Ausgabe 23/2015 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 02.06.2015
Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
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Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten
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Kreisnachrichten
Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Mit herausragenden Ergebnis- sen sind die Schülerinnen und Schüler der Musikschule des Landkreises Bernkastel-Witt- lich vom Bundeswettbewerb
„Jugend musiziert“ aus Ham- burg zurückgekehrt.
Die Posaunistin Carolin Welter (Lehrkraft: Jochen Hofer) aus Mehring erzielte dabei mit 25 von 25 möglichen Punkten und einem 1. Preis unter 20 Konkurrenten ein absolutes Spitzenergebnis. Damit konn- te sie den Erfolg aus dem Jahr 2012 (ebenfalls 1. Preis) wie- derholen und mehr als bestä- tigen.
Ebenfalls hervorragend prä- sentierte sich das Schlagzeug- Ensemble mit Luca Kuhnen (Hetzerath), Leonie Schmidt (Lieser) und Thomas Leon- hard (Großlittgen) mit einem 3. Preis unter 25 Mitkonkur- renten. Lehrer Dietmar Heid- weiler wies zudem darauf hin, dass das Ensemble den jüngsten Altersdurchschnitt in der Altersgruppe hatte.
Musikschule des Landkreises stellt wieder Bundessieger bei „Jugend musiziert“
Leonie Schmidt, Luca Kuhnen, Dietmar Heidweiler, Thomas Le- onhard (v.l.n.r.)
Carolin Welter
Die Musikschule gratuliert den Musikerinnen und Mu- sikern und ihren Lehrkräften ganz herzlich. Dank gilt auch den Eltern für die große Un- terstützung.
2015 zur Landesgartenschau nach Landau an. Die Besuche- rinnen erwartet ein vielfäl- tiges Programm an Aktions-, Gesprächs-, Informations- und Mitmachangeboten, die Ge- sundheit ganzheitlich zu be- trachten und zu erforschen.
Welche Lebensumstände be- günstigen ein gesundes Le- ben? Natürlich gilt es auch die Welt der Blumen und die Viel-
falt der Gärten zu entdecken.
Der Fahrpreis inklusiv Eintritt beträgt 30 Euro. Der Bus fährt um 7.30 Uhr ab Bitburg, be- ziehungsweise 8.00 Uhr ab Schweich/Lindenhof, Rück- fahrt erfolgt um 17 Uhr.
Anmeldung bei der Gleichstel- lungsbeauftragten Gabriele Kretz, Tel.: 06571/14-2255, E- Mail: Gabriele.Kretz@Bernka- stel-Wittlich.de.
Frauen-Bildungsfahrt zur Landesgartenschau nach Landau
Im Rahmen der Aktionswo- chen der Landesgartenschau zum Thema Gesundheit bie- ten die Gleichstellungsbeauf- tragten der Region Trier, Anne Hennen, Gabriele Kretz, Edith Peters und Marita Singh in Zu- sammenarbeit mit der Gleich- stellungsbeauftragten der Stadt Landau, Evi Julier, eine Informations- und Bildungs- fahrt am Dienstag, 30. Juni
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Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen
des Schuljahres 2014/2015, also mit Einrichtung der gymnasialen Ober- stufe, aufgelöst wird und zu diesem Zeitpunkt (01.08.15) die Schulträger- schaft auf den Landkreis Bernkastei- Wittlich übergehen soll. Der Kreistag des Landkreises Bernkastei-Wittlich hat mit Beschluss vom 02.09.2013 seine Zustimmung zur ersten Ände- rung der Schulverbandsordnung er- teilt. Die Gemeinde Morbach hat ihre Zustimmung mit Beschluss vom 05.09.2013 einstimmig erteilt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann inner- halb eines Monats nach Bekanntga- be Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist bei der Aufsichts- Bekanntmachung des Schulzweck-
verbandes IGS Morbach
Mit Bescheid vom 14.04.2015 hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirekti- on Trier zur Einrichtung einer gymna- sialen Oberstufe an der Integrierten Gesamtschule Morbach zum Schul- jahr 2015/2016 folgende Verfügung erlassen:
„Gemäß §§ 92 Abs. 5, 10 Abs. 6 Satz 2, 91 Abs. 2 Satz 2 des Schulgesetzes er- lasse ich auf Antrag des Schulträgers vom 19.03.2014 folgende Organisati- onsverfügung:
1. Zum 01.08.2015 wird an der Inte- grierten Gesamtschule Morbach eine gymnasiale Oberstufe mit den Jahr- gangsstufen 11 bis 13 eingerichtet.
