Ausgabe 07/2015 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 10.02.2015
Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
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Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten
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Kreisnachrichten
Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Insgesamt 22 Schülerinnen und Schüler der Musikschule des Landkreises Bernkastel- Wittlich nahmen am diesjäh- rigen Regionalwettbewerb
„Jugend musiziert“ in Trier teil. Die jungen Musikerinnen und Musiker im Alter von acht bis 20 Jahre traten in den Wertungskategorien Blasin- strumente solo, Schlagzeug- Ensemble, Gesang (Musical), E-Bass (Pop) und Klavierbe- gleitung gegeneinander an.
Sieben erste Preise mit Wei- terleitung zum Landeswettbe- werb, fünf erste Preise ohne Weiterleitung, fünf zweite Preise sowie vier dritte Prei- se konnten sie sich erspie- len und damit die Erfolgsge- schichte der Musikschule des Landkreises der letzten Jah- re fortsetzen. Insgesamt nah- men 103 Musikerinnen und Musiker aus den Landkreisen Bitburg-Prüm, Vulkaneifel, Trier-Saarburg; Bernkastel- Wittlich und der Stadt Trier am Regionalwettbewerb teil.
Frank Wilhelmi, Leiter der Mu- sikschule des Landkreises, gra- tuliert den Schülerinnen und Schülern sowie deren Lehr- kräften ganz herzlich. Dank gilt auch den Eltern, die ihre Kin- der in vielfältiger Form in der Wettbewerbsvorbereitung un- terstützen.
Das Preisträgerkonzert, in dem die weitergeleiteten Erst- platzierten musizieren, findet am Sonntag, 15. März, 17 Uhr, im Rokokosaal des Kurfürst- lichen Palais in Trier statt. In- teressierte Zuhörerinnen und Zuhörer sind herzlich willkom- men. Der Landeswettbewerb findet vom 19. bis 22. März in Mainz statt.
Einige Preisträgerinnen und Preisträger sind auch im Rah- men eines Benefizkonzertes der Musikschule des Land- kreises am Sonntag, den 1.
März um 16 Uhr in der Kirche St. Paul in Wittlich zu hören.
Gesang (Musical)
• Nadine Benischek (Wittlich, AG V, Jahrg.
1997/1998): 1. Preis mit Weiterleitung zum Landes- wettbewerb
• Lucca Valerius (Plein, Kla- vierbegleitung)
Lehrkräfte: Thomas Siesseg- ger, Gesang; Ludmilla Alexand- rowa, Klavier
Blasinstrumente Solo
• Leonie Goergen (Plat-
Schülerinnen und Schüler der Musikschule des Landkreises wieder erfolgreich bei „Jugend musiziert“
ten), Klarinette (AG III, 2001/02): 1. Preis mit Wei- terleitung zum Landes- wettbewerb
Lehrkraft: Ulrich Junk
• Carolin Welter (Mehring), Posaune (AG V, 1997/98):
1. Preis mit Weiterleitung zum Landeswettbewerb Lehrkraft: Jochen Hofer
E-Bass (Pop)
• Julian Molitor (Kinheim, AG IV, Jahrg. 1999/2000):
1. Preis mit Weiterleitung zum Landeswettbewerb
• Fabian Badry (Flußbach, Schlagzeug-Begleitung) Lehrkräfte: Edgar Weidert, Bass; Ingo Esch, Schlagzeug
Schlagzeug- Ensemble
• Luca Kuhnen (Hetzerath), (AG IV, 1999/2000): 1.
Preis mit Weiterleitung zum Landeswettbewerb
• Leonie Schmidt (Lieser), Thomas Leonhard (Groß- littgen)
Lehrkraft: Dietmar Heidweiler
Blasinstrumente Solo
Querflöte
• Emely Steffgen (Sehlem, AG Ib, Jahrg. 2005/2006):
2. Preis
• Benedikt Schönhofen (Het- zerath, AG Ib) 2. Preis
Lehrkraft: Gerda Koppel- kamm-Martini
• Melina Follmann (Groß- littgen, AG II, Jahrg.
2003/2004): 2. Preis
• Marielena Bergweiler (Wittlich, AG III, Jahrg.
2001/2002): 3. Preis
• Alina Caspers (Wittlich, AG VI, Jahrg. 1994-1996): 3.
