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Veröffentlichung der Rechnungen der Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg für 2017/2018

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Mitteilung

der Präsidentin des Landtags

Veröffentlichung der Rechnungen der Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg für 2017/2018

Gemäß § 8 des Gesetzes über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg (Fraktionsgesetz) veröffentliche ich die mir nach § 6 Absatz 1 Fraktionsgesetz zugeleiteten und gemäß § 7 Absatz 3 Fraktions- gesetz mit dem Prüfungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschafts - prüfungsgesellschaft versehenen Rechnungen der Fraktionen für das Rechnungs- jahr vom 1. Mai 2017 bis zum 30. April 2018.

20. 12. 2018

Die Präsidentin des Landtags Aras

Ausgegeben: 28. 12. 2018

(2)

INHALTSVERZEICHNIS

Seite

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 3

Fraktion der CDU 6

Fraktion der AfD 9

Fraktion der SPD 12

Fraktion der FDP/DVP 15

(3)

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Baden-Württemberg Rechnung gemäß § 7 Fraktionsgesetz

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

für die Zeit vom 1. Mai 2017 bis zum 30. April 2018 (§ 7 Absatz 1 Fraktionsgesetz)

Euro 1. Einnahmen

a) Zuschüsse nach § 3 Absatz 1 Fraktionsgesetz 1.461.856,00

b) sonstige Einnahmen (inkl. 1.134.855,16 Euro Abgeltung

für nicht besetzte Personalstellen) 1.134.855,18

Summe Einnahmen 2.596.711,18

2. Ausgaben

a) Aufwandsentschädigungen für stellvertretende Fraktions-

vorsitzende und Vorsitzende von Fraktionsarbeitskreisen Euro a1) stellvertretende Fraktionsvorsitzende 72.480,00 a2) Vorsitzende von Fraktionsarbeitskreisen 19.200,00

91.680,00 b) Personalausgaben für Fraktionsmitarbeiterinnen und

-mitarbeiter 1.723.852,87

– Zahl* der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine der Besoldungsgruppe A13 entsprechende oder höhere Ver- gütung erhalten haben: 15

– Zahl* der übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 10

c) sonstige Vergütungen und Honorare für Dienstleistungen 38.690,80

d) Ausgaben des laufenden Geschäftsbetriebes 225.028,86

e) Ausgaben für Veranstaltungen oder für die Zusammen-

arbeit mit Fraktionen anderer Parlamente 227.183,71

f) Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit 58.535,28

g) Verfügungsmittel des Fraktionsvorsitzenden 5.069,12

h) sonstige Ausgaben 615,14

Summe Ausgaben 2.370.655,78

3. Überschuss 226.055,40

* Stand 30. April 2018

(4)

Vermögensaufstellung zum 30. April 2018

(§ 7 Absatz 2 Fraktionsgesetz)

30.04.2018 30.04.2017

Euro Euro

1. Vermögen

Barvermögen Kasse / Kontokorrentguthaben Bank 943.057,45 717.002,05 943.057,45 717.002,05

2. Schulden 0,00 0,00

3. Rücklagen 943.057,45 1 717.002,05

1 Im Rechnungsjahr wurden den Rücklagen 226.055,40 Euro zugeführt. Der zulässige Höchstbetrag von 877.113,60 Euro ist damit überschritten, weshalb im Folgejahr 65.943,85 Euro an den Landtag abge- führt werden.

Andreas Schwarz MdL Hans-Ulrich Sckerl MdL

Fraktionsvorsitzender Stellvertretender Fraktionsvorsitzender

Prüfungsvermerk

(§ 7 Absatz 3 Fraktionsgesetz)

Wir haben die Jahresrechnung – bestehend aus Einnahmen- und Ausgaben-Rechnung sowie Vermögens- rechnung – unter Zugrundelegung der Buchführung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Baden-Württemberg für das Rechnungsjahr vom 1. Mai 2017 bis zum 30. April 2018 gemäß dem in § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Landtag von Baden- Württemberg (Fraktionsgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 1994, geändert durch Gesetz vom 29. Juli 2010, beschriebenen Umfang geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung der Jahresrechnung nach dem im Fraktionsgesetz bestimmten Umfang liegen in der Verantwortung des Fraktionsvorstands. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die Jahresrechnung unter Zugrundelegung der Buchführung abzugeben.

