Ausgabe 02/2016 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 12.01.2016
Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
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Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten
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Kreisnachrichten
Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Broschüre „Familie Aktiv“ bietet guten Start in das Familienjahr 2016
Der Familienlandkreis Bern- kastel-Wittlich hat eine neue Ausgabe der Broschüre „Fa- milie Aktiv“ für das 1. Halb- jahr 2016 veröffentlicht. Auf 60 Seiten finden sich vielfäl- tige Informationsangebote zur Schwangerschaft und der Zeit danach, Antworten zu Frage- stellungen im ersten Lebens- jahr, zur Kindergesundheit, Hinweise zu Krabbelgruppen und „Eltern-Kind-Angeboten“.
Neu aufgenommen wurden Angebote zur Förderung der Medienkompetenz und zum Familienmanagement. Zur besseren Übersicht wurden die verschiedenen Themen- bausteine und Lebensphasen farblich unterteilt.
„Mit den Angeboten können wir den Familien gezielte In- formationen anbieten“, erklärt Stephan Rother, zuständig für die Familienbildung und das Netzwerk Kinderschutz in der Kreisverwaltung Bernkastel-
Wittlich.
Wer Ideen oder Anregungen zur Familienbildung vor Ort sucht, erhält Unterstützung durch die Fachstelle Famili- enbildung des Landkreises Bernkastel-Wittlich. Eben- falls einen festen Platz haben die Angebote der Familien- bildungsfachkräfte in den Re- gionen Bernkastel-Kues, Tra- ben-Trarbach und Wittlich.
Die Sprechzeiten und Kontakt- daten finden sich im Bereich
„Erziehungskompetenz för- dern!“. Veranstaltungen des
„Arbeitskreises Erziehungs- kompetenz stärken“ runden das „bunte Paket für Familien“
inhaltlich ab.
Nach dem erfolgreichen Start im letzten Jahr, wird das Ange- bot „Auf den Anfang kommt es an“, neben den Standorten Wittlich und Bernkastel-Kues,
auch wieder in Morbach statt- finden. Die offenen Sprech- stunden der Beratungsstel-
len in Kindertagesstätten, sind weiterhin Bestandteil der An- gebote für alle Familien.
Die Broschüre „Familie Aktiv“
ist nach den Winterferien über die Kindertagesstätten, Grund- schulen, teilnehmenden Arzt- praxen erhältlich und kann über die Internetseite der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich www.familie.bernka- stel-wittlich.de herunterge- laden werden. Auf Wunsch sendet die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich die Bro- schüre „Familie Aktiv“ auch nach Hause. Anfragen nimmt Stephan Rother, Kreisverwal- tung Bernkastel-Wittlich, Kin- derschutz, Kurfürstenstr. 16 54516 Wittlich, E-Mail: Ste- phan.Rother@Bernkastel- Wittlich.de, Tel.: 06571/14- 2220, Fax: 06571/14-42220 gerne entgegen.
Am Sonntag, den 17. Janu- ar findet um 15:30 Uhr im Ni- kolaus von Kues Gymnasium Bernkastel-Kues ein Vorberei- tungskonzert der Musikschu- le des Landkreises Bernka- stel-Wittlich zum diesjährigen Regionalwettbewerb „Jugend musiziert“ statt.
Schülerinnen und Schüler stellen ihre Wettbewerbs- Programme vor, die Kompo- sitionen verschiedener Stile- pochen beinhalten. Zu hören sind Solobeiträge für Akkor-
„Jugend musiziert“-Vorbereitungskonzert der Musikschule des Landkreises
deon, Violoncello, Percussion/
Mallets und Gesang (Pop).
Der Regionalwettbewerb fin- det am 30. und 31. Januar in der Karl-Berg Musikschule in Trier statt. Interessierte Be- sucher sind herzlich willkom- men, der Eintritt ist frei.
Infos unter. Musikschule des
Landkreises Bernkastel-Witt-
lich, Kurfürstenstr. 16, 54516
Wittlich, Tel.: 06571/14-2398
und 14-2333 sowie unter
www.musikschule.bernkastel-
wittlich.de
Unter dem Motto „Zu Hau- se alt werden“ prämiert der Landkreis Bernkastel-Wittlich regelmäßig Initiativen, die sich dafür einsetzen, dass unsere auf Hilfe angewiesenen Mit- bürgerinnen und Mitbürger in das soziale Dorfgeschehen eingebunden bleiben und im Alltag Unterstützung finden.
