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ei Sachversicherungen, wie zum Beispiel der Praxisinventar- und Elektronikversicherung, wird üblicherweise eine automati- sche jährliche Anpassung der Versicherungssumme im Ver- trag vereinbart. Durch die Koppelung an die allgemeine Preisentwicklung soll verhin- dert werden, daß die Versi- cherungssumme nicht aus- reicht und schleichend eine Unterversicherung entsteht.Dies würde im Schadenfall zu Abzügen an der Ersatz- leistung führen. Diese „Sum- menanpassungsklausel“
macht in den meisten Fällen durchaus Sinn, weil bekannt- lich fast alles teurer wird.
Eine Ausnahme bildet hierbei jedoch die Elektro- nikversicherung, urteilt der NAV-Wirtschaftsdienst für Ärzte. Entgegen der allge- meinen Preisentwicklung sin- ken die Preise vor allem für Computer, Hard- und Soft- ware, aber auch für viele me- dizintechnische Geräte be- ständig. Die Summenanpas- sungsklausel sei in der Regel jedoch an den allgemeinen Lebenshaltungskosten-Index gekoppelt. Hierdurch ent- stünden unnötig hohe Versi- cherungssummen.
Um eine weitere Anpas- sung zu verhindern, muß man jedoch handeln. Wenn die neue Beitragsrechnung vor-
liegt, ist es meist zu spät. Die Streichung der Klausel aus bestehenden Verträgen be- deutet eine Teilkündigung, für die die gleichen Fristen gelten wie für eine vollständi- ge Kündigung des Vertrages.
In der Regel sind dies drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres. Übli- cherweise deckt sich dieser Termin mit der Hauptfällig- keit der Beiträge. Allerdings zeigten sich die meisten Ver- sicherer kulant und verzich-
teten auf die Einhaltung der Frist, so der NAV-Wirt- schaftsbund. Voraussetzung sei aber immer, daß der Ver- trag bislang schadenfrei be- standen habe. Weigere sich die Gesellschaft, so solle man durchaus einen Wechsel des Versicherers in Betracht zie- hen. Ohnehin seien bei der Elektronikversicherung Prä- mienunterschiede von bis zu 200 Prozent zwischen den verschiedenen Anbietern zu
beobachten. WZ
V E R S I C H E R U N G E N
Versicherungssummen unnötig hoch
Eine fällige Lebensversi- cherung, eine Erbschaft oder einen Lotto-Gewinn nutzen die meisten Bundesbürger, um für die Zukunft vorzusor- gen. „Finanziell flexibel sein im Alter“ zählt zu den häufig- sten Antworten auf die Frage:
„Warum sparen Sie?“
„Ruheständler“ von heute und morgen legen deshalb nicht nur Wert darauf, daß ihr Vermögen sicher und renta- bel angelegt ist, sondern auch
darauf, daß es flexibel genutzt werden kann. All diese Krite- rien erfüllen beispielsweise Investmentfonds. Vor allem Rentenfonds, die in festver- zinsliche Wertpapiere inve- stieren und mit einem Haus- haltsplan kombiniert werden können, sind sehr beliebt.
Eigens für fällige Lebens- versicherungen oder für größere Einmalbeträge, die zur Sicherung des gewohnten Lebensstandards im Ruhe- stand angelegt werden sol- len, werden Anlagepläne von den Investmentgesellschaften entwickelt.
Der Anleger bestimmt in- dividuell Höhe und Rhyth- mus der gewünschten regel- mäßigen Auszahlung. Ob monatlich oder einmal pro Jahr – ganz nach Wunsch des Anlegers – wird die Zusatz- rente ausgezahlt. Dabei ist der Auszahlungsplan jeder- zeit ohne große Formalitäten
zu verändern. rco
Widerrufs- und Rücktrittsrecht
Bereits vor Vertragsab- schluß muß das Unterneh- men über die Versicherung
Lebensversicherung wird fällig – und wie wieder anlegen?
umfassend informieren. Ist dies geschehen, so kann ein unterschriebener Versiche- rungsantrag nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungs- wirtschaft in Bonn innerhalb von 14 Tagen widerrufen wer- den, falls er länger als ein Jahr laufen soll. Das Widerrufs- recht gilt nicht für einen ge- wünschten sofortigen Versi- cherungsschutz. Erhält man bei Antragstellung nicht alle vorgeschriebenen Informa- tionen und die einschlägigen Versicherungsbedingungen, steht nach Zugang sämtlicher Unterlagen und insbesonde- re des Versicherungsscheins ein vierzehntägiges Wider- spruchsrecht zu. In der Lebensversicherung besteht außerdem noch ein Rück- trittsrecht von ebenfalls 14 Tagen nach Erhalt des Versi- cherungsscheins, sofern man bei Antragstellung alle Infor- mationen erhalten hat. fp
Der Kfz-Versicherungs- markt ist hart umkämpft. Die Versicherungskunden profi- tieren von zum Teil sehr gün- stigen Beiträgen. Die Volks- fürsorge in Hamburg weist deshalb darauf hin, daß einige Versicherungsunternehmen dazu übergegangen sind, in ihren Angeboten Beiträge oh- ne die gesetzliche Versiche- rungsteuer in Höhe von 15 Prozent anzugeben. Beim Kunden könne dann fälschli- cherweise der Eindruck ent- stehen, es handele sich um den tatsächlich zu zahlenden Endbetrag. Nach der Preisan- gabenverordnung müsse der Preis dem Kunden aber im- mer einschließlich Steuer an- gegeben werden. Bei Ange- boten, so die Volksfürsorge, sollten Autofahrer unbedingt darauf achten, daß in den ge- nannten Beiträgen die Versi- cherungsteuer von 15 Prozent enthalten ist. Sonst könnte es ein teurer Wechsel werden. fp
Kfz-Beiträge immer inklusive Steuer
Das Bundessozialgericht hält es für verfassungs- widrig, daß freiwillig versicherte Arbeiter und Angestellte als Rentner höhere Krankenversi- cherungsbeiräge zahlen müssen als Pflichtmit- glieder im Rentenalter.
Nun soll das Bundesver- fassungsgericht für end- gültige Klärung sorgen – ein Verfahren, das von den 5,7 Millionen freiwillig Versicherten mit Spannung erwartet werden dürfte.
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Deutsches Ärzteblatt 93,Heft 49, 6. Dezember 1996