Die Durchführung unserer Prüfung erfolgte unter sinngemäßer Anwendung der vom Institut der Wirt- schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstel- lung der Jahresrechnung wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaft- liche und rechtliche Umfeld der Fraktion sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresrechnung über- wiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Grundsätze zur Rechnungslegung und der wesentlichen Einschätzungen des Fraktionsvorstands. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

(5)

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht die Jahres- rechnung den Vorschriften des § 7 Abs. 1 und 2 Fraktionsgesetz.

Stuttgart, den 17. August 2018

KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Wildermuth Schmeisky

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

(6)

Fraktion der CDU im Landtag von Baden-Württemberg Rechnung gemäß § 7 Fraktionsgesetz

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

für die Zeit vom 1. Mai 2017 bis zum 30. April 2018 (§ 7 Absatz 1 Fraktionsgesetz)

Euro 1. Einnahmen

a) Zuschüsse nach § 3 Absatz 1 Fraktionsgesetz 1.366.957,10

b) sonstige Einnahmen 494.363,97

Summe Einnahmen 1.861.321,07

2. Ausgaben

a) Aufwandsentschädigungen für stellvertretende Fraktions-

vorsitzende und Vorsitzende von Fraktionsarbeitskreisen Euro a1) stellvertretende Fraktionsvorsitzende 111.590,40 a2) Vorsitzende von Fraktionsarbeitskreisen 120.889,60

232.480,00 b) Personalausgaben für Fraktionsmitarbeiterinnen und

-mitarbeiter 1.052.207,16

– Zahl* der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine der Besoldungsgruppe A13 entsprechende oder höhere Ver- gütung erhalten haben: 2

– Zahl* der übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 16

c) sonstige Vergütungen und Honorare für Dienstleistungen 0,00

d) Ausgaben des laufenden Geschäftsbetriebes 309.524,49

e) Ausgaben für Veranstaltungen oder für die Zusammen-

arbeit mit Fraktionen anderer Parlamente 165.353,43

f) Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit 187.381,44

g) Verfügungsmittel des Fraktionsvorsitzenden 6.314,07

h) sonstige Ausgaben 3.254,02

Summe Ausgaben 1.956.514,61

3. Fehlbetrag –95.193,54

* Stand 30. April 2018

(7)

Vermögensaufstellung zum 30. April 2018

(§ 7 Absatz 2 Fraktionsgesetz)

30.04.2018 30.04.2017

Euro Euro

1. Vermögen

a) Bankguthaben 716.598,61 807.299,30

b) Kasse 2.812,87 3.220,11

c) Sonstige Vermögensgegenstände 1.948,40 157,32

721.359,88 810.676,73

2. Schulden 15.343,55 9.466,86

3. Rücklagen 706.016,33 801.209,87

Dr. Wolfgang Reinhart MdL Winfried Mack MdL

Fraktionsvorsitzender Schatzmeister / Stellvertretender Fraktionsvorsitzender

Prüfungsvermerk

(§ 7 Absatz 3 Fraktionsgesetz)

Wir haben die Jahresrechnung – bestehend aus Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie Vermögensrechnung – unter Zugrundelegung der Buchführung der CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg für das Rechnungsjahr vom 1. Mai 2017 bis zum 30. April 2018 gemäß dem in § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg (FraktionsG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 1994, geändert durch Gesetz vom 29. Juli 2010, beschrie- benen Umfang geprüft.

Die Buchführung und die Aufstellung der Jahresrechnung nach dem im FraktionsG bestimmten Umfang liegen in der Verantwortung des Fraktionsvorsitzenden und des Schatzmeisters.

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die Jahresrechnung unter Zugrundelegung der Buchführung abzugeben.

Die Durchführung unserer Prüfung erfolgte unter sinngemäßer Anwendung der vom Institut der Wirt- schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung der Jahresrechnung wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Fraktion sowie die Erwartungen über mögliche Fehler be- rücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresrechnung überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der ange- wandten Grundsätze zur Rechnungslegung. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hin-

(8)

reichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Nach unserer Beurteilung aufgrund bei der Prüfung gewonnener Erkenntnisse entspricht die Jahresrechnung den Vorschriften des § 7 Abs. 1 und 2 FraktionsG.