Ziel ist es, möglichst wohnort- nahe Hilfsangebote anbieten zu können, auf die im Alter, bei Krankheit oder bei Behin- derung für einen langen und selbständigen Verbleib im ei- genen Zuhause zurückgegrif- fen werden kann.
Ideenwettbewerbe dienen dabei als Rahmen, um den Auf- und Ausbau sozialer Hil- fen in den Orts- und Ver- bandsgemeinden des Land- kreises gezielt zu fördern. Im aktuell vierten Ideenwettbe- werb wurden zwölf Angebote eingebracht, die in einer feier- lichen Veranstaltung zur Preis- verleihung zu Beginn des neu- en Jahres 2016 ausgezeichnet und vorgestellt werden:
• Seniorenmusikorchester, Monzelfeld
• Seniorensportgruppe, Longkamp
• Hoxeler Luft, Morbach-Hoxel
• Frauenkaffee, Hupperath
• Seniorengruppe, Plein
• Heimat mit Zukunft, Reil
• Zuhause leben bis zu- letzt, Wittlich
• Seniorensportgruppe Monzelfeld
• Spielenachmittag, Kaffee- klatsch, Traben-Trarbach
• Senioren Sing- und Be-
wegungskreis, Wittlich-Lüxem
• Monatlicher Senioren- treff, Morbach
• Generationentanzgruppe e.V., Morbach
Landrat Gregor Eibes lädt alle an der sozialen Dorfentwick- lung interessierten Bürge- rinnen und Bürger am Diens- tag, den 19.01.2016, um 18:00 Uhr, in die Kreisver- waltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516
Wittlich zur Preisverleihung ein. Neben dem feierlichen Akt der Würdigung der Men- schen, die hinter den Hilfs- angeboten stehen und sich für ein lebendiges Miteinan- der in unseren Dörfern und Städten einsetzen, soll in der Veranstaltung aufgezeigt wer- den, an wen sich ältere Bürge- rinnen und Bürger bei Bedarf wenden können. Örtlichen Initiativen und Vereinen, die sich in ihren Ortsgemeinden für ein „Zu Hause alt werden“
einsetzen möchten, bietet die Veranstaltung zudem Anre- gung zur Nachahmung.
Die Teilnahme an der Ver- anstaltung ist kostenlos. Zur besseren Planung werden An- meldungen erbeten an Mirko Nagel, Tel.: 06571/14-2408, Fax. 06571/14-42408, E-Mail:
Mirko.Nagel@Bernkastel- Wittlich.de. Weitergehende Informationen zum Ideen- wettbewerb „Zu Hause alt werden“ finden Interessierte auch im Internet: www.bern- kastel-wittlich.de/zuhause- alt-werden.html
Auch in diesem Jahr findet im Landkreis Bernkastel-Wittlich ein Sprachaustauschprojekt mit Kindern und Jugendlichen aus dem Großherzogtum Luxemburg statt. Mit dabei sein können alle Kinder und Jugendlichen aus den Land- kreisen im Alter von 12 bis 15 Jahren.
Schon seit vielen Jahren orga- nisiert die Jugendförderung des Landkreises Bernkastel- Wittlich in Zusammenarbeit mit der Association de Soutien aux Travailleurs Imigrés (ASTI) aus Luxemburg diese Interkul-
turelle Begegnung von Kin- dern und Jugendlichen. Der Sprachaustausch bietet nicht nur den Kindern und Jugend- lichen, sondern der ganzen Familie die Gelegenheit, unse- re Nachbarn und deren kultu- relle Besonderheiten und das Großherzogtum Luxemburg vielleicht mal anders als bis- her kennen zu lernen.
Der Sprachaustausch gliedert sich in zwei Teile: In der Zeit vom 2. bis 10. April 2016 wer- den die luxemburgischen Kin- der und Jugendlichen ihre gleichaltrigen Austauschpart-
Interkulturelle Begegnung von Kindern und Jugendlichen aus Luxemburg und Deutschland
ner in deren Familien besu- chen. Der Aufenthalt in der Gastfamilie, sowie die Teil- nahme am Schulalltag und die gemeinsame Freizeitgestal- tung bieten Möglichkeiten, einander besser kennen zu lernen und erste kulturelle Unterschiede zu entdecken.
Der zweite Teil des Austausch- projektes wird vom 26. bis 29. Mai 2016 stattfinden. Die Kinder und Jugendlichen aus den Landkreisen werden zu- sammen mit ihren Austausch- partner vier Tage in einer Ju- gendherberge verbringen und
durch verschiedene Aktivi- täten Luxemburg und dessen kulturellen Besonderheiten entdecken.
