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Archiv "Rentenfonds: Perspektiven, wenn die Konjunktur anspringt" (08.11.2002)

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A3040 Deutsches ÄrzteblattJg. 99Heft 458. November 2002

Zunächst werden im „Be- kanntmachungsteil“ die recht- lichen Formalien erledigt.Ach- ten sollten Interessenten dabei darauf,ob das Objekt lastenfrei übernommen werden kann oder ob noch Grundschulden oder Hypotheken mit zu über- nehmen sind. Auch Mieter mit langfristigen Mietverträgen, ei- ne Nießbrauch oder ein Wohn- recht können den Wert eines Objekts deutlich mindern – ebenso wie andere Grund- bucheintragungen, die durch die Zwangsversteigerung nicht berührt werden.

Wird eine Immobilie erst- mals versteigert, darf der Zu- schlag im Interesse des bishe- rigen Eigentümers nicht unter 50 Prozent des Verkehrswer- tes liegen. Erst bei einem zwei- ten Termin darf diese Grenze unterschritten werden, wobei dabei meist die Gläubigerban- ken zur Rettung ihrer Forde- rungen mitsteigern. Nach Ge- richtsurteilen liegt die unter- ste Schwelle für den Zuschlag zwischen 35 und 40 Prozent des Verkehrswertes. Beim Ersttermin haben die Gläubi- ger zudem noch ein Mitspra- cherecht. Werden bei der Ver- steigerung nicht mindestens 70 Prozent des Verkehrswer- tes erreicht, kann der Gläu- biger den Zuschlag versagen, wenn ihm dadurch Forde- rungsausfälle entstehen.

Abgegeben werden die Ge- bote in der „Bietstunde“, die seit dem 1. August 1998 nur noch 30 Minuten dauert. Die Versteigerung wird allerdings nicht nach der halben Stunde abgebrochen, sondern dauert so lange, wie noch Gebote ein- gehen. Beim Bieten sollten In- teressenten taktisch vorgehen.

Ein besonders niedriges Gebot zu Beginn bewirkt oft, dass an- dere Kaufinteressenten ein- steigen und den Preis in die Höhe treiben. Sinnvoller ist ein angemessenes Gebot, das je- doch immer noch Spielraum zum Mitsteigern im Rahmen des eigenen Limits bietet. Die eigentliche Hektik kommt meist erst in den letzten Minu- ten auf, weil sich dann auch die Interessenten zu erkennen ge- ben, die zuvor passiv beobach- tet haben. Peter Jobst

R

entenfonds waren viele Jahre die großen Favori- ten bei den Anlegern.

Erst im Jahr 1998, als sich die Spekulationsblase an den Ak- tienmärkten bildete (die im März/April 2000 ihren Höhe- punkt erlebte), verloren die Rentenfonds ihre Favoriten- stellung und galten plötzlich als langweilig und unattraktiv.

„Aktien schlagen Renten“, so der Slogan. Aber auch wenn dieser Satz langfristig gelten dürfte, gibt es immer wieder Phasen, in denen es besser ist, Rentenfonds im Depot zu ha- ben. In den letzten drei Jahren brachte der „ganz normale“

Rentenfonds, der überwie- gend in Bundesanleihen an- legt, Wertzuwächse zwischen 15 und 20 Prozent.

Bei steigenden Zinsen sinken die Kurse der Rentenfonds Aber auch die Kurse der Rentenfonds können sinken, nämlich dann, wenn die Zin- sen steigen. Dies mussten die Anleger in den Jahren 1994 und 1999 erkennen. Damals kletterten die Zinsen und drückten die Kurse. Bei stei- genden Zinsen müssen die Kurse der Anleihen fallen, das ist ein ehernes Gesetz, auch der beste Rentenfonds- manager kann sich diesen Zu- sammenhängen nicht entzie- hen. Denn über den Kurs- rückgang werden die Rendi- ten der umlaufenden Anlei- hen an das höhere Marktzins- niveau angepasst.

Noch vor wenigen Mona- ten dachte man, die Zinsen hätten ihr Tiefstniveau er- reicht und könnten nur noch nach oben gehen. Diese Er- wartung hätte Kursverluste

für die Rentenfonds bedeutet.

