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Vorbereitungskonzert für „Jugend musiziert“ im Landkreis erneut angestiegen Zahl der ausländischen Bürgerinnen und Bürger Kreisnachrichten

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Ausgabe 13/2014 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 25.03.2014

Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Kreisnachrichten

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Die Zahl der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbür- ger im Landkreis Bernkastel- Wittlich ist im Jahre 2013 ge- genüber dem Vorjahr erneut angestiegen. Das Ausländer- zentralregister registrierten zum Jahresende 7.225 Per- sonen ausländischer Her- kunft, dies sind rund 940 be- ziehungsweise 13 Prozent mehr als noch im Vorjahr.

Die Steigerung beruht in er- ster Linie auf dem Zuzug von polnischen, rumänischen und ungarischen Staatsangehöri- gen. Zum Vergleich: Im Jahr 1976 betrug die Anzahl der im Landkreis Bernkastel-Wittlich registrierten ausländischen Staatsangehörigen 1.204.

93 ausländischen Mitbürge- rinnen und Mitbürger haben im vergangenen Jahr die deut- sche Staatsbürgerschaft er- halten, so dass sie in der Sta- tistik nicht mehr enthalten sind. Ebenso zählt die Statistik nicht Touristen, Saisonarbei- ter, Mitglieder ausländischer

Streitkräfte und deren Fami- lienangehörige beziehungs- weise ausländische Personen, die sich mit zeitlich befristeten Visa hier aufhalten.

Der Anteil der registrierten ausländischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung des Landkreises beträgt rund 6,5 Prozent, gegenüber 5,7 Pro- zent im Vorjahr. Dieser An- teil liegt jedoch noch unter dem Durchschnitt von Rhein- land-Pfalz (rund 7,2 Prozent) oder dem des Bundesgebietes (rund 8,5 Prozent). Dies hängt unter anderem auch damit zu- sammen, dass die regionale Verteilung der ausländischen Bevölkerung sehr stark von den vorhandenen Wirtschafts- strukturen und Erwerbsmög- lichkeiten mitbestimmt wird.

So leben in Rheinland-Pfalz die meisten Nichtdeutschen in den industriellen Ballungs- räumen wie Ludwighafen oder Mainz, wo sie einen Anteil von um die 20 Prozent an der Be- völkerung bilden.

Aus 121 Staaten der Erde kom- men die ausländischen Staats- angehörigen, die Ende 2013 im Landkreis Bernkastel-Witt- lich lebten.

Gesamtübersicht nach Staatsangehörigkeiten

Land gesamt in %

Polen 1.252 17,33

Türkei 683 9,45

Rumänien 515 7,13

Ungarn 420 5,81

Niederlande 380 5,26

Kosovo 331 4,58

Frankreich 254 3,52

Italien 228 3,16

Bulgarien 213 2,95

Russische Föderation 207 2,87

USA 189 2,62

Serbien 168 2,33

Thailand 142 1,97

Slowakische Republik 139 1,92

Luxemburg 128 1,77

Großbritannien mit Nordirland 127 1,76

Kroatien 123 1,70

Österreich 106 1,47

Spanien 86 1,19

Vietnam 82 1,13

Griechenland 80 1,11

Ukraine 79 1,09

Portugal 75 1,04

Iran, Islamische Republik 72 1,00

Belgien 61 0,84

restliche Staaten 1.085 15,02

Gesamt 7.225 100,00

Zahl der ausländischen Bürgerinnen und Bürger im Landkreis erneut angestiegen

Zur Vorbereitung der Schüle- rinnen und Schüler, die beim Regionalwettbewerb „Jugend musiziert“ einen ersten Preis mit der erforderlichen Qualifi- kationspunktzahl für den Lan- deswettbewerb in Mainz er- reicht haben, veranstaltet die

Musikschule des Landkreises Bernkastel-Wittlich am Sonn- tag, den 30. März um 14:30 Uhr ein Vorbereitungskonzert in der Synagoge Wittlich.

Es musizieren ein Blechbläser- Duo, eine Klaviersolistin sowie zwei Saxophon-Quartette, die

Vorbereitungskonzert für „Jugend musiziert“

jeweils ihr komplettes Wett- bewerbsprogramm vortragen werden. Auf dem Programm des circa einstündigen Kon- zertes stehen Werke vom Ba- rock bis zur klassischen Mo- derne sowie Pop-Titel. Der Eintritt ist frei.