Die Oberstufe nimmt ihren Unter- richtsbetrieb mit der 11. Jahrgangs- stufe zum Beginn des Schuljahres 2015/2016 auf.
2. Mit Einrichtung der gymnasialen Oberstufe geht die Trägerschaft der Integrierten Gesamtschule Morbach auf den Landkreis Bernkastei-Wittlich über (§ 80 Abs. 1 SchulG).
3. Für die pädagogische und organisa- torische Ausgestaltung der Oberstu- fe gelten die Landesverordnung über die gymnasiale Oberstufe (Mainzer Studienstufe) vom 21.07.2010 (GVBI.
S. 235) und die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Landesver- ordnung über die gymnasiale Ober- stufe (Mainzer Studien stufe) vom 26.06.2010 (Amtsblatt 2010, S 306) in der jeweiligen Fassung.
4. Im Übrigen wird Bezug genommen auf die Organisationsverfügung vom
30.04.2009.
Mit der Übertragung der Schulträger- schaft entfällt gemäß § 11 Abs. 3 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) die Aufga- be des Schulverbandes und die Errich- tungsbehörde hat den Schulverband aufzulösen. Es ergeht daher folgende weitere Organisationsverfügung:
Der Schulverband Integrierte Ge- samtschule Morbach ist mit Ablauf des 31.07.2015 aufgelöst. Die Auf- lösungsverfügung und der Tag der Wirksamkeit ist in den Bekanntma- chungsorganen der beteiligten Ge- bietskörperschaften auf deren Kosten bekanntzumachen (§ 11 Abs. 1 und Abs. 3 KomZG). Der Schulverband gilt nach seiner Auflösung als fortbeste- hend, soweit und solange der Zweck der Abwicklung es erfordert(§ 11 Abs.
4 KomZG).
Begründung:
Gemäß § 80 Abs. 1 SchulG kann die Schulbehörde (§ 97 Abs. 1 SchulG) die Schulträgerschaft für eine bestehen- de Schule auf einen anderen für die- se Schulart vorgesehenen Schulträger übertragen. Die Schulverbandsver- sammlung der Integrierten Gesamt- schule Morbach hat mit Beschluss vom 18.04.2014 die erste Änderung der Schulverbandsordnung beschlos- sen. Die erste Änderung der Schul- verbandsordnung trug insbesonde- re dem Umstand der Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe Rech- nung und sieht vor, dass der Schul- zweckverband spätestens mit Ende
und Dienstleistungsdirektion, Kur- fürstliches Palais, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier schriftlich oder zur Nie- derschrift einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form er- setzt werden. ln diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen.
Hierbei sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite http://
www.add.rlp.de/Elektronische-Kom- munikation/ ausgeführt sind.“
Morbach, den 18.05.2015 Schulzweckverband IGS Morbach Andreas Hackethal,
Verbandsvorsteher
Besuchen Sie uns im Internet:
www.Bernkastel-Wittlich.de
Der Beirat für Menschen mit Behinderungen setzt sich für die Belange und Interessen beeinträchtigter Menschen im Landkreis Bernkastel-Witt- lich ein. Auf seine Initiative hin können über die Kreis- verwaltung Bernkastel-Witt- lich Euro-WC-Schlüssel zur Nutzung von behindertenge- rechten Toiletten an öffent- lichen Autobahnen und in vielen Städten und Gemein- den Deutschlands und Eu- ropas bezogen werden. Mit dem Schlüssel können auch
manche Schranken geöff- net werden, die eine barrie- refreie Zufahrt auf öffentlich genutzten Grundstücken er- möglichen, die ansonsten ge- sperrt ist.