Stuttgart, den 3. August 2018

TESTIS REVISIONSGESELLSCHAFT GMBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT

Franz Longin Jasmin Hornung

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin

(9)

Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg Rechnung gemäß § 7 Fraktionsgesetz

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

für die Zeit vom 1. Mai 2017 bis zum 30. April 2018 (§ 7 Absatz 1 Fraktionsgesetz)

Euro 1. Einnahmen

a) Zuschüsse nach § 3 Absatz 1 Fraktionsgesetz 986.016,60

b) sonstige Einnahmen 896.915,60

Summe Einnahmen 1.882.932,20

2. Ausgaben

a) Aufwandsentschädigungen für stellvertretende Fraktions-

vorsitzende und Vorsitzende von Fraktionsarbeitskreisen Euro a1) stellvertretende Fraktionsvorsitzende 144.908,80 a2) Vorsitzende von Fraktionsarbeitskreisen 86.067,20

230.976,00 b) Personalausgaben für Fraktionsmitarbeiterinnen und

-mitarbeiter 1.216.707,67

– Zahl* der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine der Besoldungsgruppe A13 entsprechende oder höhere Ver- gütung erhalten haben: 4

– Zahl* der übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 16

c) sonstige Vergütungen und Honorare für Dienstleistungen 7.320,00

d) Ausgaben des laufenden Geschäftsbetriebes 240.455,22

e) Ausgaben für Veranstaltungen oder für die Zusammen-

arbeit mit Fraktionen anderer Parlamente 216.997,09

f) Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit 164.930,40

g) Verfügungsmittel des Fraktionsvorsitzenden 0,00

h) sonstige Ausgaben 12.844,39

Summe Ausgaben 2.090.230,77

3. Fehlbetrag –207.298,57

* Stand 30. April 2018

(10)

Vermögensaufstellung zum 30. April 2018

(§ 7 Absatz 2 Fraktionsgesetz)

30.04.2018 30.04.2017

Euro Euro

1. Vermögen

a) Bankguthaben 305.815,82 511.077,59

b) Kasse 1.410,07 512,75

307.225,89 511.590,34

2. Schulden

a) Gehälter 13.862,64 10.928,52

13.862,64 10.928,52

3. Rücklagen 293.363,25 500.661,82

Neben den Geldleistungen nach § 2 Fraktionsgesetz, deren Verwendung in der Fraktionsrechnung im Einzelnen dargestellt ist, erhält die AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg Sachleistungen aus Landesmitteln nach § 2 Absatz 3 Fraktionsgesetz.

Nachrichtlich: In der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gemäß § 7 Fraktionsgesetz vom 01.05.2017 bis 30.04.2018 ist angeschafftes Sachanlagevermögen mit Anschaffungskosten in Höhe von 34.657,68 € enthalten. Das Sachanlagevermögen hat zum 30.04.2018 nach Abzug der Absetzung für Abnutzung noch einen Restwert in Höhe von 29.669,00 €.

Bernd Gögel Dr. Rainer Podeswa

Fraktionsvorsitzender Stellvertretender Fraktionsvorsitzender

Prüfungsvermerk

(§ 7 Absatz 3 Fraktionsgesetz)

Ich habe die Jahresrechnung – bestehend aus der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und der Vermögens- aufstellung – unter Zugrundelegung der Buchführung der Fraktion Alternative für Deutschland im Land- tag von Baden-Württemberg für das Rechnungsjahr vom 1. Mai 2017 bis 30. April 2018 gemäß dem in

§ 7 Absatz 3 des Gesetzes über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Landtag von Ba- den-Württemberg (Fraktionsgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juli 2010, beschriebenen Umfang geprüft.

Die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und die Aufstellung der Jahresrechnung nach dem im Frak- tionsgesetz bestimmten Umfang liegen in der Verantwortung des Fraktionsvorstands. Diese Verantwort- lichkeit wird durch meine Prüfung nicht eingeschränkt. Meine Aufgabe ist es, entsprechend dem Ergebnis meiner Prüfung einen Prüfungsvermerk über die Jahresrechnung unter Zugrundelegung der Buchführung

(11)

Meine Prüfung habe ich unter sinngemäßer Anwendung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer e. V.