Preis
Lehrkraft: Christiane Ehses- Friedrich
Klarinette
• Maria Englich (Kinderbeu- ern, AG Ib nur bis Regio- nalwettbewerb möglich):
1. Preis
• Miriam Shamandy (Tritten- heim, AG IV): 3. Preis Lehrkraft: Ulrich Junk Saxophon
• Hanna Lützig (Kinheim, AG Ib nur bis Regionalwettbe- werb möglich) 1. Preis
• Meret Wolff (Hetzerath, AG V): 1. Preis
• (Lehrkraft: Stefan Barth)
• Johanna Berg (Hetzerath, AG V): 2. Preis
Lehrkraft: Ulrich Junk Posaune
• Robert Englich (Kinderbeu- ern, AG III): 1. Preis
• Daniel Jakobi (Sehlem, AG IV): 2. Preis
• Klaus Jakob Vleeming (Brauneberg, AG V): 3.
Preis
Lehrkraft: Jochen Hofer
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Wer die lokale Geschichte er- forscht oder sich über einen Aspekt des Landkreises in- formieren möchte, wird stets schnell auf die Kreisjahrbü- cher Bernkastel-Wittlich sto- ßen. Mehr als 3.300 Beiträ- ge enthalten die 39 Ausgaben des Kreisjahrbuches, darun- ter vor allem lokalhistorische Artikel. Sie werden ergänzt durch aktuelle Berichte, Ge- schichten, Erzählungen und persönliche Erinnerungen, Gedichte und Anekdoten, Mundarttexte, Naturschilde- rungen, Artikel zu kulturellen Ereignissen, Künstlerbiogra- fien und spannende Lebens- berichte über Menschen im Landkreis. Zeitgeschichtlich interessant sind die Jahres- chroniken der Verbandsge- meinden und des Landkreises.
Eine wahre Fundgrube stellen die Schwerpunkte der einzel- nen Kreisjahrbuch-Ausgaben dar.Doch wie findet man in den 39 Ausgaben des Kreisjahr- buchs den passenden Beitrag heraus? Die Bibliografie der
Kreisjahrbücher von 1977 bis 2013 macht dies möglich. Ge- ordnet nach vielen Sachge- bieten, nach Orten, Personen, Autorinnen/Autoren bietet die Bibliografie einen optima- len Überblick über alle Bei- träge und ermöglicht zudem problemlos textübergreifend das Auffinden einzelner Bei- träge durch das Volltext-Such- feld des PDF-Dokuments.
Lehrer, Studenten, Schüler und Forschende, Kultur- und Literaturfreunde und alle am Landkreis Interessierte kön- nen zu unterschiedlichsten Themen aus vielen Bereichen des Landkreises Informati- onen finden. Besonders Ort- chronisten und allen, die über Heimatgeschichte for- schen, ist die Kreisjahrbuch- Bibliografie ein unentbehr- liches Hilfsmittel.
Unter www.kreisarchiv.bern- kastel-wittlich.de steht die aktualisierte Bibliografie der Kreisjahrbücher von 1977 bis 2013 zum Recherchieren und Herunterladen als PDF-Datei zur Verfügung.
Bibliografie der
Kreisjahrbücher aktualisiert
Im MehrGenerationenHaus in Wittlich findet am Sams- tag, 14. März und Samstag, 28. März jeweils von 9.00 bis 17.30 Uhr das nächste Vorbe- reitungsseminar für Pflegeel- tern statt. Unter der Leitung von J. Kern und A. Bahner rich- tet sich dieses Angebot an alle Personen und Paare, die sich mit dem Gedanken auseinan- der setzen, Pflegeeltern zu werden.
Überforderung, Schicksals- schläge, psychische Probleme oder Krankheiten können dazu führen, dass ein Kind oder Ju- gendlicher vorübergehend oder länger nicht bei seinen Eltern bleiben kann. Für man- che ist es dann eine gute Lö-
sung, in einer Pflegefamilie zu leben, in der sie Liebe und Zu- wendung erfahren, aber auch einen geregelten Rahmen, in- dem sich Kinder entfalten und entwickeln können.
