerichts hat am 28. Mai 1997 entschie- den, ein Verfahren zur Erhe- bung der Grunderwerbsteuer (Az.: III 90/91) auszusetzen und dem Bundesverfassungs- gericht mit der Frage vorzule- gen, ob die Erhebung der Grunderwerbsteuer beim Er- werb selbstgenutzter Immo- bilien verfassungsgemäß ist.

Seine Argumente: Das Bun- desverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungen vom 22. Juni 1995 (Az.: 2 BvL 37/91 und 2 BvR 552/91) das sogenannte Existenzvermö- gen beziehungsweise Ge- brauchsvermögen (zum Bei- spiel ein Einfamilienhaus) von der Vermögensteuer und der Erbschaftsteuer freige- stellt. Konsequenterweise

dürfte dann auch der Erwerb des Existenzvermögens nicht mit Steuern belastet werden.

Analog zur Erbschaftsteuer müßte es deshalb auch bei der Grunderwerbsteuer einen Freibetrag geben, durch den der Erwerb eines „typischen Einfamilienhauses“ von der Grunderwerbsteuer ver- schont bleibt.

Betroffene Steuerzahler können mit Hinweis auf die Entscheidung des niedersäch- sischen Finanzrichters Ein- spruch gegen ihre Grund- erwerbsteuerbescheide einle- gen und Aussetzung des Ver- fahrens beantragen. Dies gilt nicht nur für künftige Be- scheide, sondern auch für alle Grunderwerbsteuerbeschei- de, die noch nicht bestands- kräftig sind. Wendland

Grunderwerb: Gegen Steuer

(2)

D

ie Sparer neigten in der Vergangenheit immer dazu, in der Hochzins- phase direkt in festverzinsli- che Wertpapiere zu investie- ren – Motto: Dann kann ja nichts passieren – und in der Niedrigzinsphase das Geld den Managern der Renten- fonds anzuvertrauen. Dahin- ter stand offenbar der irrige Glaube, Profis könnten auch in Zeiten niedriger Zinsen noch vernünftige Renditen erwirtschaften.

So war es 1987, als die Umlaufrendite zum letzten Mal vor der laufenden Nied- rigzinsphase unter sechs Pro- zent gefallen war. Damals er- reichte der Mittelzufluß der Rentenfonds einen neuen Rekord. Nicht anders ver- hielt es sich 1978, als die Um- laufrendite ihren Rückgang bei etwas über sechs Prozent beendete. Die Folge waren unbefriedigende Anlageer- gebnisse, da die Rentenkurse in der anschließenden Hoch- zinsphase fielen. Doch im vergangenen Jahr mußten die Anleihefonds sogar Abflüsse hinnehmen.

Nicht pauschal meiden

Aber Rentenfonds müs- sen in der Niedrigzinsphase nicht generell gemieden wer- den. Es kommt nur darauf an, die richtigen Laufzeiten zu nehmen, um die Kursrisiken so gering wie möglich zu hal-

ten. Die Faustregel lautet:

Bei hohen Zinsen lange Lauf- zeiten, bei niedrigen Zinsen kurze. Der Direktanleger wird in der Niedrigzinsphase also Titel ohne Kursrisiko (wie Bundesschatzbriefe) oder mit nur geringem Kurs- risiko (Laufzeiten von ein bis drei Jahren) erwerben. Bun- desschatzbriefe bringen der- zeit bei einer Laufzeit zwi- schen ein und drei Jahren Renditen von 2,75 bis 3,56.

Wer Kursverluste vermei- den will, sollte sich auf Papie- re mit einer Laufzeit bis zu drei Jahren beschränken.

Freilich sind die Renditen in diesem Laufzeitbereich sehr bescheiden. Pfandbriefe, die etwas höher als Bundesanlei- hen rentieren, bringen bei einjähriger Restlaufzeit eine Rendite von etwa 3,27 Pro- zent, bei zwei Jahren 3,56 und bei drei Jahren 3,94 Prozent.

Der Zinsverzicht gegen- über Anleihen mit einer län- geren Laufzeit ist beträcht- lich. Mit Papieren zehnjähri- ger Laufzeit können Anleger heute eine Rendite um die 5,7 Prozent erzielen. Das sind 1,8 Prozentpunkte mehr, als Drei-Jahres-Papiere bringen.