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Öffentliche Bekanntmachungen

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:

================================================================

Bergweiler bei dem Hahndorn Holzung 67,16 ar

Fronhofen Solterslei Waldfläche 154,40 ar

Maring-Noviand in der Heil Landwirtschaftsfläche 12,60 ar Hunolstein Pfaffenbocks Landwirtschaftsfläche 58,05 ar Hunolstein Auf dem Krummenweg Landwirtschaftsfläche 206,63 ar Hunolstein Pfaffenbocks Landwirtschaftsfläche 68,09 ar Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirt- schaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 07.04.2014 schriftlich mitzuteilen.

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Integrierte Ge- samtschule Morbach für das Haushaltsjahr 2014

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Integrierte Gesamtschu- le Morbach –IGS Morbach- hat aufgrund des § 7 des Zweckverbandsgesetzes (ZwVG) vom 22. Dezember 1982 (GVBl. S. 476) in Verbindung mit den §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der Form des Landesgesetzes zur Einführung der kommunalen Doppik (KomDop- pikLG) vom 2. März 2006, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Landesgesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 07. April 2009, (GVBl. S. 162), am 26.02.2014 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier hat als Aufsichtsbehörde mit Verfügung vom 13.03.2014, Az: 51 116 / 32 mitgeteilt, dass gegen die Haushaltssatzung keine Bedenken bestehen.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.092.340,00 € der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.151.540,00 € der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf -59.200,00 € im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf 1.083.900,00 € die ordentlichen Auszahlungen auf 1.032.550,00 € der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 51.350,00 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 €

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 € die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 60.000,00 € die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 466.600,00 € der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -406.600,00 € die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 466.600,00 € die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 111.350,00 € der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 355.250,00 € der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.610.500,00 € der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 1.610.500,00 € die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf 0,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf 0,00 €

verzinste Kredite auf 466.600,00 €

zusammen auf 466.600,00 €.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.092.340,00 € der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.151.540,00 € der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf -59.200,00 € im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf 1.083.900,00 € die ordentlichen Auszahlungen auf 1.032.550,00 € der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 51.350,00 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 €

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 € die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 60.000,00 € die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 466.600,00 € der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -406.600,00 € die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 466.600,00 € die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 111.350,00 € der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 355.250,00 € der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.610.500,00 € der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 1.610.500,00 € die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf 0,00 €

§ 3 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

1.200.000,00 €.

§ 4 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investiti- onsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf 310.000,00 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haus-

haltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf 155.000,00 €

§ 5 Verbandsumlage

Die Verbandsumlage berechnet sich nach § 8 der Schulverbandsordnung des Schulverbandes „IGS Morbach“ vom 10.02.2009, festgestellt durch die Auf- sichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) vom 23.04.2009, handelnd als Aufsichtsbehörde. Die Umlage beträgt für das Haushaltsjahr 2014:

Landkreis Bernkastel-Wittlich 479.300,00 €

Gemeinde Morbach 479.300,00 €

§ 6 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum Eröffnungsbilanzstichtag 01.08.2009 betrug geprüft und

beschlossen 262.987,83 €.

Der Haushaltsplan nebst Anlagen liegt gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeord- nung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. April 2009 (GVBl. S. 162) i. V. m. § 7 Zweck- verbandsgesetz vom 22. Dezember 1982 (GVBl. S. 476), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. April 2009 (GVBl. S. 162) zur Einsichtnahme von Montag, dem 31. März bis einschließlich Dienstag, dem 08. April 2014 während der Dienststunden [montags bis mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie montags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 7.30 Uhr bis 17.30 Uhr] bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Rathaus, Bahnhofstraße 19, Zimmer DG 312, öffentlich aus. Eine Verletzung der Bestimmungen über 1.

Ausschließungsgründe und 2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sit- zungen der Verbandsversammlung ist gemäß § 24 Abs. 6 Satz 2 GemO unbe- achtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekannt- machung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Schulverband In- tegrierte Gesamtschule Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach geltend gemacht worden ist.