Der Euro-WC-Schlüssel kann zum Preis von 20 Euro an der Bürgerberatung der Kreis- verwaltung Bernkastel-Witt- lich, Tel.: 06571/142700, Fax:
06571/2500 unter folgenden Voraussetzungen erworben werden:
Vorlage des Schwerbehinder- tenausweises mit einem Grad
der Behinderung von minde- stens 70 Prozent und Merk- zeichen G oder wenn die Merkzeichen aG, B H, Bl im Schwerbehindertenausweis vermerkt sind. Unabhängig vom Grad der Behinderung liegen die Voraussetzungen bei folgenden Beeinträchti- gungen vor: Mulitpler Skle- rose, Colitis ulcerosa, Morbus Crohn, Blindheit, außerge- wöhnlicher Gehbehinderung, Rollstuhlfahrer, Schwerbehin- derte, die hilfsbedürftig sind.
Wer an einer dieser Krank-
heiten oder Behinderungen leidet und keinen Schwerbe- hindertenausweis hat bezie- hungsweise ein Grad der Be- hinderung von weniger als 70 Prozent besteht, kann dies auch mit Kopie eines Kran- kenhausberichts, eines At- testes des behandelnden Arztes oder ein vergleich- bares Dokument, aus dem die Art der Einschränkung ersichtlich ist sowie die Not- wendigkeit zur Nutzung einer behindertengerechten Toilet- te, nachweisen.
Einheitsschlüssel zur Nutzung von rund 9.000 behindertengerechten Toiletten
Bekanntmachung nach dem Grundstückverkehrsgesetz
Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:
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Pohlbach Im Mühlenberg Waldfläche 55,30 ar
Oberöfflingen Haspertal Landwirtschaftsfläche 67,71 ar Oberöfflingen Leisbüchel Landwirtschaftsfläche 144,31 ar Oberöfflingen auf Kutscheid Landwirtschaftsfläche 62,07 ar Oberöfflingen vor dem Aak Landwirtschaftsfläche 77,18 ar Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirt- schaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 15.06.2015 schriftlich mitzuteilen.
Diese öffentliche Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html.
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Auf dem Neumagener Plateau oberhalb der Mosel gibt es großflächig artenreiches Dau- ergrünland, das zum großen Teil vom Partnerbetrieb Na- turschutz Hof Kron der Fa- milie Berger bewirtschaftet wird. Beim Wiesenwettbe- werb 2013 wurde eine dieser Wiesen für ihren Artenreich- tum ausgezeichnet. Es wurden über 60 Gräser und Kräuter auf dieser Wiese festgestellt.
Diese Artenvielfalt gibt es nur bei einer extensiven Wirt- schaftsweise.
Am Freitag, den 12. Juni 2015 findet dort ein Wiesenrund- gang für jedermann und ein eEULLa-Kennarten-Exkursion.
Vormittags findet um 10 Uhr für interessierte Landwirte und Teilnehmer von Vertrags- naturschutzprogrammen des Landes eine sogenannte „Ken- nartenschulung“ statt. Dabei werden leicht erkennbare Blü-
tenpflanzen gezeigt und das Kennartenprogramm erklärt.
Bei Bedarf kann auch der Ja- kobs-Kreuzkraut-Versuch des DLR Eifel angeschaut werden.
Nachmittags um 14 Uhr gibt es einen Wiesenrundgang für jedermann. Dabei werden die Schönheit blütenreicher Schmetterlingswiesen ge- zeigt und deren ökologischer Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt erklärt. Treff- punkt ist die Grillhütte auf dem Neumagener Plateau (aus Neumagen kommend Richtung Hof Kron). Denken Sie an festes Schuhwerk und wetterfeste Kleidung.
Weitere Informationen erhal- ten Interessierte bei der Ver- tragsnaturschutzberaterin des Kreises Bernkastel-Wittlich Su- sanne Venz unter 06597/2022 oder E-Mail: susanne.venz@b- n-l.de . Die Veranstaltung ist kostenlos.