Die Teilnehmerzahl ist aus or- ganisatorischen Gründen auf maximal 15 Teilnehmende beschränkt. Weitere Infor- mationen und Anmeldefly- er erhalten Interessierte bei der Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich, Kreisjugendpfle- ger Peter Caspers, Telefon 06571/ 14-2389 oder E-Mail:
jugend@bernkastel-wittlich.
de. Anmeldeschluss ist der
05.02.2016.
Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen
Diese öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html bzw. www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html.
Vollzug des Landesjagdgesetzes Abgrenzung der Rotwildhegegemein- schaft Morbach im Rotwildbewirt- schaftungsbezirk Saar-Hochwald Bekanntmachung der oberen Jagdbe- hörde
Die Zentralstelle der Forstverwal- tung - obere Jagdbehörde - , Le Quar- tier Hornbach 9, 67433 Neustadt, er- lässt als zuständige Behörde gemäß § 14 Abs. 4 Landesjagdverordnung fol- gende Allgemeinverfügung zur Ab- grenzung einer Rotwildhegegemein- schaft:
I. Abgrenzung
Aufgrund § 13 Abs. 2 Landesjagdge- setz (LJG) und § 14 Landesjagdver- ordnung (LJVO) erfolgt innerhalb des Rotwildbewirtschaftungsbezirks Saar- Hochwald die Abgrenzung der Rot- wildhegegemeinschaft Morbach un- ter Zuordnung folgender Jagdbezirke gemäß Anlage 1. Die jagdausübungs- berechtigten Personen dieser Jagdbe- zirke bilden gem. § 13 Abs. 2 LJG die Hegegemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
II. Aufsichtsbehörde
Zuständige Behörde als Aufsichtsbe- hörde ist die untere Jagdbehörde der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich.
III. Bekanntgabe
Diese Allgemeinverfügung gilt gem. § 41 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfah- rensgesetz am auf die öffentliche Be- kanntmachung folgenden Tag als be- kannt gegeben.
IV. Begründung
Zum Zweck der jagdbezirksübergrei- fenden Bejagung und Hege des Rot- wildes nach einheitlichen Grundsät- zen sind nach § 13 Abs. 2 LJG in den Rotwildbewirtschaftungsbezirken He- gegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts zu bilden. Ziel der Abgrenzung ist es, eine zweck- mäßige räumliche Voraussetzung für das jagdbezirksübergreifende Zu- sammenwirken der jagdausübungs- berechtigten Personen zur lebens- raumangepassten Bewirtschaftung des Rotwildes zu schaffen. Mitglieder der Hegegemeinschaft sind gemäß § 13 Abs. 2 LJG die jagdausübungsbe- rechtigten Personen der Jagdbezirke innerhalb der Hegegemeinschaft. Die Abgrenzung der Hegegemeinschaften erfolgt gemäß § 14 Abs. 1 LJVO un- ter der jagdbezirksweisen Zuord- nung der innerhalb der Grenzen des Bewirtschaftungsbezirkes liegenden Grundflächen durch die obere Jagd- behörde nach Anhörung der unteren Jagdbehörden. Die betroffenen un-
teren Jagdbehörden bei den Kreisver- waltungen Bernkastel-Wittlich und Birkenfeld haben unter Beratung der Kreisjagdmeisterin und des Kreisjagd- meisters der vorliegenden Abgren- zung zugestimmt. Die Kriterien der Zuordnung waren neben der Zahl der Jagdbezirke die Struktur und Quali- tät des Lebensraums sowie natürliche und künstliche Barrieren unter Einhal- tung der Jagdbezirksgrenzen. Die für Rotwild gemäß § 14 Abs. 3 LJVO gefor- derte Mindestgröße von 5.000 ha für eine Hegegemeinschaft wird erreicht.
Die Hegegemeinschaft untersteht der Staatsaufsicht. Aufsichtsbehörde ist gemäß § 13 Abs. 5 LJG die zustän- dige Behörde; dies ist nach § 44 Abs. 2 LJG die untere Jagdbehörde, in deren Bereich die Hegegemeinschaft liegt.