Morbach, den 29. März 2014

Schulverband Integrierte Gesamtschule Morbach Andreas Hackethal, Verbandsvorsteher

Am Mittwoch, den 02.04.2014, findet um 16:00 Uhr, Kreisverwaltung, Gro- ßer Sitzungssaal (N 8) in Wittlich eine öffentliche Sitzung des Jugendhilfe- ausschusses des Landkreises Bernka- stel-Wittlich statt.

TAGESORDNUNG 1. Mitteilungen

2. Hilfen zur Erziehung im Land- kreis Bernkastel-Wittlich - Gutachten zur Untersuchung der Ursachen für die überdurch- schnittliche Zahl an stationären Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen im Landkreis Bernkastel-Wittlich (Antrag Bündnis 90/Die Grünen) 3. Personalbedarf in Kindertages-

stätten

- Anwendung des Controllingpa- piers

4. Kindertagespflege

- 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Bern-

kastel-Wittlich über die Betreu- ung in Kindertagespflege, die Gewährung einer laufenden Geldleistung und die Erhe- bung von Kostenbeiträgen vom 02.09.2013

5. Inklusion in den Kindertages- stätten des Landkreises Bernka- stel-Wittlich

6. Kindertagesstätten - Förderung von Baumaßnahmen

7. Schulsozialarbeit im Landkreis Bernkastel-Wittlich

- Einrichtung einer Schulsozial- arbeitsstelle an der Kurfürst-Bal- duin-Realschule plus Wittlich 8. Jugendberufshilfe im Landkreis

Bernkastel-Wittlich

9. Gewährung von Beihilfen für Ju- gendräume

10. Verschiedenes Wittlich, 20. März 2014

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gez. Gregor Eibes, Landrat

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Am Sonntag, den 6. April gibt die Musikschule des Land- kreises Bernkastel-Wittlich um 17 Uhr ein Gedenkkonzert für den 2013 verstorbenen ehe- maligen Leiter der Musikschu- le des Landkreises, Josef Ehses in der Synagoge Wittlich.

Ehses gründete und leitete die Kreismusikschule 30 Jah- re lang, von 1968 bis 1998. In dieser Funktion hat er maß- geblich am Aufbau und der Entwicklung der Schule mit- gewirkt, was sich auch in einer wesentlichen Steigerung der Schülerzahlen ausdrückte. Der leidenschaftliche Pianist und Pädagoge wurde auf Grund seiner Kompetenz und seines freundlichen, offenen Wesens bei Schülerinnen und Schülern sowie beim Lehrerkollegium gleichermaßen geschätzt.

Auf dem Programm des Kon- zertes stehen unter ande- rem Werke von Prätorius, M.

Franck, Telemann, Haydn, Mo- zart, Schubert, Grieg und Mas-

senet. Dabei bietet die Musik- schule eine große Bandbreite von Instrumenten auf. Neben Block- und Querflöte, werden Trompete, Flügelhorn, Posau- ne, Klarinette, Violine, Vio- la, Cello, Klavier und Gitarre zu hören sein. Ausführende sind neben Ensembles auch das Blockflötenorchester „Al- legro“ unter der Leitung von Marianne Jostock sowie das Streichorchester unter der Lei- tung von Alice Lenz-Hademer.

Mit Marina Alexandrowa (Vi- oline) und Ludmilla Alexand- rowa (Klavier), Ivan Kouma- nov (Querflöte) und Martin Waxweiler (Gitarre) sowie In- grid Wagner (Gesang) geden- ken auch einige Lehrkräfte als Solisten ihres ehemaligen Lei- ters.

Zu dem Gedenkkonzert sind alle, die Josef Ehses verbun- den waren, aber auch alle an- deren Musikinteressierten, herzlich eingeladen. Der Ein- tritt ist frei.

NACHRUF

Der Landkreis Bernkastel-Wittlich nimmt Abschied von

Kläre Elisabeth Becker

aus Wittlich.

„Zu leben ist nicht genug. Wir müssen zum Guten unseren Beitrag leisten und unser Bestes tun“.