Aber bei zehn Jahren Lauf- zeit sind mit Sicherheit zwi- schenzeitliche Kursverluste einzukalkulieren. Denn in- nerhalb von zehn Jahren wird der Zins mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich- keit auf jeden Fall über das heutige Niveau steigen. Und das bedeutet Kursverluste,

wenn die Titel vorzeitig ver- kauft werden müssen.

Diese Zusammenhänge muß auch der Anleger in Rentenfonds beachten. Er hat zwei Möglichkeiten, sich gegen Kursverluste zu schüt- zen: Er kauft Laufzeitfonds, die in drei Jahren auslaufen, also im Sommer 2000. Die Manager dieser Fonds haben nur Papiere im Depot, die bis zu diesem Datum zurückge- zahlt werden. Die Tilgung er- folgt immer zu 100 Prozent, also kann es praktisch keine Kursverluste geben. Eine Al- ternative sind Rentenfonds, die ebenfalls auf Kurzläufer setzen, aber immer wieder re- volvierend. Der Fonds selbst hat anders als die oben be- schriebenen eine unbegrenz- te Laufzeit. Fonds, die vor- wiegend auf bis zu dreijährige Laufzeiten setzen, sind heute zu bevorzugen.

Statuten setzen Fonds Grenzen

Auch beim herkömmli- chen Rentenfonds hat ein Fondsmanager die Möglich- keit, durch eine Verkürzung der durchschnittlichen Lauf- zeiten Kursrisiken abzumil- dern. In der Regel hindern ihn die Anlagestatuten aber, einen Rentenfonds voll und ganz in Kurzläufer umzu- schichten. Diese langfristig ausgerichteten Fonds haben immer einen größeren Be- stand von Zehnjahrespapie- ren im Portefeuille.

Bei Rentenfonds müssen Anleger wie bei dem direkten Erwerb von Rentenwerten die Sicherheit vor Kursverlu- sten durch Ertragseinbußen erkaufen. Alles hat seinen Preis. Aber er ist vergleichs- weise gering. Der Deutsche Rentenfonds K des DIT brachte in den letzten zehn Jahren einen Wertzuwachs von 90,7 Prozent. Er ist einer der wenigen Kurzläufer- fonds, für die solche Angaben vorliegen. Zahlreiche her- kömmliche Rentenfonds er- zielten auch nicht mehr – die besten allerdings über 100

Prozent. AL

A-2439 Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 38, 19. September 1997 (75)

V A R I A KAPITALANLAGEN

Rentenfonds

Derzeit besser auf Kurzläufer setzen

Rentenfondssparer haben offenbar aus ihren Fehlern gelernt. In

der Vergangenheit haben sie immer wieder in Niedrigzinsphasen in

herkömmliche Rentenfonds angelegt, also solche mit Anleihen lan-

ger Laufzeiten. Diese Engagements mußten enttäuschend enden,

weil die Kurse der am Markt befindlichen Anleihen fallen, wenn

der Zins steigt. Doch in der jetzigen Niedrigzinsphase bevorzugen

die deutschen Anleger erstmals in stärkerem Umfang Aktienfonds.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Spezielle Nutzungsvorschriften für Rebgärten im

Ökologie und Ökonomie brauchen sich nicht ge- genseitig auszuschließen, versichern Brunowsky und Wicke, in ihrem Buch, in dem sie das Waldsterben, die Grundwasserverseu- chung,

Wenn du das geschafft hast, versuche selbst eine Stufe einer Silbentreppe zu erfinden.. Auch hier kann dir dein

Wenn die persönliche Nut- zung oder auch ein Verkauf nicht tatsächlich schon fest beschlossen sind, sollten Ver- mieter gegenüber dem Fi- nanzamt nicht den

Eine Al- ternative sind Rentenfonds, die ebenfalls auf Kurzläufer setzen, aber immer wieder re- volvierend.. Der Fonds selbst hat anders als die oben be- schriebenen eine unbegrenz-

Durch die Koppelung an die allgemeine Preisentwicklung soll verhin- dert werden, daß die Versi- cherungssumme nicht aus- reicht und schleichend eine Unterversicherung entsteht..

Bei stei- genden Zinsen müssen die Kurse der Anleihen fallen, das ist ein ehernes Gesetz, auch der beste Rentenfonds- manager kann sich diesen Zu- sammenhängen nicht entzie- hen..

Nur wenn die fal- sche Telefonrechnung dar- auf beruht, daß der Gebüh- renzähler des Fernmelde- amts nicht richtig funktio- nierte, hat — nach entspre- chender Nachprüfung durch