(IDW) festgelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Dabei habe ich die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung der Jahresrechnung wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Im Rahmen der Prüfung habe ich die Nachweise für die Angaben in der Jahresrechnung und der zugrundeliegenden Buchführung überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Meine Prüfung umfasste die Beurtei- lung, dass die Jahresrechnung den in § 7 Absatz 1 und 2 Fraktionsgesetz festgelegten Grundsätzen der Rechnungslegung entspricht. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet. Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht die Jahres- rechnung unter Zugrundelegung der Buchführung den Vorschriften des § 7 Absatz 1 und 2 Fraktionsge- setz. Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist gemäß dem § 7 Absatz 1 und 2 Fraktionsgesetz gegliedert und enthält alle geforderten Angaben. Das Vermögen ohne das Sachanlagevermögen, die Schulden und die Höhe der Rücklagen sind zutreffend ausgewiesen.

Berlin, den 24. September 2018

Bogisch Wirtschaftsprüfer

(12)

Fraktion der SPD im Landtag von Baden-Württemberg Rechnung gemäß § 7 Fraktionsgesetz

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

für die Zeit vom 1. Mai 2017 bis zum 30. April 2018 (§ 7 Absatz 1 Fraktionsgesetz)

Euro 1. Einnahmen

a) Zuschüsse nach § 3 Absatz 1 Fraktionsgesetz 948.784,00

b) sonstige Einnahmen 517.684,82

Summe Einnahmen 1.466.468,82

2. Ausgaben

a) Aufwandsentschädigungen für stellvertretende Fraktions-

vorsitzende und Vorsitzende von Fraktionsarbeitskreisen Euro a1) stellvertretende Fraktionsvorsitzende 67.200,00

a2) Vorsitzende von Fraktionsarbeitskreisen 0,00

67.200,00 b) Personalausgaben für Fraktionsmitarbeiterinnen und

-mitarbeiter 809.784,18

– Zahl* der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine der Besoldungsgruppe A13 entsprechende oder höhere Ver- gütung erhalten haben: 10

– Zahl* der übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 6

c) sonstige Vergütungen und Honorare für Dienstleistungen 182.466,06

d) Ausgaben des laufenden Geschäftsbetriebes 153.035,11

e) Ausgaben für Veranstaltungen oder für die Zusammen-

arbeit mit Fraktionen anderer Parlamente 16.158,37

f) Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit 52.767,71

g) Verfügungsmittel des Fraktionsvorsitzenden 2.997,33

h) sonstige Ausgaben 5.182,13

Summe Ausgaben 1.289.590,89

3. Überschuss 176.877,93

* Stand 30. April 2018

(13)

Vermögensaufstellung zum 30. April 2018

(§ 7 Absatz 2 Fraktionsgesetz)

30.04.2018 30.04.2017

Euro Euro

1. Vermögen

a) Kassenbestand und Bankguthaben 463.898,76 293.395,45

b) sonstige Vermögensgegenstände 16.065,20 11.567,45

479.963,96 304.962,90

2. Schulden 11.348,40 13.225,27

3. Rücklagen 468.615,56 291.737,63

Andreas Stoch Reinhold Gall

Fraktionsvorsitzender Parlamentarischer Geschäftsführer Mitglied des Fraktionsvorstands

Prüfungsvermerk

(§ 7 Absatz 3 Fraktionsgesetz)

Wir haben die Jahresrechnung – bestehend aus Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie Vermögensauf- stellung – unter Zugrundelegung der Buchführung der SPD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg für das Rechnungsjahr vom 1. Mai 2017 bis zum 30. April 2018 gemäß dem in § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg (FraktG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juli 2010, beschriebenen Umfang geprüft.

Die Buchführung und die Aufstellung der Jahresrechnung nach dem im FraktG bestimmten Umfang lie- gen in der Verantwortung des Fraktionsvorstands. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die Jahresrechnung unter Zugrundelegung der Buchfüh- rung abzugeben.

Die Durchführung unserer Prüfung erfolgte unter sinngemäßer Anwendung der vom Institut der Wirt- schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstel- lung der Jahresrechnung wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaft- liche und rechtliche Umfeld der Fraktion sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresrechnung über- wiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Grundsätze zur Rechnungslegung. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

(14)

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht die Jahres- rechnung den Vorschriften des § 7 Abs. 1 und 2 FraktG.