Nachdem sich die Hegegemeinschaft über das Gebiet mehrerer unterer Jagdbehörden erstreckt, ist gem. § 13 Abs. 5 LJG die zuständige Aufsichtsbe- hörde durch die obere Jagdbehörde zu bestimmen. Als zuständige Aufsichts- behörde wird die untere Jagdbehörde der Kreisverwaltung Bernkastel-Witt- lich bestimmt. Der Zuständigkeits- bereich der Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich umfasst den nach Fläche größten Teil der Rotwildhegegemein- schaft Morbach. Nach § 41 Abs. 3 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz darf eine Allgemeinverfügung auch dann öffentlich bekannt gegeben werden, wenn eine Bekanntgabe an die Betei- ligten nicht zielführend ist. Die öffent- liche Bekanntgabe als Allgemeinver- fügung ist geboten, da z.B. im Laufe des Verfahrens Wechsel bei den jagd- ausübungsberechtigten Personen ein- treten können. Die Bekanntgabe der Allgemeinverfügung erfolgt entspre- chend der im Verwaltungsverfah- rensgesetz eingeräumten Möglichkeit nach § 41 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungs- verfahrensgesetz an dem auf die öf- fentliche, ortsübliche Bekanntma- chung folgenden Tag.
V. Hinweise
Die jagdausübungsberechtigten Per- sonen der betroffenen Jagdbezirke bilden eine Körperschaft des öffent- lichen Rechts. Nachdem die Abgren- zungsverfügung bestandskräftig ist, wird die Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich als zuständige Aufsichtsbe- hörde eine Person mit der vorüberge- henden Geschäftsführung und mit der Einberufung einer konstituierenden Versammlung der Hegegemeinschaft beauftragen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Abgrenzungsverfü- gung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch er- hoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Zentralstelle der Forstverwal- tung, Le Quartier Hornbach 9, 67433 Neustadt, schriftlich oder zur Nieder- schrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegan- gen ist.
Neustadt, den 28.12.2015 Im Auftrag
gez. Marco Sergi
Anlage 1: Übersicht der zugeordneten Jagdbezirke
Anlage 1 zur Abgrenzungsverfü- gung der Rotwildhegegemeinschaft Morbach
Zugeordnete Jagdbezirke:
Brauneberg II Burgen Deuselbach Gonzerath EJB FA Idarwald Gornhausen Gornhausen EJB Gräfendhron Hochscheid Horath
Horath-Papiermühle EJB FA Traben- Trabach
Horbruch
Horbruch EJB Krummenau Merschbach Monzelfeld EJB Monzelfeld Nord Monzelfeld Ost Monzelfeld West
Morbach-Energielandschaft Morbach-Bischofsdhron Morbach-Gonzerath Morbach-Gutenthal-Hoxel-Odert Morbach-Haag
Morbach-Heinzerath-Elzerath Morbach-Hinzerath Morbach-Hundheim I Morbach-Hundheim II Morbach-Hunolstein Morbach-Merscheid Morbach-Morbach Morbach-Morscheid-Riedenburg Morbach-Rapperath Morbach-Weiperath Morbach-Wenigerath Morbach-Wolzburg Piesport I Piesport II
Ranzenkopf EJB FA Idarwald Veldenz EJB Veldenz I Veldenz II
Veldenzer Hammer EJB FA Traben-Tra- bach
Wintrich EJB Wintrich I
Vollzug des Landesjagdgesetzes Abgrenzung der Rotwildhegegemein- schaft Idarwald im Rotwildbewirt- schaftungsbezirk Saar-Hochwald Bekanntmachung der oberen Jagdbe- hörde
Die Zentralstelle der Forstverwaltung - obere Jagdbehörde - , Le Quartier Hornbach 9, 67433 Neustadt, erlässt als zuständige Behörde gemäß § 14 Abs. 4 Landesjagdverordnung (LJVO) folgende Allgemeinverfügung zur Ab- grenzung einer Rotwildhegegemein- schaft:
I. Abgrenzung
Aufgrund § 13 Abs. 2 Landesjagdge- setz (LJG) und § 14 LJVO erfolgt inner- halb des Rotwildbewirtschaftungsbe- zirks Saar-Hochwald die Abgrenzung der Rotwildhegegemeinschaft Idar- wald unter Zuordnung folgender Jagd- bezirke gemäß Anlage 1. Die jagdaus- übungsberechtigten Personen dieser Jagdbezirke bilden gem. § 13 Abs. 2 LJG die Hegegemeinschaft als Körper- schaft des öffentlichen Rechts.
II. Aufsichtsbehörde
Zuständige Behörde als Aufsichtsbe- hörde ist die untere Jagdbehörde der Kreisverwaltung Birkenfeld.
III. Bekanntgabe
Diese Allgemeinverfügung gilt gem. § 41 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfah- rensgesetz am auf die öffentliche Be- kanntmachung folgenden Tag als be- kannt gegeben.