Rundgang über Schmetterlingswiesen
NACHRUF
Der Landkreis Bernkastel-Wittlich nimmt Abschied von
Manfred Loch aus Wittlich.
Herr Loch war von 1979 bis 1984 und von 1989 bis 1999 als Mitglied des Kreistages Bernkastel-Wittlich und verschie- dener seiner Ausschüsse ehrenamtlich tätig.
Während seines kommunalpolitischen Wirkens hat sich Herr Loch engagiert und uneigennützig für das Wohl und die Anliegen der Kreisbevölkerung eingesetzt. In Anerken- nung seiner besonderen Verdienste um das Gemeinwohl wurde er mit der Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz und mit der Besonderen Anerkennung des Landkreises Bernkastel-Wittlich ausgezeichnet.
Unsere Anteilnahme gilt seiner Familie.
Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Für den Landkreis Bernkastel-Wittlich Gregor Eibes
Landrat in einer Feierstunde im Kreis-
haus verabschiedete Landrat Gregor Eibes (r.) die langjäh- rige Mitarbeiterin Paula Neu- kirch (2.v.r.) in den Ruhestand.
Seit 1971 war Paula Neukirch beim Jugendamt, im zentra- len Schreibdienst, als Schul- sekretärin sowie in den Fach- bereichen Landwirtschaft und Weinbau, Bildung und Kultur und Finanzielle Hilfen für Fa-
milien tätig.
Der Landrat dankte der zu- künftigen Ruheständlern für ihr berufliches Engagement, ihre Zuverlässigkeit sowie für die langjährige Treue und wünschte ihr für die Zukunft alles Gute. Diesen Glückwün- schen schlossen sich Fachbe- reichsleiter Gerhard Letsch so- wie Gabriele Helfrich für den Personalrat an.
Mitarbeiterin der Verwaltung in Ruhestand verabschiedet
Sie sind aus ihrem Berufsleben ausgeschieden oder stehen kurz davor. Sie wollen nicht ra- sten, sondern ihren neuen Le- bensabschnitt aktiv angehen und ihr Erfahrungswissen und ihre Kompetenzen weiter ge- ben. Sie wollen gerne im Team und mit anderen Menschen ehrenamtlich arbeiten. Viele Beispiele kennen sie aus ihrer Nachbarschaft: Im Kindergar- ten, in der Schule, in der Arbeit mit Flüchtlingen, in der Nach- barschaftshilfe, beim Senioren- treff. Überall in diesen Initiati- ven sind die mittlerweile über 400 SeniorTrainerinnen und SeniorTrainer aktiv, die seit 13 Jahren ausgebildet werden. In unserem Kreis sind sie in der Ehrenamtagentur vernetzt.
Wenn auch sie eine neue He- rausforderung suchen, kön- nen sie sich in drei zweitägigen Modulen auf ihr bürgerschaft- liches Engagement mit The- men wie Gruppenpädagogik, Öffentlichkeitsarbeit, Projekt-
Qualifizierung zum SeniorTrainer
planung oder die Gewinnung von Mitstreitern vorbereiten.
Die Ausbildung findet vor Ort mit der Begegnungsstätte der Caritas als Anlaufstelle und in Kooperation mit der Kreisver- waltung Bernkastel-Wittlich, Akademie Kues und Ehrenam- tagentur Bernkastel-Wittlich an folgenden Terminen statt:
3. und 4. September, 1. und 2.
Oktober sowie 29. und 30. Ok- tober 2015. Der Startschuss zum Projekt fällt am 9. Juli mit einer Infoveranstaltung.
Interessenten melden sich bei an, entweder bei der Caritas:
kien.andrea@caritas-Wittlich.
de (Telefon 06571/915519);
der Akademie Kues: bischoff@
isab-institut.de, Telefon 06531 96950; der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich: monika.
scheid@bernkastel-wittlich.
de, (Telefon 06571/14-2208) oder der Ehrenamtagentur Bernkastel-Wittlich: hpepe@t- online.de, (Telefon 06571 2545).