Der Pflegekinderdienst in Koo- peration mit dem Fachbereich Jugend und Familie der Kreis- verwaltung Bernkastel-Witt- lich sucht fortlaufend Paare, die sich für Kinder engagieren möchten. Ziel des Seminars ist es, entsprechendes Hinter- grundwissen zu erwerben, um eine gute Entscheidung tref- fen zu können. Informationen, Vorgespräch und Anmeldung unter Tel.: 06571/969262 oder E-Mail pflegekinderdienst@
dksb-wittlich.de.
Kindern eine Chance geben – Pflegeeltern werden
In den nächsten Tagen ver- sendet die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich die Ab- fallgebührenbescheide. Ab- gerechnet wird die Jahres- grundgebühr für das Jahr 2015. Wenn im Jahr 2014 Zu- satzentleerungen in Anspruch genommen worden sind, werden auch hierfür die Ge- bühren festgesetzt. Die Ab- fallgebühren sind zum 1. April 2015 in einer Summe zu zah- len. Im Falle von Zahlungs- schwierigkeiten sollte man sich mit dem Betrieb Abfall- wirtschaft bei der Kreisver- waltung Bernkastel-Wittlich in Verbindung setzen.
„Leider mussten die Abfallge- bühren aus Gründen der Ko- stendeckung zum Jahr 2015 um 11 bis 13 Prozent angeho- ben werden“, teilt die Leiterin des Abfallwirtschaftsbetriebes Ute Braun, mit. Letztmals hat- te eine Gebührenanpassung zum Jahr 2011 stattgefun- den, damals konnten etwas niedrigere Gebührensätze be- schlossen werden. Die jet- zigen Gebührensätze entspre- chen von der Höhe in etwa denen der Jahre 2009 und 2010. Deshalb ist Braun trotz
Gebührenerhöhung zufrie- den, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht stärker belastet werden als vor fünf Jahren.
Fragen zu den Abfallgebühren- bescheiden, zur An- und Ab- meldung und zum Tausch von Abfallbehältern sind an den Betrieb Abfallwirtschaft zu richten. Immer sind das Kassenzeichen (siehe Abfall- gebührenbescheid) und die siebenstellige Behälter-Nr. (si- ehe Aufkleber an der Seite der Mülltonne) anzugeben. Der Wechsel des Grundstücksei- gentümers oder die Erteilung eines Lastschriftmandats sind schriftlich mitzuteilen. Last- schriftmandate werden im Original mit Unterschrift be- nötigt.
Erfahrungsgemäß besteht in den ersten Tagen und Wochen nach der Zustellung der Abfall- gebührenbescheide ein hoher Beratungsbedarf. Der Betrieb Abfallwirtschaft bittet deshalb um Verständnis, wenn Warte- zeiten entstehen, weil die Te- lefonleitungen besetzt sind oder Bürgerinnen und Bürger sich vor Ort beraten lassen.
Die Ansprechpartner/-innen sind wie folgt zu erreichen:
Abfallgebühren moderat gestiegen
Verbandsgemeinde Wittlich-Land (nur frühere VG Wittlich-Land), Gemeinde Morbach:
Marlies Heinz, Tel.: 06571/14-2308, Fax: 06571/14-42308, E-Mail: Marlies.Heinz@Bernkastel-Wittlich.de
Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues:
Johannes Lehnert, Tel.: 06571/14-2335, Fax: 06571/14- 42335, E-Mail: Johannes.Lehnert@Bernkastel-Wittlich.de Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf,
Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, Verbandsgemeinde Wittlich-Land (nur frühere VG Manderscheid):
Bettina Zender, Tel.: 06571/14-2492, Fax: 06571/14-42492, E-Mail: Bettina.Zender@Bernkastel-Wittlich.de
Stadt Wittlich einschließlich Stadtteile sowie Fragen zum SEPA-Lastschriftmandat:
Heidi Skaley, Tel.: 06571/2453, Fax: 06571/14-42453, E-Mail: Heidi.Skaley@Bernkastel-Wittlich.de
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E rl ä ute runge n
zum
Abfallgebührenbescheid 2015
KREISVERWALTUNG BERNKASTEL-WITTLICH POSTFACH 1420 54504 WITTLICH
Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite des Abfallgebührenbescheides
Herrn
Max Mustermann Mustermannstraße 14 12345 Musterhausen
Verwaltungsgebäude: Kurfürstenstraße 16
Auskunft erteilt: Name , Vorname Sachbearbeiter(in) Zimmer - Nr.: Neubau – 3. OG – N 315-317 Telefon - Durchwahl: 06571/14-2…
Telefax: 06571/14-42…
E-Mail: Name.Vorname@Bernkastel-Wittlich.de Mein Zeichen: 41-53790-0123456789000
Datum: 20.02.2015
Kassenzeichen: 0123456789000 Bei Rückfragen und Zahlungen bitte angeben!
