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Archiv "Freiheit im Beruf: Selbständigkeit und Abhängigkeit in Forschung und Lehre" (11.09.1980)

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Aufsätze -Notizen THEMEN DER ZEIT

FREIHEIT IM BERUF

Eine besondere Verknüpfung der Problemstellung „Gewissensent- scheidung im Parlament" mit der meinigen besteht in dem außeror- dentlich hohen Rang, den unsere Verfassung der Freiheit der Berufs- ausübung sowohl für den Parlamen- tarier als auch für meine Profession zumißt: Eugen Gerstenmaier hat dargelegt, wie unser Grundgesetz die freie Entscheidung des Abgeord- neten sichert; für meinen Beruf heißt es in Artikel 5 Absatz 3: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei", wobei dem nachgesetzt ist: „Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfas- sung."

Ich will mich nicht an einer juristi- schen Auslegung dieses Verfas- sungstextes versuchen, da dies Auf- gabe Berufenerer ist. Vielmehr möchte ich aus der Sicht meiner Dis- ziplin die Frage beleuchten, wie es denn um die Freiheit der Berufsaus- übung in Forschung und Lehre be- stellt ist, wo sich zwischen den Po- len Abhängigkeit und Selbständig- keit der Alltag des Forschers und des Lehrenden abspielt.

Doch eine Vorbemerkung noch: Ei- ne Standortbestimmung des Wis- senschaftlers und Hochschullehrers

— denn um eine solche handelt es sich, wenn die Freiheit der Berufs- ausübung in einer vielfältig geglie- derten Gesellschaft zur Diskussion steht —, eine solche Standortbestim- mung hat es mit der Berufsrolle im soziologischen Sinne zu tun, der Frage also, welche Erwartungen werden von anderen an den Rollen-

inhaber, den Forscher, den Hoch-

schullehrer und dergleichen gerich- tet, in welchem Ausmaß werden die- se Erwartungen vom Rolleninhaber perzipiert, und bis zu welchem Grad wird ihnen entsprochen. Und es stellt sich auch die Frage, welche Folgen sich für beide Seiten erge- ben, wenn Erwartungen und Rollen- handeln nicht übereinstimmen.

Einen Soziologen müßte es jetzt zwar reizen, diese Probleme — im übrigen Grundfragen seiner Wissen- schaft — theoretisch zu vertiefen, die Fragestellungen zu verfeinern, sie in sein Begriffssystem zu übertragen und sie damit gleichzeitig mit chilia- stischer Energie den Niederungen der Alltagssprache zu entreißen, doch möge dieser Problemaufriß ge- nügen, die Abgründe wie die Höhen dieser Wissenschaft darzutun. Des- wegen gleich meine erste These:

Selbständigkeit und Abhängigkeit in Forschung und Lehre ist keine Antinomie, sondern es sind dies unterschiedliche Qualitäten der Be- rufsrolle.

Wenn ich hier von Beruf spreche, so meine ich den des meist im Staats- dienst stehenden Hochschullehrers, wobei ich nicht alle Unterschiedlich- keiten, die es zwischen den einzel- nen Fächern sicherlich gibt, berück- sichtigen kann und will, sondern mich vor allem an den Sozialwissen- schaften orientiere.

Der Hochschullehrer ist zur Lehre, d. h. zur Weitergabe von Wissen, und zur Forschung verpflichtet. Bei- den Funktionen versucht er in unter- schiedlichen Rahmenbedingungen

Die Bundesärztekammer ver- anstaltete am 8. März 1980 in der „Redoute" in Bonn-Bad Godesberg ein in Fachkreisen und in der politischen Öffent- lichkeit stark beachtetes Sym- posion zum Thema „Freiheit im Beruf", zu dem Politiker, Wissenschaftler, Publizisten und Repräsentanten der Freien Berufe beitrugen. Im Anschluß an Prof. D. Dr. Eu- gen Gerstenmaier, dessen Re- ferat in Heft 30 des DEUT- SCHEN ÄRZTEBLATTES vom 24. Juli 1980 wiedergegeben wurde, hielt der inzwischen verstorbene Direktor des Insti- tutes für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universi- tät Erlangen-Nürnberg, der Soziologe Prof. Dr. Karl-Gu- stav Specht (s. auch „Perso- nalia", Seite 2203 dieses Hef- tes), einen Vortrag, der neben- stehend — für den Druck bear- beitet — wiedergegeben ist.

gerecht zu werden. Der Entschei- dungs- und Handlungsspielraum in beiden Bereichen ist verschieden;

Selbständigkeit und Abhängigkeit sind hier nicht eindimensional inter- pretierbar, sondern verschiedene Qualitäten bei der Funktionserfül- lung. Meine zweite These lautet demgemäß:

Der Prozeß wissenschaftlicher For- schung vollzieht sich in hoher indi- vidueller Selbständigkeit bei hoher kollektiver Abhängigkeit.