Noch zur Jahresmitte rechne- ten die Auguren mit einer Konjunkturerholung, die die Notenbanken zu präventiven Zinserhöhungen veranlassen könnte, um eventuell aufkom- mende Inflationstendenzen im Keim zu ersticken. Mittler- weile ist jedoch sicher, dass es frühestens im ersten Halbjahr 2003 zum heiß ersehnten Auf- schwung kommen kann. Da- mit sind die Erwartungen auf steigende Zinsen weiter auf- geschoben – aber nicht aufge- hoben. Eine Konjunkturerho- lung wird unweigerlich mit zu- mindest moderat steigenden Zinsen verbunden sein.

Anleger, die dann auf Nummer sicher gehen wollen, werden in Rentenfonds um- schichten, die nur in Kurzläu- fer anlegen. Denn je kürzer die Laufzeit, umso weniger wirken sich Zinserhöhungen auf die Kurse der umlaufen- den Anleihen aus. Die Kehr- seite der Medaille: Bei kürze- ren Laufzeiten muss der An- leger mit einer geringeren Rendite vorlieb nehmen.

Auch der Manager eines Rentenfonds hat natürlich die Möglichkeit, die durchschnitt- liche Laufzeit der in seinem Portefeuille befindlichen An- leihen zu reduzieren und da- mit die negative Auswirkung von Zinserhöhungen zu dämp- fen. Aber einen Fonds mit Langläufern zu einem Kurz- läuferfonds zu machen, ist ihm nicht möglich, weil ihn die An- lagebedingungen daran hin- dern. Mit den Prinzipien von Produktwahrheit und -klarheit („Was draufsteht, muss auch drin sein.“) würde sich ein sol- ches Vorgehen nicht vertragen.

Diese Entscheidung muss der

Anleger selbst vornehmen, in- dem er von Langläuferfonds in Kurzläuferfonds wechselt. Al- lerdings ist damit in der Regel auch ein leichter Renditever- lust verbunden.

Aber auch der Fondsma- nager ist steigenden Zinsen nicht ganz schutzlos ausgesetzt.

Neben der in Grenzen mögli- chen Reduzierung der Lauf- zeiten ist es manchen Renten- fondsmanagern auch erlaubt, neben den sicheren Staats- anleihen der Industrieländer Unternehmensanleihen und Schwellenländeranleihen ih- rem Portefeuille beizumischen.

Die Kursentwicklung von Un- ternehmens- und Schwellen- länderanleihen hängt nur we- nig von Zinsänderungen ab.

Viel wichtiger für diese ist die Bonitätsentwicklung.

Fingerspitzengefühl der Fondsmanager

Gelingt es dem Fondsmana- ger, Anleihen von Unterneh- men oder Schwellenländern in seinem Portefeuille zu haben, deren Bonität sich verbessert und deren Rating von den Agenturen angehoben wird, sind bei steigendem Zinstrend auch Kursgewinne möglich.

Allerdings kann sich diese Strategie auch als Bumerang erweisen. Dies passierte in den letzten Monaten am europäi- schen Markt der Unterneh- mensanleihen. Die Sorgen um die hohe Verschuldung der Unternehmen (vor allem im Telekom-Sektor) haben zu ei- ner verminderten Bonität die- ser Schuldner und zu erhebli- chen Kursverlusten in diesem Anleihesektor geführt. Nur mit viel Fingerspitzengefühl können sich Fondsmanager also von der Zinsentwick- lung abkoppeln, indem sie Schwellenländer- und Unter- nehmensanleihen beimischen.

Und ein solches Vorgehen ist auch nicht allen Fondsma- nagern erlaubt: Wenn in den Vertragsbedingungen steht, dass nur Anleihen bester Bo- nität und langer Laufzeiten erworben werden dürfen (Ra- ting:AAA), ist der Fonds voll- ständig von der Zinsentwick- lung abhängig. Armin Löwe

Rentenfonds

Perspektiven, wenn die Konjunktur anspringt

Wenn der Aufschwung kommt, steigen die Zinsen.

Die Rentenfonds, die man dann im Depot hat,

sollten mit kurzfristigen Anleihen bestückt sein.

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