Stuttgart, den 18. Juli 2018

DRS DUFFNER & BRASCHEL GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Paul Duffner Dietmar Braschel Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

(15)

Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg Rechnung gemäß § 7 Fraktionsgesetz

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

für die Zeit vom 1. Mai 2017 bis zum 30. April 2018 (§ 7 Absatz 1 Fraktionsgesetz)

Euro 1. Einnahmen

a) Zuschüsse nach § 3 Absatz 1 Fraktionsgesetz 778.404,00

b) sonstige Einnahmen 358.475,74

Summe Einnahmen 1.136.879,74

2. Ausgaben

a) Aufwandsentschädigungen für stellvertretende Fraktions-

vorsitzende und Vorsitzende von Fraktionsarbeitskreisen Euro a1) stellvertretende Fraktionsvorsitzende 36.000,00

a2) Vorsitzende von Fraktionsarbeitskreisen 0,00

36.000,00 b) Personalausgaben für Fraktionsmitarbeiterinnen und

-mitarbeiter

(inkl. Zahlungen an das LBV für abgeordnete Mitarbeiter) 757.810,11 – Zahl* der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine der

Besoldungsgruppe A13 entsprechende oder höhere Ver- gütung erhalten haben: 6

– Zahl* der übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 3

c) sonstige Vergütungen und Honorare für Dienstleistungen 0,00

d) Ausgaben des laufenden Geschäftsbetriebes 153.639,06

e) Ausgaben für Veranstaltungen oder für die Zusammen-

arbeit mit Fraktionen anderer Parlamente 13.153,53

f) Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit 114.416,88

g) Verfügungsmittel des Fraktionsvorsitzenden 1.230,51

h) sonstige Ausgaben 14.218,42

Summe Ausgaben 1.090.468,51

3. Überschuss 46.411,23

* Stand 30. April 2018

(16)

Vermögensaufstellung zum 30. April 2018

(§ 7 Absatz 2 Fraktionsgesetz)

30.04.2018 30.04.2017

Euro Euro

1. Vermögen

a) Bankguthaben 435.648,57 390.372,90

b) Kasse 5.563,84 2.197,70

c) abzüglich Guthaben Abgeordnete –8.826,42 –6.595,84

432.385,99 385.974,76

2. Schulden 0,00 0,00

3. Rücklagen 432.385,99 385.974,76

Dr. Hans-Ulrich Rülke Dr. Timm Kern

Fraktionsvorsitzender Parlamentarischer Geschäftsführer Stellvertretender Fraktionsvorsitzender

Prüfungsvermerk

(§ 7 Absatz 3 Fraktionsgesetz)

Ich habe die Jahresrechnung – bestehend aus der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und der Vermögens- aufstellung – unter Zugrundelegung der Buchführung der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden- Württemberg für das Rechnungsjahr vom 1. Mai 2017 bis 30. April 2018 gemäß dem in § 7 Absatz 3 des Gesetzes über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg (Fraktionsgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juli 2010, beschriebenen Umfang geprüft.

Die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und die Aufstellung der Jahresrechnung nach dem im Frak- tionsgesetz bestimmten Umfang liegen in der Verantwortung des Fraktionsvorstands. Diese Verantwort- lichkeit wird durch meine Prüfung nicht eingeschränkt. Meine Aufgabe ist es, entsprechend dem Ergebnis meiner Prüfung einen Prüfungsvermerk über die Jahresrechnung unter Zugrundelegung der Buchführung zu erteilen.

Meine Prüfung habe ich unter sinngemäßer Anwendung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer e. V.

(IDW) festgelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Dabei habe ich die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung der Jahresrechnung wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Im Rahmen der Prüfung habe ich die Nachweise für die Angaben in der Jahresrechnung und der zugrundeliegenden Buchführung überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Meine Prüfung umfasste die Beurtei- lung, dass die Jahresrechnung den in § 7 Absatz 1 und 2 Fraktionsgesetz festgelegten Grundsätzen der Rechnungslegung entspricht. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet. Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

(17)

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht die Jahres- rechnung unter Zugrundelegung der Buchführung den Vorschriften des § 7 Absatz 1 und 2 Fraktionsge- setz. Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist ausreichend gegliedert und enthält alle geforderten Anga- ben. Das Vermögen, die Schulden und die Höhe der Rücklagen sind zutreffend ausgewiesen.

Stuttgart, den 17. August 2018

Dipl. oec. Günter Hartmann Wirtschaftsprüfer

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