Wissenschaftliche Forschung ist ei- ne kostspielige Angelegenheit — bei- nahe bin ich versucht zu sagen: — geworden. Nicht nur in den Natur- wissenschaften, auch in den Gei- steswissenschaften werden die For- schungsstrategien, Methoden und Verfahren immer personalintensiver, erfordern immer aufwendigere Inve- stitionen und steigende Etats für Verbrauchsmittel und die Benut- zung technischer Apparaturen. Al- lein Staat und Wirtschaft sind noch in der Lage, diesen Forschungsauf-

Selbständigkeit und Abhängigkeit

in Forschung und Lehre

Karl-Gustav Specht t

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1980 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Selbständigkeit und Abhängigkeit

wand zu tragen, sei es im Zuge un- mittelbarer Auftragsvergabe oder durch direkte oder indirekte For- schungsförderung.

Der Wissenschaftler sieht sich in sei- ner Forschungsintention daher in unmittelbarer Abhängigkeit von Kol- lektiven, seien es Behörden, Unter- nehmen, Verbände oder Institutio- nen der Forschungsförderung, wie DFG, Stiftungen und andere. Haben die einen bei der Auftragsforschung ohnehin in der Regel nicht die Ab- sicht, dem Wissenschaftler die Frei- heit der Wahl seiner Forschungsthe- men und -anliegen zu gewährlei- sten, so ist in den letzten Jahren bei den anderen mehr und mehr die Tendenz zu beobachten, durch die Einrichtung von fest umrissenen Forschungsprogrammen etwa in der Form sogenannter Forschungs- schwerpunkte zu einer Straffung des Forschungsgeschehens und zu einem effektiveren und effizienteren Mitteleinsatz zu gelangen.

Inwieweit dieses Ziel öffentlicher Forschungspolitik wirklich erreicht wird und inwieweit Forscherkreativi- tät und Forschungspluralität davon beeinflußt werden, vermag wohl der- zeit keiner zu sagen. Eines jedoch dürfte sicher sein: die ohnehin ein- engende materielle Abhängigkeit von institutionalisierter Forschungs- förderung wird dadurch nicht gerin- ger, vielmehr erhält sie noch eine zusätzliche restriktive Komponente.

Um hier einem möglichen Mißver- ständnis gleich vorzubeugen: Ich wende mich keineswegs gegen Be- strebungen, Forschung effektiver und effizienter zu machen, und schon gar nicht dagegen, dem For- scher eine entsprechende Kontrolle der Mittelverwendung aufzuerlegen, doch fragt es sich, ob bei den heute üblichen Vergabe- bzw. Förderungs- bedingungen den Forscher nicht Resignation wegen der mangelnden Transparenz der Entscheidungswe- ge, der endlosen Bearbeitungsdauer und wegen des übergroßen Maßes an Verwaltungsaufwand befallen muß und er sich nicht mehr und mehr auf seinen unmittelbaren klei- nen, überschaubaren und gestaltba- ren Arbeitsbereich zurückzieht.

Jeder Hochschullehrer, der sich in der Forschung engagiert, weiß, wo- von ich hier rede, und hat wohl für sich daraus schon entsprechende Lehren gezogen.

So scheint es meiner Erfahrung nach in weiten Bereichen der For- schung um die Abhängigkeit des Wissenschaftlers bestellt zu sein.

Doch wie steht es mit seiner Selb- ständigkeit?

Hat er sein Forschungsanliegen ma- teriell gesichert und sind die Rah- menbedingungen festgelegt, dann — so meine ich — kann er seinen For- schungszielen in hoher individueller Selbständigkeit nachgehen, die nur durch den wissenschaftlichen Er- folg, die Behauptung wissenschaftli- cher Positionen und die Fruchtbar- keit wissenschaftlicher Konkurrenz tangiert wird.

Ich will hier kein Bild eines problem- und konfliktlosen, sorgenfreien For- schers zeichnen, zumal gerade wis- senschaftliche Auseinandersetzun- gen keineswegs immer sehr harmo- nisch verlaufen müssen, und auch Rückschläge und unvorhersehbare Schwierigkeiten die Forschungseu- phorie zu dämpfen vermögen, doch will ich andererseits nicht verkennen und mich auch dazu bekennen, daß es wohl nur ganz wenige Berufe gibt, in denen der Selbständigkeit in der Berufsausübung ein so hoher Stellenwert zukommt.