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
in den nächsten Tagen werden die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2015 versandt. Anhand dieses Musterbescheides möchten wir Ihnen die Abrechnung erläutern.
Bei Rückfragen und Zahlungen ist immer das Kassenzeichen anzugeben. Dieses finden Sie im Kästchen oben rechts unterhalb der Informationen zur Sachbearbeiterin bzw. zum Sachbearbeiter.
Erfahrungsgemäß besteht in den ersten Tagen und Wochen nach der Zustellung der Abfallgebührenbescheide ein hoher Beratungsbedarf. Wir bitten deshalb um Verständnis, wenn Wartezeiten entstehen, weil die Telefonleitungen besetzt sind oder vor Ort Kundinnen bzw. Kunden beraten werden.
Abfallgebührenbescheid
für das Grundstück: Mustermannstraße 14, 12345 Musterhausen
Gebühren für in Anspruch genommene Zusatzentleerungen im Jahr 2014
Behälter Zeitraum Zusatz- Gebühr je Betrag
entleerungen Zusatzentleerung
Nr. Bezeichnung von bis Anzahl
135.791 120l 01.01.2014 31.12.2014 5 4,00EUR 20,00EUR
246.810 240l 01.01.2014 31.12.2014 1 7,30EUR 7,30EUR
Abrechnung 2014: 27,30EUR
Im vorstehenden Block werden für jeden genutzten Behälter gesondert die im vergangenen Jahr (2014) in Anspruch genommenen Zusatzentleerungen abgerechnet. Die Höhe der Gebühr je Zusatzentleerung ist abhängig von der Größe des genutzten Abfallbehälters [s. zweite Spalte von links: Behälterbezeichnung]. Es werden die im Jahr 2014 geltenden Gebührensätze in Rechnung gestellt.
Über einen in der Mülltonne eingebauten Chip wird jede Leerung des Abfallbehälters während des Leerungsvorgangs am Müllfahrzeug elektronisch erfasst. Die Jahresgrundgebühr beinhaltet u. a. 12 Behälterleerungen. Weitere Leerungen gelten als Zusatzentleerungen [s. Spalte „Zusatzentleerungen Anzahl“]..
Lässt man den Behälter alle 4 Wochen leeren, so nimmt man im Laufe des Jahres eine Zusatzentleerung in Anspruch. Denn 52 Jahreswochen geteilt durch 4 entspricht 13 Leerungen.
Hat man keine Zusatzentleerungen durchführen lassen, weist die Abrechnung 0,00 EUR aus.
Bitte kontrollieren Sie die in Ihrem Abfallgebührenbescheid angegebene(n) Behälternummer(n) [s. linke Spalte in der vorstehenden bzw. nachfolgenden Tabelle] mit den Angaben des Informationsaufkleber , der sich an der Seite des
Abfallbehälters befindet. Im Bescheid werden die ersten sechs Ziffern der Behälternummer ausgewiesen. Auf dem Aufkleber ist die Behälternummer siebenstellig. Wichtig ist, dass die ersten sechs Ziffern übereinstimmen. Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte umgehend an die Kreisverwaltung.
Insbesondere bei Rückfragen zu Leerungen bitte immer zuvor die siebenstellige Behälternummer an der Tonnenseite ablesen!
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Jahresgrundgebühr für die Abfallentsorgung im Jahr 2015
Behälter Zeitraum Jahresgrund- Betrag
gebühr
Nr. Bezeichnung von bis Monate
135.791 120l 01.01.2015 31.12.2015 12 108,00EUR 108,00EUR
246.810 240l 01.01.2015 31.12.2015 12 175,20EUR 175,20EUR
Anforderung 2015: 283,20EUR
Die Jahresgrundgebühr ist jeweils für das laufende Kalenderjahr (2015) zu zahlen. .