-Pablo Casals- Kläre Becker lebte die Philosophie Pablo Casals´ aus tiefster christlicher Überzeugung und übernahm deshalb auf vielfäl- tige Weise Verantwortung für ihre Mitbürgerinnen und Mit- bürger. Von 1972 bis 1991 war sie als Mitglied des Kreistages Bernkastel-Wittlich und verschiedener Ausschüsse, unter anderem im Jugendhilfeausschuss, im Sozial- und Kranken- hausausschuss ehrenamtlich tätig. Während dieser Zeit hat sie sich sehr engagiert für das Wohl und die Anliegen der Menschen in unserer Heimat eingesetzt. Insbesondere das Wohlergehen ihrer älteren Mitmenschen lag ihr am Herzen und so bildete die Seniorenarbeit den Schwerpunkt ihres sozialen Engagements. In Anerkennung ihrer besonderen Verdienste um das Gemeinwohl wurde ihr in 1982 der Ver- dienstorden des Landes Rheinland-Pfalz und 1992 die Große Ehrung des Landkreises Bernkastel-Wittlich verliehen.

Unser herzliches Mitgefühl gilt ihrer Familie. Wir werden Kläre Becker ein ehrendes Andenken bewahren.

Für den Landkreis Bernkastel-Wittlich Gregor Eibes

Landrat

Das Antragsverfahren zur Agrarförderung 2014 ist für folgende Agrarförderungs- maßnahmen geöffnet:

• Gewährung einer Betriebs- prämie 2014

• Weitergewährung von Zu- wendungen aus den Agrar- umweltprogrammen (FUL/

PAULa) 2014

• Gewährung der Steil- und Steilstlagenförderung

• Abgabe eines Antrages 2014 Agrarförderung 2014 mit Flächennachweis für Teil- nehmer am Umstrukturie- rungsprogramm im Wein- Die Antragsunterlagen zur bau Agrarförderung 2014 mit den jeweiligen Anlagen zum An- trag sind zusammen mit dem fortgeführten Flächennach- weis 2014 bis spätestens 15.

Mai 2014 wieder bei der Kreis- verwaltung Bernkastel-Witt- lich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, einzureichen.

Alle Antragsteller, die bereits im Vorjahr ei- nen Antrag für eine der Agrarfördermaßnahmen ge- stellt haben, erhalten die Un- terlagen für das Antragsjahr 2014 mit der Post unaufgefor- dert zugesandt. Wer bis zum 2. April 2014 noch keine An- tragsunterlagen mit der Post erhalten hat und Betriebe, die erstmals einen Antrag auf Agrarförderung stellen möch- ten, sollten sich um Nachteile zu vermeiden, umgehend mit der Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich, Rainer Zierold, Tel.: 06571/14-2421, E-Mail:

Rainer.Zierold@Bernkastel- Wittlich.de, in Verbindung set- zen.

Bis 15. Mai Anträge zur Agrarförderung stellen

Konzert erinnert an

ehemaligen Musikschulleiter

Bis zum 25. April 2014 zeigt die Kreisverwaltung Werke des Wittlicher Graffiti-Künst- lers Jonas Eberle. Eberle machte schon während seiner Schulzeit am Wittlicher Pe- ter-Wust-Gymnasium mit er- sten Graffiti-Arbeiten für seine Schule und in den Folgejahren auch mit Graffitis für den „öf- fentlichen Raum“ in Wittlich sowie an seinem Studienort in Mainz auf sich aufmerksam.

In den vergangenen fünf Jah- ren nahm er an verschiedenen Graffiti-Festivals teil und stell- te seine Werke im Rahmen von Einzel- und Gruppenaus- stellungen im Rhein-Main-Ge- biet und in der Region aus. Im Jahr 2012 wurde Jonas Eberle mit dem Kulturförderpreis des

Landkreises Bernkastel-Witt- lich ausgezeichnet.

In seiner aktuellen Ausstel- lung im Foyer der Kreisverwal- tung präsentiert Jonas Eberle Bilder in Sprühlack, Acryl, Tin- te, Dreck und Glamour. Sei- ne künstlerischen Arbeiten zeigen abstrahierte Versi- onen von Hochglanzfotogra- fie und dem modernen Co- vergirl-Schönheitsideal. Seine Werke werden größtenteils von grafischen Elementen, Graffiti-Bestandteilen und Ne- onfarben dominiert und zeich- nen sich durch eine teilweise starke Farbintensität aus.

Zu sehen ist die Ausstellung montags bis donnerstags von 7 bis 18 Uhr und freitags von 7 bis 15 Uhr.

Ausstellung mit Kulturförder-

preisträger Jonas Eberle

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