IV. Begründung
Zum Zweck der jagdbezirksübergrei- fenden Bejagung und Hege des Rot- wildes nach einheitlichen Grundsät- zen sind nach § 13 Abs. 2 LJG in den Rotwildbewirtschaftungsbezirken He- gegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts zu bilden. Ziel der Abgrenzung ist es, eine zweck- mäßige räumliche Voraussetzung für das jagdbezirksübergreifende Zu- sammenwirken der jagdausübungs- berechtigten Personen zur lebens- raumangepassten Bewirtschaftung des Rotwildes zu schaffen. Mitglieder der Hegegemeinschaft sind gemäß § 13 Abs. 2 LJG die jagdausübungsbe- rechtigten Personen der Jagdbezirke innerhalb der Hegegemeinschaft. Die Abgrenzung der Hegegemeinschaften erfolgt gemäß § 14 Abs. 1 LJVO un- ter der jagdbezirksweisen Zuord- nung der innerhalb der Grenzen des Bewirtschaftungsbezirkes liegenden Grundflächen durch die obere Jagd- behörde nach Anhörung der unteren Jagdbehörden. Die betroffenen un- teren Jagdbehörden bei den Kreis-
verwaltungen Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld und Rhein-Hunsrück-Kreis haben unter Beratung der Kreisjagd- meister der vorliegenden Abgren- zung zugestimmt. Die Kriterien der Zuordnung waren neben der Zahl der Jagdbezirke die Struktur und Quali- tät des Lebensraums sowie natürliche und künstliche Barrieren unter Einhal- tung der Jagdbezirksgrenzen. Die für Rotwild gemäß § 14 Abs. 3 LJVO ge- forderte Mindestgröße von 5.000 ha für eine Hegegemeinschaft wird er- reicht. Die Hegegemeinschaft unter- steht der Staatsaufsicht. Aufsichtsbe- hörde ist gemäß § 13 Abs. 5 LJG die zuständige Behörde; dies ist nach § 44 Abs. 2 LJG die untere Jagdbehörde, in deren Bereich die Hegegemeinschaft liegt. Nachdem sich die Hegegemein- schaft über das Gebiet mehrerer un- terer Jagdbehörden erstreckt, ist gem.
§ 13 Abs. 5 LJG die zuständige Auf- sichtsbehörde durch die obere Jagd- behörde zu bestimmen. Als zustän- dige Aufsichtsbehörde wird die untere Jagdbehörde der Kreisverwaltung Bir- kenfeld bestimmt. Der Zuständigkeits- bereich der Kreisverwaltung umfasst den nach Fläche größten Teil der Rot- wildhegegemeinschaft Idarwald. Nach
§ 41 Abs. 3 Satz 2 Verwaltungsverfah- rensgesetz darf eine Allgemeinverfü- gung auch dann öffentlich bekannt gegeben werden, wenn eine Bekannt- gabe an die Beteiligten nicht zielfüh- rend ist. Die öffentliche Bekanntgabe als Allgemeinverfügung ist geboten, da z.B. im Laufe des Verfahrens Wech- sel bei den jagdausübungsberech- tigten Personen eintreten können. Die Bekanntgabe der Allgemeinverfügung erfolgt entsprechend der im Verwal- tungsverfahrensgesetz eingeräumten Möglichkeit nach § 41 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz an dem auf die öffentliche, ortsübliche Be- kanntmachung folgenden Tag.
V. Hinweise
Die jagdausübungsberechtigten Per- sonen der betroffenen Jagdbezirke bilden eine Körperschaft des öffent- lichen Rechts. Nachdem die Abgren- zungsverfügung bestandskräftig ist, wird die Kreisverwaltung Birkenfeld als zuständige Aufsichtsbehörde eine Person mit der vorübergehenden Ge- schäftsführung und mit der Einbe- rufung einer konstituierenden Ver- sammlung der Hegegemeinschaft beauftragen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Abgrenzungsverfü- gung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch er- hoben werden. Der Widerspruch ist bei der Zentralstelle der Forstverwal- tung, Le Quartier Hornbach 9, 67433
Neustadt, schriftlich oder zur Nieder- schrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegan- gen ist.