Als dem Leiter des Instituts für Freie Berufe in Nürnberg steht es mir an, in diesem Zusammenhang die Freien Berufe anzusprechen, bei de- nen in der eigentlichen Funktionser- füllung, der unmittelbaren Arbeit an und für den Patienten und Klienten sicherlich ebenfalls ein hohes Maß an Selbständigkeit gegeben ist, wo- bei ich allerdings die uns wohlbe- kannten Abhängigkeiten und Zwän- ge auch in diesen Berufen nicht übersehen möchte. Dennoch glaube ich, daß hier Gemeinsamkeiten zwi- schen Hochschullehrern und Freien Berufen erkennbar sind, die letztlich wohl in einem Merkmal konvergie- ren, das zu meiner nächsten These führt: der Selbstverantwortlichkeit.

Ein hohes Maß an Selbstverant- wortlichkeit wahrt die Selbständig- keit des Wissenschaftlers.

Die Übernahme von Verantwortung stellt einen — und sicher nicht den geringsten — konstitutiven Bestand- teil arbeitsteilig organisierter und demokratisch verfaßter Gesellschaf- ten dar. Auch wenn hier und dort diese Handlungsmaxime zur hohlen Phrase degeneriert wird, so bildet sie doch für den Wissenschaftler die unverzichtbare Basis seiner Berufs- ausübung, und zwar nicht allein im Sinne von Verantwortlichkeit für die Anlage und Durchführung seiner Forschungsarbeiten, sondern min- destens in gleichem Maße für die Folgen seiner Arbeit, was mich zu meiner nächsten, damit zusammen- hängenden These veranlaßt:

Soll die Selbstverantwortung des Wissenschaftlers und Hochschul- lehrers nicht in Kollision mit seiner gesellschaftlichen Verantwortung geraten, ist es notwendig, sich in stärkerem Maße als bisher auf die Grundlagen der Wissenschafts- ethik zu besinnen und sie zu einem transparenten normativen Ent- scheidungs- und Handlungssystem für den Wissenschaftler zu entwik- keln und auszugestalten.

Die jüngere Entwicklung der Natur- wissenschaften, aber auch etliche Ansätze in den Sozialwissenschaf- ten legen ein deutliches Zeugnis ab für die nicht mehr überschaubaren Risiken mancher Forschung und wissenschaftlichen Aktivitäten für das derzeitige oder künftige Wohl- ergehen der Menschen. Aus vielen persönlichen Bekenntnissen wissen wir, in welch hohem Maße die betei- ligten Forscher in derartige Sinnfin- dungs- und Begründungskonflikte bei ihren Arbeiten verstrickt waren und sind.

Werden dem Wissenschaftler Ziele durch gesellschaftliche, politische oder wirtschaftliche Institutionen vorgegeben, so mag er mit Erwar- tungen konfrontiert werden, die er für seine persönliche Wertordnung nicht zu vertreten in der Lage ist;

oder aber er sieht sich Zielen gegen-

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Selbständigkeit und Abhängigkeit

über, deren ethische Rechtfertigung zwar leichterfällt, die aber nur mit Methoden und Mitteln angehbar sind, deren Anwendung gegen seine moralischen Überzeugungen ver- stößt. Doch auch — und vielleicht ge- rade—die eigenständige Zielsetzung des Wissenschaftlers für seine Ar- beit kann den gesellschaftlichen Be- dürfnissen und der Verpflichtung auf das Gemeinwohl in einem Aus- maße zuwiderlaufen, das nicht mehr mit einer irgendwie begründbaren Ausnahmesituation wissenschaftli- chen Forschens gedeckt werden kann, sondern von Intention und Handlungskonsequenzen her auf deren Schädigung angelegt ist.

Selbst wenn der Forscher dies nicht beabsichtigt und sich in seinem ei- genen Verhalten ausdrücklich di- stanziert, kann er jedoch auch von gesellschaftlichen Kräften mit Hin- weis auf eine notwendige Transpa- renz wissenschaftlicher Forschung oder unter dem Mantel eines offen- kundigen oder vermeintlichen Infor- mationsbedürfnisses der Gesell- schaft zur Durchführung bestimmter Studien oder zur Weitergabe von Forschungsergebnissen gedrängt werden, ohne daß er sich dieser For- derung immer wird verweigern kön- nen.

Wer weiß nicht um die Macht und die Möglichkeiten der Medien in ei- ner auf Massenkommunikation auf- bauenden Informationsgesellschaft!

Damit will ich keineswegs legitimen Informationsbedürfnissen zuwider- reden; doch sehe ich beim Fort- schreiten wissenschaftlicher Kennt- nisse in bislang noch nicht oder nur ansatzweise erkennbare Wissensdi- mensionen die Gefahr eines perma- nenten Rollenkonfliktes für den Wis- senschaftler, wenn er zwischen sei- ner Selbstverantwortung vor dem Hintergrund seiner individuellen Wertestruktur und zwischen gesell- schaftlichen Ansprüchen und Forde- rungen hin und her gerissen wird, ohne daß ihm ein Rekurs auf soge- nannte „letzte Werte" möglich wäre.