Die Höhe der je Abfallbehälter zu zahlenden Jahresgrundgebühr richtet sich nach der Größe des genutzten Abfallbehälters [s.
zweite Spalte von links: Behälterbezeichnung]. Es werden die ab Januar 2015 geltenden Gebührensätze abgerechnet.
Die Jahresgrundgebühr umfasst insbesondere folgende Leistungen: die Vorhaltung der gesamten Abfallentsorgungseinrichtung und Bereitstellung der Abfallbehälter, die 12-malige Entleerung der Behälter sowie die Kosten für die Verwertung des
Restabfalls, die Sammlung und Verwertung von Sperrmüll, die Sammlung und Verwertung von Altpapier, die Sammlung und Entsorgung gefährlicher Abfälle (Problemmüll) sowie die Abgabe und Verwertung des an den Sammelstellen angedienten Grünschnitts. Da die Jahresgrundgebühr diese Leistungen im Gesamten beinhaltet, erfolgt keine Gebührenerstattung oder –ermäßigung im Falle, dass eine oder mehrere dieser Leistungen nicht in Anspruch genommen werden.
Kontoauszug
Abrechnung + Anforderung = Anforderung + offene Beträge = zu zahlen
2014 2015 gesamt (berücksichtigt bis
28.01.2015)
27,30 EUR 283,20 EUR 310,50 EUR 0,00 EUR 310,50 EUR
Der Kontoauszug weist in der 1. Spalte den Betrag aus für die Inanspruchnahme von Zusatzentleerungen aus der Abrechnung 2014 [s. 1. Block des Bescheides]. In der 2. Spalte wird die Anforderung 2015, also der Jahresgrundgebühren, aufgeführt. Beide Beträge zusammen ergeben die Anforderung gesamt [s. 3. Spalte].
Die Spalte „+ offene Beträge“ weist aus, wenn Sie sich noch mit Gebührenzahlungen im Rückstand befinden. Weist diese Spalte 0,00 EUR aus, so sind sämtliche Gebührenforderungen aus der Vergangenheit beglichen. Bitte beachten Sie. Die Bescheiderstellung benötigt einige Vorlaufzeit. Deshalb sind im Kontoauszug nur die bis zum 28.01.2015 geleisteten
Zahlungen berücksichtigt. Haben Sie nach diesem Datum noch Zahlungen auf Gebührenrückstände geleistet, so können Sie bei der nun anstehenden Gebührenzahlung den nach dem 28.01.2015 gezahlten Betrag in Abzug bringen. Bei Bankeinzug wird der gezahlte Betrag automatisch berücksichtigt.
Die letzte Spalte „= zu zahlen“ weist den zur Zahlung anstehenden Gebührenbetrag aus. Dieser Betrag errechnet sich aus der Addition der Spalte „Anforderung gesamt“ und der Spalte „+ offene Beträge“.
Bitte zahlen Sie zu dem nachfolgend aufgeführten Termin:
01.04.2015 310,50 EUR
Fällige Beträge werden aufgrund des vorliegenden SEPA-Mandates zum angegebenen Fälligkeitstag von folgendem Bankkonto eingezogen:
Kontoinhaber: Max Mustermann
IBAN: DE75587512309999999999
BIC: MALADE51BKS
Die Gläubiger-Identifikationsnummer lautet: DE71ZZZ00000192594
Ihre Mandatsreferenz lautet: 0123456789000001
Die Abfallgebührenzahlung ist zum 01.04.2015 fällig. Falls Gebührenrückstände bestehen, sind diese sofort zu begleichen.
Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung, Betrieb Abfallwirtschaft.
Liegt uns eine Einzugsermächtigung vor (wie vorstehend dargestellt), werden die Abfallgebühren zum 01.04.2015 von dem genannten Bankkonto eingezogen. Auf Ihrem Kontenauszug erscheinen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz.
Liegt uns noch keine Einzugsermächtigung vor, so bitten wir zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs um Erteilung eines SEPA- Lastschriftmandats. Die Person des Bescheidempfängers und des Kontoinhabers müssen identisch sein.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Abfallwirtschaftsbetrieb Bernkastel-Wittlich