Neustadt, den 28.12.2015 Im Auftrag
gez. Marco Sergi
Anlage 1: Übersicht der zugeordneten Jagdbezirke
Anlage 1 zur Abgrenzungsverfügung der Rotwildhegegemeinschaft Idar- wald
Zugeordnete Jagdbezirke:
Allenbach Asbach Bruchweiler
Bruchweiler EJB FA Idarwald Hellertshausen
Hottenbach
Idarwald EJB FA Idarwald Kempfeld
Kempfeld-Mörschied EJB FA Idarwald Laufersweiler
Nationalpark (angrenzende Flächen außerhalb NLP)
Rother Rech EJB FA Idarwald Schauren
Sensweiler Stipshausen
Viergemeindewald EJB Vierherrenwald EJB Weitersbach
Wildenburg EJB NLP (nur außerhalb NLP)Wirschweiler-Langweiler
Vollzug des Landesjagdgesetzes Abgrenzung der Rotwildhegegemein- schaft Hermeskeil im Rotwild-bewirt- schaftungsbezirk Saar-Hochwald Bekanntmachung der oberen Jagdbe- hörde
Die Zentralstelle der Forstverwaltung - obere Jagdbehörde - , Le Quartier Hornbach 9, 67433 Neustadt, erlässt als zuständige Behörde gemäß § 14 Abs. 4 Landesjagdverordnung (LJVO) folgende Allgemeinverfügung zur Ab- grenzung einer Rotwildhegegemein- schaft:
I. Abgrenzung
Aufgrund § 13 Abs. 2 Landesjagdge- setz (LJG) und § 14 LJVO erfolgt inner- halb des Rotwildbewirtschaftungsbe- zirks Saar-Hochwald die Abgrenzung der Rotwildhegegemeinschaft Her- meskeil unter Zuordnung folgender
Jagdbezirke gemäß Anlage 1. Die jagd- ausübungsberechtigten Personen die- ser Jagdbezirke bilden gem. § 13 Abs.
2 LJG die Hegegemeinschaft als Kör- perschaft des öffentlichen Rechts.
II. Aufsichtsbehörde
Zuständige Behörde als Aufsichtsbe- hörde ist die untere Jagdbehörde der Kreisverwaltung Trier-Saarburg.
III. Bekanntgabe
Diese Allgemeinverfügung gilt gem. § 41 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfah- rensgesetz am auf die öffentliche Be- kanntmachung folgenden Tag als be- kannt gegeben.
IV. Begründung
Zum Zweck der jagdbezirksübergrei- fenden Bejagung und Hege des Rot- wildes nach einheitlichen Grundsät- zen sind nach § 13 Abs. 2 LJG in den Rotwildbewirtschaftungsbezirken He- gegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts zu bilden. Ziel der Abgrenzung ist es, eine zweck- mäßige räumliche Voraussetzung für das jagdbezirksübergreifende Zu- sammenwirken der jagdausübungs- berechtigten Personen zur lebens- raumangepassten Bewirtschaftung des Rotwildes zu schaffen. Mitglieder der Hegegemeinschaft sind gemäß § 13 Abs. 2 LJG die jagdausübungsbe- rechtigten Personen der Jagdbezirke innerhalb der Hegegemeinschaft. Die Abgrenzung der Hegegemeinschaften erfolgt gemäß § 14 Abs. 1 LJVO un- ter der jagdbezirksweisen Zuord- nung der innerhalb der Grenzen des Bewirtschaftungsbezirkes liegenden Grundflächen durch die obere Jagd- behörde nach Anhörung der unteren Jagdbehörden. Die betroffenen un- teren Jagdbehörden bei den Kreisver- waltungen Trier-Saarburg und Bern- kastel-Wittlich haben unter Beratung der Kreisjagdmeister und nach Ab- stimmung mit der Rotwildhegege- meinschaft Osburg-Saar der vorlie- genden Abgrenzung zugestimmt. Die Kriterien der Zuordnung waren neben der Zahl der Jagdbezirke die Struktur und Qualität des Lebensraums sowie natürliche und künstliche Barrieren unter Einhaltung der Jagdbezirksgren- zen. Die für Rotwild gemäß § 14 Abs.
3 LJVO geforderte Mindestgröße von 5.000 ha für eine Hegegemeinschaft wird erreicht. Die Hegegemeinschaft untersteht der Staatsaufsicht. Auf- sichtsbehörde ist gemäß § 13 Abs.
5 LJG die zuständige Behörde; dies ist nach § 44 Abs. 2 LJG die untere Jagd- behörde, in deren Bereich die Hege- gemeinschaft liegt. Nachdem sich die Hegegemeinschaft über das Gebiet mehrerer unterer Jagdbehörden er- streckt, ist gem. § 13 Abs. 5 LJG die zu-
ständige Aufsichtsbehörde durch die obere Jagdbehörde zu bestimmen.
Als zuständige Aufsichtsbehörde wird die untere Jagdbehörde der Kreis- verwaltung Trier-Saarburg bestimmt.