Die Besinnung auf die ethischen Grundlagen wissenschaftlichen Ar- beitens, wie sie wohl aus der allge- meinen menschlichen Ethik abgelei- tet werden könnten, tut also not.

Doch nicht nur der Wissenschaftler ist aufgerufen, ein derartiges Nor- mensystem für seine Arbeit zu ent- wickeln und sein Handeln danach auszurichten, auch die Gesellschaft mit all ihren Gruppierungen, die sich um Ergebnisse der Wissenschaft be- mühen, ist aufgefordert, derartige Normen anzuerkennen und zu re- spektieren. Daß ein solches ethi- sches System wohl mehr als nur ei- ne Sammlung von Leerformeln dar- stellen kann, vermag uns nicht zu- letzt der Ärztestand zu belegen, der in Jahrhunderten über alle nationa- len und politischen Grenzen hinweg Postulate einer ärztlichen Ethik ent- wickelt hat, die sowohl von den Be- rufsträgern selbst als auch von allen gesellschaftlichen Kräften als Leit- linie ärztlicher Berufsausübung an- genommen wird.

Bislang stand die Forschung als ein Bereich der Doppelfunktion des Wissenschaftlers und Hochschulleh- rers im Vordergrund; lassen Sie mich noch einige Anmerkungen zur Lehre machen und fragen, wie es da um Selbständigkeit und Abhängig- keit steht. Aus meiner Sicht möchte ich dazu folgendes sagen:

Die inhaltliche und formale Ausge- staltung der Ausbildung und dazu- gehörender Prüfungsordnungen führt in der Lehre zu einer wach- senden Abhängigkeit von Anforde- rungskatalogen u. ä. und damit zu einer Beschränkung der Selbstän- digkeit in der Entscheidung über die Lehrgebiete und Lehrinhalte.

Ohne den vielzitierten Verschu- lungseffekt an den Hochschulen weiter dramatisieren zu wollen — die Betroffenen wissen nur zu gut, was hier gemeint ist —, sei darauf hinge- wiesen, daß diese zunehmende Ab- hängigkeit von dezidierten Lernziel- katalogen zwar die Selbständigkeit des Hochschullehrers in der Lehre vielleicht noch nicht unmittelbar ein- engen muß, daß aber damit die Plu- ralität in der Lehre Schaden nehmen wird. „Was nicht prüfungsrelevant wird, braucht auch nicht gelehrt zu werden." Die Reduktion der Vielfalt der Lehre an den Hochschulen auf eine solche Kurzformel bringt zwar

Rationalisierungseffekte sowohl für den Studierenden als auch — dies sei zugegeben — für den Hochschulleh- rer, doch mit der Suche nach Er- kenntnis, mit dem Bemühen um wis- senschaftliche Befruchtung und dergleichen hohen Anliegen der klassischen Wissenschaft und Lehre hat dies wohl nicht mehr allzuviel zu tun.

Die Kapazitätsprobleme an den Hochschulen, die Probleme des Ar- beitsmarktes für Hochschulabsol- venten und die Unüberschaubarkeit der wissenschaftlichen Fachgebiete müssen qualitative und quantitative Konsequenzen für die Lehre haben, doch scheint mir der beschrittene Weg — sofern er nicht bald zu dring- lich notwendigen Korrekturen führt, worauf im übrigen schon manche Einsichten hindeuten — nicht der Kö- nigsweg zu sein.

Freilich, wo ist ein besserer Weg?

Ich glaube daran, daß eine Rückbe- sinnung auf ein Menschenbild, das der Selbstverantwortung und der freien Entscheidung des Individu- ums verpflichtet ist, für den Studie- renden wie für die Lehre an den Hochschulen in höherem Maße der Freiheit dienlich ist, von der wir alle in unserer Gesellschaft so häufig re- den, ohne ihr immer mit unseren Entscheidungen und Handlungen in ausreichendem Maße zu entspre- chen.

SPRÜCHE

Diagnosen

„Der Patient ist das Wild, das gejagt werden muß. Viel- leicht gelingt es, ihm neue Krankheiten ‚anzudichten', so daß er die ‚Hilfe' der Medi- ziner wieder mehr in An- spruch nehmen muß. Ge- lingt das nicht, wird etwas Furchtbares eintreten: Der Arzt muß seinen Lebensstan- dard zurückschrauben.”

Albert Müller in „Diagno- sen", August 1980

2190 Heft 37 vom 11. September 1980

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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