Der Zuständigkeitsbereich der Kreis- verwaltung umfasst den nach Fläche größten Teil der Rotwildhegegemein- schaft Hermeskeil. Nach § 41 Abs. 3 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz darf eine Allgemeinverfügung auch dann öffentlich bekannt gegeben wer- den, wenn eine Bekanntgabe an die Beteiligten nicht zielführend ist. Die öffentliche Bekanntgabe als Allge- meinverfügung ist geboten, da z.B.
im Laufe des Verfahrens Wechsel bei den jagdausübungsberechtigten Per- sonen eintreten können. Die Bekannt- gabe der Allgemeinverfügung erfolgt entsprechend der im Verwaltungsver- fahrensgesetz eingeräumten Möglich- keit nach § 41 Abs. 4 Satz 4 Verwal- tungsverfahrensgesetz an dem auf die öffentliche, ortsübliche Bekanntma- chung folgenden Tag.
V. Hinweise
Die jagdausübungsberechtigten Per- sonen der betroffenen Jagdbezirke bilden eine Körperschaft des öffent- lichen Rechts. Nachdem die Abgren- zungsverfügung bestandskräftig ist, wird die Kreisverwaltung Trier-Saar- burg als zuständige Aufsichtsbehörde eine Person mit der vorübergehenden Geschäftsführung und mit der Einbe- rufung einer konstituierenden Ver- sammlung der Hegegemeinschaft be- auftragen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Abgrenzungsverfü- gung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch er- hoben werden. Der Widerspruch ist bei der Zentralstelle der Forstverwal- tung, Le Quartier Hornbach 9, 67433 Neustadt, schriftlich oder zur Nieder- schrift einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Wider- spruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Be- hörde eingegangen ist.
Neustadt, den 28.12.2015 Im Auftrag
gez. Marco Sergi
Anlage 1: Übersicht der zugeordneten Jagdbezirke
Anlage 1 zur Abgrenzungsverfügung der Rotwildhegegemeinschaft Her- meskeil
Zugeordnete Jagdbezirke:
Beuren I -Hochwald
Beuren II -Prosterath Damflos EJB FA Hochwald
Dollberg EJB Nationalpark (teilweise) Forstelbach EJB FA Hochwald Geisfeld I
Geisfeld II Hermeskeil I Hermeskeil II Hermeskeil III Hermeskeil IV Hilscheid
Hinzert-Pölert Malborn Malborn EJB I Malborn EJB II Rascheid
Thalfang-Bäsch
Thiergarten EJB FA Hochwald Züsch
Züsch EJB FA Hochwald
Gutachterausschuss für Grundstücks- werte für den Bereich Westeifel-Mo- sel
Geschäftsstelle beim Vermessungs- und Katasteramt Westeifel-Mosel Im Viertheil 24
54470 Bernkastel-Kues
Bekanntmachung über die Ermitt- lung der Bodenrichtwerte für den Be- reich Westeifel-Mosel
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) wird bekannt gemacht, dass der Gutachterausschuss für Grund- stückswerte für den Bereich Westei- fel-Mosel zum Stichtag 01.01.2016 Bodenrichtwerte für Bauflächen, für landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie für Waldflächen abgeleitet hat.
Für die noch nicht abgeschlossenen förmlich festgelegten Sanierungs- gebiete hat der Gutachterausschuss Bodenrichtwerte ermittelt, die den besonderen sanierungsrechtlichen Bestimmungen entsprechen und auf den sanierungsunbeeinflussten Grundstückszustand abstellen. Für die Bereiche der Stadt Wittlich „Am Rotenberg“ und „Ehemalige Franzö- sische Schule“ und für den Bereich der Stadt Bitburg „Alte Kasene“ sind die Bodenrichtwerte auf den sanie- rungsbeeinflussten Grundstückszu- stand abgestellt.
Auskünfte über die Bodenricht-
werte können an jedermann von den Servicestellen des Verm. und Katasteramtes Westeifel-Mosel in Bernkastel-Kues, Im Viertheil 24, Zim- mer 35/36, Tel. 06531/5017-1112 und 1157, und im Dienstort Daun, Berliner Straße 2, Zimmer 2, Tel. 06531/5017- 2223 und 2257, sowie den Ser- vicestellen bei der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, Teichstraße 16, Tel.
06531/5017-2240 und 2259, und der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Willy- Brand-Platz 1, Tel. 06531/5017-1143 und 1161 (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und nach Vereinbarung) erteilt werden.
Die mündlichen Auskünfte beschrän- ken sich auf Durchschnittswerte der jeweiligen Gemeinden. Schriftliche Auskünfte werden in Form eines Aus- zuges aus der Bodenrichtwertkar- te (zonen- und grundstücksbezogen) bzw. aus einer überregionalen Zu- sammenstellung der Bodenrichtwerte mit entsprechenden Erläuterungen erteilt. Die Kostenpflicht der schrift- lichen Auskünfte richtet sich nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen nach dem Bau- gesetzbuch (Besonderes Gebühren- verzeichnis) vom 14.06.2014 (GVBl. S.
87). Ferner werden die Daten auch im Internet (www.geoportal.rlp.de) ver- fügbar sein (jedoch erfolgt die dortige Bereitstellung erst zu einem späteren Zeitpunkt).
Die öffentliche Bekanntmachung im Internet nach § 27 a VwVfG (Verwal- tungsverfahrensgesetz) erfolgt un- ter http://www.vermkv.rlp.de/index.
php?id=7083.
Bernkastel-Kues, den 05.01.2016 gez. Rainer Thielges
-Vorsitzender des Gutachterausschusses-
Bekanntmachung der Kreisverwal- tung Bernkastel-Wittlich, Kurfürsten- straße 16, 54516 Wittlich, nach § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG (Bundes-Im- missionsschutzgesetz), § 21 a 9. BIm- SchV (Verordnung über das Geneh- migungsverfahren) sowie § 9 Abs. 2 UVPG (Gesetz über die Umweltver- träglichkeitsprüfung)
Die Kreisverwaltung Bernkastel-Witt- lich hat mit Bescheid vom 28.12.2015 an die ABO Wind AG, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden, die unter Ziffer
9, Nr. 1 im immissionsschutzrecht- lichen Genehmigungsbescheid vom 17.12.2015 (Az.: 41-BIM 2013/0010) zur Errichtung von Windenergiean- lagen (WEA) des Typs Vestas V 112, Nennleistung 3,3 MW, Nabenhöhe 140 m, Rotordurchmesser 112 m, Ge- samthöhe 196 m, auf Grundstücken der Gemarkung Horath festgesetzte Nebenbestimmung geändert.
Der Änderungsbescheid mit Begrün- dung einschl. Rechtsbehelfsbeleh- rung liegt in der Zeit vom 18. Janu- ar 2016 bis einschl. 31. Januar 2016 bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, Dienstzimmer Erdgeschoss Neubau N 19 zur Einsichtnahme wäh- rend der Dienstzeiten (Mo-Fr.: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Mo.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr und Do.: 14:00 – 18:00 Uhr) aus.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Per- sonen, die keine Einwendungen erho- ben haben, als zugestellt.
Wittlich, den 06. Januar 2016 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich i.V. Hermann Brück
Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Bernkastel-Wittlic Am Montag, den 18.01.2016, fin- det um 14:30 Uhr, Kreisverwaltung, Großer Sitzungssaal (N 8) in Wittlich eine öffentliche und eine nichtöffent- liche Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Bernkastel-Wittlich statt.
TAGESORDNUNG
A. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
Bekanntmachung nach dem Grundstückverkehrsgesetz
Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:
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Bernkastel Unter Brauneserweg Landwirtschaftsfläche 0,1017 ha Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirt- schaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 25.01.2016 schriftlich mitzuteilen.
Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen
Diese öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html bzw. www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html.
1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen
2.1 Normenkontrollanträge gegen das Landesfinanzausgleichsge- setz in Verbindung mit dem Lan- deshaushaltsgesetz 2014/2015 3. Vergaben
3.1 Ausbau der K 116/ 117 in der OD Deuselbach
- Auftragsvergabe -
3.2 Erneuerung von naturwissen- schaftlichen Räumen an der Re- alschule plus Manderscheid und am Nikolaus von Kues Gymnasi- um Bernkastel-Kues
- Auftragsvergaben -
4. Baufortschritt/Kostenstand der aktuellen Kreisstraßenbaumaß- nahmen
5. Energieagentur Region Trier GmbH
- Jahresabschluss 2014 6. Kommunales Investitionspro-
gramm 3.0 -Maßnahmenliste-
7. Eifel Tourismus GmbH - Wirt- schaftsplan für das Geschäfts- jahr 2016
8. Hunsrück-Touristik GmbH - Wirt- schaftsplan für das Geschäfts- jahr 2016
9. Eilentscheidung
- Einwerbung und Annahme ei- ner Spende
10. Verschiedenes
B. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
11. Mitteilungen
11.1 Mitteilung von Submissionser- gebnissen
12. Personalangelegenheiten 13. Vergaben
14. Verschiedenes Wittlich, 9. Januar 2016
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gez. Gregor Eibes, Landrat